Die deutsche Landwirtschaft hat auch 2024 ihr Emissionsminderungsziel gemäß dem Bundesklimaschutzgesetz übererfüllt. Das zeigt der kürzlich vorgelegte Prüfbericht des Expertenrates für Klimafragen.
Demnach emittierte die hiesige Landwirtschaft 2024 62,1 Mt CO2-Äq. (Kohlendioxid-Äquivalente); das waren 0,8 Mt CO2-Äq. oder 1,4 % weniger als im Vorjahr und knapp 4 Mt CO2-Äq. weniger als der Zielwert. Der Sektor Landwirtschaft trug damit 3,7 % zur Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland bei. Bereits 2023 hatte der Treibhausgasausstoß der Landwirtschaft unterhalb des Zielwertes gelegen.
Emissionsmindernd in der Landwirtschaft wirkte sich laut dem Prüfbericht 2024 vor allem die Verkleinerung des Rinderbestands aus. Daneben habe die Witterung zu kleineren Erntemengen geführt, weshalb auch die Emissionen aus den Ernteresten zurückgegangen seien. Emissionssteigernd sei ein vermehrter Einsatz von fossilem Kraftstoff gewesen. Auch der Stickstoffdüngerabsatz habe gegenüber dem Vorjahr zugelegt. Daraus habe aber kein Anstieg der Emissionen resultiert, da für die Berechnung der zugehörigen Lachgas-Emissionen ein zweijähriger Mittelwert verwendet werde.
Sektor LULUCF nun Netto-Emissionsquelle
Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) wird im Bericht eine Emissionsmenge von 51,3 Mt CO2-Äq. für das Berichtsjahr 2024 ausgewiesen. Damit verringerten sich die Emissionen dieses Sektors um 17,4 Mt CO2-Äq. oder 25 % gegenüber dem Jahr davor. Das deutliche Minus sei vor allem damit zu erklären, dass sich der Wald im Berichtsjahr erholt habe. Allerdings werde der Wald in der 2024 veröffentlichten Bundeswaldinventur erstmals als Netto-Kohlendioxid-Quelle ausgewiesen. Damit sei nun der gesamte Sektor LULUCF eine Netto-Emissionsquelle.
Waldbesitzer kritisieren Rechenmethode
Für den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Waldbesitzerverbandes, Hans-Caspar Graf zu Rantzau, war dieses Ergebnis vorhersehbar: „Die CO2-Bilanz unserer Wälder ist negativ. Waren unsere Bäume etwa untätig? Sind sie nicht gewachsen? Haben sie nicht assimiliert? Dreimal Nein!“, unterstrich Graf zu Rantzau gegenüber dem Bauernblatt. Die Erklärung stecke in der verwendeten Rechenmethode, denn alles, was an Bäumen genutzt, also im Wald eingeschlagen werde, verlasse diesen auch im Rahmen der Vermarktung. „Genau in diesem Moment, also beim Verlassen des Holzes aus dem Wald, wird die im Holz gebundene CO2-Menge seinem Entstehungsort als Verlust angelastet“, erklärte Graf zu Rantzau. Dieses Holz habe den Sektor Wald verlassen, um in den Sektor Bau zu wechseln. Hier bewirke der Baustoff Holz eine Verdrängung klimaschädlicher Baustoffe wie Stein, Zement oder Stahl. „Dieser Effekt wird dem Sektor Bau positiv zugeschrieben, aber nicht dem Wald. Hierin ist im Wesentlichen die Begründung zu finden“, hob Graf zu Rantzau hervor.
Als zweiter Punkt spiele derzeit das Absterben ganzer Waldstriche eine Rolle. Überall dort, wo Bäume auf Standorten wüchsen, die mit dem veränderten Klima nicht klarkämen, finde Waldsterben statt. „Es gibt also in vielen Regionen Totalverluste, die durch die Wiederbewaldung mit klimaresilienten, also tauglichen Baumarten wieder hergestellt werden müssen. In Schleswig-Holstein spielt das Waldsterben bisher nur eine geringe Rolle. Es gibt keine großflächigen Ausfälle“, so der Verbandspräsident.
Im Ergebnis sei laut Graf zu Rantzau festzustellen, dass das Klimaschutzgesetz „in die Irre“ führe: Die sektorale Betrachtung zwinge zur forstlichen Zurückhaltung und könne somit keinen zusätzlichen positiven Klimabeitrag leisten. „Holz müsste in riesigen Mengen aus dem Rest der Welt importiert werden, obwohl Deutschland das holzreichste Land der EU ist“, veranschaulichte Graf zu Rantzau. Für ihn hat das Klimaschutzgesetz vielmehr den Namen „Klimaschadensgesetz“ verdient.
Emissionsrückgang zuletzt deutlich niedriger
Insgesamt sind die vom Umweltbundesamt berichteten Treibhausgasemissionen Deutschlands 2024 im Vorjahresvergleich um 23 Mt CO2-Äq. oder 3,4 % auf 649 Mt CO2-Äq. gesunken. Damit wurde der Trend rückläufiger Emissionen fortgesetzt. Allerdings fiel der jüngste Emissionsrückgang deutlich niedriger aus als der vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023, als das Minus noch 77 Mt CO2-Äq. betragen hatte. Zur Minderung des Ausstoßes trug vor allem der Sektor Energie bei. Die Emissionen der Industrie blieben nahezu konstant. In den Sektoren Gebäude und Verkehr wurden Fortschritte erzielt; beide Sektoren überschreiten aber weiter die vorgegebenen Jahresemissionsmengen.
Gesamtbudget bis 2030 nicht überschritten
Der Expertenrat kommt zu dem Fazit, dass das Gesamtemissionsbudget bis 2030 laut der Prüfung 2024 nicht überschritten wird. Somit komme der Auslösemechanismus zur Nachsteuerung nicht zur Anwendung. Das liege aber insbesondere an dem „Puffer“, der sich in den Jahren 2021 bis 2024 unter anderem durch Corona und die schwache Wirtschaft aufgebaut habe. Ohne diesen wäre bis Ende 2030 mit hoher Wahrscheinlichkeit eine deutliche Budgetüberschreitung zu erwarten gewesen.
Zudem würden laut den Projektionsdaten die nationalen Verpflichtungen unter der europäischen Lastenteilung ab dem Jahr 2024 verfehlt, betont der Expertenrat. Sie wiesen eine im Vergleich zum vorigen Jahr gewachsene Ziellücke bis 2030 auf. Laut der EU-Klimaschutzverordnung muss jeder Sektor sein eigenes Klimaziel erreichen. Eine Gesamtrechnung wie aktuell im deutschen Klimaschutzgesetz ist ausgeschlossen.