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Photovoltaikanlagen aus rechtlicher Sicht

In Zeiten rasant steigender Energiepreise und vor dem Hintergrund anhaltender Sorgen um die Sicherung der Energieversorgung ist die Nachfrage nach geeigneten Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PVA) ungebrochen. Daher sehen viele Landwirte in der Verpachtung für Frei­flächen-PVA eine wirtschaftlich attraktive Alternative zur landwirtschaftlichen Nutzung. Der folgende Artikel beschreibt, worauf aus rechtlicher Sicht zu achten ist. In einem folgenden Artikel wird die steuerliche Betrachtung erläutert.

In der Regel legen Projektierer und Photovoltaikanlagenbetreiber den Flächeneigentümern bereits detaillierte Pacht- oder Nutzungsverträge vor. Hier werden einige praktische und rechtliche Hinweise für den Fall behandelt, dass eine Anlage nicht selbst betrieben werden soll, sondern durch einen Pacht- oder Nutzungsvertrag einem Dritten zur Verfügung gestellt wird.

Vorsicht bei Vorverträgen

Für die Errichtung eines Solarparks muss zunächst Baurecht geschaffen werden. Dies bedingt bei vormals landwirtschaftlichen Flächen meist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die Gemeinde. In der Regel ist zeitgleich der Flächennutzungsplan zu ändern, wenn die Flächen dort bislang als solche für die Land- und Forstwirtschaft dargestellt sind. Mit der Begründung der notwendigen Planungssicherheit werden Landwirten oft frühzeitig sogenannte Vorverträge zur Unterzeichnung vorgelegt. Dabei ist äußerste Vorsicht geboten. Mit dem „Vorvertrag“ geht der Flächen­eigentümer schon eine feste Bindung zum Abschluss des späteren Pacht- oder Nutzungsvertrages ein. Daher bedarf ein Vorvertrag inhaltlich der gleichen Regelungstiefe wie ein späterer Nutzungsvertrag und muss genauso sorgfältig geprüft und verhandelt werden.

Beteiligte eines Nutzungsvertrages

Beteiligte eines Nutzungsvertrages sind neben dem Eigentümer zumeist zunächst ein Projektentwickler oder ein Unternehmen, welches dann später erst die eigentliche Anlagenbetreibergesellschaft gründet. In diesem Fall sind in den Vertragsentwürfen regelmäßig schon Zustimmungserklärungen des Eigentümers für eine spätere Übertragung des Vertrages als Ganzes oder von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag enthalten. Angesichts der langen Laufzeiten von 20 oder 30 Jahren bedarf es einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall, ob derartige frühzeitige Erklärungen im Interesse des Flächeneigentümers liegen. Dies gilt zum einen im Hinblick auf die Erhaltung möglicher mitunternehmerischer Beteiligungen des Eigentümers an der Anlagenbetreibergesellschaft aus steuerlichen Gründen und zum anderen auch angesichts der langen Laufzeit, um Sicherheit über die Person des Vertragspartners zu schaffen.

Bestellung von Dienstbarkeiten

Der Betreiber der Photovoltaikanlage verlangt vom Flächeneigentümer in der Regel die Bestellung einer erstrangigen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Das heißt, dieser Dienstbarkeit dürfen in Abteilung II und Abteilung III des Grundbuchs keine Rechte vorgehen. Pacht- beziehungsweise Nutzungsverträge müssen auf Betreiberseite auch die Zustimmung der finanzierenden Banken und weiterer Investoren finden. Der Flächeneigentümer muss aber auch seine eigenen Interessen berücksichtigen und daran denken, sich rechtzeitig vor dem Abschluss eines Vertrages mit seiner Bank und anderen möglichen vorrangigen Grundbuchgläubigern, zum Beispiel Altenteilern, abzustimmen und deren Bereitschaft zum Rangrückritt einzuholen.

Inwieweit der Betreiber bereit ist, Rechten im Grundbuch den Vorrang zu belassen, ist im Einzelfall zu klären. Bei der oftmals geforderten Verpflichtung des Eigentümers, Rechte auch zugunsten Dritter, zum Beispiel zukünftiger Betreiber oder eines finanzierenden Kreditinstituts, zu bestellen, ist Vorsicht geboten. In keinem Fall sollten unkritisch Zustimmungen oder bereits Vollmachten zur Eintragung erteilt werden. Die Notwendigkeit und der Inhalt entsprechender Dienstbarkeiten, die von dem Betreiber oftmals nicht nur für sich selbst, sondern auch für eventuell später eintretende Drittbetreiber oder finanzierende Banken verlangt werden, ist zu hinterfragen und inhaltlich zu prüfen.

Für den Flächeneigentümer besteht die Gefahr, dass ein Anlagenbetrieb auf der Grundlage der grundbuchlichen Dienstbarkeit auch bei Wegfall oder nach Beendigung des eigentlichen Nutzungsvertrages möglich wird. In jedem Fall sind entsprechende Dienstbarkeiten von vornherein zeitlich zu befristen beziehungsweise die Eintragung weiterer Dienstbarkeiten ist davon abhängig zu machen, dass bestehende Dienstbarkeiten im Rahmen einer Neueintragung gelöscht werden.

Wie Nutzungsentgelte regeln?

In der Praxis finden sich verschiedene Modelle zur Regelung des Entgelts. Die Regel stellt ein fixes Entgelt in Euro je Hektar der Nutzungsfläche dar. Hier muss aber besonders kritisch geprüft werden, ob sich das Nutzungsentgelt auf die gesamte Fläche oder allein die mit Anlagenteilen überbaute Fläche bezieht. Aus der Sicht des Eigentümers ist die zweite Option so nicht akzeptabel. Flächen, die beispielsweise als Zuwegungen oder auch zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für den Anlagenbetrieb benötigt werden, gehen gleichfalls für die landwirtschaftliche Nutzung verloren und müssen daher angemessen mitvergütet werden.

Während dies noch vor zwei Jahren kaum thematisiert wurde, zeigt sich angesichts der heutigen Entwicklungen im Hinblick auf die lange Laufzeit der Verträge die Notwendigkeit eines Inflationsausgleichs. Hier bietet sich entweder die Aufnahme einer festen laufenden Indexierung oder aber die Möglichkeit zur Geltendmachung von Anpassungsverlangen während der Laufzeit an. Weil dies bei den Betreibern unter Verweis auf deren feststehende Kalkulation regelmäßig sehr unbeliebt ist, kann die Aufnahme ertragsabhängiger Entgelte oder Entgeltbestandteile einen Ausweg bieten. Hier wird ein prozentualer Anteil an den jährlichen Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage als Vergütung geschuldet. Als Möglichkeit hat sich die Kombination eines festen Mindestentgelts mit einem ertragsabhängigen Entgelt, nämlich beispielsweise der Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten prozentualen Anteils an allen Erlösen ab dem Erreichen eines bestimmten Mindeststrompreises, herauskristallisiert.

