Start Blog Seite 4

Ukrainische Agrarexporte in EU neu geregelt

0

Nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurden im Jahr 2022 von der EU Handelserleichterungen eingeführt. Ziel war es, die ukrainische Wirtschaft durch den erleichterten Export ukrainischer Waren in die EU zu unterstützen. So wurden Zölle auf nahezu alle ukrainischen Produkte vollständig ausgesetzt, genau wie Zollkontingenten für bestimmte Agrarprodukte. Dies ermöglichte es einerseits der Ukraine, ihre Exporte in die EU deutlich zu steigern, die Importe von ukrainischen Agrargütern erreichten im Jahr 2024 rund 13 Mrd. €. Andererseits profitierte speziell der große ukrainische Agrarsektor von dem unbegrenzten Zugang zum EU-Markt, was besonders in den südosteuropäischen Nachbarländern zu Marktverwerfungen führte. Die dortigen Landwirte beklagten sich über den durch günstige ukrainische Importe ausgelösten Preisverfall ihrer Produkte. Mit dem Ende dieser Maßnahmen im Juni 2025 kehrt die EU nun zu den Regelungen des Abkommens von 2016 zurück. Das bedeutet konkret: Für viele Produkte gelten wieder Zollkontingente. Die Rückkehr zur Normalität erfolgt nicht abrupt, sondern wird von Übergangsregelungen begleitet. Beide Seiten haben sich auch darauf geeinigt, ukrainischen Exporteuren zu helfen, ihre traditionellen Märkte in Drittländern zu erreichen.

Neue Regeln ab Januar 2026

Die Verhandlungen um die künftigen Agrarlieferungen aus der Ukraine in die EU wurden im Mai 2025 abgeschlossen. Die neuen Regeln gelten ab 1. Januar 2026. „Dieses Abkommen, ausgewogen, fair und realistisch, eröffnet ein neues Kapitel in den bereits dynamischen Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Ukraine“, so EU-Handelskommissar Maroš Šefcovic.

Aber auch über dieses neue Handelsabkommen zwischen EU und der Ukraine wird kontrovers diskutiert. Denn während für einige Produkte wie Schweine-, Rind- und Schaffleisch die Mengen von 2016 unverändert blieben, wurden für andere Produkte die zollfreien Importquoten deutlich erhöht, so bei Zucker (auf 100.000 t), Gerste (auf 450.000 t), Weizen (auf 1,3 Mio. t) oder Mais (auf 1 Mio. t). Unter anderem der österreichische Verband Die Rübenbauern moniert eine zu deutliche Erhöhung der Zuckerimportquote, weil das bisherige Freihandelsabkommen, das bis Juni 2025 einen zollfreien Import von jährlich 263.000 t ukrainischen Zuckers ermöglichte, schwerwiegende Folgen hatte: Durch den Preisverfall und die Zuckermarktverluste an die Ukraine musste in Österreich eine Zuckerfabrik geschlossen werden, EU-weit kam es zu weiteren Stilllegungen von Produktionsstandorten.

Höhere EU-Exportquoten für Schweinefleisch und Zucker

Umgekehrt sollen auch EU-Lieferungen in die Ukraine von niedrigeren Zöllen oder vollständiger Liberalisierung bei einer Reihe von Produkten profitieren, darunter Milchprodukte, Tiernahrung und Fisch. Zusätzlich sind höhere Kontingente zu Vorzugszöllen für Geflügel (von 20.000 t auf 120.000 t), Schweinefleisch (von 20.000 t auf 45.000 t) und Zucker (40.000 auf 100.000 t) vorgesehen.

Bis 2028 soll Ukraine EU-Standards erfüllen

Die Kommission knüpft den erweiterten Marktzugang daran, dass sich Kiew bis 2028 im Tierschutz, im Pflanzenschutzmitteleinsatz und bei Tierarzneimitteln schrittweise an EU-Produktionsstandards angleicht. Die Ukraine muss dazu jährlich über ihre Fortschritte in diesen Bereichen berichten. Beide Seiten haben sich auch auf eine Schutzklausel, eine Art Notbremse, geeinigt, falls sich durch die weitere Handelsliberalisierung negative Marktverwerfungen ergeben würden.

Der Druck ukrainischer Billiglieferungen auf den EU-Binnenmarkt wird nun etwas abnehmen. Aber die bisher dorthin gelieferten Mengen gelangen nun auf den Weltmarkt und erhöhen den Konkurrenzdruck für EU-Getreide. 

Versteht man Naturverjüngung im Wald?

0

Bäume vermehren sich über ihre Samen. Diese können sehr klein sein, wie der Samen einer Fichte, oder sehr groß und von einer Frucht umgeben, wie bei einer Eiche. Sind die Samen ausgereift, werden sie rund um den Baum verteilt. Jede Baumart hat ihre eigene Strategie zur Samenvermehrung. Der folgende Artikel beschreibt, wie die sogenannte Naturverjüngung im Privatwald integriert werden kann.

Sehr leichte Samen werden beispielsweise vom Wind davongetragen, andere fallen direkt zu Boden. Der Wind trägt den Samen des Bergahorns mit seiner propellerartigen Frucht über 100 m weit. Die Eichel hingegen fällt plump vom Baum herunter. Sie ist darauf angewiesen, dass Tiere wie beispielsweise der Eichelhäher oder das Eichhörnchen sie irgendwo verstecken und im Winter vergessen. Am Boden angelangt, beginnen die Samen im Frühling zu keimen. In diesem Stadium nennt man den Baum Keimling. Auf diesem Weg verjüngt sich der Wald ganz natürlich und ohne menschlichen Einfluss.

Je Hektar können auf diese Weise jedes Jahr Hunderttausende kleine Bäumchen sprießen. Es entwickelt sich ein Konkurrenzkampf um die natürlichen Ressourcen Wasser, Licht und Nährstoffe. Das Ziel besteht darin, sich möglichst schnell Richtung Sonne zu strecken und das Nachbarbäumchen zu überwachsen. Dadurch ergibt sich für den Einzelbaum ein Vorteil und es entsteht eine natürliche Selektion.

Vorteile von Naturverjüngung

Wie schon beschrieben, schafft die Natur es, Hunderttausende kleine Bäume je Hektar zu pflanzen, der Mensch hingegen nur 2.500 bis 10.000. Denn Bäume zu pflanzen, kostet vor allem Zeit und Geld. Das sind gleich zwei Vorteile der Naturverjüngung. Die Verjüngung bietet mit einer so hohen Zahl von jungen Bäumen eine gute Basis für eine natürliche Auslese. Durch den unausweichlichen Konkurrenzkampf ist es wahrscheinlicher, dass sich der Baum durchsetzt, der am besten an den jeweiligen Standort angepasst ist und am schnellsten wächst. Der zweite Vorteil ist die Kostenersparnis. Jeder künstlich gepflanzte Baum kostet Geld. Die Kosten variieren dabei zwischen 1 und 5 €, abhängig von Baumart, Größe und dem Arbeitsaufwand. Die Natur macht ihren Job hingegen völlig kostenlos.

Betrachtet man den Wald mit Blick auf den Klimawandel, dann haben die Bäume, die gut an den Standort angepasst sind und den einen oder anderen trockenen Sommer und starken Sturm überlebt haben, die besten Überlebenschancen. Genau diese werden auch nur ihre Samen weitergeben können. Die Chance, dass die Nachkommen ebenfalls besser gegen den Klimawandel gewappnet sind, ist demnach also höher.

Weiter werden die Bäumchen in den Baumschulen zwar gut gedüngt und verschult. So nennt man die Entnahme aus dem Boden und das Umpflanzen. Spätestens wenn die Bäume aber in den Wald gebracht werden, müssen sie aus dem Boden. Dabei werden die Wurzeln geschädigt und der Baum geschwächt. Im Wald können die Bäume, die aus natürlicher Verjüngung entstanden sind, ihre Wurzeln ungestört von Beginn an entwickeln. Außerdem gibt es im Wald keinen künstlichen Dünger. Baumschulpflanzen können dagegen einen Pflanzschock erfahren. Das heißt, dass der Unterschied zwischen Baumschulerde und Waldboden so groß ist, dass die Bäumchen kränkeln oder gar sterben. Gut gedüngte Pflanzen schmecken auch leckerer und werden vom Wild häufiger verbissen.

