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Höher, schneller, weiter, das sind nicht nur hehre Ziele beim Sport. Wenn es um den Klimaschutz geht, kann die Latte nicht hoch genug liegen, schließlich geht es um die Zukunft. Mit der Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) 2021 wurden die Klimaschutzziele für Schleswig-Holstein, analog zu denen auf Bundesebene, verschärft. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Das reicht der Schwarz-Grünen Regierungskoalition in Kiel nicht, sie will ganz vorne sein und setzt ehrgeizigere Ziele.
Schleswig-Holstein soll das erste klimaneutrale Industrieland werden und dieses Ziel schon bis 2040 erreichen, so steht es im Koalitionsvertrag. Und weiter: „Wir werden uns aktiv dafür einsetzen, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Koalitionspartner sind überzeugt, dass in der Klimaneutralität eine große Chance für den Wohlstand, die Versorgungssicherheit, die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes liegt.“ Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) legt damit mehr Tempo vor als die Bundesregierung.
Jetzt ist mit dem Klimaschutzprogramm 2030 (siehe Seite 10) ein erster Aufschlag gemacht. Jedes für einen Emissionssektor verantwortliche Ministerium hat einen Maßnahmenfahrplan vorgelegt, wie die vorgesehenen sektoralen Minderungsquoten für seine Bereiche erfüllt und möglichst übertroffen werden können.
Die Problemzonen zur Zielerreichung der Klimaneutralität sind schnell ausgemacht. Landwirtschaft, Gebäude und Verkehr tragen zurzeit jeweils rund 5 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr aus. Knapp darunter liegen die Energiewirtschaft mit zurzeit 4,7 und die Industrie mit 3,3 Mio. t CO2-Äquivalenten. Insgesamt bläst Schleswig-Holstein pro Jahr rund 24 Mio. t Treibhausgase in die Atmosphäre. Damit steht das Land zwischen den Meeren im Vergleich zu anderen Bundesländern noch recht gut da. Aber es sind dicke Bretter zu bohren bis zur Klimaneutralität. Der Sektor Landwirtschaft wird einiges leisten müssen. Mit knapp einer Million Rindern auf einer Landesfläche von 15.805 km2 hat Schleswig-Holstein bundesweit die höchste Rinderdichte. Und das Methan aus deren Mägen entspricht einer Menge von 3 Mio. t CO2 pro Jahr.
Schleswig-Holstein steht auch in einem anderen Bereich an der Spitze: als das Bundesland mit dem größten Anteil an Mooren, die knapp 15 % der Landesfläche bedecken. Trockengelegte Moore stoßen CO2 aus, das vorher in den Böden gespeichert war. Pro Jahr geben trockengelegte Moore in Deutschland etwa 7 % CO2 an die Atmosphäre ab. Im nassen Zustand speichern sie große Mengen an CO2. Maßnahmen zur CO2-Reduktion sind hinlänglich bekannt, von gezielter Fütterung bis zur Wiedervernässung. Die jetzt vorgestellten Maßnahmen enthalten noch einige Fußangeln. Ein sicher wichtiges Kompetenzzentrum und der Dialogprozess werden nicht unmittelbar zu Einsparungen führen. Lösungen aus dem Bereich der Digitalisierung wie Precision Farming sind kostenintensiv und wecken womöglich zu hohe Erwartungen. Die Menge und Kombination an Maßnahmen muss schließlich zum Ziel führen. Was allen gemeinsam ist: Die Reduktionsmaßnahmen kosten Geld und beeinträchtigen in vielen Fällen Leistung, Einkommen und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte.
Es wäre nicht nur schön, es ist notwendig und für viele Beteiligte existenziell, dass die Koalitionspartner ihr Versprechen umsetzen und die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Die können nicht nur aus Beschränkungen und Verordnungen bestehen. Innovationen, Wissenschaft und ein ordentliches Budget sind gefragt. Ganz weit vorne ist Schleswig-Holstein, wenn alle mitgenommen werden in die Klimaneutralität.mbw
Zum Thema „Einfluss der Anforderungen für Nachhaltigkeit auf die Betriebsentwicklung im Ackerbau“ referierte Erik Guttulsröd, DLG Frankfurt, Bereichsleiter für Betriebsführung und Nachhaltigkeit, kürzlich beim Ökonomieseminar der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Der Artikel beschreibt, was aktuell die Praxis bewegt.
Ein Bild vorweg: Man befindet sich in unwegsamem Gelände. Die Zeit drängt, das Ziel muss bald erreicht werden. Ein heftiges Unwetter droht, erste Gewitterschauer haben bereits heftige Spuren hinterlassen. Es gilt, sich schnell zu orientieren und voranzukommen.
Übertragen auf die aktuelle Situation: Das Thema Nachhaltigkeit im Ackerbau ist komplex, von Zeitdruck getrieben und von Zielkonflikten geprägt. Der Klimawandel hält unsere Gesellschaft, auch die Landwirtschaft, in Atem. Wie das Spannungsfeld zwischen Ökologisierung, Klimaschutz und Ernährungssicherheit zu lösen ist, ist eine der zentralen Fragen.
Maßnahmen zeigen Wirkung
Die in die Wege geleiteten Anpassungsmechanismen zeigen bereits Wirkungen. Die politischen Vorgaben im Rahmen der GAP 2023, das Sustainable Finance System (nachhaltiges Finanzsystem) oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, sind dafür prägnante Beispiele. In der Produktion wird intensiv über Fruchtfolgeerweiterungen nachgedacht. Wie können die Biodiversität gesteigert, das Resistenzmanagement gefördert und die Nutzung phyto-sanitärer Effekte vorangetrieben werden? In der Wertschöpfungskette sind die Label in der Lebensmittelproduktion gesetzt. Der Umbau ist in vollem Gange.
Doch wie soll Nachhaltigkeit im Ackerbau und nicht nur dort messbar gemacht werden? Die Frage ist mittlerweile sehr dringlich geworden. So hat die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH(BVVG) in den östlichen Bundesländern in diesen Tagen optional die Vergabe von Pachtflächen von der Vorlage eines solchen Nachweises abhängig gemacht. Seit geraumer Zeit beschäftigten sich verschiedene Expertengruppen der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) mit diesem Themenkomplex.
Doch nicht nur in der DLG ist man mit Hochdruck dabei, eine standardisierte Fassung für die Bereiche Ackerbau, Schweinehaltung und Milchproduktion fertigzustellen. Auch die Regionalwert AG Deutschland, das Deutsche Institut für Agrarkultur (Dinak) und das Forschungsinstitut für biologischen Landbau in der Schweiz und andere namhafte Institute arbeiten an einem bundeseinheitlichen Standard.
Indikatoren zur Bewertung gefunden
Im DLG-Programm für den Ackerbau kann anhand von 23 Indikatoren aus den vier Bereichen Ökologie, Soziales, Ökonomie und Management für jeden Betrieb ein Nachhaltigkeitsprofil erstellt werden. Die Noten 5 und 6 gelten wie bei den Schulnoten als nicht ausreichend.
Auf die Frage nach den Eckpunkten für die Auditierung auf landwirtschaftlichen Betrieben benennt Erik Guttulsröd von der DLG drei Ziele:
• Ziel 1 ist die Vermeidung von Bürokratie und Doppeleingaben, um ein effizientes Audit zu ermöglichen. Als Zielwert nennt er bei guter Vorbereitung einen Zeitaufwand von drei bis vier Stunden pro Betrieb.
• Ziel 2 ist die Nutzung des Audits für alle Betriebsformen (Haupt- und Nebenerwerb, konventionell und ökologisch, Einzelunternehmen bis hin zu Agrargenossenschaften).
• Ziel 3 beschreibt zum Start des Checklisten-Audits die Nutzung vorliegender Daten auf dem Betrieb (Dünge- und Stoffstrombilanzen, Ackerschlagkartei, Agrarantrag, BMEL-Abschluss et cetera). In den Folgejahren soll dann sukzessive die Digitalisierung der Prozesse erfolgen.