Aus der Sicht des Eigentümers sollte bei Vertragsabschluss auch auf die Übernahme der Rechts- und Steuerberatungskosten für die Vertragsprüfung bestanden werden. Die fundierte Prüfung und Beratung bei Vertragsschluss liegt auch im Interesse des Anlagenbetreibers. Die hierbei anfallenden Entgelte stellen im Verhältnis zu den Größenordnungen der übrigen Projektkosten auch keine unverhältnismäßigen Positionen dar.

Zusätzlich hat sich auch die Vereinbarung eines Bereitstellungsentgelts für die Zeit zwischen Vertragsabschluss und der Inbetriebnahme der Anlage als möglicher Entgeltbestandteil für den Eigentümer als günstig erwiesen. Teilweise wird auch vereinbart, dass der Eigentümer gegen eine feste Vergütung die laufenden Pflegemaßnahmen auf dem PV-Anlagengrundstück als Dienstleister übernimmt und dafür eine gesonderte Vergütung erhält. Ebenso wie bei Regelungen zur Zahlung des gesamten oder von Teilen des Nutzungsentgelts als Vorabzahlung wird empfohlen, dass die Gestaltung in jedem Fall steuerlich geprüft wird.

Rückbau umfassend regeln und absichern

Ein besonderes Augenmerk muss den Rückbauverpflichtungen nach Beendigung des Vertrages gelten. Der Betreiber ist zu verpflichten, die Anlage vollständig einschließlich aller Bestandteile zurückzubauen. Dies muss auch für unterirdische Verkabelungen, für die die Anlage umgebende Infrastruktur, Bodenbefestigungen und Sonstiges gelten. Inwieweit zum Beispiel Zuwegungen verbleiben dürfen, kann einem späteren Wahlrecht des Eigentümers vorbehalten bleiben.

Große Probleme bereitet die Frage, in welchem Zustand die Fläche zurückgegeben werden soll. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den ursprünglichen (tatsächlichen) Zustand vor Baubeginn durch ein Sachverständigengutachten festzuhalten und diesen vertraglich als Rückgabezustand festzuschreiben. Ob die Fläche nach Beendigung der Nutzungsdauer in 20 oder 30 Jahren jedoch mit dem rechtlichen Status „Ackerland“ zurückgegeben werden kann, ist unklar. Zunächst dürfte mangels ackerbaulicher Nutzung und regelmäßigen Umbruchs auf der Fläche Dauergrünland entstehen. Dass eine ackerbauliche Nutzung ohne Weiteres, insbesondere ohne eventuelle Umbruchgenehmigungen sowie naturschutz- und artenschutzrechtliche Hürden dort später wiederaufgenommen werden kann, ist aus jetziger Perspektive kaum anzunehmen. Daraus kann sich eine erhebliche Wertminderung der Flächen ergeben. Dies muss dem Eigentümer bewusst sein.

Die Verpflichtung des Betreibers zum Rückbau und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sollte in jedem Fall durch ausreichende Bürgschaftsleistungen abgesichert werden. Der Eigentümer sollte sich dabei nicht mit den Bürgschaftssummen begnügen, die gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigung zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten festgesetzt werden, sondern auf der Sicherung durch ausreichende unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaften zu seinen Gunsten bestehen. Auch empfiehlt es sich, die Höhe der notwendigen Rückbaukosten während der Laufzeit des Vertrages später sachverständig überprüfen und bei Bedarf eine Nachbesicherung einfordern zu können.

Fazit

Neben den vorgenannten Aspekten gibt es noch weitere rechtliche Fragen, die vor Vertragsabschluss vielfach ganz individuell abzuarbeiten sind. In jedem Fall sollten auch die steuerlichen Fragen mit der Einbindung einer qualifizierten Steuerberatung geklärt werden. Ein weiterer Teil mit dem Fokus auf steuerlichen Fragen folgt.


Teil 2 „Photovoltaikanlagen aus steuerlicher Sicht“ lesen Sie hier!

Versuche zum Gänsefraß

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Im Winter und im Frühjahr sind durch Gänsefraß auf Pellworm und an der Westküste große Ertragseinbußen im Grünland und Ackerbau zu verzeichnen.

Inwieweit die Ertragsverluste im Feldfutterbau reduziert werden können, wird nun in einem praxisnahen Feldexperiment in Zusammenarbeit mit Landwirtinnen und Landwirten von der Landwirtschaftskammer getestet. Dabei wurden die Grasarten Sanftblättriger Rohrschwingel und Festulolium (Kreuzung Deutsches Weidelgras x Rohrschwingel) in eine bestehende Grasuntersaat nachgesät. Aufgrund der schnelleren Rohfasereinlagerung und geringerer Zuckergehalte sind Rohrschwingel und Festulolium potenziell weniger schmackhafte Gräser für die Gänse – sie sind jedoch weiterhin für die Milchviehfütterung interessant. Durch wöchentliche Messungen mittels Platemeter (Ertragsermittlung über Bestandshöhenmessungen) und dem Abgleich mit dem Ertrag in Schutzkörben können die Menge und der Zeitpunkt des Verlustes durch Gänsefraß bestimmt und das Anbaupotenzial der nachgesäten Grasarten evaluiert werden.

Äpfel ernten

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Der Herbst ist die Zeit für die Apfelernte. Frühe Apfelsorten sind bereits geerntet, die späteren färben sich jetzt appetitanregend ein. Aber wann ist der richtige Zeitpunkt für die Ernte von Äpfeln?

Die klimatischen Unterschiede zwischen einzelnen Standorten und der alljährlich variable Witterungsverlauf nehmen Einfluss auf die Erntereife des Kernobstes. Daher lässt sich kein pauschaler Termin festlegen. Nicht einmal derselbe Apfelbaum wird jedes Jahr zum gleichen Termin abgeerntet. Ein heißer Sommer kann die Ernte nach vorne schieben, in kühlen Sommern braucht die Reife länger. Hitze und Trockenheit beeinflussen auch die Größe der Äpfel. Die alte Regel, dass Kernobst ernte­reif ist, wenn sich die Kerne dunkelbraun färben, erweist sich insbesondere bei den frühen Sorten als unzuverlässig. Früh reifende Äpfel sind lange vor der Dunkelfärbung ihrer Kerne erntereif. Ein besseres Merkmal stellt die Farbe der Apfelschale bei rotbackigen Sorten dar. Beim ‚Roten Boskoop‘ oder ‚Melrose‘ sollte die Hälfte des Apfels zur Ernte rot eingefärbt sein. Als bester und zuverlässiger Test gilt der sogenannte Knicktest. Dafür nimmt man eine Frucht in die Hand und knickt sie samt Stiel um fast 90° zur Seite. Wenn sie sich vom Baum löst, ist der richtige Erntezeitpunkt erreicht. Bleibt die Frucht fest am Zweig oder muss man richtig ziehen, lohnt es sich, noch ein wenig zu warten. Sind Sturm oder Frost vorhergesagt, sollte rechtzeitig geerntet werden. Wichtig: Immer mit Stiel ernten, das verlängert die Haltbarkeit im Lager.

