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Schwankende Erträge im Ergebnis

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Sommerweizen wird in Schleswig-Holstein häufig dann im Anbauumfang deutlich ausgedehnt, wenn in der Herbstaussaat der Winterweizen nicht gut etabliert werden konnte oder durch Auswinterung Schäden in größerem Umfang auftreten. Da durch die Nässe des Herbstes 2023 landesweit ein großer Anteil der Weizenaussaattermine ab Oktober nicht realisiert werden konnte – insbesondere war hiervon auch die Marsch betroffen –, wuchs der Anteil von Sommerweizen in der Anbaufläche 2024 deutlich an auf rund 13.300 ha, was knapp einer Verdreifachung der Fläche gegenüber dem Vorjahr entspricht (Statistikamt Nord).

Trotz des hohen Potenzials an Aussaatfläche für Sommerweizen war die Bestellung im Frühjahr schwierig, da regions- und standortabhängig durch die insgesamt feuchten Ausgangsbedingungen nur wenige und oftmals kurze Zeitfenster für eine frühe und akzeptable Aussaat zur Verfügung standen. Im weiteren Vegetationsverlauf blieb es feucht, was insgesamt gute Feldaufgänge und bei ausreichend früher Saat eine gute Bestandesentwicklung ermöglichte. Bedingt durch hohe Temperaturen bei feuchten Bedingungen und den hohen Krankheitsdruck in benachbarten Winterweizenflächen, wurden auch im Sommerweizen Septoria und später zudem besonders Braunrost beobachtet. Die vom Statistikamt Nord prognostizierten Erträge von 62,5 dt/ ha liegen für 2024 leicht oberhalb des mehrjährigen Durchschnittes.

Landessortenversuche: Erträge und Qualitäten

Die Landessortenversuche Sommerweizen konnten in der Marsch nur am Standort Sönke-Nissen-Koog angelegt werden (Tabelle 1). Die Erträge im Sönke-Nissen-Koog lagen in der Stufe zwei (ortsüblich intensiv) bei 78,9 dt/ha und waren damit zumindest zufriedenstellend.

Im Hügelland wurden die Standorte Futterkamp und Kastorf angelegt, wovon jedoch der Versuch in Futterkamp aufgrund zu hoher Streuung nicht gewertet werden konnte und der Standort Kastorf zwar mit hoher Streuung versehen ist, aber noch gewertet werden kann (Tabelle 2). Hintergrund hierfür dürften die Herausforderungen durch Nässe sein, die Bodenunterschiede kleinräumig stark zeigen können, aber auch ein spätes Auftreten von Septoria und Braunrost, auch in der für die Ertragsauswertung relevanten Stufe zwei. In Kastorf lag das Ertragsniveau bei rund 69,4 dt/ha.

Die Qualitäten der Sorten an den Standorten konnten in diesem Jahr nicht an die im Sommerweizen oftmals üblichen höheren Werte heranreichen. Nur in zwei einzelnen Ausnahmen wurde die für B-Weizen notwendige 12-%-Hürde erreicht (Tabelle 3), und das trotz höherer Qualitätseinstufung der Sorten. Im Mittel lagen die Werte bei 11,6 % in Kastorf und 11,1 % im Sönke-Nissen-Koog.

Potenzial beschränkt durch Stress wegen Nässe

Häufig wird beim Anbau von Sommerweizen durch einen zu späten Saatzeitpunkt das Ertragspotenzial begrenzt. Trotz schwieriger Ausgangslage konnten die beiden gewerteten Versuche beide am 19. März unter guten Bedingungen gedrillt werden. Auch die Entwicklung war akzeptabel. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass, ähnlich wie beim Winterweizen, ein Zusammenspiel von Stress, bedingt durch Nässe, mit hohem Blattkrankheitsdruck, eventuell latentem Fußkrankheitsdruck und verschiedenen weiteren Faktoren das Ertragspotenzial begrenzt hat. Auf den ermittelten Ertragsniveaus hätte zudem bei der N-Düngung nach Bedarf eine höhere Proteinkonzentration möglich sein müssen. Hier hat vermutlich zu einem gewissen Teil eine Verlagerung von Stickstoff, aber auch Schwefel stattgefunden, sodass diese durch das schwache Wurzelsystem nicht mehr erreicht worden sind. Es ist auch anzunehmen, dass, zumindest in den Landessortenversuchen, das sonst ausreichend intensive Behandlungsniveau in diesem Jahr hätte erweitert werden müssen. Hierbei stellt sich allerdings immer auch die Frage der Wirtschaftlichkeit und der ökologischen Vertretbarkeit von Maßnahmen.

Empfohlene Sorten für
den Anbau

Nach dem besonderen Anbaujahr sollte das Augenmerk nicht zu sehr auf die diesjährigen Zahlen gelegt werden, sondern auf die mehrjährige Leistung der Sorten nach Hohenheimer Verrechnung. Hier ist eine große Zahl verschiedener Umwelten eingeflossen, um eine robuste Bewertung der Sorten zu ermöglichen. Zusammen mit den Anbaueigenschaften der Sorten sollten sie Basis für die Wahl der Sorte oder Sorten sein. Die dementsprechend empfohlenen Sorten für den Anbau zeigt Tabelle 4.

‚KWS Carusum‘ hat als E-Weizen ein etwas geringeres Ertragsniveau, gehört aber zu den protein­stärkeren Sorten und ist auch von den Gesundheits- und sonstigen Eigenschaften günstig zu bewerten.

‚KWS Jordum‘ hat in den letzten Jahren neben der Nutzung als Sommerweizen auch als Wechselweizen gute Erträge mit guten Proteinkonzentrationen gezeigt. Bei hohem Druck ist in diesem Jahr ein etwas höherer Braunrostbefall deutlich geworden. Zudem bringt die Sorte eine Resistenz gegen die Orangerote Weizengallmücke mit.

‚Licamero‘ gehört auch zu den älteren Sorten, hat aber ein immer noch akzeptables Leistungsniveau leicht unterhalb des Durchschnittes. Aufgrund der schneller abbauenden Fallzahl sollte die Sorte frühzeitig geerntet werden. Auch ist die erhöhte Braunrostanfälligkeit zu beachten.

‚Patricia‘ zeigte sich im Anbau ertraglich gut und ist auch hinsichtlich der Qualität positiv zu beurteilen.

‚Quintus‘ erhält eine auslaufende Empfehlung, da die Sorte in der Fläche zwar immer noch vertreten ist, aber hinsichtlich ihrer Leistung im Vergleich zu den neueren Sorten deutlich abfällt.

‚Winx‘ zeigte in beiden Naturräumen gute Erträge, ist aber eher etwas intensiver zu führen. Gleichzeitig liegen die erreichten Proteinkonzentrationen etwas unterhalb des Mittels.