Für Baumschulpflanzen erntet man die Samen von sogenannten Mutterbäumen mit besonderer Qualität, häufig mit besonderem Augenmerk auf der Qualität des Stammes, der für gutes Holz sorgt. Diese Samen werden immer und immer wieder genutzt. Damit werden aber auch immer nur die gleichen Gene verbreitet. Im Wald verjüngt sich hingegen jeder Baum, der dort steht. Der Genpool bleibt also deutlich differenzierter und verarmt nicht.

Im ganzen Bundesland werden solche Eichennaturverjüngungen angelegt.

Nachteile von Naturverjüngung

In Deutschland ist in den vergangenen Jahren eine Fläche so groß wie das Saarland durch Borkenkäfer, Dürre und Stürme entwaldet worden. Nun heißt es also Aufforsten. Försterinnen und Förster sowie Forstwirtinnen und Forstwirte, zahlreiche Projekte und fleißige Bürger pflanzen die Bäume für den Wald von morgen. Aber wieso machen sie das, wenn die Natur doch so einen guten Job macht? Natürlich würde auf diesen sogenannten Freiflächen auch wieder Wald entstehen. Da aber kaum Mutterbäume auf den Flächen stehen, würde die Birke die Fläche besiedeln. Ihre Samen sind leicht, fliegen weit und sie keimen zudem auf fast jedem Boden. Die Birke wächst zwar schnell, ihr Holz ist in der Verwendung jedoch sehr eingeschränkt. Beispielsweise lässt sich das Holz der Birke nicht für den Bau von Dachstühlen nutzen und im Außenbereich beginnt es gleich zu verrotten. Ziel ist es dagegen, auf dem Großteil der Waldfläche Deutschlands einen Wald zu schaffen, der den nachhaltigen Rohstoff Holz erzeugt.

Es sollen also andere Baumarten wachsen, deren Holz man besser nutzen kann. Die Fichte, die meist auf den entwaldeten Flächen stand und noch dort wächst, würde sich natürlich verjüngen. Die gleiche Baumart am gleichen Ort zu haben, die zuvor aufgrund der Folgen des Klimawandels eingegangen ist, ist aber nicht zielführend. Es müssen also noch andere Baumarten investiv gepflanzt werden. Dazu nutzt man dann Jungpflanzen aus den Baumschulen.

Die Wälder in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind mit einem Waldanteil von 11 % im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ wenige Wälder zu finden. Die kleinen, aber feinen Wälder sind jedoch häufig bunt gemischt aus verschiedenen Laub- und Nadelholzarten und darüber hinaus ökologisch sehr wertvoll. Gerade im Privatwald handelt es sich häufig, wie auf dem Bild zu sehen, um kleine Waldflächen in Insellagen, umgeben von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Wenn in diesen klein parzellierten Wäldern die Bäume ein bestimmtes Alter und eine bestimmte Dimension erreicht haben, stellt sich aus forstwirtschaftlicher Sicht die Frage nach der nächsten Waldgeneration. Hier spielen nun verschiedene Überlegungen eine Rolle. Aus welchen Baumarten besteht der Ausgangsbestand? Möchte man diese Baumarten auch in der nächsten Waldgeneration im Bestand vorfinden? Wie ist die örtliche Schalenwildsituation? Wie ist die standörtliche Prognose in Bezug auf die zukünftigen klimatischen Veränderungen?

Kommt der Bewirtschaftende zu dem Schluss, dass die Altbäume geeignet wären für die nächste Waldgeneration, muss die technische Umsetzung geprüft werden. Hierbei lässt sich häufig feststellen, dass bei Entnahme der Altbäume zwar genügend Licht für eine mögliche Naturverjüngung an den Boden kommt, diese jedoch durch anhaltenden Schalenwildverbiss nicht aufläuft und der Waldboden schnell verkrautet. Auch findet eine Entmischung durch Wildverbiss statt, sodass Keimlinge verschiedener Baumarten auf einige wenige Arten reduziert werden. Das Schalenwildmanagement liegt jedoch häufig nicht in der Hand der Kleinstprivatwaldbesitzenden, sodass an der Stelle den hohen Wilddichten nicht entgegengewirkt werden kann.

Um dem Verlust und der Entmischung entgegenzuwirken, kann man die Flächen einzäunen und zusätzlich mit einem Kratzverfahren mittels eines Baggers den Oberboden freilegen. So ist der Boden fängisch für Naturverjüngung und kann unter Umständen auch im Jahr nach der Maßnahme noch neue Keimlinge aufnehmen. Bei fehlender Naturverjüngung oder fehlenden gewünschten Baumarten können die gezäunten und gekratzten Areale im Anschluss immer noch investiv durch Pflanzung ergänzt werden.

Beratungsangebot der Kammer

Derzeit werden im ganzen Bundesland durch die Bezirksförster der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein solche Gatter für Naturverjüngung angelegt, auf verschiedenen Böden und in unterschiedlichen Ausgangssituationen. Neben dem positiven Effekt der geringen Investition in Zeiten knapper Mittel bietet dieses Verfahren noch einen weiteren Vorteil. Die Natur zeigt uns, welche Baumarten ohne Wildeinfluss auf natürliche Weise nachwachsen. An dieser Stelle fordern wir als Kammer aber gern jeden interessierten Waldbesitzer auf, mit offenen Augen durch seinen Wald zu gehen und sich zum Thema Naturverjüngung und anderem beraten zu lassen. 

Alles, was Frauen wollen

0

Wir waren überwältigt! Rund 480 LandFrauen und Gäste sind unserer Einladung auf den Weidehof von Olaf und Claudia Jürgensen in Jübek gefolgt.

Bei schönem Wetter konnte in und vor der Halle an 29 Ständen gestöbert werden. Angeboten wurde Kleidung, Kosmetik, Taschen, Blumen, Schmuck, Dekoartikel, Haushaltsartikel und vieles mehr. Auch für das leibliche Wohl war gesorgt. Draußen waren Tische und Bänke zum Verweilen aufgebaut. Außerdem unterhielt uns der Fliekemas Chor mit stimmungsvoller Musik. Doch wie kam es dazu? Bei der Jahresplanung im letzten Jahr kam die Idee, einen Markt von Frauen für Frauen zu veranstalten. Mit dem Weidehof hatten wir schnell einen geeigneten Ort für dieses Vorhaben gefunden. Jedes Vorstandsmitglied hatte Ideen, wer als Ausstellerin infrage kam. So hatten wir schnell eine große Auswahl an Möglichkeiten, die dann angefragt werden mussten. Vorher hatten weder die Ausstellerinnen noch wir eine Ahnung, wie großartig dieses Event werden würde. Zusätzlich wollten wir noch Unterhaltung bieten und so kam der Fliekemas Chor aus Meldorf, der uns vom LandFrauentag in Neumünster bekannt war, ins Spiel.

In den Sozialen Medien wurde ordentlich Werbung gemacht und der Vorverkauf boomte.

Der Shopping-Nachmittag auf dem Land sorgte für viel gute Laune.

Es freut uns sehr, dass unser Event so großen Anklang gefunden hat. Außer unseren Mitgliedern konnten wir viele LandFrauen aus Nachbarvereinen und auch viele Gäste begrüßen. Die Resonanz war durchweg positiv. Wir sagen noch einmal vielen Dank an alle Beteiligten!