Der Knicktest: Löst sich der Apfel bei einer Drehung um 90° leicht vom Ast, wird es Zeit für die Ernte. Foto: Karin Stern

‚James Grieve‘ und ‚Gravensteiner‘ reifen bereits ab Mitte bis Ende August, auch ‚Carola’ und ‚Prinz Albrecht von Preußen‘ reifen schon früh. Es ist ratsam, die Früchte innerhalb von sechs bis acht Wochen nach der Ernte zu verzehren, da das Fruchtfleisch während der Lagerung mehlig wird und an Frische sowie Saftigkeit verliert. Herrscht bei der Ernte eine etwas kühlere Wetterlage, reagieren Äpfel eher druckempfindlich. Sensible Apfelsorten wie ‚Ontario‘ sollten nur einschichtig in Obststeigen gelagert werden. Dies vermeidet Druckstellen und erleichtert das spätere Kontrollieren der Äpfel. Als Faustregel gilt: Je früher die Äpfel reif sind, desto schlechter lassen sie sich lagern. Nur Winteräpfel sind echte Lager­äpfel. Bekannte Sorten wie ‚Roter Boskoop‘, ‚Kaiser Wilhelm‘, ‚Topas‘ und ‚Cox Orange‘ sind erntereif, wenn sich der Stiel gut vom Baum löst und der Apfel die sortentypische Deckfarbe angenommen hat.

,Ontario' ist erst nach längerer Lagerzeit ab Dezember genussreif. Foto: Karin Stern

Beim Einlagern lohnt sich ein genauer Blick auf die Früchte. Wurmstichige, beschädigte oder faule Exemplare sind auszusortieren. Fallobst und sehr kleine Äpfel eignen sich sehr gut für die Herstellung von Saft und Apfelbrei.

Für die Lagerung vorgesehene Äpfel werden weder gewaschen noch poliert. Die natürliche Wachsschicht ist ein guter Schutz. Als Lagerkisten eignen sich ganz prima Gemüsesteigen aus dem Supermarkt (zum Beispiel für Radieschen oder Lauchzwiebeln), die meist kostenlos abgegeben werden. Der optimale Aufbewahrungsort ist dunkel und kühl bei etwa 3 bis 10 °C. Alle ein bis zwei Wochen schaut man über die Steigen und sortiert faulende Exemplare aus. Das geht leicht und schnell von der Hand, wenn die Äpfel nur einschichtig in die Kisten gelegt werden. Diese lassen sich dann gestapelt platzsparend aufstellen.

Quelle: Karin Stern

Euphorie, buntes Treiben und eine große Familie

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Nach zwei Jahren Pause war es endlich wieder so weit: Das 25. Landesbreitensportturnier des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein (PSH) zog Tausende Pferdefreunde auf die Renn­koppel in Bad Segeberg.

Das Pferdefest des Nordens ist ein besonderes Turnier. Vor 25 Jahren wurde es unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ gegründet mit dem Wunsch, die Vielfalt des Pferdesports abseits des klassischen Turniersports zu präsentieren. „Beim Pferdefest des Nordens sollen Spaß und Freude für Mensch und Tier im Vordergrund stehen. Wir messen Erfolge nicht an Platzierungen und Schleifen, sondern an einem harmonischen Miteinander. Dazu gehört sowohl der faire Umgang zwischen Teilnehmern, Helfern und Besuchern als auch das faire Verhalten gegenüber dem Partner Pferd“, erklärt Anja Haltenhof vom PSH.

Die offene Kür der Reitweisen konnte geritten oder auch am Boden absolviert werden. Das Kostüm sollte der Darbietung und der Musik angepasst werden. Foto: Anja Haltenhof

Auch in diesem Jahr begeisterte das Landesbreitensportturnier mit seinem besonderen Flair und seiner bunten Vielfalt in den 70 Wettbewerben viele Tausend Besucher und Teilnehmer. Da ritten elegant glitzernde Westernreiter neben perfekt abgestimmten Teams in schwarz-weißem Dressurdress, fröhliche Voltigierer trafen auf entspannte Gespannfahrer und flinke Islandpferde, bunt kostümierte Kinder und jede Menge anderer Zwei- und Vierbeiner sorgten für ein reges Treiben auf dem Platz.

In vielen Wettbewerben waren Kostüme erlaubt oder erwünscht. Engel und Teufel ritten als Duo die offene Kür. Foto: Anja Haltenhof

Neu waren in diesem Jahr die Wettbewerbe der Hobby Horser, der Steckenpferdreiter. Auch hier gab es von Einsteigerklassen bis zum Mächtigkeitsspringen viele verschiedene Varianten und von Jung bis Alt waren alle dabei.

Hobby Horsing war in diesem Jahr zum ersten Mal ausgeschrieben. Auch hier gab es Wettkämpfe in unterschiedlichen Disziplinen und Altersklassen. Foto: Anja Haltenhof

„Ich bin überwältigt, dass wir trotz der zweijährigen Corona-Pause eine solche großartige Resonanz und Unterstützung erfahren“, freute sich Antje Voß und fügte hinzu: „Wir haben mehr als 1.000 Nennungen und mehr als 500 teilnehmende Pferde und Ponys.“ Die Breitensportbeauftragte des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein war sich sicher: „Alle freuen sich, dass dieses große Fest endlich wieder stattfindet. Hier herrscht eine fröhliche, friedliche und ausgelassene Stimmung und alle sind mit so viel Spaß dabei, da geht mein Herz auf.“

„Horse Agility at Liberty“ hieß der Wettbewerb, in dem die Pferde oder Ponys einen Parcours mit unterschiedlichen Hindernissen in zwei Minuten so oft wie möglich bewältigen mussten. Sie liefen dabei frei neben dem Menschen. Foto: Anja Haltenhof

Viele der Teilnehmer campierten gemeinsam mit ihren Pferden und Ponys am Rand der elf Turnierplätze. Wie ist das, wenn auf begrenztem Raum so verschiedene Charaktere und so viele verschiedene Disziplinen und Ideen aufeinandertreffen? Spannend, und zwar im besten Sinne: Nirgendwo sonst ist es so leicht, einen Blick über den eigenen Paddockrand zu werfen und zu schauen, was es noch zu entdecken und auszuprobieren gibt – ohne Druck, ohne Konkurrenz. Das Miteinander auf dem Platz ist locker und familiär. Der perfekte Rahmen, um sich zum ersten Mal ins Rampenlicht zu wagen oder in fröhlicher Gesellschaft neue Dinge auszuprobieren. Diese besondere Atmosphäre, die das Pferdefest ausmacht, zieht auch die Besucher immer wieder in ihren Bann. Mehr als 5.000 Menschen fanden sich bei bestem Sommerwetter auf den Besucherrängen ein, jubelten und fieberten mit.

