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Rundköpfiger Apfelbaumbohrer noch immer auf Fehmarn

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Der Rundköpfige Apfelbaum­bohrer (Saperda candida) ist noch immer auf Fehmarn. Leider ­wurden einzelne Funde bestätigt, sodass Ende Januar erneut Rodemaßnahmen zur Tilgung des Schädlings in einem abgegrenzten Gebiet erfolgen müssen, aber in kleinerem Umfang als bereits Anfang des Jahres 2023.

Für die Maßnahmen in diesem Jahr ist am 16. Dezember 2023 eine überarbeitete amtliche Allgemeinverfügung in Kraft getreten und veröffentlicht worden, die ursprüngliche behält aber außer in den geänderten Passagen ihre Gültigkeit. Die Landwirtschaftskammer setzt die notwendigen Maßnahmen nun im Rahmen der geltenden Gesetze um.

Dr. Tim Birr, Fachbereichsleiter Pflanzenschutz, erläutert die bisherigen und zukünftigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings. Foto: Tanja Bahr

Am 15. Januar 2024 ist die Bevölkerung im Gasthof Meetz in Bannesdorf auf Fehmarn abends über die geplanten Maßnahmen und das Vorgehen von den Experten des amtlichen Pflanzenschutzdienstes bei der Landwirtschaftskammer und des Landwirtschaftsministeriums (MLLEV) informiert worden. An dieser Informationsveranstaltung nahmen rund 35 interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger teil.

Die Experten zeigten das betroffene Gebiet. Zur Veranschaulichung wurden Exponate von befallenen Hölzern ausgestellt, welche von den Anwesenden interessiert in Augenschein genommen wurden. Der Leiter des amtlichen Pflanzenschutzdienstes, Dr. Tim Birr, stellte den Lebenszyklus des Quarantäneschädlings dar und beschrieb die bereits im vergangenen Jahr durchgeführten Maßnahmen sowie die jährlich wiederkehrenden Arbeitsschritte durch den Pflanzenschutzdienst zur Tilgung des Schädlings. Er wies insbesondere darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger bei entsprechenden Beobachtungen von Genagsel oder Bohrlöchern in ihren Gärten oder an Pflanzen auf öffentlichen Flächen diese umgehend an den Pflanzenschutzdienst melden sollten, damit dort zeitnah weitere Maßnahmen veranlasst werden könnten. Es wurden anhand einer Karte die neue Befallszone sowie ein Befallsverdacht dargestellt. Die Rodemaßnahmen sind ab Ende Januar 2024 geplant. Das Pflanzenmaterial wird anschließend thermisch vernichtet. Es sind in der neuen Befallszone 200 m Knick betroffen sowie bei dem Befallsverdacht westlich von Todendorf vier Wirtspflanzen (Weißdorn). Das Ausmaß der Bekämpfungsmaßnahmen ist damit um ein Vielfaches kleiner als zu Beginn des vergangenen Jahres.

Anna Chwirot von der LKSH erläutert das Monitoring. Foto: Tanja Bahr

Anna Chwirot ist bei der Kammer für die regionale Pflanzengesundheit, unter anderem im Kreis Ostholstein zuständig. Sie erklärte die Monitoringmaßnahmen, welche überwiegend anhand von visueller Prüfung erfolgen, teils aber auch unter Beteiligung von Spürhunden stattgefunden haben, und informierte über weitere Schritte.

Die Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurden erörtert. Hierbei wurde deutlich, dass die Betroffenen sich eine zeitnahe Information über die Ergebnisse des Monitorings und anstehenden Maßnahmen sowie deren Umsetzung wünschen. Der Zeitrahmen zwischen amtlich bestätigtem Befall bis zur Erledigung der Maßnahmen, insbesondere der Rodung sei zu lang. Die Juristin der Kammer, Tanja Bahr, wies darauf hin, dass die verwaltungsrechtlichen Schritte, aber auch die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, hier insbesondere auch der Natur- und Artenschutz und vergaberechtliche Vorgaben eine gewisse Zeit in Anspruch nähmen. Gefahr im Verzug bestehe aber aufgrund der langen Entwicklungszeit der Larven nicht, welche eine sofortige Entnahme von Pflanzen bei Befallsverdacht oder bestätigtem Befall rechtfertigen würde.

Dr. Gert Petersen vom Landwirtschaftsministerium versicherte erneut, dass die Landesregierung die betroffenen Bürgerinnen und Bürger „nicht im Regen stehen lasse“ und anstrebe, für die neuen notwendigen Rodungsmaßnahmen und Kompensationspflanzungen finanziell aufzukommen.

Auch diesmal sind Wiederherstellungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde geplant.

Die Landwirtschaftskammer geht mit großer Umsicht und Sorgfalt vor und setzt die rechtlichen Vorgaben zur Beseitigung des Schädlings um.

Weitere Informationen zum betroffenen Gebiet und der Rechtsgrundlage finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.

Lucht: „Das ganze Land steht hinter uns“

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Schlepper überall: Der Schwerpunkt der Bauernproteste gegen die Sparpläne der Ampel-Regierung im Agrarsektor lag am Freitag (12. Januar) auf der Landeshauptstadt Kiel. Nach Angaben des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) waren mehr als 3.000 Landwirtinnen, Landwirte und Unterstützer mit ihren Fahrzeugen unterwegs. Bei einer Kundgebung auf dem Exerzierplatz sprachen unter anderem BVSH-Präsident Klaus-Peter Lucht und Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU).

