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Ein spannendes Jahr steht vor uns

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Am ersten Freitag im Januar fand die Klausurtagung des Agrarausschusses statt. Dieses Jahr trafen wir uns auf dem Hof Kirchhorst in Groß Wittensee zwischen Rendsburg und Eckernförde. Es traf sich das Agrarauschusssprecherteam mit den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle und Henrik Wickhorst, dem Vertreter des Landesvorstandes, um die Jahresplanung 2024 anzugehen und Aufgabenverteilung für bevorstehende Veranstaltungen zu besprechen.

Bevor wir in die Jahresplanung einsteigen konnten, machten wir uns über die Rolle des Agrarausschusses Gedanken und tauschten uns darüber aus. Welche Erwartungen haben unsere Mitglieder an uns? Nach dem Zusammentragen der Ergebnisse ergab sich schnell ein einheitliches Bild: Unsere Mitglieder erwarten von uns, dass wir den Agrarbereich und den ländlichen Raum repräsentieren und spannende, aktuelle und innovative Agrarausschusstreffen anbieten.

Wiebke Wendt erstellt eine Tagesordnung für die Klausurtagung des Agrarausschusses.

Anschließend ging es an die Zuständigkeiten. An diesem Punkt wurde allen Beteiligten klar, wie viele Termine innerhalb des laufenden Jahres zu berücksichtigen und zu planen sind. Darunter sind zum Beispiel das Grüne Sofa, die Agrarexkursion im Herbst, die Sommeragrarexkursion und die vielen Agrarausschusstreffen, des weiteren der Arbeitskreis Agrar des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL), welcher dreimal im Jahr tagt, sowie die Erntekronenübergaben, die gemeinsam mit den Kreislandjugendverbänden vorbereitet werden müssen. Insgesamt gab es 40 Aufgabenbereiche zu vergeben. Diese wurde gleichmäßig auf das Sprecherteam aufgeteilt, und jeder ist jetzt für Aufgaben zuständig, die ihm Freude bereiten.

Danach warfen wir einen Blick auf den bereits ziemlich prall gefüllten Landjugendkalender, um die kommenden Treffen zu datieren. Zudem wurden Überlegungen zu Themen und Exkursionen getroffen. Die bevorstehenden und geplanten Agrarausschusstreffen und Exkursionen lassen auf ein spannendes Jahr hoffen.

Durch die neue Fördermitgliedschaft im Verein Ziel.SH (siehe vorige Ausgabe) steht in diesem Jahr ein weiteres großes und sehr spannendes Projekt auf der Tagesordnung: die Grünen Innovationstage auf Gut Steinwehr am 29. und 30. Mai. Genauere Informationen wird es dazu in kurzer Zeit geben.

Eine Besonderheit hatte diese Klausurtagung allerdings: Der Landesvorstand machte sich am Abend bei Schneegestöber auf den Weg zu uns nach Groß Wittensee, denn diese Klausurtagung sollte zugleich zum gegenseitigen Kennenlernen dienen. Zudem gab es eine Austauschrunde zu gemeinsamen Terminen und der Zusammenarbeit innerhalb des Verbandes. Eine solche Klausurtagung ist sehr wichtig für die Arbeit im Agrarausschuss und nicht mehr wegzudenken.

Im Frühjahr den Bodenzustand beachten

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Nach Ende der regulären Sperrfrist (mit Ablauf des 31. Januar – bei vorverlegter Sperrfrist mit Ablauf des 15. Januar) gilt es nach Düngeverordnung (DÜV), für die Ausbringung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln neben der verpflichtenden Düngebedarfsermittlung (https://www.bauernblatt.com/der-start-in-die-neue-duengesaison/) weitere Auflagen zu beachten. Insbesondere das Vermeiden eines Abschwemmens der Nährstoffe und damit ein direkter Eintrag in benachbarte Flächen und in Gewässer ist Hintergrund für diese Auflagen.