Siegerin im Gebisslos-Glücklich-Cup wurde Lea Seehusen mit Nice Guy. Foto: Anja Haltenhof

„All das ist nur möglich, weil so viele ehrenamtliche Helfer auch nach der langen Pause alles dafür geben, dieses Erlebnis zu gestalten. Mehr als 300 Menschen waren tagelang unermüdlich im Einsatz, um aus dem Turnier ein Festival der Vielseitigkeit zu machen“, erklärte Voß und fügte hinzu: „Einige von ihnen sind schon seit mehr als 20 Jahren mit dabei.“ pm

Union sieht falschen Ansatz und fehlende Alternativen

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Gegen die im Naturschutzpaket der EU-Kommission vorgesehenen Maßnahmen zur Einschränkung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes formiert sich Widerstand. „Wir werden im jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren alles tun, um ungerechtfertigte Verbote zu verhindern“, erklärte der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins (CDU), gemeinsam mit Marlene Mortler (CSU), Dr. Peter Jahr (CDU), Christine Schneider (CDU) und Lena Düpont (CDU). An Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) richteten die Abgeordneten die Forderung, sich in Brüssel ebenfalls gegen die Einschränkungen einzusetzen.

Die Europaparlamentarier wenden sich insbesondere gegen den Vorschlag der Kommission, in sensiblen Gebieten, zu denen auch Landschaftsschutzgebiete gezählt werden, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu untersagen. Es handele sich um einen „vollkommen falschen Ansatz“, da eindeutig entsprechende Alternativen fehlten, so die Parlamentarier. Für stark betroffene Landwirte würde die Umsetzung einem Berufsverbot gleichkommen.

Mit Blick auf die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine kritisieren die Unionspolitiker zudem ein „völlig falsches Zeichen“. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Landschaftsschutzgebieten gemäß den Brüsseler Vorschlägen verboten werden, wäre Deutschland nach Angaben der Unions-Abgeordneten der am stärksten betroffene Mitgliedstaat.

Das Gesetzgebungsverfahren steht allerdings noch ganz am Anfang, und es zeichnet sich ab, dass zumindest hinsichtlich der Landschaftsschutzgebiete unter deutschen Politikern weitgehend Einigkeit besteht. Özdemirs Staatssekretärin Silvia Bender hatte bei den Bauernprotesten am Montag vergangener Woche in Bonn erklärt, dass die Vorschläge der Kommission zu weit gingen und Landschaftsschutzgebiete nicht aufgenommen werden sollten (siehe Ausgabe 33).

Kritik aus Polen

Widerstand gegen die Pläne der EU-Kommission formiert sich auch im Nachbarland Polen. Wie das Fachmagazin „farmer.pl“ berichtete, will Landwirtschaftsminister Henryk Kowalczyk eine Koalition von Mitgliedstaaten gegen den Brüsseler Verordnungsvorschlag schmieden. Die darin vorgesehene Halbierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel ist laut Kowalczyk „nicht hinnehmbar“.

Schon bei der Präsentation des EU-Vorschlags hatte die Abwesenheit des polnischen EU-Agrarkommissars Janusz Wojciechowski für Erstaunen gesorgt. Auch der Direktor des nationalen Instituts für Pflanzenschutz, Prof. Roman Kierzek zeigte sich besorgt. Der Vorschlag begünstige EU-Länder, in denen pro Hektar eine große Menge an Pflanzenschutzmittel eingesetzt werde, kritisierte Kierzek. Diese Ansicht wird vom Landwirtschaftsministerium in Warschau geteilt. Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2020 in der EU – bezogen auf die Wirkstoffmenge – im Mittel rund 3 kg/ha an Pflanzenschutzmitteln ausgebracht. In Polen waren es lediglich 2,1 kg/ha, in Belgien und Irland aber jeweils fast 7 kg/ha und in den Niederlanden 8,8 kg/ha.

Liberale für Pragmatismus

Vor der „enormen Sprengkraft“ des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes hat auch die Agrarsprecherin der liberalen Fraktion Renew Europe (RE) im Europaparlament, Ulrike Müller, gewarnt. Im Gesetzgebungsprozess müsse darauf geachtet werden, dass nach wie vor unterschiedliche Wirkstoffe zur Verfügung stünden, um Resistenzen zu vermeiden, erklärte die Abgeordnete der Freien Wähler. Das Parlament sei auf der Suche nach einer pragmatischen Lösung. Die Kommission bringe hingegen aktuell Richtlinien und Verordnungen auf den Tisch, die nicht notwendig wären.

Konkret bemängelt die Parlamentarierin an dem Brüsseler Vorschlag die Unklarheit hinsichtlich des geltenden Referenzzeitpunkts. Müller beobachtet zudem eine zunehmende Schärfe der agrarpolitischen Debatten. Es werde inzwischen sehr viel mehr polarisiert und polemisiert. An der Basis sei zu spüren, dass die Landwirte teilweise hochaggressiv und aufs Äußerste angespannt seien. „Häufig kommt da die geballte Wut hoch“, so Müller. Mit Sorge betrachtet sie die aktuellen Proteste in den Niederlanden. Es sei zu befürchten, dass diese auch auf Deutschland, Frankreich oder Belgien übergreifen könnten. Nach Einschätzung der Renew-Agrarsprecherin werden die agrarpolitischen Debatten in Deutschland auf absehbare Zeit nicht befriedet werden können.

Mit der aktuellen Bundesregierung befinde man sich in einem „ideologisch gespeisten Fahrwasser“. Es sei nicht hilfreich, wenn Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ständig Dinge wiederhole, die Menschen gefielen, die von guter fachlicher landwirtschaftlicher Praxis keine Ahnung hätten. „Seine Klientel ist die Stadtbevölkerung“, betont Müller.

Kommission „eiert herum“

Kritik übt Müller auch am Umgang der EU-Kommission mit der Genehmigung der nationalen Strategiepläne zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Der Agrarausschuss habe einen regelmäßigen Austausch und Debatten um den aktuellen Stand eingefordert; die Kommission nehme das Parlament als Gesetzgeber aber nicht ernst. „Als wolle man uns für dumm verkaufen, bekommen wir gebetsmühlenartig zu hören: Alles ist im Zeitplan“, verdeutlicht die Abgeordnete. Wenn die EU-Staaten aber Details zur Genehmigung erfragten, werde „herumgeeiert“.