Klaus-Peter Lucht

Lucht betonte die Friedlichkeit der Proteste und hob hervor, dass die Landwirte von vielen anderen Berufsgruppen unterstützt werden, zum Beispiel aus dem Speditionsgewerbe und dem Handwerk. „Die Zustimmung der Bevölkerung für unsere Anliegen liegt bei mehr als 80 Prozent“, so der BVSH-Präsident. Er forderte die Regierung auf, auch die abgeschwächten Sparbeschlüsse vollständig zurückzunehmen, um anschließend auf Augenhöhe über die Zukunft der Landwirtschaft zu diskutieren. Über Jahre hinweg habe die Agrarbranche Veränderungsprozesse begleitet. Als Beispiele nannte Lucht die Zukunftskommission Landwirtschaft, das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung und den Dialoprozess zur Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein. „Die Ampel setzt die Vorschläge aber nicht um“, kritisierte der BVSH-Präsident. Im Gegenteil: Das Ordnungsrecht nehme immer mehr zu. Das koste Wettbewerbsfähigkeit und damit Betriebe. Er betonte, dass es nicht zu neuen „Laberrunden“ kommen dürfe. Es müsse jetzt darum gehen, ins Handeln zu kommen.

Werner Schwarz

Der Landwirtschaftsminister bezeichnete die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Streichungen bei der Agrardiesel-Rückerstattung und der Kfz-Steuerbefreiung als „falsch“. Dies seien berechtigte Ausnahmen, die nicht einfach ohne Diskussion und Ausgleich abgeschafft werden dürften. Nach seiner Einschätzung sind die Sparvorschläge in einer Dreierrunde von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) entschieden worden.

Schwarz wolle sich dafür einsetzen, dass gerechtere Sparvorschläge entwickelt werden. Keine Lösung sei es jedoch, bereits zugesagte Mittel für die Fischerei wieder dem allgemeinen Haushalt zu übergeben.

Bauernprotest in Kiel
Bauernprotest in Kiel
Bauernprotest in Kiel
Bauernprotest in Kiel
Bauernprotest in Kiel
Bauernprotest in Kiel
Bauernprotest in Kiel


Ablehnung Schwarz auf Weiß

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Von Sommer bis Herbst 2023 fand ein Konsultationsprozess der Landesregierung zur möglichen Einrichtung eines Nationalparks in der schleswig-holsteinischen Ostsee statt. Von diesem liegt jetzt der Abschlussbericht vor. Die Ablehnung fast aller beteiligten Verbände ist dort Schwarz auf Weiß dokumentiert.

Bei den Workshops hatten Interessensvertreter aus den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft, Naturschutz, regionale Wirtschaft, Tourismus und Wassersport die Möglichkeit, sich frühzeitig in den Diskussionsprozess einzubringen. Dabei konnten sie sowohl Chancen als Risiken und Befürchtungen einbringen. Auch der Bauernverband Schleswig-Holstein hatte im Workshop Landwirtschaft sowie dem Verzahnungsworkshop die Positionen der landwirtschaftlichen Betriebe eingespeist.

Zum Abschluss dieses Prozesses legte Dr. Peter Schottes von der beauftragten Beratungsfirma Eisenschmidt Consulting Crew nun den Bericht vor. Dieser ist auf der Website des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) abrufbar unter https://t1p.de/fz7qc. Der 89-seitige Bericht fasst den Ablauf und die Ergebnisse aller Workshops zusammen und enthält eine Gesamtschau des Moderators über den Prozess. Das MEKUN betont in seiner Pressemitteilung, dass der Bericht ausschließlich die Perspektive des unabhängigen Moderators und nicht des Ministeriums wiedergebe.

Inhaltlich hat der Prozess gezeigt, dass die in den Workshops befragten Vertreter der eingebundenen Interessengruppen die Idee eines Nationalparks Ostsee überwiegend ablehnen. Als Hauptargument wird der fehlende Nachweis der Wirksamkeit eines Nationalparks seitens des Umweltministeriums genannt. Diese wird von der Mehrheit der am Konsultationsprozess Beteiligten angezweifelt. Als Gegenargument wird die Ausklammerung der wichtigen Themen Überdüngung des Meeres und die Munitionsräumung angeführt. Ausschlaggebend seien vor allem mannigfaltige Befürchtungen negativer Auswirkungen eines Nationalparks insbesondere auf die Wirtschaftskraft der Unternehmen, die Wertschöpfung im Tourismus und die Existenz der Fischereibetriebe gewesen.

Mögliche positive Auswirkungen, zum Beispiel durch Vermarktung des Labels „nachhaltiger Tourismus“, die Erholung von Arten und Lebensräumen oder eine Akzeptanzerhöhung für den Naturschutz seien demgegenüber in dem Konsultationsprozess in deutlich geringerem Maße genannt worden.
Zum Prozess als solchem ist aus Sicht des Moderators bemerkenswert, mit welcher Vehemenz die Ablehnung gegenüber der Idee des Nationalparks zum Ausdruck gebracht wurde. Der Workshop sei nur selten dazu genutzt worden, Fragen zum Zwecke der persönlichen Meinungsbildung zu stellen. Aus dem Verzahnungsworkshop wird eine besonders ernüchternde Situation geschildert: „Nachdenklich gestimmt hat es uns, als wir dort die Einschätzung geäußert haben, dass das Vertrauen der Konsultationsteilnehmer in Politik und in das Umweltministerium offenbar schwer gestört ist und dafür von der überwiegenden Mehrzahl aller Anwesenden Zustimmung in Form heftigen Nickens geerntet haben.“

Im Fazit hält der Verfasser des Abschlussberichtes schließlich fest: „Bei aller Auseinandersetzung um das Für und Wider eines Nationalparks Ostsee hat der Konsultationsprozess die Frage ,Was braucht die Ostsee?‘ in einer Intensität in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt, die es so bislang nicht gegeben hat. Und bei allem Widerstand gegen die Idee des Nationalparks hat es ebenso ein deutliches Bekenntnis aller Stakeholder zum Ostseeschutz an sich gegeben.“

Mit dem Abschlussbericht liegt somit der im Koalitionsvertrag vereinbarte Wegweiser für die nun Mitte Februar anstehende Befassung durch das Kabinett vor. Dementsprechend verweist Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) auf die Bedeutung des Prozesses als wichtigen Baustein für die Entscheidungsfindung. In seiner Pressemitteilung hebt das MEKUN zudem hervor, dass – abweichend von den Äußerungen des Ministers während des laufenden Prozesses – parallel zu dem Konsultationsverfahren wohl doch zahlreiche Maßnahmenvorschläge sowie Stellungnahmen und Hinweise zum Ostseeschutz im MEKUN eingegangen seien. Diese wolle man auswerten und in einen Vorschlag für einen besseren Schutz der Ostsee einfließen lassen.

