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Auf dem globalen Zuckermarkt zeichnet sich für 2023/24 eine kleinere Produktionsmenge ab, als bislang erwartet worden war. Dennoch würde damit die Vorjahresmenge deutlich übertroffen. Das amerikanische Landwirtschaftsministerium (USDA) beziffert die Erzeugung für das laufende Vermarktungsjahr auf 183,46 Mio. t Zentrifugalzucker in Rohwert; das wären 8,15 Mio. t oder 4,7 % mehr als im Vorjahr. Im Mai hatten die Washingtoner Fachleute noch mit 187,88 Mio. t gerechnet.
Im Einzelnen passten die Experten vor allem ihre Erwartung für die thailändische Zuckererzeugung wegen Trockenheit in wichtigen Anbaugebieten von Zuckerrohr nach unten an, nämlich um 1,8 Mio. t auf 9,4 Mio. t. Damit würde die Vorjahresmenge um 1,65 Mio. t oder 15 % verfehlt. Pessimistischer fiel auch die Prognose für Brasilien aus, dessen Zuckererzeugung jetzt bei 41,0 Mio. t gesehen wird, was einem Abschlag von 1 Mio. t entspricht. Dennoch würde damit die 2022/23 erzeugte Menge um 2,95 Mio. t übertroffen. Brasilien ist der größte Zuckererzeuger und -exporteur der Welt. Außerdem wurde die Voraussage für Pakistans Zuckeraufkommen um etwa 850.000 t auf 6,26 Mio. t herabgesetzt. Die dortige Zuckerrohrfläche sei zugunsten anderer Ackerkulturen eingeschränkt worden, hieß es zur Begründung.
Das US-Agrarressort geht weiterhin von einem weltweiten Verbrauchsrekord aus, korrigierte aber seine betreffende Prognose um 1,61 Mio. t Zucker auf 178,43 Mio. t nach unten; gegenüber der Vorjahresmenge wäre das aber immer noch ein Plus von 2,05 Mio. t oder 1,2 %. Außerdem werden nach der Prognose die Zuckerexporte mit voraussichtlich 67,41 Mio. t um 3,09 Mio. t oder 4,8 % größer ausfallen als 2022/23. Nach den neuen USDA-Daten würden die globalen Lagerbestände an Zucker unter dem Strich zum dritten Mal in Folge abgebaut, nämlich bis Ende 2023/24 im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt um 5,18 Mio. t auf 33,68 Mio. t. Mit dieser Menge könnte die für die laufende Saison prognostizierte globale Zuckernachfrage nur rund 69 Tage gedeckt werden; das wären zwölf Tage weniger als der Schätzwert für die laufende Saison. Der Vierjahresdurchschnitt liegt bei 97 Tagen.
Die Zuckererzeugung in der Europäischen Union veranschlagen die US-Beamten jetzt für 2023/24 auf voraussichtlich 15,53 Mio. t; im Vergleich zum Aufkommen im vergangenen Vermarktungsjahr wären dies 820.000 t oder 5,6 % mehr. Anbauausweitungen in Spanien sowie in Polen, Rumänien, der Slowakei und Ungarn hätten Einschränkung des Rübenareals in Frankreich mehr als ausgeglichen, heißt es in dem Bericht. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine Notfallgenehmigung für den Einsatz von Neonicotinoiden in Zuckerrüben nicht zulässig ist, habe viele französische Landwirte veranlasst, andere Kulturen anzubauen. Die Gemeinschaft ist der drittgrößte Zuckererzeuger nach Brasilien und Indien. age
In den 37 Wasserschutzgebieten in Schleswig-Holstein greifen für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen zum Teil besondere Auflagen. Diese Auflagen ergeben sich vor allem durch die Landesverordnung über gemeinsame Vorschriften in Wasserschutzgebieten und die gebietsspezifischen Verordnungen der einzelnen Wasserschutzgebiete. Die dort getroffenen Einschränkungen sind ausgleichspflichtig. Die Höhe des pauschalen Ausgleichs wird in der Ausgleichsverordnung festgeschrieben, ebenso das Verfahren für einen individuellen Ausgleich.
Diese Verordnung wurde im Juli dieses Jahres aktualisiert, es gelten somit neue Ausgleichssätze. Vorschriften aus anderen Bereichen, wie zum Beispiel das Anwendungsverbot von Glyphosat in Wasserschutzgebieten aus der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, können aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht durch die Ausgleichsverordnung ausgeglichen werden, da sich der Ausgleichsgrundsatz nur auf Vorgaben aus dem Wasserrecht beziehen darf. Im Wesentlichen wurden die seit 2014 gültigen Ausgleichssätze im Juli dieses Jahres angehoben.
Lediglich für Raps wird künftig ein geringerer Ausgleich gezahlt, da dort mit einem höheren Anrechnungsfaktor für die organische Düngung kalkuliert wurde. Neu aufgenommen wurde ein, wenn auch geringer, Ausgleich für Silomais mit organischer Düngung. Beispielsweise stieg der Ausgleich für eine Untersaat im Mais von 37,50 €/ha auf 62,50 €/ha und der Ausgleich für Getreide mit organischer Düngung stieg von 23 €/ha auf 50,40 €/ha. Um in den Genuss des Ausgleichs zu kommen, muss der Landwirt bis zum 1. Februar des Folgejahres einen Antrag auf den Ausgleich stellen. In der Regel wird dies durch die Wasserschutzgebiets-Berater übernommen. Der Bauernverband Schleswig-Holstein hat sich im Zuge der Novellierung der Verordnung mit einer Stellungnahme eingebracht. Dadurch konnte erreicht werden, dass auch nach spät räumenden Früchten in den neuen Wasserschutzgebieten (Verordnung ab 2023) ein Ausgleich für eine Winterbegrünung gezahlt wird. Er hofft, dass weitere vorgebrachte Kritikpunkte, die nicht unmittelbar die Ausgleichsverordnung betreffen, in Zukunft Berücksichtigung finden. So ist es zum Beispiel in einigen Wasserschutzgebieten erforderlich, eine Schlagkartei zu führen und diese den Unteren Wasserbehörden vorzulegen. Der Bauernverband betrachtet dieses Vorgehen als überflüssig, da mit der Einführung von Endo-SH bereits alle düngerechtlich relevanten Daten den Behörden vorliegen. Antragsformular und Infos unter
Kalium ist ein unverzichtbarer Makronährstoff, der im Wasserhaushalt der Pflanzen eine zentrale Rolle beansprucht. Durch die Beteiligung am Öffnen und Schließen der Spaltöffnungen reguliert Kalium den Transpirationsstrom beziehungsweise die Wasseraufnahme und den Gasaustausch der Pflanzen.
Der Verdunstungsschutz der Pflanzen wird mit guter Kaliumversorgung verbessert, weil eine höhere osmotische Saugkraft der Zellen deren Wasseraufnahme erhöht. Auch senkt eine höhere Zellsaftkonzentration an Kalium den Gefrierpunkt und verbessert die Frosttoleranz von Pflanzen. Kalium steigert zugleich die Aktivität von Enzymen.