Nach den Erfahrungen aus dem vergangenen, sehr nassen Frühjahr wird auf vielen Betrieben wieder eine möglichst frühe Düngemaßnahme angestrebt. Für N-haltige Düngemittel (mehr als 1,5 % N in TM) ist dies mit Ablauf der Sperrfrist zum 1. Februar möglich. Sollte für den Betrieb ein Antrag auf Verschiebung der Sperrfrist vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) genehmigt worden sein, dann ist eine Aufbringung bereits am 16. Januar möglich, jedoch nur für die in dem genehmigten Sperrfristverschiebungsantrag aufgeführten Kulturarten. Auch sind die abweichenden Vorgaben für Flächen innerhalb der N-Kulisse zu beachten. Nicht immer ist die Befahrbarkeit gegeben und passt die Witterung (dazu später mehr).

Gesonderte Sperrfristen beachten

Für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost ist eine Aufbringung bereits ab dem 16. Januar außerhalb der N-Kulisse möglich. Innerhalb der N-Kulisse ist für diese Düngemittel auch der Beginn der Düngesaison am 1. Februar einzuhalten. Mit der aktuellen DÜV ist zudem eine Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem P-Gehalt (mehr als 0,5 % P in TM) eingeführt worden, welche mit Ablauf des 15. Januar endet. Eine Übersicht aller Sperrfristen ist unter https://t1p.de/lsaeq zu finden. Ein Verstoß gegen diese gewässerschutzorientierten Regelungen kann Kürzungen in den Direktzahlungen zur Folge haben.

Einschränkungen in der Aufbringung

Solange der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist, ist nach DÜV ein Aufbringen von N- oder P-haltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nicht erlaubt. Ein Boden gilt als wassergesättigt, wenn der gesamte Porenraum wassergefüllt ist. Zu erkennen ist dies, wenn auf freier, ebener Fläche (nicht Fahrspuren) Wasserlachen sichtbar sind oder aber wenn beim Formen des Bodens in der Hand (außer bei Sand) Wasser heraustritt. Ein schneebedeckter Boden liegt vor, wenn dessen Oberfläche durch die Schneeauflage nicht mehr zu erkennen ist.

Auf den zurzeit deutlich wassergesättigten Böden ist ein Aufbringen von N- und P-haltigen Düngemitteln nach DÜV ausgeschlossen.

Kein Aufbringen auf gefrorenem Boden

Das früher in der Praxis häufig genutzte Aufbringen von N- und P-haltigen Düngemitteln auf überfrorenem oder leicht gefrorenem Boden unter bodenschonenden Aspekten ist nach der aktuellen DÜV nicht mehr möglich. Dies ist auch bei leichten Nachtfrösten, die nur die oberen Zentimeter gefrieren lassen, der Fall. Auch hier ist die bodenschonende Ausbringung nicht erlaubt. Der Zustand des Bodens während des Aufbringens ist entscheidend und nicht, ob ein erwartetes Auftauen über Tag den Boden wieder aufnahmefähig macht. Diese Vorgaben führten im vergangenen Frühjahr zu erheblichen Verzögerungen der Düngemaßnahmen und brachten die Nährstoffe erst sehr spät in der Vegetation auf die Flächen.

Organische Düngung auf bestelltem Ackerland

Auf bestelltem Ackerland dürfen die flüssigen Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Gärreste nach Ende der Sperrfrist ausschließlich streifenförmig auf dem Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Dies ist auch für Flächen mit im Herbst gesäten Zwischenfrüchten gültig. Eine Breitverteilung in den Zwischenfruchtbestand wäre nur möglich, sofern eine unverzügliche Einarbeitung innerhalb von vier Stunden (innerhalb der N-Kulisse reduziert auf eine Stunde) gewährleistet ist und sich die Aussaat der Folgekultur zeitnah anschließt. Eine Zwischenfrucht kann daher beispielsweise nicht bereits im Februar breit verteilt gedüngt und umgebrochen werden, wenn erst bedeutend später ein Silomais angesät werden soll. Für diesen Fall ist eine streifenförmige Aufbringung in moderater Höhe zu vitalen Zwischenfrüchten (kein Ausfallgetreide!) möglich, sofern nach Düngebedarfsermittlung für die nachfolgende Sommerung ein Düngebedarf ableitbar ist.

