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Schon zum 1. April 2021 trat die neue Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung (VSG 4.1) in Kraft. Zum 1. April 2024 läuft die Übergangsfrist für Altgebäude nun aus. Jetzt laufen die letzten zwei Wochen, um Baumaßnahmen abzuschließen oder Arbeitsabläufe anzupassen, sollten bauliche Maßnahmen nicht möglich sein.
Die zum 1. April 2021 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung gilt zum Schutz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist rechtsbindend. Von dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle nutztierhaltenden Betriebe betroffen. Die aufgrund der teilweisen Notwendigkeit von Umbauten gewährte Übergangsfrist endet am 1. April 2024. Erfolgte Umbauten müssen nicht gemeldet werden, aber die geltenden Vorschriften müssen bis zum 1. April umgesetzt sein. Eine Betriebsbesichtigung durch die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) kann jederzeit erfolgen. Sollte im Zuge eines Betriebsbesuches festgestellt werden, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden, wird dies als Mangel erfasst und es erfolgt die Anordnung zum Nachrüsten.
Das Festsetzen in der Liegebox ist nur dann zulässig, wenn sich in dem Bereich keine weiteren, nicht fixierten Tiere befinden.
Mögliche bauliche Veränderungen
Türe und Tore in Bereichen, in denen Tiere gehalten werden (§ 2), müssen von beiden Seiten zu öffnen sein und den Tieren darf es nicht möglich sein, diese zu öffnen oder auszuhebeln.
Laufställe müssen, unabhängig von den dort gehaltenen Rindern und unabhängig davon, ob ein Bulle anwesend ist, mit geeigneten Fluchtmöglichkeiten für Personen ausgestattet sein. Als Fluchtmöglichkeiten eigenen sich hier unter anderem Personenschlupflöcher, die in sichere Bereiche führen, wie zum Beispiel auf den Futtertisch.
Grundsätzlich müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine Separierung und ein Festsetzen von Einzeltieren oder auch Gruppen ermöglichen. Zum Separieren eigen sich sowohl eigens dafür errichtete Separationsbuchten als auch abgetrennte Bereiche, in denen Tiere dann zum Beispiel mittels Selbstfangfressgitter oder Fangstand fixiert werden können.
Bullen dürfen nicht in der Milchviehherde mitlaufen. Beim Zusammenführen von Kühen und Bullen müssen diese immer fixiert oder separiert sein.
Beim Einziehen von Ohrmarken und Behandeln von Kälbern muss sichergestellt werden, dass keine Gefährdung durch die Mutterkuh oder von anderen Rindern ausgehen kann. Als geeignete Maßnahmen werden hier Fixier- oder Separierungseinrichtungen im Stall oder der Einsatz eines Kälberfangkorbes auf der Weide gesehen.
Soll bei Milchkühen ein Deckbulle gehalten werden, muss dieser in einer separaten Bucht untergebracht werden, das Mitlaufen in der Herde ist nicht gestattet. Bei jedem Zusammenführen oder Trennen von Rindern muss der Bulle fixiert oder separiert werden. Beim Jungvieh oder in der Mutterkuhherde muss der Bulle gemäß der „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz Tierhaltung“ nicht zwingend separat gehalten werden, denn in diesen Tierbereichen muss der Halter nicht so oft in den direkten Kontakt treten.
Tiere sind während der Besamung oder Behandlung sicher zu fixieren und es dürfen sich keine weiteren, frei laufenden Tiere in dem Bereich aufhalten. Weiterhin muss eine Fluchtmöglichkeit aus dem Bereich gegeben sein. Dies bedeutet, dass zum Beispiel im Laufstall keine einzelnen Tiere fixiert werden können, um sie dort zu behandeln oder zu besamen. Entweder müssen alle Tiere der Gruppe festgesetzt werden oder die betroffenen Tiere müssen separiert und dann fixiert werden.
Erlischt Versicherungsschutz bei Verstößen?
Grundsätzlich erlischt der Versicherungsschutz bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschrift bei Eintreten eines Versicherungsfalles, der die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft betrifft, nicht. Auch eine Anspruchsminderung bei Mitverschulden existiert nicht.
Handelt es sich bei dem Unfall aber um einen vorsätzlich herbeigeführten Unfall oder ist der Versicherungsfall bei einer Handlung eingetreten, die nach rechtskräftigem Urteil ein Verbrechen ist, kann die Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird von der Berufsgenossenschaft geprüft, ob die Kosten in einem Regressverfahren zurückgefordert werden können. Insbesondere bei der Beteiligung von Angestellten können öffentliche und zivilrechtliche Forderungen oder Strafen nicht ausgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber seinen Fürsorgepflichten nicht in ausreichendem Maß nachgekommen ist.
Was es im Kern zu beachten gilt:
• ausreichende Separier- und Fixiereinrichtungen für Einzeltiere oder Gruppen
• Zu besamende oder zu behandelnde Tiere müssen während des Eingriffs sicher fixiert sein, weitere, frei laufende Tiere sind nicht zulässig.
• In der Milchviehhaltung ist ein mitlaufender Deckbulle im Laufstall verboten, separate Unterbringung in einer Bullenbucht
• Bullen müssen bei Betreten der Box oder Handling immer fixiert oder separiert sein.
• Beim Einziehen von Ohrmarken bei Kälbern darf keine Gefahr von anderen Tieren ausgehen.
• Bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschrift kann es bei einem Unfall unter Umständen zu Regressforderungen oder Strafen kommen.
Durch die niederschlagsreichen Herbst- und Wintermonate 2023/2024 weisen viele Wintergetreideflächen aktuell teils erhebliche Verschlämmungen und damit einhergehende Verkrustungen auf. Dadurch sind ein eingeschränkter Gasaustausch der Böden und somit Beeinträchtigungen des Wachstums zu erwarten. Um diese suboptimalen Wachstumsbedingungen für das Getreide zu reduzieren, dürfte in diesem Frühjahr eine mechanische Bodenlockerung und -belüftung der Getreideflächen vorteilhaft sein.
Grundvoraussetzung für die Maßnahme ist selbstverständlich eine Befahrbarkeit und Bearbeitbarkeit der Flächen. Zur Bodenlockerung der Getreideflächen können reihenunabhängig und ganzflächig arbeitende Zinkenstriegel, Sternrollhacken oder Rollstriegel eingesetzt werden.
Wirkungsweise des Zinkenstriegels
Zinkenstriegel als universelle Technik zur Beikrautregulierung lockern ganzflächig den Boden. Sie arbeiten flach mit einer Arbeitstiefe, die sich in Bereichen von 1 bis 3 cm bewegt. Die Hauptwirkung des Striegels ist das Entwurzeln und Verschütten der noch kleinen Beikräuter. Die höchsten Wirkungsgrade erreicht der Striegel somit im frühen Fädchen- bis Keimblattstadium der monokotylen und dikotylen Beikräuter. Die entwurzelnde und verschüttende Wirkung des Striegels nimmt allerdings mit fortschreitender Blattentwicklung und Wurzelausbildung der Beikräuter ab. Neben der Beikrautregulierung führt die flache Bodenlockerung der Striegelzinken zu weiteren positiven Effekten:
• Belüftung des Bodens und Förderung des Gasaustausches
• Verbesserung der Mineralisierung von Nährstoffen
• Anregung der Bestockung
• Unterbrechung der Kapillarwirkung und damit Reduktion der Wasserverdunstung aus dem Boden
Der Zinkenstriegel entwurzelt und verschüttet kleine Beikräuter.