Die Landwirte wollten zurecht endlich wissen, wann die Mitgliedstaaten mit einer Genehmigung rechnen könnten. Auch die Zahlstellen müssten langsam erfahren, was genau auf sie zukomme. Ebenso brauchen die Parlamentarier laut Müller endlich detailliertere Informationen über die Ausgestaltung der Eco-Schemes in den einzelnen EU-Staaten. Mit Ausnahme alter, nicht mehr aktueller Datensätze sei von der Kommission noch nichts gekommen. age

Marktkommentar, Marktlage und Markttendenz KW 3322

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Auch im hohen Norden steigen die Milchauszahlungspreise erneut an. Im deutschlandweiten Vergleich bekommen viele Landwirte einen Nettogrundmilchpreis von um die 55 ct. Einige Meiereien zahlen sogar 60 ct/kg ECM, wenige andere zahlen unter 50 ct/ kg ECM. Hintergrund der Preisanhebung sind unter anderem rückläufige Anlieferungsmengen und stabile Milchproduktpreise auf vergleichsweise erhöhtem Preisniveau.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, FAO, gibt regelmäßig einen Preisindex für Butter, Magermilch- sowie Vollmilchhpulver, Käse und Kasein aus. Zuletzt hat dieser Index für die Milchprodukte leicht nachgegeben. Begründet wird der Rückgang mit rückläufigen internationalen Kursnotierungen für Magermilch-, Vollmilchpulver und Butter. Aufgrund der Sommerferien werden die Marktaktivitäten innerhalb Europas als gering eingestuft. Die Nachfrageseite konnte ihren Bedarf zügig decken. Zudem wird von einer schwächeren Nachfrage aus China berichtet. Eine insgesamt geringere Nachfrage nach Milch am Spotmarkt führt auch am internationalen Milchmarkt zu einer abwärtsgerichteten Kurskorrektur. Dennoch, das gute Preisniveau hält weiterhin an.

Am hiesigen Spotmarkt wird auch derzeit rege Milch nachgefragt, saisontypisch allerdings etwas weniger. Geringere Milchanlieferungsmengen auch aufgrund der Wärme werden vermutlich noch etwas anhalten. Ein knapperes Angebot spricht auch weiterhin für stabile Milchpreise.

Nachdem im LEH der Verbraucherpreis für Biomilch der Eigenmarken im Juli um satte 54 ct/l auf 1,69 €/l angehoben worden ist, sei mit einem Nachfragerückgang um etwa ein Fünftel zu rechnen, so berichtet die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH. Es wird davon ausgegangen, dass Verbraucher stattdessen auf konventionelle Milch zurückgreifen.

Blick über den Tellerrand

Im Durchschnitt der EU lag der Preis­anstieg bei 7 ct/kg Milch im Jahr 2021 und bei nochmals 7 ct/ kg im ersten Halbjahr 2022. Der mittlere EU-Rohmilchpreis liegt für Juni bei 48,5 ct/kg. Im Mittel der vergangenen fünf Jahre lag dieser knapp 15 ct niedriger. Auch für die kommenden Monate gehen Marktteilnehmer von einem weitestgehend stabilen Milchmarkt aus.

Der Börsenmilchwert EEX vom ife-Institut in Kiel, welcher anhand der Schlusskurse an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig errechnet wird, gibt für August einen Wert von 61,8 ct/kg aus. Im Verlauf der kommenden Monate wird am Terminmarkt von einem stetig geringeren Milchpreis ausgegangen, der bis Januar 2024 auf 55 ct/ kg sinken soll. Bis März 2023 wird vorerst von einer stabilen bis positiven Kursentwicklung ausgegangen.

In Neuseeland wird es zwischen den bekannten Global-Dairy-Trade-Auktionen künftig eine kleinere Auktion mit dem Namen GDT Pulse geben, die Einzelprodukte berücksichtigt. Hintergrund ist eine angestrebte Verbesserung der Preisfindung. In der Vergangenheit wurden zwei Auktionen monatlich durchgeführt.

Seit der Auktion am 15. März 2022 gingen insgesamt neun Auktionen mit einem negativen Index über alle Milchprodukte aus, es gab nur eine Ausnahme Anfang Juni.

Grundfutterqualität und -quantität entscheidend

Mit der anhaltenden Trockenheit im Bundesgebiet wird für etliche Betriebe die Futtergrundlage für den Winter, speziell die Maissilagemenge, kleiner ausfallen als geplant. Fährt man in anderen Bundesländern durch die Gegend, sieht man niedrigere Maisbestände als gewohnt und gerollte, spitze Blätter: Man kann erahnen, was dies für die Erntemengen bedeutet. So entscheiden sich Landwirte in Regionen, wo es anhaltend heißer war als hierzulande, für den Verkauf von Schlachtkühen. Auch hiesige Betriebe mit Weidehaltung verkaufen zurzeit eher mal eine Kuh, obwohl die Milch gut bezahlt wird. Die Futtergrundlage auf einigen Weiden fällt zu gering aus. Hohe Kraftfutter- und Schrotpreise sowie Energie- und sonstige Kosten werden die auf der anderen Seite erhöhten Einnahmen schmälern. Entscheidend für die kommenden Monate werden die Erntemengen, aber auch die Energiegehalte und Inhaltsstoffe des Grundfutters sein.J

Marktlage für die Woche vom 15. bis 21.8.2022

Getreide: In SH bringt die Getreideernte bessere Ergebnisse als in weiten Teilen Deutschlands, EU-weit sinkt die Ernteprognose.

Raps: Auch Raps wurde im Norden reichlich geerntet, international polarisieren bei den Ölsaaten die US-Sojabohnenkurse.

Futtermittel: Die Verfügbarkeit von Rapsschrot bleibt ein kritisches Thema. Futterweizen wird günstiger gehandelt.

Kartoffeln: Die Börsenkurse der Veredelungskartoffeln für das nächste Frühjahr steigen weiter, was auf eine knappere Verfügbarkeit der Haupternte deutet.

Schlachtrinder: Die Kurse für Jungbullen und Färsen entwickeln sich stabil. Der Preis für Kühe gibt zum Teil nach.

Schlachtschweine/-sauen: Das knappe Angebot an Schlachtschweinen führte vergangenen Mittwoch zu einem deutlichen Anstieg des Richtpreises.

Ferkel: Die Mäster zeigen eine größere Bereitschaft, Ferkel einzustallen. Die Ferkelkurse steigen.

Milch: Die Nachfrage nach Milchprodukten fällt noch ruhig aus. Die Terminkurse für Butter ziehen an.

Schlachtlämmer/-schafe: Es werden weiterhin noch Lämmer abgesetzt. Das Angebot steigt stetig an.

Markttendenz für die Woche vom 22. bis 28.8.2022

Getreide: Die ukrainischen Ausfuhren entspannen den Markt bisher nur wenig. In Deutschland bahnt sich eine Krise in der Binnenschifffahrt an.

Raps: Das Angebot am Markt hat sich verbessert, Importe aus der Ukraine werden wahrscheinlicher.

Futtermittel: Trockenheit in Europa beeinträchtigt Mais und Soja, in den USA rechnet man jetzt wieder mit mehr Soja.

