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Einigung auf naturverträglichen Ausbau der Windkraft

Wirtschafts- und Umweltressort verständigen sich auf gemeinsame Eckpunkte
Von Julian Haase/Agra-Europe
Noch im Frühjahr sollen die Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Windkraft in Gesetze gegossen werden. Foto: Imago

Die beiden grün geführten Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft haben sich auf gemeinsame Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Windkraft verständigt, die „noch im Frühjahr“ in Gesetze gegossen werden sollen. Im Kern sollen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land vereinfacht und beschleunigt werden. Abweichende Regelungen der Länder soll es künftig – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr geben.

Gleichzeitig sind bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geplant, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Daneben ist vorgesehen, die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Wind­energieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten vorzunehmen. Darüber hinaus sollen zukünftig artspezifische „Tabubereiche“ in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden. Ferner sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Genehmigung von Wind­energieanlagen an Land einfacher und rechtssicher erwirkt werden können.

„In Deutschland gelten zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windausbau“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne). Aus Sicht des Vizekanzlers ist damit der Weg frei für mehr Windenergieflächen an Land. Der Suchraum für geeignete Standorte werde nun erheblich vergrößert. Die Einigung der beiden Ministerien ermögliche effiziente und rechtssichere Planungsverfahren und schaffe die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Artenhilfsprogramms zur Stärkung des Naturschutzes.

Laut dem Eckpunktepapier wollen das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium das Repowering von Windenergieanlagen erleichtern, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Damit würden beim Repo­wering Erleichterungen geschaffen, indem für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung entfiele. Vorgaben macht das gemeinsame Papier auch zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) für die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land in Höhe von 2 % der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von LSG zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung soll dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden obliegen.

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