Gewässerabstände beachten

Im Allgemeinen ist bei der Düngung darauf zu achten, dass es zu keinem Eintrag und keinem Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer und schützenswerte natürliche Lebensräume kommt. Dementsprechend sind in der DÜV sowohl für N- und P-haltige Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate als auch Pflanzenhilfsmittel Abstandsregelungen zu Gewässern definiert. Neben diesen Vorgaben nach DÜV gelten weitere Auflagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und nach der GAP (Glöz 4, gültig seit 1. Januar 2023). Eine detaillierte Zusammenstellung ist der Übersicht auf Seite 39 zu entnehmen.

Nach WHG wird bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb von 20 m zur Böschungsoberkante (BOK) eine Hangneigung von mehr als 5 % zum Gewässer aufweisen, ein 5 m breiter, ganzjährig begrünter Streifen zur BOK gefordert. In diesem Streifen ist jedoch grundsätzlich ein Aufbringen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln möglich. Überlagert wird dies jedoch von den Vorgaben nach DÜV und nach Glöz 4.

Glöz 4 besagt: Es sind 3 m Pufferstreifen entlang von Wasserläufen einzuhalten, auf denen das Aufbringen von Düngemitteln, Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln verboten ist. Demnach gilt es für Betriebe, welche einen Sammelantrag stellen, einen Pufferstreifen von 3 m einzuhalten. Für Gemeinden, in denen die Flächen in einem erheblichen Umfang von Ent- und Bewässerungsgräben durchzogen sind, wurde über eine schleswig-holsteinische Länderermächtigung eine Ausnahme erteilt und die Abstandsbreite hier auf 1 m verringert. Gültig ist dies jedoch nicht für Flächen in der N-Kulisse und Flächen an berichtspflichtigen Gewässern.

Fazit

Nach Ende der in der DÜV definierten Sperrfristen sind bei der Aufbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln weitere Einschränkungen zu beachten. Insbesondere ist eine Aufbringung verboten, solange der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Ziel ist es, direkte Einträge oder Abschwemmungen von Nährstoffen in Gewässer zu vermeiden. Verstöße im Düngerecht können zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen.

Furcht vor Dumpingpreisen

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Die Milchindustrie der Ukraine beklagt zunehmende Handelshemmnisse vonseiten einiger EU-Mitgliedstaaten. Der geschäftsführende Direktor des ukrainischen Milchindustrieverbandes, Arsen Didur, geht vor allem mit Polen und Bulgarien hart ins
Gericht.

Das Verhängen von Handelsbeschränkungen liegt eigentlich ausschließlich in der Kompetenz der EU-Kommission. Vor allem das nach dem russischen Angriffskrieg zunächst äußerst gute Verhältnis zwischen Polen und der Ukraine ist offenbar nach wie vor sehr angespannt.

Lage an polnischer Grenze

Gerade an der polnischen Grenze bestehen laut Didur weiterhin deutliche Probleme, die einem reibungslosen Handelsverkehr im Weg stehen. Den ukrainischen Händlern machten vor allem die wiederkehrenden Grenzblockaden der polnischen Bauern und Spediteure zu schaffen. In Polen wiederum fürchte man sich vor Dumpingpreisen und sinkenden Marktanteilen durch die ukrainischen Agrareinfuhren. Zudem seien die Grenzformalitäten nach wie vor unnötig bürokratisch, so der Verbandschef.

Auch nach dem Amtsantritt des neuen pro-europäischen Regierungschefs Donald Tusk in Polen Anfang Dezember habe es noch keine Verbesserungen gegeben. Allerdings habe sich seitdem der Ton in den bilateralen Auseinandersetzungen gemäßigt.

Vonseiten der Kommission hieß es, dass man Polen, die Slowakei und Ungarn bereits mehrfach aufgefordert habe, sämtliche Handelsrestriktionen aufzuheben. Stattdessen könnten die Länder Informationen zu den ukrainischen Einfuhrmengen bereitstellen. Ziel sei es, zwischen allen Ländern – inklusive der Ukraine – ein Einvernehmen zu erzielen.