Kalium nimmt damit einen nicht überzubewertenden Stellenwert ein, der wohl durch steigende Temperaturen und längere Trockenphasen im Zuge der Klimaveränderung noch zunehmen wird. Weil die jüngsten geopolitischen Verwerfungen dazu beitragen, dass der Handel mit systemrelevanten Produkten wie Kaliumdüngern (75 % der weltweiten Kalisalzproduktion) zusehends als Instrument zur Umsetzung staatlicher Interessen eingesetzt werden kann, wird hier ein kurzer Überblick gegeben, welche Akteure weltweit Kalidünger produzieren beziehungsweise verbrauchen und wo sich Lagerstätten befinden.
Kalilagerstätten, -produktion und -verbrauch
Im Weltmaßstab ist Kanada die Nummer eins mit den größten Kalilagerstätten von etwa 1 Mrd. t K2O und der größten Fördermenge von zirka 13,8 Mio. t K2O. Danach folgen auf Platz zwei und drei Belarus und Russland mit geschätzten Reserven von 750 Mio. t beziehungsweise 400 Mio. t und Fördervolumen von zirka 7,4 Mio. t beziehungsweise 8,1 Mio. t K2O (siehe Tabelle). Im Verhältnis dazu ist der Kaliverbrauch dieser drei Länder niedrig. Der Kaliabbau dient hier in erster Linie der Ausfuhr.
Auch China kann mit Kalilagerstätten von zirka 350 Mio. t K2O aufwarten, wovon 6 Mio. t jährlich abgebaut werden. Es verbraucht aber insgesamt 10,3 Mio. t. Damit importiert China Kalidünger für die eigene Landwirtschaft. Laos verfügt über Kalibestände von 75 Mio. t und produziert davon 300.000 t jährlich. Zum K-Verbrauch in Laos fehlt eine Angabe. Auch die USA können mit 220 Mio. t K2O bedeutende K-Vorkommen vorweisen, fördern mit 460.000 t aber nur etwa 10 % der Menge, die sie selbst verbrauchen (4,7 Mio. t).
In Europa haben Deutschland und Spanien bedeutende K-Reserven (150 Mio. t beziehungsweise 68 Mio. t K2O), wobei Deutschland zirka 2,2 Mio. t und Spanien etwa 420.000 t fördert, was in etwa dem spanischen K-Konsum entspricht. In Deutschland werden etwa 450.000 t K2O jährlich in der Landwirtschaft eingesetzt. Im Nahen Osten produzieren Israel und Jordanien mit 2,3 Mio. t und 1,6 Mio. t große K2O-Mengen. Der dortige Verbrauch beläuft sich auf bescheidenere 38.000 beziehungsweise 9.000 t K2O. Zu den Vorkommen liegen keine Angaben vor.
In Südamerika werden für Chile die K2O-Vorkommen auf 100 Mio. t geschätzt, von denen mit 900.000 t nur eine kleinere Tonnage abgebaut wird, wovon wiederum nur 10 % genutzt werden. Brasilien verfügt immerhin noch über Lagerstätten von 2,3 Mio. t K2O und gewinnt zirka 250.000 t, kauft jedoch mit 6,8 Mio. t den allergrößten Teil für die Landwirtschaft zu.
Viele andere Staaten sind dagegen reine K-Importeure, weil sie nicht über Lagerstätten verfügen. Sehr große asiatische Kaliverbraucher sind Indien, Indonesien und Malaysia mit 3,2 Mio. t, 1,9 Mio. t sowie 0,75 Mio. t K2O. Weitere bedeutende Kalikonsumenten in Südostasien sind Vietnam, Thailand und Bangladesch mit 680.000 t, 620.000 t und 450.000 t K2O. In Afrika finden sich überraschenderweise keine großen Kaliverbraucher. Weitere europäische Staaten mit hohem Kaliverbrauch sind Polen, Frankreich und die Ukraine mit 570.000 t, 530.000 t und 300.000 t. Auch in Australien werden nennenswerte 340.000 t K2O auf die Flächen gestreut.
Kaliverbrauch der Weltregionen
Betrachtet man den K2O-Konsum auf den Kontinenten von 1960 bis heute, entsteht eine Zweiteilung in Regionen mit starken Zuwächsen und Regionen mit gleichbleibender beziehungsweise abnehmender Entwicklung. Die Region Ostasien (China) verzeichnet die größten Zuwächse im Kalikonsum (Abbildung 1). Auch in Lateinamerika (Brasilien) ist ein stetiger Anstieg des K-Düngereinsatzes festzustellen, der wohl vor allem mit der starken Flächenausdehnung der Landwirtschaft zusammenhängt. Nicht zuletzt Südasien (Indien) weist eine deutliche, wenn auch nicht so starke Zunahme des Kaliverbrauchs auf. In der Hochpreisphase im Jahr 2008 ging der K2O-Konsum in Ostasien und Lateinamerika spürbar zurück. Seitdem steigt er aber wieder rapide.
Hingegen stagniert der K2O-Verbrauch in anderen Regionen mehr oder minder (Abbildung 2). Besonders in Zentralasien beziehungsweise Osteuropa war der Kaliverbrauch nach 1990 stark rückläufig und wächst erst seit 2005 wieder, was mit der Aufnahme osteuropäischer Länder in die EU und der daran anschließenden EU-Agrarförderung zu begründen ist. In West- und Zentraleuropa hat der K2O-Verbrauch seit 1990 deutlich abgenommen und zeigt seit dem Tief 2008 eine Seitwärtsbewegung. Der deutsche K-Verbrauch macht nach 1990 einen Knick nach unten und folgt bis zum Einbruch 2008 einem leicht abnehmenden Trend. Danach verharrt er auf gleichbleibendem Niveau. In Nordamerika stagnierte die Entwicklung bereits mit Beginn der 1980er Jahre, wobei leichte Ausschläge nach unten und oben auftreten. Auch Ozeanien (Australien) geht im K2O-Konsum seitwärts. Selbst Afrika als Region mit erwartbarem Wachstum zeigt nur leichte Zunahmen.
Zusammenfassung
Zwölf Staaten verfügen weltweit über bedeutende Lagerstätten mit Kalisalzen. Trotzdem wird die weltweite K-Versorgung, verglichen mit Phosphordüngern, deren knappe Ressourcen stetig in der Diskussion stehen, als sicherer bewertet. Staaten wie Kanada, Russland oder Belarus produzieren Kaliumdünger für den Export, wobei China, die USA und Brasilien bedeutende Kalimengen importieren, die die inländische Produktion deutlich übersteigen. Die Intensivierung beziehungsweise Flächenerweiterung der Landwirtschaft in Ostasien und Lateinamerika sorgt für einen wachsenden Kaliverbrauch. Afrika tritt bisher kaum in Erscheinung. Dagegen stagniert der Kaliverbrauch in den westlich geprägten Regionen Nordamerika, Ozeanien beziehungsweise West-/Mitteleuropa oder ist rückläufig. Die Entwicklung in Deutschland folgt dem Trend der westlich geprägten Regionen.
In fast allen Betrieben gibt es aber auch Gegenstände, die nicht nur betrieblich, sondern auch privat durch den Unternehmer genutzt werden, wie beispielsweise Gebäude, Fahrzeuge oder EDV-Geräte. Was für diese sogenannten gemischt genutzten Wirtschaftsgüter zu beachten ist, beantwortet dieser Artikel.