BUND-Umfrage: Über die Hälfte der Bevölkerung soll dafür sein

Der Naturschutzbund BUND hat eine repräsentative Umfrage mit 1.500 Teilnehmern bei dem Berliner Institut Civey beauftragt. Gemäß deren Ergebnis sind 53,6 % der Schleswig-Holsteiner „für einen Nationalpark Ostsee“. Spitzenwerte führen demnach die kreisfreien Städte mit 64,4 % (Neumünster) bis 72,0 % (Flensburg). Nur der Kreis Ostholstein bliebe mit 34,8 % Zustimmung unter der 50-%-Marke.

Während Befürworter eines Nationalparks Ostsee die Umfrage als Bekräftigung sehen, kritisieren Gegner sie als „unseriös und unbrauchbar“. So seien die Teilnehmer allgemein nach der Sinnhaftigkeit eines Nationalparks in der Ostsee ohne Bezug zu Deutschland gefragt worden, schreibt der Fehmarner Kiteboarding-Unternehmer Jochen Czwalina. Auch zweifelt er den Begriff „repräsentativ“ als unklares Konzept an. Die CDU-Politikerin Cornelia Schmachtenberg bemängelte, dass die Umfrage nicht darauf eingehe, was ein Nationalpark für Anwohner und Wirtschaft bedeute und was er für einen besseren Schutz der Ostsee bringe.  kel

Siegerhengst ist der Traum eines jeden Züchters

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Einen Siegerhengst zu züchten, das ist wohl der Traum eines jeden Züchters. Für Hans-Otto Krohn wurde er in diesem Jahr wahr. Der von ihm gezogene Corroniolo präsentierte sich in Elmshorn als Jahrgangsbester und wurde mit der begehrten Siegerschärpe geehrt. Die Zucht und den Stall hat Krohn inzwischen an seine Tochter Britta Höfs weitergegeben. Diese führt ihn mit der familiären Leidenschaft weiter und freut sich über den Erfolg, genau wie ihr Vater.

Direkt hinter dem Deich im Kaiser-Wilhelm-Koog an der Nordseeküste widmen sich die Krohns in dritter Generation der Zucht von Holsteiner Pferden. „Angefangen habe ich mit zwei Stuten, die mein Vater mir kaufte“, erinnert sich Hans-Otto Krohn. Da sein Bruder die Ackerflächen bekam, baute Krohn sich selbst auf einem Nebengehöft eine beachtliche Anlage auf. „Wir können hier bis zu 100 Pferde unterbringen“, berichtet Britta Höfs stolz und fügt hinzu: „Das hat mein Vater alles geschaffen.“ Krohn selbst ist da ganz bescheiden: „Wenn man was macht, dann muss man sich darauf konzentrieren, um es richtig zu machen“, sagt er.

Gemeinsam mit seiner Frau Christel bekam er damals Unterstützung von Maas Johannes Hell. „Der sagte, bau du mal deinen Stall, ich stelle dir den voll“, erinnert sich Krohn. Hell, selbst Züchter und Geschäftsführer des Holsteiner Verbandes, prägte damals entscheidend die Weiterentwicklung der Sportpferdezucht und die Vermarktung des Holsteiner Pferdes. Mit seiner Unterstützung stockte auch Hans-Otto Krohn immer weiter auf.

Heute hat die Familie rund 15 Zuchtstuten und obwohl der Hof seit fast vier Jahren von Britta Höfs geführt wird, hat der leidenschaftliche Pferdemann noch vier Zuchtstuten behalten. „Man ist ja doch von dem Virus infiziert und das lässt einen nicht los“, erklärt er. Eine dieser Stuten, Rosella IV von Cassini I, brachte vor inzwischen drei Jahren ein Hengstfohlen von Corniolo zur Welt. Corniolo, ein damals sehr junger Hengst aus der Zucht von Tjark Witt, war eine eher mutige Wahl, denn bei Junghengsten weiß man noch nicht viel über die Vererbung. Doch das Fohlen sei „direkt ein Hingucker“ gewesen, berichtet Krohn.

Fördernde Hände

Traditionell verkaufen die Krohns ihre Pferde bereits als Fohlen. „Wir sind gute Züchter, aber nicht auf die weitere Ausbildung ausgelegt“, erklärt Britta Höfs. Da sie so viele Zuchtstuten auf dem Hof hätten, nähmen sie gar keine Reitpferde auf. „Die sind durch Turnierteilnahmen doch immer noch anderen Erregern ausgesetzt und dieses Risiko möchte man in Bezug auf Zuchtstuten und ihre Fohlen nicht eingehen“, erklärt sie.

Beim Verkauf der Fohlen legt die Familie Wert darauf, dass ihre Pferde in die richtigen, fördernden Hände kommen. So wurde der kleine braune Hengst Tjark Witt angeboten, wie es auch schon in vorangegangenen Jahren mit diversen Fohlen der Fall war. In diesem Fall war es ihnen wichtig, dass der Youngster die Chance bekommen sollte, sich als Hengst zu beweisen. Auch Witt sah gleich das Potenzial: „Mit dem werden wir nach Neumünster fahren“, darüber waren sich Hans-Otto Krohn und Tjark Witt einig.