Fazit

Das Anbaujahr war herausfordernd und hat auch beim Sommerweizen, ähnlich wie schon beim Winterweizen, teilweise für Frust gesorgt, wenn auch im Allgemeinen die Sommerungen besser abgeschnitten haben als die Winterungen. Für die Aussaat von Sommerweizen kommt es darauf an, nach Möglichkeit frühe Zeitfenster anzustreben und gleichzeitig wegen der häufig ins Trockene umschlagenden Frühjahre wassersparend zu ackern.

Wichtige, aktuelle gesetzliche Vorschriften

Ein Pkw-Anhänger ist auf jedem land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Betrieb vorhanden. Ein einfaches Transportmittel, das schnell hinter den Betriebs-Pkw gehängt werden kann, um Erzeugnisse, Werkzeuge, Betriebsstoffe bis hin zum Minibagger zu transportieren. Welcher Führerschein ist bei solchen Fahrten mit dem Pkw-Anhänger erforderlich und welche Massen dürfen tatsächlich transportiert werden? Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erläutert die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften.

Wichtige Daten für den Betrieb einer Pkw-Anhänger-Kombination sind in den jeweiligen Zulassungsbescheinigungen, Teil I (früherer Fahrzeugschein) zu finden. Leider sind die zugelassenen Werte nur verklausuliert in der Zulassungsbescheinigung gekennzeichnet und daher werden sie auch gern übersehen beziehungsweise nicht richtig erkannt.

Gewichte beachten

Die zulässige Gesamtmasse ist im Feld F.2 der Zulassung zu finden. Dieses Gewicht ist der begrenzende Faktor für jedes einzelne Fahrzeug und darf für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr nicht überschritten werden. Im Feld G der Zulassungsbescheinigung, Teil I ist die Leermasse des Fahrzeugs in Kilogramm aufgeführt. Die Differenz zwischen zulässiger Gesamtmasse und Leermasse ist letztlich die Nutzlast des Fahrzeugs.

Beispiel: Ein Pkw-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.500 kg und einem Leergewicht von 525 kg hat eine Nutzlast von 1.975 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf nicht höher sein als die Anhängelast des Zugfahrzeugs. Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung, Teil I beachten!

Bestimmungen Anhängelast

In der Zulassungsbescheinigung, Teil I des Pkw gibt es für die Anhängelast zwei Felder. Im Feld O1 ist die gebremste Anhängelast und im Feld O2 die ungebremste Anhängelast aufgeführt. Dabei beträgt die ungebremste Anhängelast maximal 750 kg. Wichtig: Grundsätzlich darf die gezogene Anhängelast das zulässige Gesamtgewicht des Pkw nicht übersteigen. Bei der Anhängelast handelt es sich um die tatsächliche Last, die am Pkw angehängt ist, und nicht um die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

Beispiel: Der Pkw hat eine gebremste Anhängelast von 2.000 kg. Der gezogenen Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 2.500 kg. Der beladene Anhänger wiegt tatsächlich 1.900 kg und darf hinter dem Pkw gefahren werden.

Stützlast steht in Feld 13

Die jeweilige Stützlast der Fahrzeuge ist im Feld 13 der Zulassungsbescheinigung, Teil I zu finden. Dabei können die Werte des Kraftfahrzeugs und des Anhängers unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass die niedrigere Stützlast der begrenzende Faktor ist und nicht überschritten werden darf. Bei älteren Fahrzeugen ist die Stützlast in der Zulassungsbescheinigung, Teil I oder dem Fahrzeugschein nicht vermerkt. Entsprechende Stützlastschilder befinden sich dann zum Beispiel an der Heckklappe oder an der Anhängerkupplung. Die Stützlast belastet das Zugfahrzeug und daher kann unter bestimmten Bedingungen die Anhängelast um die Stützlast erhöht werden.

Beispiel: Der Pkw hat eine zulässige Gesamtmasse von 2.000 kg und eine zulässige Anhängelast von 1.500 kg. Der Anhänger hat mit 75 kg Stützlast ein tatsächliches Gewicht von 1.575 kg. Die 75 kg Stützlast werden dem Pkw zugerechnet. Damit hat der Anhänger ein tatsächliches Gewicht von 1.500 kg und darf so gezogen werden.

Feld 22 ist wichtig

In der Zulassungsbescheinigung, Teil I hat das Feld 22 eine besondere Rolle. Hier sind alle zusätzlichen Bemerkungen und Ausnahmen zu finden. Bezüglich der Gewichte und Anhängelasten kann beispielsweise an dieser Stelle ein maximales Zuggesamtgewicht vorgegeben sein, das nicht überschritten werden darf.

100 Stundenkilometer

In Deutschland dürfen Pkw mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als 80 km/h fahren. Aufgrund der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit, für Pkw mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit Anhängern die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen. Dafür sind aber bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen (Auszug):

Im Umkreis von 100 km Luftlinie um den Betriebssitz sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit vom Fahrtenschreiber befreit.

Das Zugfahrzeug ist mit einem Antiblockiersystem (ABV) ausgestattet.

Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben mindestens den Geschwindigkeitsindex L.

Die Anhängerreifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.

Einhaltung bestimmter Masseverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.

Bei neuen Anhängern ist die 100er-Zulassung bereits ab Werk zu bekommen. Ansonsten sind die technischen Voraussetzungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu prüfen. Von der zuständigen Zulassungsstelle kann dann die Tempo-100-Plakette zugeteilt werden.

Achtung: Im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung, Teil I des Zugfahrzeugs ist zu prüfen, ob es dort Einschränkungen bezüglich der Geschwindigkeit mit Anhängern gibt. Sind dort nur 80 km/h vorgegeben, darf auch mit dem 100er-Anhänger nicht schneller gefahren werden.

Welcher Führerschein?

Eins vorweg: Für die Fahrerlaubnisklassen ist immer die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge aus der Zulassungsbescheinigung, Teil I maßgeblich. Das tatsächliche Gewicht ist nicht entscheidend.

Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich: Das Zugfahrzeug und der Anhänger/Sattelanhänger dürfen jeweils eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen.

Schon mit dem einfachen Autoführerschein der Klasse B kann ein Pkw-Anhänger gefahren werden. Nach § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann ein Kraftfahrzeug bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit einem Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse gefahren werden. Ebenso ist es bei der Klasse B möglich, dass der Anhänger auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse aufweist, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Beispiel: Der Pkw hat eine zulässige Gesamtmasse von 2.200 kg. Der gezogene Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 1.250 kg. Zusammen beträgt die zulässige Gesamtmasse 3.450 kg und kann mit der Klasse B gefahren werden.

Klasse BE für große Anhänger

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben oftmals große Lasten zu transportieren, sodass die eingesetzten Anhänger größer sind und höhere zulässige Gesamtmassen aufweisen. Damit ist die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich. Bei der Klasse BE dürfen das Zugfahrzeug und der Anhänger oder Sattelanhänger jeweils eine maximale zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg aufweisen.

Beispiel: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg können mit der Klasse BE gefahren werden – mehr ist nicht möglich.