Viele Wirtschaftsgüter im landwirtschaftlichen Betrieb – zum Beispiel die Stalltechnik im Schweinestall oder die Melktechnik im Milchviehstall – können in der Regel nur betrieblich genutzt werden. Während bei der Einkommensteuer die Kosten für Anschaffung/Herstellung und Nutzung dieser Wirtschaftsgüter im Rahmen des Betriebsausgabenabzugs geltend gemacht werden, wird bei der Umsatzsteuer der Vorsteuerabzug beansprucht, sofern die Regelbesteuerung Anwendung findet.
Was bei der Einkommenssteuer gilt
Bei der Einkommensteuer kommt es für die steuerliche Abzugsfähigkeit darauf an, ob diese gemischt genutzten Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden.
Ein bewegliches Wirtschaftsgut – zum Beispiel ein für betriebliche und für private Zwecke genutzter Pkw – ist einheitlich entweder dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen. Eine anteilige Zuordnung zu beiden Bereichen kommt nicht in Betracht. Eine Ausnahme gilt nur für gemischt genutzte Gebäude und den dazugehörigen Grund und Boden. Diese sind bei gemischter Nutzung aufzuteilen. Ein Gebäude kann steuerlich – je nach Verwendung – aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehen.
Bei der Vermietung einer Ferienwohnung im Privatvermögen ist umsatzsteuerlich auch genau hinzugucken. Foto: Landpixel
Für die Zuordnung muss der Landwirt zunächst kalkulieren, wie häufig er das Wirtschaftsgut für den landwirtschaftlichen Betrieb oder aber für den privaten Bedarf nutzen wird. Nutzt er das Wirtschaftsgut zu mehr als 50 % eigenbetrieblich, dann gehört es in vollem Umfang zum sogenannten notwendigen Betriebsvermögen. Gegenstände, die zu mehr als 90 % privat genutzt werden, gehören zum notwendigen Privatvermögen. Für diese beiden Fälle besteht kein Zuordnungswahlrecht.
Nur Wirtschaftsgüter, die zu mindestens 10 % und bis zu 50 % betrieblich genutzt werden, können wahlweise als Privatvermögen oder als sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden. Dies muss unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert werden, etwa in der Buchführung.
Aus der Zuordnung zum Betriebsvermögen folgt, dass zunächst sämtliche Ausgaben in diesem Zusammenhang Betriebsausgaben darstellen. Allerdings muss für die Privatnutzung eine sogenannte Nutzungsentnahme versteuert werden, die sich nach den anteiligen Selbstkosten (Abschreibungen, Reparaturkosten et cetera) berechnet. Damit werden die als Betriebsausgaben berücksichtigten Aufwendungen, soweit sie auf die private Nutzung entfallen, neutralisiert.
Beispiel:
Ein Landwirt nutzt seinen Pferdeanhänger zu 40 % betrieblich und zu 60 % privat. Er hat den Pferdeanhänger in der Buchführung dem (gewillkürten) Betriebsvermögen zugeordnet.
Kosten im Jahr 1: 4.000 € (Abschreibung, Reparaturen et cetera)
Die Kosten von 4.000 € sind Betriebsausgaben. In Höhe von 2.400 € (60 %) ist eine Nutzungsentnahme zu buchen. Im Endeffekt verbleibt ein Aufwand von 1.600 € für den Betrieb.
Beim Verkauf ist zu beachten, dass das Wirtschaftsgut bei Zuordnung zum Betriebsvermögen stets steuerverhaftet ist. Dies bedeutet, dass Veräußerungsgewinne und -verluste steuerlich berücksichtigt werden.
Im Privatvermögen unterliegen Veräußerungsgewinne und -verluste nur unter bestimmten Voraussetzungen der Besteuerung, etwa wenn ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt. Dies ist der Fall, wenn Anschaffung und Veräußerung privater Wertgegenstände innerhalb eines Jahres (Veräußerungsfrist) erfolgt und es sich nicht um Gegenstände des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Möbel, Hausrat, Pkw) handelt. Viele Verkäufe, wie beispielsweise von Pkw, unterliegen daher im Privatvermögen nicht der Besteuerung. Bei Grundstücken beträgt die Veräußerungsfrist zehn Jahre.
Bei der Anschaffung gemischt genutzter Wirtschaftsgüter (betriebliche Nutzung mindestens 10 % und bis zu 50 %) empfiehlt sich die Prüfung, welche Zuordnung aus steuerlicher Sicht günstiger ist.
Behandlung der Umsatzsteuer
Die umsatzsteuerliche Behandlung gemischt genutzter Wirtschaftsgüter ist losgelöst von der ertragsteuerlichen Behandlung. Je nachdem, ob der Landwirt Wirtschaftsgüter betrieblich zur Ausführung von Umsätzen oder aber für private Zwecke nutzt, kommt hier eine Zuordnung zum unternehmerischen oder zum nichtunternehmerischen Bereich in Betracht. Dabei ist der unternehmerische Bereich – das sogenannte umsatzsteuerliche Unternehmensvermögen – nicht identisch mit dem ertragsteuerlichen Betriebsvermögen. Es umfasst gegebenenfalls auch ertragsteuerrechtliches Privatvermögen, sofern dieses zur Erzielung von Umsätzen verwendet wird (zum Beispiel Vermietung einer Ferienwohnung im Privatvermögen).
Der Vorsteuerabzug, zum Beispiel aus der Anschaffung eines betrieblich und privat genutzten Pkw, setzt seine Zuordnung zum Unternehmensvermögen voraus. Dies ist nur möglich bei einer mindestens 10%igen unternehmerischen Nutzung. Für den Vorsteuerabzug muss der Landwirt die Regelbesteuerung anwenden und den Pkw grundsätzlich zur Ausführung von Umsätzen nutzen, die bei ihm Umsatzsteuer auslösen.
Bei mindestens 10%iger unternehmerischer Nutzung hat der Landwirt ein Zuordnungswahlrecht. Er kann den Gegenstand entweder vollständig seinem Unternehmensvermögen zuordnen oder auch nur teilweise, das heißt nur in Höhe der unternehmerischen Nutzung. Dabei ist es unerheblich, welche Zuordnung einkommensteuerlich getroffen wurde. Welche Alternative für den Unternehmer am sinnvollsten ist, hängt vom Einzelfall ab.
Beispiel:
Bei der Anschaffung eines Pkw ist geplant, diesen zu 70 % für Privatfahrten und zu 30 % für unternehmerische Fahrten zu nutzen. Der Pkw kann dem Unternehmen zugeordnet werden. Ein Vorsteuerabzug ist möglich.
Bei vollständiger Zuordnung zum Unternehmensvermögen kann der Vorsteuerabzug – beim Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen – in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Allerdings ist die private Nutzung des Gegenstands dann über die Nutzungsdauer anteilig als eine sogenannte unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Die Privatnutzung löst also Umsatzsteuer aus, die sich im Wesentlichen nach den entstandenen Ausgaben bemisst. So wird der steuerliche Vorteil, der durch den vollen Vorsteuerabzug entstand, ausgeglichen. Bei einem Verkauf des Gegenstands unterliegt dieser in vollem Umfang der Umsatzsteuer.
Eine Ausnahme gilt für Grundstücke und Gebäude. Hier ist der Vorsteuerabzug nur möglich, soweit das Grundstück für das Unternehmen genutzt wird.
