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Vier Messetage voller Begegnungen und Aktionen

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Mit frisch aufpoliertem Pavillon und viel Teamgeist präsentierte sich die Landjugend Schleswig-Holstein vom 4. bis 7. September auf der Norla in Rendsburg. Vier intensive Tage boten reichlich Gelegenheit, das vielfältige Engagement der Landjugend zu zeigen, alte Kontakte zu pflegen und neue zu knüpfen. Der Pavillon war in Teilen renoviert worden: neue Fassadenarbeiten, ein modernisierter Küchenbereich und ein neu gebauter Tresen sorgten für frischen Glanz – und machten den Stand zum echten Publikumsmagneten. „Hau den Lukas“, Kinderschminken, die beliebte Melkkuh sowie süße und herzhafte Waffeln lockten Jung und Alt. Publikumsliebling blieb die Aktion „Bauer sucht Frau“, bei der Besucher eigene Steckbriefe, auf Wunsch mit Foto, an eine große Wand heften konnten.

Schon am Mittwoch nahm der Landesvorstand am traditionellen Milchfrühstück der Milcherzeugervereinigung teil und diskutierte über die Zukunft der Milchwirtschaft. Zum offiziellen Start am Donnerstagmorgen bezogen die ehrenamtlichen Helfer ihre Unterkünfte, die neue Küchenzeile wurde eingeweiht und der rustikale Tresen-Neubau sofort erprobt, während duftende Waffeln begeisterte Abnehmer fanden. Die neu gestaltete „Bauer sucht Frau“-Wand feierte Premiere, Kinderschminken und Melkkuh sorgten für strahlende Kinderaugen. Höhepunkt des Tages war der Besuch von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), der sich gut eine halbe Stunde Zeit nahm. Er sprach mit dem Vorstand über Ehrenamt, Nachwuchsgewinnung und die Wehrpflicht – ein Austausch, der den Engagierten zeigte, dass ihre Anliegen ernst genommen werden.

Politik und Netzwerke

Der zweite Messetag begann für den Vorstand beim Landesbauerntag, wo aktuelle agrarpolitische Herausforderungen diskutiert wurden. Im Pavillon herrschte derweil reger Betrieb: Interessierte Sponsoren, ehemalige Weggefährten aus dem Landjugendkosmos und zahlreiche Gäste kamen für einen ausgiebigen Schnack vorbei.

Ministerpräsident Daniel Günther (hinten r.) nahm sich Zeit für den Austausch mit dem Landjugendvorstand.Foto: Thore Groth

Am Nachmittag folgte die Politikaktion: Unter Leitung der ersten Vorsitzenden Marlies Muxfeldt traten Gäste aus Politik und Verbänden beim Spiel „Ruck Zuck“ gegeneinander an. Begriffe wie „Fridays for Future“, „Mindestlohn“ oder „Sonne“ führten zu lebhaften Redebeiträgen über Solaranlagen, steigende Lebensmittelpreise und das Zusammenspiel von Ökologie und Ökonomie. Später lud der „Schnack um 4“ des Bauernblattes zur Nachbesprechung ein. Den Abend verbrachten einige Vorstandsmitglieder beim Norla-Empfang im Hotel ConventGarten auf der anderen Uferseite des Nord-Ostsee-Kanals, während andere beim gemeinsamen Abendessen im „O’felder“ den Tag gemütlich ausklingen ließen, ehe es zufrieden ins Bett ging.

Hoher Besuch und Fete

Der Sonnabend brachte weitere Gäste in den Pavillon: Bischöfin Nora Steen informierte sich über die 72-Stunden-Aktion und die Zusammenarbeit zwischen Kirche und Landjugend, auch Bauernverbandspräsident Klaus-Peter Lucht schaute vorbei. Am Stand herrschte weiter buntes Treiben. Vorstandsmitglied Paul Weniger bewies beim Kinderschminken echtes Talent, das Küchenteam rührte unermüdlich Teig und die zurückgekehrte Bildungsreferentin Jaenne Albert organisierte sogar Nachschub – der Besucherhunger war größer als erwartet. Am Abend zog es viele zur legendären Norla-Fete der Landjugend Kiel in Kühls Gasthof – ein stimmungsvoller Abschluss des dritten Tages, den die Laju Kiel standesgemäß mit einem Tanz eröffnete.

Finale und Dank

Das gemeinsame Frühstück weckte mit starkem Kaffee und herzhaftem Essen neue Energie, ehe Sören Schatt, erstmals als Vorstandsmitglied für das Norla-Projekt verantwortlich, den Tag souverän einleitete. Besondere Gäste waren später LandFrauenpräsidentin Claudia Jürgensen und ihre Vizepräsidentin Sylke Messer-Radtke, die sich über die gute Zusammenarbeit freuten und den erneuerten Pavillon bewunderten. Ein weiterer Höhepunkt war die Übergabe einer Sparkassen-Spende von fast 4.000 €, die aus dem Eimerverkauf stammt und in eine große Mitmachaktion 2026 fließen wird.

Reger Andrang herrschte an der neu gestalteten „Bauer sucht Frau“-Wand. Foto: Thore Groth

Sören und Marlies besuchten am Nachmitag den Empfang der Initiative Unser Dorf hat Zukunft, während am Stand bereits der Abbau begann. In kurzer Zeit waren dank beherzten Anpackens die Spuren der Messetage beseitigt. In der Abschlussrunde blickten Helfer und Vorstand müde, aber gut gelaunt auf vier ereignisreiche Tage zurück – für viele neue Vorstandsmitglieder der erste, aber sicher nicht der letzte Norla-Einsatz.

Die Norla 2025 zeigte einmal mehr, wie lebendig, kreativ und tatkräftig die Landjugend Schleswig-Holstein ist. Ohne die vielen Ehrenamtlichen aus dem ganzen Land wäre ein so vielfältiges Programm undenkbar. Mit frischem Schwung, neuen Kontakten und einem starken Gemeinschaftsgefühl endete ein Messeauftritt, der jetzt schon Vorfreude auf kommende Aktionen weckt.

Kriegsbriefe auf Dachboden entdeckt

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„Habt ihr denn diese Woche etwas von den Fliegern gemerkt? Hoffentlich bleibt ihr doch davon verschont. Wie haben sie an einigen Stellen gehaust. Mittwochvormittag kamen wieder so 100 Stück oder mehr hier vorüber. Ich konnte gar nicht zu meiner Mittagsstunde kommen. Es war ja auch so wunderschön draußen, so dass ich mit raus konnte. Flensburg brannte.“

Schockierende Notizen wie diese finden sich in rund 300 Briefen, die sich Thomas Christian Möllgaard (1904-1982) und seine Frau Catharina Friederike (1912-1968) während des Zweiten Weltkrieges geschrieben haben – sie daheim auf dem Hof in Dörpum (Nordfriesland), er als Soldat im Veterinär-Ersatzbataillon, erst in Hamburg und Soest, dann an Fronten in Russland, Polen und Ungarn. Seine Einheit nahm kranke und verwundete Pferde von der Front in Obhut und sorgte für Ersatz von den Höfen in der Heimat.

Teils schwierig zu entziffern: Bertha und Jens Nikolai erzählen dem Vater an der Front vom kleinen Detlef und wie es im Stall aussieht.
Foto: Birger Bahlo

Beide hatten 1934 geheiratet und hielten mit den Briefen zwischen 1943 und 1945 engen Kontakt. Die sind engzeilig in Sütterlinschrift geschrieben und im Ton überaus fürsorglich und nachdenklich gehalten. Stets begannen sie mit „Lieber Vati“, „Liebe Mutti“, ein Ausdruck ihrer Rolle als Eltern von neun Kindern, die zwischen 1934 und 1948 zur Welt gekommen sind und heute bis auf einen Sohn noch alle leben.