Um einen Eindruck von der Methodik zu erhalten, seien im Folgenden einige Indikatoren und deren Bewertungsverfahren kurz dargestellt:
Ökologie
Es gibt vonseiten der DLG insgesamt acht Indikatoren. Zwei Beispiele dafür:
• Ziffer 1: Die Stickstoff-Nutzungseffizienz (NUE) bildet das Verhältnis zwischen N-Zufuhr und N-Abfuhr ab. Als Output wird die gesamte N-Menge, die den Betrieb verlässt, als Input wird die gesamte N-Menge, die in den Betrieb kommt, erfasst. Es ergibt sich folgende Klassifizierung:
Note 1 = 80 bis 85 %
Note 2 = 75 bis 79 %
Note 3 = 74 %
Note 4 = 70 bis 73 %
Note 5 = 60 bis 69 %Note 6 = < 60 %
• Ziffer 5: Beim Pflanzenschutz werden fünf Teilindikatoren im Detail bewertet:
– vorbeugende Maßnahmen (Anbauphase, Fruchtfolge)
– Förderung und Nutzung natürlicher Regelmechanismen
– Anwendung chemischer und naturstofflicher Pflanzenschutzmittel
– Erfolgskontrolle und Dokumentation
Es können bis zu 52 Punkte (plus vier Zusatzpunkte) vergeben werden. Der Landwirt entscheidet, wo er die Punkte holen möchte, und bringt den Nachweis dafür. Die Klassifizierung sieht folgendermaßen aus:
Note 1 = 47 bis 52 Punkte
Note 2 = 41 bis 46 Punkte
Note 3 = 34 bis 40 Punkte
Note 4 = 27 bis 33 Punkte
Note 5 = 20 bis 26 PunkteNote 6 = < 20 Punkte
Soziales
Hier sind ebenfalls acht Indikatoren in der Auditierung des DLG zu finden. Auch dafür ein Beispiel:
• Ziffer 10: Bei der Arbeitszeit wird die durchschnittliche wöchentliche Realarbeitszeit des Arbeitnehmers erfasst. Dazu wird für jeden abhängig Beschäftigten die real geleistete Jahresarbeitszeit inklusive Überstunden und bezahltem Urlaub angegeben. Teilt man diesen Wert durch 52,2 Wochen, ergibt sich die zu bewertende Größe.
Note 1 = ≤ 40 Akh
Note 2 = 41 Akh
Note 3 = 42 Akh
Note 4 = 43 bis 44 Akh
Note 5 = 45 bis 48 Akh
Note 6 = > 48 Akh
Ökonomie
In diesem Segment wurden von der DLG fünf Indikatoren ausgewählt. Ein Beispiel unter diesen ist:
• Ziffer 17: Das ordentliche kalkulatorische Ergebnis wird aus dem BMEL-Jahresabschluss entnommen. Ein positiver Wert gibt an, dass neben der Kostendeckung inklusive der Entlohnung der eingesetzten Faktoren auch eine Entlohnung der unternehmerischen Tätigkeit an sich erzielt wird.
Note 1 = ≥ 300 €/ha
Note 2 = 150 bis 299 €/ha
Note 3 = 75 bis 149 €/ha
Note 4 = 0 bis 74 €/ha
Note 5 = < 0 €/ha
Note 6 = nicht definiert
Möglicher Nutzen für Betriebe
Um in Zukunft bei der Finanzierung weiterhin an den Topkonditionen partizipieren zu können (Sustainable Finance) müssen die Betriebe sich mit der eigenen Nachhaltigkeit auseinandergesetzt haben. Im Bereich Agribusiness könnten sich positive Auswirkungen in der Wertschöpfungskette (Landtechnik, Landhandel et cetera) ergeben.
Vermutlich werden Nachhaltigkeitszertifikate auch bei Lieferbedingungen im Einzelhandel an Bedeutung gewinnen. Auch auf dem Flächenmarkt könnten sich bei Ausschreibungen Vorteile für die Vergabe ergeben, so wie es aktuell die BVVG praktiziert. Ebenso sind Effekte in der Öffentlichkeitsarbeit denkbar, zum Beispiel bei der Direktvermarktung. Schließlich könnten die Zahlen sich auch bei der Optimierung auf betrieblicher Ebene auswirken.
Fazit
Es bleibt abzuwarten, welche Ansätze sich bei der Messung von Nachhaltigkeit und deren Standardisierung durchsetzen werden und welche wo zum Einsatz kommen. Die DLG jedenfalls bietet mit der vorgestellten Lösung für den Ackerbau eine gute Orientierung in dieser komplexen Thematik. Die Ansätze für die Milchproduktion und die Schweinehaltung sollen in Kürze folgen.
Insgesamt wird es eine Herausforderung bleiben, in „unübersichtlichem Gelände“ Mess- und Bewertungssysteme für Nachhaltigkeit zu schaffen und weiterzuentwickeln. Diese müssen auf der einen Seite dem wissenschaftlichen Anspruch genügen und auf der anderen Seite trotzdem einfach zu verstehen sein. Auch hier wird die Digitalisierung eine Schlüsselrolle einnehmen, damit sich der Zeitaufwand und die Kosten für die notwendige Auditierung zukünftig in einem angemessenen Rahmen bewegen.
Für die überwiegende Anzahl der Kälber aus der Milchviehhaltung ist es gängige Praxis, zeitnah nach der Geburt von der Mutter getrennt zu werden. Anschließend verbringen sie 14 Tage in Kälberiglus in Einzelhaltung. Diese vor allem aus hygienischen Gründen verbreitete Vorgehensweise wird von Verbrauchern zunehmend kritisch hinterfragt. Deshalb erprobt die Landwirtschaftskammer die frühe Gruppenhaltung von Kälbern.
Das Verbundprojekt „InnoRind“ erprobt mit der frühen Gruppenhaltung der Kälber ab dem dritten Lebenstag einen innovativen Ansatz für eine zukunftsfähige, gesellschaftlich akzeptierte Haltung von Kälbern. Internationale Studien haben gezeigt, dass eine frühe Sozialisierung der Kälber einige Vorteile mit sich bringt. Dazu gehören ein verbessertes Sozialverhalten, mehr Spielverhalten, eine leichtere Umstellung auf feste Futtermittel (Nachahmeffekt), mehr Optimismus und weniger Stress beim Abtränken.
Studien erkannten weiterhin, dass bei gutem Management keine Unterschiede im Gesundheitsstatus der Kälber aus der Gruppenhaltung im Vergleich zu Kälbern aus Einzelhaltung existierten. Am Lehr- und Versuchszentrum (LVZ) Futterkamp soll unter anderem untersucht werden, welche Auswirkungen das Halten der Kälber in Kleingruppen mit maximal acht Tieren innerhalb der ersten Lebenswochen auf die Leistungsdaten, mögliche Stressreaktionen und die Gesundheit der Kälber hat. Außerdem werden zum Zeitpunkt des Umstallens in die weitere Gruppenhaltung Untersuchungen im Hinblick auf das Stresslevel der Kälber folgen. Dazu werden das Stresslevel mittels Speichelcortisolbestimmung, das Verhalten und die Gesundheitsentwicklung in der weiteren Gruppenhaltung beobachtet und analysiert.
Was in Futterkamp passiert
Die Abkalbungen am LVZ Futterkamp werden während der Laufzeit des Projektes „InnoRind“ in zwei verschiedenen Bereichen stattfinden. Zum einen werden die geläufigen Buchten zur Einzelabkalbung weitergenutzt und als Kontrollgruppe innerhalb der Erprobung bewertet. Zum anderen wird es eine Gruppenbucht mit Separee für die Kühe zur Abkalbung geben, welche die Versuchsgruppe innerhalb der Erprobung repräsentiert. Diese zwei Varianten der Abkalbung sind sowohl für die Kühe als auch für die Färsen jeweils getrennt voneinander vorgesehen.
