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Gute Nachrichten für alle Turnierveranstalter

Neue Regelung für die Bezahlung von Tierärzten
Von Lena Höfer
Turniertierärzte haben vielfältige Aufgaben, darunter die Beratung und den Einsatz in Notfällen, aber auch Pferde- und Fitnesskontrollen, Verfassungsprüfungen, Medikationskontrollen sowie die Überprüfung des Pferdepasses und des Impfschutzes. Foto: Imago

Turnierveranstaltungen sind bei vielen Pferdesportvereinen der Höhepunkt im Vereinskalender. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um ein großes Turnier bis zur schweren Klasse oder um ein kleines Vereinsturnier handelt. Um dem Tierschutz in vollem Umfang gerecht werden zu können, bedarf es einer guten tierärztlichen Turnierbetreuung, doch diese wäre durch die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) deutlich teurer geworden. In Schleswig-Holstein gibt es jetzt eine Sonderregelung.

Laut § 40 der Leistungsprüfungsordnung (LPO) hat der Veranstalter einer Pferdeleistungsschau für die Dauer des Turniers die tierärztliche Versorgung sicherzustellen. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung zwischen Veranstalter und Tierarzt.

Seit Ende November 2022 haben es Pferdehalter, Reiterinnen und Reiter sowie Turnierveranstalter hinsichtlich der überarbeiteten GOT mit einer zusätzlichen Verteuerung und damit einer weiteren Herausforderung zu tun. Denn selbst bei einem weit im Voraus geplanten Termin wie einem Reitturnier sind die Tierärzte durch die Auslegung der GOT durch die Bundestierärztekammer gezwungen, den zweifachen Tagessatz abzurechnen. Hinzu kommt, dass die Tierärzte verfügbar und gewillt sein müssen, Turnierdienste zu übernehmen.

„Gerade die kleineren, ehrenamtlich organisierten Vereinsturniere sind davon besonders betroffen. Alteingesessene Tierärzte, die seit 30 Jahren die Turniere begleiten, haben uns um Rat gefragt, ob sie sich strafbar machen, wenn sie anders handeln“, erklärt Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), die sich für eine Änderung dieser Auslegung einsetzt.

Auch in Schleswig-Holstein wurde aktiv gegen diesen Passus gearbeitet. Mit Erfolg: „In Abstimmung mit der Tierärztekammer Schleswig-Holstein haben wir erreicht, dass für die geplante Leistung einer tierärztlichen Turnierbetreuung zumindest nur der Einfachsatz als Abrechnungsgrundlage heranzuziehen ist“, erklärt Matthias Karstens, Geschäftsführer des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein. Dieser Einfachsatz liege bei 366,34 € für acht Stunden. Für jede die acht Stunden überschreitende halbe Stunde sieht die GOT eine Abrechnung von 24,38 € vor.
pm/fn

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