Kartoffeln: Aufgrund der starken Hitze und der dadurch bedingten Pflanzenentwicklung werden kleinere Knollen erwartet.

Schlachtrinder: Es werden mehr Kuhverkäufe erwartet. So könnten die Kurse für Schlachtkühe weiter nachgeben.

Schlachtschweine/-sauen: Nachdem auch an der ISN-Börse Schweine zu höheren Kursen gehandelt wurden, könnte der Vereinigungspreis erneut steigen.

Ferkel: Bei stabil lebhaftem Kauf­interesse ist eine erneute Kursanhebung realistisch möglich.

Milch: Mit dem Ende der Ferienzeit wird eine belebtere Milchproduktnachfrage erwartet.

Schlachtlämmer/-schafe: Schlachtreife Lämmer werden zum Teil in den Süden transportiert, sodass die hiesigen Preise sich stabil entwickeln sollten.

Positionspapier zur Zukunft der Tierhaltung präsentiert

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Während der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Tierhaltungskennzeichnung diskutiert wird, hat die FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen ein Positionspapier zur Zukunft der Tierhaltung vorgestellt. Die Vorschläge setzen auf die Einbindung der Sauenhaltung und darauf, dass keinerlei neue Auflagen die deutsche Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb weiter benachteiligen sollen.

In dem Positionspapier wird unter anderem ein Auflagenmoratorium gefordert und, dass auch bereits beschlossene kostenintensive Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden. Das Moratorium müsse für die Akteure langfristig verlässlich und verbindlich sein und Abschreibungszeiträume berücksichtigen. Das Bau- und Planungsrecht und das Immissionsschutzrecht müssten so geändert werden, dass Investitionen in Stallbauten rechtssicher möglich und dauerhaft tragbar seien, das sind einige Kernpunkte in dem Papier. Gefordert wird, dass die Maßnahmen zum Umbau der Tierhaltung durch eine vollumfängliche, verpflichtende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung abgesichert werden.

In den Vorschlägen des BMEL fehlt den Verfassern die Einbindung des Betriebszweiges Sauenhaltung. Auch fehlten die notwendigen Ressourcen, die Maßnahmen der verpflichtende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung im Markt bekannt zu machen und dem Verbraucher Orientierung zu geben.

Da heute bereits mehrere Millionen Ferkel nach Deutschland importiert werden müssten, sollten in der Sauenhaltung auch Fördermittel bei Kapazitätserweiterung gewährt werden, heißt es.

Ziel müsse die Eigenversorgung auch mit Ferkeln sein, um unnötige Transportwege zu vermeiden und regionale Lieferkettensysteme überhaupt zu ermöglichen. Deshalb müsse es für den Verbraucher einfach und klar erkennbar sein, ob es sich um durchgehend deutsche Herkünfte im Sinne von 5xD handele. Neben dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) seien hier auch die Gastronomie, die Großverbraucher und die Hersteller von Verarbeitungsware einzubeziehen.

Hintergrund des Positionspapiers ist, dass die FDP sich dem Vorwurf einer Blockade der Tierwohlfinanzierung ausgesetzt sieht und eine Lösung in der Berliner Ampelkoalition herbeiführen will. Das Positionspapier zur „Zukunft der Tierhaltung“, das in Hannover vorgestellt wurde, soll auch bundespolitisch als Grundlage für die Gespräche mit den Koalitionspartnern dienen.

Zur finanziellen Unterstützung der Landwirte wird ein Bundesgesetz zur Einrichtung eines Tierwohlfonds vorgeschlagen. Der Fonds solle durch eine zweckgebundene Tierwohlabgabe auf Fleischprodukte gespeist werden, die der Lebensmitteleinzelhandel bei seinen Kunden erheben solle. Dies sei mit den „führenden Köpfen“ der Bundes-FDP abgestimmt, und „die Kollegen der Bundestagsfraktion tragen das mit“, erklärte Niedersachsens FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Stefan Birkner. Er sieht den LEH in der Verantwortung, die Belastung für die Kunden so gering wie möglich zu halten. Die Höhe der Abgabe sei „eine politische Frage“ und müsse von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) mit den Beteiligten besprochen werden, so Birkner. Sie dürfe 40 ct/kg Fleisch aber nicht überschreiten, was bei einem jährlichen Verbrauch von 7,4 Mio. t in Deutschland Einnahmen von fast 3 Mrd. € für den Tierwohlfonds wären. Die Abgabe solle „umfassend“ sein und auf Importe aus allen Herkunftsländern und auch im Großhandel erhoben werden. age

Tierhaltungskennzeichnung kommt nicht an

Verbände und Opposition sehen Özdemirs Vorschlag weit weg von der Realität

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat in dieser Woche seinen Entwurf zur Tierhaltungskennzeichnung an die Wirtschaft zur Stellungnahme verschickt. In der gesamten Branche und den Oppositionsparteien herrscht Unzufriedenheit. Der Bundesverband Rind und Schwein bewertet den Entwurf kritisch und sagt, es werde mit der Zukunft der Tierhaltung auf deutschen Betrieben gespielt. „Eine Haltungskennzeichnung nützt überhaupt nichts, wenn nicht schnellstmöglich die versprochenen Anpassungen im Bau- und Immissionsschutzrecht angepackt werden“, kritisiert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein. „Leider sind sich viele unserer Tierhalter sicher, dass es dem Landwirtschaftsministerium nicht wirklich um mehr Tierschutz geht, sondern um eine deutliche Reduzierung der Anzahl tierhaltender Betriebe.“

Für den agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Albert Stegemann, bleibt vieles unklar. Ihm fehlten der ganzheitliche Ansatz, eine durchdachte Finanzierung und die Einbeziehung aller Wertschöpfungsstufen. Auch sei der Knoten im Baurecht weiter nicht durchschlagen, stattdessen werde bei Transport und Schlachtung auf die Verschärfung von Ordnungsrecht gesetzt. Bemerkenswert sei, dass das Berliner Agrarressort nicht davon ausgehe, dass Gastronomie und Kantinen auf preisgünstigere Importware ausweichen würden. „Das ist weit weg von der Lebensrealität“, so Stegemann. Ausgerechnet bei der Herkunftskennzeichnung wolle Özdemir weiterhin auf Brüssel warten.

Die Grundvoraussetzung für den Umbau der Ställe ist für die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Christina Stumpp, eine klare finanzielle Perspektive. „Die Frage der Finanzierung ist innerhalb der Ampelkoalition nach wie vor ungeklärt“, kritisierte Stumpp. age

Bunter Gemischtwarenladen gegen Klimastress

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Die jährliche Betriebsplanung für mittlere und große Forstbetriebe basiert auf einer mittelfristigen Planung, meist für einen Zeitraum von zehn Jahren, der sogenannten Forsteinrichtung. Dabei werden die zurückliegenden zehn Jahre analysiert und die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Betriebsziele für die folgende Dekade festgelegt. Das Vorhalten eigenen Personals dafür wäre bei einer Betriebsgröße von zirka  50.000 ha nicht wirtschaftlich. In den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) erfolgte deshalb die aktuelle Forsteinrichtung mit dem Stichtag 1. Januar 2022 durch das Niedersächsische Forstplanungsamt in Wolfenbüttel. Das Ergebnis findet sich im folgenden Bericht.

