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Mit der Kuh per Du

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Wie begeistert man Kinder und Jugendliche für Landwirtschaft? Indem man sie sie erleben lässt. ­Genau darum ging es bei einer besonderen Lehrerfortbildung im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. ­Interessierte Lehrkräfte kamen Anfang November zusammen, um zu erfahren, wie moderne Milchviehhaltung funktioniert – und wie sich der Bauernhof als Lernort sinnvoll in den Unterricht einbinden lässt.

Angeboten wurde die Veranstaltung in Kooperation mit dem Netzwerk Fokus Tierwohl und dem Projekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“.

Landwirtschaft zum Anfassen

Den Auftakt gestaltete Lisa Höper, Projektreferentin im AgriSkills Lab. Sie stellte stellvertretend für Christiane Wellensiek das Projekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“ vor, das inzwischen zu einer festen Größe in Schleswig-Holstein geworden ist. Regelmäßig finden Befragungen unter den Lehrkräften statt, die mit ihren Klassen Lerneinheiten auf dem Bauernhof erlebt haben. Die Auswertungen des letzten Jahres zeigten, dass Lehrerinnen und Lehrer mit den Besuchen auf den Höfen sehr zufrieden gewesen sind und besonders das handlungsorientierte Lernen zu schätzen wissen. Jeder Betrieb, der eine entsprechende Fortbildung für Schulklassenbesuche auf dem Hof gemacht hat, kann über das Projekt pro Schulklassenbesuch einen Zuschuss von 100 € beantragen. Davon profitieren Betriebe und Schulen gleichermaßen.

Höper betonte, dass der Nutzen eines Besuchs auf dem Bauernhof für die Schülerinnen und Schüler immens sei: „Jeder Mensch lernt anders. Der eine muss etwas hören, der andere muss es sehen, wieder ein anderer muss darüber sprechen oder es anfassen. Das ist in der Schule nicht immer möglich. Auf dem Hof ergeben sich für alle Lerntypen zahlreiche Möglichkeiten. So können nicht nur landwirtschaftliche Themen erlebbar und verständlich vermittelt werden. Auch andere Inhalte aus dem Lehrplan können auf dem Hof ganz anders nachvollziehbar gemacht werden. Wie sieht eigentlich ein Meter, ein Quadratmeter oder ein Kubikmeter aus? Welche Formen findet man in einem Kuhstall? Und für die Bildung für nachhaltige Entwicklung ist der Bauernhof ohnehin ein Paradebeispiel.“

Lisa Höper spricht dabei aus persönlicher Erfahrung: Auf dem heimischen Betrieb empfängt sie selbst regelmäßig Schulklassen.

Für die Lehrkräfte war es der erste intensive Kontakt zur modernen Landwirtschaft. Entsprechend groß war das Interesse an Fragen rund um Tierwohl, Fütterung und Nachhaltigkeit.

Die Kälber als erster Berührungspunkt zum Tier erfreuten sich großer Beliebtheit bei den Lehrkräften.

Vom Kälberiglu bis zum Melkroboter

Im Fachvortrag von Lisa Höper ging es um die Praxis der Milchviehhaltung in Deutschland. Die Agrarwissenschaftlerin zeigte anhand konkreter Zahlen und Beispiele, wie sich Haltung, Fütterung und Zucht in den vergangenen Jahren verändert haben.

Bei einem anschließenden Rundgang durch die Futterkamper Milchviehställe mit dem Tierwohlmultiplikator Reiner Thomas bekamen die Teilnehmenden einen lebendigen Eindruck von modernen Haltungsformen, Melkrobotern und tiergerechtem Stallklima. Besonders beeindruckt zeigten sich die Lehrkräfte vom hohen technischen Niveau der Betriebe und dem Wissen, das hinter jeder Entscheidung steht – von der Fütterung bis zum Tierwohlmanagement.

Bauernhof als Klassenzimmer

Begleitend ging es in der Veranstaltung darum, wie Lehrerinnen und Lehrer das Erlebnis „Bauernhofbesuch“ in den Unterricht integrieren können. So zum Beispiel im Deutschunterricht mit Aufsätzen über den Besuch, in Mathematik mit Berechnungen rund um Futter- oder Flächenmengen oder im Sachkunde- und Biologieunterricht mit Themen wie Pflanzenwachstum, Jahreszeiten und deren Bedeutung für die Fütterung der Tiere. Dabei steht immer auch die Bildung für nachhaltige Entwicklung im Mittelpunkt: Kinder erleben, wie Tierwohl, Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zusammenhängen – und dass verantwortungsvolles Handeln eine Grundlage auf jedem landwirtschaftlichen Betrieb ist.

Gemeinsam für mehr Verständnis

Für die teilnehmenden Lehrkräfte war der Tag ein voller Erfolg – und für die Landwirtschaft ein starkes Stück Bildungsarbeit. Jeder Hofbesuch einer Schulklasse, jede Begegnung zwischen Kindern und Tieren trägt dazu bei, Landwirtschaft begreifbar zu machen.