Hinweis: Führerscheininhaber der alten Klasse 3 dürfen sogar schwerere Anhänger als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse führen. Beim Umschreiben des alten Führerscheins wird dafür hinter die Klasse BE die Schlüsselnummer 79.06 eingefügt.

Grünes Kennzeichen

Auch Pkw-Anhänger können von der Kfz-Steuer befreit werden und ein grünes Nummernschild führen. Nach Paragraf 3 Nummer 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), können einachsige Kfz-Anhänger (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich zweiachsiger Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1 m) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein. Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn diese Fahrzeuge ausschließlich in lof Betrieben verwendet werden. Für Sportanhänger (Pferdeanhänger, Bootstrailer) gibt es ebenfalls die Möglichkeit der Kfz-Steuerbefreiung.

Pkw-Anhänger mit grünem Kennzeichen dürfen nur im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes eingesetzt werden.

Wer diese Kfz-Steuerbefreiung in Anspruch nimmt, darf den Anhänger nicht für andere Zwecke nutzen. Der Möbeltransport für Bekannte oder die Gepäckbeförderung für die Kinder ins Ferienlager sind nicht möglich und würden als Steuerhinterziehung geahndet. Da vorhandene Anhänger gern für solche Aktionen eingesetzt werden, ist die Versteuerung des Anhängers (schwarzes Kennzeichen) zu empfehlen.

Fahrtenschreiber möglich

Auch in einem lof Betrieb ist es möglich, dass der Pkw/Pick-up/SUV/Bulli einen Fahrtenschreiber benötigt. Gemäß § 18 Absatz 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) gibt es unter anderem folgende Ausnahme: Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, insbesondere zur Beförderung lebender Tiere, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden.

Beispiel: Ein Landwirt ist mit dem Pick-up-Anhänger-Gespann unterwegs, um Zuchttiere zu einer Versteigerung zu bringen. Im Umkreis (Luftlinie) von 100 km um den Betriebssitz ist kein Fahrtenschreiber erforderlich. Liegt der Zielort weiter als 100 km entfernt, muss bereits zu Fahrtantritt der Fahrtenschreiber betätigt werden.

Sind die Voraussetzungen einer Ausnahmebestimmung nicht erfüllt, so ist bei der Personen- und Güterbeförderung Folgendes zu beachten:

Fahrzeuge, die mit einem Anhänger über mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t zulässige Höchstmaße (zHM) verfügen, müssen Lenk- und Ruhezeiten einhalten und aufzeichnen. Ein Fahrtenschreiber muss nicht eingebaut sein. Handschriftliche Aufzeichnungen sind dann erforderlich (§ 1 Absatz 6 FPersV).

Fahrzeuge, deren zHM 3,5 t (inklusive Anhänger) übersteigt, müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein (Artikel 3 VO (EWG) Nummer 3821/85 in Verbindung mit Artikel 2 VO (EG) Nummer 561/2006).

Während der Fahrt sind die Fahrerkarte beziehungsweise die Schaublätter (Tachoscheiben) und gegebenenfalls die handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage mitzuführen. Übrigens: Privatfahren (zum Beispiel Umzug) fallen nicht unter die Fahrtenschreiberpflicht.

Keine Maut

Die Änderungen der Maut vom Juli 2024 betreffen nicht die bisherigen Ausnahmeregelungen für lof Betriebe bei üblichen Beförderungen von lof Bedarfsgütern oder Erzeugnissen (§ 1 Absatz 2 Nummer 6 Bundesfernstraßenmautgesetz). Das bedeutet, dass Betriebe im Rahmen ihrer eigenen Zwecke weiterhin mit allen Fahrzeugen von der Maut befreit bleiben. Jedoch fällt der Transport von weiterverarbeiteten Urprodukten, zum Beispiel Wurst, Käse, Nudeln, Wein, Marmeladen, Obstsäften, tiefgekühltem oder eingemachtem Gemüse, nicht unter die Mautbefreiung. Ebenso ist auch der Transport von Urprodukten im Rahmen eines Handels (Gewerbebetrieb) mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Kfz mehr als 3,5 t beträgt.

Fazit

Mit Pkw-Anhängern lassen sich in lof Betrieben viele Transporte einfach und schnell erledigen. Bei der Zusammenstellung der Fahrzeugkombination ist darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Gewichte nicht überschritten werden. Die Fahrerlaubnisklasse BE wird für die meisten Betriebe erforderlich sein, da Zugfahrzeug und Anhänger zusammen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse aufweisen. Das Thema Fahrtenschreiber wird in Pkw, Bullis und Pick-ups oftmals wenig beachtet. Dabei kann es zu empfindlichen Geldbußen und mehr kommen, wenn keine Ausnahme greift und vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten wurden.

Läuft die Kuh, läuft die Milch

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Der Beginn des neuen Jahres lädt dazu ein, alte und neue ­Themen im Kuhstall zu beleuchten und Strategien zu entwickeln, die Kuhgesundheit und das Tierwohl weiter zu optimieren. Zu viele und zu spät erkannte Lahmheiten in der Milchviehhaltung sind immer noch ein aktuelles Problem. In der „PraeRi“-Studie aus dem Jahr 2020 wurden Daten zu Tiergesundheit, Haltung, Fütterung und Management auf insgesamt 765 Milchviehbetrieben in den Regionen Nord, Ost und Süd ­erhoben.

In puncto Klauengesundheit und Gesundheit des Bewegungsapparates zeigte sich, dass jede dritte bis vierte Kuh lahm ist (zirka 23 bis 40 % der Kühe im Bestand). Die Einschätzung dieser Situation vonseiten des Tierhalters ist oftmals abweichend. Nur 7 bis zirka 10 % der Kühe im Bestand gehen nach Einschätzung der Landwirte lahm. Insgesamt zeigte sich in der Studie für das Auftreten von Lahmheiten eine starke Betriebsvariabilität, die sowohl regionsspezifisch (mit oder ohne Weidegang), aber auch nach der Betriebsgröße zu unterscheiden war. Die Vielzahl an aktuellen Projekten zum Thema Klauengesundheit zeigt, dass Lahmheit weiterhin und immer wieder von großer Bedeutung in Praxis und Forschung ist. Die Projekte befassen sich beispielsweise mit akustischer Frühdiagnostik von Klauenerkrankungen über Messsysteme („SoundHooves“) oder automatisierte Frühdiagnostik bis hin zu tierindividuellen Sensorsystemen („DigiMilch“).

Einen Überblick hierzu hat das Verbundprojekt „Netzwerk Fokus Tierwohl“ auf der Internetseite erstellt (www.fokus-tierwohl.de).

Definitionsspielraum und Betriebsblindheit

Lahme Kühe sind anfälliger für Euterentzündungen, Stoffwechselerkrankungen, haben eine geringere Fruchtbarkeit und eine niedrigere Futteraufnahme. Nicht zuletzt leidet die Milchleistung durch unentdeckte Lahmheiten und bedeutet neben tierwohlrelevanten auch wirtschaftliche Verluste. Die frühzeitige Erkennung von lahmen Tieren ist besonders wichtig.