Der junge Corroniolo befeuerte schon kurze Zeit später die in ihn gesetzten Hoffnungen, als er Zweiter beim Fohlenchampionat wurde. „Bei Tjark bekam er immer eine kleine Sonderbehandlung“, berichtet Krohn. Der habe ihn gar nicht erst in eine Junghengstherde gesteckt, sondern gleich in eine Einzelbox. Im Sommer habe er mit vier Wallachen auf einer Koppel gestanden. So wurde sichergestellt, dass dem zukünftigen Vererber nichts passiert. „Ob ein Hengst wirklich gekört wird, liegt ja manchmal nicht nur an der Qualität. Die Röntgenbilder müssen stimmen und er muss gut ausgebildet sein“, weiß Krohn.

Die Extraarbeit lohnte sich. Am Ende kam der Erfolg dann zwar in Elmshorn und nicht in Neumünster, weil dort im vergangenen Jahr zum ersten Mal die Körung durchgeführt wurde, aber das Ergebnis war das Gleiche: nicht nur gekört, nicht nur prämiert, sondern sogar Siegerhengst. „Das war schon etwas Besonderes“, freut sich Hans-Otto Krohn, der zwar schon gekörte Hengste und hocherfolgreiche Sportpferde gezüchtet hat, aber eben noch keinen Siegerhengst: „Mehr geht eigentlich nicht.“

Hans-Otto Krohn aus Kaiser-Wilhelm-Koog, Kreis Dithmarschen, ist Züchter des Holsteiner Siegerhengstes 2023. Foto: Janne Bugtrup

Gerade rechtzeitig

Einziger kleiner Wermutstropfen: Die ganze Familie Krohn-Höfs war am Körungstag krank. „Wir lagen richtig flach“, erinnert sich Britta Höfs. Als Tjark Witt aber anrief und sagte: „Stummel, du musst kommen. Ich glaube, er kann das weit schaffen“, schleppte sich der mit seinem Spitznamen angesprochene Krohn aus dem Bett und fuhr nach Elmshorn. Er kam gerade rechtzeitig, um dort die Ehrung als Züchter des Siegerhengstes entgegenzunehmen. „Danach habe ich mich zu Hause gleich wieder ins Bett gelegt“, berichtet er. Den Erfolg schmälert das nicht.

Corroniolo wurde an das Landgestüt Warendorf verkauft, dort startet der Hengst seine sportliche Karriere und wird als Vererber eingesetzt. Bei den Krohn-Höfs geht derweil schon die nächste Fohlensaison los. „Wir sind immer früh dran“, erklärt Krohn. Ein Fohlen ist schon da und mit Spannung wird nun ein weiteres Fohlen von Corniolo erwartet. Auch Tjark Witt hat noch einen Sohn von Corniolo. „Der wird vielleicht auf der Sattelkörung vorgestellt“, verrät Hans-Otto Krohn. Die Faszination und Begeisterung für jedes gesunde Fohlen hat er nie verloren: „Ich freue mich über jedes Pferd, das gut einschlägt. Wir wissen ja nie, was dabei herauskommt.“

Schneeglöckchen zeigen den Vorfrühling an

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Als wichtige Zeigerpflanze im phänologischen Kalender läuten Schneeglöckchen (Galanthus) den Vorfrühling ein. Die Natur erwacht endlich, wenn sich die zarten Blütenglöckchen trotzig gegen Schnee, Kälte und eisigen Wind stemmen. „Galanthophilie“ nennt man die Sammelleidenschaft für Schneeglöckchen. In Großbritannien werden Sorten zusammengetragen, gekreuzt und auf Events präsentiert, was das Zeug hält. Diese Passion schwappt mittlerweile auch auf den Kontinent. Wer mit dem Galanthus-Virus infiziert ist, kann mit Spezial-Anbietern zur Schneeglöckchen-Blüte nach England und Schottland reisen.

Ihre Vielfalt bewegt sich zwischen 2.000 und 3.000 bekannten Sorten. Sie unterscheiden sich von den 19 natürlichen Arten durch gefüllte oder anders geformte Blüten sowie gelbe und grüne Farbmarkierungen. Die jeweilige Art einer Sorte ist übrigens nicht immer eindeutig zu bestimmen, da schon Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten Hybriden gezüchtet wurden. Mitunter vergehen 20 Jahre, bis eine neue Sorte auf den Markt kommt. Bei Auktionen erzielen seltene Sorten schon einmal mehrere Hundert Euro pro Zwiebel. Sammler achten auf feine Unterschiede und Details. Da gibt es die Exemplare mit gelbem Fruchtknoten, jene mit reinweißen, tropfenförmigen Blütenblättern, Sorten mit abstehenden Blütenblättern und mehr oder weniger kräftigen Grünfärbungen. Nicht zu vergessen natürlich die Unterschiede in Laubfarbe und -größe.

Schneeglöckchen mit dicht gefüllten Blüten zählen zu den besonderen Schönheiten unter den Vorfrühlingsblühern. Foto: Karin Stern