Welche Veränderungen haben sich in den Wäldern der SHLF zwischen 2012 und 2022 abgespielt? Die Baumartenzusammensetzung war und ist ein bunter „Gemischtwarenladen“, der Klima- und Vermarktungsrisiken besonders gut auffängt (siehe Abbildung 1).

Mehr Laubbäume

Der Laubwaldanteil, insbesondere von Buche, hat weiter zugenommen und liegt bei 54 %. Die Fichte hat nur noch einen Anteil von 22 % und ist nicht mehr die häufigste Baumart. Das verbessert die Klimastabilität der Wälder. Diese sind strukturreicher geworden. Viele Bestände haben sich durch Nachwuchs und Unterstand von gleichaltrigen Hallenbeständen in ungleichaltrige, mehrschichtige Mischbestände verwandelt. Mit Blick auf die Nachhaltigkeit ist eine Kontrolle des durchschnittlichen Holzvorrates wichtig. Die SHLF haben mit 330 fm/ha einen vergleichsweise hohen Holzvorrat, der in den vergangenen zehn Jahren annähernd konstant blieb. Auffällig ist eine Zunahme des Vorrates an alten und dicken Laubbäumen. Dies spricht für eine vorsichtige, auf weiteren Vorratsaufbau ausgerichtete Holznutzung.

Die planmäßige jährliche Holznutzung hätte bei rund 250.000 fm liegen sollen. Sie wurde im Zeitraum 2012 bis 2021 um 160.000 fm übertroffen (siehe Abbildung 2).

Ökologische Funktion

Ursache für die erhöhte Nutzung waren primär die Stürme „Christian“ und „Xaver“ im Jahre 2014 mit erheblichen Zwangsnutzungen und Vorratsverlusten besonders im Nadelholz. Von den Forstplanern wurden hohe Verbiss- und Schälschäden durch das Schalenwild festgestellt. Die Betriebsziele werden hierdurch nicht selten gefährdet. Die Wälder der SHLF erfüllen auf der gesamten Betriebsfläche wertvolle ökologische Funktionen. 58 % (rund 29.000 ha) liegen in Schutzgebieten unterschiedlicher Kategorien.

Der Wald ist ein wichtiger Wasserspeicher und verhindert Hochwasser.

Wie soll es in den kommenden zehn Jahren weitergehen? In den bereits vorhandenen Laubwäldern setzen die SHLF auf natürliche Verjüngung. Dies erfordert weiterhin starke jagdliche Anstrengungen. Die noch vorhandenen Fichtenalthölzer werden zu einem großen Teil durch Pflanzung von Buche in Laub-Nadel-Mischbestände umgewandelt. Der Anteil der Laubwälder wird im Jahr 2031 um mindestens 5.000 ha zugenommen haben.

Schwierigkeiten bereitet die Verjüngung der Licht liebenden Baum­arten Eiche und Kiefer. Man kann davon ausgehen, dass hierfür benötigte Kahlflächen durch Schadereignisse (Stürme, Borkenkäfer) entstehen werden. Der jährliche Hiebssatz wird auf 257.000 fm angehoben, wobei besonders die Nutzung starker Fichten forciert werden soll und beim Laubholz Zurückhaltung geübt wird. Die geplante Nutzung bleibt dabei deutlich unter dem jährlichen Zuwachs. Daraus ergibt sich für den Gesamtbetrieb ein jährlicher Vorratsaufbau von 75.000 fm (ohne Naturwälder). Einen besseren Beweis für eine nachhaltige Betriebsführung könnte es kaum geben.

Fazit

Die Landesforsten erfüllen laut Niedersächsischem Forstplanungsamt den gesetzlichen Auftrag einer vorbildlichen und dem Allgemeinwohl dienenden Waldbewirtschaftung. Die Holznutzung erfolgt zurückhaltend und mit dem Ziel, besonders starke Laubbäume noch dicker werden zu lassen. Damit wird nicht zuletzt ein wichtiger Beitrag zur CO2-Bindung und Speicherung und damit zum Klimaschutz geleistet.

Milchgeld um 60 Prozent zum Vorjahr gestiegen

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Die Erzeugerpreise wurden auch im Juli wieder spürbar angehoben.
In Schleswig-Holstein erreichten einzelne Meiereien die Preismarke von 60 ct/kg. Um durchschnittlich 2,1 ct wurden die Auszahlungspreise erhöht auf ein Mittel von 57,8 ct/kg ECM.

Das Milchaufkommen in Deutschland ist mittlerweile wieder rückläufig, der saisontypische Verlauf wurde jedoch im Juli für zwei Wochen unterbrochen. In dieser Zeit erhöhte sich die wöchentlich erfasste Anlieferungsmenge und hob die Differenz zum Vorjahresergebnis erstmals seit Monaten in den positiven Bereich. Seit KW 29 sinkt das Milchaufkommen wieder und lag in der letzten Juliwoche 0,5 % unter der Vorjahreslinie. 

Die Preissteigerung im konventionellen Bereich ist historisch unvergleichlich. Binnen eines Jahres wurden die Auszahlungspreise bundesweit um rund 17 ct angehoben, in Schleswig-Holstein waren es im Mittel 22 ct. Das hebt sich deutlich von der Entlohnung der Biomilchproduktion ab. Biomilch wurde im Bundesdurchschnitt zwischen Juni 2021 und Juni 2022 um lediglich 7 ct/kg angehoben (AMI) und hat nur noch 4 ct Vorsprung gegenüber konventionell erzeugter Milch. Zu Aufruhr führten kürzlich die Preis­anhebungen für abgepackte Frischmilch durch den LEH. Biomilch wurde um 50 % verteuert, auf Ladenebene werden 1,70 ct und mehr gefordert. Auch Markenware im konventionellen Bereich fährt für diesen Preis auf dem Kassenband, die Preisuntergrenze für Frischmilch liegt derzeit bei 1 €/l.

Der Kieler Börsenmilchwert liegt am Stichtag 12. August bei 61,7 ct/ kg. Spätere Termine bis März 2023 werden mit mindestens 57 ct/ kg gehandelt. Bis ins Jahr 2024 hinein werden Kurse um 55 ct aufgerufen, jedoch ist das Interesse an Kontrakten in der zweiten Jahreshälfte noch sehr gering. Auch hiesige Meiereien besprechen überwiegend Geschäfte im ersten und zweiten Quartal 2023. 