Die Lahmheit als Gangveränderung ist meist das Symptom einer Erkrankung im Bereich der Klaue und der umliegenden Haut. Die meisten Klauenerkrankungen treten an den Hintergliedmaßen auf und können zum Teil auch eine beidseitige Lahmheit auslösen.

Die späte Sichtbarkeit der Lahmheit und das damit einhergehende zu späte Erkennen sind auch auf die natürlichen Verhaltensweisen der Rinder zurückzuführen. Als Beutetiere signalisieren sie ihren Schmerz erst sehr spät. Diese Verhaltensweise könnte den Tierhalter auch zu der (falschen) Annahme führen, dass die Lahmheit nicht so schmerzhaft und schwerwiegend ist.

Routinemäßige Überprüfung lohnt sich

Deutlich sichtbare Entlastungshaltung im Stand

Grundsätzlich wird eine regelmäßige Kontrolle der Tiere (mindestens alle 14 Tage) empfohlen. Hierbei sollen nicht nur die melkenden Kühe, sondern selbstverständlich auch die Trockensteher und Jungrinder betrachtet werden.

Betrachtung der Beinstellung, der Rückenlinie und möglicher Entlastungshaltungen am Fressgitter oder im Melkstand von hinten und von der Seite (mit ausreichender Beleuchtung). Hier liegt der Fokus auf Rücken und Klauen, Beinstellung und Entlastungshaltung.

Lahmheitserkennung in der Bewegung auf festem, rutschfestem und ebenem Untergrund, zum Beispiel auf dem Weg vom Melken zurück in den Stall oder beim Weideaustrieb. Hier liegt der Fokus auf Gangbild, Schrittlänge, Rückenlinie in der Bewegung und Kopfhaltung.

Die Beurteilung der Gangveränderung mit der damit verbundenen Klauenerkrankung kann nach verschiedenen Methoden verlaufen. Für Kühe in Anbindehaltung, beziehungsweise im Stand bietet sich der Stall Lameness Score nach Leach (2009) an. Hier wird das Tier im Stand auf Basis von Gewichtsverlagerungen und ungleichmäßiger Fuß- und Beinstellung beurteilt. Das Drei-Punkte-Locomotion-Scoring nach Grimm und Lorenzini kategorisiert die Tiere nach Entlastungshaltung, Kopfhaltung und Rückenkrümmung in drei Stufen (gesund = 1; verdächtig = 2; lahm = 3).

Das Locomotion Scoring nach Sprecher von 1997 ist wohl die bekannteste Methode der Bewertung mit fünf Noten. Mit der Note 5 laufen die Tiere beinahe nur noch auf drei Beinen und sind hochgradig lahm, die Note 4 beurteilt die Tiere mit einer mittelgradigen Lahmheit, deutlich verkürzten Schrittlängen und aufgekrümmtem Rücken in der Bewegung. Bei der Note 3 sind die Tiere geringgradig lahm und zeigen somit einen insgesamt gestörten Bewegungsablauf und gekrümmten Rücken im Stand und in der Bewegung. Mit der Note 2 werden Tiere beurteilt, die einen geraden Rücken aufweisen, über eine normale Schrittlänge verfügen, dennoch eine Störung im Bewegungsablauf aufweisen können. Lahmheitsfreie Tiere mit Note 1 haben einen geraden Rücken im Stand und in der Bewegung, einen raumgreifenden Schritt und einen erhobenen Kopf. Sprecher hat neben der Lahmheitsdefinition auch Werte genannt, anhand derer sich jeder Betrieb einordnen kann. So sollen weniger als 10 % des Bestandes mit einer Note von 3 beurteilt werden können. Alarmierend sei hingegen ein Wert, der 20 % des Bestandes mit einer Note von 3 überschreitet.

Unabhängig von der Beurteilungsmethode sind die Regelmäßigkeit und Genauigkeit der Lahmheitsbeurteilung essenziell für den Erfolg der Managementmaßnahmen. Die Klauengesundheit sollte nach Beurteilung des Gangbildes selbstverständlich auch im Klauenstand kontrolliert werden. Wie anfänglich erwähnt, sind die Einschätzungen der Tierhalter selten mit der Einschätzung außenstehender Personen übereinstimmend. Für die Blickschulung und die eigene realistische Einstufung empfiehlt es sich also, betriebsfremde Personen zu der Beurteilung hinzuzuziehen.

Der Weg zu einer nachhaltig besseren Klauengesundheit gerade dann, wenn die Werte der Beurteilungen als alarmierend eingestuft werden, ist aufwendig.

Erhebliche Kosten durch kranke Klauen

Die Kosten, die man mit einer klauengesunden Herde einspart, sind jedoch erheblich. Pro Erkrankungsfall können Kosten von 130 bis 600 € entstehen. Die Faktoren, aus denen sich die Kosten ergeben, sind zum Beispiel:

Tierarztkosten und Medikamente

bei starker Lahmheit: Milcheinbuße aufgrund von schlechter Kondition und Sperrmilch

reduzierte Fruchtbarkeit und eventuelle frühzeitige Merzung

Indirekte Kosten entstehen unter anderem durch:

Reduzierung des Schlachtgewichtes

Auswirkungen der Lebenszeit und Leistung von früh erkrankten und spät erkannten Färsen

Fazit

Regelmäßige, umfassende Beurteilung der Lahmheiten (auch durch betriebsfremde Expertise aus Tierarztpraxis/ Beratung)

Dokumentation der auftretenden Lahmheiten und Zielsetzung mit Klauenpfleger und bestandsbetreuendem Tierarzt

Weitere Informationen zum Thema Klauengesundheit sowie Vorlagen zur Beurteilung der Bewegung können auf der Seite von „Netzwerk Fokus Tierwohl“ abgerufen werden.

Weniger Weizen aus Russland?

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Russland ist der weltweit führende Weizenexporteur, für 2024/2025 prognostiziert das USDA eine russische Exportmenge von etwa 48 Mio. t, fast 25 % des weltweit gehandelten Weizens. Diese Absatzmenge sichert Russland bisher durch eine aggressive Niedrigpreispolitik. In letzter Zeit mehren sich Anzeichen, dass Russland versucht, durch höhere Preise das Exporttempo von fast 1 Mio. t pro Woche zu reduzieren, um die stark ansteigende inländische Inflation nicht noch durch Verringerung des Inlandsangebots weiter anzuheizen. Zusätzlich wird nach 81,9 Mio. t in der aktuellen Saison für die nächste nur noch eine Ernte von 78,7 Mio. t erwartet. Das wäre das schlechteste Ergebnis seit 2021 mit damals 76,0 Mio. t. Grund hierfür ist der aktuell schlechte Zustand der ausgesäten Winterweizenfelder. In Russland hat es zu wenig geregnet und besonders in den südlichen Regionen sind die Böden zu trocken. Offizielle Daten bestätigten, dass die Aussaat bisher langsam voranschreitet, sodass der International Getreiderat (IGC) die Anbaufläche für 2025/2026 nur bei 27,2 Mio. ha sieht, 1,9 % unter Vorjahresniveau. All das führte dazu, dass die lokalen Preise deutlich gestiegen sind.