Einsatzbereich und Grenzen des Zinkenstriegels
Auf gut schüttfähigen und abgetrockneten Böden kann die Bearbeitungsintensität des Striegels über folgende Parameter beeinflusst werden:
• Veränderung der Federvorspannung bei indirekt gefederten Zinken
• Veränderung des Anstellwinkels der Zinken bei direkt gefederter Striegeltechnik
• Arbeitsgeschwindigkeit
• Arbeitstiefe
• Veränderung der Fahrtrichtung: diagonal, quer oder entgegengesetzt striegeln
Bei stark verschlämmten und verkrusteten, lehmigen, schluffigen und tonigen Böden kann der Zinkenstriegel allerdings an seine Grenzen kommen. Mit fortschreitender Abtrocknung und Abbindung der Bodenoberfläche kann sich die Wirkung verschlechtern. Die Zinken des Striegels dringen bei zu festen und trockenen Bedingungen nicht mehr tief genug in den Boden ein und „kratzen“ aufgrund des hohen Eindringwiderstands nur oberflächlich über den Boden. Es findet so kaum eine Bodenlockerung statt.
Eine Erhöhung der Striegelintensität durch eine entsprechende Veränderung der oben genannten Faktoren kann aber zulasten der Kulturverträglichkeit gehen. Gerade in schwach entwickelten Getreidebeständen mit geringer Wurzelausbildung kann eine zu aggressive Arbeitsweise mit dem Zinkenstriegel zu erhöhten Kulturpflanzenverlusten führen.
Verschiedene Hersteller bieten unterschiedliche Zinkendurchmesser und auch Zinken mit Hartmetallbeschichtung an den Zinkenenden an. Durch die Beschichtung kann das Aufbrechen von Bodenverkrustungen verbessert werden.
Sternrollhacke als Krustenbrecher
Unter massiv verschlämmten und verkrusteten Bodenverhältnissen kann die Sternrollhacke gegenüber dem Zinkenstriegel eine bessere Bodenlockerung erreichen. Dieses Gerät – auch Rotorhacke oder Rotary Hoe genannt – wird in den USA bereits seit Jahrzehnten in erster Linie als Krustenbrecher eingesetzt. Inzwischen bieten zahlreiche Hersteller diese Technik mit Arbeitsbreiten zwischen 3 und 15 m an.
Die Sternrollhacke arbeitet ebenfalls wie der Striegel reihenunabhängig. Die einzeln aufgehängten und gefederten Rollsterne haben untereinander einen Abstand von etwa 10 cm. Die abrollenden Werkzeuge mit löffelartigen Spitzen stechen senkrecht in den Boden ein. Dabei brechen sie die Bodenkruste auf und lockern und belüften den Boden. Folglich spielt die Sternrollhacke ihre Stärke besonders auf verschlämmten, verkrusteten, lehmigen, schluffigen und tonigen Böden aus. Einige Hersteller haben ihre Sternrollhacke auch mit einer hydraulischen Druckverstellung ausgestattet, um die Rollsterne je nach Bodenbeschaffenheit hydraulisch zu be- oder entlasten. Die Sternrollhacke muss mit vergleichsweise hohen Arbeitsgeschwindigkeiten von mindestens 15 bis über 20 km/h gefahren werden. Dadurch arbeitet sie vergleichsweise kulturschonend, da die Zinken senkrecht in den Boden einstechen und nicht durch den Boden gezogen werden. Das setzt aber voraus, dass die Kulturpflanzen bereits fest verwurzelt sind und der Boden nicht zu locker ist. Zur Begrenzung der Arbeitstiefe sollten Stützräder zur Ausstattung gehören. Andernfalls arbeitet die Maschine besonders bei wiederholten Überfahrten im gelockerten Boden zu tief und verursacht Kulturschäden.
Einsatz auf Sandböden ist eingeschränkt
Auf Sandböden mit lockerer Bodenoberfläche ist die Sternrollhacke weniger geeignet, da kaum zusammenhängende Bodenteile herausgebrochen werden und die Maschine schnell zu tief arbeitet und dies zu Kulturschäden führen kann. Auf sandigeren Flächen mit fester Bodenoberfläche, wie sie jetzt zu Vegetationsbeginn zu erwarten ist, ist die Sternrollhacke aber auch einsetzbar. Erst mit einer wiederholten Überfahrt steigt das Risiko von Kulturschäden an. Zum Schutz der Heckscheibe des Schleppers sollte die Sternrollhacke unbedingt mit einem Steinschlagschutzgitter ausgestattet sein.
Der Rollstriegel bricht Bodenverkrustungen auf.
Nebeneffekt Beikrautregulierung
Durch die Arbeitsweise der Sternrollhacke werden Beikräuter vorrangig gelockert, teilweise beim Herausbrechen von Verkrustungen und Kluten auch entwurzelt. Der Regulierungserfolg ist allerdings nicht mit dem eines Zinkenstriegels vergleichbar. Die Sternrollhacke leistet jedoch eine gute Vorarbeit, um in einem zweiten Arbeitsgang mit dem Zinkenstriegel die gelockerten Beikräuter aus dem Boden herauszuarbeiten, damit sie zügig vertrocknen können. Mit dieser Geräteabfolge lassen sich auch bereits weiter entwickelte mono- und dikotyle Beikräuter wie beispielsweise Kamille- oder Ackerfuchsschwanzpflanzen regulieren.
Es ist aber wichtig, den nachfolgenden Zinkenstriegel nicht mit einer zu aggressiven Einstellung zu fahren, da sonst die Getreideverluste deutlich ansteigen können. Mehrjährige Versuche der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Ökowinterweizen haben ergeben (siehe Abbildung), dass mit der Kombination von Sternrollhacke und Zinkenstriegel die Beikrautdeckungsgrade deutlich reduziert wurden. Damit erreichte das Zusammenspiel der beiden Geräte einen höheren Regulierungserfolg als mit dem alleinigen Einsatz der Sternrollhacke oder des Zinkenstriegels. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass die Sternrollhacke im Soloeinsatz nicht an den Regulierungserfolg eines Zinkenstriegels herankommt.
Weitere Vorteile der Sternrollhacke:
• Mit der Sternrollhacke lassen sich Wirtschaftsdünger und Untersaaten einarbeiten. Dieser Einmischeffekt lässt sich verbessern, wenn im zweiten Arbeitsgang mit dem Zinkenstriegel nachgearbeitet wird.
• Die Sternrollhacke gewährleistet eine verstopfungsfreie Arbeit auf Mulchsaatflächen.
• Es lassen sich mit der Sternrollhacke hohe Flächenleistungen realisieren, was wiederum einen überbetrieblichen Einsatz ermöglicht.
• Die Sternrollhacke lässt sich in vielen weiteren Kulturen wie Zuckerrüben, Körnerleguminosen, Mais und Raps einsetzen.
