Zu einer Korrektur der Pläne für eine Erlösabschöpfung auf Erneuerbare Energien hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, die Bundesregierung aufgefordert. „Die Bioenergiebranche eignet sich nicht für eine Abschöpfung“, so Rukwied vorige Woche bei der vom DBV, dem Bundesverband Bioenergie (BBE) und dem Fachverband Biogas (FvB) ausgerichteten Demonstration vor dem Bundestag.
Rukwieds Angaben zufolge würde eine Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfes die Bioenergieanlagen aufgrund der stark gestiegenen Kosten ins Defizit treiben. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, signalisierte indes Bereitschaft zu Änderungen des Referentenentwurfs. Angesichts herber Kritik seitens der betroffenen Verbände stellte Konrad in Aussicht, dass der endgültige Gesetzesentwurf so gestaltet sein werde, dass „damit alle leben können“.
Der DBV besteht indes auf seiner Forderung, die Bioenergie komplett von der Erlösabschöpfung für Erneuerbare Energien auszunehmen. „Die Einführung einer Kostenmarge von sechs Cent pro Kilowattstunde für Biogasanlagen löst das Problem nicht“, warnte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Seiner Einschätzung nach würden auch mit der zuletzt geplanten Regelung Bioenergieanlagen infolge hoher Erzeugungskosten in der Energiekrise heruntergefahren. Dagegen könne die Verstromung aus Erdgas und Kohle ohne Abschöpfung weiterlaufen.
Sicherheitszuschläge anheben
Auch der Präsident des Bauernverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, forderte „jedwede Gewinnabschöpfung bei Biomasseanlagen“ aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Für die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek, zeigt der Entwurf des Wirtschaftsministeriums, „wie gering die Bereitschaft ist, sich auf die besondere Situation der Bioenergie einzulassen“. Sollte die Streichung der Erlösabschöpfung keine Option sein, müssten zumindest die Sicherheitszuschläge auf 12 ct/kWh für Biogas, 13 ct/kWh für Altholz und 9 ct/kWh für Frischholz angehoben werden, so Rostek. Es ist ihr zufolge energiewirtschaftlich unsinnig, die Erlöse aus der flexiblen Stromproduktion abzuschöpfen. Hierdurch gehe der Anreiz verloren, die Stromerzeugung auf die Zeiten mit den höchsten Börsenpreisen, also die Stunden mit dem höchsten Erdgasverbrauch zu verlagern. „Dies hätte unweigerlich den Verlust mehrerer Gigawatt flexibler Leistung im Stromnetz zur Folge“, warnte die HBB-Leiterin. Die Flexibilitätserlöse müssten daher von einer Abschöpfung komplett ausgenommen bleiben. Der Präsident des Fachverbandes Biogas (FvB), Horst Seide, verwarf indes auch die diskutierte Befreiung von kleineren Anlagen bis 1 MW installierter Leistung als unzureichend. Auf die geplante rückwirkende Abschöpfung bis zum 1. September müsse vollständig verzichtet werden.
Konrad betonte die Bedeutung der Bioenergieträger für die Strom- und Wärmeerzeugung. „Jede Kilowattstunde zählt“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Liberalen vor den protestierenden Verbandsfunktionären und Landwirten. Dieses Bewusstsein ist ihr zufolge nicht nur in der FDP-Fraktion tief verankert, sondern wird „von allen Regierungsparteien geteilt“. Konrad rief in diesem Zusammenhang die bereits getroffenen Maßnahmen der Ampel-Regierung zur Unterstützung der Bioenergieerzeugung in Erinnerung. „Am Ende ist niemandem damit geholfen, wenn Biogasanlagen nicht mehr flexibilisiert gefahren werden oder wir Kilowattstunden vom Markt verlieren“, betonte die Liberale. Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Dr. Julia Verlinden, versicherte gegenüber den Demonstrierenden, dass die Bundesregierung mit dem endgültigen Gesetzentwurf weder einen kostendeckenden Betrieb von Biogasanlagen gefährden noch die Investitionen in neue Anlagen hemmen wolle.
„Geradezu kommunistische Handschrift“
Der Agrarsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, bezeichnete den aktuellen Kabinettsentwurf der Ampel-Regierung indes als „unfassbare Ungerechtigkeit“ gegenüber den Biogaserzeugern. Das Prinzip der Gewinnabschöpfung bei Biogas hat seinen Worten zufolge eine „geradezu kommunistische Handschrift“ und sei grundsätzlich nicht nachzuvollziehen, wenn andere Energieträger gleichzeitig „massiv im Gewinn sind“. Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf würden diejenigen Betriebe leiden, die „das getan haben, was die Politik gefordert hat“ und in die Flexibilisierung ihrer Anlagen investiert hätten. Dennoch zeige sich, „dass Druck auch etwas verändern kann“, sagte Stegemann und verwies auf die Verdopplung des Gewinnzuschlages von 3 ct auf 6 ct/kWh.
Derweil zeigte sich der Zentralverband Gartenbau (ZVG) mit Blick auf die Pläne zur Strom- und Gaspreisbremse zufrieden darüber, dass auch die Gartenbaubetriebe von den Entlastungen profitieren sollen. Befürchtungen, dass diese nicht einbezogen würden, hätten sich als unbegründet erwiesen. ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer führt das nicht zuletzt auf den Einsatz seines Verbandes zurück. Die Sorge sei gewesen, dass die gärtnerischen Betriebe aufgrund der beilhilferechtlichen Regelungen der EU durch die Förderkulisse fielen, erläuterte Fleischer. Die bislang bekannt gewordenen Signale wertet er als positives Zeichen.