Die Kälber im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp werden zwei unterschiedlichen Haltungssystemen zugeführt und im Hinblick auf Gesundheit, Leistungsentwicklung und Stressparameter verglichen und untersucht.
Die in diesen Buchten geborenen Kälber werden dann im Anschluss in zwei Gruppen aufgeteilt. Entweder werden sie den Einzeliglus zugeordnet (Kontrollgruppe) oder in der frühen Gruppenhaltung (Versuchsgruppe) als Kleingruppe gehalten und in die Auswertungen einbezogen. Die Kolostrumgabe erfolgt in beiden Gruppen auf identische Weise, hierzu verbleiben die Kälber in der Gruppenhaltung für die ersten 48 Lebensstunden ebenfalls im Einzeliglu und werden dort gezielt mit Kolostrum versorgt.
Für eine gute Versorgung der Kälber mit Kolostrum wird das Gesamteiweiß im Blut der Kälber zur Abschätzung der Versorgung mit mütterlichen Antikörpern bestimmt. So kann sichergestellt werden, dass zum Beispiel vermehrte Anfälligkeiten für Erkrankungen oder Entwicklungsverzögerungen nicht durch die Qualität des Kolostrums bedingt sind.
Ziel ist es ebenfalls herauszufinden, ob sich das Stresslevel der Kälber aus den Kleingruppen beziehungsweise aus der Einzelhaltung an unterschiedlichen kritischen Zeitpunkten wie zum Beispiel beim Umstallen unterscheiden. Weiterhin werden die Gesundheit und Entwicklung der Kälber überwacht und verglichen. Hierzu werden alle Kälber einem täglichen Gesundheitscheck unterzogen. Zu diesem Gesundheitscheck gehören die Beurteilung des Allgemeinzustandes, des Nasenausflusses, der Augen, der Ohren sowie Kotverschmutzungen, Husten und mögliche Infektionen des Nabels.
Zusätzlich werden wöchentlich die Körpertemperatur (Rektalmessung), die Atemfrequenz, die Herzfrequenz und die Kotkonsistenz dokumentiert. Auffällige Kälber werden unmittelbar dem Tierarzt vorgestellt und behandelt. Um einen Eindruck von den Zunahmen der Kälber zu erhalten, werden alle Kälber bis zum Ende der Aufzuchtphase (77. Lebenstag) routinemäßig wöchentlich gewogen.
Die Gruppenhaltung
In der frühen Gruppenhaltung werden bis zu acht Kälber gehalten. Am LVZ Futterkamp wurden dafür acht baugleiche Einzeliglus nebeneinandergestellt. Um die zum Einzeliglu gehörenden Ausläufe wurde ein weiterer Auslauf installiert, der alle Einzelausläufe umfasst. So ist die Möglichkeit gegeben, die Kälber in den ersten drei Lebenstagen in ihrem eigenen Iglu inklusive Auslauf zu halten und mit Kolostrum zu versorgen. Nach dem dritten Lebenstag werden die Einzelausläufe hochgeklappt, und die Kälber können den größeren Auslauf in der Gruppe nutzen. Zur Reinigung lässt sich der große Auslauf genauso gut deinstallieren wie die Einzeliglus, sodass das Entmisten und Desinfizieren der Iglus und der gesamten Lauffläche ohne Einschränkungen möglich sind.
Die Tränkekurve aus dem Tränkeautomaten zeigt die aufgenommene Tränkemenge des jeweiligen Kalbes.
Die Tränkekurve
Innerhalb der ersten zwei Lebenstage werden alle Kälber in den Einzeliglus (Kontrollgruppe) und in der Gruppenhaltung (Versuchsgruppe) individuell über den Nuckeleimer mit Kolostrum versorgt. In der Gruppenhaltung haben die Kälber anschließend uneingeschränkten Zugang zu einem Tränkeautomaten. Über diesen bekommen sie einen Milchaustauscher ad libitum angeboten.
Aktuell werden am LVZ Futterkamp zwei Milchaustauscher eines Herstellers getestet, welche sich in der Zusammensetzung unterscheiden. Der eine hat 60 % Magermilch- und Vollmilchpulver, weist 24 % Eiweiß und 21 % Fett auf, wohingegen der andere 50 % nicht angesäuertes Magermilchpulver aufweist, 21 % Eiweiß und 19 % Fett hat.
Der Tränkeautomat erfasst mittels RFID-Chip jedes einzelne Kalb und hinterlegt so die Häufigkeit, Dauer und Menge der Tränkeaufnahme. So lassen sich die Entwicklung und die Tränkemenge jedes Kalbes sehr gut nachvollziehen und rückverfolgen. Zudem haben die Kälber in den Einzeliglus und in der Gruppenbucht uneingeschränkt Zugang zu Heu, Wasser und Kälberkraftfutter. In den Einzeliglus bekommen die Kälber nach der Kolostrumgabe Vollmilch ad libitum über den Nuckeleimer vertränkt.
Erfahrungen in Futterkamp
In der frühen Gruppenhaltung am LVZ Futterkamp wurden bisher vier Gruppen mit jeweils acht Kälbern gehalten. Diese zeigten sich durchweg sehr agil und waren leicht an das Trinken im Automaten zu gewöhnen. Hierbei war insbesondere auch der Nachahmungseffekt hilfreich. Die Umstallung in die weitere Gruppenhaltung hat den Kälbern ebenso wenig Probleme bereitet, da sie mit dem Tränkeautomaten bereits vertraut waren. Erste Beobachtungen zeigen, dass die sehr jungen Kälber gut mit dem Vertränken von Milchaustauschern zurechtkommen. Ebenso konnten in den bisherigen Durchgängen keine vermehrte Krankheitsanfälligkeit oder eine rasche Verbreitung von Erkrankungen beobachtet werden. Derzeit werden verschiedene Zeitpunkte zur Öffnung der Einzelausläufe erprobt. Die hier dargestellten Erkenntnisse sind zum aktuellen Zeitpunkt reine Beobachtungen aus der täglichen Praxis. Wissenschaftliche Auswertungen sowie die Erfassung der weiteren Daten zur Beurteilung des Stresslevels und der Tiergesundheit stehen noch aus.
Der Internationale Getreiderat (IGC) ging in seinem jüngsten Bericht vom 20. Juli davon aus, dass nach der Beendigung des Schwarzmeerabkommens durch Russland die Getreidetransporte über Land zunehmen. Für Spanien wird ein steigender Getreideimportbedarf gesehen. Die globale Weizenernte erwartet der IGC auf Vorjahresniveau, die Prognose für das weltweite Maisaufkommen wird etwas optimistischer gesehen.
Der IGC hat seine Voraussage für die ukrainischen Weizenexporte im laufenden Wirtschaftsjahr heraufgesetzt, obwohl Russland das Schwarzmeerabkommen am Montag vergangener Woche beendet hat. Die Londoner Experten beziffern die Ausfuhrmenge an ukrainischem Weizen jetzt für 2023/24 auf voraussichtlich 12 Mio. t; Ende Juni hatten sie mit 11,5 Mio. t gerechnet. Die Vorjahresmenge würde demnach aber noch um 4,8 Mio. t verfehlt.
Die ukrainischen Maisausfuhren taxiert der Getreiderat für die aktuelle Vermarktungssaison weiterhin auf 18 Mio. t, nach noch schätzungsweise 28,5 Mio. t im vergangenen Wirtschaftsjahr. Allerdings betont der IGC in seiner aktuellen Markteinschätzung, dass die Zukunft der Seetransporte aus der Ukraine sehr unsicher sei. Entscheidend für die künftigen Ausfuhren des kriegsgeplagten Landes seien alternative Transportrouten, und zwar vor allem über die Donau. Die Verschiffungen über diesen Weg hätten bereits im vergangenen Jahr deutlich zugelegt.
