StartNachrichtenAgrarpolitikVirusnachweis bei Legehennen in Ostholstein

Virusnachweis bei Legehennen in Ostholstein

Geflügelpest in Schleswig-Holstein
Von Dr. Robert Quakernack
In Ostholstein ist ein Legehennenbetrieb von der Geflügelpest betroffen. Foto: Imago

Im Kreis Ostholstein ist die Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb mit rund 17.000 Legehennen amtlich festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut am Mittwoch eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt hatte. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Legehennen des Betriebes ist nach Angaben des Kieler Landwirtschaftsministeriums (MLLEV) bereits erfolgt. Auch die fachgerechte Entsorgung aller getöteten sowie verendeten Tiere sei sichergestellt worden. 

Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens 3 km und einer Überwachungszone von mindestens 10 km besteht. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden auf der Internetseite des Kreises Ostholstein zur Verfügung gestellt.

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