Der Anbau von Sommergetreide hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, erfordert aber aufgrund schwieriger Frühjahrswitterungen Fingerspitzengefühl. Der Grundstein für ein Gelingen liegt bereits in der richtigen Strategie bei Bodenbearbeitung und Aussaat, aber auch das richtige Vorgehen bei der Düngung besitzt einen großen Stellenwert und muss je nach Art und Qualitätsziel entsprechend justiert werden.
Hinsichtlich ihrer Ansprüche an Boden und Düngung unterscheiden sich die verschiedenen Kulturen. Die höchsten Ansprüche, auch an die Saatzeit, stellt der Sommerweizen. Sommergerste ist hierbei deutlich flexibler und kann sowohl auf leichten als auch auf schwereren Standorten angebaut werden. Hafer belohnt bessere Bodengüten ab 40 Bodenpunkten und stellt hohe Anforderungen an eine gleichmäßige und ausreichende Wasserversorgung, kann aber durch sein starkes Wurzelsystem gut mit leichteren Böden umgehen. Dies ermöglicht neben der Erschließung von Wasserreserven auch eine sehr gute Nährstoffaneignung.
Düngebedarfsermittlung ist Pflicht
Die schriftliche Düngebedarfsermittlung (DBE) für Stickstoff und Phosphat nach Vorgabe der Düngeverordnung (DÜV) muss vor Beginn der ersten Düngemaßnahme vorliegen. Wichtig hierbei ist die korrekte Annahme des betrieblichen Durchschnittsertrages für die jeweilige Kultur, der sich unter schleswig-holsteinischen Bedingungen deutlich vom für Deutschland erhobenen Mittelwert unterscheiden kann.
Weil bei den kleinen Kulturen der Sommergetreide oftmals keine betriebseigenen Daten vorliegen, kann hier auf Daten aus den Landessortenversuchen in den jeweiligen Naturräumen zurückgegriffen werden. Für Flächen innerhalb der N-Kulisse ist für die DBE das Ertragsniveau der Jahre 2015 bis 2019 heranzuziehen. Informationen hierzu sind abzurufen unter: www.lksh.de/landwirtschaft/duengung
Für die Kulturen Sommerweizen, Sommergerste und Hafer sind absteigend nach ihrer Reihenfolge unterschiedliche N-Bedarfswerte bei den jeweiligen Ertragsniveaus definiert (siehe Tabelle). Unter Berücksichtigung der aktuellen Nmin-Werte beziehungsweise der Richtwerte des aktuellen Nitratmessdienstes, der Korrektur auf das betriebliche Ertragsniveau, der Anrechnung organischer Düngung aus dem Vorjahr, des Humusgehaltes und der Vorfrucht ergibt sich der aktuelle Düngebedarf der Kultur. Im Falle, dass es sich um eine Fläche innerhalb der N-Kulisse (Rotes Gebiet) handelt, ist hiervon ein verpflichtender Abschlag in Höhe von 20 % anzusetzen.
Zwischenfrüchte korrekt berücksichtigen
Da Winterzwischenfrüchte mittlerweile häufig vor Sommergetreide angebaut werden, muss hier laut DÜV (siehe Düngeverordung, Anlage 4, Tabelle 7) klar unterschieden werden. Für nichtleguminose Zwischenfrüchte, über Winter abgefroren, muss kein Abschlag angesetzt werden. Ist eine nichtleguminose Zwischenfrucht über Winter nicht abgefroren, muss ein Abschlag von 20 kg N/ha angesetzt werden. Wurde die Zwischenfrucht bereits im Herbst eingearbeitet, entfällt ein Abschlag.
Als Nichtleguminose definiert sich aktuell laut Landesrecht eine Mischung, deren Saat einen Anteil von weniger als 50 Gewichtsprozent Leguminosen aufweist. Sind mehr als 50 Gewichtsprozent der Zwischenfruchtmischung Leguminosen, muss auch eine abgefrorene Zwischenfrucht einen Abschlag von 10 kg N/ha erhalten. Bei einer nicht abgefrorenen leguminosen Zwischenfrucht, die im Frühjahr eingearbeitet wird, sind 40 kg N/ha als Abschlag anzusetzen.
Wurde eine leguminose Zwischenfrucht vor Winter eingearbeitet, entfällt auch hier ein Abschlag. Jedoch ist gerade dieses Vorgehen aus Sicht des N-Verlustrisikos und des Gewässerschutzes fraglich. Zielführend ist hingegen, Winterzwischenfruchtmischungen sicher zum Abfrieren zu bringen, da dies in der Regel auch zu einer früheren und flacheren Bodenbearbeitung im Frühjahr führen kann. Hier hat es sich bewährt, Zwischenfruchtbestände vor oder während Frostphasen mit einer Cambridgewalze oder Messerwalze zu bearbeiten, da die mechanisch verletzten Pflanzen dann sicherer abfrieren.