Oder, wie es eine Lehrerin zum Abschluss formulierte: „Nach diesem Tag weiß ich, wie viel Fachwissen und Verantwortung hinter einem Glas Milch steckt. Das möchte ich meinen Schülern unbedingt weitergeben.“

Fazit

Mit Veranstaltungen wie dieser wird klar: Wenn Kinder verstehen, welcher Kreislauf hinter einem Glas Milch steckt (Gras, Kuh, Mist, Dünger, Gras …), dann ist Bildungsarbeit gelungen – Landwirtschaft zum Anfassen, Mitmachen und Verstehen.

Wiederholungen dieser Veranstaltung sind bereits in Planung und können gern angefragt werden.

Die Veranstaltung konnte durch die Förderung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie des Landesministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur kostenfrei angeboten werden.

Wenn der Liefervertrag nicht erfüllt werden kann

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Witterungsbedingt reichen Qualität und Menge der Getreideernte eines Lieferanten nicht aus, um den Verpflichtungen aus ­einem Vertrag nachzukommen. Wie sollen Betroffene mit dieser ­Situation umgehen?

Ein Landwirt hat Lieferverträge mit seinem Getreidehändler und kann diese aber nicht erfüllen. Der Händler besteht jedoch auf die Lieferung. Ersatzweise verlangt er einen finanziellen Ausgleich. Was kann der Landwirt tun? Welche Forderungen darf der Getreidehändler überhaupt stellen?

Eine Regenflut hat Qualität und Erträge stark beeinträchtigt. Für den Landwirt bedeutet dies, vor allem bei geringen Getreidepreisen, erhebliche finanzielle Verluste. Schwierig wird es, wenn Schadenersatzforderungen des Getreidehändlers hinzukommen. Das kann vor allem bei Vorkontrakten dazu führen, dass die Qualität und Menge der eigenen Ernte nicht ausreichen, um die vertraglich vereinbarten Lieferverpflichtungen zu erfüllen. Je nach Vertragsgestaltung kann die Lieferpflicht des Landwirts unabhängig vom Ernteergebnis bestehen. Der Käufer ist dann berechtigt, vom Landwirt die Lieferung der vereinbarten Menge an Getreide in der vereinbarten Lieferqualität zu verlangen. Ansprüche der Getreidehändler lassen sich nur in Ausnahmefällen abwehren.

Landhändler kann Abnahme nicht verweigern

Der rechtliche Rahmen für Ein– und Verkäufe ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel (EHB) sind dagegen allgemeine Geschäftsbedingungen, die zum Teil erheblich (zum Beispiel Verkürzung von Fristen) von sonst geltenden Rechtsregeln abweichen und nur dann gelten, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Umso wichtiger ist es für Landwirte, Menge und Qualität des Getreides bei Lieferungen an den Händler zeitnah zu prüfen. Der Landhändler ist nach § 34 EHB berechtigt, lediglich den Minderwert zu vergüten, wenn das gelieferte Getreide nicht die zuvor vereinbarten Qualitätsstandards erreicht. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach den im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen. Fehlen derartige Abmachungen, entscheidet in der Regel ein Schiedsgericht. Landwirte sollten daher direkt bei Vertragsabschluss entsprechende Regelungen mit in den Liefervertrag aufnehmen. Bei Abweichungen von besonders vereinbarten Qualitätsmerkmalen ist der Landhändler zur Beanstandung berechtigt. Gemäß § 32 Nummer 4 EHB entbindet ihn die Beanstandung jedoch nicht davon, die Ware auch abzunehmen und vertragsgemäß zu bezahlen. Bei Qualitätsmängeln des Getreides kann der Händler die Abnahme nach § 32 a EHB nur verweigern, wenn gesetzlich festgelegte absolute Höchstgehalte überschritten werden.

Hat der Landwirt einen großen Minderertrag und beruft sich auf höhere Gewalt in Form von übermäßigen Regenfällen und sogar auf Überflutungen der Felder, dann bieten die EHB folgende Möglichkeiten: Der Vertrag oder dessen unerfüllter Teil wäre nach § 20 Nummer 1 EHB aufgehoben, wenn der Landwirt nach Abschluss des Vertrages an dessen Erfüllung durch höhere Gewalt verhindert ist, sagen Juristen. Dabei ist zu beachten, dass der Landwirt den Händler unverzüglich von dem Ereignis in Kenntnis setzen muss, anderenfalls kann er sich nicht mehr auf höhere Gewalt berufen.

Fakt ist aber: Landwirte können sich in der Praxis oft nicht mit Erfolg auf höhere Gewalt nach § 20 EHB berufen, wenn sie aufgrund witterungsbedingter Umstände die vereinbarten Lieferungen nicht, nicht vollständig oder nicht in der geforderten Qualität erbringen können. Der Grund: Landwirte schließen oft Monate vor der Ernte Lieferkontrakte ab. Gegenstand dieser Lieferkontrakte sind fast ausnahmslos sogenannte Gattungsschulden ohne Beschränkung auf bestimmte festgelegte Herkunftsgebiete. Das bedeutet, dass der Landwirt auch dann liefern muss, wenn er auf seinen Feldern gar keine oder nur eine sehr geringere Menge erntet. In dem Fall muss er entweder teuer Getreide zukaufen, um den Vertrag zu erfüllen, oder er muss für den Ausfall der Lieferung Schadenersatz leisten. Die von Schiedsgerichten, aber auch von ordentlichen Gerichten wiederholte, in Streitfällen vertretene Rechtsauffassung beruht auch auf dem Umstand, dass der Landwirt bei Vertragsabschluss eine Ware verkauft, die er noch nicht besitzt. Daraus folgt: Für eine Risikoverlagerung auf den Landhändler besteht kein Raum, sagt das EHB. Denn auch der Landhändler muss die gegenüber seinem Vertragspartner (Getreidemühle) eingegangenen Lieferverpflichtungen einhalten. Meist ist es dem Landhändler nicht möglich, gegenüber seinem Abnehmer einen Selbstlieferungsvorbehalt zu vereinbaren, da die Abnehmer mit einer derartigen Liefereinschränkung meist nicht einverstanden sind.