Bei einer vollständigen Zuordnung eines Gegenstands zum nichtunternehmerischen Bereich ist kein Vorsteuerabzug – auch nicht anteilig – möglich. Dagegen ist bei einer nur teilweisen Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Unternehmensvermögen in Höhe der unternehmerischen Nutzung ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich. Es entfällt dann allerdings die Besteuerung der Privatnutzung. Fallen später weitere Aufwendungen an (etwa Reparaturkosten), ist auch hierfür nur die anteilige Vorsteuer abziehbar. Bei einem späteren Verkauf löst nur der unternehmerisch genutzte Teil Umsatzsteuer aus. In solchen Fällen ist bei der Rechnungstellung Vorsicht geboten.
Wer für ein gemischt genutztes Wirtschaftsgut den Vorsteuerabzug geltend machen will, muss bereits bei Anschaffung oder Herstellung die Zuordnungsentscheidung treffen und diese dem Finanzamt gegenüber dokumentieren. Grundsätzlich erfolgt dies durch Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung, spätestens mit der Umsatzsteuerjahreserklärung. Die Finanzverwaltung verlangt die Zuordnungsentscheidung spätestens bis zum Ende der gesetzlichen Regelabgabefrist der Umsatzsteuerjahreserklärung – das heißt bis zum 31. Juli des Folgejahres. Dies gilt auch in den Fällen der verlängerten Abgabefrist bei Beauftragung eines Steuerberaters sowie in den Fällen eines abweichenden Wirtschaftsjahres. Die Nichteinhaltung der Frist kann dazu führen, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug später versagt.
Fazit
Bei Erwerb eines Gegenstands sollte der Vorsteuerabzug unbedingt in der entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung innerhalb der vorgenannten Frist erfolgen. Zudem sollte die Zuordnung zum Unternehmensvermögen gerade bei größeren Investitionen dem Finanzamt stets schriftlich angezeigt werden. Unternehmer sollten ihren Steuerberater daher rechtzeitig über die Anschaffung gemischt genutzter Wirtschaftsgüter informieren.
Unabhängig von der Zuordnungsentscheidung ist für den Vorsteuerabzug das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung erforderlich. Insbesondere bei teilweise privat genutzten Gegenständen ist daher auch auf die richtigen Rechnungsangaben zu achten.
Der Sprengel Schleswig und Holstein der Nordkirche hat eine neue Bischöfin. Mit einem Festgottesdienst wurde Nora Steen im Schleswiger Sankt Petri-Dom am 5. November in ihr Amt eingeführt. Mit dem Bauernblatt sprach sie über Landwirtschaft, bisherige berufliche Stationen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Als Nora Steen an einem Morgen ihren Sohn zum Kindergarten fuhr, eröffnete dieser ihr, dass er, wenn er groß sei, zu seinen Freunden auf den Bauernhof ziehen wolle, um dort mitzuarbeiten. „Er kennt alle Marken der landwirtschaftlichen Maschinen und liebt es, auf dem Trecker zu sitzen“, meint sie schmunzelnd und verrät, dass die Landwirtschaft in ihrem privaten Leben eine große Rolle spiele. „Ein Teil der Familie ist fest in ihr verwurzelt, und so bekomme ich natürlich die Themen mit, die dort unter den Nägeln brennen“, erzählt sie.
Die Eltern ihres Ehemannes Leif Mennrich hätten früher bei Lüneburg eine Landwirtschaft mit Ackerbau und Viehzucht betrieben, hielten heute noch Pferde. Außerdem habe sie in Niedersachsen als Gemeindepastorin auf dem Lande Kontakt mit Menschen aus der Landwirtschaft gehabt. Ab 2018 übernahm sie im nordfriesischem Dorf Breklum die theologische Leitung und Geschäftsführung des Christian-Jensen-Kollegs, eines ökumenischen Tagungs- und Bildungszentrums. „Hier konnte ich in vielen Gesprächen wahrnehmen, vor welch schwierigen Fragen und Herausforderungen die Landwirtinnen und Landwirte stehen, und habe Hochachtung für ihre Arbeit gewonnen“, stellt die 47-Jährige heraus. Aber dazu später mehr.
Ein bewegender Moment: Ralf Meister, Landesbischof der Landeskirche Hannover, überreicht das Amtskreuz an die neue Bischöfin.
Schaut man auf den beruflichen Werdegang der Bischöfin, die als erste Frau im Sprengel in dieses Amt gewählt wurde, beeindruckt die Vielfalt der Erfahrungen, die sie aus ihren bisherigen Wirkungsstätten mitbringt. Aktuell gehört sie zu den jüngsten leitenden Geistlichen in Deutschland. „Ich wuchs in einem Pfarrhaushalt auf, mein Vater war Pastor. Nach dem Abitur absolvierte ich ein Soziales Jahr in Südindien“, berichtet sie. Ihr anschließendes Theologiestudium führte sie nach Leipzig, Berlin und Göttingen. Zudem nahm sie an internationalen Schulungen für ökumenische Führungskräfte auf Kuba und in Südafrika teil. Das Vikariat durchlief sie an der Marktkirche in Hameln. Im Anschluss war sie Studienleiterin im Ökumenischen Institut Bossey bei Genf und Projektleiterin für das Jubiläumsjahr der Unesco-Welterbekirche Sankt Michaelis in Hildesheim. Danach übernahm die Theologin dort die Citykirchenarbeit in der Sankt Jakobikirche. Zudem war sie Leiterin im Haus der Stille im evangelischen Kloster Wülfinghausen, wie bereits erwähnt in einem ländlichen Gemeindepfarramt und Schulpastorin an einem Gymnasium. Die gebürtige Braunschweigerin machte eine Weiterbildung zur geistlichen Begleiterin. Außerdem war sie fünf Jahre Fernsehpastorin, sprach in der ARD das „Wort zum Sonntag“ und schrieb mehrere Bücher. Bis heute ist sie Sprecherin von Radioandachten bei NDR Kultur/NDR Info. „Mit meinem Mann, der ebenfalls Pastor ist, übernahm ich zudem in Portugal von 2015 bis 2018 die Leitung der deutschsprachigen Gemeinde in Lissabon“, blickt sie zurück.