Zweite Säule wankt

0

Der Kommissionsvorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 hat es in sich und könnte das Ende der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) im bisherigen Sinne einläuten. Die Agrarförderung soll in einem Wettbewerbsfond angesiedelt werden, in dem sich auch Bereiche wie Verteidigung und Digitalisierung befinden. Ab einer Förderhöhe von 100.000 € sollen zudem die Mittel für Betriebe in allen Mitgliedstaaten verpflichtend gekappt werden. Eine Degression mit Kürzungen der Gelder beginnt nach dem Willen der Kommission bereits ab einer Förderhöhe von 20.000 € pro Betrieb und Jahr.

Die bewährte Förderung des ländlichen Raumes aus Mitteln der Zweiten Säule soll es in dieser Form nicht mehr geben. Mittelkürzungen für diesen Politikbereich gelten daher als sicher. Allerdings sollen die Kofinanzierungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten erweitert werden, was in der Konsequenz einer Renationalisierung der Förderungen gleichkommt und hinter das „G“ der Gemeinsamen Agrarpolitik ein deutliches Fragezeichen setzt.

Wenn der MFR-Vorschlag in seiner jetzigen Form umgesetzt wird, hängt die Förderung des ländlichen Raumes viel stärker als bisher von den Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten und in Deutschland der einzelnen Bundesländer ab. Insbesondere in Schleswig-Holstein drohen massive Einschnitte, da hier die Mittel der Zweiten Säule in hohem Maße der Förderung von Projekten im ländlichen Raum zugute kommen. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) hat daher mehrfach und eindringlich vor dem Einreißen der Zweiten Säule und entsprechenden Kürzungen gewarnt.

Die Bekanntgabe des Kommissionsvorschlages läutet einen Prozess zäher Verhandlungen ein. Schließlich müssen sowohl EU-Rat als auch -Parlament dem MFR-Vorschlag zustimmen. Und hier laufen offenbar die Meinungen bereits innerhalb der EVP-Parteienfamilie, der die Unionsparteien angehören, weit auseinander. Während Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) und Agrarkommissar Christophe Hansen (EVP) ihren Vorschlag verteidigen werden, übte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) bereits massive Kritik. Er warnte, dass die Abschaffung des Zwei-Säulen-Modells eine erhebliche Zäsur darstelle und kündigte eine sorgfältige Prüfung des Kommissionsvorschlages an. Grundsätzliche wolle er sich dafür einsetzen, dass die GAP ein eigenständiger Politikbereich bleibt.

Auch die fünf Mitglieder der Unions-Gruppe im Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments Norbert Lins, Stefan Köhler, Christine Schneider, Marion Walsmann und Lena Düpont fordern stabile Rahmenbedingungen und eine verlässliche Förderung für die Landwirtschaft. Ohne ausreichende Mittel stehe nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern auch die Zukunft des ländlichen Raums auf dem Spiel.

Dem Deutschen Bauernverband sind neben dem Verlust der Zweiten Säule unter anderem die verpflichtende Kappung und die Degression ein Dorn im Auge. Tatsächlich ist schwer nachzuvollziehen, warum Maßnahmen, die der nachhaltigen Produktion dienen, auf einer Fläche eines größeren Betriebs weniger wert sein sollen, als auf der Fläche eines kleineren Betriebes.

Der MFR-Schleier ist nun gefallen und die ersten Reaktionen lassen sehr zähe Verhandlungen erwarten. Vor allem das EU-Parlament würde mit der vorgeschlagenen Strukturreform Einfluss auf die Verwendung der GAP-Mittel verlieren und wird auf deutlichen Anpassungen bestehen.

Welche Methoden verschaffen Kühlung?

0

Wenn die Temperaturen im Sommer ansteigen, beginnt für ­Rinder die unangenehmste Jahreszeit. Besonders Milchkühe ­leiden unter hohen Temperaturen. Um wirtschaftliche Einbußen zu minimieren, werden oft technische Hilfsmittel zur Kühlung eingesetzt, die unterschiedliche Vor- und Nachteile zeigen.

Die Optimalzone der Umgebungstemperatur für Rinder wird in einem Temperaturbereich von 4 bis 16 °C zusammengefasst. Der Begriff Optimalzone beschreibt die Temperaturen, die nicht als warm oder kalt wahrgenommen werden, sondern für das Tier neutral sind. Je höher die Milchleistung einer Kuh ist, desto mehr verschiebt sich das Temperaturoptimum jedoch in den kälteren Bereich. So liegt das Optimum für eine Kuh mit 40 kg Tagesgemelk zwischen −6 °C und plus +6 °C. Über- oder unterschreiten die Temperaturen die Optimalzone, nimmt die Kuh die Temperatur als warm oder kalt wahr und benötigt nun Energie, um sich selbst aufzuwärmen oder abzukühlen. Steigt die Temperatur zu stark an, können die Tiere die Wärme nicht mehr ausreichend an die Umgebung abgeben. Stärkere Verhaltensreaktionen treten nun auf, um auch weiterhin Kühlung zu gewährleisten. Dazu zählen zum Beispiel eine Erhöhung der Atemfrequenz auf über 60 Atemzüge pro Minute und ein Übersteigen der Körpertemperatur von 39 °C. Spätestens ab diesem Punkt wird von Hitzestress gesprochen.

Bei Hitzestress fangen Rinder an, ihr Verhalten zu verändern. Die Atemfrequenz und die Körpertemperatur steigen, sie stehen vermehrt in den Liegeboxen und die Futteraufnahme sinkt.

Die Verhaltensreaktionen bei Hitzestress gehen über eine erhöhte Atemfrequenz hinaus. Viele Tiere stehen vermehrt. Durch das Liegen auf einer eingestreuten oder isolierten Unterlage können die Rinder die Wärme über die Haut noch schlechter abgeben. Auf diese Weise werden die Klauen stärker beansprucht und es kann zu Lahmheiten kommen. Auch die Futteraufnahme sinkt, da überschüssige Energie im Zuge der Verdauung ebenfalls in Form von Wärmeenergie abgegeben werden muss. Damit sinkt auch die Wiederkauaktivität. Beides hat einen negativen Einfluss auf den Energiehaushalt und damit auf die Milchleistung, die Fruchtbarkeit und auf das Immunsystem.

Bauliche Lösungen

Um den Hitzestress zu minimieren, gibt es verschiedene Maßnahmen, die zumeist in Kombination die größte Wirkung zeigen. Die Grundlage sollte ein Kuhstall mit möglichst offener Bauweise darstellen. Offene Seitenwände, mit Jalousien verschließbar, ermöglichen eine Querlüftung. Auch ein offener First, zum Beispiel ein Sheddach, ermöglicht den Abzug der warmen Luft nach oben. Diese beiden baulichen Maßnahmen fördern den Luftaustausch im Stallinneren.

Besonders im norddeutschen Raum ist eine Isolierung des Daches aufgrund der milden Winter nicht weit verbreitet. Eine Isolierung schützt jedoch nicht nur vor Kälte, sie minimiert auch den Wärmeeintrag durch Dachflächen. Auch Lichtplatten tragen zu einem Aufheizen der Stallluft bei. Obwohl sie Licht in das Gebäude bringen, sind sie kritisch zu betrachten. Bei Neubauten sollte daher darüber nachgedacht werden, das Dach zu isolieren. Gründächer halten die Wärme besonders gut ab. Jedoch können auch Dachaufbauten wie Photovoltaik (PV)-Anlagen isolierend wirken, da sich zwischen der Anlage und dem Dach eine Luftschicht bildet.

Frischer Wind

Spätestens ab einer Stalltemperatur von 18 °C sollte der Stall aktiv gekühlt werden. Befinden sich vor allem Hochleistungskühe in dem Gebäude, auch schon bei kühleren Temperaturen. Eine Möglichkeit zum aktiven Abkühlen der Tiere sind Ventilatoren und andere Lüftungssysteme. In der Praxis sind Großraumdeckenventilatoren, vertikale Ventilatoren oder Schlauchbelüftungen vertreten. Ist eine Regelung der Lüftung möglich, können sie bereits ab einer Stalltemperatur von 5 °C mit geringer Drehzahl den Luftwechsel fördern.

