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Um bessere Rahmenbedingen für Frauen, die in der Landwirtschaft einen eigenen Betrieb führen oder in der Betriebsleitung mitarbeiten wollen, geht es in der kommenden Woche beim Bäuerinnenforum des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Unter dem Titel „Zukunft_Land(wirtschaft): Auch eine Frage der Vereinbarkeit!“ informiert der dlv am Sonnabend, 21. Januar, von 11 bis 13 über die Zukunft der Landwirtschaft und darüber, welch entscheidende Rolle Frauen dabei spielen. Der Hintergrund: ein niedriger Frauenanteil in den Betriebsleitungen, viele Betriebe ohne Nachfolge, ein zunehmender Fachkräftemangel in der Landwirtschaft. Im Austausch mit Fachleuten und LandFrauen aus ganz Deutschland wird es darum gehen, wie das Potenzial der Frauen genutzt werden kann und wie dazu die Lebens- und Arbeitsbedingungen attraktiv und zukunftsfähig für Frauen und ihre Familien gestaltet werden können. Die Teilnahme ist live im Hotel Ku´Damm 101 und auch online möglich. Der Link zur Teilnahme findet sich unter www.landfrauen.info/aktuelles/termine
Am Stand 125 auf dem Erlebnisbauernhof (Halle 3.2) lädt der dlv auf der IGW vom 20. bis 29. Januar zudem ein, sich darüber zu informieren, wie eine gesunde und nachhaltige Ernährung aussehen kann. Die Besucher haben die Möglichkeit, ihren persönlichen Teller der Zukunft zu kreieren. LandFrauen aus dem gesamten Bundesgebiet, die Mitglieder des dlv-Präsidiums und der Bundesgeschäftsstelle stehen für Gespräche bereit.
Die Rinder zum Schlachter, die Rinderhälften und -viertel zurück und in der hofeigenen Fleischerei verarbeitet: Die Zusammenarbeit zwischen Robustrindhalter Carstens in Hamdorf und Schlachter Harders in Jevenstedt läuft gut.
Tobias Carstens schlachtet nicht selbst, obwohl es das schon mal vorhatte. „Das läuft gut mit Björn Harders in Jevenstedt“, sagt er – dazu im Artikel nächste Seite. Aber Carstens hat auf seinem Hof bei Hamdorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde kurz vor der Dithmarscher Grenze eine eigene Fleischerei. Die betreibt er mit Fleischermeister Jörg Wichmann und einem Gesellen. Hier wird das Fleisch seiner Robustrinder verarbeitet. „Montags kommen die frischen Vorder- und Hinterviertel, im Schnitt vier Tiere. Die werden hier komplett zerlegt und verwurstet bis zum Endprodukt, bis der Kunde kommt und zwei Scheiben Mettwurst möchte“, sagt Carstens.
Ganzjährig auf der Weide
Die Highlander, zu etwa 70 % Galloways, stehen ganzjährig auf der Weide und werden nach Biorichtlinien gehalten. „Sie werden hier geboren und wachsen hier auf, das Futter produzieren wir selbst.“ Bis zu 800 Tiere in allen Jahrgängen laufen da gleichzeitig herum, davon rund 150 Mutterkühe. Das gibt 150 bis 160 eigene Geburten pro Jahr und ungefähr 200 Schlachttiere. Zwölf Angestellte beschäftigt der Landwirt, darunter auch seinen Vater Sönke. Gegründet wurde der Betrieb vor zehn Jahren an einem anderen Standort, vor fünf Jahren konnte dieser Hof übernommen werden.
Die Fleischprodukte werden zu 90 % auf Wochenmärkten verkauft, in Kiel, Plön, Preetz, Barmstedt, Heide, Heikendorf, Neumünster – Carstens hat dafür drei Fahrzeuge –, und zu 10 % an Restaurants. Zu bestimmten Zeiten kann man auch auf seinem Hof einkaufen, aber auch da aus dem Wagen. Die Einrichtung eines Hofladens, zunächst geplant, hat er zurückgestellt. „Die Strategie mit den Wochenmärkten ist aufgegangen.“ Er führe ein Nischenprodukt, „da muss man direkt an den Kunden ran“.
Großes Plus dabei ist die Qualität. „Qualität kann man auch mit anderen Rassen produzieren, aber für Freilandhaltung sind Highland-Rinder sehr geeignet, und sie setzen gut Fett an“, sagt Carstens. Der Rest des Qualitätsprozesses seien Reife und Veredelung des Fleisches. „Drei Wochen am Haken, das ist vielen zu kostspielig, und das findet man auch im Preis wieder.“ Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal: Alle seine Wurstprodukte sind rein Rind. „Das wird gut angenommen.“
Natürlich drückt die aktuelle Inflation auf das Geschäft. „Der Durchschnittskunde kauft weniger ein, es gibt nicht so viele Spontankäufe, und manche bleiben auch ganz weg.“ Aber auch die Preise konventioneller Produkte seien stark gestiegen. „Für viele ist ,bio gleich teuer‘, aber die Differenz ist gar nicht so groß.“ Und die Energiekrise tut ihr Übriges: Kühlhaus, Arbeitsmaschinen, Lkw – „jetzt kostet der Diesel glatt das Doppelte“.
Unbeheizte Wintertränken
Tobias Carstens demonstriert die unbeheizte, frostfreie Tränke. Die Tiere drücken den verschließenden Ball nach unten und kommen so an das Wasser.
Um Energie zu sparen, hat Carstens etwas Besonderes angeschafft: unbeheizte, frostfreie Tränken. Das Wasser befindet sich in einem isolierten Thermobehälter ohne Heizvorrichtung. Die Tränke ist mit einem großen Ball verschlossen, der auf dem Wasser schwimmt. Das Tier drückt den Ball mit der Schnauze nach unten und kann trinken. Zehn solcher Tränken hat Carstens zu stehen. „Am ersten Tag lassen wir den Ball weg, damit sich die Rinder daran gewöhnen, dann kennen sie es.“ Einziges Problem: Das Reinigen ist aufwendiger als bei herkömmlichen Tränken. Und „bei minus zehn Grad wird das nicht mehr funktionieren“, vermutet er, deshalb hält er auch beheizte Tränken zur Verfügung.
Heute kam der Landeshauptausschuss des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) in Rendsburg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die Delegierten wählten aus den eigenen Reihen für die kommenden fünf Jahre einen neuen Präsidenten, zwei Vizepräsidenten sowie sechs weitere Vorstandsmitglieder.