Weitere Technik Rollstriegel
Der Rollstriegel ist eine weitere reihenunabhängig arbeitende Technik zur Beikrautregulierung und flachen Bodenlockerung. Bei dieser Technik handelt es sich um abrollende und einzeln aufgehängte sowie gefederten Werkzeuge. Dabei sind die Zinken sternförmig in eine Kunststoffscheibe gegossen. Diese sternförmigen Arbeitswerkzeuge sind im Gegensatz zur Sternrollhacke diagonal zur Fahrtrichtung angebracht. Beim Fahren werden sie in Rotation versetzt und bearbeiten den Boden ganzflächig. Durch diese Arbeitsweise lassen sich Bodenverkrustungen ebenfalls gut aufbrechen. Beikräuter werden entwurzelt und teilweise auf dem Boden abgelegt. Kleinere Pflanzen werden auch verschüttet. Angeboten werden Arbeitsbreiten zwischen 6 und 12 m. Bei einigen Herstellern können die einzelnen Rollstriegelwerkzeuge auch im Winkel verstellt werden. Das ermöglicht eine exaktere Einstellung und Anpassung an die Kultur, wodurch die Kulturverträglichkeit verbessert werden kann. Weiterhin kann zur optimalen Anpassung an Kultur und Bodenzustand hydraulisch Druck auf die Rollstriegelelemente gegeben werden. In empfindlichen Kulturen oder bei jungen Kulturpflanzen mit noch schwach ausgeprägter Bewurzelung kann der Rollstriegel jedoch schneller an die Grenzen der Verträglichkeit kommen. Die Arbeitsgeschwindigkeit muss in der Regel an die Kulturverträglichkeit angepasst werden. Die optimalen Geschwindigkeiten liegen in Bereichen von etwa 3 bis 8 km/h. In Getreide oder Ackerbohnen ist der Rollstriegel gut einsetzbar. Zudem arbeitet er auf Mulchsaatflächen weitestgehend verstopfungsfrei.
Nicht zu lange mit der Bearbeitung warten
Ist die Bodenoberfläche bereits zu stark abgetrocknet und die Bodenkruste schon zu fest, können auch die Sternrollhacke und der Rollstriegel in der Bodenlockerung an ihre Grenzen kommen. Beide Maschinen können aber bereits früher, unter etwas feuchteren Bodenverhältnissen, als der Zinkenstriegel eingesetzt werden. Die Befahrbarkeit des Bodens muss jedoch gegeben sein. Dazu sind Schlag- und Wetterbeobachtungen durchzuführen, um den optimalen Einsatzpunkt nicht zu verpassen.
Weniger ist oft mehr
Vor allem Neueinsteiger setzen im Wintergetreide im Frühjahr den Striegel zu häufig ein, weil Bedenken bezüglich hoher Restverkrautung bestehen. Ein zu häufiger Striegeleinsatz kann zu ertragswirksamen Wachstumsbeeinträchtigungen führen. Außerdem ist es ökologisch und ökonomisch fragwürdig, beispielsweise die letzte Taubnessel oder das letzte Stiefmütterchen aus dem Bestand zu striegeln. Zudem ist der Schutz von Niederwild wie Feldhase oder Bodenbrütern zu beachten. Dieser erfordert einen umsichtigen Einsatz von Zinkenstriegel, Sternrollhacke und Rollstriegel.
In Deutschland sind laut Deutschem Maiskomitee zirka 750 verschiedene Maissorten verkehrsfähig. Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit sind Zulassungen von Maissorten durch Genehmigungsbehörden einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). In Deutschland ist das Bundessortenamt (BSA) für die Zulassungen von Sorten zuständig. Der Artikel beschreibt Prüfungs- und Zulassungsprozedere von Maissorten und die Aufnahme in die Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer.
Als zuständige Bundesbehörde für Sortenschutz und Sortenzulassung in Deutschland hat das Bundessortenamt bei den jährlichen Zulassungsverhandlungen für Maissorten im Februar 2024 insgesamt 16 Sorten national neu zugelassen und neu beschrieben, zuzüglich zweier Körnermaissorten von Dezember 2023. Für die Nutzungsrichtung Körnermais sind insgesamt vier Sorten in den Reifegruppen früh bis mittelfrüh erfolgreich verhandelt worden. In der Nutzungsrichtung Silomais sind insgesamt neun Sorten der Reifegruppen früh bis spät neu zugelassen worden. Als Doppelnutzungssorten mit den Verwertungsformen Silo und Korn werden insgesamt fünf Maissorten der Reifegruppen früh bis spät neu beschrieben.
Sortenzulassung des Bundessortenamts
Die Zulassung neuer Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Maissorte ist eine Verbesserung von Anbau- und Verwertungseigenschaften gegenüber bereits zugelassenen Sorten. In zweijährigen nationalen Wertprüfungen des Bundessortenamtes werden neu gezüchtete Maissorten auf den landeskulturellen Wert hin geprüft und nach Abschluss vor dem Sortenausschuss im Februar verhandelt. Mit verbesserten Eigenschaften im Vergleich kommt es zu erfolgreicher Zulassung und die Sorte kann in Deutschland und der EU angebaut werden. Eine Anbauempfehlung für diese neuen Sorten spricht die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein allerdings erst aus, wenn Ertrags- und Qualitätspotenzial der Sorten in den hiesigen Landessortenversuchen bestätigt wurden. Jede neu zugelassene Sorte des Bundessortenamtes wird entsprechend der Reifegruppe in die Landessortenversuche aufgenommen und dreijährig geprüft.
Neu zugelassene Maissorten
In diesem Jahr kommen folgende Sorten in die Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein: Silomais früh und mittelfrüh, Körnermais früh (Sortenname/Reifezahl Silo S, Korn K/Vertrieb):
‚Evidence’/S220/DSV
‚DKC 3144’/S200/Bayer
‚Aroldo’/S220, K210/MFG Deutsche Saatgut
‚P83224’/S240/Pioneer
‚Greystone’/S250/lidea
‚SY Remco’/S250/Syngenta
‚Agrolupo’/S250/Agromais
‚KWS Lupollino’/S250/KWS
‚Amatino’/K190/Agromais
EU-Sortenprüfungen in Deutschland
Wird eine Sorte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen und in die jeweilige Sortenliste aufgenommen, ist diese Sorte ebenfalls EU-weit vertriebsfähig und kann in Deutschland angebaut werden. Jedoch können in anderen Mitgliedstaaten der EU die Zulassungsbedingungen von den hohen Anforderungen der nationalen Zulassung des Bundessortenamtes abweichen. Auch sind die hier vorherrschenden klimatischen und regionalen Anbaubedingungen nicht zwingend mit denen der Europäischen Union vergleichbar. So gibt es in Deutschland die Möglichkeit, diese vertriebsfähigen Maissorten aus der EU auf ihre regionale Anbauwürdigkeit bezüglich Silo- beziehungsweise Körnermaisnutzung zu prüfen.
Diese EU-Sortenprüfungen organisiert das Deutsche Maiskomitee, die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Länderdienststellen. Dabei werden zu prüfende EU-Sorten bereits etablierten und leistungsstarken Verrechnungssorten gegenübergestellt. Zeigt eine Prüfsorte nach zweijähriger Prüfung aufgrund hohen Leistungspotenzials eine Anbaueignung im Norden, wird diese vielversprechende EU-Sorte in die Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer aufgenommen.