Die Originale der Briefe sind im Sommer von einer Abordnung der Familie dem Kreisarchiv Nordfriesland übergeben worden. Erst vor wenigen Jahren waren sie auf dem Dachboden des Hauses der verstorbenen Großeltern gefunden worden, 75 Jahre lagen sie dort unbeachtet in einer Kiste. Die Briefe waren von Mäusen angefressen, auf schlechtem Papier mal mit Bleistift, mal mit Federhalter und Tinte geschrieben. Thomas’ Neffe und Hofnachfolger Jens Nikolai Möllgaard hatte sie im Herbst 2020 entdeckt. Rund 90 % der Übertragungen in lateinische Schrift leistete er, seine Kinder sorgten für das Abtippen am Computer.

Thomas: „Man muss sich immer wieder wundern, wie die Hamburger noch gut leben. Die haben Wurst und Torte genug, obgleich wir hier doch noch gar nicht mal so ganz schlechte Kost bekommen. Tina, kannst Du mir nicht noch mal etwas zum Knöpfe annähen schicken? Vielleicht von dem Draht, denn die Knöpfe sind dauernd ab.“

Diese Abschriften sind für alle Angehörigen ein großer Schatz, denn sie gewähren einen tiefen Einblick in den Alltag am Stammsitz der Familie in Dörpum. Fixpunkt in ihrer Ahnenreihe ist dabei im engeren Sinne Nicolai Möllgaard, der Ende des 18. Jahrhunderts die Katenstelle Bankezettelkrog am alten Ochsenweg übernahm und später in „Glücksburg“ umtaufte. Alle fünf Jahre – erneut 2027 – treffen sich mehrere Hundert Angehörige in Nordfriesland. Möllgaards zählen zu den größten Bauernfamilien im Land.

Das vorige Treffen in Christian Möllgaards Reithalle im Glücksburger Weg in Dörpum, direkt neben dem eigentlichen Stammsitz der Familie, organisierte Detlef Möllgaard mit. Er ist in Schleswig-Holstein weithin bekannt als leidenschaftlicher Meierist, einst Mitbegründer und heute Botschafter der KäseStraße Schleswig-Holstein, die rund 40 Hofkäsereien verbindet. Er scheint den riesigen Stammbaum der Familie Möllgaard auswendig zu kennen und hat einen exzellenten Überblick über die große Schar der lebenden Angehörigen. Auf die Frage, wie viele er von den 290 Verwandten gut kenne, die sich 2022 getroffen haben, antwortet er spontan „95 Prozent“.

Tina kurz nach der Geburt von Sohn Detlef: „Alle freuten sich über mein gutes Aussehen. Nur, dass man schnell heiß und flau wird und nachts tüchtig schwitzt, das gibt sich bald wieder, wenn man tüchtig isst. Unser kleiner Detlef, der mag auch seine Kost. Jetzt, wo er die Flasche nebenbei kriegt, ist er viel ruhiger und zufriedener. Im Schlaf kann er schon so lächeln und baden mag er auch schon gerne. Nun ist er auch schon 14 Tage alt.“

Unmittelbar erzählte Geschichte sei für Forscher Gold wert, unterstrich Sara Toschke, die Leiterin des nordfriesischen Kreisarchivs, anlässlich der Übergabe der Originalbriefe. Als Augenzeugen berichten Tina und Thomas Möllgaard direkt, wie sie das familiäre und politische Leben zu der Zeit wahrgenommen haben zwischen Hoffen und Bangen über den Ausgang des Krieges und den Entbehrungen des Alltags daheim. Toschke versicherte der Familie, dass die Originale nun bei richtiger Temperatur und Luftfeuchtigkeit gut aufgehoben seien – für jeden, der sie tiefer erforschen wolle.

Tina Ende 1944: „Es geht gewiss aufs Ganze. Aber was erleben wir noch alles? Man geht dem Winter mit Grauen entgegen. Alles kriegt Gasmasken. Aber wie kriegt man den kleinen Kindern Gasmasken auf? Ja, man muss alles dem Schicksal überlassen.“

Thomas antwortet: „Gott wird uns auch beistehen, dass wir unsere Sache gut zu Ende führen.“

Thomas Möllgaard hatte seinen Sohn Jens Nikolai damals in seinen Briefen direkt gefragt: „Na, was macht das Kalb von Alma und wie heißt es eigentlich? Kriegt Drossel auch schon bald ein Kalb? Sind die Pferde immer noch gut drauf?“

Detlef Möllgaard zeigt das Buch, in dem alle in lateinische Schrift übertragenen Briefe zusammengefasst sind.
Foto: Birger Bahlo

Für das Buch fasst der nun 90-jährige Jens Nikolai den Alltag auf dem Hof so zusammen: „Was unsere Mutter, wie auch viele andere Frauen, in dieser Zeit geleistet haben, ist nur schwer vorstellbar. Wir hatten im Krieg noch keinen Elektroanschluss, also keinen Schalter, mit dem man das Licht anknipste oder sonstige Elektrogeräte in Haus und Hof. Im Stall war eine handbetriebene Wasserpumpe für die Tiere und dort wurde auch das Wasser für den Haushalt geholt. Für die Bewirtschaftung des Hofes waren neben den einfachsten Arbeitsgeräten nur Drillmaschine und Grasmäher vorhanden und 1939 war, gemeinschaftlich mit zwei Nachbarn, ein Selbstbinder für die Kornernte angeschafft worden. Beim Roggenbinden mussten wir drei Jungs (Jens, Max und Bernhard) hinter dem von drei Pferden gezogenen Binder barfuß in den Roggenstoppeln hinterherlaufen. Wir mussten die Garben am Boden festhalten, damit sie nicht zusammengetüdelt blieben, und so wurde das Aufstellen der Garben für die Männer erleichtert. Wenn dann mal ein Bombergeschwader über uns hinwegflog, gingen wir aus Angst in den Graben oder unter Gebüsch in Deckung. So dauerte der Schulweg auch mal eine Stunde länger.“

Alles zusammen nur ein kleiner, aber tiefer Ausschnitt aus dem Leben der Möllgaards. „Wir sind sehr stolz auf unsere tolle Familiengeschichte, und das schweißt enorm zusammen“, hat Detlef Möllgaard anlässlich des Familientreffens vor drei Jahren gesagt. All das führe jedoch nicht etwa zu Hochnäsigkeit oder Wichtigtuerei in der Gesellschaft, denn jeder wisse um seine Abstammung von armen ­Geestbauern. „Da steckt eher Demut in uns drin.“

Gülledepotdüngung zu Silomais für mehr N-Effizienz

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In den vergangenen acht Jahren wurden in Schleswig-Holstein Versuche zur Gülledepotdüngung zu Silomais durchgeführt, die die Steigerung der Nährstoffeffizienz vor allem für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) aufzeigen. Vielversprechende Versuche mit der Zumischung von feinem Kieserit (Magnesiumsulfat) zum flüssigen organischen Wirtschaftsdünger (WD) zeigen auf, dass Landwirten hier die Möglichkeit geschaffen wird, den umweltrelevanten Unterfußdünger in Form von NP-Dünger zusätzlich einzusparen. Zur Umsetzung der Gewässerschutzziele könnte die Zugabe von feinem Kieserit zum WD einen wertvollen Beitrag im Silomaisanbau leisten, um den NP-Unterfußdünger einzusparen und zudem den Bedarf an Magnesium (MgO) und Schwefel (S) zu decken (vergleiche dazu auch Bauernblatt-Ausgabe 37, S. 46 und 47).