Hohe Ausgaben für den Angriffskrieg

Lange Zeit hat der Kreml behauptet, dass die westlichen Sanktionen wegen des von Russland angezettelten Angriffskrieges wenige Auswirkungen auf die russische Wirtschaft hätten. Doch nun zeigt sich ein anderes Bild. Der Rubel hat seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine fast 25 % an Wert verloren, Ende Dezember 2024 lag die Inflation bei 9,7 %, wobei die Lebensmittelpreise um 11,4 % gestiegen sind. Viele dieser Probleme sind Folge der Sanktionen, aber viele sind auch älter und hausgemacht. Russland hat es über Jahrzehnte nicht geschafft, eine konkurrenzfähige Industrie für hochwertige Konsumgüter aufzubauen. Diese wurden aus dem „dekadenten Westen“ importiert, was dauerhaft durch Export von Rohstoffen wie Öl, Gas (die unter für die Umwelt katastrophalen Bedingungen in Sibirien aus dem Boden geholt werden) und auch Weizen finanziert wurde. Wegen des westlichen Öl-Embargos sowie des aktuellen Stopps der Gaslieferungen via Ukraine nach Europa ist Russland nun zusätzlich in einer schlechten Verhandlungsposition. Es muss Öl und Gas für geringere Preise an China und Indien verkaufen. Gleichzeitig steigt der Bedarf der Rüstungsindustrie und des Militärs an Kapital, Menschen und Rohstoffen. Aktuell gehen 21 % des russischen Staatshaushalts in die Rüstung, eine Steigerung auf 29 % ist geplant.

Weizen wichtig für Devisen- und Staatseinnahmen

Russland ist derzeit in einer Zwickmühle: Einerseits liefern die Weizenexporte dringend benötigte Devisen und zahlen durch die Exportsteuer direkt in den russischen Staatshaushalt ein, andererseits ist absehbar, dass die Erntemenge zurückgeht und das gegenwärtige Exporttempo zu einer inländischen inflationstreibenden Verknappung führen wird. Russische Analysten von SovEcon gehen aktuell davon aus, dass die russischen Weizenexporte im Dezember 2024 zwischen 3,3 und 3,5 Mio. t betrugen, nach 4,1 Mio. t im November. Dieser Rückgang um 17 % gegenüber dem Vormonat ist auf eine geringere Rentabilität zurückzuführen. Grund ist die Erhöhung der russischen Exportsteuern von 26 US-$/t im November auf 47 US-$/t im Dezember. Derzeit ist laut SovEcon die Marge für Exporteure negativ.

Kursanstieg an der Matif

Vor Weihnachten sorgte daher eine offizielle Schätzung aus Russland für Aufsehen. Die russischen Weizenexporte 2025/26 werden auf nur noch 36,4 Mio. t geschätzt, zirka 10 Mio. t weniger als im aktuellen Jahr. Das absehbar deutlich knappere Angebot aus Russland könnte zu einigen Verschiebungen des Handels führen, wovon EU-Getreide, vor allem in Richtung Nordafrika oder Naher Osten, profitieren könnte. Diese Nachrichten wirkten schon Ende Dezember 2024 kurserhöhend, am 31. Dezember schloss der März 25-Termin an der Matif bei 237,25 €/t: plus 6 € in einer Woche.

MKS zurück in Deutschland

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In Deutschland ist erstmals seit 1988 wieder die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, und zwar in einem Betrieb mit elf Wasserbüffeln im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist zurück in Deutschland. Der brandenburgische Landkreis Märkisch-Oderland bestätigte am Freitag (10. Januar) gegenüber, dass die Tierseuche in seinem Gebiet bei Wasserbüffeln nachgewiesen wurde. Zuvor war die Seuche laut dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) zuletzt 1988 in Deutschland aufgetreten.

Laut regionalen Presseberichten ist im aktuellen Fall eine Herde mit insgesamt elf Wasserbüffeln betroffen. Drei von diesen seien zum Zeitpunkt des MKS-Nachweises verendet gewesen, die übrigen würden gekeult. Außerdem seien eine Sperrzone eingerichtet und Untersuchungen unter anderem zum Infektionsweg eingeleitet worden.

Niedrige Erlöse für Getreide und Zucker

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Deutlich niedrigere Preise für Getreide und Zucker haben den von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) berechneten Preisindex für das Jahr 2024 ins Minus gedrückt. Der Index, der sich aus insgesamt 95 Notierungen in den fünf Warengruppen Fleisch, Milch, Getreide, Pflanzenöl und Zucker ableitet, belief sich im Jahresdurchschnitt 2024 auf 122,0 Punkte und lag damit um 2,1 % unter dem Vorjahreswert.

Das 2022 markierte Allzeithoch von 144,5 Punkten wurde demnach um 15,1 % unterschritten. Im vergangenen Monat lag der Wert mit 127,0 Punkten aber um 6,6 % über dem Wert von Dezember 2023.

Nach dem Hoch im Jahr 2022 ging es mit dem Getreide-Preisindex das zweite Jahr in Folge kräftig zurück, und zwar auf 113,5 Punkte (minus 13,3 % zu 2023). Entgegen diesem Trend legte der Reis-Preisindex der FAO um 0,8 % zu und markierte mit 133,1 Punkten ein nominales 16-Jahreshoch. Im Dezember 2024 lag der Getreide-Preisindex mit 111,3 Punkten noch unter dem Jahresmittel und um 9,4 % unter dem Wert des Vorjahresmonats.

Mit 13,2 % auf durchschnittlich 125,8 Punkten entsprach das relative Minus beim Zucker-Preisindex fast dem bei Getreide. Ausschlaggebend dafür waren laut FAO vor allem die zuletzt rekordhohen Exporte aus Brasilien und die positiven globalen Angebotsaussichten für die Saison 2024/25. Im Dezember betrug der Preisindex für den Süßstoff nur mehr 120,0 Punkte, womit er um 10,6 % unter dem Stand des letzten Monats von 2023 lag.

Gedämpft wurde der Rückgang des Gesamtpreisindexes der FAO durch die Entwicklung auf dem Pflanzenölmarkt. Der betreffende Subindex legte gegenüber 2023 im Mittel um 9,4 % auf 138,2 Punkte zu. Im Dezember lag der Wert mit 163,3 Punkten nochmals weit darüber, der Aufschlag spiegelt das zunehmend knappere Angebot an Pflanzenölen wider.