Gewählt und durch den Wahlausschuss bestätigt wurden:
Präsident: Klaus-Peter Lucht 1. Vizepräsident: Ludwig Hirschberg 2. Vizepräsident: Dietrich Pritschau weitere Vorstandsmitglieder: Klaus Peter Dau Thomas Andresen Heinrich Mougin Thomas Hansen Sönke Holling Joachim Becker
Präsident: Klaus-Peter Lucht1. Vizepräsident: Ludwig Hirschberg2. Vizepräsident: Dietrich Pritschauim Vorstand: Klaus Peter DauIm Vorstand: Thomas AndresenIm Vorstand: Heinrich MouginIm Vorstand: Thomas HansenIm Vorstand: Sönke HollingIm Vorstand: Joachim Becker
Der Sitzungssaal ist voll besetzt. Foto: rqWolfgang Stapelfeldt, Vorsitzender des Wahlausschusses, stellt das Prozedere vor.Der Wahlausschuss beginnt die Auszählung (v. li.): Friedrich Klose, Lutz Schlünzen, Wolfgang Stapelfeldt und Wahlhelfer Michael Müller-Ruchholtz (stellvertretender BVSH-Generalsekretär)
Das vorige Wirtschaftsjahr ist lange vorbei, und die Jahresabschlüsse sollten jetzt oder in den nächsten Wochen auf den Betrieben vorliegen. Da die Buchführung Kosten in vierstelliger Höhe verursacht, dürfte der Jahresabschluss das teuerste Buch im Regal sein. Entsprechend intensiv sollte er für die Betriebsführung genutzt werden.
Die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation anhand von Kennzahlen ist ein wichtiger Bereich des betrieblichen Controllings. Fundierte Aussagen sind aber nur möglich, wenn die Auswertungen kontinuierlich Jahr für Jahr erfolgen. Einerseits stehen dann mehrjährige Durchschnittszahlen für die Interpretation zur Verfügung. Andererseits lassen sich auf diese Weise Tendenzen und Entwicklungen erkennen. Die Analyse gliedert sich in die Bereiche Rentabilität, Stabilität und Liquidität. Die nachfolgend beschriebenen Kenngrößen stehen beispielhaft für eine Vielzahl von Auswertungsmöglichkeiten.
Wie hoch ist die Rentabilität?
Rentabel hat unser Beispielbetrieb gewirtschaftet, wenn die Erträge größer als die Aufwendungen waren, wenn also ein Gewinn erwirtschaftet wurde (siehe Tabelle). Um Einflüsse auszuschließen, die nicht unmittelbar mit der landwirtschaftlichen Produktion zu tun haben, erfolgt eine Bereinigung um die zeitraumfremden Erträge und Aufwendungen. Dies können beispielsweise stille Reserven sein, die aufgedeckt werden, wenn eine Maschine in Zahlung gegeben wird: Ist der Verkaufserlös höher als der aktuelle Buchwert, so wird der Differenzbetrag als zeitraumfremder Ertrag in die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. „Zeitraumfremd“ heißt dieser Ertrag, da in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren die Abschreibungen für diese Maschine zu hoch angesetzt waren. In den Vorjahren hätte der Gewinn also höher ausgewiesen werden müssen.
Ein Beispiel für zeitraumfremden Aufwand ist bei pauschalierenden Betrieben die gezahlte Umsatzsteuer auf Investitionen (genannt Vorsteuer). Steuerlich darf nur der Nettobetrag in die Bilanz aufgenommen und über die Nutzungsdauer abgeschrieben, also verteilt werden. Die Vorsteuer mindert in voller Höhe den Gewinn im Jahr der Anschaffung. Da keine Verteilung über die Nutzungsdauer erfolgt, wird die Vorsteuer als zeitraumfremd verbucht. Weiterhin gehören Sonderabschreibungen in diesen zeitraumfremden Bereich. Der bereinigte Gewinn stellt nach diesen Korrekturen das Ergebnis der eigentlichen landwirtschaftlichen Produktion dar.
Die absolute Höhe des Gewinns ist wenig aussagekräftig. Hier hilft ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen. Nur so kann beurteilt werden, ob das Wirtschaftsjahr gut, durchschnittlich oder schlecht war. In jedem Fall sollte der Gewinn ausreichen, um alle Entnahmen zu decken, also unter anderem Lebenshaltung, Altenteil, private Steuer und private Versicherungen. Außerdem sollte zumindest ein Teil der Tilgung vom Gewinn bezahlt werden können, um nicht die gesamten Abschreibungen hierfür zu verbrauchen.
Was sagt die Gewinnrate aus?
Relativzahlen ermöglichen auch einen Vergleich mit anderen Betrieben. So gibt die Gewinnrate Auskunft darüber, welchen relativen Anteil der bereinigte Gewinn am Unternehmensertrag hat. Im Klartext: Wie viele Cent sind von jedem Euro Umsatz als Gewinn übriggeblieben? Der Vergleich von Gewinnraten ist allerdings nur sinnvoll, wenn es sich um eine Gruppe von Einzelunternehmen mit gleicher Produktionsrichtung handelt. Denn die Werte schwanken von zirka 10 bis 30 %, wobei sich Veredelungsbetriebe strukturell bedingt eher im unteren Bereich der Spanne bewegen, Futterbau- und Marktfruchtbetriebe sollten in der oberen Hälfte der Spanne liegen.
Setzt man den bereinigten Gewinn ins Verhältnis zur Summe aus Lohnansatz des Betriebsleiters (und gegebenenfalls weiterer nicht entlohnter Familienarbeitskräfte) plus einem ortsüblichen Pachtansatz für die Eigentumsfläche und einem Zinsansatz für das Eigenkapital (ohne Bodenwert, da dieser über den Pachtansatz berücksichtigt ist), errechnet sich die Kennzahl „Nettorentabilität“. Sie stellt einen Soll-Ist-Vergleich dar, denn sie zeigt, inwieweit Wunsch und Wirklichkeit übereinstimmen. Der Wunsch sind hierbei die angestrebten Entlohnungen der betriebseigenen Faktoren Arbeit, Boden und Kapital. Die Wirklichkeit ist der erzielte Gewinn, aus dem diese drei Faktoren noch zu entlohnen sind. Im Beispielbetrieb werden die angestrebten Ansätze zu 109 % erreicht – das ist gut. Eine Entlohnung des unternehmerischen Risikos findet statt, wenn die Nettorentabilität größer als 100 % ist.
Werden Personengesellschaften in einen Vergleich einbezogen, können wesentliche Bilanzpositionen und Erfolgspositionen in den Sonderbilanzen der Gesellschafter stehen. Hier wäre eine vorherige Konsolidierung (Zusammenfassung) der Bilanzen notwendig, um die Aussagekraft der Kennzahlen zu verbessern und den Vergleich mit Einzelunternehmen zu ermöglichen. Im zweiten Teil der Analyse wird die Stabilität sowie die Liquidität betrachtet.
Am 8. Dezember folgten rund 20 Landwirte, Tierärzte und Berater der Einladung zum Seminar nach Rendsburg. Ziel der Veranstaltung war es, den Teilnehmern zu vermitteln, wie die Nutzung der Befunde für die integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung zur Verbesserung der Herdengesundheit erfolgen kann, ein besseres Verständnis für Schlachtbefunde zu entwickeln, sowie die Auswertungsmöglichkeiten für Schlachtbefunde kennenzulernen.