In Schleswig-Holstein weisen die Regionen der Milch- und Biogaserzeugung hohe Anbauanteile von Silomais (SM) in den Fruchtfolgen auf. Dabei unterscheidet sich der Mais in Bezug auf den zeitlichen Verlauf der Nährstoffaufnahme sowie der Ertragsbildung deutlich von anderen Kulturarten. Die ersten Wochen nach der Saat sind durch eine vergleichsweise zögernde Jugendentwicklung gekennzeichnet, während mit zunehmender Bodenerwärmung ein besonders intensives Massenwachstum der Bestände einsetzt. Daher muss die Maisdüngung präzise auf diese Anforderungen an Menge, Verfügbarkeit und Platzierung von Düngemitteln abgestimmt sein.

Auf einer Praxisfläche der Gewässerschutzberatung der Landwirtschaftskammer wurde ein streifenförmiger, nicht randomisierter Demonstrationsversuch für Gülledepotdüngung mit Struvit-Bildung angelegt. Foto: Dr. Karen Volkers

Die vergleichsweise weit in den Spätsommer reichende Vegetationszeit in Verbindung mit einem entsprechenden Nährstoffbedarf des Silomaises begründet, dass über organische Düngemittel applizierter N gegenüber anderen Kulturen besonders gut verwertet werden kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die WD-Ausbringung verlustarm und nicht zu früh im Jahr erfolgt, sodass der umgesetzte N den Pflanzen im Spätsommer noch zur Verfügung steht.

N-Verluste bei Ausbringung minimieren

Damit die Maispflanze dieses Depot in 12 cm Tiefe zügig über die Wurzeln erreicht, muss die Maisreihe direkt über das Gülledepot 5 cm flach unter der Erdoberfläche abgelegt werden. Foto: Dr. Karen Volkers

Mit dem Ammon-Rechner (www.ammon-nrw.de/#/rechner) der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen lassen sich die Ammoniakverluste in Abhängigkeit von Ausbringtechnik, Temperatur und Windverhältnissen modellhaft abschätzen. Die reihenförmige tiefe Injektion des flüssigen WD in den Boden (15 cm tief im Depotband) reduziert die gasförmigen Verluste von zirka 10 kg NH3/ha auf 0,1 kg NH3/ha (Gärrest 6 % TS, 1,6 kg NH4/m3, pH-Wert 7; Lufttemperatur 20 °C und Windgeschwindigkeit 3 m/s). Der insgesamt applizierte verfügbare Stickstoff steht der Maispflanze im Depot zur Verfügung. Damit die Maispflanze dieses Depot in 12 cm Tiefe zügig über die Wurzeln erreicht, muss die Maisreihe direkt über dem Gülledepot 5 cm flach unter der Erdoberfläche abgelegt werden.

Phosphat vollständig verfügbar machen

Aufgrund der langsamen Jugendentwicklung ist für ein ausreichend wasserlösliches P2O5-Angebot im Wurzelbereich der Maispflanzen zu sorgen. Dies lässt sich mit dem vergleichsweise schlechten Phosphataneignungsvermögen des Maises begründen. Mit der Zumischung von feinem Kieserit (27 % wasserlösliches MgO, 22 % wasserlöslicher S) zum flüssigen organischen WD entsteht sogenanntes Struvit (Magnesium-Ammonium-Phosphat). Die Struvit-Bildung hat hinsichtlich Nährstoffeffizienz den Vorteil, dass Ammonium-Stickstoff (NH4) gebunden wird und damit vor zu schneller Nitrifikation sowie Auswaschung geschützt ist. Dabei hat diese Form der N-Ernährung durchaus weitere positive Effekte in Bezug auf die Nährstoffeffizienz, beispielsweise eine Absenkung des pH-Wertes in der Rhizosphäre. Diese kann unter anderem zu einer verbesserten Aufnahme von P2O5 führen. Des Weiteren ist die Affinität des P2O5 aus WD zu Kalzium im Boden durch die entstandene Struvit-Verbindung aufgehoben, sodass besonders auf Böden mit hohem pH-Wert geringste P2O5-Alterungsprozesse beziehungsweise die Bildung von nicht pflanzenverfügbaren P2O5-Formen (zum Beispiel Kalziumphosphate, also Apatit) im Boden nicht zu befürchten sind. Die in der Struvit-Verbindung enthaltenen Nährstoffe N, P2O5 und MgO bleiben dabei nahezu vollständig pflanzenverfügbar und stehen der Pflanze vor allem in der Jugendentwicklung über einen längeren Zeitraum zur Verfügung. Ziel ist es, mit der Nutzung der Struvit-Bildung keinen zusätzlichen mineralischen N-/P-Dünger einzusetzen.

Praxisversuch bestätigt sehr hohe N- und P-Effizienz

Auf einer Praxisfläche der Gewässerschutzberatung der Landwirtschaftskammer wurde ein streifenförmiger, nicht randomisierter Demonstrationsversuch für Gülledepotdüngung mit Struvit-Bildung angelegt.

Der Demonstrationsversuch wurde am 9. Mai 2024 angelegt. Foto: Dr. Karen Volkers

Über vegetationsbegleitende Messungen wie Frühjahrs-Nmin und Spät-Frühjahrs Nmin-Messungen sowie Ertragsmessungen und Inhaltsstoffuntersuchungen des Erntegutes wurde der Versuch begleitet. Seit 2018 werden die Flächen im Strip-Till-Verfahren mit Gülledepotdüngung zu Silomais bei einer Fruchtfolge aus Getreide (Winterroggen) mit anschließender Winterzwischenfrucht (WZF; abfrierende und nicht abfrierende Winterzwischenfrucht) und nachfolgendem zweimaligen Silomaisanbau mit Untersaat in der N-Kulisse bewirtschaftet.

Im Mittel der letzten fünf Jahre wurden auf dem Standort 52 t Frischmasse (FM) Silomais geerntet. Tabelle 1 gibt die Ermittlung des Netto-N-Düngebedarfs wieder. Im Frühjahr 2024 wurde zur zweiten Frühjahrs-Nmin-Probenahme im März ein Vorfruchtwert (Nmin) der WZF von 88 kg Nmin/ha festgestellt. Der Netto-N-Düngebedarf und die Grundnährstoffbedarfe für P2O5, K2O, MgO und S und die tatsächliche Düngung sind ebenfalls in Tabelle 1 abgebildet. Der P2O5-Gehalt des Bodens liegt über 36 mg P2O5/100 g Boden, sodass der Silomais lediglich einen P2O5-Bedarf von 37 kg P2O5/ha aufweist. Der CaO-Bedarf der Fruchtfolge wurde im Frühjahr zu Mais gedeckt. Die Zumischung von feinem Kieserit zum Gärrest (GR) erfolgte direkt auf dem Güllewagen, mit Strip-Till-Technik ausgestattet, kurz vor der Injektion des Wirtschaftsdüngers mit zusätzlicher Dosiereinrichtung und Fronttank.

Mit Druckrollen wurde der gelockerte Bereich des Depots bei einem Reihenabstand von 50 cm rückverfestigt.

Eine massebetonte Silomaissorte mit Siloreifezahl 230 wurde mit zehn Pflanzen je Quadratmeter in 5 cm Tiefe nach fünf Tagen über das abgesetzte Depot (ab 12 cm Tiefe) gedrillt. Die fünf Versuchsvarianten wurden als Großparzellen in einfacher Wiederholung über den gesamten Schlag angelegt. Tabelle 1 weist zusätzlich je Düngevariante den noch zu entrichtenden Düngebedarf auf (Wert in Klammern). Für MgO fehlten trotz Kieserit-Gabe noch zwei Drittel des MgO-Bedarfs. Im Vier- bis Sechsblattstadium des Silomaises wurden Spät-Frühjahrs-Nmin-Proben für jede Düngevariante zwischen den Maisreihen (ab 10 cm von der Maisreihe entfernt) in 0 bis 90 cm Tiefe gezogen. Diese Werte variierten zwischen 152 und 187 kg Nmin/ha (Tabelle 2) und stellen den mineralisierten Gesamt-N-Vorrat des Bodens dar. Eine zusätzliche N- und P2O5-Düngung ist trotz Restbedarf somit nicht notwendig gewesen.