In unseren Gärten findet sich am häufigsten das heimische Galan­thus nivalis. Ab Mitte Februar, gesteuert durch ein Wechselspiel aus Licht und Temperatur, zeigen sich die etwa 15 cm hohen, zarten Stiele mit den wippenden Glöckchen und blaugrünen Blättern. Galanthus nivalis verwildert gerne unter Gehölzen, vor Hecken oder in Rasenflächen. Als ideal gelten Standorte im Schatten sommergrüner Gehölze. Sie sind zur Blütezeit unbelaubt und lassen viel Sonne durch. Besonders hübsch wirkt das Schneeglöckchen in der Nachbarschaft früh blühender Zwiebelblumen wie Krokus, Blausternchen und Winterling. Als Pflanzpartner passt auch die Nieswurz (Helleborus orientalis). Sorten mit Blüten in Rosa, Rot oder Burgunderrot lassen das klare Weiß der Schneeglöckchen erstrahlen. Der Effekt ergibt sich ebenfalls mit dem Pink der Vorfrühlingsalpenveilchen (Cyclamen coum). Der Handel bietet verschiedene Sorten von Galanthus nivalis an. ‚Sam Arnott‘ erfreut sich wegen der großen, duftenden Blüten hoher Beliebtheit. Kein Wunder, denn mit ihrer Blühfreudigkeit und Robustheit ist dies eine der dankbarsten Sorten. ‚Atkinsii‘ bildet ebenfalls sehr große Blüten, wächst 20 cm hoch und überzeugt mit Standfestigkeit. Seit fast 200 Jahren wird ‚Flore Pleno’ kultiviert. Ihre gefüllte, duftende Blüte gleicht die etwas niedrigere Wuchshöhe von nur 10 bis 15 cm mehr als aus. Ebenfalls mit gefüllten Blüten und grün überhauchten Blütenhüllblättern punktet ‚Hippolyta‘. Wer eine Sorte mit gelbem Fruchtknoten sucht, greift am besten zu ‚Spindlestone Surprise‘. Die wüchsige Sorte ‚Maximus‘ eignet sich bestens zum Verwildern zwischen Bodendeckern.

Ein weiteres Familienmitglied ist das Großblütige Schneeglöckchen, manchmal auch Riesenschneeglöckchen (Galanthus elwesii) genannt. Es unterscheidet sich von Galanthus nivalis durch die breiten, blaugrünen Blätter. Zudem verwildert es nicht so stark. Diese Art wächst recht kompakt und verströmt einen angenehmen Duft. Optimal sind sonnig-warme Standorte am Gehölzrand oder im Steingarten. Das entspricht am ehesten den heimatlichen Verhältnissen im südöstlichen Europa. Galanthus nivalis dagegen bevorzugt frischen, lehmig-humosen und nährstoffreichen Boden. Nicht unerwähnt bleiben darf das Woronow-Schnee­glöckchen (Galanthus woronowii) mit dekorativem, hellgrün glänzendem, breitblättrigem Laub und reinweißen Blüten. Diese Art stammt aus den Wäldern rund um das Schwarze Meer. Sie wirkt schön in Tuffs in Beet und Steingarten, eignet sich aber auch zum Verwildern.

Das Woronow-Schneeglöckchen gilt als robust und ausbreitungsfreudig. Sein Laub zeigt ein frisches Blattgrün. Foto: Karin Stern

Gepflanzt werden die kleinen Zwiebeln ab September. Für eine üppige Blüte im darauffolgenden Frühjahr sollte man auf frische, pralle und saftige Zwiebeln achten und sie gleich nach dem Kauf 5 bis 8 cm tief einpflanzen. Ausgetrocknete Zwiebeln treiben im Frühjahr meist nicht aus. Mancher Liebhaber kauft bestimmte Sorten blühend im Frühjahr, denn nur so lassen sich die spezifischen Merkmale zweifelsfrei erkennen. Der weitere Vorteil liegt darin, dass damit der Kauf vertrockneter, ihrer Triebkraft beraubter Zwiebeln vermieden wird. Während der Abblühphase ist der beste Termin für die Vermehrung durch Teilung der Horste. Wer im Gartenmarkt zum Ende der Blühsaison reduzierte Pflanzen im Topf bekommt, sollte beherzt zugreifen. Geduldigere Naturen schwören auf die Vermehrung durch Aussaat. Dafür drückt man die reifen Samenkapseln einfach an der gewünschten Stelle in den Boden. Bis zur ersten Blüte können durchaus drei bis vier Jahre vergehen. Ameisen sorgen außerdem für die Ausbreitung der Samen im Garten. Nach der Blüte brauchen Schneeglöckchen ausreichend Zeit, um ihr Laub einzuziehen. Die Zwiebel lagert die Nährstoffe als Kraftreserve für den nächsten Austrieb ein. An geeigneten Standorten erweisen sich Schneeglöckchen als angenehm pflegeleicht, da sie keinerlei Düngung benötigen und am liebsten ungestört wachsen.

Teilweise Tilgungsfreistellung möglich

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Knapp drei Monate nach der schweren Sturmflut an Schleswig-Holsteins Küsten hat die Landesregierung ihr Darlehens-Hilfsprogramm „Überbrückungshilfe Sturmflut“ um eine Härtefallregelung erweitert.

Das Angebot richtet sich wie schon das Darlehensprogramm selbst an nicht öffentliche Unternehmen und Privatpersonen, denen bei der Ostseeflut im Oktober Schäden entstanden sind, erklärte Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens. 

Voraussetzung für den Härtefallbonus ist ein genehmigter Darlehensantrag, der noch bis Ende Februar gestellt werden kann. Bislang liegen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) landesweit 50 Anträge vor, rund 2 Mio € an Darlehen wurden bereits ausgezahlt. Insgesamt stellt die Landesregierung 20 Mio € für Sturmfluthilfen bereit. Härtefallanträge können voraussichtlich noch vor Ostern über die Hausbank gestellt werden. Damit können Darlehen bis zu 50.000 € teilweise tilgungsfrei gestellt werden.

Ein Härtefallkriterium ist beispielsweise das Bestehen einer Elementarschadenversicherung oder der Nachweis, dass der Abschluss einer solchen Versicherung nicht möglich war. „Darin kommt das Bemühen von Betroffenen zum Ausdruck, dass sie sich aktiv gegen Naturereignisse absichern wollten“, so Carstens.
Die Darlehen dürfen den Sachschaden nicht überschreiten, wobei Mindestbeträge von 5.000 € für Privatpersonen und 10.000 € für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten. Der Festzinssatz für die auf fünf Jahre befristeten Darlehen – für die keine Sicherheiten gestellt werden müssen – liegt bei 1 % und damit deutlich unter dem aktuellen Marktzins.