Unter dem Strich nach oben ging es 2024 auch mit den Fleischpreisen. Der betreffende FAO-Index kletterte im Jahresdurchschnitt um 2,7 % auf 117,2 Punkte. Eine robuste Importnachfrage aus wichtigen Einfuhrländern, die auf eine nur langsam wachsende globale Produktion traf, führte zu höheren Durchschnittspreisen für Rinder-, Schaf- und Geflügelfleisch. Dagegen gaben die Schweinefleischpreise aufgrund der hier gedämpften Importnachfrage, insbesondere Chinas, im Mittel nach. Im Dezember 2024 zog der FAO-Fleischpreisindex nach drei schwächeren Monaten wieder an, und zwar auf 119,0 Punkte; der Vergleichswert von 2023 wurde damit um 7,0 % übertroffen.

Der Milchpreis-Index der FAO lag 2024 bei durchschnittlich 129,6 Punkten und war damit um 4,7 % höher als im Vorjahr. Dies war vor allem auf einen starken Anstieg der Butterpreise zurückzuführen, der auf einer hohen Nachfrage bei begrenztem Exportangebot fußte. Grund für Letzteres waren der FAO zufolge Wetterkapriolen, die sich negativ auf die Rohmilcherzeugung auswirkten. Im Dezember gab der Index erstmals seit sieben Monaten wieder nach, nämlich auf 138,9 Punkten. Damit übertraf er das Jahresmittel aber noch um 7,2 % und den Wert von Dezember 2023 um 17,0 %. age

Länder des globalen Südens:

Gesunde Ernährung braucht Märkte

Produktions- und Konsumdatenstudie der Universität Bonn

Für eine ausgewogene Ernährung in den Ländern des globalen Südens muss vor allem der Zugang zu regionalen Märkten verbessert werden. Demgegenüber ist die weitere Förderung einer vielfältigen Produktion für den jeweiligen Eigenbedarf von Kleinbauern weniger wichtig. Zu diesem Ergebnis ist jetzt das Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF) der Universität Bonn in einer Studie gekommen, für die es die Produktions- und Konsumdaten von insgesamt knapp 90.000 Haushalten in mehreren afrikanischen Staaten ausgewertet hat.

Demnach hat eine größere Vielfalt auf dem Acker nur einen kleinen positiven Effekt auf einen ausgewogenen Speiseplan der Kleinbauernhaushalte. Das liege auch an der ohnehin meist recht diversen Produktion dieser Haushalte, erklärte ZEF-Forscher Dr. Thanh Tung Nguyen, der die Studie zusammen mit Institutsdirektor Prof. Matin Qaim durchgeführt hat. Eine zu große Diversität einzelner kleinbäuerlicher Betriebe könne sogar nachteilig sein, da jede Pflanze eigene Ansprüche habe und damit spezielles Know-how erfordere.

Laut dem Forscher reicht es, wenn in der Region eine ausreichend große Vielfalt an Nahrungsmitteln produziert wird. Durch das Angebot von Überschuss auf den regionalen Märkten könnten sich dann alle Haushalte mit jeweils fehlenden Lebensmitteln eindecken. Das fördere nicht nur eine gesunde Ernährung, sondern auch die ökonomische Entwicklung. Ein Hemmnis sei bislang allerdings vielerorts die mangelhafte Infrastruktur, die den Zugang zu den Märkten behindere. Hier seien Verbesserungen notwendig. age

Verhandlungen erneut vertagt

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Eine zweite Verhandlungsrunde zur Novelle des Düngegesetzes brachte keine Einigung. Neue Kompromissvorschläge sollen geprüft werden. 

Bund und Länder bemühen sich weiterhin, im Streit um die Novelle des Düngegesetzes einen Kompromiss zu finden. Eine zweite Verhandlungsrunde mit Vertretern der Koalitionsfraktionen SPD und Grünen, der Unionsfraktion sowie der Länder blieb am Donnerstag (9.1.) ohne Ergebnis. Eingeladen hatte wie bereits bei einem Treffen vor Weihnachten Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne).

Wie aus Teilnehmerkreisen zu erfahren war, sollen die Gespräche fortgeführt werden. In der Runde seien neue Kompromissvorschläge vorgebracht worden, die von den Beteiligten nun eingehend geprüft werden sollen. Möglicherweise wird man sich noch vor der Grünen Woche erneut zusammenschalten und Einigungsmöglichkeiten ausloten. Die Unionsseite besteht darauf, die Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen. Zudem soll das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Entwurf für eine Monitoringverordnung vorlegen.

Das BMEL hatte zuletzt betont, an einer Ermächtigung im Düngegesetz für eine Nährstoffbilanzverordnung festhalten zu wollen, um auf dieser Grundlage in Verhandlungen mit der EU-Kommission zu treten. Sollten doch noch eine Einigung zustande kommen, bleibt fraglich, ob der Vermittlungsausschuss noch rechtzeitig zusammentritt, um den Kompromiss zu beschließen, der von Bundestag und Bundesrat noch vor der Wahl abgesegnet werden könnte.

Siedler – Hufner – Bauern

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Heute können wir uns die Not unserer Vorfahren im Mittelalter kaum vorstellen. Um 800 nach Christus siedelten die Nordsachsen im südlichen Holstein. Es waren die Holsaten, „die im Holze Sitzenden“, später Holsteiner, die nach der Völkerwanderung um Itzehoe (Ekehoe) und Schenefeld (Scanafeld) zurückblieben. Sie lebten in ständiger Angst, von den Wikingern im Norden oder von slawischen Wenden im Osten überfallen zu werden. Unter der Herrschaft der Lehnsritter waren sie nicht mehr zum Kriegsdienst verpflichtet, mussten aber dafür einen Teil der kargen Ernte abführen.

Der sächsische Herzog im fernen Goslar hatte Lehnsritter beauftragt, das Land im Norden zu befrieden. Erst um 1100 gelang es den Schauenburger Grafen aus dem Weserbergland, die kriegerischen Wikinger und Wenden zu vertreiben. Sie beließen die friedliebenden Wenden in ihren Dörfern und warben um neue Siedler. So machten sich Siedler aus Sachsen, Westfalen und Holland auf den Weg und gründeten in der Nachbarschaft zu den Wenden neue Orte.

Noch heute erinnern die Doppeldörfer an das einstige Gebiet der Wenden, wie etwa Groß Buchwald und Klein Buchwald oder Groß Vollstedt und Klein Vollstedt, wobei das „Klein“ in der Regel für das wendische Urdorf steht. Unter Aufsicht der Ritter rodeten die Siedler Wälder und legten Felder an. Viele Ortsnamen erinnern an die Zeit der Rodungen: Kronshagen, Elmschenhagen, Probsteierhagen, Rodenbek, Lebrade, Rathjensdorf, Sierhagen, Westerade, Mönkhagen, Rondeshagen, Klinkrade, Fuhlenhagen, Kröppelshagen. Ihre Höfe, die sogenannten Hufen, hatten anfangs eine Größe von 8 bis 14 ha. Dazu gab es freies Weideland, Torf und Holz, die reichlich vorhanden waren. Jedem Hufner wurden Ackerstreifen zugewiesen, verteilt in mehreren Kämpen um das Dorf. Die Ackerstreifen wurden alljährlich ausgelost und mit Roggen, Buchweizen oder Hafer bestellt oder als Brache liegen gelassen (Dreifelderwirtschaft).