Dr. Anne Hiller, Fachtierärztin für Fleischhygiene bei der Vion GmbH, eröffnete gemeinsam mit Maik Neßmann DVM, Tierarzt aus der Praxis am Sandkamp, Bad Oldesloe, den Tag. Dritter Vortragender war Aristotelis Zisis, Tierarzt im Projektmanagement Qualifood beim Fleischprüfring Bayern.
Welche Indikatoren zeigen unsere Milchkühe und Rinder im Bestand, und was kommt auf dem Schlachthof an? Neßmann erläuterte ausgewählte Abgangsursachen der Milchkühe und Rinder in unseren Beständen und zeigte anhand vieler Bilder, wie sich die Erkrankungen äußern können. Wie sich diese anschließend bei der Befundung auf dem Schlachthof zeigen, erläuterte Dr. Anne Hiller ergänzend.
Erkrankungen der Klauen und Gliedmaßen
Erkrankungen der Klauen sowie der Knochen und Gelenke haben auf die Schlachtfähigkeit einer Milchkuh in der Regel zwar keinen direkten Einfluss, es muss aber, unter Hinzuziehung eines Tierarztes, entschieden werden, ob die Transportfähigkeit gegeben ist.
Die Befundung der potenziell lahmen Tiere erfolgt am Schlachthof hauptsächlich am lebenden Tier, denn die Gliedmaßen werden im Zerlegungsprozess recht früh vom restlichen Schlachtkörper getrennt.
Ursachen für Klauenerkrankungen im Bestand sind multifaktoriell, lassen sich aber durch Lahmheitsindikatoren und Sensortechnik frühzeitig erkennen und durch gutes Management (Bodenbeschaffenheit, Liegeboxengestaltung, Sauberkeit und Klauenpflege) verringern, bevor schwerwiegende Erkrankungen entstehen, die in eine nicht stattgegebene Transportfähigkeit münden.
Abszesse, Schwanznekrosen oder Hämatome
Durch eine falsche und/oder nicht angepasste Haltungsumwelt und falsche Handhabung bei Medikationen kann eine Vielzahl von Verletzungen entstehen, die nicht selten zu Erkrankungen führen, die später bei der Schlachttieruntersuchung als Befund aufgenommen werden. So führen beispielsweise falsch gesetzte Einstichstellen oder verschmutzte Injektionsnadeln zu einer Schädigung des umliegenden Gewebes. Auch Geschwüre an beispielsweise Nacken oder Keule verursachen oft umfangreiche Entzündungen in den tiefer liegenden Gewebeschichten, bis hin zu einer Allgemeinerkrankung, wenn die Keime beziehungsweise deren Abbauprodukte über die Blutbahn verteilt werden.
Auch Rangordnungskämpfe (vor allem bei behornten Tieren oder in überbelegten Ställen) können umfangreiche Blutungen (blutig-sulzige Stellen) im Unterhautfettgewebe und der Muskulatur und Knochenbrüche verursachen.
Krankheiten des Stoffwechselkreislaufes
Chronisch auftretende Stoffwechselerkrankungen oder eine Leberinsuffizienz haben vielseitige Symptome. Bei einem Leberegelbefall zeigt das betroffene Tier reduzierte Fresslust und Abmagerung und leidet unter chronischem Durchfall. Nicht zuletzt kann ein Milchrückgang beobachtet werden.
Am Schlachtkörper zeigt sich der Leberegelbefall durch weißlich-gelbliches Narbengewebe, ausgelöst durch Wanderung des jungen Egels, und durch die Verdickung der Gallengänge. Eine wirksame Leberegelbehandlung beim Rind sollte immer auch weide- und futterhygienische Maßnahmen beinhalten.
Das Fettlebersyndrom tritt häufig bei sichtbar verfetteten Kühen auf und äußert sich in einer reduzierten Futteraufnahme und den damit einhergehenden raschen Verlust an Körpersubstanz.
Am Schlachtkörper der erkrankten Tiere lässt sich eine hellbraune Farbe der Leber, die Schwellung des gesamten Lebergewebes sowie eine brüchige Konsistenz des Lebergewebes feststellen.
Bei vermehrt auftretenden Fällen von Fettleber bei der Schlachtdatenauswertung sollten das Futtermanagement und die Körperkondition in allen Leistungsgruppen im Bestand überprüft und optimiert werden.
Erkrankungen der Atemwege
Die Feststellung von Atemwegserkrankungen erfolgt auf dem Schlachthof anhand einer veränderten Oberfläche und Farbe des Lungengewebes. Ursachen für eine Lungenerkrankung und Schädigung des Lungengewebes sind häufig zu spät oder nicht behandelte Atemwegserkrankungen mit bakteriellen, parasitärem oder virologischen Ursprung im Jungtieralter. Bei den Tieren im Bestand äußern sie sich später oft durch eine verminderte Mast- oder Milchleistung.
Chronisch zehrende Erkrankungen
Werden länger andauernde Entzündungen (etwa an Klauen oder Gebärmutter) nicht behandelt, sind Veränderungen der Nieren, des Herzens, der Leber oder der Milz zu sehen. Erreger siedeln sich an die Herzklappen an und führen dort zu einer Entzündung. Die Streuung von Bakterien erfolgt über die die Blutbahn durch den Körper. Am Schlachtkörper werden blumenkohlartige Wucherungen im Bereich der Herzklappen festgestellt, und bei einer bakteriologischen Untersuchung dieser Tiere wird die gänzliche Genussuntauglichkeit des Tieres festgestellt.
Die Anzeichen am lebenden Tier sind divers. So kann beispielsweise ein Abfall der Milchleistung, Steifheit, Lahmheit, schnelle Ermüdung, ein veränderter Herzschlag und wiederkehrende erhöhte Körpertemperatur festgestellt werden.
Nutzung der erhobenen Daten
Ein umfassendes Tiergesundheitsmonitoring basiert auf vielfältigen Informationen aus dem Erzeugungsprozess, die aus verschiedenen Blickwinkeln einen Einblick in den Ist-Zustand des Erzeugerbetriebs ermöglichen. Im Rahmen verschiedener Projekte wurde in Bayern die Informationsplattform Qualifood (www.qualifood.de) zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls auf Basis der Befunde aus der amtlichen Fleisch- und Schlachttieruntersuchung entwickelt. Mittels Qualifood wurde eine internetbasierte Rückmeldesystematik von Schlachtbefund- und Klassifizierungsdaten an den Erzeugerbetrieb ermöglicht.
In Bayern hat sich Qualifood mittlerweile als eine zentrale Schnittstelle zwischen Landwirten, betreuenden Tierärzten, Schlachtbetrieben, der Qualitätssicherung und Beratungsorganisationen etabliert. Durch die Funktion des bereits integrierten Beratermoduls können nur die Betriebsleiter – unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – betriebsbezogene Daten für die jeweils bestandsbetreuenden Tierärzte freigeben.
