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Photovoltaikausbau soll erleichtert werden

Bund und Länder schließen Pakt für Planungsbeschleunigung
Von Redaktion
Baurechtliche Genehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen sollen auf Länderebene vereinfacht werden. Foto: Imago

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich mit den Ministerpräsidenten der Länder auf Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren verständigt. Einen Schwerpunkt bildet dabei der Umbau des Energiesystems mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze.

Bei der anstehenden großen Novelle des Baugesetzbuches sollen laut Regierungskreisen baurechtliche Hemmnisse beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik (PV) beseitigt werden. Dazu will der Bund ein eigenes, „schnelles und schlankes“ Verfahren zur Flächenausweisung und Bauleitplanung schaffen. Vereinfachen will man auf der Ebene der Länder die baurechtlichen Genehmigungsverfahren, die Freiflächen-PV-Anlagen im Anschluss an die Flächenausweisung durchlaufen müssen. Begründet wird dies damit, dass diese Anlagen baurechtlich wenig komplex seien. Dazu sollen entweder die notwendigen Änderungen auf der Ebene der Bauleitplanung erfolgen oder Freiflächen-PV-Anlagen als eigene Kategorie mit vereinfachtem Prüfungsaufwand in den Landesbauordnungen aufgeführt werden.

Ein Hemmnis für den beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur sehen Bund und Länder in Duldungspflichten der Grundstückseigentümer, die oft mühsam durchgesetzt werden müssten. Der Bund will daher gesetzlich regeln, dass die Eigentümer verpflichtet werden, ein Betreten ihres Grundstückes zu dulden. Einführen will der Bund außerdem eine entschädigungspflichtige Duldungspflicht für das Anbringen und Verlegen von Leitungen zum Anschluss von Erneuerbare-Energie-Anlagen an das allgemeine Stromversorgungs- und Wärmenetz, wie sie bereits im Solarpakt I vorgesehen ist. Dabei will man sicherstellen, dass Vorhaben nicht durch langwierige Verhandlungen zur Höhe der Entschädigung verzögert werden.

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder Regierungskreisen zufolge auf eine Reihe weiterer Maßnahmen verständigt. Dazu zählen neue Fristverkürzungsregelungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen und im Verkehrsbereich. Erleichtert werden soll die Bereitstellung von Umwelt- und Artenschutzdaten im Rahmen von Genehmigungsverfahren. Dazu will der Bund noch in diesem Jahr ein digitales Portal für Umweltdaten einrichten. Um auf vorhandene Daten zurückgreifen zu können, sollen ein bundesweites Umweltdatenkataster und eine bundesweite Gutachtendatenbank aufgebaut werden. Erleichterungen soll es auch für Änderungsgenehmigungsverfahren zu Windenergieanlagen geben. Bei Vorhaben, für die eine Genehmigung wahrscheinlich ist, soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Abschluss des Verfahrens ermöglicht werden. age

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