Mit dem „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ sind die Pläne für einen Nationalpark Ostsee Geschichte. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bestätigte im Rahmen der Aktionsplan-Vorstellung, dass er die gefundene Lösung besser finde als einen Nationalpark. Selbst Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne), der im Konsultationsprozess als eifriger Fürsprecher eines Nationalparks auftrat, bezeichnete die jetzt beschlossenen Maßnahmen als „größten Schritt im Ostseeschutz in der Geschichte Schleswig-Holsteins“.
Zukünftig stehen 12,5 % der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengem Schutz. In den vergrößerten Meeresschutzgebieten soll es ein Totalverbot für Fischerei geben. Die Fischer sind damit die einzige Interessengruppe, die von maßgeblichen Einschränkungen betroffen ist. Wassersport und Tourismus bleiben im bisherigen Umfang möglich. Die Gebietskulisse des Aktionsplans beinhaltet zudem keinerlei Landgebiete. Günther und Goldschmidt nannten zwar die Eutrophierung als eines der größten Probleme der Ostsee. Sie stellten aber fest, dass die Düngeverordnung (DüV) anfange, Wirkung zu zeigen.
Die Nährstofffrachten aus der Landwirtschaft sollen zukünftig im Rahmen einer Zielvereinbarung gesenkt werden, die bis Ende 2024 stehen soll. Man habe sich bereits darauf verständigt, über die DüV hinaus 10 % Einsparungen bis 2030 und weitere 10 % bis 2035 zu erreichen. Betroffen davon sind nur Betriebsflächen, die in die Ostsee entwässern. Zudem stehen freiwillige Maßnahmen im Vordergrund.
Die Landwirtschaft hat sich also mit ihrer Forderung zum Ostseeschutz durchgesetzt, verursachergerechte Lösungen zu finden. Die Identifikation der Gebiete mit den größten Nährstoffausträgen wird zwar arbeitsintensiv, verspricht aber auch die größten Effekte, sobald dort wirksame Maßnahmen umgesetzt und auch finanziert werden. Der Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen ist ein entscheidender Faktor für die Akzeptanz der Betriebe und auch im Sinne der Allianz für den Gewässerschutz und des Dialogprozesses zur Zukunft der Landwirtschaft. Eine kluge Lösung.
Bereits beim Konsultationsprozess für einen möglichen Nationalpark sprachen sich alle Interessengruppen für einen stärkeren Ostseeschutz aus. Das Problem war, dass man mit dem Vorschlag „Nationalpark“ zuerst ein Intrument gewählt hatte, bevor man sich über die Ziele einig war. Dieses Vorgehen hat zu großen Vorbehalten und Unsicherheit geführt. Beim Aktionsplan dreht sich diese Reihenfolge nun um. Ziele sind benannt und ordnungsrechtliche Beschränkungen werden von freiwilligen Maßnahmen flankiert. Das bietet klare Perspektiven.
Nun gilt es, die Zielvereinbarung mit der Landwirtschaft zu konkretisieren. Denkbar sind breitere Gewässerrandstreifen, geringere Düngegaben, Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten oder Direktsaatverfahren. Ein wenig Zeit bleibt noch für die Ausarbeitung. Zieljahr für das Scharfschaltens des Aktionsplans ist 2026.