EU-Sorten in den Versuchen der Kammer
Nach zweijähriger EU-Prüfung nimmt die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein folgende EU-Sorten in die Landessortenversuche auf (Sortenname/Reifezahl Silo S, Korn K/Vertrieb):
‚LG 31230’/S220, K 220/LG
‚DKC 3117’/S230/Bayer
‚KWS Editio’/S 250/KWS
‚LG 31265’/S250/Stroetmann
Weitere Infos im Überblick
Die aktuellen Ergebnisse der Landessortenversuche mit Sortenempfehlungen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein stehen auf der Homepage lksh.de
Die Beschreibungen von Werteigenschaften der diesjährig neu zugelassenen Maissorten sind auf der Homepage des Bundessortenamtes einzusehen.
Weitergehende Informationen zu EU-Sorten können im Sortenspiegel des Deutschen Maiskomitees eingesehen werden. Mehr zum Thema Maisanbau und dem richtigen Saatzeitpunkt finden sich im Bauernblatt, Ausgabe 11/2024.
Die Bundesnachwuchschampionate im Springen fanden in diesem Jahr im westfälischen Riesenbeck statt. Insgesamt hatten sich 51 Nachwuchsreiterinnen und -reiter über die bundesweit ausgeschriebenen Sichtungsturniere und die Auswahllehrgänge qualifiziert.
Bei den Pferden wurde die Einlaufprüfung als Stilspringprüfung der Klasse M* geritten. Die Fehmaranerin Tomma Thiesen bekam mit Viva Las Vegas eine 8,5 und wurde damit Fünfte. Mit einer 8,4 schaffte es Jessika Losigkeit auf den siebten Platz. Die Reiterin aus Janneby, Kreis Schleswig-Flensburg, hatte mit Coco Chanel eine 14-jährige Holsteiner Stute aus der Familienzucht gesattelt. Ebenfalls für Schleswig-Holstein dabei waren Lotta Gellhorn aus Ascheffel, Kreis Rendsburg-Eckernförde, mit dem Holsteiner Campino und June Karlinder aus Mittelangeln, Kreis Schleswig-Flensburg, mit der Holsteiner Stute Girl with Sexy Eyes M. Sie alle qualifizierten sich für das Finale, eine M**-Stilspringprüfung mit zwei Umläufen. Nur die besten vier Reiter durften im zweiten Umlauf mit Pferdewechsel starten. Darunter war keine der Schleswig-Holsteinerinnen, denn bestes Nordlicht wurde Jessika Losigkeit auf Platz sieben.
Die Ponyreiter ritten eine Einlaufprüfung der Klasse L und als Finale eine Stilspringprüfung der Klasse M mit Standardanforderungen. Auch hier schafften es nur die besten vier Paare in den zweiten Umlauf. Maja Krempien aus Nindorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde, kam mit ihrer Makadamia auf den 13. Platz. Ina Losigkeit, die jüngere Schwester von Jessika Losigkeit, kam mit Sundance und einer 8,2 auf den siebten Patz.
Die Zukunft bauen – das wollen die ZukunftsBauer! Nancke Spliedt aus Vaale im Kreis Steinburg ist in der Schleswig-Holsteiner Arbeitsgruppe dieses Projektes des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Dem Bauernblatt erzählt sie, was sie zur ZukunftsBauerin macht.
„Ich habe die saubersten Eier“, meint Nancke Spliedt lachend, denn die Kinder dürfen sie putzen, „auch wenn mal eines dabei kaputtgeht. Hühner sind für sie wahnsinnig toll.“ Deren Nester reinigen, ihnen einen Apfel auf dem Stock reichen zum Picken, aber auch Kartoffeln pflanzen und im Herbst ernten oder einen Barfußpfad bauen – das alles macht Kindern ungemein Spaß, und so lernen sie das Landleben, die Pflanzen und die Tiere kennen. Sie bekommen mit, dass die Kühe jeden Tag gemolken und gefüttert werden müssen, auch am Wochenende oder wenn man Geburtstag hat.
Hühnerfüttern ist für Kinder immer etwas Besonderes.Foto: privat
Vier Kurse über das Jahr mit je acht bis zehn Kindern leitet die 38-Jährige auf dem Hof in Vaale im Kreis Steinburg, den sie zusammen mit ihrem Mann Dennis (45) führt, dem Betriebsleiter. Auch am Ferienprogramm des Kreisjugendrings beteiligt sie sich. „Wir machen Anfang des Jahres einen Plan, aber wir weichen auch davon ab. Der Hof gibt das Programm vor.“
Die Kinder kommen aus dem Ort Vaale mit rund 1.200 Einwohnern und der näheren Umgebung, sind im Alter von drei bis zwölf Jahren – manche kommen über mehrere Jahre immer wieder. Nancke und ihr Mann haben selbst zwei Jungen im Alter von sieben und neun Jahren, die auch mitmachen. Werbung macht sie gar nicht, „das läuft über Mundpropaganda“. Und obwohl die Kinder im Dorf wohnen, kennen die meisten zunächst einen Bauernhof nicht von innen. Und auch nicht das Gemeinschaftsgefühl, das sie erleben, wenn sie gemeinsam auf den Strohballen ihre Frühstücksbrote essen.
„Zu Hause haben sie oft eine perfekte, cleane Welt“, sagt Nancke. „Hier dagegen ist es auch mal schlammig, hängen Spinnweben in der Ecke, liegt Hühnerkot auf der Erde. Auf dem Bauernhof kommen sie mit dem Leben in Verbindung. Es ist auch mal laut, mal nass, mal staubig, mal kalt.“ Als Nancke einmal in einen Apfel direkt vom Baum biss, rief ein Mädchen: „Iih, das kannst du doch nicht essen, das ist doch nicht verpackt aus dem Supermarkt!“
Nancke ist auf einem Bauernhof in Dithmarschen groß geworden. Als Kind fand sie das manchmal doof – kein Urlaub! Nach den Ferien erzählten die anderen Kinder von Mallorca, sie erzählte, dass sie Kartoffeln gerodet habe und dass sie einmal bei Oma war. „Aber später merkte ich, wie toll das war und wie es mich geprägt hat. Und meine Eltern sind immer da gewesen.“
Vor zehn Jahren belegte Nancke Spliedt einen Kurs der Landwirtschaftskammer für Bauernhofpädagogik auf Hof Viehbrook im Kreis Plön. „Damals war das noch ein Spleen. Da hieß es: ,Die spielen halt ein bisschen mit den Kindern‘.“ Der Kurs hat sie in ihrer Haltung sehr bestärkt. „Die Menschen brauchen, um satt zu werden, nicht nur immer mehr PS in Form von Maschinen, sondern auch PS in Form von persönlicher Stärke. Diese innere Stärke vom Bauernhof zu vermitteln, das ist ein großer Schatz.“
Als sie jüngst durch Kreisbauernverbands-Geschäftsführerin Ida Sieh vom Projekt ZukunftsBauer hörte, wusste sie gleich, dass das was für sie ist. Denn über die Bauernhofpädagogik vermittelt sich auch ein positives Bild der Landwirtschaft. Über sie können Fehlinformationen und Missverständnisse ausgeräumt werden. Da sagt eine Mutter beim Anblick eines Güllewagens unbesonnen: „Guck mal, der Bauer spritzt Gift auf das Feld.“ Da kann sie erklären, dass das Nahrung für die Pflanzen ist, wie wir selbst auch Nahrung brauchen. – „Ach, die Kälber bekommen die Milch von der Mutter? Ich dachte, die bekommen nur Milchpulver in Wasser gepanscht.“ Wieder ein Irrtum widerlegt! – „Warum sind die Kälber allein in den Boxen?“ – „Weil sie erst ihr Immunsystem aufbauen müssen. Das geht bei so vielen Tieren nicht anders, das ist unserer Wirtschaftsweise geschuldet.“
„Durch die Öffnung der Höfe zur Bevölkerung wächst auch die Anerkennung für uns“, ist Nancke Spliedt überzeugt. Das hätten auch die jüngsten Bauernproteste gezeigt. „Bei der Demo in Berlin wurden uns Rosen überreicht, wir haben Äpfel und Kartoffeln verteilt, und die Leute am Straßenrand haben geklatscht.“ Über die Kinder erreiche man auch die Eltern, die sich dann manchmal an früher erinnerten. „Und für die Kinder sind Bauern die Superhelden, wenn sie mit dem Trecker durchs Dorf fahren.“
Es ist ungefähr 60 Jahre her, dass es eine Landjugendgruppe in Hennstedt gab. Nach der Auflösung schlief die Landjugendarbeit ein – bis zum 8. März 2024. An diesem Abend wurde zur Neugründung eingeladen und der Saal im „Inne Meeren“ füllte sich bis auf den letzten Platz. Die Versammlung stimmte für den Neustart. Hennstedt hat wieder eine Landjugendgruppe.