Nora Steen und Leif Mennrich, der Referent für Christliches Profil im Kirchenkreis Nordfriesland ist, leben mit ihren drei angenommenen Kindern im Alter von zwölf, zehn und fünf Jahren zurzeit noch in Breklum. „Mein Dienstsitz, die Bischofskanzlei in Schleswig, wird gerade renoviert. Im Haus haben noch nie kleinere Kinder gewohnt. Da wird einiges angepasst.“ Ostern 2024 stehe der Familienumzug an. Die zwei Töchter werden bis zum Schuljahresende ihre bisherige Schule besuchen und nach den Sommerferien in Schleswig starten. Wie sich ihr Familienleben als Mutter und Bischöfin gestaltet? Darüber gibt die Kirchenfrau gern Auskunft. „In unserem Haushalt verweben sich Privates und Berufliches. Das ist für Pastoren nichts Ungewöhnliches. Eine Abgrenzung brauche ich nicht. Vielmehr ist es für meinen Mann und mich eine Lebensaufgabe, beides miteinander zu vereinen, und bei uns klappt das gut“, unterstreicht Nora Steen. So schaffe sie sich im Tageslauf Zeitinseln für die Kinder, sei selbstverständlich weiterhin für sie da, hole zum Beispiel eine Tochter vom Reitstall ab, um anschließend wieder einen beruflichen Termin wahrzunehmen. „Soweit es uns möglich ist, sitzen wir auch bei den Mahlzeiten gemeinsam am Tisch. Diese Essenszeiten mit einem Tischgebet am Anfang sind ein wichtiger Bestandteil unseres Familienlebens.“
Es ist ihr ein persönliches Anliegen, mit ihrem Beispiel anderen jungen Frauen Mut zu machen. Sie möchte sie darin bestärken, Lösungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu finden und sich damit nicht zu verstecken. Dazu gehört für sie gleichfalls, sich mit kleineren Kindern durchaus die Übernahme einer Leitungsfunktion zuzutrauen. Innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft, so Steen, wäre es eine Bereicherung, wenn in der mittleren Führungsebene mehr junge Frauen tätig wären. „Ich merke bei Pastorinnen aber eine große Skepsis. Die fragen sich, ob sie das tatsächlich schaffen können.“ Kind und/oder Karriere? Wie teile ich meine Zeit ein und wofür? Hier möchte die junge Bischöfin neue Impulse zum Nachdenken geben und damit das Angebot, Blick und Horizont zu weiten. Und dann spricht sie über Kirche und Landwirtschaft, die beide feste Größen im ländlichen Raum seien. Ihn lebendig zu halten, sei ein gemeinsames Ziel, das ihr am Herzen liege.
„Ohne Landwirtschaft wäre das Land nicht denkbar. Wir dürfen die Landwirtschaft nicht alleinlassen“, ist sie überzeugt. Die Kirche habe hier, auch als mitunter einzige verbliebene Kulturträgerin auf dem Lande, eine Verantwortung. Deshalb freue sie sich schon auf einen regen und offenen Austausch mit den Akteuren vor Ort. „Neben den Erntedankgottesdiensten und dem Landeserntedankfest, die Verbindung und Vertrauen schaffen, brauchen wir Begegnungen und Gespräche über Dinge, die uns einen, und genauso über unterschiedliche Ansichten. Ich möchte darüber reden, wie wir bei allem Wandel den ländlichen Raum in Zukunft nachhaltig gestalten wollen.“ Nie sei eine Sache nur eindimensional zu sehen, Gottes Schöpfung sei ganzheitlich zu betrachten.
Zu hören, was landwirtschaftliche Familien von „uns als Kirche“ wünschten und erwarten, sei ihr dabei ebenfalls wichtig. „Wie können wir als Kirche helfen und unterstützen?“ Über diese Frage will sie besonders mit jungen Leuten aus Familienbetrieben sprechen, will von ihnen wissen, wo der Schuh drückt, wo es familiäre und berufliche Herausforderungen und Belastungen gibt – ob im ökonomischen, ökologischen, sozialen oder psychischen Bereich. „Der Platz der Kirche mit ihrer Botschaft und ihrem Auftrag ist nicht neben, sondern mitten in unserer Gesellschaft“, stellt die Bischöfin abschließend heraus.
Info
Der Sprengel Schleswig und Holstein ist mit 868.543 evangelischen Christen der größte in der Nordkirche. Zu ihm gehören die acht Kirchenkreise Altholstein, Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön-Segeberg, Rantzau-Münsterdorf, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg sowie die Nordschleswigsche Gemeinde in Dänemark mit insgesamt 328 Kirchengemeinden. Aufgaben der Bischöfin Nora Steen sind die geistliche Leitung des Sprengels sowie die Vertretung im kirchlichen und öffentlichen Leben im Sprengel in Abstimmung mit der Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt. Sie ordiniert Pastoren, führt den Vorsitz im Sprengelkonvent der Pröpste und ist für alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden, Diensten und Werken zuständig. Ebenso erstattet sie regelmäßig der Landessynode Bericht und wirkt als Mitglied der Kirchenleitung an gesamtkirchlichen Fragen und Entscheidungen mit. Sie ist neben der Landesbischöfin und Kirsten Fehrs (Sprengel Hamburg und Lübeck) die dritte Frau im vierköpfigen Bischofsrat der Nordkirche. Vierter in der Runde ist Tilman Jeremias (Sprengel Mecklenburg und Pommern). Nora Steen wurde von der Landessynode auf zehn Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. sbk/pm
Die Stadt Schleswig ist Dienstsitz von Bischöfin Nora Steen, der St. Petri-Dom ihre Predigtstätte. Foto: Silke Bromm-Krieger
Seit Jahren sinkt der Verbrauch von Konsummilch. Die ZMB konstatiert einen Rückgang von 52,2 l pro Kopf im Jahr 2017 auf 46,1 l im Jahr 2022. Biomilch machte 2020 übrigens 10 % aus, 2017 lag der Anteil noch bei 7,4 %.
Entwicklung des Marktes für Haferdrinks
Der Rückgang wird auch auf Milchimitate zurückgeführt, wobei der starke Anstieg von Haferdrinks besonders auffällt. 2017 wurden 127 Mio. l pflanzenbasierter Drinks verkauft, davon 29 Mio. l auf Haferbasis. 2021 waren es mit 335 Mio. l (oder knapp 4 l pro Kopf und Jahr) insgesamt fast drei Mal so viel, während mit 176 Mio. l etwa die sechsfache Menge an Haferdrinks konsumiert wurde. Für 2023 wird ein Verbrauch über 200 Mio. l erwartet, davon 65 % Biohaferdrinks. Generell gehören Pflanzendrinks zu den wenigen Produkten, bei denen die Biovariante oftmals günstiger ist als ihr konventionelles Pendant. Sie werden häufig als Handelsmarke im LEH gelistet, während die konventionellen Herstellermarken im Hochpreissegment angesiedelt sind. Die Kosten für Hafer liegen bei 4 ct/l bei Biohaferdrinks beziehungsweise 2,5 ct/l bei konventionellen Haferdrinks und scheinen in der Preiskalkulation keine Rolle zu spielen.
Für 1 l Haferdrink werden rund 100 g Hafer entspelzt, mit Wasser vermengt und gemahlen. Für die gewünschte Süße wird durch Enzyme ein Teil der Stärke in Malzzucker fermentiert. Dann wird die Masse homogenisiert, die festen Bestandteile werden herausgefiltert. Anschließend werden Kaliumphosphat, Kalziumcarbonat, Aromen und Vitamine zugesetzt (was bei Biohaferdrinks nicht geschieht) und der Haferdrink durch Ultrahocherhitzen haltbar gemacht. Für die aktuell verbrauchten zirka 200.000 t Haferdrink werden etwa 20.000 t Hafer (entspricht 4.000 bis 5.000 ha) benötigt, davon etwa zur Hälfte Biohafer.
Importe decken Bedarf an Haferdrinks
Ein hoher Anteil an Pflanzendrinks wird importiert: 2021 waren es 296,1 Mio. l, 42,0 % über dem Vorjahr (208,5 Mio. l). Größter Lieferant ist Belgien, Sitz von Alpro (Danone), Produzent von unter anderem Sojadrinks. Zweitgrößter Lieferant ist Schweden, der Sitz des Haferdrinkspezialisten Oatly, was darauf hindeutet, dass ein großer Teil der in Deutschland konsumierten Haferdrinks (bestehend aus 90 % Wasser!) aus Schweden hierher transportiert wird. So können hiesige Landwirte an diesem wachstumsträchtigen Geschäft wenig teilhaben.