Französische Weizenernte kleiner gesehen
Indes setzte der IGC seine Prognose für die internationalen Weizenexporte in der Vermarktungssaison 2023/24 um 200.000 t auf 196,9 Mio. t herab. Damit würde die Vorjahresmenge um 8,7 Mio. t oder 4,2 % verfehlt. Für die EU-Weizenausfuhren berücksichtigten die Londoner Fachleute einen Abschlag von 500.000 t auf 33,8 Mio. t, womit die Vorjahresmenge aber um 1 Mio. t übertroffen würde. Das diesjährige Weizenaufkommen in der Gemeinschaft beziffert der IGC nun auf voraussichtlich nur 134,6 Mio. t, nachdem Ende Juni noch 1,5 Mio. t mehr erwartet worden waren. Als Begründung wird das ungünstige Wetter im späten Frühjahr angeführt. Vor allem die Ernteaussichten für Deutschland und Frankreich verschlechterten sich, hieß es. Die spanische Weizenerzeugung wird dürrebedingt weiterhin bei nur 3,7 Mio. t gesehen, nach noch 6 Mio. t im vergangenen Jahr.
Noch pessimistischer fiel die jüngste Ernteschätzung der Vereinigung der Agrargenossenschaften in Spanien (Cooperativas Agro-alimentarias de España) aus, die nur mit 3,4 Mio. t Weizen einschließlich Durum rechnet. Der dadurch zunehmende Importbedarf des Landes dürfte nach Einschätzung des IGC von anderen EU-Staaten gedeckt werden, und zwar vor allem mit französischer Ware. Auf wahrscheinlich ausfallende Lieferungen ukrainischer Ware über den Seeweg nach Spanien geht der IGC nicht ein. Wie aus den Daten des Joint Coordination Centre (JCC) hervorgeht, war Spanien die weltweit zweitwichtigste Destination für die Verschiffung von Agrarprodukten über das Schwarze Meer. Demnach beliefen sich die betreffenden Weizeneinfuhren im Rahmen des Schwarzmeerabkommens auf 2,3 Mio. t. Außerdem lieferte die Ukraine dem JCC zufolge fast 3,1 Mio. t Mais nach Spanien.
Weltweite Getreideversorgung stabil
Mit Blick auf die globale Weizenernte 2023/24 passte der Getreiderat seine Prognose um 1,9 Mio. t auf 784,2 Mio. t nach unten an. Damit würde die Vorjahresmenge um 19,1 Mio. t verfehlt. Das weltweite Maisaufkommen sehen die Fachleute nun bei fast 1,220 Mrd. t, was allerdings einem Aufschlag von 8,7 Mio. t entspricht. Im vergangenen Wirtschaftsjahr hatten die Landwirte 1,442 Mrd. t Mais von den Feldern geholt.
Die Voraussage für den globalen Verbrauch von Weizen und Mais wurden um 900.000 t auf 654,4 Mio. t beziehungsweise um 400.000 t auf 1,205 Mrd. t angehoben; im Vorjahresvergleich waren dies Zuwächse von 1,6 Mio. t und 31,2 Mio. t. Nach Einschätzung des IGC werden sich die globalen Bestände an Getreide Ende 2023/24 auf 581,2 Mio. t belaufen; im Juni hatte die Prognose 577,4 Mio. t gelautet. Das jetzt erwartete Volumen würde ausreichen, um 25,2 % der voraussichtlichen Nachfrage zu decken; das wären 0,8 Prozentpunkte weniger als die Kennzahl für 2022/23.
Im Einzelnen dürfte der Bestand von Weizen im Vergleich zum Saisonbeginn um 19,6 Mio. t auf 263,2 Mio. t abgestockt werden. Dagegen erwarten die Fachleute für Mais hier eine Zunahme um 14,6 Mio. t auf 282,1 Mio. t.
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Wenig Niederschlag, sinkende Grundwasserspiegel und Maßnahmen zu dessen Erhöhung, Substitution von Grundwasser, Regelungen und Verbote – Bewässerungsstrategien werden intensiv diskutiert. In Niedersachsen zeigt sich in manchen Regionen schon heute, was auch in Schleswig-Holstein mit fortschreitendem Klimawandel eintreten kann. Die Vorzeichen dafür sind bereits deutlich zu erkennen.
Sowohl mehrere Trockenjahre hintereinander als auch die Zunahme von Starkregenereignissen waren überall in Deutschland deutlich zu spüren. Die zukünftigen Herausforderungen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Wasserwirtschaft, mit zu viel und zu wenig Wasser umzugehen, sind daher vielfältig.
In Trockenjahren braucht die Landwirtschaft ausreichende Zusatzwassermengen zur Bewässerung, um Erträge und Qualitäten der Ernteprodukte abzusichern und die Flächennutzung wettbewerbsfähig zu halten. Denn ist sie das nicht, müssen landwirtschaftliche Rohstoffe beziehungsweise Nahrungsmittel importiert werden, die in anderen Teilen der Welt häufig mit einem deutlich negativeren Wasser-Fußabdruck produziert werden.
Gleichzeitig sollen Grundwasserstände bei uns nicht langfristig absinken. Für Oberflächengewässer bestehen die Anforderungen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie, dass sie möglichst auch in Trockenjahren einen ökologisch notwendigen Mindestwasserabfluss aufweisen und zudem durchgängig bleiben sollen.
In nassen Jahren beziehungsweise nach Starkregenereignissen sollen die Gewässer die zum Teil enormen Wassermengen schnell abführen und angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen möglichst wenig beeinträchtigen. Um diesen Spagat zwischen Zuwenig und Zuviel für alle Wassernutzer zufriedenstellend zu lösen, bedarf es eines vorausschauenden Wassermengenmanagements.
Das niedersächsische Wasserversorgungskonzept wurde im Zeitraum 2018 bis Anfang 2022 durch das niedersächsische Umweltministerium erarbeitet, unter Zu- und Mitarbeit der Arbeitsgruppen Ressourcenbewirtschaftung, Wasserversorgung, Landwirtschaft und Industrie und einer fachübergreifenden Steuerungsgruppe. Das Konzept ist seit Anfang 2022 fertiggestellt. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, das Landvolk (Bauernverband) und der Fachverband Feldberegnung haben sich in den Bearbeitungsprozess eingebracht.
Kreisberegnung in Kartoffeln: Aufgrund der Agrarstruktur ist diese Technik bisher in Niedersachsen – im Gegensatz zu den östlichen Bundesländern – nur wenig verbreitet.
Wasserbedarf der Landwirtschaft
Die Landwirtschaft nutzt Wasser hauptsächlich in zwei Bereichen: für die Tierhaltung (Tränkewasser, Prozesswasser und Wasser für die Abluftreinigung) und für die Bewässerung. Wie eine überschlägige Bestandsaufnahme der derzeitigen Wassernutzung durch die AG Landwirtschaft im Rahmen der Erarbeitung des niedersächsischen Wasserversorgungskonzeptes ergeben hat, werden ungefähr ein Viertel des in der Landwirtschaft benötigten Wassers für die Tierhaltung und drei Viertel für die Bewässerung genutzt. Räumlich und zeitlich gesehen gibt es erhebliche Unterschiede in der Nutzung.
Längere Trockenphasen in der Vegetationsperiode erfordern für einen rentablen Pflanzenbau zukünftig häufigere Beregnungsgaben. Dies gilt aufgrund ihrer geringen Wasserspeicherkapazität vor allem für die Sandböden, die je nach Güte im effektiven Wurzelraum nur etwa 60 bis 90 mm Wasser pflanzenverfügbar speichern können. Die Lehm- und Lößböden sind aufgrund ihrer deutlich höheren Speicherkapazität – im effektiven Wurzelraum sind es hier 200 bis über 300 mm – weniger anfällig gegenüber Trockenheit, vorausgesetzt sie sind durch die Winterniederschläge ausreichend aufgefüllt worden. Dies war zum Beispiel nach dem Trockenjahr 2018 im darauffolgenden Winter 2018/19 nicht der Fall, sodass die Erträge im Jahr 2019 vielerorts niedriger als im Jahr 2018 ausfielen.