Die Arbeit mit Pferden 1967 in Schierensee 
Foto: E. Ch. Buttenschön

Mit diesen Hufen waren Nutzungsrechte verbunden, aber keine Eigentumsrechte. Jeder hatte etwa sechs Pferde und ebenso viele Milchkühe. Gepflügt wurde in der Regel mit vier Pferden, einer Schar aus Eisen und einem Streichbrett aus Holz. Die Pferde hatten keine Hufeisen, waren klein und wenig leistungsfähig. Die Ernte wurde mit Leiterwagen eingefahren, meist mit vier Pferden bespannt. Die Aussaat lieferte den drei- bis vierfachen Ertrag. Das Hüten des Viehs übernahm ein Hirte. Zum Schutz vor Wölfen trieb er es abends in die Nachtkoppel nahe am Dorf. Die Jagd blieb stets in der Hand des Adels.

Alle Hufner waren verpflichtet, ihrem Grundherrn Korn und Vieh abzuführen. Mit Anwachsen der Bevölkerung im 16. Jahrhundert und dem Anstieg der Lebensmittelpreise wurde die Landwirtschaft auch für den Adel profitabel. Die Herzöge gründeten Vorwerke (Domänen), die Ritter Gutshöfe. Unter Anleitung der Holländer schafften sie Milchvieh an, errichteten große Scheunen und legten Felder an. Drei Viertel der Felder waren Weiden. Erste Wallhecken grenzten die Weiden von den Äckern ab. Die Hufner wurden auf den Gutshöfen verpflichtet, alle Arbeiten zu verrichten (Hand- und Spanndienste). So gerieten sie in die Abhängigkeit der Leibeigenschaft, durften den Gutsbezirk nicht verlassen und nur mit Genehmigung des Gutsherrn heiraten. Unterkunft und Brennholz stellte der Gutsherr.

Auf den Gütern der Klöster und des Herzogs hatten die Hufner mehr Freiheiten. Sie waren weniger zu Hand- und Spanndiensten verpflichtet, hatten ihre Hofgebäude zu eigen, litten aber unter einer steigenden Steuerlast. Viele gaben ihre Höfe auf und verdingten sich als Knechte. Alle Hufner und ihre Familien waren zusammen mit ihren Knechten und Mägden auf Selbstversorgung angewiesen. Auch die Kinder waren im Sommer mit dem Hüten des Kleinviehs voll eingespannt. Im Winter besuchten sie die Schule der Kirche gegen Entgelt (11. November bis Ostern).

Die tägliche Kost vor Sonnenaufgang, mittags wie auch abends nach Sonnenuntergang war ­Buchweizengrütze mit Milch. Mittags gab es gelegentlich Kohlsuppe mit Speck und Klößen oder Pfannkuchen, abends auch Roggenbrot. Als Getränk dienten Buttermilch oder Wasser. Bier gab es nur im Herbst nach der Ernte. Eine schlimme Zeit erlebten sie im Dreißigjährigen Krieg. Sie verloren ihren gesamten Viehbestand. Viele Höfe gingen in Flammen auf.

Um 1760 besserte sich die Situation. Mit der Entdeckung des Kalkmergels als Düngung waren die Hufner erstmals in der Lage, einen Überschuss an Getreide zu erwirtschaften und zu verkaufen. Der dänische König ordnete im Zeitalter der Aufklärung eine Landreform an (Verkoppelung). Koppeln wurden angelegt und mit Hecken eingefriedet (Knicks). Jeder Hufner sollte selbstständig auf seinen Feldern wirtschaften und jährlich einen Pachtzins abführen. Die Domänen wurden parzelliert und den Hufnern zur Pacht angeboten. So entstanden die Höfe abseits der Dorflage.

Historische Darstellung zur Einfriedung von Ländereien mit Hecken (Knicks) im Zuge der Verkoppelung
Foto: Götz Heeschen

1805 hob der König unter dem Druck der Französischen Revolution die Leibeigenschaft auf und ermöglichte den Hufnern, durch Zahlung einer Ablösesumme freie Bauern mit eigenem Land zu werden. Als Ersatz für die Weide- und Holzrechte bekamen sie pro Hofstelle etwa 2 ha eigenen Wald. Mit dem Anstieg der Lebensmittelpreise stiegen sie auf den besseren Böden zu großem Wohlstand auf (Bordesholmer Giebel). Mit den Preußischen Reformen erhielten die Bauern auch das Jagdrecht. Auf den Gutshöfen wurden die Hufner erst mit der Weimarer Republik 1919 freie Bauern mit eigenem Land.

Die Bauern an der Westküste und auf Fehmarn hatten seit alters her einen besseren Stand. Hier hatte der Adel nur wenig Zugriff. Sie blieben stets freie Bauern mit eigenem Land und lebten bereits im Mittelalter in großem Wohlstand.

Die Not der letzten Kriege führte zu einem Niedergang der meisten Höfe. Mit der Öffnung des gemeinsamen Europäischen Marktes in den 1960er Jahren erlebte unser Land einen beispiellosen wirtschaftlichen Aufstieg, nicht aber die Landwirtschaft. Viele Höfe mussten mit dem Preisverfall landwirtschaftlicher Produkte aufgeben, nur große Betriebe überlebten. Heute bestimmen nur noch wenige Höfe, sondern meist Einfamilienhäuser das Bild unserer Dörfer. 

Agrargeschäft soll CO2-ärmer werden

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Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ihre Klimastrategie veröffentlicht. Danach will sie die Emissionsintensität ihres Landwirtschaftsgeschäftes bis 2030 um 18% auf 1,03 Kilogramm CO2-Äquivalente pro Euro reduzieren. Emissionseinsparungen strebt das Förderinstitut zudem über seine Finanzierungen der erneubaren Energien und des natürlichen Klimaschutzes an. In Letzteres sollen 600 Mio Euro bis 2030 investiert werden.