Die Idee war bereits im vergangenen Sommer entstanden. Hier der Bericht der Initiatoren: Da alle anderen Landjugendgruppen gute 20 km um uns herumliegen, passte es nicht, mit 16 oder 17 Jahren dort einzutreten, weil die Entfernung einfach zu groß war. Unsere Region gehörte also nirgendwo dazu und diese Lücke wollten wir schließen. Wir waren eine Truppe aus neun Leuten und sagten uns: „Wir versuchen es mal.“ So fing es an und wir waren fest entschlossen, die jungen Leute aus den umliegenden Dörfern wieder zusammenzubringen.
Wir, die jungen Leute, bekamen oft zu hören, dass wir nur drinnen säßen und die Gleichaltrigen aus dem Dorf gar nicht mehr kennen würden. Das war uns Ansporn, etwas zu ändern, denn wir hatten Lust auf all die Dinge, die zusammen mit vielen Gleichaltrigen einfach mehr Spaß machen, wie rauszugehen, gemeinsam eine Fahrradtour zu unternehmen oder zu boßeln.
Von Oktober bis zur Gründungsveranstaltung traf sich die Gruppe oft zweimal wöchentlich, um die Neugründung vorzubereiten. Wir trafen uns auch mit Bürgermeisterin Anne Riecke und bekamen Unterstützung. Nach Treffen mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle des Landjugendverbandes und der Kreisgruppe Dithmarschen wurde die Satzung aufgesetzt und vom Land überprüft. Nun konnten wir zur Gründungsveranstaltung einladen.
Der Saal füllt sich schnell mit Interessierten, Vertretern des Landesverbandes, des Kreisvorstandes, der anderen Dithmarscher Landjugenden und der Gemeindevertretung. Der Landesvorsitzende Tajo Lass begrüßte alle und informierte kurz über die Landjugendarbeit. Dann wurde die Gründungsfrage gestellt. Es wurde einstimmig mit Ja abgestimmt und der Vorstand gewählt. Danach war die Stimmung ausgelassen und alle waren in Feierlaune. Wir saßen noch lange zusammen und schmiedeten Pläne für kommende Veranstaltungen der neu gegründeten Landjugendgruppe Hennstedt. Mitarbeit: Jale Thiessen/Thies Thielmann
Gründungsveranstaltung im „Inne Meeren“ in Hennstedt Foto: Svenja ThiessenBei der Gemeinde fanden die Initiatoren Unterstützung. Ihnen wurde eine Hütte zur Verfügung gestellt, die sie für den Weihnachtsmarkt im Dorf frisch machten, um in der Vorweihnachtszeit für die Laju zu werben. Dort stießen sie auf großes Interesse, lernten viele junge Leute kennen und sammelten 190 Namen und E-Mail-Adressen.Foto: Britta Bock
Noch im vergangenen Jahr stand der OV Sarlhusen und Umgebung kurz vor dem Aus. Monika Jung hatte nach achtjähriger Tätigkeit an der Vereinsspitze angekündigt, dass sie nicht zur Wiederwahl bereitstehen werde. Eine Nachfolgerin schien nicht in Sicht. Eine LandFrau, die erst im vergangenen Jahr neues Mitglied des Vereins geworden ist, änderte die Situation: Iris Hiller aus Armstedt. Sie zeigte Interesse, in die Vorstandsarbeit einzusteigen, und rettete den Verein vor der Auflösung. So konnten auf der Jahreshauptversammlung, zu der Kreisvorsitzende Annemarie Rohde zu Gast war, alle entspannt dem Tagesordnungspunkt Wahlen entgegensehen. Bei ihrer Vorstellung überzeugte Iris Hiller die Versammlung mit Charme und Offenheit, sodass sie in der anschließenden offenen Wahl einstimmig zur ersten Vorsitzenden gewählt wurde.
Anschließend wurde Monika Jung mit großem Dank verabschiedet und für ihre ehrenamtliche Arbeit mit der Silbernen Biene ausgezeichnet.
Nähmaschinen rattern, auf mehreren Tischen liegen Stoffe, Schnittmuster, Nadeln, Maßbänder und Scheren, Bügeleisen dampfen, es herrscht ein geschäftiges Treiben in einem Haus im Hofkoppelweg in Hanerau-Hademarschen. Hier näht ein Team von zehn Frauen aus dem Ort unter der Anleitung und Mithilfe von Kostümbildnerin und Gewandmeisterin Hermine Seifert aus Hamburg die Kostüme für das diesjährige Schimmelreiter-Theaterfestspiel auf Gut Hanerau.
Ein Ort spielt seinen Schimmelreiter: Bereits vor elf Jahren begeisterten die Hademarscher drei Jahre in Folge (2013 bis 2015) mit ihren Schimmelreiteraufführungen auf Gut Hanerau. In „Haukes Jugend“, „Der Junge Deichgraf“ und „Stolz und Abgrund“ standen nicht etwa ausgebildete Schauspieler auf der Bühne, sondern Einwohnerinnen und Einwohner des Ortes und der umliegenden Dörfer von Jung bis Alt. Regisseur und Autor Frank Düwel vermochte seinerzeit, mit den Laiendarstellern atmosphärisch dicht, emotional und hochprofessionell die Geschichte des Schimmelreiters in der einzigartigen Kulisse des Gutes zu erzählen. Dabei konzentrierte man sich sowohl beim Bühnenbild als auch bei den Darbietungen auf das Wesentlichste, was das Ganze noch intensiver machte. Ein besonderes Theatererlebnis, das nur möglich wurde, weil eine Heerschar Freiwilliger sich bereit erklärte, mit anzupacken und mitzuwirken, auch hinter den Kulissen.