Haferanbau in Deutschland
In den vergangenen drei Jahren ist die Haferanbaufläche in Deutschland von 177.300 ha im Jahr 2021 über 160.100 ha (2022) auf 141.400 ha in diesem Jahr zurückgegangen. Das ist aus Marktsicht kaum zu erklären, denn, so schreibt die Firma Brüggen, der bedeutende Getreideverarbeiter aus Lübeck: „Lebensmittel auf Haferbasis sind regionales, gesundheitsförderndes Superfood, und die Märkte im In- und Ausland entwickeln sich – auch bei Biohaferprodukten. Der Bedarf an Schälhafer für die Lebensmittelverarbeitung ist fortgesetzt hoch und für Hersteller, Handel und Verbraucherschaft gewinnen regionale Herkunft, Umwelt- und Klimaschutzaspekte weiter an Bedeutung.“ Hafer hat zudem gegenüber anderen Getreidearten viele Vorteile hinsichtlich Pflanzschutz, Düngung und Unkrautunterdrückung sowie Stickstoffbilanz. Aus pflanzenphysiologischen Gründen liegt der Anbauschwerpunkt in Deutschland im Norden. In Europa liegen Überschussregionen in Skandinavien, im Baltikum, im Vereinigten Königreich und Polen.
Im August hatte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) die Förderbescheide an die ausgewählten Operationellen Gruppen (OG) des 4. Aufrufs überreicht. Die neuen Projekte werden für innovative Ideen gefördert, die mehr Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Tierwohl und Effizienz in die Landwirtschaft bringen. Die OG Rotbunt DN – die Abkürzung DN steht dabei für Doppelnutzung – ist zügig in die Projektumsetzung gestartet.
„Die Rinderrasse Rotbunt DN ist ein wahres Multitalent. Sie stammt ursprünglich aus Norddeutschland und zeichnet sich durch ihr ausgewogenes Ergebnis zwischen Milchleistung und Inhaltsstoffen bei gleichzeitig guter Masteigenschaft aus. Die Kühe sind langlebig, fruchtbar, sehr robust und weisen eine hervorragende Weidetauglichkeit auf“, sagt Ingo Schnoor von der Rinderzucht Schleswig-Holstein, die Leadpartner des Projektes ist.
Viele ökologisch wirtschaftende Betriebe in Schleswig-Holstein halten und züchten daher diese Rasse. Durch die Implementierung der genomischen Selektion – einer Selektionsmethode, bei der bereits für sehr junge Tiere Zuchtwerte mit ausreichender Sicherheit geschätzt werden können – konnte bei den Holstein Friesian in den vergangenen zehn Jahren eine nahezu Verdopplung des Zuchtfortschritts verzeichnet werden.
Da diese Methode nur den großen Rassen vorbehalten ist, geraten die kleineren Rassen, wie zum Beispiel Rotbunt DN, zunehmend unter Druck. Aufgrund der mitunter daraus resultierenden sinkenden Tierzahlen wurde die Rasse durch den Fachbeirat tiergenetische Ressourcen und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in die Gefährdungskategorie „Erhaltungspopulation“ eingestuft.
Da die Erhaltung dieser wertvollen tiergenetischen Ressourcen für die genetische Diversität unerlässlich ist, hat sich die OG Rotbunt DN zusammengeschlossen, die das Herzstück des EIP-Projektes bildet. Das Besondere an dieser OG ist die internationale Zusammenarbeit. So sind neben vier Landwirten aus Schleswig-Holstein, der Rinderzucht Schleswig-Holstein, dem Landeskontrollverband Schleswig-Holstein, der Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung (vit) in Verden, der Universität Kassel und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auch wissenschaftliche Partner aus Belgien und Luxemburg mit dabei.
Dadurch wird zum einen eine größere Datengrundlage geschaffen, und zum anderen kann ein intensiver Erfahrungsaustausch nicht nur auf der wissenschaftlichen, sondern auch auf der praktischen Seite stattfinden. Ziel ist es, modernste Zuchtmethoden, wie zum Beispiel die genomische Selektion und innovative Phänotypen, in der Rasse Rotbunt DN langfristig und nachhaltig zu etablieren.
Dazu sollen unter anderem Milchproben im Rahmen der Milchleistungsprüfung gesammelt werden, um mit zwei verschiedenen Verfahren die Methanemissionen der Kühe zu berechnen und miteinander zu vergleichen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sollen dann Strategien formuliert werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der Rasse Rotbunt DN in Schleswig-Holstein, Belgien, Luxemburg und darüber hinaus steigern können.
Bei der Rasse Rotbunt DN kommen Testbullen zum Einsatz.
Marktverwerfungen durch das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und resultierende Exportbeschränkungen sind bis heute bundesweit spürbar. Von ASP-Sperrzonen betroffenen Schweinehaltern droht immenser wirtschaftlicher Schaden. Die Empfehlungen der Europäischen Union sahen in der Vergangenheit ein generelles Verbot der Freilandhaltung und das Untersagen von Auslaufhaltungen in ASP-Sperrzonen vor. Das ist nun anders. Eine Expertengruppe hat „Leitlinien zur Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen“ entwickelt. Diese präzisieren, unter welchen Bedingungen diese Haltungsarten in ASP-Sperrzonen weiterhin möglich sind.
Nach der Landwirtschaftszählung 2020 halten rund 7,5 % der Betriebe in Deutschland ihre Schweine in Haltungen „mit Zugang zu einem Auslauf“. Rund zwei Drittel davon (4,9 %) sind Ökobetriebe. Der Anteil an ökologisch gehaltenen Schweinen am gesamten Schweinebestand liegt bei knapp 1 %.
Erzeugnisse aus Schweinefleisch dürfen nur als „bio“ oder „öko“ ausgelobt werden, wenn sie nach geltendem EU-Öko-Rechtsrahmen zertifiziert sind. Darin wird neben konkreten Mindestflächenvorgaben für Innen- und Außenbereiche sowie Gestaltungsvorgaben für Freilandhaltungen unter anderem festgestellt, dass Freiland- beziehungsweise Auslaufhaltung ein spezifischer Grundsatz der ökologischen Schweinefleischerzeugung ist. Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Freigelände – vorzugsweise zu Weideland – haben, auf dem sie sich bewegen können, wann immer die Witterungsbedingungen und jahreszeitlichen Bedingungen und der Zustand des Bodens dies erlauben, es sei denn, es gelten mit dem EU-Recht im Einklang stehende Einschränkungen und Pflichten zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Abweichungen von den Mindestvorgaben zu den Auslaufflächen beziehungsweise der maximal zulässigen Überdachung dieser Flächen bei der Ökoschweinehaltung sind daher bei behördlich angeordneten Tiergesundheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ASP für einen begrenzten Zeitraum zulässig.
Auch in konventionellen Betrieben wurde in den vergangenen Jahren viel an der Umstellung auf Haltungen mit zusätzlichem Auslauf gearbeitet. Entsprechende Programme und Labels, bei denen die Schweine verpflichtend Zugang zu Auslauf haben, werden zudem vonseiten der Verbraucher immer mehr gefordert.