Die besten Ergebnisse erzielen vertikale Ventilatoren, besonders in frei gelüfteten Ställen. Durch die große Luftbewegung wird die aufheizte Luft direkt vom Tier weggetragen, sodass ein kühlender Effekt entsteht. Bei der Anschaffung der Ventilatoren sollte vorab auf eine sinnvolle Anbringung geachtet werden, damit nicht einfach nur schlechte Luft im Kreis bewegt wird. Zu- und Abluft der Ventilatoren sollten sorgfältig durchdacht werden, damit der ganze Stall belüftet wird. Auch der Stromverbrauch, die Luftgeschwindigkeit und die Geräuschentwicklung sollten vorher bedacht werden, sodass wirklich das passende Produkt erworben wird.

Stalllüfter transportieren stickige, warme Luft aus den Stallgebäuden. Trifft der Wind direkt auf die Haut der Tiere, hat dies einen kühlenden Effekt.

Wasser marsch

Zur Kühlung der Kühe lässt sich auch Wasser einsetzen. Grundsätzlich gibt es zwei Systeme, die in der Praxis zum Einsatz kommen – die Hochdruckvernebelung und die Niederdruckversprühung. Für beide Systeme gilt jedoch: Stalleinrichtung, Liegebereiche und Futter dürfen nicht nass werden. Zusätzlich ist eine hinreichende Belüftung des Stalls essenziell. Steigt die Luftfeuchtigkeit im Stall über 80 %, wird der Hitzestress verstärkt. Es kommt zu tropischen Bedingungen im Kuhstall und er gleicht einer Sauna. Daher sollten Lüftungs- und Vernebelungs-/Beregnungsintervalle aufeinander abgestimmt sein. Diese Systeme sollten dann eingesetzt werden, wenn die Kühlung durch Lüfter allein nicht mehr ausreichend ist.

Hochdruckvernebelungen erzeugen feine Wassertröpfchen, die vernebeln und in der Stallluft verdunsten. Die entstehende Verdunstungskälte kühlt die Luft ab. Da dieses System aufgrund der feinen Tröpfchen weder Stalleinrichtung noch Tiere nass macht, kann es überall im Stall verbaut werden. Zusätzlich ist der Wasserverbrauch niedriger als bei den Niederdruckanlagen. Die Anschaffungskosten von Hochdruckanlagen sind jedoch höher und die feinen Düsen können schnell verkalken.

Niederdruckversprühung, auch Kuhdusche genannt, kühlt durch die unmittelbare Verdunstung von Wasser auf der Tierhaut. Die Installation findet meist am Futtertisch, auf Laufhöfen, im Wartebereich oder auf Übergängen statt. Die Anlagen sollten so installiert sein, dass das Wasser gerade von oben auf das Tier trifft. So läuft das Wasser am Tier herunter, ohne dass Unterbauch oder Euter nass werden. Im Vergleich zur Hochdruckvernebelung sind Niederdruckanlagen meist kostengünstiger und pflegeleichter, weisen jedoch auch einen höheren Wasserverbrauch auf. Zudem sind einige Kühe selbst bei Hitze wasserscheu. Daher sollten 20 % der Fressplätze nicht beduscht werden, um diesen Kühen den Zugang zum Futter nicht zu behindern.

Fazit

Grundsätzlich sollte bei allen Maßnahmen kontrolliert werden, ob sie den gewünschten Kühleffekt liefern. Schon geringe Fehler bei der Installation können den Kühleffekt mindern. Ziel der Kühlung sollte sein, Leistungseinbrüche zur Zeit von Hitzeperioden auszugleichen. Wirtschaftlich betrachtet lohnen sich Investitionen zur Minderung von Hitzestress vor allem bei Hochleistungsherden fast immer.

Neue Vergütungssätze für Buchführungsdaten

Durch das Testbetriebsnetz (TBN) werden seit 1956 Buchführungs­daten von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und des Gartenbaus vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in Zusammenarbeit mit den Bundesländern erhoben. Die Datenerhebung übernehmen neutrale Erhebungsstellen in den Bundesländern. In Schleswig-Holstein ist dies die Landwirtschaftskammer unter der Leitung des MLLEV. Daniela Rixen sprach für das Bauernblatt über die neuen Vergütungssätze und die Verwendung der Daten mit dem Verantwortlichen bei der Landwirtschaftskammer, Karsten Hoeck.

Karsten Hoeck ist Leiter des Marktbereiches der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Er sammelt die Testbetriebsdaten für Schleswig-Holstein und stellt sie für das BMLEH zusammen.

Herr Hoeck, Sie betreuen hierzulande das Testbetriebsnetz. Was war der ursprüngliche Zweck, dass 1956 das Testbetriebsnetz ins Leben gerufen wurde, wie entwickelte es sich und warum gibt es jetzt Neuerungen?

Karsten Hoeck: Ursprünglich sollte durch dieses System die Veränderung der Einkommenslage der Betriebe abgebildet werden. Der Krieg und die Zeiten des Hungers waren noch nicht lange vorbei und man wollte genau wissen, wie sich die betrieblichen Einkommen entwickelten, und außerdem die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Kenngrößen wie der Gewinn waren besonders wichtig. Über die Jahre sind immer mehr Merkmale in der Datenerhebung hinzugekommen, zum Beispiel Infos über alternative Einkommensquellen oder auch Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Es stellte sich dann heraus, dass diese Daten in vielen Bereichen mitunter eine sehr gute Basis für Analysen etwa zur Politikfolgenabschätzung oder auch anderen landwirtschaftlichen Forschungsansätzen liefern konnten.

Derzeit wird das System modernisiert, warum?

Es werden immer wieder aktuelle Fragestellungen einbezogen. Neben den Buchführungskennzahlen sind jetzt auch Daten für die Nachhaltigkeitsbewertung gefragt. Diese Daten werden im europaweiten Farm Sustainability Data Network (FSDN) zusammengeführt.

Was ist FSDN und wie hängt es mit dem TBN zusammen?

FSDN, das neue EU-weite Datennetzwerk zur Nachhaltigkeitsbewertung landwirtschaftlicher Betriebe, ist eine Initiative der Europäischen Union, die im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie (als Teil des Green Deal) eingeführt wurde. Es ist spätestens ab 2028 für die Mitgliedstaaten verpflichtend, die Teilnahme für die Betriebe bleibt aber weiter freiwillig. Ziel ist es, regelmäßig und systematisch Daten zur Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in Europa zu erheben, zu analysieren und für politische Entscheidungen nutzbar zu machen. Das deutsche TBN ist ein Teil dieses Netzwerks und stellt wie bisher die nationalen Buchführungsdaten für die EU bereit.

Wie viele und welche Betriebe nehmen am Testbetriebsnetz teil?

Das TBN ist ein deutschlandweites Netzwerk von zirka 8.000 landwirtschaftlichen Betrieben, die freiwillig und anonym wirtschaftliche Daten bereitstellen. Diese Daten bilden die Grundlage für Agrarstatistiken und politische Entscheidungen. In Schleswig-Holstein sind es aktuell rund 350 Betriebe, und es können gern noch mehr werden, um die Datenbasis weiter zur verbessern. Dabei sind alle Betriebsformen willkommen.

Das TBN ist also eine staatliche Hoheitsaufgabe im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums – wofür werden die Daten verwendet?

Die Daten fließen unter anderem in den BMLEH-Jahresabschlussbericht Landwirtschaft ein. Dieser ist eine bundesweit einheitliche wirtschaftliche Auswertung aller Testbetriebe und dient als Grundlage für agrarpolitische Entscheidungen und die Bewertung von Förderprogrammen.

Warum ist der BMLEH-Jahresabschluss für Landwirte wichtig?

Immer mehr Banken verwenden den BMLEH-Abschluss als Referenz zur Kreditbewertung (Rating) landwirtschaftlicher Betriebe. Wer teilnimmt, hat einen offiziellen betriebswirtschaftlichen Abschluss in der Hand – ein starkes Argument gegenüber Kreditinstituten. Das wird vielleicht zunehmend dann auch für die Nachhaltigkeitskriterien gelten.