FRANKFURT. Die Landwirtschaftliche Rentenbank will die Emissionsintensität ihres Landwirtschaftsgeschäftes von aktuell 1,26 Kilogramm CO2-Äquivalente pro Euro um 18% auf 1,03 Kilogramm bis zum Jahr 2030 reduzieren. Das geht aus der von dem Förderinstitut am Mittwoch (8.1.) veröffentlichten Klimastrategie hervor. Ziel sei es, das Förderportfolio der Bank so auszurichten, dass die notwendige Emissionsminderung im Agrarsektor ohne wirtschaftliche Einbußen für die Branche möglich werde.Das strategische Hauptaugenmerk der Rentenbank liegt bezogen auf das Landwirtschaftsgeschäft bei der Dekarbonisierung. Zusätzlich soll aber auch der Ausbau erneuerbarer Energien vermehrt gefördert werden. So wird über das gesamte Portfolio der Rentenbank eine Emissionsreduktion von 20% bis 2030 angestrebt. Zuletzt gab es in der Förderparte der Erneuerbaren allerdings einen deutlichen Rückgang.Die in ihrer Klimastrategie formulierten Ziele für das Landwirtschafts-Portfolio sind der Rentenbank zufolge an den Sektorzielen des deutschen Klimaschutzgesetzes ausgerichtet. Gesetzt werde dabei auf einen intensiven Austausch mit den Stakeholdern und eine zielgerichtete Förderung. Denn eine Reduktion der Emissionen ohne wirtschaftliche Einbußen sei nur mit erheblichen Investitionen möglich.„Die Landwirtschaft ist systemrelevant und ein wichtiger Wirtschafts- und Resilienzfaktor für unser Land“, betonte Vorstandssprecherin Nikola Steinbock. Die Ziele des Klimaschutzgesetzes für 2020 habe die Branche bereits erfüllt, und mit der richtigen Unterstützung werde sie auch die Ziele für 2030 erreichen. Mit ihren Förderprogrammen, der Innovationsförderung und den Brancheninitiativen unterstütze die Rentenbank bereits heute landwirtschaftliche Praktiken, die zum Klimaschutz beitrügen. Daran, diesen Beitrag zu quantifizieren, will die Bank laut Steinbock ebenfalls arbeiten und ihn so sichtbar machen.

Quantifizierung der Emissionsbindung schwierig

In ihrer Klimastrategie hat sich die Rentenbank auch Ausbauziele für verschiedene Bereiche ihrer Förderung gesetzt, die sich emissionsmindernd auswirken. Dies sind zum einen die Finanzierungen der erneuerbaren Energien, zum anderen die zum natürlichen Klimaschutz. Als Beispiele nennt das Förderinstitut dabei den Erhalt von Wäldern, die Wiederaufforstung, die Wiedervernässung von Mooren, den Erhalt von Grünland und den Ökolandbau. Die Quantifizierung der Emissionsbindung durch diese Finanzierungen sei allerdings sehr schwierig, räumt die Bank ein. Entsprechend zurückhaltend gibt sie sich auch bei ihren diesbezüglichen Zielen.Geplant ist, wie in der Klimastrategie angegeben, bis 2030 insgesamt weitere 600 Mio Euro in Förderthemen mit Bezug zum natürlichen Klimaschutz zu investieren. Im Zuge des Fördergeschäftes Erneuerbare Energien sollen nach Angaben der Rentenbank kumuliert für die Jahre 2023 bis 2030 Emissionen in der Höhe von mindestens 45,001 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden. Im Jahr 2023 waren es hier 7,901 Mio. Tonnen, verbleiben also für den Zeitraum 2024 bis 2030 noch wenigstens gut 37 Mio. Tonnen.Neben den Emissionsminderungen ist es auch Ziel der Rentenbank, einen großen Datensatz über Anreize und freiwillige Angaben zu generieren. Die Informationen zu den Emissionen sollen es ihr ermöglichen, noch effektivere Förderprogramme zu entwickeln. Zum anderen soll dies die Kunden dazu anregen, sich mit dem Thema Treibhausgasemissionen und deren Quellen auseinanderzusetzen. Ferner soll der Kunde so Einsparpotenziale erkennen und sich auf Datenanforderungen anderer Vertragspartpartner vorbereiten können. Als erste konkrete Maßnahme dazu will die Bank in diesem Jahr ein Förderprogramm zur Erstellung von CO2-Bilanzierungen einführen. AgE

Grüne Woche trifft Wahlkampf

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Die Bauernproteste im vergangenen Winter waren der Anfang vom Ende der Berliner Ampel-Koalition. Die Regierungsparteien konnten den massiven Vertrauensverlust durch ihre Pläne zur Streichung der Agrardieselbeihilfe und der Kfz-Steuerbefreiung nicht mehr wettmachen. Ein Wust an Bürokratie und öffentlich ausgetragene Streitigkeiten taten ihr Übriges. Am Ende standen bekanntlich das Scheitern der Scholz-Regierung und das Ausrufen von Neuwahlen am 23. Februar. Wie passend, dass den Parteien nun gerade die Grüne Woche – als Schaufenster der Agrar- und Ernährungswirtschaft – die Möglichkeit bietet, auf großer Bühne für die eigenen Positionen zu werben.

Das Gelände der Messe Berlin wird zwischen dem 17. und 26. Januar also zur Wahlkampfarena. In Wahljahren ist das Interesse der politisch Verantwortlichen an der Hauptstadtmesse ohnehin groß. Jetzt, in der heißen Phase des außergewöhnlich kurzen Wahlkampfs, werden noch mehr Politikerinnen und Politiker Gesicht zeigen wollen.

Die Parteiprogramme sind ausgerollt und enthalten jede Menge Versprechen, die für Stirnrunzeln sorgen. Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) will die FDP 138 Mrd. € Steuererleichterungen, zum größten Teil für Topverdiener. Auch die CDU ruft 99 Mrd. € auf, ebenfalls größtenteils für Topverdiener. SPD und Grüne stellten Entlastungen von 30 Mrd. € und 48 Mrd. € in Aussicht. Für DIW-Präsident Marcel Fratzscher sind diese Zahlen unrealistisch. „Die Parteien trauen den Wählerinnen und Wählern nicht die Wahrheit zu“, so kürzlich die Schlussfolgerung des Ökonomen in der Zeitung „Augsburger Allgemeine“. Nach seiner Analyse liegt die derzeitige Misere in Deutschland nicht daran, dass die Unternehmensteuern oder die Einkommensteuern zu hoch sind. Das richtig dicke Brett sei das Thema Regulierung und Bürokratie. „Wir sind nicht in der Planwirtschaft, wir sind in der Marktwirtschaft und das, was der Staat tun kann und tun muss, ist, möglichst gute Rahmenbedingungen zu setzen, damit Unternehmen investieren“, betont Fratzscher. Der DIW-Präsident stützt damit die langjährigen Forderungen der Agrarbranche nach Bürokratieabbau.

Dazu braucht es strukturelle Veränderungen. Landwirtschaftliche Familienbetriebe in Deutschland sind hochanpassungsfähig, innovativ und denken langfristig. Hier muss Politik stärkend wirken und auch internationale Konkurrenzfähigkeit sicherstellen. Als Gunststandort hat Deutschland die Möglichkeit und die Verantwortung, seine hochwertig produzierten Lebensmittel auch auf dem Weltmarkt zur Verfügung zu stellen.

Neben allem Wahlkampfgetöse wird die Grüne Woche vor allem die Leistungsfähigkeit der Branche unter Beweis stellen. Rund 300 Fachdiskussionen, Panels und Seminare sind geplant. Unter anderem in der Tierhalle und auf dem ErlebnisBauernhof geht es wieder um Information und fachlichen Austausch – und nicht um haltlose Versprechen.

Traditionell wird die Grüne Woche mit viel Politik-Prominenz eröffnet. Foto: jh