Die Trockenmasse (TM) und Inhaltsstoffe des Silomaises der Düngevarianten mit Piadin unterschieden sich nicht von den anderen Varianten. Auch wiesen die Piadin-Varianten im Vier- bis Sechsblattstadium keine höheren NH4-Werte im Boden auf. Der zusätzlich gegebene P2O5-Dünger führte zu keinem abgesicherten TM-Mehrertrag (Tabelle 3). Letztendlich hat die reduzierte gewässerschonende Düngevariante mit 25 m³ Gärrest und 1 dt feinem Kieserit gleich hohe TM-Erträge und NEL-Gehalte je Kilogramm TM wie die übrigen Varianten erbracht. Der Silomais-Rohproteingehalt weist ebenso auf die gewässerschonenste N-Düngungsvariante hin.

Fazit

Der Praxisversuch Gülledepot­düngung mit Kieseritzugabe zum Wirtschaftsdünger der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zeigt eine verlustarme und optimale N-Düngung für Silomais auf und stellt damit eine Möglichkeit der gewässerschutzorientierten Maisdüngung dar. Mittels Struvit-Bildung konnten die mit dem Gärrest verfügbaren NH4– und P2O5-Mengen effizient ausgenutzt werden. Eine N/P-Unterfußdüngung ist mit diesem Verfahren bei gegebener P2O5-Bodenversorgung nicht notwendig. Stattdessen muss auf eine bedarfsgerechte K2O- und MgO-Versorgung geachtet werden, um entsprechende TM- und NEL-Erträge im Silomaisanbau zu erreichen. Die Spät-Frühjahrs-Nmin-Beprobung gibt Landwirten die Information, ob und in welcher Höhe eine Nachdüngung nötig ist beziehungsweise ob zukünftig sogar N-Dünger eingespart werden kann, gerade bei humusreichen Flächen, nach Zwischenfrüchten oder Grünlandumbruch.

Brüssel genehmigt Biomassepaket

Biogasanlagenbetreiber können aufatmen: Die EU-Kommission hat das Biomassepaket genehmigt. Damit kommen die in dem Gesetzespaket beschlossenen Regelungen, darunter ein höheres Ausschreibevolumen und der Flexibilitätszuschlag, bei der anstehenden Oktoberausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Anwendung. Wie die EU-Kommission am Donnerstag mitgeteilt hat, sind die förderrechtlichen Anpassungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zulässig. Insgesamt darf die Bundesregierung damit das Budget für die Biomasseanlagenförderung um 7,9 Mrd. € aufstocken.

Begrüßt wurde die Nachricht von den im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) zusammengeschlossenen Verbänden. „Nach Monaten der Unsicherheit“ sei nun ein gangbarer Weg für den sicheren Fortbestand Hunderter Biogasanlagen aufgezeigt, erklärte die HBB-Leiterin Sandra Rostek.

Ob das Biomassepaket rechtzeitig die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission durchlaufen wird, war nicht garantiert. Die Brüsseler Behörde kann sich für das Notifizierungsverfahren bis zu zwei Monate Zeit nehmen. Da das Biomassepaket erst Mitte August eingereicht wurde, wurde die kommende Ausschreibungsrunde zur Zitterpartie. Wäre das Verfahren bis zum 30. September nicht abgeschlossen worden, wären die alten EEG-Regelungen zum Zuge gekommen. Aus der Branche wurde gewarnt, dass dies das Aus vieler Anlagenbetreibern bedeutet hätte.

Anreize für Flexibilisierung

Das Biomassepaket wurde im Frühjahr von der damaligen Bundesregierung mit der Union verhandelt und verabschiedet. Durch das Gesetz wird das Ausschreibevolumen auf 1.300 MW für 2025 erhöht. In der Oktoberausschreibung der BNetzA kann damit nun auf ein Volumen von 813 MW geboten werden, anstatt auf lediglich 363 MW.

Beschlossen wurden zudem Anreize, damit Biogasanlagen künftig Strom gezielt in Zeiten mit wenig Wind und Sonne einspeisen. Dafür wurde ein Flexibilitätszuschlag von 100 € pro kW installierter Leistung eingeführt. Statt wie bislang die Vergütung an die Bemessungsleistung der Anlagen zu knüpfen, wird dafür die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt.

Der stellvertretende Fraktionschef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sieht in der Entscheidung ein „positives Signal für die Branche“. Die Politik habe damit eine „wichtige Grundlage für den erfolgreichen Weiterbetrieb von Biogasanlagen in Deutschland“ geschaffen. Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende des Agrarausschusses des EU-Parlaments, Norbert Lins. „Die Genehmigung verhindert die drohende Stilllegung zahlreicher Anlagen und sichert wichtige Beiträge zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz“, so der CDU-Politiker. Investoren und Betreiber hätten nun wieder verlässliche Rahmenbedingungen.

HBB fordert Überbrückungshilfen

Nichtsdestotrotz dringt das HBB darauf, das Paket erneut zu überarbeiten. Um große Teile der Branche mitzunehmen, müsse die bisherige Vergütungssystematik auf ein sogenanntes Strommengenmodell umgestellt werden, forderte Rostek. Auch brauche es langfristige Kontinuität bei den Ausschreibevolumen.

Zudem monierte sie, dass Anlagen, die in den Jahren 2004 und 2005 erstmals ans Netz gegangen seien und nun an das Ende ihrer Vergütungsperiode kämen, bei der Ausarbeitung des Biomassepakets „vollkommen übersehen“ worden seien. Die Bioenergieverbände im HBB empfehlen der Bundesregierung daher erneut, eine schnelle Überbrückungshilfe zu schaffen.

Da die im Haushalt eingeplanten Mittel durch das verzögerte Biomassepaket nicht vollständig verwendet würden, sei eine solche Rettungsmaßnahme auch ohne zusätzliche Kosten finanzierbar, betonte Rostek.

 

Weiße Süßlupinen als geeignete Eiweißquelle

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Körnerleguminosen sind in der modernen Milchviehfütterung eine zukunftsfähige Eiweißquelle. Sie bieten klare ökologische, ökonomische und agronomische Vorteile, insbesondere für den ökologischen Landbau, aber zunehmend auch für konventionelle Betriebe. Ihre erfolgreiche Integration in die Fütterung setzt jedoch eine fundierte Planung, angepasste Technik und betriebsindividuelle Beratung voraus.

Wer auf Soja verzichten, Futterkosten senken und die eigene Nachhaltigkeit verbessern will, findet in der Lupine eine wertvolle Verbündete für die Ration der Zukunft. Die zunehmende Bedeutung von Regionalität, Klimaschutz und Tiergesundheit fördert dabei die Akzeptanz dieser Kulturpflanzen. Entscheidend für ihren wirtschaftlichen Erfolg sind eine strategische Einbindung in Fruchtfolge und Fütterungssystem sowie die Berücksichtigung ihrer spezifischen Eigenschaften in der Rationsberechnung.

Das Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp der Landwirtschaftskammer hat im Jahr 2023 rund 15 t weiße Süßlupine von einer 3 ha großen Anbaufläche geerntet und nun in einem Fütterungsversuch eingesetzt. Ziel des Fütterungsversuches war der Ersatz eines Anteils zugekauften Rapsextraktionsschrots durch geschrotete Süßlupine.