Weitere Härtefallkriterien für Privatpersonen:

Obergrenzen für das Jahreshaushaltseinkommen: Einpersonenhaushalt 60.000 €, Zweipersonenhaushalt 120.000 €. Für jedes weitere Haushaltsmitglied Anstieg um 10.000 € an bis maximal 180.000 €. Herangezogen wird der jüngste Steuerbescheid.

Obergrenzen für das Haushaltsnettovermögen: Einpersonenhaushalt 200.000 €, Zweipersonenhaushalt 250.000 €, für jedes weitere Haushaltsmitglied Anstieg um 20.000 € bis maximal 370.000 €.
Sofern die Härtefallkriterien kumulativ erfüllt werden, wird auf Antrag ein Tilgungserlass in folgender Höhe gewährt: Einpersonenhaushalt 10.000 €, Zweipersonenhaushalt 16.000 €, für jedes weitere Haushaltsmitglied Anstieg um 3.000 € bis maximal 34.000 €.

Private Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten als Privatpersonen. Sofern mehrere Objekte betroffen sind, gilt der Erlass pro betroffenem Objekt. Sie erhalten die gleichen Pauschalbeträge in Abhängigkeit der Anzahl an Haushaltsmitgliedern. Je nach Höhe kann es zu einem vollständigen Tilgungserlass kommen.

Für gewerbliche Antragsteller:

Die Höhe des Sachschadens muss mindestens 50 % des Betriebsvermögens betragen.

Sofern die Härtefallkriterien kumulativ erfüllt werden, wird auf Antrag ein Tilgungserlass gewährt. Er beträgt 50 % des gewährten Förderdarlehens. Es handelt sich ausschließlich um einen teilweisen Tilgungserlass.

Private Vermieter mit Einkünften aus Gewerbebetrieb gelten als gewerbliche Antragsteller und erhalten ebenfalls einen 50-%igen Tilgungserlass. Sofern mehrere Objekte betroffen sind, gilt der Erlass pro betroffenem Objekt.

Equal Pay, Frauenrechte und Farming in China

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„Wir wissen einfach sehr wenig über dieses Land“, lautete das Fazit von Petra Bentkämper nach ihrer Chinareise. Die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) bereiste China gemeinsam mit einer Delegation unter Führung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Ophelia Nick, um die Perspektiven von Frauen in ländlichen Regionen zu vertreten und das internationale Netzwerk des dlv zu erweitern.

Ein Highlight sei für sie aber zunächst das Treffen mit der staatlichen Frauenorganisation All China Women‘s Federation gewesen, resümiert Bentkämper. „Bei allen Unterschieden und Widrigkeiten finde ich es umso wichtiger, Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und sich auf eine gegenseitige Verständigung einzulassen.“ So sei es bei dem Treffen um Themen wie Ernährungsbildung, Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen, Mammografie, häusliche Gewalt gegen Frauen sowie die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit spezifisch in ländlichen Regionen gegangen. „Beim Thema Schutz vor häuslicher Gewalt gegen Frauen gab es einen enormen Sprung nach vorn mit dem Frauenrechtsgesetz aus 2021, welches die Rechte von Frauen besonders auch im Falle von Scheidungen stärkt“, so Bentkämper. Aufhorchen ließ sie, welche drastischen Strafen drohten. So riskierten überführte Männer starke wirtschaftliche Sanktionen wie den Entzug der Wohnung.

Petra Bentkämper mit einer chinesischen Agrarstudentin.  Fotos: dlv

„Gleichwohl habe ich an vielen Stellen wahrgenommen, dass unsere Länder beim Thema Geschlechtergerechtigkeit an sehr unterschiedlichen Punkten stehen.“ So sei es für eine Chinesin fast unvorstellbar, ihr Kind in die Obhut ihres Mannes zu geben, wenn zum Beispiel eine abendliche Fortbildung anstehe. Das übernehme die Mutter oder Schwiegermutter. Es sei enorm zu beobachten, welches Arbeitspensum chinesische Frauen und Männer bewältigten. Die Arbeitstage dauerten oft zwölf Stunden, die Arbeitswoche habe sechs Tage. Wenn es um Equal Pay gehe, geben es große Unterschiede zwischen der Stadt, wo die Löhne recht gut angeglichen seien, und dem Land. Das wurde auch im Rahmen eines Landwirtschaftsempfangs auf Einladung der deutschen Botschafterin in China, Dr. Patricia Flor, deutlich. So erfuhren die Gäste, dass Frauen in den ländlichen Regionen Chinas dringend Unterstützung und Förderung benötigten, um in ihrer heimatlichen Region weiterhin leben zu können.

Beeindruckt zeigte sich die LandFrauenpräsidentin vom Wissen über gesunde Ernährung und über die Erfolge Chinas in der Bekämpfung des Hungers in seiner Bevölkerung. Ein gutes Beispiel sei die Mensa der Chinese Agricultural University. „Das war einfach phänomenal“, so Bentkämper. „Dort werden bis zu 4.000 Studenten versorgt. Es gibt eine unfassbare Vielfalt an Speisen und Beilagen, und vor allem wird von einem Tier alles verwertet.“ Bei einem Selbstversuch konnten die Gäste erfahren, wie die digitale Gemeinschaftsverpflegung per Handy und QR-Code funktioniert. Jede Speise werde aufs Gramm genau abgemessen, alles funktioniere reibungslos, es werde langsam gegessen, und in den Abfalleimern landeten lediglich Knochen, so die Beobachtung der LandFrau.

Bei weiteren Treffen der Delegation ging es um die Themen Agro-Biodiversität und Grüne Transformation. Zudem besuchten die Vertreter der Fleischindustrie, der Agrarwirtschaft, der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und Wissenschaft die Biofarm „Shared Harvest“. Diese sei mit Hühnerhaltung, Erdgewächshaus und Parzellen zum Mieten eher mit einem Bauernhof als Lernort für die Städter zu vergleichen gewesen, so die dlv-Präsidentin. Und sie hat auch gelernt, was den Chinesen nach einem Treffen besonders wichtig ist: das Überreichen von Visitenkarten. Das sei fast eine feierliche Zeremonie, denn die Karte werde mit beiden Händen und für den Bedachten lesbar überreicht, berichtet sie.