Ein zentrales Tool in Qualifood ist die schnelle Rückmeldung an den Erzeugerbetrieb am Tag der Schlachtung in Form des „Schlachtprotokolls“. Dieses umfasst alle relevanten Informationen aus der aktuellen Schlachtung beziehungsweise Lieferung. Angezeigt werden zum Beispiel die Anzahl der geschlachteten Tiere, das Gewicht pro geschlachtetem Tier und das Durchschnittsgewicht der Schlachtpartie, die Handelsklasse, die Fettstufe, die Qualitätsprogramme und alle Veterinärbefunde. Schlachtprotokolle werden nach Schlachtjahr, Schlachttag und Schlachthof geordnet archiviert und können im PDF-Format heruntergeladen, gedruckt oder weitergeleitet werden. Das Schlachtprotokoll verschafft somit einen ersten Überblick über die Tiergesundheit der geschlachteten Nutztiere. Gleichzeitig sind anhand der gemeldeten Werte (Schlachtgewicht, Handelsklasse, Fettstufe) und Qualitätsprogramme weitergehende Auswertungen für die Landwirte möglich. Durch diese Funktion verschafft Qualifood eine Verbindung zwischen Wirtschaftlichkeit und Tiergesundheit.
Fazit
Qualifood begünstigt eine zeitnahe und bedarfsorientierte Unterstützung für jeden Erzeugerbetrieb. Die unkomplizierte und schnelle Informationsbeschaffung von Veterinärbefunden hilft, Stärken und Schwächen im Betrieb besser einzuschätzen. Teilbereiche der Tiergesundheit, in denen Optimierungsbedarf vorhanden ist, sind per Mausklick einsehbar.
In Zusammenarbeit mit den Betriebsleitern können Hoftierärzte Qualifood als eine Grundlage für eine zukunftsorientierte Beratung in der tierärztlichen Bestandsbetreuung nutzen. Kombiniert mit feldspezifischem Fachwissen und weiteren diagnostischen Verfahren on-farm kann mittels Qualifood ein kooperativer Beratungsprozess zwischen bestandsbetreuenden Tierärzten und Betriebsleitern gestaltet werden, der auf qualitativen und transparenten Kennzahlen basiert und gezieltes Handeln fördert. Parallel können mit einem regelmäßigen Befunddatenmonitoring die Effektivität und Effizienz bereits durchgeführter gesundheitlicher und therapeutischer Maßnahmen kontrolliert werden.
Die Verfütterung von heimischen Leguminosen in Deutschland hat im Vergleich zum vergangenen Wirtschaftsjahr um rund 60 % zugenommen, sodass die vorhandene Eiweißlücke (Anteil des importierten Futters am Gesamtfutteraufkommen) von 25 % auf nunmehr 18 % gesunken ist. Die Abhängigkeit von Importfuttermitteln hat sich somit verringert und ist auf den vermehrten Anbau von Körnerleguminosen wie Acker- und Sojabohnen, Erbsen und Lupinen sowie kleinkörnige Leguminosen wie Luzerne und Klee zurückzuführen.
Im Ackerfutterbau für die Rinderfütterung punktet vor allem die Luzerne (Medicago sativa) mit vielen Vorzügen. Die „Königin der Futterpflanzen“ hat neben dem Rotklee die größte Bedeutung als Leguminose im Ackerfutterbau. Sie ist eine hervorragende Eiweißquelle, hat eine sehr gute Strukturwirkung in Futterrationen und bildet somit besonders für maisbetonte Rationen eine wertvolle Ergänzung. Die Rohproteingehalte liegen im Durchschnitt bei 16 bis 22 % Rohprotein in der Trockenmasse, womit in der Praxis bei Trockenmasse-Jahreserträgen zwischen 120 und 200 dt TM/ha in den Hauptnutzungsjahren sehr hohe Jahres-Rohproteinerträge erzielbar sind.
Luzernebestände können mit ihrem tiefreichenden Wurzelsystem von 4 m und mehr auf trockenen Standorten oder bei anhaltender Trockenheit in tieferen Bodenschichten noch Wasser und Nährstoffe aufnehmen. Dies ermöglicht selbst dann noch gute Erträge, wenn Gräser und Klee das Wachstum bereits eingestellt haben. Weitere Gründe, Luzerne in die Fruchtfolge aufzunehmen, sind die symbiotische Stickstoffbindung über Knöllchenbakterien (Rhizobien), eine hervorragende Vorfruchtwirkung, eine verbesserte Bodenstruktur und somit erhöhte Bodenfruchtbarkeit.
Blühende Luzernebestände locken nicht nur Schmetterlinge an. Zeitgleich lagern die Pflanzen Reservestoffe ein und sichern damit eine lange Nutzungsdauer. Foto: Liesel Grün
Bodenart und Nährstoffversorgung
Die besten Bedingungen für den Luzerneanbau bieten leicht erwärmbare und gut durchwurzelbare Böden. Dagegen wirken sich Bodenverdichtungen, Staunässe oder dauerhaft hohe Grundwasserstände negativ aus. Wo viele Steine vorhanden sind, sollten diese vor der Ansaat der Luzerne sorgfältig abgesammelt werden, damit sie später nicht im Futter stören. Der pH-Wert muss im Bodenart-spezifischen neutralen Bereich liegen. Eine zusätzliche Keimbettkalkung fördert die Jugendentwicklung, die bei Luzerne generell langsam verläuft.
Bei den Grundnährstoffe Phosphor und Kalium ist die Gehaltsklasse C optimal. Ebenso unverzichtbar ist eine gute Versorgung mit Magnesium und den Mikronährstoffen Kupfer, Molybdän und Bor. Eine Schwefelgabe kann auf unterversorgten Flächen den Ertrag und den Eiweißgehalt des Bestandes erhöhen. Dagegen ist die Düngung von Stickstoff außer als Startgabe auf N-armen Standorten in reinen Luzernebeständen unwirtschaftlich und weiterhin in Leguminosen-Reinbeständen nach der Düngeverordnung nicht erlaubt. Stickstoffgaben im Luzerne-Gras-Gemenge sind in Abhängigkeit des Grasanteils erlaubt, fördern jedoch den Grasanteil und reduzieren den Anteil an Luzerne und somit die symbiontische Stickstofffixierung.
Saatgut und Aussaatzeitpunkt
Eine Drillssaat der Luzerne ist im Zeitraum ab April bis spätestens Mitte August möglich. Den feinen Luzernesamen (Tausendkorngewicht 2,0 bis 2,5 g) sollte ein feinkrümeliges Saatbett vorbereitet werden, das gut abgesetzt oder rückverfestigt ist. Die Saattiefe liegt optimal bei 1 cm, maximal jedoch 2 cm. Die Aussaat kann sowohl als Blanksaat als auch unter einer Deckfrucht wie beispielsweise Hafer erfolgen. Ein anschließendes Anwalzen sollte möglichst mit einer Gliederwalze durchgeführt werden. Das Bundessortenamt empfiehlt in seiner aktuellen Beschreibenden Sortenliste für den Anbau in Deutschland 19 Luzernesorten. Diese unterscheiden sich in Merkmalen wie Blühbeginn, Ertrag, Proteingehalt, Winterhärte und Welkeresistenz. Die Sorten und ihre Merkmale sind auch im jährlich erscheinenden Faltblatt „Qualitätsstandardmischungen für den Ackerfutterbau“ gelistet. Hier werden ferner die empfohlenen Luzernemischungen (Tabelle 1) und ihre Artenzusammensetzung (Tabelle 2) beschrieben. Zu finden sind diese unter https://bit.ly/3P7SKjP.