Risiko für Auslauf- und Freilandhaltungen
Das ASP-Virus kann von Wildschweinen auf Hausschweine sowohl durch direkten als auch indirekten Kontakt übertragen werden. Die hohe Widerstandsfähigkeit des Erregers begünstigt die Übertragung beispielsweise durch rohe oder unzureichend erhitzte Schweinefleischprodukte, kontaminierte Futtermittel, Fahrzeuge, Kleidung und Werkzeuge. Grundsätzlich kann für Hausschweinebestände (insbesondere Klein- und nichtkommerzielle Haltungen) in der Nähe ASP-infizierter Wildschweine in betroffenen europäischen Ländern von einem höheren Risiko eines ASP-Eintrags ausgegangen werden. Ursächlich sind in diesem Zusammenhang vor allem unzureichende Biosicherheitsmaßnahmen und menschliches Fehlverhalten.
Mit Blick auf die Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen galt daher auf Ebene der EU lange Zeit die Meinung, dass diese in ASP-Sperrzonen unzulässig sei. In den Jahren 2022/2023 erfolgte jedoch auf EU-Ebene eine Neubewertung. Danach ist die Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen in ASP-Sperrzonen grundsätzlich vertretbar, sofern eine betriebsindividuelle Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde nicht dagegenspricht und wirksame Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren auf dem Betrieb umgesetzt werden.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft in seiner „Qualitativen Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf- und Freilandschweinehaltungen in Deutschland“ (Stand August 2023) das Risiko eines ASP-Viruseintrags in diese Haltungsformen in ASP-Sperrzonen als höher ein denn bei geschlossener Stallhaltung. Grundsätzlich ist dennoch die Genehmigung der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen aus Sicht des FLI vertretbar, soweit die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) eingehalten und gegebenenfalls weitere Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Nur unter dieser Bedingung könne das Risiko eines ASP-Eintrages auch in Freiland- und Auslaufhaltungen innerhalb der Sperrzonen II oder III (wenn auch Wildschweine betroffen sind) als vernachlässigbar eingestuft werden.
Während Auslaufhaltungen anzeigepflichtig sind, handelt es sich bei Freilandhaltung um genehmigungspflichtige Haltungen nach der SchHaltHygV mit entsprechenden ordnungsrechtlichen Auflagen. Diese müssen den tiergesundheitsrechtlichen Bestimmen entsprechen und unter anderem die Möglichkeit der „Absonderung“ der Tiere von einem möglichen Seuchengeschehen sicherstellen. Betrieben, die in einem Gebiet liegen, das durch Schweinepest bei Haus- oder Wildschweinen gefährdet ist, kann die zuständige Behörde die Freiland- oder Auslaufhaltung untersagen oder sie mit Auflagen verbinden.
Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren
Das neue Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law (AHL)) ist seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten anzuwenden. Seitdem stehen insbesondere Tierhalter und mit Tieren arbeitende Personen, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen; unabhängig von der Betriebsgröße und Haltungsform. Besondere Schutzmaßnahmen gelten darüber hinaus, wenn der Ausbruch der ASP bei Schweinen festgestellt wurde.
Auf nationaler Ebene sind Vorgaben zur Biosicherheit in Schweinehaltungen im Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), in der SchHaltHygV und in der Schweinepest-Verordnung geregelt. Gemäß AHL muss der Tierhalter (in den relevanten Rechtsakten als „Unternehmer“ bezeichnet) über Kenntnisse zu Tiergesundheit und Tierseuchen verfügen und sich der Verbreitungsgefahren von Tierseuchen bewusst sein.
Maßnahmen zum physischen Schutz – unter anderem Umzäunung, Einfriedung, Reinigung, Desinfektion – müssen durch ihn umgesetzt werden. Im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkassen und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren gehören zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten, die den Tierhaltern und anderen mit Tieren arbeitenden Personen zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen zur Verfügung stehen.
Das AHL sowie das TierGesG verpflichten daher die Tierhalter, wirksame Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Auch wenn der Schutz vor Tierseuchen Investitionen erfordert, sollten der daraus resultierende Rückgang an Seuchenausbrüchen und die Vermeidung der wirtschaftlichen, emotionalen und tierschutzrelevanten Folgeschäden die Tierhalter motivieren, diese Investitionen zu tätigen.
Leitlinien unterstützen bei ASP-Bedingungen
Vor dem Hintergrund der Neubewertung auf EU-Ebene wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im August 2022 eine Expertengruppe gegründet, deren Auftrag es war, Bedingungen festzulegen, unter denen Auslauf- und Freilandhaltungen in ASP-Sperrzonen als vertretbar einzustufen sind. Die vorliegenden Leitlinien stellen somit eine Hilfestellung für Tierhalter und Behörden dar, um bereits in seuchenfreien Zeiten betriebsindividuell Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren.
Die Leitlinien sollen:
– dazu beitragen, das Bewusstsein von Tierhaltern, mit Tieren arbeitenden Personen und Tierärzten für die Biosicherheitsmaßnahmen und die Eigenverantwortung bei deren Einhaltung zu schärfen
– helfen, die Biosicherheitsmaßnahmen auf die jeweiligen spezifischen Betriebsverhältnisse und Seuchensituation abzustimmen mit dem Ziel, ein akzeptables Risikoniveau für die jeweilige Auslauf- beziehungsweise Freilandhaltung unter ASP-Bedingungen zu erreichen
– mögliche, gegebenenfalls risikoorientiert gestaffelte zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen im Zu-sammenhang mit einem ASP-Geschehen und die damit verbundene mögliche Risikominderung aufzeigen
– Tierhaltern, Tierärzten und zuständigen Behörden eine Handreichung für die Vorabplanung, Optimierung und Umsetzung solcher Biosicherheitsmaßnahmen im konkreten Einzelfall in den Betrieben geben
– dazu beitragen, das Risiko der Einschleppung und Verbreitung insbesondere der ASP in die Schweinehaltungen zu vermindern,
– Wege aufzeigen, grundsätzlich Auslauf- beziehungsweise Freilandhaltungen auch in ASP-Sperrzonen, nach qualitativer Risikobewertung, zu ermöglichen.
Im Fokus der Leitlinien stehen zehn Handlungsbereiche, die in Form einer Maßnahmentabelle dargestellt sind:
10. Schädlingsmonitoring und gegebenenfalls -bekämpfung
Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bilden im Wesentlichen das AHL sowie die SchHaltHygV, wobei risikoorientiert weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden. Darüber hinaus sind verstärkte Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren benannt, die sich in ASP-Sperrzonen ergeben (gemäß DUV (EU) 2023/594, DEV (EU) 2020/687 oder SchwPestV).
Ziel ist es, mithilfe der Leitlinien den größtmöglichen Schutz des individuellen Betriebes zu erreichen und dadurch auch andere Betriebe zu schützen. pm/EAFH
Seit der erstmaligen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland im September 2020 traten bei Wildschweinen bisher mehr als 5.500 Fälle in Teilen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen auf. Zudem gab es bisher acht Ausbrüche in Hausschweinehaltungen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen.
Grafik: ASP-Ausbreitung in Deutschland und Westpolen
Beteiligte Institutionen
Die Expertengruppe „Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen unter ASP-Bedingungen“ (EAFH) setzt sich zusammen aus: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Friedrich-Loeffler-Institut, Landvolk Niedersachsen (in Vertretung für: Deutscher Bauernverband, Deutscher Raiffeisenverband, Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands, Bundesverband Rind und Schwein), Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Niedersächsische Tierseuchenkasse und Thünen-Institut für ökologischen Landbau.
Seinem Nächsten etwas Gutes zu tun, ist erfüllend und sinnstiftend. Ohne unbezahltes Engagement würde in der Industrienation Deutschland vieles ins Stocken geraten – dies dürfte nicht nur zum Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember deutlich werden. Ein erheblicher Teil des Gemeinwohls und der Ausgestaltung gesellschaftlichen Zusammenlebens hängt am freiwilligen Engagement neben dem Beruf. Wie wichtig Ehrenamt auch in Notlagen und bei der Gefahrenabwehr ist, ließ sich kürzlich beim Hochwasser an der Ostseeküste einmal mehr feststellen.
Laut Statistischem Bundesamt gab es 2022 in Deutschland 15,7 Millionen Ehrenamtliche. Mehr als die Hälfte von ihnen war über 50 Jahre alt. Insbesondere Senioren setzen sich überdurchschnittlich häufig unbezahlt für andere ein. Ehrenamtliches Engagement wird oft in der Familie vorgelebt und im eigenen Umfeld ausgeübt. An vielen Stellen sind es Ehrenamtliche, die der Allgemeinheit einen willkommenen und nicht selten lebenswichtigen Dienst leisten.
Überall dort, wo Menschen ihr Dorf oder ihre Region, ihren Verein oder ihre Idee fortentwickeln, finden Mitbestimmung und Mitgestaltung statt. Sie wiederum sind in besonderer Weise geeignet, um Politikverdrossenheit oder gar Skepsis gegenüber der Demokratie, aber auch Gleichgültigkeit, Einsamkeit oder sozialer Kälte frühzeitig entgegenzuwirken.
Doch das gesellschaftliche Klima ist rauer geworden, nicht wenige Menschen geben sich heute zunehmend eigennützig. Ein hoher Druck, private und berufliche Ansprüche zu erfüllen, kommt häufig dazu. Wie wird sich ehrenamtliches Engagement in Krisenzeiten und einem sich wandelnden sozialen Gefüge verändern? Wird es künftig noch genügend Menschen geben, die Selbstoptimierung oder persönliche Bequemlichkeit hintanstellen?
Eine Studie im Auftrag des Deutschen LandFrauenverbandes hat jüngst gezeigt, dass die Bereitschaft, langfristige und verbindliche Verpflichtungen in der Freizeit einzugehen, geringer geworden ist. Die Ansprüche an ein Ehrenamt befinden sich heute im Wandel. Dabei füllt es vielfach Lücken, die hauptamtlich nicht oder nicht mehr besetzt sind. Ehrenamt darf aber nicht zunehmend ersetzen, wofür Bund oder Land nicht zu zahlen bereit sind.
Um die Bereitschaft zum Einsatz für die Gemeinschaft künftig nicht dem Zufall oder dem guten Willen Einzelner zu überlassen, sollte die Politik dieses Engagement nicht für weiterhin selbstverständlich halten oder es überstrapazieren, sondern rechtzeitig reagieren und es substanziell unterstützen.
Ein wachsender Regulierungsdrang trägt hingegen nicht zur Attraktivität bei, sondern droht selbst das gutmütigste Engagement zu gefährden. Hier Entlastungen zu schaffen, wäre ein Teil von mehr Wertschätzung. Vergünstigungen, wie sie zum Beispiel durch die Ehrenamtskarte des Landes bereits ermöglicht werden, aber auch Vorteile bei der Studienplatzvergabe, der Wohnraumsuche, bei Bewerbungsverfahren, Rentenpunkten oder Führerscheinen können wirksame Anreize darstellen, sich für andere zu engagieren.
Ob Gemeinderat, Landjugend, Kreisbauernverband, Kirche, Hospiz, Tafel, Sport- und Reitverein, Feuerwehr oder Schöffen bei Gericht: Engagierte Menschen werden künftig zunehmend gefragt sein. Freiwillige vor!
Der Bestand des Dorsches weist in der westlichen Ostsee historische Tiefstände auf. Die Ursachen können bisher nur in Teilen erklärt werden. Welchen möglichen Einfluss der Kormoran auf den Dorschbestand hat, soll ein Forschungsvorhaben ermitteln. Fischereiminister Werner Schwarz (CDU) informierte sich in Lübeck-Gothmund über das Vorgehen der Studie.
„Wir machen uns große Sorgen um die Fischereibetriebe, da eine gezielte Nutzung von Dorsch und Hering aktuell nicht mehr gegeben ist“, sagt Minister Schwarz. „Wir unterstützen daher die Wissenschaft in ihrem Bemühen, weitere Ursachen dieser besorgniserregenden Entwicklung bestmöglich aufzuklären. Denn nur auf Basis einer fundierten Datengrundlage können verbesserte Vorhersagen der Bestandsentwicklung getroffen und so Entscheidungen für eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Fischerei getroffen werden.“
Das großräumig und auf vier Jahre angelegte Forschungsprojekt unter der Federführung des Instituts für Binnenfischerei in Potsdam-Sacrow zusammen mit dem Institut für Ostseefischerei wurde vom schleswig-holsteinischen Fischereiministerium (MLLEV) mit 758.000 € aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes gefördert. Neben der schleswig-holsteinischen Küste sollen auch in Dänemark und Mecklenburg-Vorpommern Untersuchungen durchgeführt werden, in welchem Ausmaß Dorsche zur Nahrung der Kormorane im Küstenbereich beitragen.
„Hochrechnungen ergaben, dass die Kormorane eines einzigen Schlafplatzes am Dassower See in einem Jahr ähnlich viele Dorsche entnommen hatten wie der deutschen Berufsfischerei im Jahr 2022 als Fangquote zur Verfügung stand“, erklärt der Direktor des Instituts für Binnenfischerei, Dr. Uwe Brämick. „Allerdings ist unklar, welchen Anteil der Dorsch an der Nahrung des Kormorans in anderen küstennahen Kolonien ausmacht und wie stark die Schwankungen zwischen den Jahren sind. Daher werden wir unsere Untersuchungen jetzt auf weitere Probenahmeorte in der westlichen Ostsee ausweiten und Daten aus mehreren Jahren sammeln.“ Dr. Uwe Krumme, stellvertretender Direktor des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, verwies auf bestehende Wissenslücken: „Wir wissen, dass die Erwärmung der Ostsee, gepaart mit der Zunahme sauerstofffreier Bereiche durch die hohe Nährstoffbelastung, den Lebensraum der Dorsche deutlich einschränkt und eine Erholung des Bestandes erschwert. Den Einfluss von Prädatoren können wir in unseren Modellen zur Bestandsberechnung jedoch nicht berücksichtigen, da entsprechende wissenschaftliche Daten bislang fehlen.“
Der Kormoran unterliegt dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie und darf in Deutschland nicht gejagt werden. Anfang der 1980er Jahre war der Kormoranbestand europaweit weitestgehend zusammengebrochen. Im Gebiet des südwestlichen Ostseeraums ist er bis 1995 wieder stark gestiegen und liegt seitdem weitgehend konstant bei knapp 50.000 Brutpaaren sowie rund 12.000 Kormoranen, die nicht brüten, und Kormoranen, die während der Zugzeit dort rasten. In Schleswig-Holstein gibt es aktuell rund 2.750 Brutpaare und bis zu 18.000 rastende Kormorane.