Vor der Chinese Agricultural University in Peking. 

Da steppte der Bär!

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Auf Einladung des LandFrauenvereins Bredstedt-Reußenköge und seiner Nachbarvereine kam Michael Thürnau als Moderator zum Bingospiel in die Koogshalle in Reußenköge. Seit den 1980er Jahren ist der „Bingobär“ durch NDR- Rundfunk und -Fernsehen bekannt und beliebt. Jetzt war die Möglichkeit, ihn leibhaftig auf der Bühne zu erleben.

Der „Bingobär“ Michael Thürnau moderierte die Veranstaltung.

Mit über 200 Frauen war die Halle besetzt, vor Anspannung knisterte die Luft, denn im Kauf einer Eintrittskarte waren nicht nur ein Abendbrot, sondern auch zwei Bingospielkarten enthalten.

Großzügig hatten Firmen und Privatpersonen aus Bredstedt-Reußenköge und den umliegenden Gemeinden ansprechende Preise gestiftet, die den Reiz mitzumachen noch erhöhten. Der „Gabentisch“ war voll. Es kam die berechtigte Hoffnung auf, mindestens einen Preis ergattern zu können.

Erfüllt von den tollen Eindrücken dieses Abends und bepackt mit gewonnenen Schätzen gingen die Teilnehmerinnen am Ende der Veranstaltung nach Hause.

Ein spannendes Jahr steht vor uns

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Am ersten Freitag im Januar fand die Klausurtagung des Agrarausschusses statt. Dieses Jahr trafen wir uns auf dem Hof Kirchhorst in Groß Wittensee zwischen Rendsburg und Eckernförde. Es traf sich das Agrarauschusssprecherteam mit den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle und Henrik Wickhorst, dem Vertreter des Landesvorstandes, um die Jahresplanung 2024 anzugehen und Aufgabenverteilung für bevorstehende Veranstaltungen zu besprechen.

Bevor wir in die Jahresplanung einsteigen konnten, machten wir uns über die Rolle des Agrarausschusses Gedanken und tauschten uns darüber aus. Welche Erwartungen haben unsere Mitglieder an uns? Nach dem Zusammentragen der Ergebnisse ergab sich schnell ein einheitliches Bild: Unsere Mitglieder erwarten von uns, dass wir den Agrarbereich und den ländlichen Raum repräsentieren und spannende, aktuelle und innovative Agrarausschusstreffen anbieten.

Wiebke Wendt erstellt eine Tagesordnung für die Klausurtagung des Agrarausschusses.

Anschließend ging es an die Zuständigkeiten. An diesem Punkt wurde allen Beteiligten klar, wie viele Termine innerhalb des laufenden Jahres zu berücksichtigen und zu planen sind. Darunter sind zum Beispiel das Grüne Sofa, die Agrarexkursion im Herbst, die Sommeragrarexkursion und die vielen Agrarausschusstreffen, des weiteren der Arbeitskreis Agrar des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL), welcher dreimal im Jahr tagt, sowie die Erntekronenübergaben, die gemeinsam mit den Kreislandjugendverbänden vorbereitet werden müssen. Insgesamt gab es 40 Aufgabenbereiche zu vergeben. Diese wurde gleichmäßig auf das Sprecherteam aufgeteilt, und jeder ist jetzt für Aufgaben zuständig, die ihm Freude bereiten.

Danach warfen wir einen Blick auf den bereits ziemlich prall gefüllten Landjugendkalender, um die kommenden Treffen zu datieren. Zudem wurden Überlegungen zu Themen und Exkursionen getroffen. Die bevorstehenden und geplanten Agrarausschusstreffen und Exkursionen lassen auf ein spannendes Jahr hoffen.

Durch die neue Fördermitgliedschaft im Verein Ziel.SH (siehe vorige Ausgabe) steht in diesem Jahr ein weiteres großes und sehr spannendes Projekt auf der Tagesordnung: die Grünen Innovationstage auf Gut Steinwehr am 29. und 30. Mai. Genauere Informationen wird es dazu in kurzer Zeit geben.

Eine Besonderheit hatte diese Klausurtagung allerdings: Der Landesvorstand machte sich am Abend bei Schneegestöber auf den Weg zu uns nach Groß Wittensee, denn diese Klausurtagung sollte zugleich zum gegenseitigen Kennenlernen dienen. Zudem gab es eine Austauschrunde zu gemeinsamen Terminen und der Zusammenarbeit innerhalb des Verbandes. Eine solche Klausurtagung ist sehr wichtig für die Arbeit im Agrarausschuss und nicht mehr wegzudenken.

Im Frühjahr den Bodenzustand beachten

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Nach Ende der regulären Sperrfrist (mit Ablauf des 31. Januar – bei vorverlegter Sperrfrist mit Ablauf des 15. Januar) gilt es nach Düngeverordnung (DÜV), für die Ausbringung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln neben der verpflichtenden Düngebedarfsermittlung (https://www.bauernblatt.com/der-start-in-die-neue-duengesaison/) weitere Auflagen zu beachten. Insbesondere das Vermeiden eines Abschwemmens der Nährstoffe und damit ein direkter Eintrag in benachbarte Flächen und in Gewässer ist Hintergrund für diese Auflagen.

Nach den Erfahrungen aus dem vergangenen, sehr nassen Frühjahr wird auf vielen Betrieben wieder eine möglichst frühe Düngemaßnahme angestrebt. Für N-haltige Düngemittel (mehr als 1,5 % N in TM) ist dies mit Ablauf der Sperrfrist zum 1. Februar möglich. Sollte für den Betrieb ein Antrag auf Verschiebung der Sperrfrist vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) genehmigt worden sein, dann ist eine Aufbringung bereits am 16. Januar möglich, jedoch nur für die in dem genehmigten Sperrfristverschiebungsantrag aufgeführten Kulturarten. Auch sind die abweichenden Vorgaben für Flächen innerhalb der N-Kulisse zu beachten. Nicht immer ist die Befahrbarkeit gegeben und passt die Witterung (dazu später mehr).