Wer kann am Testbetriebsnetz teilnehmen und was gibt es für die Teilnahme?

Die Teilnahmeprämie für den landwirtschaftlichen Betrieb beträgt 200 € jährlich. Wichtig ist die Bereitschaft der Buchführungsstelle, fristgerecht zu arbeiten. Denn diese muss den BMLEH-Jahresabschluss rechtzeitig erstellen. Die Aufwendungsentschädigung dafür beträgt 595 € für die Buchstelle. Die Auswahl der Betriebe erfolgt über länderspezifische Auswahlpläne. Wer mitmachen möchte, wendet sich nach Abklärung mit der Buchstelle an khoeck@lksh.de

Werden die Daten anonymisiert und damit vertraulich behandelt?

Ja. Alle Daten werden anonymisiert und absolut vertraulich behandelt. Die aggregierten Ergebnisse lassen keinen Rückschluss auf einzelne Betriebe zu.

Wer kann also mitmachen?

Alle landwirtschaftlichen Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetriebe mit Buchführungspflicht. Die Auswahl erfolgt regional und nach Betriebsformen, um ein repräsentatives Bild zu erhalten.

Warum ist das TBN politisch wichtig?

Nur durch verlässliche Daten mit ausreichend großer Datenbasis können gerechte Agrarförderungen, Ausgleichszahlungen, Umweltmaßnahmen und EU-Programme gezielt angepasst und verbessert werden. Das TBN ist also quasi das Rückgrat evidenzbasierter Agrarpolitik.

Warum sollte ich als Betriebsleiter  persönlich mitmachen?

Es lohnt sich aus meiner Sicht immer, sich zu engagieren. In diesem Fall geht es auch darum, die Interessen der Landwirte in der Politik zu stärken und einen Beitrag zu leisten, dass die Agrarförderung realitätsnah gestaltet wird. Außerdem geht es auch darum, den Erfolg des eigenen Betriebes objektiv einzuordnen und zu verbessern. Neben den Veröffentlichungen des BMLEH werden den teilnehmenden Betrieben in vielen Fällen Auswertungen der Länder zur Verfügung gestellt. Auch ein auf den Daten des Testbetriebsnetzes beruhender Betriebsvergleich ist möglich. Dieser eröffnet den Betrieben eine individuelle Unternehmensanalyse, die Rückschlüsse auf Stärken und Schwächen zulässt und so Impulse für die Optimierung des Betriebes gibt.


Info

Zweck des Testbetriebsnetzes ist es, den politisch Verantwortlichen, der Wirtschaftsberatung, der Wissenschaft sowie den Berufsverbänden aktuelle und repräsentative Ergebnisse zur wirtschaftlichen Lage und, soweit möglich, zur ökologischen sowie sozialen Lage der Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Hierzu werden in repräsentativ ausgewählten Testbetrieben gegebenenfalls über Steuerberatende und landwirtschaftliche Buchstellen Daten in Form des BMLEH-Jahresabschlusses erfasst. Daraus ermitteln das BMLEH und die Länder spezielle Buchführungsergebnisse.

Weitere Infos unter www.bmel-statistik.de

Die Auswertungen werden hier in verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel Betriebsform, Betriebsgröße, Region aufgegliedert dargestellt. Der aktuelle Flyer findet sich hier unter: https://t1p.de/4ce55

Weitere Informationen zum Thema Testbetriebsnetz und Verfügung erteilt Karsten Hoeck unter khoeck@lksh.de oder unter Tel.: 0 43 31-94 53-222.


Herbstdüngung und Sperrfristen: Was gilt?

0

Nach der Ernte rückt die Aussaat der Ackerkulturen und damit auch die Herbstdüngung wieder in den Fokus. Liegt ein Düngebedarf der Kulturart vor, ist gemäß Düngeverordnung (DÜV) eine vereinfachte Düngebedarfsermittlung auf Grundlage des aktuellen Herbstrahmenschemas 2025 zu erstellen und jede Düngemaßnahme schriftlich zu dokumentieren.

Für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an N (mehr als 1,5 % N in der TS) wie Mineraldünger oder Wirtschaftsdünger (unter anderem Gülle, Biogasanlagengärrückstände oder die meisten Klärschlämme) gelten feste Sperrfristen. Sie beginnen in der Regel mit Ernte der Hauptfrucht und enden mit Ablauf des 31. Januars im Folgejahr. In dieser Zeit ist eine Ausbringung der vorgenannten Düngemittel nicht erlaubt. Zulässig ist eine Düngung vor der Sperrfrist bis zum 1. Oktober zu folgenden Kulturen: Winterraps, Feldfutter, Zwischenfrüchte sowie Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht – maximal 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg NH4- N/ha. Die Aussaat von Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchten muss jedoch bis zum 15. September erfolgt sein. Eine Wintergerste hat nur bei Aussaat bis zum 1. Oktober einen Düngebedarf nach DÜV im Herbst.

Wann keine Düngung erfolgen darf

Ein Düngebedarf im Herbst besteht nicht für Winterweizen, Winterroggen, Wintertriticale sowie Zwischenfrüchte mit einem wesentlichen Anteil an Leguminosen (mehr als 50 % Gewichtsanteil der Leguminosen am Saatgut laut Sackanhänger). Die Standzeit von Zwischenfrüchten muss mindestens sechs Wochen betragen. Zudem ist die Vorfrucht für einen N-Düngebedarf bei Herbstaussaaten zu beachten. So darf etwa Wintergerste nur nach einer Getreidevorfrucht gedüngt werden. Eine Düngung zu Wintergerste nach Kulturen wie Winterraps, Ackerbohnen oder Ackergras ist nicht erlaubt. Zu Mais (auch bei Winterbegrünung), Kohlarten, Körnerleguminosen sowie Leguminosengemengen besteht kein N-Düngebedarf. Auch Kleegras mit über 50 % Leguminosenanteil oder Dauergrünland als Vorkultur führen dazu, dass kein N-Düngebedarf im Herbst besteht (siehe Tabelle). Ein weiteres Kriterium, das eine Düngung im Herbst ausschließen kann, ist das N-Nachlieferungspotenzial aus dem Bodenvorrat. Im Fall einer langjährigen organischen Düngung liegt kein N-Düngebedarf für die Folgekultur (ausgenommen Feldfutter unter 50 % Leguminosenanteil) vor. Eine Fläche gilt per Definition als „langjährig organisch gedüngt“, wenn für den Schlag eine P-Versorgung von mindestens 36 mg P2O5/100 g Boden (DL-Methode) ermittelt wurde.

Begrenzung der Düngung vor Sperrzeit

Die Düngung mit flüssigen Wirtschaftsdüngern auf Ackerflächen mit mehrjährigem Feldfutter (Aussaat bis 15. Mai) sowie Grünland ist im Zeitraum vom 1. September bis Sperrfristbeginn auf 80 kg Gesamt-N/ha begrenzt. Diese Regelung dient dem Grundwasserschutz und der Reduzierung potenzieller Nährstoffverluste.

Steht in der Fruchtfolge nach Getreidevorfrüchten wie Winterweizen eine Wintergerste, ist diese nach DÜV grundsätzlich düngbar. Nach Kulturen wie Winterraps oder Ackerbohne besteht zu Wintergerste kein N-Düngebedarf.

Anrechnung organischer N-Düngemittel

Die Ableitung der Wirtschaftsdüngermenge im Herbst orientiert sich bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln am Gesamt-N oder NH4-N-Gehalt: 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg NH4-N/ha. Bei einem Gärrest mit 4 kg Gesamt-N/m3 und 2,3 kg NH4-N/m3 dürfen maximal 13 m3 aufgebracht werden – der NH4-Wert limitiert in diesem Fall.