Die Versuchsgruppen

Aus der Futterkamper Milchviehherde wurden zwei Versuchsgruppen zusammengestellt, die im Hinblick auf die mittlere Laktationsnummer, den mittleren Laktationstag und die Leistungsgrößen mittlere Milchmenge, Fett- und Eiweißanteil balanciert waren. Insgesamt wurden je Gruppe 35 Kühe und Färsen ausgewählt und eine Woche vor Versuchsbeginn in das Versuchsabteil eingestallt. Die Futtervorlage der Versuchs- und Kontrollration erfolgte über Wiegetröge, die über die Einzeltiererkennung den Tieren der Versuchs- beziehungsweise Kontrollgruppe (VG beziehungsweise KG) zugänglich gemacht wurden. Die Einteilungskriterien für die Gruppen sind in Tabelle 1 ersichtlich. Innerhalb der Gruppen waren rund 43 % (VG) beziehungsweise 45 % (KG) Erstlaktierende und 14 % (VG) beziehungsweise 23 % (KG) in der zweiten Laktation. Alle weiteren Tiere waren in der dritten, vierten beziehungsweise fünften Laktation und wurden innerhalb der Auswertung zusammengefasst. Während der Versuchslaufzeit wurden verschiedene Merkmale zur Bewertung der Leistung und Gesundheit erfasst. Diese teilen sich in tägliche und weitere Merkmale auf.

Für den Versuch wurden die Wiegetröge des Lehr- und Versuchszentrums Futterkamp der Kontroll- beziehungsweise Versuchsgruppe zugeordnet. Foto: Dr. Imme Dittrich

Tägliche Merkmale

Aus den routinemäßig erfassten Betriebsdaten wurden insbesondere die tägliche Milchleistung (in kg pro Tag), die tägliche Futteraufnahme (in kg Frischmasse) und das Wiederkäuen (in min pro Tag) für die Bewertung des Fütterungsversuches herangezogen und tierindividuell in die Auswertung einbezogen. Auf Basis der ermittelten Trockenmasse der Rationen wurden zudem die aufgenommenen Mengen an Rohprotein (in g pro Kuh und Tag), Faserkomponenten und weiterer Rationsbestandteile berechnet.

Weitere Merkmale

Die Rationen beziehungsweise Rationsbestandteile wurden im laufenden Versuch wöchentlich beprobt und als Mischprobe zur Analyse eingeschickt. Gemischt wurde unter Berücksichtigung von Versuchsabschnitten und Rationswechseln. Die Milchqualität wurde im Rahmen von Milchleistungsprüfungen 14-täglich bestimmt.

Rationen nach Gruppen

Beide Gruppen erhielten die gleiche maisbasierte Grundfutterration (Tabelle 2), ergänzt mit gleichen Mengen Energie- und Mineralfuttermischung. Im Bereich der Proteinergänzung wurden bis zu 2 kg Rapsextraktionsschrot durch geschrotete Süßlupine ersetzt.

Der Versuch lässt sich in drei Abschnitte teilen. Zu Versuchsbeginn enthielt die Ration der Versuchsgruppe 2 kg Lupine, es zeigten sich jedoch innerhalb der ersten sieben Versuchswochen neben technischen auch Akzeptanzprobleme, sodass zunächst über eine Dauer von 14 Tagen die Kontrollration ohne Lupine an alle Tiere verfüttert wurde. Nach dieser Pause wurde der Lupinenanteil um ein 1 kg reduziert. In den nachfolgenden fünf Wochen zeigten dann nur noch einzelne Tiere Akzeptanzprobleme. Im Rahmen der Auswertung wurden somit aus oben genannten Gründen einzelne Tiere aus dem Datenpool entfernt. Nach Prüfung und Plausibilitätskontrolle verblieben 28 Tiere in Kontroll- und Versuchsgruppen und wurden in die Auswertung einbezogen. Im Rahmen der weiteren Plausibilitätsprüfung wurden alle Extremwerte entfernt, die um mehr als vier Standardabweichungen vom jeweiligen Mittel der betrachteten Merkmale abwichen, sodass schließlich 5.209 Kuhtage für die deskriptive Auswertung genutzt werden konnten.

Die Ergebnisse

Die Trockenmasseaufnahme der beiden Gruppen zeigte grundlegende Schwankungen, blieb aber über die gesamte Versuchslaufzeit auf einem ähnlichen Niveau (Grafik 1). Im Mittel der 93 Versuchstage nahmen die Tiere der Versuchsgruppe täglich 23,3 (± 4,0) kg TM auf. Dagegen war die Trockenmasseaufnahme der Kontrollgruppe mit 24,0 (± 3,3) kg TM tendenziell um 700 g je Tier und Tag höher. Die mittlere Aufnahme der Protein- und Faserkomponenten unterschied sich zwischen den Gruppen nur geringfügig. Während die Kontrollgruppe rund 4,0 kg Rohprotein pro Tag aufnahm, zeigte die Versuchsgruppe im Mittel der gesamten Versuchslaufzeit eine Rohproteinaufnahme von 3,9 kg je Tier und Tag. Diese geringfügigen Unterschiede ziehen sich durch alle Rationskomponenten und sind exemplarisch für Protein- und Faserkomponenten in Grafik 2 dargestellt. In der Betrachtung der Versuchsabschnitte zeigten sich deutlichere Unterschiede zwischen Kontroll- und Versuchsgruppe. Die Trockenmasseaufnahme unterschied sich im ersten Versuchsabschnitt um rund 1 kg, lag im zweiten Versuchsabschnitt mit 23,9 kg (Kontrollgruppe) beziehungsweise 24,0 kg gleichauf und unterschied sich in der dritten Phase um rund 0,683 kg (Grafik 3). Die Milchleistung lag über den gesamten Versuchszeitraum betrachtet mit 37,3 (± 6,4) kg in der Kontrollgruppe und 37,2 (± 6,0) kg in der Versuchsgruppe auf nahezu identischem Niveau. Dies zeigte sich auch für die Gehalte an Milchfett und Milcheiweiß (Grafik 4). Die Betrachtung der einzelnen Versuchsabschnitte verdeutlicht die Ähnlichkeit der beiden Gruppen in den einzelnen Fütterungsphasen. Während die Futteraufnahme und Milchleistung über die gesamte Versuchsdauer weitgehend auf demselben Niveau lagen, unterschied sich das Wiederkäuen im Mittel um 10 min. Die Kontrolltiere kauten im Mittel 601 min pro Tag wieder, die Versuchstiere lagen mit 590 min darunter. Insgesamt zeigte die Versuchsgruppe aber auch eine größere Streuung in diesem Verhalten.

Fazit

Einen Anteil Rapsextraktionsschrot durch Süßlupine zu ersetzen war das Ziel des vorliegenden Versuchs. In der Versuchsdurchführung zeigten sich grundsätzlich keine maßgeblichen Unterschiede zwischen Kontroll- und Versuchsgruppe im Hinblick auf die Futteraufnahme, die Milchleistung, das Milchfett und -eiweiß sowie das Wiederkäuen. Die Gesamtbetrachtung des Versuches verdeutlicht die Eignung der Lupine als Quelle für Futtereiweiß. Gleichzeitig bringt sie, so wie andere Körnerleguminosen, auch andere Vorteile mit sich (siehe Rinder aktuell, Ausgabe 25 oder hier: https://www.bauernblatt.com/koernerleguminosen-in-der-milchviehfuetterung/).

Lader als Traktoren – eine erweiterte Option

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Nach ihrer Bauart sind Rad- und Teleskoplader vornehmlich als selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingestuft. Seit einigen Jahren besteht aber auch die Möglichkeit, diese Lader als Traktoren mit der Bezeichnung T1 zuzulassen. Was bedeutet dies und wo liegen die rechtlichen Unterschiede gegenüber der Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine?