Gesonderte Sperrfristen beachten

Für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost ist eine Aufbringung bereits ab dem 16. Januar außerhalb der N-Kulisse möglich. Innerhalb der N-Kulisse ist für diese Düngemittel auch der Beginn der Düngesaison am 1. Februar einzuhalten. Mit der aktuellen DÜV ist zudem eine Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem P-Gehalt (mehr als 0,5 % P in TM) eingeführt worden, welche mit Ablauf des 15. Januar endet. Eine Übersicht aller Sperrfristen ist unter https://t1p.de/lsaeq zu finden. Ein Verstoß gegen diese gewässerschutzorientierten Regelungen kann Kürzungen in den Direktzahlungen zur Folge haben.

Einschränkungen in der Aufbringung

Solange der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist, ist nach DÜV ein Aufbringen von N- oder P-haltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nicht erlaubt. Ein Boden gilt als wassergesättigt, wenn der gesamte Porenraum wassergefüllt ist. Zu erkennen ist dies, wenn auf freier, ebener Fläche (nicht Fahrspuren) Wasserlachen sichtbar sind oder aber wenn beim Formen des Bodens in der Hand (außer bei Sand) Wasser heraustritt. Ein schneebedeckter Boden liegt vor, wenn dessen Oberfläche durch die Schneeauflage nicht mehr zu erkennen ist.

Auf den zurzeit deutlich wassergesättigten Böden ist ein Aufbringen von N- und P-haltigen Düngemitteln nach DÜV ausgeschlossen.

Kein Aufbringen auf gefrorenem Boden

Das früher in der Praxis häufig genutzte Aufbringen von N- und P-haltigen Düngemitteln auf überfrorenem oder leicht gefrorenem Boden unter bodenschonenden Aspekten ist nach der aktuellen DÜV nicht mehr möglich. Dies ist auch bei leichten Nachtfrösten, die nur die oberen Zentimeter gefrieren lassen, der Fall. Auch hier ist die bodenschonende Ausbringung nicht erlaubt. Der Zustand des Bodens während des Aufbringens ist entscheidend und nicht, ob ein erwartetes Auftauen über Tag den Boden wieder aufnahmefähig macht. Diese Vorgaben führten im vergangenen Frühjahr zu erheblichen Verzögerungen der Düngemaßnahmen und brachten die Nährstoffe erst sehr spät in der Vegetation auf die Flächen.

Organische Düngung auf bestelltem Ackerland

Auf bestelltem Ackerland dürfen die flüssigen Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Gärreste nach Ende der Sperrfrist ausschließlich streifenförmig auf dem Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Dies ist auch für Flächen mit im Herbst gesäten Zwischenfrüchten gültig. Eine Breitverteilung in den Zwischenfruchtbestand wäre nur möglich, sofern eine unverzügliche Einarbeitung innerhalb von vier Stunden (innerhalb der N-Kulisse reduziert auf eine Stunde) gewährleistet ist und sich die Aussaat der Folgekultur zeitnah anschließt. Eine Zwischenfrucht kann daher beispielsweise nicht bereits im Februar breit verteilt gedüngt und umgebrochen werden, wenn erst bedeutend später ein Silomais angesät werden soll. Für diesen Fall ist eine streifenförmige Aufbringung in moderater Höhe zu vitalen Zwischenfrüchten (kein Ausfallgetreide!) möglich, sofern nach Düngebedarfsermittlung für die nachfolgende Sommerung ein Düngebedarf ableitbar ist.

Gewässerabstände beachten

Im Allgemeinen ist bei der Düngung darauf zu achten, dass es zu keinem Eintrag und keinem Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer und schützenswerte natürliche Lebensräume kommt. Dementsprechend sind in der DÜV sowohl für N- und P-haltige Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate als auch Pflanzenhilfsmittel Abstandsregelungen zu Gewässern definiert. Neben diesen Vorgaben nach DÜV gelten weitere Auflagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und nach der GAP (Glöz 4, gültig seit 1. Januar 2023). Eine detaillierte Zusammenstellung ist der Übersicht auf Seite 39 zu entnehmen.

Nach WHG wird bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb von 20 m zur Böschungsoberkante (BOK) eine Hangneigung von mehr als 5 % zum Gewässer aufweisen, ein 5 m breiter, ganzjährig begrünter Streifen zur BOK gefordert. In diesem Streifen ist jedoch grundsätzlich ein Aufbringen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln möglich. Überlagert wird dies jedoch von den Vorgaben nach DÜV und nach Glöz 4.

Glöz 4 besagt: Es sind 3 m Pufferstreifen entlang von Wasserläufen einzuhalten, auf denen das Aufbringen von Düngemitteln, Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln verboten ist. Demnach gilt es für Betriebe, welche einen Sammelantrag stellen, einen Pufferstreifen von 3 m einzuhalten. Für Gemeinden, in denen die Flächen in einem erheblichen Umfang von Ent- und Bewässerungsgräben durchzogen sind, wurde über eine schleswig-holsteinische Länderermächtigung eine Ausnahme erteilt und die Abstandsbreite hier auf 1 m verringert. Gültig ist dies jedoch nicht für Flächen in der N-Kulisse und Flächen an berichtspflichtigen Gewässern.

Fazit

Nach Ende der in der DÜV definierten Sperrfristen sind bei der Aufbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln weitere Einschränkungen zu beachten. Insbesondere ist eine Aufbringung verboten, solange der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Ziel ist es, direkte Einträge oder Abschwemmungen von Nährstoffen in Gewässer zu vermeiden. Verstöße im Düngerecht können zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen.