Für die Wiedervernässung von Mooren stellt die Bundesregierung bis Ende 2029 insgesamt 1,75 Mrd. € bereit. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) stellte am Freitag voriger Woche ein neues Förderprogramm vor, das Land- und Forstwirtschaft dabei unterstützen soll, auf eine nasse Bewirtschaftung umzustellen. Nach Schneiders Angaben sollen bis zum Ende des Jahrzehnts bis zu 90.000 ha trockengelegte Moorflächen wiedervernässt werden. Die Fläche intakter Moore in Deutschland, derzeit rund 100.000 ha, könnte damit nahezu verdoppelt werden.
Wie der Bundesumweltminister bei der Vorstellung des Programms erklärte, seien Moore in Deutschland über Jahrhunderte hinweg entwässert worden. Nun leite man im Sinne des Klima- und Artenschutzes eine „echte Trendwende“ ein. Naturschutzverbände begrüßten die neue Förderrichtlinie in einer ersten Reaktion. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sprach von einer „riesigen Chance“ für die Land- und Forstwirtschaft. „Moorböden wiederzuvernässen ist Klimaschutz als Geschäftsmodell“, sagte Rainer. Vorangegangen war bereits eine Genehmigung des Programms durch die EU-Kommission.
Schneider setzt auf Freiwilligkeit
Wie Schneider betonte, setze das Programm auf Freiwilligkeit. Ziel sei es zudem nicht, Flächen stillzulegen, sondern neue Formen der nassen Bewirtschaftung für Land- und Forstwirte zu entwickeln. Dazu zählen Paludikulturen, etwa der Anbau von Schilf und Röhricht zur Biomassegewinnung oder die Haltung von Wasserbüffeln.
Dass Moore nur mit Einverständnis der wirtschaftlich Betroffenen renaturiert werden dürfen, ist auch Position des Deutschen Bauerverbandes (DBV). „Eine Wiedervernässung von Mooren kann nur dann erfolgreich sein, wenn dies freiwillig und im Einvernehmen mit den Landwirten und Grundeigentümern erfolgt und die Betriebe über den anvisierten Förderzeitraum bis 2030 hinaus wirtschaftliche Perspektiven mit marktbasierten Ansätzen für die dauerhafte Nutzung der Flächen erhalten“, kommentierte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet die neue Förderrichtlinie.
Vier vorgesehene Fördermodule
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMUKN) sind in dem Programm vier Fördermodule vorgesehen. Sie decken die Wiedervernässung und Bewirtschaftung von Flächen ab einer Größe von 5 ha ab, von der Beratung bis zur praktischen Umsetzung. Antragsteller, berechtigt sind unter anderem Landeigentümer und -bewirtschafter sowie Wasser- und Bodenverbände, können sich bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank um Förderungen bewerben (siehe weiter unten).
Starten soll das Förderprogramm laut BMUKN zudem mit einigen großflächigen modellhaften Vorhaben ab mindestens 5.000 ha Moorbodenfläche.
Beantragen der Förderung erst nach Förderaufruf durch die Rentenbank möglich
Mit der Palu-Förderrichtlinie wird ein umfassendes Förderangebot für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung von Moorböden geschaffen. Ziel ist es, Moorböden wieder als natürliche Kohlenstoffsenken zu etablieren und Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Die Maßnahmen zur Wiedervernässung erfolgen freiwillig und bie-ten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben neue Perspektiven durch eine angepasste nasse Bewirtschaftung, unter anderem über Paludikulturen. Der Deutsche Bauernverband hatte sich intensiv in die Erarbeitung der von der EU-Kommission genehmigten Förderrichtlinie eingebracht.
Für die Förderrichtlinie werden 1,75 Mrd. € bis 2030 zur Verfügung gestellt, auch darüber hinaus soll die Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Eine Beantragung der Förderung ist erst nach einem Förderaufruf durch die Landwirtschaftliche Rentenbank möglich.
Zielgruppe und Förderansatz
Die Förderung richtet sich an alle Akteure, die für eine erfolgreiche Wiedervernässung zusammenarbeiten:
– Eigentümer und Bewirtschafter von Moorbodenflächen
– Wasser- und Bodenverbände
– Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen
– gewerbliche Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette von Paludikulturen
Gefördert werden sowohl Einzelflächen ab 5 ha als auch großflächige Projekte zur Entwicklung ganzer Moorregionen.
Förderinhalte (Module)
Gefördert werden insbesondere Kosten für vorbereitende Beratungsdienste, technische Investitionen, Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche Schäden infolge der Wiedervernässung und Beihilfen für die Schaffung von Paludikulturen. Wer sich innerhalb eines Jahres für den Zuschuss entscheidet, kann einen Bonus von 20 % erhalten.
Die Förderrichtlinie Palu umfasst vier zentrale Module:
1. Beratung zur Wiedervernässung und Nutzung
a) Zuschuss: 100 %
b) Mindestgröße: ab 5 ha
2. Planung und technische Umsetzung der Wiedervernässung
a) Zuschuss: 100 %
b) für Eigentümer, Verbände und Gebietskörperschaften
c) Mindestgröße: ab 5 ha
3. Kompensation von Wert- und Ertragsverlusten
a) Zuschusshöhe nach Kompensationsrechner
b) Mindestgröße: ab 50 m² je Flurstück
4. Umstellung auf angepasste Bewirtschaftung/Paludikultur
a) Zuschuss: 80 % beziehungsweise 70 % (je nach Vernässungsstufe)
b) für Bewirtschafter, Unternehmen, Lohnunternehmen und Maschinenringe
Leuchtturmregionen
Für große, zusammenhängende Moorgebiete besteht die Möglichkeit einer Förderung als Leuchtturmregion. Hier werden auch die Bundesländer mit eingebunden.
modulübergreifende Förderung ab 5.000 ha
Umsetzung verschiedener Maßnahmen parallel
maximale Laufzeit: 13 Jahre
Abwicklung der Förderung
Die Förderung der Leuchtturmregionen soll voraussichtlich im Mai mit der Einreichung von Skizzen als Erstes starten.
Zu jedem Modul wird es seitens der Landwirtschaftlichen Rentenbank Förderaufrufe geben, für die Module 1 und 2 werden Interessenbekundungen durchgeführt, während das Modul 3 in einem offenen Verfahren abgewickelt werden soll. Als Startziel gibt die Rentenbank dieses Jahr an, es sind aber noch keine festen Zeitpunkte definiert.
Der Deutsche Bauernverband plant zusammen mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Online-Seminar für Flächeneigentümer und Flächenbewirtschafter, voraussichtlich wird es am 6. Mai stattfinden.
Informationen zur Förderrichtlinie Palu sind auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter dem Reiter „Zuschussprogramme – BMUKN: Moorwiedervernässung“ verfügbar.