Traktoren, die seit dem 1. Januar 2018 neu in den Verkehr gebracht werden, müssen die EU-Verordnung 167/2013 erfüllen. In dieser sogenannten Tractor-Mother-Regulation sind viele Vorgaben für die Typgenehmigung europaweit harmonisiert worden. Auch Rad- und Teleskoplader können schon seit Längerem nach dieser Verordnung zugelassen werden, wenn sie die entsprechenden Traktor-Vorgaben erfüllen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) werden die Lader im Feld J mit der Klasse T1 als Zugmaschine auf Rädern beschrieben. Dazu kommt noch der Buchstabe „a“ für Fahrzeuge bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 40 km/h. Schnellere Fahrzeuge erhalten den Buchstaben „b“, der bei Rad- oder Teleskopladern eher selten vorkommt. Die Lader können aber auch nach nationalem Recht als land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschine zugelassen sein. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht dann meistens unter Punkt J die Nummer 89 und unter 4 die Nummer 1000. Diese Schlüsselnummer 89 1000 kennzeichnet den Lader dann als lof Zugmaschine Ackerschlepper.

Vorgaben für die Kabinen-Schutzstruktur

Seit dem 1. November 2021 müssen Lader, die eine Traktorenzulassung erhalten wollen, die Vorgaben des neuen § 32e der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erfüllen. Dieser Paragraf regelt die Schutzstrukturen land- oder forstwirtschaftlicher Zugmaschinen (etwa Überrollschutzstrukturen der Kabine) und ist an die EU-Vorgaben angelehnt. Manche Lader-Hersteller stellt dies vor besondere Herausforderungen, sie lassen daher neue Lader nur als selbstfahrende Arbeitsmaschinen zu. Lader, die schon vor dem 1. November 2021 in Verkehr gebracht wurden, können auch mit der vorhandenen Kabine als lof Zugmaschine zugelassen werden, sofern der Hersteller dies unterstützt und ein anerkannter Sachverständiger, zum Beispiel TÜV oder Dekra, ein entsprechendes Gutachten erstellt. Soll ein neuer Lader als Zugmaschine zugelassen werden, ist mit dem Hersteller zu klären, ob die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Als „T1a Zugmaschine auf Rädern bis 40 km/h“ zugelassener Teleskoplader

Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist Standard

Rad- und Teleskoplader sind in der Regel von ihrer Bauart selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfA). Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung sind dies Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Als Schlüsselnummer ist bei den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden, zum Beispiel die 161199 aufgeführt. Diese Nummer setzt sich ebenfalls aus den Feldern J und 4 in den Fahrzeugpapieren zusammen. Die dritte und vierte Zahl, also 1 und 1, spiegeln die Bauart als lof Fahrzeug wider. Ein Radlader, der aus dem Baubereich kommt, hat beispielsweise die 161201 als Schlüsselnummer. Dieses Fahrzeug kann aber auch in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Das Zulassungsverfahren ist bei allen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen identisch.

Keine Zulassung bis 20 Stundenkilometer

Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h müssen selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht zugelassen werden. Um dies deutlich zu machen, ist es verpflichtend, dass sie am Heck und an beiden Seiten mit 20er Geschwindigkeitsschildern gekennzeichnet sind. Fehlen die Geschwindigkeitsschilder, kann dies zu einem Punkt und einem Bußgeld führen. Was viele nicht wissen ist, dass zum Betrieb auf öffentlichen Straßen am Fahrzeug der Vorname, Name und Wohnort des Halters an der linken Fahrzeugseite dauerhaft und lesbar angebracht sein müssen.

Dies gilt übrigens auch für andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder Roder. Auch wenn der Rad- oder Teleskoplader bis 20 km/h bbH keine Zulassung benötigt, so ist für den Betrieb auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis notwendig. Beim Kauf des Laders sollte die Betriebserlaubnis unbedingt eingefordert werden. Wird vom Hersteller ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis mitgeliefert, so muss dieses Gutachten bei der örtlichen Zulassungsstelle abgestempelt werden. Erst dann hat man eine gültige Betriebserlaubnis. Gerade bei Gebrauchtmaschinen ist die Betriebserlaubnis oftmals nicht vorhanden. Dann kann man sich an den Hersteller wenden und mithilfe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer eventuell eine Zweitschrift der allgemeinen Betriebserlaubnis bekommen. Ist dies nicht möglich, muss ein neues Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis von einem anerkannten Sachverständigen erstellt werden. Ohne Betriebserlaubnis darf man nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein und so ist auch die Betriebserlaubnis bei Straßenfahrten mitzuführen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen können jedoch schneller als mit 20 km/h unterwegs sein. Dann müssen sie ebenfalls zugelassen werden und bekommen ein eigenes Kennzeichen. Außerdem ist dann alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung fällig.

Beim Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft kann der 40-km/h-Teleskoplader als Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine mit der Führerscheinklasse T gefahren werden.
Hoflader sind in der Regel zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Die Kennzeichnung mit 20er Geschwindigkeitsschildern ist entscheidend.

Rechtliche Unterschiede beim Führerschein

Wo liegen nun die rechtlichen Unterschiede, wenn der Rad- oder Teleskoplader als T1a-Fahrzeug beziehungsweise lof Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine eingestuft wird? Wie in der Tabelle dargestellt, fangen beim Führerschein die rechtlichen Unterschiede an. Der als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingestufte Rad- oder Teleskoplader kann bis 25 km/h bbH mit der Klasse L gefahren werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lader bei einem Lohnunternehmen, auf einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einem Gewerbebetrieb, zum Beispiel bei einem Bauunternehmer, im Einsatz ist. Unabhängig vom Gewicht bedeutet dies, dass alle Führerscheininhaber der Klasse B (Pkw) auch diese Fahrzeuge fahren dürfen, denn die Klasse L wird von der Klasse B eingeschlossen. Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die bei Lohnunternehmen und in der Land- oder Forstwirtschaft bis 40 km/h bbH zugelassen sind, können unter Einhaltung der lof Zwecke mit der Klasse T gefahren werden. Beim Bauunternehmer oder Arbeiten für Bauunternehmer ist das gleiche Fahrzeug je nach zulässigem Gesamtgewicht mit der Klasse C1 oder C zu fahren. Als lof Zugmaschine darf der Rad- oder Teleskoplader für lof Zwecke mit der Klasse L bis zu einer bbH von 40 km/h gefahren werden. Im Anhängerbetrieb ist jedoch die Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h einzuhalten. Mit der Führerscheinklasse T könnte der Rad- oder Teleskoplader als Zugmaschine ab 18 Jahren sogar bis zu einer bbH von 60 km/h gefahren werden. Dies wäre auch bei einer gewerblichen Biogasanlage möglich, da auch hier der lof Zweck gegeben ist. In anderen Gewerbebetrieben (zum Beispiel Tief- und Straßenbau) kommen die Klassen L und T für Zugmaschinen nicht zum Tragen.

Weitere Unterschiede detailliert beachten

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bbH sind üblicherweise über die Betriebshaftpflicht mitversichert. Zugelassene Maschinen benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Je nach Art und Inhalt der Versicherung können sich bei der Zulassung als lof Zugmaschine Kostenvorteile ergeben. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungen ist zu empfehlen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind bis auf wenige Ausnahmen generell von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Auch im gewerblichen Einsatz, zum Beispiel bei einer gewerblichen Biogasanlage, sind Rad- oder Teleskoplader steuerbefreit und haben mit Zulassung ein grünes Kennzeichen. Als lof Zugmaschine ist der Rad- oder Teleskoplader genauso eingestuft wie ein Schlepper. Im lof Betrieb und bei Lohnunternehmen, die für lof Betriebe Dienstleistungen durchführen, ist er steuerbefreit und hat ein grünes Nummernschild. Ein Gewerbebetrieb hingegen muss für diese Maschine Steuern bezahlen und hat ein schwarzes Kennzeichen.

Der zugelassene Radlader als selbstfahrende Arbeitsmaschine ist generell von der Kfz-Steuer befreit.