Eine entscheidende Rolle spielt natürlich die angebaute Kultur. Während zum Beispiel Kartoffeln die hohe Wasserspeicherfähigkeit der guten Böden aufgrund ihrer geringen Wurzeltiefe gar nicht ausschöpfen können, nutzen zum Beispiel Raps oder Zuckerrüben auch die Wasservorräte in einer Tiefe von 1 bis 2 m noch aus.
Welche Entwicklungen sind zu erwarten?
Die Prognosen der Klimaforscher sagen unter anderem höhere Durchschnittstemperaturen und damit einhergehend höhere Verdunstung, längere Trockenphasen in der Vegetationsperiode, mehr Starkniederschläge, eine gewisse Verlagerung der Niederschläge vom Sommer- ins Winterhalbjahr und weniger Frosttage im Winter voraus. Die Höhe der Niederschläge im Jahresdurchschnitt soll sich in den allermeisten Regionen nicht negativ verändern.
Wenn eine Beregnungsgabe von zum Beispiel 28 mm einen Kartoffelbestand bei einer täglichen Verdunstung von 4 mm für sieben Tage gut versorgte, reicht diese Gabe bei 5 mm täglicher Verdunstung nur noch für knapp sechs Tage aus. Längere Trockenphasen und eine höhere Verdunstung in der Vegetationszeit bedeuten mehr Beregnungsdurchgänge in kürzeren Intervallen in einer Kultur. Wenn Kartoffeln bisher im Mittel der Jahre vier- bis fünfmal beregnet werden mussten, sind es zukünftig unter Umständen fünf- bis sechsmal.
Das setzt in den Beregnungsbetrieben zwangsläufig größere maschinelle Beregnungskapazitäten voraus. Außerdem wird mehr Wasser für die Beregnung benötigt, sollen die Kulturen pflanzenbaulich optimal versorgt werden.
Neben der steigenden Beregnungsintensität in den bestehenden Beregnungsbetrieben erkennen immer mehr Betriebe, die bisher noch nicht beregnen, die Beregnungsmöglichkeit als Anpassungsmaßnahme gegenüber den klimatischen Veränderungen. Seit mehreren Jahren schon steigt die Anzahl der Anträge auf eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Feldberegnung an. Die Beregnungsfläche Niedersachsens nimmt daher seit vielen Jahren kontinuierlich zu. Auch wenn es aktuell keine exakte Erfassung der Beregnungsflächen gibt, geht man heute von einer beregenbaren Fläche in Niedersachsen von deutlich über 300.000 ha aus. Mittel- und langfristig wird der Wasserbedarf für die Bewässerung mit großer Wahrscheinlichkeit weiter steigen.
Mobile Beregnungsmaschine mit Großregner in Kartoffeln. Anstelle das Großregners ist auch ein Düsenwagen möglich, der vor allem bei Wind das Wasser deutlich gleichmäßiger verteilt.
Woher kommt das Beregnungswasser?
Es stellt sich die Frage, wie der zunehmende Bedarf an Beregnungswasser langfristig sichergestellt werden kann. Bisher wird in Niedersachsen fast ausschließlich aus dem Grundwasser beregnet. Während in vielen Grundwasserkörpern die Reserven noch groß sind und daher noch weitere Wasserrechte für die verschiedenen Nutzer vergeben werden können, gibt es in anderen kaum noch Reserven.
Um auch weiterhin Grundwasser in ausreichender Menge nutzen zu können, muss nach EU-Wasserrahmenrichtlinie der gute mengenmäßige Zustand in den Grundwasserkörpern erhalten beziehungsweise wieder erreicht werden. In einigen Regionen, wo dies schwierig ist, muss über eine Substitution von Grundwasser durch alternative Wasserquellen nachgedacht werden, beziehungsweise es müssen Maßnahmen eingeleitet werden, die die Grundwasserneubildung erhöhen.
Substitutionsmaßnahmen können zum Beispiel darin liegen, dass Prozesswasser aus verarbeitenden Betrieben oder Klarwasser aus Kläranlagen nicht in den nächstgelegenen Vorfluter abgeleitet wird, sondern entweder in Speicherbecken gesammelt oder direkt für die Feldberegnung verwandt wird.
Eine geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Grundwasserneubildung ist zum Beispiel der Waldumbau von Nadelholzmonokulturen zu Misch- beziehungsweise Laubwald auf grundwasserfernen Geeststandorten. Laut den Ergebnissen des Projektes „Wasserwald“, das die Forstabteilung der Kammer Niedersachsen 2014/15 federführend durchgeführt hat (aus Mitteln des Waldklimafonds der Bundesregierung), kann von etwa 50 bis 100 mm höherer Grundwasserneubildung unter reinem Laubwald im Vergleich zum reinen Nadelwald ausgegangen werden, abhängig vom Standort, vom Alter des Bestandes und weiteren Rahmenbedingungen.
Auch durch Maßnahmen wie zum Beispiel die Versickerung von aus Flüssen abgeleitetem Oberflächenwasser, Wasserrückhalt in Gräben durch kleine Stauwehre oder Schüttsteinstaue oder Versickerung von abgeleiteten Drainagewässern lässt sich eine Grundwasseranreicherung erreichen. Leider gibt es bisher nur sehr wenige derartige Beispiele, die in der Praxis umgesetzt wurden.
Kreisberegnungen sind häufig mit rotierenden Pralltellerdüsen ausgerüstet, die das Wasser (bei richtigem Druck) großtropfig relativ windunempfindlich verteilen.
Was können Landwirte selbst tun?
Jeder einzelne Beregnungslandwirt beziehungsweise jeder Beregnungsverband sollte sich, schon bevor Wassermangel auftritt, überlegen, ob es Möglichkeiten der Substitution von Grundwasser oder der Grundwasseranreicherung in seinem unmittelbaren Umfeld gibt. Weiter sollten die Beregnungslandwirte – die allermeisten Landwirte tun dies auch – mit dem zur Verfügung stehenden Wasser sehr sparsam umgehen.
Neben den pflanzenbaulichen Kenntnissen, in welchen Stadien die Pflanze wie viel Wasser braucht, gehört die betriebswirtschaftliche Abschätzung der Beregnungswirkung bei den verschiedenen Kulturen dazu. Nicht bei allen Kulturen lässt sich durch die Beregnung ein deutlicher wirtschaftlicher Mehrerlös erreichen. Diese Kulturen, zum Beispiel Roggen, sollten bei begrenzten wasserrechtlichen Erlaubnissen dann von vornherein unberegnet bleiben, um das Wasser in den gewinnbringenderen Früchten einzusetzen. Jeder Betrieb muss hier seine individuelle Strategie finden, um mit den begrenzten Wasserrechten auszukommen und dennoch rentabel zu wirtschaften.
Beim Einsatz der Bewässerung muss das Ziel sein, die volle erlaubte Wassermenge, die einem Betrieb zur Verfügung steht, auch an die Pflanze zu bekommen. Hier hat die Ausbringungstechnik einen großen Einfluss auf die Wassernutzungseffizienz. Verluste durch ungleichmäßige Ausbringung oder durch Abdrift sollten minimiert werden.