Kostümbildnerin und Gewandmeisterin Hermine Seifert
2018 folgte mit Storms „John Riew“ eine weitere Aufführung, ebenfalls mit dem Schimmelreiter-Ensemble, bei der Hermine Seifert bereits für die Ausstattung und das Kostümbild zuständig war. Theodor Storm fand in Hanerau-Hademarschen seinen Altersruhesitz und schrieb dort bis zu seinem Tod 1888 elf Novellen, darunter auch den berühmten „Schimmelreiter“.
In diesem Jahr setzt sich nun die Tradition des Storm-Theaters fort, an einem Abend werden alle drei Schimmelreiter-Teile in einem dreistündigen Stück von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus Dorf und Umgebung aufgeführt. Und wieder sind es gut 100 Mitwirkende, die das Gut Hanerau in einen Festspielort verwandeln.
Zu den Mitwirkenden gehört auch das Nähteam. Alle drei Wochen kommen die Frauen in dem von der Familie Tepker zur Verfügung gestellten Haus im Hofkoppelweg zusammen, um jeweils ein Wochenende lang die Kostüme für die 35 Darstellenden des Ensembles anzufertigen. Zwar gibt es noch Kleidung aus dem Fundus der vergangenen Aufführungen, die geändert und angepasst wird. Aber für eine authentische Darbietung und für ein gelungenes Zusammenspiel der Figuren miteinander wird den Charakteren das Kostüm quasi auf den Leib geschneidert. Jeder Schnitt ist individuell auf die Darstellenden abgestimmt. Hermine Seifert ist professionelle Kostümbildnerin und Gewandmeisterin in Hamburg. Sie arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit Regisseur und Autor Frank Düwel zusammen und weiß, was er erwartet. „Die Kostüme müssen die Geschichte unterstützen, sich an ihr orientieren, an der Zeit, der Landschaft, den gesellschaftlichen Gegebenheiten“, erklärt sie.
Bevor es ans Nähen geht, fertigt Hermine Seifert Skizzen an und fügt Stoffproben hinzu.
Storms imposante Deichnovelle um den Deichgrafen Hauke Haien spielt in der Mitte des 18. Jahrhunderts an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste. Es ist eine düstere, schwere Geschichte in einer bäuerlich geprägten Welt und mit einem tragischen Ende. „Es gibt dort die einfachen Mägde und Knechte bis hin zu den gut situierten Großbauern. Diese gesellschaftlichen Unterschiede drücken wir in den Kostümen aus. Jedes noch so kleine Detail kann dabei wichtig sein“, so Seifert. Entscheidend sei die Stofflichkeit. Die raue See, die Marschenlandschaft, die Gebäude und das einfache, oft entbehrungsreiche Leben – dafür brauche es eher schwere, dunkle Stoffe, dicht gewebtes Leinen. Diese Stoffe findet sie unter anderem in Großhandelsläden in Hamburg oder erhält Stoffspenden.
Unter der Woche entwirft sie die Kostüme nach historischen Vorlagen, fertigt Zeichnungen, Skizzen und Schnittmuster an, sucht die Stoffe aus und bringt dann alles mit nach Hanerau-Hademarschen. „Damit wir im Fluss bleiben“, erklärt sie. An einer Wand hängen Fotos von Kostümen, ein Kalender, eine Übersicht mit den Darstellerinnen und Darstellern, Ablaufpläne, auf denen festgehalten wird, wer welches Kostüm näht und in welcher Fertigungsphase es sich befindet. Strukturiertes Arbeiten sei bei einem so großen Projekt wichtig, so Seifert. Damit überhaupt Entwürfe angefertigt werden können, wurden zunächst die Maße aller Darstellenden aufgenommen. „Pro Person sind das 40 Einzelmaße.“
Cornelia Martens (li.) und Birgit Marx sind Teil des Nähteams und arbeiten konzentriert an den Kostümen.
An dem Nachmittag sind die Kostüme der Mägde und Kleinbauern an der Reihe. Danach geht es in der Hierarchie nach oben. „Es ist ein faszinierender Prozess und ich freue mich so sehr darüber, Teil dieses Projektes zu sein. Jeder kennt die berühmte Novelle von Theodor Storm. Und nun bin ich in dem Ort, wo diese Novelle gelebt und gespielt wird, das ist schon etwas Besonderes“, so Seifert. Und auch von der Gemeinschaft und dem Engagement ihres Teams ist sie begeistert. „Alle haben Lust mitzumachen, vorhandenes Wissen beim Nähen zu teilen, Neues dazuzulernen, alle helfen sich gegenseitig und freuen sich über die Ergebnisse, jeder hier profitiert für sich. Es ist toll, was hier entsteht“, so Seifert.
An den Nähwochenenden herrscht geschäftiges Treiben an den Tischen und Bügelbrettern.Monika Tepker (li.) berät sich mit Hermine Seifert.Schnittmustersammlung
Die Tulpensaison steht vor der Tür. Ob als bunte Tupfer im Beet, als Wildling im Rasen oder als feurige Wegbegleiter – Tulpen gehören einfach zum Frühling dazu. Mit aufrechtem Stand und Farbgewalt zeichnen sie sich durch eine tolle Fernwirkung aus. Doch damit sie im Beet nicht steif, sondern ganz ungezwungen wirken, braucht es ein paar Stauden oder Gehölze als Begleiter.
Wer schon einmal die farbenprächtigen Tulpenfelder in Holland bewundert hat, weiß um den Anblick satter Farben bis zum Horizont. Doch im eigenen Garten sieht die Sache wieder anders aus. Hier setzen ein attraktiver Hintergrund und ergänzende Formen, Strukturen sowie Farben Tulpen perfekt in Szene. Tulpen harmonieren mit den unterschiedlichsten Pflanzenarten. Als Farbgeber im Frühling sind sie nahezu unverzichtbar. Das noch transparente Geäst von Gehölzen verleiht Tulpen eine heitere Leichtigkeit. Gehölze bringen durch ihre Wuchsform spannende Momente ins Beet. Zierkirschen (Prunus), Spiersträucher (Spiraea arguta, Spiraea thunbergii), Zierquitten (Chaenomeles) und Felsenbirnen (Amelanchier) empfehlen sich mit ihren duftigen Blüten als perfekte Pflanzpartner. Sie bringen schon früh im Jahr romantische Stimmung in den Garten.