Achtung beim Mitführen von Anhängern

Seit dem 3. Juli 2021 dürfen hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen keine Anhänger zum Zweck der Güter- oder Personenbeförderung mitgeführt werden, mit Ausnahme von Beförderungen, die ausschließlich der Zweckbestimmung der selbstfahrenden Arbeitsmaschine dienen. Hinter einem Radlader kann also beispielsweise ein Anhänger für den Transport der großen Silagegabel mitgeführt werden. Bei der Zulassung als lof Zugmaschine können hingegen zwei Anhänger angekoppelt werden. In beiden Fällen müssen die Anhängekupplung, die Anhänge- und Stützlast in den jeweiligen Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darf generell keine Güter und Personen auf öffentlichen Straßen befördern. Die meisten Hersteller erteilen auch keine Freigabe, mit beladenen Werkzeugen auf öffentlichen Verkehrswegen zu fahren. Weiterhin ist die Absicherung der verkehrsgefährdenden Teile bei allen Maschinen zu berücksichtigen. Schaufelkanten oder Spitzen von Gabeln sind abzudecken und mit rot-weißen Warntafeln kenntlich zu machen.

Fazit

Rad- oder Teleskoplader können als Zugmaschinen auf Rädern (T1) beziehungsweise lof Zugmaschine zugelassen werden. Allerdings müssen Lader, die nach dem 1. November 2021 gebaut worden sind, die neuen Kabinenvorschriften erfüllen. Die Standardbauart von Ladern ist nach wie vor die selbstfahrende Arbeitsmaschine. Bei vorhandenen Ladern empfiehlt es sich, einmal in die Fahrzeugpapiere zu schauen und festzustellen, in welche Bauart der Lader eingestuft ist. Die jeweiligen rechtlichen Vorgaben sind dann zu berücksichtigen. Ganz gleich wie der Lader von seiner Bauart eingestuft ist, beim Betrieb auf öffentlichen Straßen muss das Fahrzeug verkehrstauglich sein. Dazu gehören zum Beispiel die entsprechende Beleuchtung, eine ordentliche Bereifung und die Abdeckung verkehrsgefährdender Teile.

Was leisten Zwischenfrüchte bei der N-Konservierung?

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Eine Studie der Agrarberatung Dreyer, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Deutschen Wetterdienstes hat den Einfluss von Zwischenfrüchten auf die N-Konservierung und den Einfluss auf das Bodenwasser untersucht. Die Ergebnisse werden hier vorgestellt.

Die Integration von Zwischenfrüchten in die Fruchtfolgen ist mit zahlreichen Zielstellungen verbunden. Im Fokus stehen unter anderem der Schutz vor Bodenerosion, die ständige Bereitstellung frischer organischer Sub­stanz als Futter für das Bodenleben (Lebendverbauung, Humusaufbau, Ton-Humus-Komplexe et cetera) sowie nicht zuletzt auch die Konservierung von auswaschungsgefährdeten Nährstoffen. Aus nährstoffdynamischer Sicht ist hierbei insbesondere der Stickstoff von Bedeutung: Die Düngeverordnung macht strikte Vorgaben bezüglich der maximal zu düngenden N-Menge. Besonders an den Hochertragsstandorten wird beispielsweise die nachhaltige Erzeugung von Qualitätsgetreide schwierig.

Eine knapp kalkulierte N-Düngung ist in den meisten Fällen kaum geeignet, um einen Nitrateintrag in den Grundwasserkörper effektiv zu mindern. Das liegt daran, dass die N-Auswaschung an die Sickerwasserbildung gekoppelt ist: Grundwasserneubildung findet hauptsächlich in der Winterperiode statt. Ausschlaggebend für die N-Austräge ins Grundwasser sind also nicht die Bodengehalte an wasserlöslichem Stickstoff (Nmin) während der N-Düngungssaison, sondern vielmehr diejenigen zu Beginn der winterlichen Sickerwasserperiode (zirka ab November). Regelmäßige Messungen zeigen, dass die Herbst-Nmin-Gehalte sowohl nach Getreide als auch nach Raps oder Mais nicht selten im Bereich von etwa 100 kg/ha liegen. Diese N-Mengen stammen aber im Wesentlichen nicht direkt aus der N-Düngung, sondern zur Hauptsache aus der sommerlichen Nachmineralisierung, also aus dem Abbau organischer Substanz. Auf diese natürliche N-Nachlieferung ist im Rahmen einer bedarfsgerechten N-Düngung kaum Einfluss zu nehmen.

Eine Erfolg versprechende Lösung des Nitratproblems ist nun jedoch die N-Konservierung in pflanzlicher Biomasse. Dies kann manchmal durch Hauptfrüchte, beispielsweise Raps, geschehen, der bei zehn bis zwölf Blättern je Pflanze vor dem Winter durchaus 80 bis 100 kg N/ha aufnehmen kann. Steht aber eine Sommerkultur wie Mais nach Weizen, dann bleibt nur eine gut entwickelte Zwischenfrucht zur N-Konservierung übrig.

Besonders in Trockengebieten gibt es jedoch gegen den Zwischenfruchtanbau seit jeher deutliche Vorbehalte: „Die Zwischenfrucht zieht Wasser, das dann der Nachfrucht fehlt.“ Dennoch ist der Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen in vielen Regionen inzwischen Pflicht.

Vor diesem Hintergrund stellen sich zwei zentrale Fragen:

Welche N-Mengen kann eine Zwischenfrucht vor Winter aufnehmen?

Und wie wirkt sich der Zwischenfruchtanbau auf den Bodenwasserhaushalt aus?

Zur Klärung dieser Fragen wurde in Kooperation mit der Professur für Allgemeinen Pflanzenbau und Ökologischen Landbau der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Deutschen Wetterdienst 2023/24 in Dahlenwarsleben nördlich von Magdeburg ein entsprechender Feldversuch (Streifenversuch) angelegt: Eine Anfang August 2023 nach Winterweizen etablierte abfrierende Zwischenfruchtmischung (25 % Phacelia, 25 % Ramtillkraut, 50 % Sommerwicke) konnte sich bei hervorragenden Wachstumsbedingungen bis zum Vegetationsende (Ende November 2023) sehr gut entwickeln.

Eine Analyse am 20. November 2023 zeigte, dass unter der Zwischenfrucht bis zu einer Tiefe von 60 cm noch Rest-Nmin-Mengen von 30 kg/ha vorhanden waren, während es unter der Vergleichsbrache ohne jeden Bewuchs 128 kg/ha waren (Abbildung 1). Rein rechnerisch hat die Zwischenfrucht also zirka 100 kg N/ha in der Biomasse gespeichert und somit vor potenzieller Auswaschung geschützt. Davon steckten – so zeigen es weitere Analysen – zirka 75 kg N/ha in der oberirdischen Biomasse (Abbildung 2), sodass die restlichen zirka 25 kg N/ha wohl auf die Wurzelmasse, Exsudate et cetera anzurechnen sind.

Der Bodenwassergehalt wurde bis zu einer Tiefe von 60 cm alle drei Wochen erfasst. Es zeigte sich erwartungsgemäß, dass die Bodenwassergehalte unter der Zwischenfrucht im Sommer und Herbst zunächst niedriger lagen als unter der Brache. Dieses Defizit glich sich aber über Winter bis zum Frühjahr hin wieder vollständig aus (Abbildung 3). Durch die Biomasse wird im Winter vermehrt Wasser in Form von Tau und Schnee eingefangen. Es kann einerseits in den Boden infiltrieren und andererseits wird durch die Tau­benetzung der Pflanzen der Transpirationsverlust verringert. Darüber hinaus sorgt eine abfrierende Zwischenfrucht im Frühjahr bei steigenden Temperaturen durch die Mulchschicht für eine um etwa 30 % geringere Evaporation gegenüber der Brache.