Die Luzernemischungen A8 und A9 wurden für den zwei- bis mehrjährigen Anbau konzipiert. Um das Ausfallrisiko zu reduzieren, wird die A8 als Luzerne-Reinsaatmischung aus zwei Sorten zusammengestellt. Als Aussaatmenge hat sich 25 kg/ha bei Blanksaat oder 15 kg/ ha bei Untersaat bewährt. Die A9 ist eine Mischung aus Luzerne und den Gräsern Wiesenschwingel (Festuca pratensis) und Wiesenlieschgras (Phleum pratense). Mischungen mit mehreren Arten zeigen sich stets gegenüber Reinsaaten robuster. Die Aussaatmenge der Mischung A9 erhöht sich bei einer Blanksaat auf 30 kg/ ha und bei einer Untersaat auf 25 kg/ha. Eine Impfung des Saatgutes mit speziellen Knöllchenbakterien empfiehlt sich für einen erstmaligen Luzerneanbau oder nach längerer Anbaupause auf der Fläche.
Bestandespflege und Anbaupausen
Chemische Pflanzenschutzmaßnahmen sind im Luzernebestand kaum möglich, da so gut wie keine Mittel zugelassen sind. Bei einer Verunkrautung nach der Saat kann ein Schröpfschnitt durchgeführt werden, wobei die Luzerne durch eine hohe Einstellung des Mähwerks geschont werden soll. Im etablierten Bestand beugt ein später, dabei aber nicht zu tiefer Schnitt einer Verunkrautung im Herbst und auch der Besiedelung mit Mäusen vor. Nachsaaten mit Gräsern können lückige Bestände aufwerten. Eggen und Grubbern sind nur in diesem einen Fall sinnvolle Maßnahmen auf dem Luzerneacker.
Luzerne ist mit sich selbst und auch anderen Leguminosen unverträglich. Daher sollten bei Reinsaaten Anbaupausen von fünf bis sechs Jahren eingehalten werden. Der Anbau von Luzerne-Gras-Gemenge auf derselben Fläche sollte mindestens vier Jahren pausieren.
Nutzungsdauer und Schnitthäufigkeit
Im Ansaatjahr benötigt das Wurzelsystem vor der ersten Schnittnutzung genug Zeit, um sich ungestört auszubilden. Die erste Mahd erfolgt daher optimalerweise frühestens 75 Tage nach der Aussaat oder zu Beginn der Blüte. In den Hauptnutzungsjahren sind fünf Schnitte pro Jahr erzielbar. Vier Schnitten im Jahr bieten jedoch allgemein die bestmögliche Kombination aus Ertrag, Futterqualität und Leistungsdauer des Bestandes. Eine Faustformel besagt, dass jährlich vier Schnitte bei Wuchshöhen zwischen 40 und 70 cm eine dreijährige Nutzungsdauer sichern.
Für die nachhaltige, mehrjährige Nutzung der Luzerne kommt es darauf an, mit den Triebknospen und den Reservestoffen der Pflanzen pfleglich umzugehen. Dafür wird empfohlen, dass der Aufwuchs in jedem Jahr einmal in die Vollblüte gelangt und währenddessen Reservestoffe einlagern kann. Weiter schonen hohe Stoppellängen von 8 bis 10 cm bei der Mahd und nicht zu häufige Nutzungen die pflanzeneigenen Reserven. Dies und eine möglichst geringe Schädigung durch Befahren oder Viehtritt schützen zudem die Erneuerungsknospen, die oberirdisch am Wurzelkopf sitzen. So kann der Luzernebestand mehrere Jahre gute Erträge bringen.
Schnittzeitpunkt und Futterqualität
Luzernebestände können viel Protein und/oder viel Struktur liefern. Hohe Proteingehalte liegen im Knospenstadium der Luzerne vor. Danach sinken die Gehalte an Rohprotein und Energie sowie die Verdaulichkeit allmählich ab, während der Rohfasergehalt ansteigt. Wer also mehr Wert auf Struktur legt, kann mit der Mahd bis zur Blüte warten. Für eine Orientierung der Ernte an der Wuchshöhe gilt: Mahd des ersten Aufwuchses bei 50 bis 70 cm, der Folgeaufwüchse bei 40 bis 50 cm und des letzten Aufwuchses bei 25 bis 40 cm. Während der Mahd und danach muss das Erntegut wegen der Gefahr von hohen Bröckelverlusten in der Luzerne-Blattmasse möglichst schonend behandelt werden. Als geeignete Maßnahmen kommen die Mahd mit Breitablage, Mahd- und Schwadarbeiten im Tau und der Verzicht auf jegliches Wenden des Erntematerials in Betracht. Weitere Hinweise zur Silierung und Fütterungsqualität können in den nächsten Ausgaben des Bauernblattes im Rahmen dieser Luzerne-Artikelserie nachgelesen werden.
Fazit
Durch den Luzerneanbau sind hohe Proteinerträge selbst unter trockenen Bedingungen möglich. Weiterhin können durch den Luzerneanbau die Fruchtfolge aufgelockert und die Bodenfruchtbarkeit gefördert werden. Allerdings hat die Luzerne „königliche Ansprüche“. Sofern pflanzenbauliches Fingerspitzengefühl vorhanden ist und der Anbau in den Betriebsablauf passt, ist der Luzerneanbau eine hervorragende Alternative. Die Landwirtschaftskammer organisiert ein jährliches Praktikertreffen im Feld für den fachlichen Austausch zwischen Landwirtinnen und Landwirten, die etwas über den Luzerneanbau dazulernen möchten. Das Treffen findet 2023 in Nortorf bei Neumünster statt, bei Interesse der Teilnahme können weitere Informationen über die Autorin (lgruen@lksh.de) bezogen werden.
Zur Düngesaison 2023 stehen viele Landwirte bereits in den Startlöchern. Vorab steht nach Düngeverordnung (DüV) die schriftliche Düngebedarfsermittlung (DBE) im Vordergrund. Denn bereits vor der ersten Gabe muss der Bedarf an stickstoff- (N) und phosphathaltigen (P) Düngemitteln berechnet und dokumentiert werden. Ein fehlender Nachweis bei einer amtlichen Kontrolle gilt als Verstoß im Düngerecht und hat eine Kürzung der Direktzahlungen zur Folge.