Einarbeitungszeit verkürzt auf eine Stunde

Bei erhöhten Temperaturen, Wind und Sonneneinstrahlung zur Aufbringung im Herbst sollte aus Sicht der N-Effizienz beziehungsweise zur Vermeidung von NH3-Verlusten immer eine unverzügliche Einarbeitung direkt nach der Aufbringung erfolgen. Laut DÜV sind organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N (über 1,5 % N in der TS) auf unbestelltem Ackerland seit dem 1. Februar 2025 unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Stunde nach Beginn des Aufbringens einzuarbeiten. Diese Regelung umfasst neben Gülle beispielsweise auch Klärschlämme oder feste Gärrückstände, sofern sie einen wesentlichen Gehalt an verfügbarem N und einen TS-Gehalt von mehr als 2 % aufweisen. Die Einarbeitungspflicht gilt nicht für Kompost sowie für Festmist von Huf- oder Klauentieren, die Einarbeitung sollte jedoch mit Blick auf die Nährstoffeffizienz auch hier zügig erfolgen.

Festmist von Huf- oder Klauentieren

Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost dürfen bis zum Beginn der Sperrfrist am 1. Dezember gedüngt werden, sofern im Folgejahr eine Kulturart mit einem N-Düngebedarf geplant ist. Die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen müssen allerdings spätestens nach vierzehn Tagen schlaggenau aufgezeichnet und in der Frühjahrsbedarfsermittlung berücksichtigt werden (zum Beispiel Rinderfestmist mit einer Mindestausnutzung in Höhe von 35 %).

Sperrfrist für Phosphatdünger

Für phosphathaltige Düngemittel (über 0,5 % Phosphat in der TS) gilt nach DÜV eine Sperrfrist vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Januar des Folgejahres. Eine Phosphatdüngung im Herbst ist bei der Bemessung der organischen oder mineralischen Düngermenge insbesondere am P-Versorgungszustand des Bodens auszurichten.

Dokumentation der Herbstdüngung

Der abgeleitete Herbstdüngebedarf ist für Schläge, auf denen eine Düngung erfolgen soll, nach Maßgabe des Rahmenschemas für die N-Bedarfsermittlung auf Ackerland nach der Hauptfruchternte zu dokumentieren. Die Formblätter müssen vor der Düngung vollständig ausgefüllt und in digitaler Form oder als Ausdruck im Rahmen einer Prüfung vorgelegt werden können. Ableitung und Dokumentation der Herbstdüngung können auch über das Düngeplanungsprogramm der Landwirtschaftskammer erfolgen. Ein ausgefülltes Rahmenschema für die Herbstdüngung ersetzt jedoch nicht die nach DÜV geforderte Dokumentation der tatsächlichen Düngung. Diese muss zusätzlich spätestens vierzehn Tage nach erfolgter Düngung schlaggenau vorliegen. Die geforderten Unterlagen sind, wie auch die Düngebedarfsermittlung und die Düngedokumentation, sieben Jahre aufzubewahren.

Ein übersichtlicher Sperrfristenkalender ist online verfügbar unter:
https://www.lksh.de/fileadmin/PDFs/Landwirtschaft/Duengung/Sperrfristen_neu__2021.pdf

Wann kann Herbstdüngung notwendig sein?

Bei eingeschränkter Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat – etwa bei Verbleib größerer Mengen von Getreidestroh der Vorfrucht auf der Fläche – kann eine Stickstoffdüngung im Herbst zu Wintergerste, Winterraps oder Zwischenfrüchten mit bis zu 30 kg verfügbarem N/ ha fachlich gerechtfertigt sein. Dabei ist zwingend zu beachten, dass die Menge an verfügbarem Stickstoff, die ab dem Zeitpunkt der Ernte der letzten Hauptkultur bis einschließlich 1. Oktober ausgebracht wurde, im Rahmen der N-Bedarfsermittlung im Frühjahr vollständig vom ermittelten N-Bedarf abzuziehen ist. Infolgedessen reduziert sich die im Frühjahr zur Verfügung stehende N-Düngemenge zur bedarfsgerechten Versorgung von Winterraps und Wintergerste. Dieser Zusammenhang ist bei der Bemessung einer möglichen Herbstgabe zu beachten. Wird auf eine N-Gabe im Herbst verzichtet, ist jedoch eine Grundversorgung mit Phosphor, Kalium und Schwefel sowie gegebenenfalls Mikronährstoffen sicherzustellen. Besonders ist auf eine ausreichende Versorgung mit Mangan bei Wintergerste sowie Bor bei Winterraps zu achten, um eine zügige und stabile Vorwinterentwicklung der Bestände zu gewährleisten.

Fazit

Der Stickstoffdüngebedarf ist im Herbst vor der Düngemaßnahme schriftlich zu ermitteln. Die Ableitung erfolgt auf Grundlage der gültigen Entscheidungskriterien zur Herbstdüngung. Die aufgebrachte Düngegabe ist spätestens 14 Tage nach Ausbringung zu dokumentieren. Sowohl die Einhaltung des ermittelten N-Bedarfs einschließlich der vollständigen Düngedokumentation als auch die Beachtung der Sperrfristen unterliegen der Kontrolle. Verstöße können bußgeldbewehrt sein und haben zudem Auswirkungen auf die Direktzahlungen. Für eine rechtssichere und bedarfsgerechte Düngeplanung stehen das Düngeplanungsprogramm https://tinyurl.com/37m7hfy2 der Landwirtschaftskammer sowie die Fachberatung zur Verfügung.

Milchauszahlungspreise weiterhin stabil

0

Die Auszahlungsgrundpreise der schleswig-holsteinischen Meiereien sind nahezu unverändert geblieben. Lediglich eine Meierei hat ihren Grundpreis nach oben hin leicht angepasst. Zwei Meiereien zahlen weniger als im Vormonat aus.

Der Durchschnittspreis hat sich dadurch um 0,07 ct/kg nach unten verändert. Er liegt nun bei 51,51 ct/kg. Die Spanne liegt zwischen 46,90 und 54,00 ct/kg. Diese ist unverändert zum Vormonat geblieben. Bundesweit gesehen hat sich auch nicht viel verändert. In Süddeutschland hat sich die Spanne leicht verkleinert, indem der unterste Auszahlungspreis etwas nach oben korrigiert wurde. Sie liegt dort jetzt zwischen 49,46 und 54,46 ct/kg. In Ostdeutschland liegen die Meiereien fast auf identischem Niveau. Hier liegt die kaum vorhandene Spanne der Auszahlungsgrundpreise zwischen 50 und 50,20 ct/kg und somit auch exakt auf dem Vormonatsniveau. Ebenso in Westdeutschland: Hier kann nun eine Spanne von 46,81 bis 52,59 ct/ kg verzeichnet werden, das ist minimal höher als im Vormonat. Die angelieferte Milchmenge hat in der letzten Woche etwas stagniert, ist also nicht weiter abgesunken. Die Inhaltsstoffe sind aufgrund der hohen Temperaturen deutlich zurückgegangen.

Milchmarkt saisonbedingt ruhig

Auf den einzelnen Märkten im Milchsektor gibt es aktuell wenig Neues zu berichten. Der Käsemarkt präsentiert sich weiterhin auf einem unveränderten Preisniveau. Dabei stehen sich Angebot und Nachfrage ausgeglichen gegenüber. Die Lagerbestände sind nach wie vor auf einem sehr niedrigen Niveau. Allerdings kommt es hier aktuell zu deutlichen Nachfrageverschiebungen. So geht im Binnenland die Nachfrage, bedingt durch die Feriensaison, deutlich zurück, während in den Küsten- und Urlaubsregionen eine verstärkte Nachfrage beobachtet wird. Im Fettbereich gibt es leichten Preisdruck, der aber eher aus dem Sahnebereich kommt. Inwieweit sich das auch auf die Blockbutternotierungen auswirken wird, bleibt abzuwarten. Abgepackte Ware wird weiterhin gut vom Lebensmitteleinzelhandel abgerufen. Auf den Pulvermärkten gehen die Notierungen leicht zurück, dies ist allerdings nicht unüblich für die laufende Urlaubs- und Feriensaison. In den letzten Wochen haben die Preise für Kakao etwas nachgegeben. Es ist zu hoffen, dass sich dies belebend auf die Nachfrage nach Vollmilchpulver aus der Süßwarenindustrie auswirken wird. Hier kam es durch die hohen Kakaopreise in der letzten Zeit zu starker Kaufzurückhaltung. Bei Magermilchpulver erschwert der schwache Dollar weiterhin die Exporte. Hier kommt oftmals Ware aus Nordamerika zum Zuge.