Die prächtigen Töpfen lassen sich überall hin transportieren, wo etwas Farbe fehlt.Foto: Karin Stern
Wer Tulpenzwiebeln im Herbst in Kübel gesteckt hat, transportiert diese nun schnell unter die blühenden Gehölze oder auch dorthin, wo es dringend etwas Farbe braucht. Eine verspielte Wirkung ergibt sich, wenn einzelne Tulpen in der Nachbarschaft immergrüner, akkurat geschnittener Eibenkugeln aufleuchten. Besonders intensiv wirken hier Komplementärfarben, also rote oder kräftig orangefarben blühende Tulpen neben dem tiefen Grün der Eiben. Tipp: Auf Baumscheiben gedeihen Tulpen nur dann, wenn der Boden nicht zu stark durchwurzelt ist und noch genügend Sonnenlicht erhält. Für eine ausreichende Nährstoffversorgung düngt man bedarfsgerecht mit Erscheinen der ersten Tulpenblätter. Hübsch wirkt es auch, wenn sich eine Farbexplosion durch die Kombination von Tulpenblütenfarbe und Blattaustrieb ergibt. Orangefarbene oder rotviolette Tulpen sehen toll zum purpurfarbenen Austrieb des Perückenstrauchs ‚Royal Purple‘ (Cotinus coggygria) oder der Blutberberitze ‚Auricoma‘ (Berberis x ottawensis) aus. Der gelbe Austrieb des Gold-Ligusters ‚Aureum‘ (Ligustrum ovalifolium) oder der Zwergspiere ‚Golden Princess‘ (Spiraea japonica) harmoniert wunderbar mit Tulpenblüten in Pink oder Lachs. Bei der Gemeinschaft mit Gehölzen sollte neben der Wurzelkonkurrenz auch der Schattenwurf bedacht werden. Tulpen benötigen einen offenen, sonnig-warmen Standort mit gutem Wasserabzug. Zu viel Bodenfeuchte im Sommer lässt die Zwiebeln schnell faulen.
Tulpen setzen bereits farbige Akzente, während sich Stauden noch entfalten. Geschickt miteinander kombiniert, kaschiert das Grün der Stauden später die vergilbenden Tulpenblätter. Mit der Vielzahl der über 150 Tulpenarten und mehreren Tausend Sorten ergeben sich während der Blütezeit vom Vorfrühling bis zum Frühsommer unzählige Gestaltungsmöglichkeiten.
Die „Nicht-kleckern-sondern-klotzen“-Variante in der Gestaltung mit Tulpen passt prima auf große Grundstücke.Foto: Karin SternDie Zusammenstellung von Tulpen und Traubenhyazinthen wirkt etwas kühler.Foto: Karin SternEin Frühling ohne Tulpen ist kaum vorstellbar.Foto: Karin SternZierkirschen, Tulpen und Narzissen verbreiten frühlingshafte Atmosphäre.Foto: Karin Stern
Wer „Tulpen unter sich“, also ein reines Tulpenbeet vorzieht, spielt am besten mit Farben. Dezente Pastelltöne wirken eleganter als feurige Effekte mit Orange, Rot und Violett. Starke Kontraste mit der Zusammenstellung von weißen oder cremefarbenen Tulpen mit dem tiefem Purpur von ‚Queen of Night‘, das nahezu schwarz wirkt, sind ein echter Knaller. Tipp: Wenn mehrere Farben kombiniert werden, bleibt man besser bei einer Blütenform. Kommen nur wenige Farben zum Einsatz, lässt sich prima mit einfachen, gefüllten, gefransten oder lilienblütigen Formen spielen.
Die Pfingstrosen werden später das vergilbende Laub der Tulpen verdecken.Foto: Karin Stern
Hübsch wirken auch andere Zwiebelblumen wie Narzissen, Kaiserkronen und Zierlauch in der Nachbarschaft. Als perfekte Nachbarn unter den Stauden gelten vor allem Arten, die früh austreiben und ein dichtes Blattwerk bilden. Ganz oben auf dieser Liste stehen Frauenmantel (Alchemilla) und Storchschnabel (Geranium). Sie kaschieren perfekt das unansehnliche Laub der Tulpen nach der Blüte. Die grazile Akelei (Aquilegia) nimmt den Tulpen ein wenig von ihrer Steifheit. Das bewirken auch die vielen kleinen Blütchen von Nachviole (Hesperis) oder Vergissmeinnicht (Myosotis), die ungemein auflockernd daherkommen. Dieser Effekt lässt sich auch durch die Vergemeinschaftung mit Goldlack (Erysimum cheiri) erzielen. Seine traubigen Blütenstände peppen ordentlich auf. Wer mehr Leichtigkeit ins Tulpenbeet bringen möchte, schaut sich unter den Ziergräsern um. Empfohlen sei vor allem das Leichtigkeit versprühende Neuseeland-Windgras (Anemanthele lessoniana).
Auch wenn Tulpen erst in der Gruppe gut zur Geltung kommen, braucht es nicht gleich eine größere Fläche. Ausgesprochen hübsch wirken sie in Inselbeeten im Rasen oder gleich neben der Terrasse. Viele Gärtner schwören auf die Kübelkultur. Hier gilt das Motto „Nicht kleckern, sondern klotzen“, um eine farbenprächtige Wirkung zu erzielen. Eher selten sieht man eine Tulpenbordüre als Einfassung um den Gemüsegarten oder als Wegbegleitung. Und als Trost, dass die meisten Tulpensorten nicht zum lebenslangen Begleiter taugen, bleibt die Aussicht darauf, dass noch so viele wunderbare Sorten darauf warten, ausprobiert zu werden.
Efeu, Rosen, Buchsbaum, Narzissen und Tulpen bringen Farbe in den Frühling. Foto: Karin Stern
Neben den arbeitsrechtlichen Aspekten (siehe Teil 1) haben Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft in der Erntesaison 2024 auch sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Regelungen zu beachten. Dies gilt sowohl für Saisonarbeitnehmer aus dem Inland als auch für Arbeitnehmer aus dem Ausland.
Sofern in der neuen Erntesaison auch Arbeitnehmer aus dem Ausland beschäftigt werden, entscheidet die Herkunft darüber, ob und inwieweit eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland möglich ist. So benötigen Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten – zum Beispiel aus Polen, Rumänien oder Bulgarien – für eine Saisonbeschäftigung in Deutschland weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis. Lediglich die Meldegesetze des jeweiligen Bundeslandes sind zu beachten.
Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige für eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland nach wie vor ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Beschäftigung in Deutschland ausdrücklich gestattet. Es handelt sich dabei um Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder von Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz sind. Auch Staatsangehörige aus Georgien und der Republik Moldau sowie im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung – gilt ab 2024 unbefristet – aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien kommen in Betracht. Darüber hinaus können auch studierende Drittstaatsangehörige, die entweder im Ausland oder in Deutschland eingeschrieben sind, im Rahmen einer Ferienbeschäftigung als Saisonarbeitnehmer tätig sein.
Bei beabsichtigter Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen sollte sich der deutsche Arbeitgeber bereits vorab beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit (BA) einer Beschäftigungsaufnahme in Deutschland zustimmt. Nach wie vor gilt in diesem Bereich: Beschäftigungsaufnahme erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis (sonst gibt es ein Bußgeld!) und alle relevanten Nachweise zu den Lohnunterlagen nehmen.
Beschäftigung von geflüchteten Menschen
Kriegsbedingt geflüchteten Menschen aus der Ukraine wird auf Antrag in der Regel eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz ausgestellt. Bereits mit Ausstellung der sogenannten Fiktionsbescheinigung, die einen „erlaubten Aufenthalt“ bis zur Entscheidung über den Antrag feststellt, besteht der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt (Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“). Erforderlich dafür ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Eine Beschäftigungsaufnahme ist erst zulässig, wenn die Fiktionsbescheinigung beziehungsweise wenn der Aufenthaltstitel vorliegt. Durch Rechtsverordnung ist inzwischen geregelt, dass die Aufenthaltserlaubnisse von aus der Ukraine Geflüchteten, die am 1. Februar 2024 gültig sind beziehungsweise waren, ohne Verlängerung im Einzelfall bis zum 4. März 2025 fortgelten.