Der schriftlich ermittelte Düngebedarf ist weiterhin als rechtsverbindliche Obergrenze nach DüV zu sehen und darf mit den folgenden Düngemaßnahmen nicht überschritten werden. Als Basis für den Düngebedarf einer Kulturart gilt der betriebsinterne Durchschnittsertrag der vergangenen fünf Jahren. Für bislang nicht im Betrieb angebaute Kulturarten können die langjährigen Durchschnittserträge des Statistikamt Nord oder der Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer herangezogen werden. Bei Letzteren ist der Ertrag um 15 % aufgrund des Parzelleneffektes zu reduzieren. Anhand dieser Ertragsdaten werden im Vergleich zu den nach DüV angenommenen Ertragsniveaus Zu- oder Abschläge berechnet (siehe Übersicht 1). Die möglichen Zuschläge sind dabei bei maximal 40 kg N/ha gedeckelt.
Abschläge in Düngebedarfsermittlung
Ausgehend von dem ertragsabhängigen Bedarfswert sind folgende Abschläge nach DüV zu berücksichtigen. Für den zu Vegetationsbeginn im Boden verfügbaren Stickstoff (Nmin) gilt: Für alle Kulturen im Ackerbau – außer mehrschnittigen Futterbau – muss ein repräsentativer Nmin-Wert in der Regel aus einer Bodentiefe von 0 bis 90 cm (aus 3 Schichten: 0 bis 30 cm, 30 bis 60 cm, 60 bis 90 cm) vorliegen. Der Nachweis kann über betriebseigene Untersuchungsergebnisse autorisierter Labore oder Messwerte von vergleichbaren Standorten aus dem Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer erfolgen.
Die Werte des Nitratmessdienstes liegen meist in der zweiten Februarwoche vor. Bis zu diesem Zeitpunkt können für eine rechtskonforme N-Bedarfsermittlung die langjährigen Nmin-Werte für den jeweiligen Naturraum herangezogen werden. Nach Veröffentlichung des Nitratmessdienstes oder nach Vorlage eigener Analyseergebnisse müssen die vorläufig angenommenen Werte jedoch durch die tatsächlichen Nmin-Werte korrigiert werden, sofern eine Abweichung von mehr als +/- 10 kg Nmin vorliegt. Für das Frühjahr 2023 können folgende langjährige Nmin-Durchschnittswerte (0 bis 90 cm Tiefe) herangezogen werden:
Marsch 53 kg N/ha
Geest20 kg N/ha
Östliches Hügelland40 kg N/ha
Neben den Nmin-Werten sind zudem folgende, standortabhängige Abschläge zu berücksichtigen:
Nachlieferung aus der organischen oder organisch-mineralischen Düngung zu den Vorkulturen (Anrechnung 10 % der ausgebrachten organischen N-Gesamtmenge)
N-Nachlieferung durch Vorfrucht beziehungsweise Zwischenfrucht
Humusgehalt des Bodens (bei einem Humusgehalt von mehr als 4 % erfolgt ein Abschlag von 20 kg N/ha)
Anrechnung der erfolgten N-Herbstdüngung (verfügbarer N-Anteil) zu Winterraps und Wintergerste auf den N-Frühjahrsbedarf
N-Abschlag von 20 % in der N-Kulisse
Innerhalb der N-Kulisse gelten stringentere Vorgaben bei der Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (Einzelheiten siehe Kasten auf der nächsten Seite). Hier müssen nach der Düngebedarfsermittlung von der gesamtbetrieblich ermittelten N-Menge 20 % abgezogen werden. Möglich ist es jedoch, N-Mengen innerhalb der Kulturen zu verschieben und damit einer bedürftigeren Kulturart mehr Stickstoff zukommen zu lassen. Der verringerte gesamtbetriebliche Düngebedarf und auch die für die Einzelfläche berechnete N-Obergrenze darf dabei allerdings nicht überschritten werden. Die zugrunde gelegten Durchschnittserträge werden innerhalb der N-Kulisse nicht im Schnitt der vergangenen fünf Jahre berechnet, sondern stattdessen werden fixe Ertragsdaten aus den Jahren 2015 bis 2019 als Basis genutzt.
P-Bedarf nicht vergessen
Neben der Bedarfsermittlung für Stickstoff sind auch eine Berechnung und Dokumentation des Phosphatbedarfs vor Ausbringen von wesentlichen P-Mengen zu ermitteln und zu schriftlich zu dokumentieren (siehe Übersicht 2). Für Phosphat muss eine maximal sechs Jahre alte betriebseigene Bodenprobe vorliegen. Unter Berücksichtigung der P-Bodenversorgung und des zu erwartenden P-Bedarfs (ermittelt über die langjährigen Durchschnittserträge) wird mit der Düngung die Bodengehaltsklasse C angestrebt. Die empfohlenen P-Düngemengen sinken mit zunehmender Bodenversorgung. Ab einer Bodenversorgung von mehr als 25 mg P2O5/100 g Boden (zu ermitteln nach der DL-Methode) ist nach DüV eine P-Düngung auf die Höhe der Abfuhr über Ernteprodukte zu begrenzen. Die P-Düngung kann im Rahmen der Fruchtfolge für drei Folgejahre auf einmal verabreicht werden.
Dokumentation über Endo-SH ist Pflicht
Die DüV gibt neben der Berechnung des gesamtbetrieblichen Düngereinsatzes von N und P auch dessen Dokumentation vor. Diese muss bis zum 31. März des auf das Düngejahr folgenden Kalenderjahres im Betrieb vorliegen. Ergänzend sind auch der gesamtbetriebliche Düngereinsatz für N und P (resultierend aus der schlagspezifischen Düngedokumentation) sowie die Weidehaltung und die Berechnung der betriebsindividuellen 170-kg-N-Obergrenze für organische Düngemittel zu dokumentieren und für jeweils sieben Jahre aufzubewahren. Diese Dokumentation wird in Schleswig-Holstein im Frühjahr 2023 für meldepflichtige Betriebe über die Plattform Endo-SH elektronisch verpflichtend eingeführt. Bis spätestens zum 31. März 2023 sind die dargelegten düngerechtlichen Daten des Kalenderjahres 2022 der zuständigen Behörde (LLUR) elektronisch zu melden. Weitere Informationen sind zu finden unter: https://t1p.de/4pnyw
Tool zur Düngeplanung/Dokumentation
Für eine zügige und fehlerfreie Düngebedarfsermittlung bietet die Landwirtschaftskammer ein EDV-Programm zum Download auf der Homepage unter https://t1p.de/vws84 an. Neben der Düngebedarfsermittlung können mit diesem Werkzeug die ebenfalls rechtlich notwendige Dokumentation der Düngung sowie die Weidedokumentation erfolgen. Darüber hinaus ist eine präzise Bewertung und Verteilung von Wirtschafts- und Mineraldüngern sowie die Berechnung der Grunddüngung und der Kalkung für eine hohe Nährstoffeffizienz möglich. Des Weiteren kann auch die Pflanzenschutzdokumentation über das Programm erfolgen.