Milchkuhbestand erneut rückläufig

Den neuesten Viehzählungen vom Mai dieses Jahres zufolge ist der Bestand an Milchkühen erneut rückläufig. Zum Stichtag am 3. Mai 2025 wurden in Deutschland 3,58 Millionen Milchkühe gezählt. Damit hat sich der Bestand innerhalb eines Jahres um weitere knapp 90.000 Tiere oder 2,5 % reduziert. Der Rückgang hat sich im Vergleich zu den Vorjahreswerten somit zwar verlangsamt, fiel jedoch höher aus als im Schnitt der letzten fünf Jahre – ein deutliches Argument für stabile Milchpreise. Auf die nächsten Monate gesehen ist zwar mit einer relativ stabilen Milchpreisentwicklung zu rechnen, ein Anstieg ist aber sehr unwahrscheinlich. Dazu gibt es auch saisonbedingt zu viele leicht negative Preisentwicklungen. Neben den oben angesprochenen zeigt auch der Spotmilchpreis wieder deutlich südwärts. Der in die Zukunft gerichtete ife-Börsenmilchwert liegt für die nächsten Monate wieder ausnahmslos unter der 50-ct-Marke. Es bleibt jetzt also abzuwarten, wie sich die Milchanlieferung in den kommenden Wochen entwickelt. Dies könnte der entscheidende Einflusspunkt auf die Kaufentscheidungen oder die Zurückhaltung der Einkäufer und somit auf die Milchpreisentwicklung sein.

Besichtigung des neuen Deck-Wartestalls

0

Am 19. Juni organisierte das Netzwerk Fokus Tierwohl eine Besichtigung des neuen Deck-Wartestalls im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp (LVZ) der Landwirtschaftskammer, noch bevor die ersten Tiere dort einzogen.

In der Baulehrschau begrüßte Tierwohlmultiplikator Reiner Thomas die Besucherinnen und Besucher aus ganz Deutschland. Anschließend gab Ina Stellwag, Produktionsberaterin für Schweinehaltung der Landwirtschaftskammer, eine fachliche Einordnung des Bauprojekts und erläuterte Hintergründe, Anforderungen und Ziele.

Hintergrund des Umbaus

Die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus dem Jahr 2021 verpflichtet Betriebe dazu, ihre Sauenhaltung grundlegend zu überarbeiten. Für das Deckzentrum bedeutet das künftig unter anderem: Jede Sau muss über mindestens 5 m² uneingeschränkt nutzbare Fläche verfügen, davon 1,3 m² als Liegefläche mit weniger als 15 % Perforation. Die Fixierung der Tiere ist nur noch kurzzeitig – etwa zur Rauschekontrolle oder Besamung – erlaubt. Zudem muss den Tieren jederzeit freie Bewegung innerhalb der Gruppe möglich sein. Bestehende Ställe müssen bis spätestens zum 9. Februar 2029 entsprechend angepasst werden.

Moderne Haltung im Fokus

In Futterkamp ist hierfür ein komplett neuer Deck-Wartestall mit rund 120 Tierplätzen entstanden – aufgeteilt in 40 Plätze im Deckbereich, 60 im Wartestall, zwölf Eingliederungsplätze sowie Platz für Eber und für Problemsauen. Der Außenklimastall verfügt über eine Querlüftung mit einem Jalousiesystem, einer Unterstützungslüftung mit Wandventilen und Abluftpunkten sowie einer Hochdruckvernebelung zur Kühlung im Sommer.

Nach dem theoretischen Einstieg und einem kleinen Frühstücksimbiss ging es für die Teilnehmenden weiter mit einer informativen Führung durch den beinahe bezugsfertigen Neubau. Sie erhielten bei der Stallführung durch Ina Stellwag einen detaillierten Einblick in Aufbau und Funktionen: Der Außenklimastall verfügt über planbefestigte Liegeflächen, die mit Stroh eingestreut werden, sowie über einen erhöhten Fress- und Kotbereich mit perforiertem Spaltenboden. Darunter sorgen Unterflurschieber für eine problemlose Entmistung. Der Strohbereich wird maschinell mit einem Radlader entmistet. Dazu können die Sauen durch schwenkbare Gitter im Fress- und Kotbereich weggesperrt werden.

In großen Schritten ging es zur Besichtigung des Neubaus.

Im Deck- sowie Eingliederungsbereich des Stalles sind Selbstfangstände von zwei verschiedenen Stalleinrichtern verbaut. Die Fütterung erfolgt in den Ständen über Volumendosierer. Zum Trinken stehen den Sauen sowohl Beckentränken als auch Wasser im Trog über ein Aqualevel zur Verfügung.

Die Buchten im neuen Stall sind jeweils auf zehn Tiere pro Gruppe ausgelegt. Im Deckbereich ermöglicht die geringe Gruppengröße eine klare Ausbildung der Rangordnung sowie eine gute Übersichtlichkeit und Handhabung beim Besamen.

Nach einer erfolgreichen Besamung wird die gesamte Gruppe dann in den Wartebereich im gleichen Gebäude weitergestallt. Hier bleiben die Tiere bis zu einer positiven Umrauschkontrolle und Trächtigkeitsuntersuchung noch rund drei Wochen. Anschließend ziehen sie in die dynamische Großgruppe im bestehenden Futterkamper Wartestall.

Im Wartebereich erfolgt eine tierindividuelle Fütterung über kleine Abrufstationen, sogenannte Kopfstationen. Diese sind ähnlich wie eine Selbstfangbucht mit Wippe ausgestattet, sodass die Sauen sie vorwärts betreten und rückwärts wieder verlassen müssen. Durch eine bestimmte Ohrmarke werden die Sauen erkannt und bekommen die ihnen zugeteilte Futtermenge in mehreren Portionen ausdosiert. Durch die tierindividuelle Erkennung ist eine konditionsangepasste Fütterung für jedes Einzeltier möglich. Den Sauen steht im perforierten Bereich ebenfalls eine Beckentränke zur Verfügung.

Nur noch wenige Feinarbeiten stehen aus, bevor die ersten Tiere einziehen werden. Ina Stellwag stellte die einzelnen Stallbereiche anschaulich vor und erläuterte dabei auch die konzeptionellen Überlegungen, die in die Planung eingeflossen sind – etwa zur Gestaltung der Gruppenbuchten, zur Struktur der Laufwege oder zur Auswahl der Fütterungssysteme.

Austausch in der Praxis

Die Teilnehmenden nutzten die Gelegenheit nicht nur zum Zuhören, sondern auch ganz praktisch: Sie warfen einen genauen Blick auf die installierten Elemente, prüften Materialien, bewegten Gitter, öffneten Selbstfangstände und diskutierten direkt am Objekt über Funktion, Alltagstauglichkeit und mögliche Anpassungen für den eigenen Betrieb. Der Rundgang bot damit nicht nur wertvolle Einblicke in moderne Haltungstechnik, sondern auch Raum für regen Austausch und praxisnahe Fragestellungen.

Nach der offiziellen Verabschiedung nutzen viele der Teilnehmenden noch die Möglichkeit, die Bau- und Energielehrschau in Futterkamp anzuschauen. Sie erkundeten und probierten die ausgestellte Stalleinrichtung aus und teilten eigene Erfahrungen und Überlegen.

Die Veranstaltung konnte durch die Förderung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) kostenfrei angeboten werden.