Beschaffung, Vorratsschuld, Schadenersatz

Landhändler sind meist bereit, bei den Einkaufskontrakten die Lieferung von unterschiedlichen Qualitäten mit gestaffelten Preisen zu vereinbaren. Für Landwirte reduziert sich dabei das Risiko. Bei einem Totalverlust der Ernte, der nicht auf höherer Gewalt beruht, bleibt es jedoch bei der Erfüllungsverpflichtung. Dieses Risiko kann der Landwirt, sofern er keine Versicherung für diesen Fall abgeschlossenen hat, dadurch reduzieren, dass er nur einen Teil seiner Ernte über Vorkontrakte verkauft. Erst ab Ersatzbeschaffungskosten, die etwa dem Doppelten des vereinbarten Kaufpreises entsprechen würden, sprechen Gerichte davon, dass die Erfüllung der vertraglichen Pflichten dem Landwirt nicht mehr zumutbar ist. Zu beachten ist, dass die Unzumutbarkeit der Erfüllung der Lieferpflicht nicht dazu führt, dass Schadenersatzansprüche entfallen. Haben sich die Parteien darauf verständigt, dass die zu liefernden Feldfrüchte aus eigenem Anbau oder einem bestimmten Lager kommen müssen, spricht man von einer Vorratsschuld. Bei Vorratsschulden ist höchstens die Menge aus dem bestimmten Vorrat (Schlag, Lager, eigene Ernte) zu liefern.

Weiterbildungskalender 2026 für den Forst

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Insgesamt stehen über 45 Seminare und Lehrgänge zur Auswahl – überwiegend organisiert von der Lehranstalt für Forstwirtschaft der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.

Ein Teil der Seminare wird zudem durch Mittel der EU (Eler) und des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) gefördert und bietet Waldbesit­zenden auch ohne forstlichen Hintergrund Einblicke und Handlungsmöglichkeiten für die selbst gesteuerte Bewirtschaftung des eigenen Waldes.

Neu in diesem Jahr: Der Weiterbildungskalender wird erstmalig nicht mehr als vollständige Printbroschüre verschickt. Stattdessen gibt es eine kompakte Terminübersicht. Die vollständige Broschüre mit detaillierten Seminarbeschreibungen steht ab sofort online zum Durchblättern bereit. Mit dieser Entscheidung soll ein Beitrag zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen geleistet werden. Heute sind nahezu alle Altersgruppen mit völliger Selbstverständlichkeit digital unterwegs und greifen so auf relevante Inhalte zu, wann es gerade passt. Mit der kompakten Terminübersicht im Print hat man zudem einen direkten Überblick im Büro oder am Arbeitsplatz und kann sich über den QR-Code schnell und auf gewohnte Weise weitergehende Informationen holen.

Die Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist weiterhin am besten direkt über die E-Mail: laf@lksh.de möglich.

Landjugend wählt neuen Vorstand

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Auf der Landesversammlung des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein (LJV) am 22. und 23. November in Friedrichstadt wurde turnusgemäß ein neuer Vorstand gewählt. Wie im Verband üblich, ist das Gremium selbstverständlich wieder paritätisch besetzt.

Mirco Engelbrecht und Marlies Muxfeldt wurden jeweils einstimmig als Vorsitzende bestätigt. Zu den ersten stellvertretenden Vorsitzenden wählte die Versammlung Sören Schatt und Levke Wieben, Johanna Jessen und Paul Weniger übernehmen die Ämter der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Lasse Helmer und Anna Dallmeier-Tießen komplettieren das Team als dritte stellvertretende Vorsitzende. Damit ist der Vorstand wieder vollständig besetzt; zudem rücken drei neue Gesichter in die Runde auf. Die Landesversammlung bot zwei intensive Tage mit vielen Vertreterinnen und Vertretern aus den elf Kreislandjugenden, spannenden Debatten, Berichten aus der Verbandswelt und den Gremien sowie einem abwechslungsreichen Nachmittags- und Abendprogramm in Friedrichstadt. Auch eine Politikaktion mit Gästen aus Politik und befreundeten Verbänden sorgte für frische Impulse.

Ein ausführlicher Bericht mit allen weiteren gewählten Ämtsträgern und Bildern folgt in Ausgabe 49.

Wolf ins Jagdrecht: Entwurf findet Zustimmung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Referentenentwurf zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht als „längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung zum Schutz der Weidetierhaltung“ begrüßt.

„Die vorgesehene Kombination von einem regionalen Bestandsmanagement auf Basis von verpflichtenden Managementplänen, einem Abschuss von Problemwölfen und einer Möglichkeit zur Regulierung des Wolfes in festgelegten, nicht zäunbaren Weidegebieten entspricht vom Grundsatz her den langjährigen Forderungen des DBV und ist dringend geboten“, erklärt DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet. Nachbesserungsbedarf bestehe aber noch bei der Problemwolfentnahme. Diese müsse unbürokratisch, rechtssicher und bundesweit auch ohne die Aufstellung von Managementplänen als direkte Reaktion auf Wolfsrisse möglich sein. Zudem sollte bereits im Gesetz eine generell mögliche Entnahmequote im Verhältnis zur Reproduktion für den Wolf festgelegt werden.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) wertete den Entwurf „grundsätzlich positiv“. Die Regulierung des Wolfs sei notwendig, um in der Bevölkerung die Akzeptanz für das Raubtier zu erhalten. Allerdings sieht auch der DJV Nachbesserungsbedarf, und zwar wie der DBV unter anderem mit Blick auf sogenannte Problemwölfe. Es müsse möglich sein, diese ganzjährig, ohne behördliche Anordnung und rechtssicher zu entnehmen.

Zudem seien die für den Wolf geplanten Jagdzeiten an die Sozialstrukturen dieser Tierart anzupassen, forderte der DJV. Die im Referentenentwurf vorgesehene Jagdzeit von September bis Februar berge die Gefahr, dass die Sozialstruktur in Wolfsrudeln beeinträchtigt werde. Nötig sei deshalb eine Jagdzeit für Jungwölfe von Juni bis Oktober. Denn nur dann sei eine sichere Unterscheidung zwischen Jung- und Altwölfen möglich. Und das sei die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Bestandsregulierung bei gleichzeitiger Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes. Ferner zeigten Studien, dass zerstörte Rudelstrukturen Weidetierrisse begünstigen könnten. Das müsse durch eine artgerechte Bejagung vermieden werden.

Präventiver Herdenschutz weiterhin erforderlich

Mit dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf soll in Deutschland die Bejagung des Wolfs als Teil eines Bestandsmanagements auf den Weg gebracht werden. Präventiver Herdenschutz werde aber auch künftig erforderlich bleiben, heißt es im Entwurf. Konkret ist vorgesehen, dass die zuständige Behörde einen revierübergreifenden Managementplan aufstellt, wenn sich die Tierart Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Der Plan sei darauf auszurichten, die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands zu gewährleisten. Für den Fall, dass ein Managementplan vorliegt, soll die Jagd auf den Wolf jeweils vom 1. September bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich sein.

Daneben sollen Problemwölfe auch außerhalb der Schonzeit und auch dann entnommen werden können, wenn sich die Tierart in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Zielt die Entnahme auf die Vermeidung landwirtschaftlicher Schäden ab, muss allerdings trotz zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen bereits ein von einem Sachverständigen bestätigter Schaden durch einen Wolf eingetreten sein. Die Jagd soll dann in einem Radius von 20 km rund um den festgestellten Schaden zulässig sein, und zwar für maximal sechs Wochen.

Vorgaben zur Waffentechnik

Zudem soll es möglich sein, Weidegebiete zu bestimmen, in denen eine Bejagung des Wolfs auch bei einem ungünstigen Erhaltungszustand der Tierart zulässig ist, weil die Gebiete aufgrund der Geländebedingungen nicht schützbar sind. Schließlich ist geplant, dass die zuständige Behörde im Einzelfall für die Jagd auf den Wolf künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels sowie Nachtzielgeräte beispielsweise mit einem Bildwandler zulassen kann. Der Beschuss von Wölfen mit Postenschrot, gehacktem Blei, Bolzen und Pfeilen soll verboten sein. Schrot als Munition soll nur zulässig sein beim Töten von in Fallen gefangenen Wölfen oder einem Fangschuss auf Wölfe. Schließlich ist ein Fütterungs- und Anlockverbot vorgesehen.

Große Nachfrage nach Kompensationsknicks

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Immer wieder werden für Baumaßnahmen bestehende Knickstrukturen entfernt oder entwidmet. Der Ausgleich muss über die Erstellung neuer Knicks erfolgen.

Das bedeutet, dass für jeden entfernten Meter Knick mindestens ein neuer Meter Knick hergestellt werden muss. Die Bauvorhabenträger haben oft keine geeigneten Flächen und Möglichkeiten, um diesen Ausgleich selbst zu schaffen. Es besteht die Möglichkeit, die benötigten Knickmeter von Dritten zu erwerben, die bereits im Vorfeld Knickneuanlagen als Kompensationsmaßnahme erstellt haben.

Die Erstellung eines solchen Kompensationsknicks muss bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Sobald eine Anerkennung dafür vorliegt, kann mit den Maßnahmen (meist Wallerstellung mit gegebenenfalls Bodenbeschaffung, Pflanzenbeschaffung, Pflanzung, Zaunbau) begonnen werden. Die Erstellung muss aus eigenen Mitteln finanziert werden, es dürfen hierfür keine Fördergelder verwendet werden. Die Kosten variieren, je nachdem wie hoch der Eigenleistungsanteil ist und ob das Material für die Wallerrichtung von der Fläche genommen werden kann oder angefahren werden muss.

Die Nachfrage nach einem Knickausgleich übersteigt mittlerweile das Angebot bei Weitem. Die Neuanlage eines Kompensationsknicks bietet sehr gute Chancen, diesen zeitnah als Ausgleich vermarkten zu können. Den Preis pro laufendem Meter legen die Eigentümer selbst fest. Üblich ist derzeit ein Preis in Höhe von zirka 150 bis 200 € (zuzüglich eventuell Umsatzsteuer). Der Knick bleibt dabei im Eigentum, es wird lediglich die Maßnahme vermarktet.

Doch nicht immer und überall ist die Erstellung einer Knickneuanlage sinnvoll. Da es sich um geschützte Biotope handelt, dürfen neu angelegte Knicks nicht mehr zurückgebaut werden. Die Eigentümer sollten sich daher zunächst gut beraten lassen und zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde überlegen, wo eine Knickneuanlage sinnvoll ist.

Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer hat bereits seit Jahren einen eigenen Fachbereich, der landesweit Ökopunkte und andere Kompensationsmaßnahmen vermarktet, und berät gern zum Thema Knickkompensation. Sie unterstützt tatkräftig bei der Antragstellung, der Umsetzung und bei der Vermarktung.

Jetzt unverbindlich und kostenlos informieren: hroehlig@lksh.de oder unter Tel.: 0 45 51-95 98 48.

Turnier des Clubs der Springreiter in Neumünster

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Der Club der Springreiter (CdS) hat den Herbst wieder mit einem Springturnier in den Holsten­hallen spannender gemacht, in diesem Jahr allerdings exklusiv für Mitglieder und die Teilnehmer einiger Touren. Die Prüfungen waren trotzdem voll, und die ­Stimmung war gut.

„Die Startplätze haben wir ohne Probleme vergeben. Wir haben sogar extra einen Tag früher angefangen, weil wir so viele Nennungen hatten“, freute sich Jesse Luther. Vor nicht ganz zwei Jahren hat er gemeinsam mit Philipp Battermann-Voss den Vorsitz des Clubs der Springreiter übernommen. Auch die Vorstandsmitglieder Christian Riedinger, Jan Meves und Fabian Kühl gehören zum inneren Kreis des Veranstalterteams. Nun organisierten sie schon das vierte Turnier in Neumünster. Mit diesem und den knapp 30 weiteren Turniertagen pro Jahr haben sie den CdS so interessant gemacht, dass die Anzahl der Mitglieder von 160 auf 400 Reiter stieg. „Das macht uns schon stolz“, sagte der 28-jährige Luther aus Wittmoldt, Kreis Plön.

Das Hauptanliegen des CdS ist die Jungpferdeausbildung. Dafür sei der Club entstanden. Doch die Veranstalter wollen auch etwas für den Turniersport im Land tun. Ein nationales Turnier in den Holstenhallen sei ein Muss. „Nicht nur für die meisten unserer Schüler ist ein Start in Neumünster der Traum“, erklärte Luther. Die Holstenhallen seien weiterhin das Mekka für Turnierreiter im Norden. Hier wollten sie auch Amateuren einen Start ermöglichen. Das hat in diesem Jahr schon zweimal geklappt: einmal im Februar und jetzt im November.

Die finanziellen Herausforderungen seien enorm: „Ohne Sponsoren und die hohe Anzahl an Teilnehmern könnten wir dieses Turnier überhaupt nicht veranstalten“, so Luther. „Der zusätzliche Tag hat die Kosten noch einmal erhöht, aber wir wollten allen gerecht werden.“

Prüfungen für alle

Fünf Tage ging das diesjährige Herbstturnier. Am Mittwoch wurde ganz klassisch mit den Springpferdeprüfungen begonnen. Hier holte sich Johanna Kühl die erste Schleife ab. Mit einer 9,0 überzeugten die Stute Paris U.P. und die Reiterin aus Ehlersdorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde. Das anschließende L-Springen gewann der sechsjährige Dumbledore. Den Holsteiner Hengst pilotierte Tjade Carstensen zu einer 8,5. Am Donnerstag starteten die Profis und Amateure in L- und M-Springen, bevor es am Freitag in den Youngster-Touren weiterging. Der dritte Turniertag gipfelte im ersten S*-Springen, das Paula de Boer-Schwarz mit ihrer My Miss Marpel für sich entscheiden konnte.

Das erste Springen am Sonnabend brachte gleich einen Doppelsieg. Elina Meves drehte mit Petit Hermine und Queens Creek zwei fehlerfreie Runden und belegte die Plätze eins und zwei. Die Tochter von Jan Meves aus Mehlbek, Kreis Steinburg, ging mit ihrem Vater auch im Familienspringen an den Start. Dort holten die beiden ebenfalls die goldene Schleife. Die Idee zu dieser Prüfung hatte Jan Meves selbst. Die Erwachsenen ritten ein Stilspringen, die Kinder absolvierten an ihre Leistungen angepasste Parcours auf Zeit. Das beste Gesamtergebnis gewann. Für Familie Meves reichte das noch nicht: Elinas Bruder Emil gewann mit Mevia am Sonntag noch das M*-Springen.

Jan und Elina Meves gewannen das neu ins Programm aufgenommene Familienspringen. Foto: Photo-Rocket

Immer wieder mit dabei waren auch die Turnierveranstalter. Jesse Luther steuerte am Sonntag im Großen Preis ebenfalls eine goldene Schleife an. Das sah zunächst auch gut aus, denn nach einer fehlerfreien Runde im Parcours ging es für ihn und sein Herzenspferd Kruimel ins Stechen. Der 14-jährige KWPN-Wallach von Namelus R ist bei Luther, seitdem er sieben Jahre alt war, und „sehr erfahren“.

Großer Preis im Blick

So griff das Paar direkt an und übernahm fehlerfrei in 38,44 s die Führung von Johanna Kühl (38,66 s). Allerdings hatten sich 16 Reiter für das Stechen qualifiziert. Fast hätte Hannes Ahlmann sich mit seinem zweiten Pferd, dem Holsteiner Hengst Madness, in einer sehr schnellen Runde an die Spitze gesetzt. Aber am letzten Oxer fielen die Stangen. Also war Luther weiter in Führung. Daran konnte auch Kai Rüder nichts ändern. Der Olympiareiter von der Insel Fehmarn bereitete dem Publikum einen kleinen Schreck, als sein Laquero und er fast getrennte Wege gegangen wären. Das kostete natürlich Zeit, und so landete das Paar am Ende auf dem siebten Platz. Luther konnte sich weiter über die Führung freuen.

Doch dann kam Diarmuid Howley. Der Bereiter vom Grönwohldhof, Kreis Stormarn, saß im Sattel der Holsteiner Stute Fina VA, einer Quintago-Casall-Tochter, und fegte in 35,96 s durch den Stechparcours. Damit holte sich der Ire den Sieg im Großen Preis, einem S**-Springen. Für Jesse Luther war der zweite Platz „auch in Ordnung“. So sei das eben. Alle wollten gewinnen. Dritte wurde Johanna Kühl. Hannes Ahlmann, der bei diesem Turnier 32 Starts hatte, holte sich die Schleifen Nummer 13 und 14: den vierten Platz mit Madness und den achten mit dem Holsteiner Hengst Tiepolo.

Das Resümee von Luther fiel positiv aus: „Es gab keine Unfälle und der Parcourschef Ralf Stehr und sein Team haben für wirklich guten Sport und super Abläufe gesorgt.“ Leider seien in diesem Herbst zu wenig Zuschauer da gewesen.

Ob es vor den VR Classics im Februar noch ein Turnier geben wird, ist noch nicht klar. Eine Hengstschau wie in diesem Jahr wird definitiv nicht stattfinden. „Wir können die Stallungen nicht nutzen, weil eine Woche vorher die Rinder in der Halle sind“, erklärte Luther. Das Turnier würden er und seine Kollegen gern stattfinden lassen, auch als Qualifikation für die VR Classics. „Der Kostenfaktor ist relativ groß. Wir sind natürlich abhängig davon, dass wir auch Sponsoren und die nötigen Starterzahlen haben. Aber wir sind dran“, versprach er, bevor er wieder in den Sattel musste.

Asche im Garten sparsam einsetzen

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Über die Verwendung von Asche im Garten besteht heute weitgehend Klarheit. Vor einigen Jahrzehnten wurden noch wahllos Asche aus Holz, Braun- und Steinkohle sowie Ruß verwendet und auf eine bodenverbessernde Wirkung hingewiesen.

Heutzutage steht jedoch im Vordergrund, ob schädliche Stoffe enthalten sind. Asche aus Kohle kann deshalb nicht empfohlen werden; Brikettasche ist zwar reich an Kali und Phosphor, enthält aber auch erhebliche Mengen des Schwermetalls Cadmium, das sich in Boden und Pflanzen anreichert und wegen seiner Giftigkeit für den menschlichen Organismus bekannt ist. So bleibt als unbedenkliche Asche nur die Holzasche zu empfehlen, aber auch nur dann, wenn das Holz abseits von Straßen gewachsen ist. Dort kann nämlich auch eine Schwermetallbelastung vorliegen, zum Beispiel durch Blei, das früher dem Benzin beigesetzt wurde. Natürlich sollte die Asche auch nur aus der Verbrennung von unbehandeltem Holz stammen.

Holzasche weist je nach der Art des Holzes bis zu 10 % Kalium und Magnesium, 2 bis 4 % Phosphor und 20 bis 30 % Kalk auf; Spurenelemente sind reichhaltig vertreten. Da gerade Kalium in den gebräuchlichen Düngemitteln für den naturgemäßen Gartenbau nur wenig enthalten ist, stellt Holzasche eine gute Ergänzung zu Mist und Pflanzenjauchen dar. Holzasche wirkt aufgrund ihres Kalkgehaltes alkalisch im Boden; eine Versauerung nach einer Gabe Asche ist also nicht zu erwarten. Der hohe Anteil von Kalk in der Holzasche ist aber auch nicht zu unterschätzen: Ein Zuviel erhöht den pH-Wert des Bodens in Richtung neutral bis basisch, was auf leichten, eher sauren Böden zum raschen Abbau des Dauerhumus und zu einer langfristigen Verarmung des Bodens führt.