Fazit
Im Rahmen der ertragsabhängigen Düngebedarfsermittlung ergibt sich nach Berücksichtigung der Zu- und Abschläge der zulässige N-Düngebedarf. Neben der schlagspezifischen Dokumentation der tatsächlichen Düngung N- und P-haltiger Düngemittel (spätestens zwei Tage nach der Aufbringung) muss auch die DBE, der gesamtbetriebliche Düngereinsatz (N und P), die Weidehaltung und die Berechnung der 170-kg-N-Obergrenze dokumentiert werden. Neu ist die für das Frühjahr 2023 geplante elektronische Meldung über das Portal Endo-SH.
Was gilt in den Roten Gebieten?
Novellierung der Landesdüngeverordnung 2022
Im November 2022 ist die neue Landesdüngeverordnung (LDüV)in Kraft getreten, welche hauptsächlich in der Neuausweisung der Roten Gebiete angepasst wurde. Die ausgewiesenen Flächen sind dadurch von vorher 5,4 % auf nun etwa 9,5 % landwirtschaftlich genutzter Fläche gestiegen. Damit fallen nunmehr über 3.000 Betriebe in Schleswig-Holstein unter die strengeren Auflagen der DüV. In den ausgewiesenen Roten Gebieten gelten bundeseinheitlich die folgenden sieben Maßnahmen – ergänzt um drei länderspezifische Maßnahmen:
Bundeseinheitlich
Verringerung des nach DBE ermittelten Düngebedarfs um 20 %
schlagbezogene N-Obergrenze von 170 kg N/ha für organische und organisch-mineralische Düngemittel
Ausnahmenregelung für extensiv wirtschaftende Betriebe mit (maximal 160 kg N/ha; davon max. 80 kg N/ha mineralisch gedüngt)
N-Herbstdüngeverbot zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung. Ausnahme: Nachweis von Nmin geringer als 45 kg N/ ha zu Winterraps sowie Festmist von Klauentieren (geringer als 120 kg Gesamt-N/ha) zu Zwischenfrüchten ohne Futternutzung
Die N-Düngung zu Sommerkulturen ist nur gestattet, wenn im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die erst nach dem 15. Januar umgebrochen wurde. Ausnahme: Die Vorfrucht wurde nach dem 1. Oktober geerntet, oder der langjährige Niederschlag liegt im Mittel unter 550 mm.
Ausdehnung der Sperrfrist für Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost. Sie gilt vom 1. November bis 31. Januar.
Ausdehnung der Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt für Grünland und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau (bei Aussaat bis 15. Mai) – sie gilt vom 1. Oktober bis 31. Januar.
Begrenzung der Ausbringmenge für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt auf Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (bei Aussaat bis 15. Mai) auf 60 kg Gesamt-N/ ha vom 1. September bis zum Einsetzen der Sperrfrist
Länderspezifisch
jährliche Untersuchung der Wirtschaftsdünger auf N und P (Ausnahme Festmist von Huf- und Klauentieren)
Einarbeitung organisch und organisch-mineralischer Düngemittel innerhalb einer Stunde
Teilnahme an Schulung zur effizienten Düngung innerhalb eines Dreijahreszeitraums (Schulungen werden von der Landwirtschaftskammer angeboten. Anmeldungen über den Agrarterminkalender unter lksh.de/aktuelles/agrarterminkalender
Ob und welche Flächen innerhalb der Roten Gebiete liegen, ist im digitalen Atlas Nord (Feldblockfinder) einzusehen unter https://t1p.de/jfdyz
Der Fleischerverband Nord führt in Schleswig-Holstein 108 Mitglieder, dazu schätzt Geschäftsführer Dr. Joachim Drescher rund 100 nicht im Verband organisierte. Viele Fleischerbetriebe in Schleswig-Holstein haben nach seiner Auskunft zwischen 15 und 20 Mitarbeiter. Der Schwund der Betriebe liege mit 4 bis 5 % im allgemeinen Bundestrend.
Die Gründe für den Schwund liegen laut Drescher in Betriebsaufgaben, vor allem wegen des gravierenden Fachkräftemangels und dass oft kein Nachfolger gefunden werde. Teilweise werden aufgegebene Betriebe von anderen aufgekauft und als Filialen am selben Standort weiterbetrieben, wodurch sich in solchen Fällen für die Kunden wenig ändere. Die Gesamtzahl der Betriebe aber sinkt auf diese Weise, während die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen steigen.
35 bis 40 % der Fleischerbetriebe schlachten laut Drescher noch selbst. „Damit sind wir in Deutschland ganz vorne“, betont er, „das wollen wir gerne erhalten. Wir kämpfen um jeden, der selbst schlachtet.“ In Hamburg zum Beispiel werde seit 25 Jahren nicht mehr geschlachtet. Bei der Fleischerausbildung kann das Schlachten als einer von zwei Bausteinen aus sechs ausgewählt werden. Die nicht schlachtenden Fleischer beschränken sich aufs Zerlegen und küchenfertige Zubereiten der Rinder- oder Schweinehälften, die ihnen geliefert werden.
Der Hauptgrund für den Verzicht aufs eigene Schlachten bestehe für kleine und mittelständige Betriebe in den hohen und kostenintensiven Auflagen. Bei niedriger Stückzahl liegen die relativen Kosten für den Fleischbeschau sehr hoch. Übers Jahr kämen da einige Tausend Euro mehr zusammen. „Es macht einen Unterschied, ob der Fleischbeschauer für zehn Schweine kommt oder für 1.000. Deshalb sind die Großschlachtereien so groß geworden“, so Drescher.
Die Stärke beim eigenen Schlachten, aber auch im gesamten Fleischerhandwerk liege in der authentischen Produktion. „Die Kunden bekommen Spezialitäten, die es im Supermarkt nicht gibt, individuelle Zuschnitte, besondere Wurstsorten, die sie gewohnt sind.“ Die Kontakte zu den Landwirten, die sie beliefern, seien langjährig aufgebaut und stabil. „Der Fleischer kann sagen, wo die Tiere gehalten werden. Bei manchen Landwirten können sich die Kunden selbst informieren“, sagt Drescher. „Das ist mehr wert, als wenn das Verfahren anonym in Gesetze gegossen oder mit einem Label versehen wird.“
„Fleisch ist nicht so sexy. Vegan und vegetarisch sind hip. Fleischproduktion wird von vielen jungen Leuten stark hinterfragt“, vermutet Roland Lausen als einen Grund für den starken Rückgang an Auszubildenden. Er ist Landesinnungsmeister im Fleischerverband Nord und unterhält in Silberstedt, Kreis Schleswig-Flensburg, seinen Schlachtbetrieb. Ein weiterer Grund für den Rückgang sei eher allgemeiner Art: „Die meisten Schüler streben statt einem Handwerk einen weiterführenden Schulabschluss an.“ Als seine Tochter erwägte, eine Fleischerausbildung zu beginnen, hätten ihr die Lehrer abgeraten. „Viele Kollegen haben schon resigniert, weil sie seit drei Jahren keine Rückmeldungen auf Ausbildungsplätze bekommen“, so Lausen. „Wer will, bekommt in diesem Gewerbe sofort Arbeit!“
2021 wurden an sechs Berufsschulstandorten in Schleswig-Holstein insgesamt 147 Fleischerlehrlinge in den drei Lehrjahren ausgebildet, wobei in Rendsburg nur das erste Lehrjahr stattfindet. Zehn Jahre vorher waren es 313 – mehr als die doppelte Zahl. Bei den Abschlussprüfungen sah es ähnlich aus: 63 gegenüber 106.
