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Darf ein Kinesio-Tape auf die Fetenrechnung?

Interview mit Karen Stender von der Laju Service GmbH
Von Kathrin Iselt-Segert
Die Abrechnung für eine große Scheunenfete ist ab 22.000 € umsatzsteuerpflichtig. Immer mehr Vorstände haben keine Lust mehr, mit ihrem Privatvermögen geradestehen zu müssen, sollte die Abrechnung nicht korrekt sein.

Ab wann ist eine Landjugendgruppe steuerpflichtig, wohin mit dem Geld von der Großveranstaltung und darf ein Kinesio-Tape auf die Fetenrechnung? Auf diese und viele andere Fragen zur Rechnungsführung in den Ortsgruppen hat Karen Stender eine Antwort.

Eigentlich ist sie Programmiererin, hat Mechatronik studiert und ihren Master für Robotik und Automatisierungstechnik gemacht. Mit Buchhaltung hatte sie lange wenig am Hut. Seit November 2015 beschäftigt sie sich aber als Geschäftsführerin der Laju Service GmbH genau mit diesem Thema, seit 1. Mai 2023 hauptberuflich. Gegründet wurde die GmbH 1999, um der Laju auf Landes- und Ortsebene gerade bei großen Events wie Scheunenfeten oder Bällen den gesamten „Steuerkram“ abzunehmen. Das Bauernblatt  sprach mit Karen Stender. 

Warum wurde die Service GmbH gegründet?

Der Landjugendverband ist ein eingetragener Verein und dementsprechend gemeinnützig. Der Verband hatte aber eigene größere Veranstaltungen wie die Traumtänzer-Fete, bei denen auch Einnahmen generiert wurden. Das ging dann in Richtung Wirtschaftsbetrieb. Um diese Aktivitäten auszugliedern, wurde die GmbH gegründet. Im Grunde ist die Laju Service GmbH ein Konstrukt, um der Landjugend bei größeren Einnahmen den „Steuerkram“ abzunehmen, für den sie ansonsten einen Steuerberater bezahlen müsste. Eine solche Service GmbH gibt es übrigens nur zwei Mal in Deutschland: hier und bei der niedersächsischen Landjugend.

Wie hoch ist der Anteil der Ortsgruppen in Schleswig-Holstein, die den Service nutzen?

Wir haben 80 Landjugendgruppen im Land. Ich würde sagen, knapp ein Viertel bucht über mich ab, mit steigender Tendenz. Ich beobachte, dass es zunehmend Landjugendvorstände gibt, die gerade bei Großveranstaltungen keine Lust haben, mit ihrem Privatvermögen geradestehen zu müssen, wenn die Abrechnung nicht korrekt sein sollte. Schließlich machen das alle in ihrer Freizeit.

Ab wann müssen für eine Veranstaltung Steuern gezahlt werden?

Die Umsatzsteuergrenze, die für Landjugendgruppen gilt, liegt bei 22.000 €. 

Was kommt bei Scheunenfeten zusammen?

Das ist ganz unterschiedlich. Bei kleinen Feten kann es sein, dass der Umsatz mit 20.000 € gerade noch unter der Grenze liegt. Ich habe aber auch Landjugendfeten, die Umsätze von bis zu 60.000 € bringen. Und aufs Jahr betrachtet zählt nicht nur diese eine Fete. Im Prinzip gehören alle Einnahmen, außer Mitgliedsbeiträgen und Unkosten für Bildungsfahrten, dazu. Eine Fahrt zur Norla-Fete zählt aber zum Beispiel nicht als Bildungsfahrt. Wenn jeder 20 € einzahlt für den Bus, dann gehört auch das zum Umsatz. So können sich auch kleinere Summen hochschaukeln. Wir versuchen den Landjugendlichen deshalb bewusst zu machen, dass sie auch bei der Landjugend etwas mit Steuern und Umsatzsteuer zu tun haben.

Was muss eine Ortsgruppe tun, wenn sie euren Service nutzen möchte?

Der Vorstand muss sich auf jeden Fall vor der Veranstaltung melden, gern vier bis acht Wochen vorher. Dann unterschreiben die Landjugendlichen bei mir einen Vertrag, in dem steht, was die Landjugend zu tun hat und wozu ich mich verpflichte. Erst dann kann ich mich kümmern, denn die Arbeitskräfte für die Veranstaltung müssen als Minijobber vorab angemeldet werden. Vergangenes Jahr hatte ich zwei Landjugenden, die nach der Fete bei mir anriefen und fragten: „Was machen wir denn jetzt mit dem Geld?“ Das ist zu spät. Dann muss man sich selbst kümmern und zum Steuerberater gehen.

Auch euer Service ist nicht umsonst. Wie hoch ist der Obolus, der an die Service GmbH zu zahlen ist?

Das sind 5 % von allen Einnahmen der Veranstaltung. Ich mache das auch für extern Anfragende, zum Beispiel die Feuerwehr oder andere Gruppierungen, dann sind es allerdings 8 %, weil wir sagen, die Landjugend muss ihren Vorteil haben, weil wir zur Landjugend gehören. Die Landjugenden haben über die Service GmbH zum Beispiel auch den Vorteil, dass sie 20 % Rabatt auf die Gema-Gebühren bekommen und der Eintritt dort netto angegeben werden darf. Das kann oft mehrere 100 € bringen. Dazu bekommen sie bei mir kompetenten Rat und Hilfestellungen zu ziemlich allem, was mit Landjugendveranstaltungen zu tun hat.

Gibt es abgesehen von der rechtzeitigen Anmeldung noch andere Fallstricke?

Wichtig ist für die Landjugenden, dass sie das Geld auf keinen Fall auf ihr Konto einzahlen, sondern direkt bei mir. Dann erledige ich alles, auch die Abrechnung mit dem Getränkehändler. Allerdings müssen alle Quittungen ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Kürzlich bekam ich eine Quittung über 3.000 €, auf der nicht einmal stand, wofür das Geld war. So etwas ist immer schwierig. Ein Problem ist immer wieder die Rechnungsadresse für die Laju Service GmbH. Firmenname falsch, Straße falsch, das muss schon stimmen, ansonsten muss die Rechnung neu geschrieben werden.

Bekommst du auch kuriose Rechnungen?

Ja, vergangenes Jahr wollte eine Landjugend nach einer Fete eine Rechnung für Kinesio-Tape abrechnen. Da musste ich erst einmal nachfragen. Die Lajus haben am Ende eine plausible Erklärung geliefert. Damit alle Helfer alle Vorstandsmitglieder erkennen, gab es für jedes Vorstandsmitglied eine grellorangefarbene Armbinde. Das konnte ich dann auf der Rechnung vermerken.

Eine letzte Frage: Du hast eine Familie. Ihr habt zwei Kinder. Wer macht bei euch zu Hause die Finanzen?

Das Büro ist ganz klar mein Reich. Wenn eine Rechnung kommt, legt mein Mann sie mir auf den Schreibtisch.

Ursprünglich wollte Karen Stender, die schon immer technisch interessiert war, nach dem Studium in die Landwirtschaftstechnik gehen. Im Norden fand sie aber keinen wohnortnahen Hersteller von Landmaschinentechnik. Sie arbeitete lange im Servicebereich einer Maschinenbaufirma. Sie sei dort oft die einzige Frau unter Männern gewesen, sagt Karen. Inzwischen seien Maschinenbediener zunehmend weiblich. Als Programmiererin kümmert sich die Geschäftsführerin der Laju Service GmbH auch um die IT der Geschäftsstelle. Foto: Kathrin Iselt-Segert
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