Gemessen an einer verhältnismäßig schwächeren ersten Jahreshälfte ist die Nachfrage nach Milchprodukten weiterhin gut. Das Sommerwetter hat den Bedarf an frischen Produkten erhöht, vor allem Sahne als Rohstoff für Eis. Das kurbelt insbesondere die Ausfuhren in südliche EU-Länder an. Käse geht trotz gestiegener Preise weiter gut in den Markt. Jedoch hat der monatelange Anstieg zunächst ein Ende gefunden, eine Mischung aus Ferienzeit und Inflation hat die Preisrallye ausgebremst. Die preisliche Tendenz bleibt dennoch vorerst stabil. Im LEH ist beim Verbraucher eine Verschiebung der Kaufentscheidungen weg von Markenware hin zu günstigeren Handelsmarken zu merken. Im höherpreisigen Segment gibt es daher vermehrt Aktionsangebote. Dies gilt auch für Butter, die sich preislich auf einem Niveau kurz unter der Höchstmarke bewegt. Im Bereich der Blockbutter kaufen die ersten Verarbeiter schon für das Weihnachtsgeschäft ein, Informationen über den Vorratsstand fehlen. Bei Päckchenbutter beruhigt die Urlaubssaison den Absatz. Im Außenhandel gehen die Preisvorstellungen der Verhandelnden auseinander, es besteht für die Produzenten weiterhin große Unsicherheit bezüglich der Energieversorgung und entsprechend der -kosten in den kalten Monaten. Darüber hinaus halten die Schwierigkeiten in der Logistik an, es mangelt fortgesetzt an Containern und Frachtraum sowie innerhalb Europas an Lkw-Fahrern. 

Der Markt für Milchdauerwaren bleibt in der Tendenz schwächer. Eine Reihe von Indexkorrekturen bei Global-Dairy-Trade-Auktionen als Indikator für den Weltmarkt und günstigere Konkurrenzangebote am EU-Binnenmarkt üben Druck auf hiesige Notierungen aus. Gegenüber Juni gingen Pulverwaren im Julidurchschnitt laut Kemptener Notierung um 0,11 bis 0,20 €/ kg zurück. Bis zur dritten Augustwoche sind es noch mal 0,14 bis 0,21 €/ kg weniger. Die größere Bewegung dabei vollzieht der Bereich Magermilchpulver, Vollmilchpulver ist weniger gefragt. Die Kostensteigerungen für Energie, insbesondere Gas, sind in Deutschland heftiger als in anderen Weltregionen. Das verschlechtert die hiesige Wettbewerbsposition und erschwert die Preisfindung im Handel mit Drittländern. 

Lucht folgt Schwarz als Präsident

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Das Präsidium des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) ist wieder vollständig. Am Dienstag, 16. August, wurde Klaus-Peter Lucht vom Landeshauptausschuss als Präsident an die Verbandsspitze gewählt. Ludwig Hirschberg ist nun der neue erste Vizepräsident und Sönke Holling wurde als neues Mitglied in den Vorstand gewählt. 

Klaus-Peter Lucht ist neuer Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein. Der Landeshauptausschuss wählte Lucht am Dienstag zum Nachfolger von Werner Schwarz. Schwarz ist als Landwirtschaftsminister ins Kabinett von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (beide CDU) gewechselt. Lucht bewirtschaftet mit seinem Sohn einen Milchvieh- und Futterbaubetrieb in Mörel, Kreis Rendsburg-Eckernförde, und war bisher Vizepräsident des Verbandes. 

Auf die frei gewordene Position des ersten Vizepräsidenten wählte das höchste Gremium des Verbandes das bisherige Vorstandsmitglied Ludwig Hirschberg, Gut Perdoel, Kreis Plön, der Marktfruchtbau und Biogasproduktion betreibt. Neu in den Vorstand wurde Sönke Holling aus Osterstedt, Kreis Rendsburg-Eckernförde, gewählt. Er bewirtschaftet einen Milchvieh- und Futterbaubetrieb. Damit ist der neunköpfige Vorstand wieder vollständig bis zu den turnusmäßigen Verbandswahlen, die im Herbst auf Orts- und Kreisebene beginnen und im Januar mit der Neuwahl des Vorstandes enden. Als Vorsitzender des Finanzausschusses wurde Klaus-Peter Dau gewählt. Er bewirtschaftet einen Futterbau- und Milchviehbetrieb in Tetenhusen, Kreis Schleswig-Flensburg. Den Vorsitz des Finanzausschusses hatte zuvor Lucht inne, der sämtliche Ehrenämter abgegeben hat, um dem Verband frei von Verpflichtungen für das Präsidentenamt zur Verfügung zu stehen.

Ludwig Hirschberg, Klaus-Peter Lucht, Sönke Holling  Foto: mbw

Teamarbeit ist angesagt

Nach seiner Wahl bedankte sich Lucht zunächst für die vielfältige Unterstützung, die er in den vergangenen Wochen erfahren habe. In der anschließenden Aussprache mit dem Landeshauptausschuss betonte er, er sei kein Alleinunterhalter und setze auf Teamarbeit im Vorstand und dem gesamten Verband mit Haupt- und Ehrenamt. Gegenüber den Mitgliedern betonte er seine Gesprächsbereitschaft, die jederzeit bestehe, „wenn die Hütte brennt“. Die Zusammenarbeit mit anderen Berufsverbänden sei ihm wichtig, auch wenn nicht immer alle Linien parallel verliefen.

Mit Blick auf den Krieg in der Ukraine ist für Lucht leider kein Ende erkennbar. Diese Situation habe gezeigt, wie fragil die Ernährungssicherung sei. Deshalb warne er vor allzu pauschalen Vorschriften und Eingriffen in die Agrarwirtschaft, die den Anbau massiv einschränkten, wie die jetzt vorgestellte EU-Pflanzenschutzmittelverordnung. Danach soll der Pflanzenschutzmitteleinsatz bis 2030 um bis zu 50 % reduziert werden. In diesem Fall handele es sich eher um Ideologie und nicht um Politik, so Lucht. In diese Kategorie ordnete er auch die wahllose Ausrufung neue Landschaftsschutzgebiete ein. 

Reden hilft

Bei all diesen Maßnahmen vermisse er zuerst eine Folgenabschätzung, um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. Er appellierte dafür, das Gespräch mit Politikern und Abgeordneten vor Ort zu suchen, um auf die Situation aufmerksam zu machen und ein breites Bewusstsein zu schaffen. Konkret sei der BVSH im Kontakt mit Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Ein Orts­termin zum Gewässerschutz und zu den Randstreifen sei in Planung und gute Ideen würden dabei vorgestellt. Für Lucht muss die Landwirtschaft noch in einigen Diskussionen aus der Verteidigungsposition kommen und vielmehr gezielte Vorschläge und Angebote für die Honorierung ihrer Leistungen machen.