Dass die Arbeit körperlich anstrengend sei, zählt für Lausen hingegen nicht als Grund. „Da hat sich viel geändert. Die Transportkisten sind kleiner, es gibt Haltegurte. Was zu schwer ist, macht frau durch Können und Willen wett.“ Ein Mädchen, 1,63 m groß, hat mit 18 Jahren bei ihm ausgelernt: „kein Problem!“
Überhaupt – Frauen im Fleischerhandwerk? 2021 machten sieben Mädchen ihren Abschluss – 2011 waren es nur vier, eine Zunahme von 3,8 auf 11,1 %, „und wir haben die ersten von Inhaberinnen geführten Geschäfte“.
Die Forstschule Svenljunga in Schweden ist nicht nur langjährige Partnerschule der Lehranstalt für Forstwirtschaft (LAF) in Bad Segeberg, sondern auch eines der führenden Zentren in der Nutzung von Großmaschinensimulatoren für forstliche Ausbildungszwecke. Diese besondere Kompetenz nutzten die beiden Bildungseinrichtungen jetzt mit einem Intensivkurs für Auszubildende im Beruf Forstwirtin und Forstwirt aus Schleswig-Holstein und Hamburg.
Im November konnten zwei Lehrkräfte aus Svenljunga für einige Tage in Bad Segeberg begrüßt werden. Dieser Aufenthalt war ein weiterer Schritt im kontinuierlichen Austausch der beiden forstlichen Bildungszentren und wurde im Rahmen des EU-Förderprogramms „Erasmus +“ finanziell unterstützt.
Die beteiligten Kollegen aus Schweden und Deutschland nutzten die Zeit für einen intensiven Austausch über ihre jeweiligen Bildungsinhalte und -methoden bei der forstlichen Erstausbildung. Dabei wurden viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige Unterschiede deutlich. Einigkeit herrschte vor allem darüber, dass man Maschinenfahren oder Bäumefällen nicht am Computer lernen kann. Praktische Arbeit muss praktisch vermittelt werden – diese einfache Tatsache bildet die Grundlage der Forstwirtausbildung.
Die immer umfangreicher werdenden Möglichkeiten der Digitalisierung und neuer Lehrmethoden können dabei aber zusätzlich unterstützend eingesetzt werden. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung von didaktisch aufgebauten Übungen am Forwardersimulator. Während Svenljunga bereits über eine lange und umfangreiche Erfahrung zu den Möglichkeiten und Grenzen der Simulatorausbildung verfügt, ist diese Technik an der Lehranstalt in Bad Segeberg noch sehr neu.
Daher wurde der Austausch mit den schwedischen Kollegen auch dafür genutzt, gemeinsam eine vorher vorbereitete Einstiegsübung mit den Auszubildenden des dritten Forstwirt-Ausbildungsjahres an der Landesberufsschule in Bad Segeberg durchzuführen. In vier Kleingruppen wurden die beiden Maschinensimulatoren für den Erwerb erster Fertigkeiten vor allem in der Kransteuerung genutzt, während der jeweilige Rest der Klasse zur praktischen Holzernteausbildung mit schwedischer und deutscher Begleitung im Wald war. Die Arbeitssprache im Simulatorlehrgang war Englisch, was die Auszubildenden zunächst überraschte, aber schnell als zusätzliche interessante Sprachübung genutzt und geschätzt wurde.
Hans-Ulric Göransson, Maschinenlehrer aus Svenljunga, freute sich über das Interesse und konzentrierte Engagement der deutschen Berufsschüler bei dieser besonderen Unterrichtseinheit. Alle machten dabei mehr oder weniger gute Fortschritte. Außerdem bot dieser Unterricht den Auszubildenden die Möglichkeit, sich näher mit dem Thema Maschinenarbeit auseinanderzusetzen und die eigenen englischen Verständigungsmöglichkeiten besser einzuschätzen. Beides half dabei, sich zu entscheiden, ob man sich für den mehrwöchigen Schulaustausch mit Schweden 2023 bewerben möchte.
Für fünf Auszubildende soll es dann im Frühjahr wieder sieben Wochen zur Ausbildung nach Schweden gehen. Im März 2023 werden auch die schwedischen Kollegen voraussichtlich wieder an die LAF zurückkehren, dann mit einigen Schülern der eigenen Schule, die ihrerseits einige Wochen in Deutschland verbringen werden. Bis dahin haben die deutschen Auszubildenden spezielle Übungsaufgaben am Forwardersimulator erhalten, um den Einstieg aus diesem November fortsetzen zu können.
Insbesondere neuere Motorkettensägen erreichen mitunter nicht den gesetzlichen Grenzwert zum Schutz des Anwenders vor Lärm. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich der anstehenden Holzarbeiten im Winter hin.
In den vergangenen Jahren war festzustellen, dass der Lärm neuer Motorkettensägen immer lauter wird. Die von den Herstellern angegeben Normwerte für den Lärm ihrer Motorsägen lagen in der Vergangenheit noch im Bereich von 106 dB(A) und erreichten dann bis zu 108 dB(A). Bei einer seit rund einem Jahr marktverfügbaren schweren Fällsäge kann ein normierter Lärmpegel von 112,3 dB(A) festgestellt werden.
Die für die Waldarbeit derzeit verwendeten Gehörschützer besitzen in der Regel einen Dämmwert von 23 bis 27 dB(A). Mit diesen Dämmwerten ist es nicht möglich, den oben genannten Motorsägenlärm der Fällsäge unter den gesetzlichen Grenzwert von 85 dB(A) zu reduzieren. Bei einem achtstündigen Arbeitstag mit einer praxisüblichen Motorsägenlaufzeit von vier Stunden wären hierfür Dämmwerte von 30 dB(A) und mehr erforderlich.
Der Arbeitgeber kann bei dieser lauten Motorsäge seiner gesetzlichen Schutzverpflichtung erst nachkommen, wenn er die tägliche Motorsägenlaufzeit auf rund drei Stunden begrenzt oder seinen Beschäftigten Gehörschutzkapseln mit Dämmwerten von mindestens 30 dB(A) zur Verfügung stellt.
Zur Orientierung kann generell empfohlen werden, dass dem Gesundheitsschutz gegen Lärm bei Motorkettensägen mit einem normierten Lärmpegel von über 107 dB(A) eine besondere Beachtung zukommt.