Mehr als 10 kg (eine Schaufel = 1 kg) Holzasche sollte man jährlich auf 100 m2 Boden nicht ausbringen, schließlich ist im Folgejahr immer noch knapp ein Viertel der Nährstoffe im Boden vorhanden. Bei einem regelmäßigen Einsatz von Holzasche im Garten ist es sinnvoll, alle drei bis fünf Jahre eine Bodenuntersuchung vornehmen zu lassen, um das Nährstoffgleichgewicht zu beurteilen. Bei einem zu niedrigen Gehalt an Kalk und Kalium können im ersten Jahr bis zu 25 kg Holzasche auf 100 m2 ausgebracht werden.

Am besten sollte man die Asche im Herbst oder vor der Bodenlockerung im Frühjahr dünn über die Beete streuen und mit dem Sauzahn einarbeiten. Zu den Kali liebenden Pflanzen gehören neben Tomaten und Sellerie die Kartoffeln; beim Setzen gibt man einen Esslöffel voll in jedes Pflanzloch.

Besonders gut eignet sich Holzasche auch als hauchdünne Zugabe zur Kompostierung und wird zwischen die Schichten gestreut. Besonders jetzt im Herbst aufgesetzter Laubkompost zersetzt sich schnell nach einer Gabe. Ähnlich wie Gesteinsmehl kann man Holzasche auch Pflanzenjauchen zusetzen; eine Handvoll pro Gießkanne ist ausreichend. Neben der Nährstoffzufuhr an Kalium ist zudem eine Geruchsbindung zu beobachten. Wegen ihrer pilzhemmenden Wirkung eignet sich Holzasche außerdem gut als Beimengung zu Anzuchterden; Umfallkrankheiten wird so vorgebeugt.

Wer allerdings im Winter sein Haus über einen Kamin oder Kachelofen ausschließlich mit Holz heizt, wird zu viel Asche gewinnen, um sie auf seinem Grundstück zu verteilen. Vorsicht ist auch bei einer Ausbringung unter Moorbeetpflanzen wie Azaleen und Rhododendren geboten. Diese Pflanzen sind kalkfliehend und reagieren mit einer Chlorose auf Kalkgaben. Ein Zuviel an Asche kann man am besten an seine Nachbarn weitergeben, da dieser nährstoffreiche und kostenlose Naturdünger im biologischen Gartenbau hoch geschätzt ist.

Hohe Milchanlieferungen

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Im Handel mit Rohmilch und Milchprodukten hält der Angebots- und Preisdruck an. Die Milchanlieferungen lagen bundesweit zuletzt um 6 % über der Vorjahresmenge.

Nach einer längeren stabilen Phase gaben die Milchpreise erstmals im September spürbar nach. Diese Entwicklung hat sich auch für den Auszahlungsmonat Oktober fortgesetzt. Mittlerweile zahlt keine Meierei im Norden mehr als 50 ct/kg als Grundpreis. Die Meiereien haben ihren Grundpreis um 0 bis 7 ct reduziert. Der Durchschnittspreis liegt nun bei 46,40 ct/ kg und damit um 3,63 ct unter dem Vormonatsniveau. Die Spanne bewegt sich zwischen 43 und 50 ct/ kg. In Süddeutschland werden zwischen 46 und 54,40 ct/ kg gezahlt. In Ostdeutschland liegt der Auszahlungsgrundpreis zwischen 43 und 45 ct/kg, wobei noch nicht alle Preismeldungen vorlagen. Bei den westdeutschen Meiereien liegt die Spanne im Bereich von 43,81 bis 49,12 ct/kg.

Niedrige Preise im Einzelhandel

Die rückläufige Entwicklung der Erzeugerpreise hat auch Preisabschläge für Milchprodukte wie Butter und Trinkmilch im Lebensmittelhandel zur Folge. Für die Literpackung Trinkmilch gibt es schon Angebote von unter 1 € und die 250-g-Packung Markenbutter wird zum Teil für nur 1,29 € angeboten. Dies ist rund 1 € weniger als vor einem Jahr. Die Preise für andere Meiereiprodukte gaben zum Teil ebenfalls nach. Die reduzierten Kurse im Lebensmittelhandel haben die Nachfrage nach abgepackter Butter spürbar belebt. Im Großhandel sorgt dies bereits für logistische Engpässe. In vielen Geschäften laufen schon Sonderangebotsaktionen zu Beginn der Backsaison für die Adventszeit. Die Großhandelspreise für Butter in Kempten gaben in der Vorwoche nochmals nach. Auch Schnittkäse wird durch die reduzierten Kurse rege nachgefragt, auch durch die Bevorratung der Betriebe für die Weihnachtszeit. Die Käseausfuhren in die Nachbarländer und auf den Weltmarkt haben sich durch die günstigen Preise erhöht. Die Lagerbestände bleiben durch den stetigen Absatz und trotz der erhöhten Produktion auf einem niedrigen Niveau. Im Großhandel geht man davon aus, dass die Notierungen hier jetzt eine neue Basis gefunden haben. Dies gilt vor allem für Blockware. Auch die Preise für Milchpulver sind zuletzt nicht mehr so deutlich wie in den Wochen zuvor gefallen. Lediglich für Vollmilchpulver wurde die Notierung in der Vorwoche nochmals reduziert. International hat sich das Preisniveau der großen Exportnationen etwas angeglichen, wodurch sich die Nachfrage aus Drittländern nach deutscher Ware belebt hat. Allerdings steht und fällt das Kaufinteresse mit dem volatilen Eurokurs.