Natürlich lässt sich die potenziell verlustreichste Technik, der Großregner oder die „Kanone“, aus der Beregnungslandwirtschaft Niedersachsens nicht wegdenken. Weit über 90 % der Beregnungsfläche werden mit dieser Technik beregnet. Aber überall da, wo die Agrarstruktur es zulässt, sollte über den Einsatz von Kreis- oder Linearberegnungsmaschinen nachgedacht werden. In Betrieben, in denen hochpreisige Intensivkulturen (zum Beispiel Gemüse oder Speisekartoffeln) angebaut werden, sollte der Einsatz von Düsenwagen einer näheren Betrachtung unterzogen werden, da sie aufgrund einer gleichmäßigeren Wasserverteilung und geringerer Verluste deutliche Vorteile haben. Für Spezialkulturen (zum Beispiel Erdbeeren, Spargel, Heidelbeeren, Gurken) sollte die Tropfbewässerung die Technik der Wahl darstellen, da nur mit dieser eine punktgenaue und verlustfreie Wasserversorgung möglich ist.
Seit Kurzem schränken mehrere Untere Wasserbehörden die Ausbringungszeiten von Beregnungswasser bei „Überkopfberegnung“ mit Großregnern (Beregnungskanonen) in den Mittags- und Nachmittagsstunden drastisch ein. Der Düsenwagen ist aufgrund seiner deutlich verlustärmeren Ausbringung vom Verbot ausgenommen. Teilweise erstrecken sich die Beregnungsverbote über einen langen Zeitraum von 12 bis 18 Uhr, die unabhängig von Temperatur, Wind und auch von der Jahreszeit gelten.
Auch wenn solche generellen Verbote seitens der Behörden einfach zu kontrollieren sind, sind sie fachlich nicht gerechtfertigt. Der wichtigste Parameter für Wasserverluste ist der Wind und weniger die Temperatur. Daher hätte ein Grenzwert für die Windgeschwindigkeit – nachvollziehbar an den Stationen des Deutschen Wetterdienstes – ausgereicht. Die generellen Verbote für ein Viertel der Tages-/Nachtzeit zwingen die Landwirte dazu, mittel- bis langfristig zu investieren und ihre Beregnungskapazitäten aufzurüsten, um in der verbleibenden Zeit die von den Pflanzen benötigte Wassermenge auszubringen.
Fazit
Es ist bisher nicht absehbar, ob die angesprochenen Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung, zur Substitution von Grundwasser, zum Wasserrückhalt in der Landschaft oder zur technischen Optimierung der Beregnungstechnik für die Sicherstellung einer ausreichenden Wassermenge für alle Nutzer ausreichen werden. In jedem Fall verursachen alle genannten Maßnahmen Kosten, die weder der einzelne Landwirt noch der jeweilige Beregnungsverband allein schultern kann.
Es muss erlaubt sein, einen Diskurs darüber zu führen, ob die Herleitung des nutzbaren Grundwasserdargebotes unter den veränderten klimatischen Rahmenbedingungen noch in bisheriger Form aufrechterhalten werden kann. Denn wenn von der gesamten Grundwasserneubildung grob überschlägig nur ein Viertel als nutzbares Dargebot an die Wassernutzer verteilt werden darf, kann auch in einem an sich wasserreichen Land wie Niedersachsen Wasserknappheit zu Einschränkungen der bisherigen landwirtschaftlichen Produktion bei wasserbedürftigen Kulturen wie Gemüse oder Kartoffeln führen.
Bedenken müssen alle Verantwortlichen auch, welche globalen Auswirkungen es hat, wenn wir in Deutschland alle bisherigen Vorgaben unverändert einhalten, aber aus anderen Teilen der Welt ohne Rücksicht auf den CO2-Fußabdruck oder den Wasser-Fußabdruck landwirtschaftliche Rohstoffe und Nahrungsmittel importieren müssen.
Der Ukrainische Getreideverband (UGA) hat an EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis appelliert, die im Mai vorigen Jahres eingerichteten Solidaritätsrouten für Agrarexporte aus der Ukraine auszubauen. Er sprach sich für „grüne Korridore“ aus, um nach dem Ende des Getreideabkommens die Ausfuhr über europäische Häfen zu steigern, was zur Stabilisierung der weltweiten Ernährungssicherheit beitrage.
Konkret will der Ukrainische Getreideverband die Getreideexporte über die Häfen der baltischen Staaten, Kroatiens, Italiens und Sloweniens erhöhen; auch die Kapazitäten über die Häfen Rotterdam sowie Rostock und Hamburg sollten ausgebaut werden. Der UGA schlug vor, dass Brüssel einen Teil der Kosten übernehmen solle, die den europäischen Spediteuren und Häfen bei der „Durchleitung“ des ukrainischen Getreides entstehen. Dadurch könnten die Ausfuhren über die Solidaritätsrouten um 1 Mio. t bis 1,5 Mio. t Getreide pro Monat gesteigert werden.
Der Preisunterschied zu den günstigeren Routen betrage etwa 30 bis 40 €/t. Der Verband rechnet damit, dass die ukrainischen Landwirte in diesem Jahr rund 69 Mio. t Getreide und Ölsaaten ernten. Das erwartete Exportvolumen im Wirtschaftsjahr 2023/24 liegt bei etwa 45 Mio. t. Zusätzlich exportiere die Ukraine 9 bis 10 Mio. t Pflanzenöl und Mehl.
Die vier an die Ukraine angrenzenden EU-Anrainerstaaten Polen, Ungarn, Slowakei und Rumänien stemmen sich auf dem Agrarrat in dieser Woche gegen ein Auslaufen der Beschränkungen für Agrarlieferungen aus dem vom Krieg gebeutelten Nachbarland. Bulgarien nimmt dieselbe Haltung ein. Die von der Brüsseler Kommission erlassene Regelung läuft am 15. September aus. Sie bestimmt, dass die Einfuhren von Weizen, Mais sowie Raps- und Sonnenblumensamen aus der Ukraine nur durch die fünf Länder transportiert, aber dort nicht vermarktet werden dürfen. In Warschau haben sich jetzt Vertreter dieser fünf EU-Länder nochmals eindeutig für eine Verlängerung der Maßnahme ausgesprochen. Ob es hierzu kommt, liegt in den Händen der Kommission.
Unterdessen hat Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) polnische Importbeschränkungen für ukrainisches Getreide als Wahlkampfmanöver kritisiert. „Es kann nicht sein, dass aufgrund eines einheimischen Wahlkampfes die Solidarität mit der Ukraine untergraben wird“, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Brüssel vor dem EU-Agrarrat. Polen wählt im Oktober ein neues Parlament, der genaue Termin steht noch nicht fest.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat angesichts der neuen russischen Seeblockade gegen Getreide aus seinem Land die EU zur Öffnung ihrer Grenzen für die Agrarprodukte aufgefordert. Europas Institutionen könnten vernünftiger handeln, als die Grenzen für ein bestimmtes Produkt zu schließen, sagte Selenskyj in seiner am Montagabend in Kiew verbreiteten abendlichen Videobotschaft. Özdemir betonte, dass man die Anrainer der Ukraine nicht alleinlasse. Als mögliche Lösung schlug er vor, dass Produkte verplombt an Häfen etwa im Baltikum verschickt werden könnten. age
Am Dienstag tagten die EU-Agrarministerinnen und -minister in Brüssel das erste Mal unter spanischer Ratspräsidentschaft. Spanien hat das Arbeitsprogramm seiner bis Ende des Jahres dauernden Ratspräsidentschaft präsentiert. Die Schwerpunkteliegen auf dem Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) sowie auf der für möglich gehaltenen Einigung auf ein Handelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten. Ein weiteres brisantes Thema ist der Vorschlag der Kommission zu den neuartigen Züchtungstechniken (NBT).
Die Diskussion um die mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführten Vorgaben zur Fruchtfolge und Stilllegung hat wieder Fahrt aufgenommen. Rumänien drängte beim Agrarrat mit Unterstützung Polens und Ungarns die EU-Kommission dazu, die Landwirte auch im kommenden Jahr davon zu befreien. Die beiden Vorschriften im Rahmen der Konditionalität waren 2023 ausgesetzt worden. Die rumänische Delegation begründete die Forderung mit den geringen Niederschlägen sowie den hohen Preisen für landwirtschaftliche Vorleistungsgüter. Ein weiteres Problem seien die großen Importmengen aus der Ukraine, die zu Dumpingpreisen für wichtige Agrarprodukte führten. Den Landwirten drohe eine „Insolvenzwelle“, sollte die Kommission nicht zeitnah innovative Hilfen auf den Weg bringen.