Hinsichtlich der Beschäftigung von geflüchteten Menschen aus anderen Staaten ist zu beachten, dass die Beschäftigungsaufnahme in Deutschland vom Aufenthaltsstatus abhängig ist. Anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete haben jeweils einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland ist grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis möglich. Bei Fragen rund um den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hilft die Agentur für Arbeit weiter unter der zentralen Telefonnummer: 02 28-7 13 20 00.
Auch in der neuen Erntesaison hat der deutsche Arbeitgeber bei Beschäftigungsaufnahme zu prüfen, ob für den jeweiligen Arbeitnehmer das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes oder Deutschlands Anwendung findet.
Statusprüfung für Sozialversicherungsrecht
Auch in der neuen Erntesaison hat der deutsche Arbeitgeber – insbesondere für osteuropäische Saisonarbeitnehmer – bei Beschäftigungsaufnahme zu prüfen, ob für den jeweiligen Arbeitnehmer das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes (dann Meldung und Beitragsabführung dort) oder Deutschlands Anwendung findet. Maßgebend dafür ist die Tätigkeit beziehungsweise der sozialversicherungsrechtliche Status des jeweiligen ausländischen Saisonarbeitnehmers im Heimatland. Für diese Statusprüfung sollten Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern unbedingt den zweisprachigen „Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit – zum Beispiel polnischer/rumänischer/bulgarischer – Saisonarbeitnehmer“ ausfüllen lassen.
Einhaltung Minijobgrenze
Bei Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts kommen neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch – kostengünstigere – geringfügige Beschäftigungen im Rahmen eines Minijobs oder einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung als Erntehelfer in Betracht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Erfolgt die Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs, ist der Arbeitgeber unter anderem zur Abführung pauschaler Beiträge an die Krankenversicherung und die Rentenversicherung verpflichtet. Aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar auf 12,41 € brutto je Zeitarbeitsstunde beträgt die monatliche Minijobgrenze jetzt 538 €. Damit wird Minijobbern eine Beschäftigung mit Mindestlohnvergütung bis zu zehn Wochenstunden ermöglicht. Die Jahresverdienstgrenze beträgt daher aktuell 6.456 €, um die Minijobgrenze einzuhalten.
Sozialversicherungsfreie Beschäftigung
Saisonarbeitnehmer können nach wie vor als Erntehelfer sozialversicherungsfrei kurzfristig beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Dabei kann der Arbeitgeber frei wählen, welche Zeitgrenze für seinen Saisonarbeitnehmer günstiger ist. Wichtig ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bereits vor Beschäftigungsbeginn in einem schriftlichen Arbeitsvertrag von vornherein auf maximal die Dauer einer dieser Zeitgrenzen beschränkt ist.
Weitere Voraussetzung für die Sozialversicherungsfreiheit ist, dass die Saisontätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Das ist der Fall bei der Beschäftigung von Schülern, Studenten und Rentnern sowie grundsätzlich bei der Beschäftigung von Selbstständigen. Auch Hausfrauen und Hausmänner können als Erntehelfer sozialversicherungsfrei kurzfristig beschäftigt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass sie im „Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit von Saisonarbeitnehmern“ angegeben haben, wie der Lebensunterhalt bestritten wird.
Bei beabsichtigter Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen sollte sich der deutsche Arbeitgeber bereits vorab beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit (BA) einer Beschäftigungsaufnahme in Deutschland zustimmt.
Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte
In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben können Arbeitgeber, die Aushilfskräfte ausschließlich mit typischen land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigen, die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von nur 5 % des Arbeitslohns erheben und abführen, wodurch sich die Lohnkosten des Arbeitgebers erhöhen. Aushilfskräfte in diesem Sinne sind Personen, die auf längstens 180 Tage im Kalenderjahr für nicht ganzjährig anfallende Arbeiten beschäftigt werden, die keine land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung absolviert haben und die auch nicht aufgrund von Vorkenntnissen in der Lage sind, eine Fachkraft zu ersetzen. Letzteres wäre der Fall, wenn die Aushilfskraft zum Beispiel selbst von einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt. Die Pauschalierung kommt damit beispielsweise bei Erntearbeiten, Anpflanzungen oder bei einem Holzeinschlag in Betracht, dagegen nicht für das Schälen von Spargel.
Wird die Aushilfskraft daneben im geringen Umfang von maximal 25 % der Gesamtbeschäftigungsdauer mit ganzjährig anfallenden land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten wie der Fütterung von Vieh oder der Wartung von Maschinen betraut, ist dies für die Pauschalierung unschädlich. Bei einem Einsatz in anderen – nicht typisch land- und forstwirtschaftlichen – Bereichen, wie zum Beispiel in der Verwaltung, als Verkäufer oder für Bautätigkeiten, ist die Pauschalierung mit 5 % dagegen grundsätzlich nicht möglich. Neben den vorgenannten Pauschalierungsvoraussetzungen ist darauf zu achten, dass der durchschnittliche Stundenlohn von 19 € nicht überschritten wird.
Statt der 5%igen Pauschalbesteuerung kommt für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitnehmer alternativ die Besteuerung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse I) in Betracht. Was hier steuerlich günstiger ist, sollte im Rahmen einer steuerlichen Beratung geklärt werden. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber die 5%ige Pauschalsteuer durch Kürzung des Netto-Auszahlungsbetrages auf den Arbeitnehmer abwälzt.
Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
Zum 1. März wurde eine – kontingentierte – neue Form der kurzzeitigen Beschäftigung für bestimmte Drittstaatsangehörige eingeführt, und zwar unabhängig vom Nachweis einer Qualifikation. Danach kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei visumfreier Einreise für Kurzaufenthalte in Deutschland – ohne Beteiligung weiterer Behörden – eine Arbeitserlaubnis (von regelmäßig mindestens 30 Stunden je Woche) erteilen, und zwar für die Dauer von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei die Beschäftigung acht Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht überschreiten darf. In den übrigen Fällen ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels mit Zustimmung der BA erforderlich.
Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber tarifgebunden ist, die Arbeitnehmer zu den geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen beschäftigt und die erforderlichen Reisekosten trägt. Zudem darf der Zeitraum für solche Beschäftigungen für den konkreten Einsatzbetrieb einen Zeitraum von zehn Monaten innerhalb von zwölf Monaten nicht übersteigen. Die Arbeitserlaubnis muss spätestens bei Beschäftigungsaufnahme vorliegen. Zu beachten ist hier, dass die Regelungen zur kurzfristigen – sozialversicherungsfreien – Beschäftigung, auch wenn deren Voraussetzungen vorliegen, keine Anwendung finden, die Beschäftigung dieser ausländischen Arbeitnehmer somit grundsätzlich zur Sozialversicherungspflicht führt.
Fazit
Auch in der Erntesaison 2024 stellt die Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern – insbesondere aus dem Ausland – für deutsche Arbeitgeber eine große Herausforderung dar. Für die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung sollten sich Arbeitgeber an den Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein wenden, für die steuerrechtliche Beratung an den jeweiligen Steuerberater.