Ist Gabenaufteilung notwendig?
Da Sommergetreide wesentlich schneller die Entwicklungsphasen durchläuft als Wintergetreide, wird grundsätzlich die Steuerung über die N-Düngung schwieriger. Außerdem ist in den vergangenen Jahren aufgefallen, dass die N-Verfügbarkeit nach der Düngung oftmals kritisch ist, wenn die Oberböden austrocknen und gleichzeitig die jungen Pflanzen noch kein so starkes Wurzelsystem ausgebildet haben. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, einen ausreichend hohen Teil der N-Dünger über eine frühe Gabe zur Saat (mindestens 50 bis 70 %, optimalerweise vor Saatbettbereitung, bei feuchten Bedingungen nach Saat) zu applizieren.
Wird mit stabilisierten N-Formen gearbeitet (Nitrifikationsinhibitoren), kann bereits die gesamte N-Menge früh appliziert werden. Dieses Vorgehen eignet sich für Sommergerste und Hafer. Lediglich bei Sommerweizen hat eine Gabenaufteilung Sinn, da hier üblicherweise größere N-Mengen gedüngt werden und das Produktionsziel Proteinkonzentration besteht. Dennoch ist es auch hier zielführend, früh rund zwei Drittel der Gesamt-N-Menge bereitzustellen (entspricht einem Zusammenlegen der ersten und zweiten Gabe) und zu EC 37/39 eine abschließende Qualitätsgabe durchzuführen.
Wird mit organischer Düngung (Gülle, Mist und Gärreste) gearbeitet, sollte dies nach Möglichkeit vor der Saat mit anschließender Einarbeitung geschehen. Allgemein können Sommerungen den Stickstoff aus organischen Düngegaben besser nutzen, da sie eine bessere Überschneidung mit der Hauptmineralisation als Wintergetreide aufweisen. Für eine gute N-Verwertung und Aufnahme des Stickstoffs ist es grundsätzlich nötig, zu Beginn 15 bis 25 kg S/ha zu düngen.
Eine weitere Besonderheit ist die Düngung zu Sommerbraugerste. Hier sollte keine Organik eingesetzt werden. Zudem ist für die meisten Standorte eine N-Menge von 80 bis 100 kg N/ha ausreichend, damit die geforderten Proteinkonzentrationen von 9,5 bis 11,5 % eingehalten werden. Daher bietet sich der Braugerstenanbau in Roten Gebieten an.
Grundnährstoffbedarf und Besonderheiten
Der Bedarf an Grundnährstoffen richtet sich in erster Linie nach der Kultur und deren Ertragsniveau, was wiederum den Entzug bestimmt. Bei standortangepassten pH-Werten des Bodens und mittlerer Nährstoffversorgung in Gehaltsklasse C für die jeweiligen Nährstoffe (Boden der Bodenartgruppe 2, Sl) werden für ein mittleres Ertragsniveau bei Sommergerste und Hafer (60 dt/ha) etwa 40 kg P2O5 , 110 kg K2O und 30 kg MgO zur Deckung des Bedarfs benötigt. Bei Sommerweizen mit einem Ertragsniveau von 70 dt/ha benötigt der Bestand rund 50 kg P2O5, 130 kg K2O und 35 kg Mg zur Deckung des Bedarfs. Dabei können die Nachlieferungen aus Vor- und Zwischenfrüchten abgezogen werden. Im Falle einer organischen Düngung können die Grundnährstoffe voll angerechnet werden und decken je nach Düngehöhe oft schon einen wesentlichen Teil des Bedarfes.
Zur Düngung mit Mikronährstoffen sollte grundsätzlich, aber insbesondere auf Standorten mit häufigem Auftreten von Mangelsymptomen (organische und puffige Böden) in der Phase des Bestockens bis Schossens über eine Blattspritzung die Versorgung mit Mangan, Kupfer und Zink abgesichert werden. Besonders Hafer zeigt hier oft Manganmangel. Zudem verträgt Hafer eine Kalkung zur Saat nicht gut, während Sommergersten bei niedrigen pH-Werten des Bodens positiv auf eine Kalkgabe reagieren.
Fazit
Sommergetreide unterscheidet sich zwar nur geringfügig von den jeweiligen Winterformen, muss aber im Vergleich in kurzer Zeit viel Entwicklung und Wachstum aufholen. Daher steht eine sichere Nährstoffbereitstellung für die Pflanzen unbedingt im Fokus.