EU-Agrarreserve reicht nicht
Laut der rumänischen Delegation seien die bisher geleisteten Hilfen aus der EU-Agrarreserve zwar wichtig, ihr Umfang allerdings viel zu niedrig gewesen. Zudem wurde betont, dass die Marktungleichgewichte durch den Ukraine-Krieg und nicht durch die Landwirtschaft selbst verursacht worden seien. Agrarkommissar Janusz Wojciechowski erkannte an, dass Witterungsprobleme wie Trockenheit zuletzt in der EU deutlich zugenommen hätten. Allerdings sei es gegenwärtig noch zu früh, die Auswirkungen auf die Ernte final abzuschätzen. Eine erneute Aussetzung der Standards 7 und 8 zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Glöz) sei jedoch nur durch eine Änderung des Basisrechtsakts der GAP möglich. Dies bedeute, dass ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren notwendig wäre. Ob seine Behörde einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten werde, ließ der Pole offen.
Als einer von wenigen Ressortchefs stellte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) klar, dass er eine erneute Aussetzung der Regeln zur Stilllegung und zum Fruchtwechsel ablehne. „Schließlich wurden Glöz 7 und 8 geschaffen, um etwa durch mehr Humusaufbau die Resilienz der Böden vor Trockenheit zu verbessern.“ Vielmehr seien nun ambitionierte Maßnahmen zum Schutz der Umwelt die richtige Antwort, erklärte der Grünen-Politiker. Zustimmung erhielt Özdemir von seinem französischen Amtskollegen Marc Fesneau. Gleichzeitig müsse man aber anerkennen, dass es durch die Witterungsprobleme und die Auswirkungen des Ukraine-Krieges Probleme mit der Ernährungssicherheit gebe, sagte der Pariser Agrarressortchef.
Glöz 7 und 8 in der Kritik
Die übrigen EU-Landwirtschaftsminister, die sich zu Wort meldeten, unterstützten mehrheitlich die Linie Rumäniens. So stellten sich unter anderem Bulgarien, Griechenland, Italien, Kroatien, Schweden, die Slowakei und Slowenien hinter die Forderung nach einer Aussetzung. Viele der Länder drängten Brüssel außerdem dazu, weitere Hilfsprogramme für die Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. Bulgarien forderte, zudem auch den Standard Glöz 6 auszusetzen; das ist die Pflicht zur Bodenbedeckung.
Vorbehalte gegenüber SUR
Die Mehrheit der EU-Agrarminister steht dem Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) nach wie vor skeptisch gegenüber. Daran hat auch die nun von der EU-Kommission vorgelegte erweiterte Folgenabschätzung nichts geändert.
Nichtsdestoweniger bekräftigte Spaniens Landwirtschaftsminister Luis Planas bei seinem ersten Treffen mit den Amtskollegen als Agrarratspräsident die Absicht, spätestens bis Jahresende eine Position der Mitgliedstaaten zur SUR auszuhandeln. Selbst wenn dies gelingen sollte, wäre es allerdings fraglich, ob noch eine Einigung bis zur nächsten Europawahl im Juni mit dem EU-Parlament und der Kommission erzielt würde.
Die für die SUR federführende Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides stellte klar, dass die neuerliche Folgenabschätzung „das bestätigt, was wir schon wussten“. Weder würde für die meisten Produkte das Preisniveau auf eine nicht mehr erträgliche Höhe steigen, noch sei die Ernährungssicherheit gefährdet, so die Kommissarin, die der Europäischen Volkspartei (EVP) angehört. Gegen die Mehrheitsmeinung im Rat erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, dass weitere Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren nicht zu rechtfertigen seien. Schließlich habe die Untersuchung wichtige Fragen beantwortet.
Gleichzeitig stellte Özdemir klar, dass es bei der Verringerung der Einsatzmengen von Pflanzenschutzmitteln einheitlicher Regeln bedürfe. Gerade bei den individuellen Reduktionsvorgaben gelte: „Der Fleißige darf nicht der Dumme sein.“ Laut Özdemir muss außerdem der Anbau von Sonderkulturen und von Wein möglich bleiben. Als gutes Beispiel nannte er das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg.
Züchtungstechnik als Lösung
Portugal beklagte die in der Folgenabschätzung aufgezeigten negativen Auswirkungen auf den Anbau vieler Sonderkulturen, vor allem für den Wein. Frankreichs Landwirtschaftsminister Marc Fesneau warnte vor einem Einbrechen der Weinproduktion in der EU. Ein wichtiges Werkzeug zur Umsetzung der SUR sieht Fesneau in den neuen Züchtungstechnologien. Hier müsse man nun schnell im Gesetzgebungsprozess zu Ergebnissen kommen, mahnte der französische Agrarminister. Er beklagte, dass viele Aspekte auch im Rahmen der erweiterten Folgenabschätzung nicht hinreichend untersucht worden seien.
Diese Kritik übten auch östliche Mitgliedstaaten. Die tatsächlichen Folgen seien nur unzureichend von der Kommission quantifiziert worden, hieß es aus Ungarn. Polens Landwirtschaftsminister Robert Telus konstatierte: „Diese Studie entspricht nicht dem, was wir wissen wollten.“ age, mbw
Die Öko-Regelungen werden für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland attraktiver ausgestaltet. Gemeinsam mit den Ländern hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Anpassungen für das Jahr 2024 verständigt.
In diesem Jahr war das zur Verfügung stehende Budget für die Öko-Regelungen von gut 1 Mrd. € nur zu 61 % ausgeschöpft worden. Besonders schwach war die Resonanz auf die Regelungen „Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität auf Ackerland“, „Pflanzenschutzmittel-Verzicht“ sowie „Agroforst“. Nach dieser schwachen Resonanz wird nachgebessert, durch Prämienerhöhungen und durch vereinfachte Anforderungen, zum Beispiel durch abgesenkte Mindestflächengrößen. Zudem ist laut BMEL auch für 2024, dem zweiten Jahr der „Lernphase“ der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), geplant, die potenziell unverbrauchten Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 130 % auf die Prämien der Eco-Schemes aufzuschlagen.
Im Einzelnen sind dem BMEL zufolge Anpassungen an den Öko-Regelungen 1 bis 4 sowie 6 geplant:
– Bei der Öko-Regelung 1 (Brache) sollen Betriebe im kommenden Jahr bereits mit bis zu 1 ha einsteigen können, und das auch dann, wenn diese Fläche die 6-%ige Obergrenze übersteigt.
– Für die Öko-Regelung 2 (vielfältige Kulturen) wird die Hektarprämie von 45 auf 60 €/haangehoben.
– Für die Öko-Regelung 3 (Agroforst) steigt die Prämie von 60 auf 200 € je ha Gehölzfläche.
– Für die Öko-Regelung 6 (Pflanzenschutzmittel-Verzicht für Ackerland und Dauerkulturen) steigt die Prämie auf 150 €/ha.
– Die 40-Tageregelung bei der Öko-Regelung 4 (Extensivierung Dauergrünland) entfällt. Maßgeblich soll der Bestand an raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGV) im Jahresdurchschnitt sein.