Terminkurse noch unter Druck

Die Kurse für Butter gaben am EEX-Terminmarkt bis zum Montag im Wochenverlauf um 46 € auf 5.104 €/t nach. Der EEX-Kurs für MMP verringerte sich im gleichen Zeitraum um 8 € auf 2.075 €/t.

An den Spotmärkten tendierten die Rohmilchpreise uneinheitlich. Die deutschen Preise setzten ihre rückläufigen Tendenzen der vergangenen Wochen fort. Das Bundesmittel sank in der 45. Kalenderwoche gegenüber der Vorwoche um 0,4 ct auf 32,8 ct/kg. In den Niederlanden erholten sich die Rohmilchpreise allmählich von dem niedrigen Niveau von 30,0 ct/ kg und tendierten wieder leicht fester. In Norditalien gingen die Spotpreise auf deutlich höherem Niveau nochmals zurück.

An der Global Dairy Trade ist der Gesamt-Preisindex das fünfte Mal in Folge gefallen. Besonders die Kurse für Butter und Vollmilchpulver gaben nach, während die Notierung für Käse zum Teil wieder angestiegen sind. Der Rohstoffwert Milch, den das ife-Institut in Kiel jeden Monat aus den Erlösen von Butter und Magermilchpulver berechnet, ist im Oktober um ganze 5,4 ct/kg Milch auf 39,10 ct/kg gefallen und liegt damit auf dem niedrigsten Niveau seit zwei Jahren.

63. Trakehner Hengstmarkt in Neumünster

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Von Donnerstag, 27. November, bis Sonntag, 30. November, steht Neumünster ganz im Zeichen der ältesten Reitpferderasse der Welt. Der 63. Trakehner Hengstmarkt lockt Züchter, Reiter und Fachpublikum aus dem In- und Ausland in die Holstenhallen. Die Trakehner-Zucht feiert ihren traditionsreichen Jahreshöhepunkt mit einem großen Rahmenprogramm.

Im Fokus steht natürlich die Körung der Junghengste. Auch in diesem Jahr sind die Linien bewährter Dressurvererber stark vertreten. Doch auch die jüngere Hengstgeneration, mit dem bei Nicole Derlin in Travenbrück, Kreis Stormarn, beheimateten Gaspard oder dem von Jörg Bustorff in Groß Buchwald, Kreis Rendsburg-Eckernförde, gezogenen Siegerhengst Impact, wird von Nachkommen präsentiert. Ebenso wird sich in den Holstenhallen ein Lot vielseitigkeitsorientierter Söhne bekannter Väter zeigen.

Neben der Hengstkörung gehören wieder eine Stuten- und Reitpferdeauktion, der Trakehner Freispringcup und ein Dressurchampionat zur Veranstaltung. Bei der Galaschau am Freitagabend sind eine Freiheitsdressur, die voltigierenden Brüsewitz-Brüder und die Präsentation der gekörten Hengste zu sehen.

Begleitend zum Hengstmarkt werden in den Messehallen etwa 60 Aussteller ihre Stände aufbauen und zu einem Shoppingbummel einladen. Eine umfassende Sonderausstellung erinnert an die Evakuierung des Hauptgestüts Trakehnen im Herbst 1944 und die Flucht aus Ostpreußen mit pferdebespannten Trecks im darauffolgenden Winter. Dokumente, Fotos und Zeitzeugenmaterial beleuchten das erschütterndste Kapitel der fast 300-jährigen Geschichte der Trakehner Pferde. Die Sonderausstellung wird am Donnerstag, 27. November, um 19 Uhr eröffnet. Im Anschluss wird der Hippologe und Buchautor Erhard Schulte im Rahmen seiner bekannten Trakehner Kamingespräche die mit der Trakehner-Zucht eng verbundene Fluchtgeschichte mit bewegenden Details näher beleuchten.
Am ersten Advent folgt der große Familientag, und da wird laut den Veranstaltern einiges geboten: Ponyreiten, Pferdestreicheln, ein Hobby-Horsing-Parcours zum Ausprobieren und ein Schminkclown. Dazu gibt es ein buntes Programm aus Sport und Show, mit dem Finale des Kuschel Cups in Dressur und Springen, einem Pas de deux mit Lea-Sophie und Melanie Klein, einem Livetraining mit Vielseitigkeitsreiter Andreas Ostholt und einem Weihnachtsmärchen mit 60 Pferden. „So haben Sie Aschenputtel noch nie gesehen“, versprechen die Macher.

Karten für den Trakehner Hengstmarkt und den Pferde-Familientag gibt es unter www.trakehner-verband.de oder Tel.: 0 43 21-91 00 und an der Tageskasse der Holstenhallen. pm