Der hier vorgestellte Versuchsaufbau wurde zeitgleich im zirka 80 km weiter südlich gelegenen Merbitz auf der Versuchsstation der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Exaktfeldversuch geprüft. Auch hier zeigte sich im Herbst unter der Zwischenfrucht gegenüber der Brache ein Wasserdefizit, das bis zum nächsten Frühjahr wieder ausgeglichen wurde.

Auch mehrjährige und mehrortige Messungen des Deutschen Wetterdienstes bestätigen diesen Befund, der sich beispielsweise für den beprobten Standort in Threna im Mitteldeutschen Trockengebiet langfristig zeigen lässt (Abbildung 4). Neben den kurzfristigen Effekten des Zwischenfruchtanbaus führt der Bewuchs zur Auflockerung des Bodens und verbessert das Bodengefüge, sodass die Wasserinfiltration und Speicherleistung des Bodens nachhaltig verbessert werden.

Im weiteren Versuchsverlauf zeigte sich, dass es hinsichtlich des Ertrages des nachgestellten Silomaises 2024 keine Unterschiede zwischen den Varianten „Brache vor Mais“ und „Zwischenfrucht vor Mais“ gab. Somit erweist sich der Zwischenfruchtanbau als wirkungsvolle Maßnahme zur Schließung von Nährstoffkreisläufen und langfristige Investition in die Bodengesundheit – ohne negative Auswirkung auf das Wachstum der Hauptkultur.

In aufbauenden Versuchen muss speziell unter den Bedingungen im Trockengebiet geklärt werden, in welchem Umfang und zeitlichem Verlauf die in der Zwischenfrucht-Biomasse gespeicherte N-Menge der Nachfrucht durch Wiedermineralisierung zur Verfügung steht, wie stark also die N-Düngung der Nachfrucht potenziell reduziert werden kann.

Fazit

Zwischenfrüchte schützen den Boden vor Wind- und Wassererosion und tragen zum Erhalt beziehungsweise zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit bei. Gut entwickelte Zwischenfrüchte können N-Mengen von bis zu 100 kg/ha in ihrer Biomasse binden und somit vor winterlicher Auswaschung schützen. Die Bodenwasserreserven werden vom Zwischenfruchtanbau nicht nachhaltig beansprucht (bei abfrierender Zwischenfrucht und ausreichenden Winterniederschlägen).

Verbandsstutenschau auf der Norla

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Seit Jahren ist die Norla-Messe in Rendsburg auch für Pferdehalter, Reiter, Fahrer und Züchter ein Anlaufpunkt. In diesem Jahr waren der Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes, der Trakehner Verband und das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg (PSB) dabei.

Letzteres hatte Vertreter der verschiedenen Rassen in die Dauerausstellung gesandt und richtete wieder die Verbandsstutenschau sowie ein buntes Schauprogramm aus. „Auf der Norla geht immer alles seinen Gang. Wir haben dort beste Möglichkeiten und werden von der Messe unterstützt“, freute sich Dr. Elisabeth Jensen, Zuchtleiterin des PSB.

Als Miss Norla wurde die Staatsprämienstute Petit Hailey Hope aus der Zucht und dem Besitz der Zuchtgemeinschaft Michalowski aus Dörpstedt, Kreis Schleswig-Flensburg, ausgewählt. Vor sechs Jahren wurde ihr schon einmal dieser Titel verliehen.

Sieger im Familienwettbewerb wurden die Partbred-Shetlandponys Stella, Shakira und Sweet Fiona aus der Zucht von Heidi und Jürgen Carstens aus Wittbek, Kreis Nordfriesland. Das war ein besonderer Sieg für Familie Carstens, denn mit Stella waren sie vor 20 Jahren schon einmal auf der Norla, damals mit ihrer Mutter und der Vollschwester. „Nach so einer langen Zeit wollten wir es noch einmal wagen“, sagte Heidi Carstens. Die ganze Familie – Kinder, Schwiegerkinder, Enkelkinder und Uroma – war mit nach Rendsburg gereist.

Auf der Norla 2005 nahm Familie Carstens schon einmal am Familienwettbewerb teil. Heidi hatte damals auch ihre beiden Kinder Hans Erik und Marina Carstens dabei. Auch Stella (r.) war dabei, mit Mutter Sarah (li.) und Vollschwester Sue. Foto: privat

Produktivität ist mehr als Tonnen und Festmeter

Mut zur Weiterentwicklung der heimischen Forstwirtschaft hat der Präsident der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Hubertus Paetow, auf den DLG-Waldtagen in Lichtenau/Westfalen gemacht. Die aktuellen Herausforderungen wie die Klimawandelschäden und die gesellschaftlichen Erwartungen an den Wald verlangten neue Antworten, betonte Paetow. Bei der Produktivität gehe es heute nicht mehr nur um Tonnen oder Festmeter, sondern auch zum Beispiel um den Artenschutz und den Wasserrückhalt.

Um diese Ziele zu erreichen, hält Paetow eine neue Debattenkultur für notwendig, die Innovationen nicht reflexhaft ablehnt, sondern offen und faktenbasiert bewertet. Fortschritt dürfe nicht an ideologischen Grenzen scheitern, sondern müsse an Wirkung und Nutzen gemessen werden. Zielkonflikte müssten offen benannt und gemeinsam gelöst werden, so Paetow. In den zurückliegenden Jahren habe auch die Forstbranche enorme technologische Fortschritte gemacht. Heute trügen zum Beispiel sensorgestützte Maschinen dazu bei, Ressourcen gezielter einzusetzen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Prozesse effizienter zu gestalten.

In Zukunft würden laut Paetow außerdem neue Bewertungs- und Anreizsysteme gebraucht. Ökologische Leistungen müssten messbar und marktfähig werden. Das könne durch neue Indikatoren, Zertifizierungen oder Anreizsysteme geschehen. Vorbild dafür könne der Emissionshandel sein. Nur so schaffe man die nötige wirtschaftliche Grundlage für eine multifunktionale, nachhaltige Forstwirtschaft. „Wenn wir bereit sind, neue Wege zu gehen, wenn wir Innovationen zulassen und wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, dann können wir die Forstwirtschaft nicht nur krisenfest, sondern auch zukunftsfähig machen“, zeigte sich Paetow überzeugt.

Für Staatssekretär Dr. Martin Berges vom nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium entscheidet sich die Zukunft des Waldes heute – durch kluge Strategien, moderne Technologien und gemeinsames Handeln von Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW), Prof. Andreas Bitter, unterstrich die Bedeutung unter anderem von digitalen Lösungen und gezielten Kooperationen im Rahmen von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Sie trügen dazu bei, die Wälder erfolgreich in die Zukunft zu führen.

Erdmandelgras ist auch in Schleswig-Holstein angekommen

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In der Fachpresse wurde in diesem Jahr in einigen Artikeln auf die massive Ausbreitung des Erdmandelgrases in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Weit weg? Leider nein, auch in Schleswig-Holstein kommt dieses Gras vor.

Damit die Verbreitung nicht unhändelbare Dimensionen annimmt, gilt es, die Augen offen zu halten und rechtzeitig zu handeln.

Das Erdmandelgras (Cyperus esculentus) ist eine invasive C4-Pflanze (wachstumsstark bei Wärme), die aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit, ihres massiven Vermehrungspotenzials und ihrer schwierigen Bekämpfbarkeit in der Lage ist, Flächen in ihrer Nutzung sehr stark einzuschränken. Besonders Sonderkulturen mit geringerem Herbizid-Portfolio, aber auch Ackerbaukulturen, die sehr lange lichtoffene Bestände vorweisen, wie Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben oder Ackerbohnen, sind gefährdet. Allerdings sind auch Flächen mit einem hohen Getreideanteil nicht von dieser Gefahr ausgenommen (Fahrgassen, dünne Bestände).