– Ferner ist nun für das Pflugverbot eine Bagatellregelung wie bei der Konditionalität vorgesehen, und zwar als Schwelle 500 m2 pro Betrieb und Jahr und Region. Für Blühstreifen und Blühflächen soll zukünftig eine Mindestgröße von 0,1 ha gelten; begünstigungsfähig sind maximal 3 ha, wobei weitere Größenvorgaben entfallen.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) zeigte sich zufrieden: „Die gute und konstruktive Zusammenarbeit hat es ermöglicht, jetzt Verbesserungen mit einem starken Mandat in Brüssel vorzulegen.“ Den geplanten Änderungen muss die EU-Kommission zustimmen, und die nationalen Regelungen sind anzupassen. Das Kieler Landwirtschaftsministerium hatte am Dienstag mitgeteilt, dass sich die Amtschefs der Länderagraressorts in einem Umlaufbeschluss auf Eckpunkte zur Anpassung der Eco-Schemes für 2024 geeinigt hätten. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) betonte mit Nachdruck, dass „es eine attraktive Öko-Regelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung geben muss“. age
Schleswig-Holstein will 2040 erstes klimaneutrales Industrieland werden. Am vorigen Donnerstag wurde vom Landesumweltministerium (MEKUN) das Klimaschutzprogramm 2030 veröffentlicht und als zentrales Projekt auf dem Weg in eine emissionsfreie Zukunft deklariert. Damit erfüllt die schwarz-grüne Regierungskoalition einen Teil ihrer Koalitionsvereinbarungen aus dem Jahr 2022.
Die schwarz-grüne Regierung in Schleswig-Holstein bekennt sich dazu, ihre politische Arbeit auf die Erreichung eines Pfades zur Klimaneutralität auszurichten, der die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels ermöglichen soll. Schleswig-Holstein soll das erste klimaneutrale Industrieland werden und dieses Ziel bis 2040 erreichen, so steht es im Koalitionsvertrag. Dieses Ziel werde im Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) festgehalten und man werde außerdem eine Schärfung der Klimaziele auf Bundesebene unterstützen, heißt es weiter.
In den jetzt vorliegenden Maßnahmenplänen beschreiben die verantwortlichen Ministerien, mit welchen Instrumenten im Land und auf Bundesebene die im Bundesklimaschutzgesetz festgelegten Treibhausgasminderungen erreicht werden sollen. Dazu sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne): „Die vergangenen Jahre haben uns gezeigt: Immer neue Ziele aufzustellen, rettet das Klima nicht. Wir brauchen konkrete Instrumente.“
Einsparpotenzial in allen Bereichen
Unter Annahme eines optimistischen Szenarios könnte die bis 2030 geplante Senkung der Treibhausgas (THG)-Emissionen der Landwirtschaft Schleswig-Holsteins erreicht werden. LautKlimaschutzprogramm 2030 der Landesregierung könnten durch ein optimiertes Fütterungs- und Herdenmanagement in der Milchviehhaltung sowie technologische Anpassungen in der Wirtschaftsdüngerverfahrenskette bis zum Jahr 2030 weitere 596.000 t CO2-Äquivalente in der Tierhaltung eingespart werden.
Im Pflanzenbau liegt das Einsparpotenzial dem Landwirtschaftsministerium zufolge durch geringere Stickstoff (N)-Überschüsse, eine angepasste Fruchtfolgegestaltung sowie die grundwassernahe Moorbewirtschaftung bei 229.000 t CO2-Äquivalenten.
Voraussetzung, damit das Klimaschutzziel erfüllt wird, ist laut Ressort aber, dass alle erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen umgesetzt und effizient von den Rahmensetzungen auf Bundes- und EU-Ebene flankiert werden. Dazu zählt für Kiel, dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) über die Strategiepläne wesentliche Beiträge zum Klimaschutz leistet und diese Maßnahmen auch effizient sind. Die GAP nach 2027 müsse noch wirksamere Anreize zur Reduktion der THG-Emissionen aus der Viehhaltung und aus Düngemitteln sowie für die Wiedervernässung respektive Wiederherstellung entwässerter organischer Böden bieten beziehungsweise andere Ansätze für eine klimaeffiziente Landwirtschaft schaffen, heißt es in dem Maßnahmenplan. Letztlich gehe es um die Honorierung von gesellschaftlichen Leistungen, die über den Markt nicht bezahlt würden, so wie es auch die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) gefordert habe.
Kompetenzzentrum soll Lösungen finden
Ressortchef Werner Schwarz (CDU) stellte fest, dass dabei verschiedene Faktoren wie etwa Optimierungen im Pflanzenbau und in der Tierhaltung, aber auch die nachhaltige Moorbewirtschaftung eine wichtige Rolle spielten. Um Lösungen hierfür zu entwickeln und den Wissenstransfer in die Fläche zu beschleunigen, will der Minister ein Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft schaffen. „Wir wollen dafür sorgen, dass unsere landwirtschaftliche Produktion auch in Zeiten des Klimawandels nachhaltig gelingt und sichergestellt ist“, betonte Schwarz.
Die geplante Senkung der Lachgasemissionen will das Landwirtschaftsministerium durch den Einsatz N-effizienter Kulturen und Sorten, Fruchtfolgeoptimierung, N-effiziente Fruchtfolgen, die Reduzierung von Nährstoffüberschüssen durch eine bedarfsangepasste Düngung und Substitution von Mineraldüngern durch Wirtschaftsdünger, die Optimierung des Wirtschaftsdüngereinsatzes, den Einsatz verlustmindernder Lager- und Ausbringverfahren und die schnelle Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern in den Boden erreichen. Hinzu kommt ein verbesserter Moorschutz. Die Methanemissionen sollen reduziert werden durch die gasdichte Lagerung von Wirtschaftsdüngern mit energetischer Methannutzung, ein optimiertes Weidemanagement, eine angepasste Fütterung der Rinder, die Erhöhung der Grundfutterverdaulichkeit in der Wiederkäuerhaltung sowie die Tierzüchtung. Hinsichtlich der Reduzierung der CO2-Emissionen und sonstigen Treibhausgase setzt das Kieler Agrarressort auf eine energieeffiziente Infrastruktur, nachhaltige Antriebssysteme im Ackerbau, die Digitalisierung und Precision-Farming sowie den Bodenkohlenstoff und Integrierte Landnutzungskonzepte.
1,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente
Das Klimaschutzprogramm gibt eine Einschätzung zur erzielbaren THG-Minderung pro Jahr bis 2030. Diese wird für den Sektor Landwirtschaft mit etwa 0,8 Mio. t CO2-Äquivalenten beziffert. Berücksichtige man die Koppeleffekte auf andere Bereiche wie etwa den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) und den Industrie-Sektor, zum Beispiel durch die Reduktion von CO2-Emissionen aus Moorböden, die CO2-Bindung in landwirtschaftlich genutzten Mineralböden sowie den Rückgang des Mineraldüngerverbrauchs, könne sich der Beitrag der Landwirtschaft in der Summe auf 1,4 Mio. t CO2-Äquivalente erhöhen. Wenn nahezu alle genannten Maßnahmen umgesetzt würden, führe dies nach aktuellen Kalkulationen zu zusätzlichen jährlichen betriebswirtschaftlichen Kosten von 124 Mio. €. Diese Kosten sollten durch entsprechende Fördermaßnahmen, Forschung und Entwicklung sowie Beratung individuell bewertet und entsprechend maßnahmendifferenziert kompensiert werden, um die landwirtschaftlichen Betriebe bei diesem Anpassungsprozess zu begleiten.
Als Nächstes Klimakabinett und Bürgerrat
Aufbauend auf den jetzt veröffentlichen Maßnahmenplänen wird die Landesregierung den ersten Entwurf für das Klimaschutzprogramm 2030 erarbeiten und ihn im Rahmen eines Klimakabinetts am Ende des Jahres vorstellen. Dann startet die Phase der öffentlichen Beteiligung und Stellungnahmen. Erstmals soll ein Bürgerrat Klima tagen, in dessen Rahmen ausgeloste Bürgerinnen und Bürger die klimapolitische Agenda des Landes diskutieren und eigene Vorschläge einbringen. Der danach überarbeitete zweite Entwurf zum Klimaschutzprogramm soll im Sommer 2024 vorgestellt werden. Die Landesregierung strebt die Verabschiedung des Programmes im Herbst kommenden Jahres an.age, mbw