Die Landesregierung hat im Juli dem zweiten Entwurf der neuen Regionalpläne Windenergie zugestimmt. Die Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf sind fortan im Internet einsehbar. Die Öffentlichkeit kann seit dem 16. Juli zu den vorgenommenen Änderungen Stellung nehmen. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 26. August.
Die drei neuen Regionalplan-Teilaufstellungen zur Windenergie an Land sollen künftig die noch geltenden Pläne aus dem Jahr 2020 ersetzen. In den Entwürfen sind insgesamt 401 Vorranggebiete für die Windenergienutzung dargestellt, die rund 3,3 % der Landesfläche Schleswig-Holsteins umfassen.
In einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vom August bis Oktober 2025 waren rund 3.300 Stellungnahmen eingegangen. Laut Innenministerin Magdalena Finke (CDU) konnten die Pläne nachgeschärft und in vielen Details entscheidend verbessert werden. Änderungen in den Entwürfen haben sich zum Beispiel ergeben durch Datenkorrekturen bei Wohnnutzungen und Siedlungsabgrenzungen, bei der Einstufung von Innen- und Außenbereichen, bei Abständen zur Infrastruktur (zum Beispiel Hochspannungsleitungen) oder bei Belangen des Artenschutzes (etwa Standorte von Großvogelhorsten).
Landesweit sind nun rund 51.950 ha als Vorranggebiete zur Windenergienutzung vorgesehen. Gegenüber dem ersten Planentwurf sind rund 3.488 ha Vorranggebietsflächen weggefallen und rund 2.139 ha neu hinzugekommen. „Dies zeigt einerseits, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung durchaus zu konkreten Planänderungen führt, wenn stichhaltige Argumente vorgetragen werden. Andererseits haben sich rund 90 % unserer Vorrangkulisse nach erneuter kritischer Überprüfung bestätigt“, so die Innenministerin.
Die Planentwürfe (formal: zweite Entwürfe der Teilaufstellungen der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land Kapitel 4.7) sind im Anhörungsportal BOB SH unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar.
Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme ist nach der Bekanntmachung im Amtsblatt seit dem 16. Juli freigeschaltet und endet mit Ablauf des 26. August. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bezieht sich nur noch auf die gegenüber dem ersten Planentwurf geänderten Teile des Plans.
Die Landesplanung veröffentlicht auch sämtliche in der ersten Anhörung eingereichten Stellungnahmen in anonymisierter Form inklusive einer ausführlichen Bewertung. Jede Einwenderin und jeder Einwender kann in einer Synopse auf den Internetseiten der Landesregierung nachlesen, wie die vorgetragenen Argumente bewertet wurden. Für weitere Erläuterungen wird verwiesen auf schleswig-holstein.de/windenergie