Züchter im Porträt: Familie Horns aus Bredenbekshorst

Seit vier Generationen betreibt Familie Horns in Bredenbekshorst, Kreis Segeberg, eine Landwirtschaft mit Pferdezucht. Der Betrieb umfasst neben der Zucht von Holsteinern auch Jungpferdeaufzucht, Zuchtstutenpension, Zuchtberatung, Körvorbereitung sowie eine Deckstation.

Familie Horns züchtet mit dem Stutenstamm 4847, der auch als Segeberger Stamm bekannt ist. „Dieser brachte zahlreiche gekörte Hengste sowie international erfolgreiche Springpferde wie Cascadello, Quel Homme de Hus oder Esmeraldo von Janne Friederike Meyer-Zimmermann hervor“, berichtet Marc-Henrik Horns. Der Züchter führt den Betrieb zusammen mit seinen Eltern Ute und Thomas Horns.

Während Thomas Horns für Landwirtschaft, Ackerbau und Mutterkuhhaltung verantwortlich ist, übernimmt Marc die tägliche Versorgung der Pferde und die Körvorbereitung. Außerdem betreut er die Deckstation mit Besamungsservice. Ute Horns kümmert sich um die Büroarbeit. Zusätzlich sind Marcs Brüder und sein Cousin immer dann zur Stelle, wenn Hilfe benötigt wird. Während Thomas und Ute auf dem Hof leben, wohnt Marc mit seiner Frau Pia nur wenige Minuten entfernt. Für Pia sind Pferde und Reiten nur ein Hobby. Neben ihrer Arbeit im Büro unterstützt sie Marc manchmal bei der Hengstvorbereitung, zum Beispiel beim Freispringen.

Die Ursprünge der Horns‘schen Pferdezucht reichen bis ins Jahr 1961 zurück. „Damals stationierte der Holsteiner Verband bei meinem Urgroßvater Hans-Joachim Horns einige Vererber. Diese deckten noch im Natursprung. So begann er auch selbst Pferde zu züchten“, erzählt Marc Horns.

Sein eigenes Interesse am Züchten entdeckte er bereits als Jugendlicher: „Als ich 14 Jahre alt war, schenkte mir mein Großonkel, der den Hof damals bewirtschaftete, ein Stutfohlen aus dem Stamm 4847. Unka stammte von Loran-Landgraf I ab.“ Er schloss sich den Jungzüchtern an und konnte sich dadurch viel Fachwissen über die Beurteilung und das Mustern von Zuchtpferden aneignen. Drei Jahre später ließ er Unka von Quantum besamen und zog als 18-Jähriger sein erstes Fohlen auf. Da der Großonkel kinderlos blieb, erbte Thomas Horns den Hof.

Artgerechte Aufzucht und Haltung

Aktuell züchtet Familie Horns sowohl Spring- als auch Dressurpferde. Vier Zuchtstuten stammen aus Springpferdelinien, drei weitere werden für die Dressurpferdezucht eingesetzt. „Die Dressurpferde gehen am Ende natürlich auch auf eine Springpferdegenetik zurück“, ergänzt Marc Horns.

Zu den jüngsten Erfolgen zählt die dressurbetonte Stute Pia-Lotta von Va Bene-Ampère, die bei den diesjährigen Holsteiner Pferdetagen als Ressortsiegerin Dressur ausgezeichnet wurde. Im Stutentest erhielt die Braune die Note 9,1. „Schon als Pia-Lotta geboren wurde, hat sich meine Frau in sie verliebt. Sie hat die Stute für den Stutentest selbst ausgebildet und vorgestellt“, erklärt Marc Horns. So wurde das Pferd auch nach ihr benannt – Schwiegermutter Ute machte daraus Pia-Lotta.

Pia-Lotta wurde bei den Holsteiner Pferdetagen 2025 zur Ressortsiegerin Dressur gekürt. Foto: Janne Bugtrup

Neben den eigenen Fohlen und Jungpferden nimmt Familie Horns auch fremde Pferde zur Aufzucht. „Die Absetzer kommen in der Regel im Alter von sechs Monaten zu uns. Unsere Kunden stammen nicht nur aus der näheren Umgebung, sondern auch aus Süddeutschland, der Schweiz, der Slowakei und sogar schon einmal aus Dubai“, erzählt der Züchter. Ihm ist eine möglichst artgerechte Haltung wichtig. Dazu gehört auch der tägliche Auslauf. „Dank des sandigen Bodens ist das bei uns auch bei schlechter Witterung möglich. In der Marsch wären die Bedingungen anders“, erklärt Horns. Die tägliche Versorgung der Pferde bereitet ihm besondere Freude.

Korrekter Typ für die Körung

Ein weiterer Schwerpunkt des Zuchtbetriebs liegt in der Körvorbereitung. Das Wissen dazu erwarb Marc Horns während seiner landwirtschaftlichen Ausbildung bei Reimer Hennings in Bendorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde. Dort wirkte er an der Vorbereitung bekannter Hengste wie Castelan, Quick Fire und Cascadello mit. Cascadello wurde damals Reservesieger bei der Körung in Neumünster und gilt heute als außergewöhnlicher Vererber. Marc Horns hat sein Potenzial schon früh gesehen und ihn direkt nach der Körung als Vatertier eingesetzt. Die Mutter stammte von Con-Air ab. Heraus kam Castigo de Amor. Der Schimmel wurde zweijährig nach Polen verkauft, dort gekört und später unter dem irischen Springreiter Bertram Allen bei Springturnieren bis 150 cm vorgestellt. Heute ist das Pferd im Besitz einer rumänischen Springreiterin.

Auch sonst setzen die Züchter gern junge Hengste ein, die bei ihnen vorbereitet wurden. „Wir kennen die Stärken und Schwächen der Tiere durch den täglichen Umgang sehr genau. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der Einschätzung per Video“, so Marc Horns.

Auf dem familieneigenen Hof wird jährlich entschieden, welche der zweijährigen Hengste zur Körung vorbereitet werden: „Am wichtigsten ist mir, dass die Hengste im korrekten Typ stehen. Dazu gehören zum Beispiel eine genügende Größe und ein gutes Fundament. Natürlich werden die Springhengste zusätzlich im Freispringen beurteilt und der Dressurnachwuchs anhand der Grundgangarten.“ Überwiegend handelt es sich um Holsteiner, gelegentlich aber auch um Hengste anderer Zuchtverbände wie Hannoveraner oder Oldenburger.

Marc Horns (r.) und Thomas Horns (li.) freuten sich, dass Quel Mexx aus der Familienzucht 2023 in Neumünster als Prämienhengst ausgezeichnet wurde. Besitzer Stefan Rödl (M.) setzt den Hengst auf seiner Deckstation in Bayern ein. Foto: Janne Bugtrup

Jährliche Holsteiner Fohlenschau

Einmal jährlich richtet Familie Horns eine Holsteiner Fohlenschau aus, in diesem Jahr am Sonnabend, 19. Juli. Während früher mehr als 100 Fohlen vorgestellt wurden, ging die Teilnehmerzahl in den vergangenen Jahren etwas zurück und lag zuletzt bei etwa 70. „Es werden insgesamt weniger Fohlen gezogen“, sagt Marc Horns. Die Veranstaltung gliedert sich in die Vorstellung der Hengstfohlen am Vormittag und die Vorstellung der Stutfohlen am Nachmittag mit jeweils anschließendem Körbezirkschampionat. Jedes Jahr besuchen etwa 300 Zuschauer die Veranstaltung, die auf den hofeigenen Weiden stattfindet.

Unterstützung erhält Familie Horns dabei von weiteren Züchtern aus dem Körbezirk. Marc Horns ergänzt: „Überhaupt haben wir im Körbezirk Segeberg einen guten Austausch unter den Züchtern. Es gibt immer wieder Treffen, bei denen wir uns die Fohlen anschauen und darüber fachsimpeln, wie sich die einzelnen Hengste vererben.“