Milchpulvereinfuhr kappen

Verärgert zeigt sich Didur zudem über die Forderung der bulgarischen Regierung, die Einfuhr von ukrainischem Magermilchpulver auf 40 bis 60 t pro Woche zu begrenzen. Bisher hätten sich die Einfuhren auf rund 250 t je Woche belaufen. Der zuständige Sprecher der EU-Kommission erklärte, dass man den Fall nicht kommentieren könne. Eine offizielle Beschwerde sei bisher nicht eingegangen. Nach Didurs Angaben ist die Handelsbilanz Bulgariens für die Milchindustrie ohnehin negativ. Das von der Regierung in Sofia vorgebrachte Argument, die eigenen Milchbauern schützen zu wollen, sei daher vorgeschoben. Der Verbandschef vermutet, dass Polen Druck auf Bulgarien mache, um eigene Produkte dort abzusetzen. Nun werde man auf Ebene der Verbandsvertreter mit der bulgarischen Milchbranche in den Dialog eintreten.

Mitte September waren die Handelsschutzmaßnahmen der Europäischen Union gegen ukrainische Getreide- und Ölsaateneinfuhren nach Polen, in die Slowakei, nach Ungarn sowie Rumänien und Bulgarien nicht verlängert worden. Die Brüsseler Kommission hatte dies damals damit begründet, dass sich die Ukraine im Gegenzug bereit erklärt habe, Maßnahmen zu ergreifen, um einen erneuten Anstieg der Einfuhren in die EU zu verhindern. age

Brasiliens Geflügelfleischexporteure melden für 2023 weiteren Mengenrekord

Brasiliens Geflügelfleischexporteure haben 2023 einen neuen Mengenrekord aufgestellt. Laut einer ersten Schätzung, die kurz vor Jahresabschluss von der brasilianischen Vereinigung Tierisches Protein (ABPA) vorgelegt wurde, gingen insgesamt 5,1 Mio. t frisches und verarbeitetes Geflügelfleisch in den Export. Im Gesamtjahr 2022 war die Ausfuhrmenge noch 6,8 % niedriger gewesen, hatte aber bereits damals die vorherigen Mengenrekorde gebrochen. Auch die Produktionsmenge an brasilianischem Geflügelfleisch wuchs der ABPA-Schätzung zufolge 2023 an, und zwar um 2,6 % auf 14,8 Mio. t. Zu den im Berichtsjahr erzielten Umsätzen der Geflügelfleischbranche sowie zu den Absatzmengen in einzelnen Exportmärkten äußerte sich die ABPA bislang nicht. Für 2024 rechnet der Branchenverband mit einer weiteren Aufwärtsentwicklung im Geflügelfleischexport.

Auch die brasilianischen Schweinefleischausfuhren vergrößerten sich nach Einschätzung der ABPA 2023. Sie dürften einen neuen Mengenrekord erreicht haben, nachdem sie im Vorjahr kurz geschwächelt hatten. Die Vereinigung rechnet für 2023 mit einem Schweinefleischexport des südamerikanischen Landes in Höhe von 1,2 Mio. t; das wären 8,9 % mehr als im Vorjahr. 2022 war die Ausfuhrmenge um rund 1 % geschrumpft, nachdem sie 2021 um 11 % gestiegen war. Die Produktionsmenge an Schweinefleisch im Gesamtjahr 2023 veranschlagte die ABPA auf 5,1 Mio. t und damit um 2,3 % höher als 2022. Für das nun angelaufene Jahr sieht die Vereinigung gute Chancen für einen weiteren Anstieg der Exporte, etwa durch die Erschließung neuer Märkte und wegen einer verstärkten Präsenz auf bereits konsolidierten Bestimmungsorten. Dazu werde auch die fortschreitende Verkleinerung der Lieferungen von wichtigen Wettbewerbern wie der Europäischen Union und Kanada beitragen.

Bis einschließlich November wurden laut der Vereinigung der brasilianischen Rindfleischexporteure insgesamt rund 2,2 Mio. t und damit 6,6 % mehr Rindfleisch exportiert als im Vorjahreszeitraum. Im Gesamtjahr 2022 hatte Brasilien knapp 2,3 Mio. t Rindfleisch exportiert. age

Nach den Protesten muss es weitergehen

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat eine positive Bilanz zum Auftakt der Aktionswoche gegen die Sparpläne der Bundesregierung in der Landwirtschaft gezogen. Auch BVSH-Präsident Klaus-Peter Lucht zeigte sich am Dienstag zufrieden mit dem Start der Protestwoche in Schleswig-Holstein. Viele Landwirtinnen und Landwirte hätten ein deutlich wahrnehmbares Zeichen gesetzt, dass die Grenze der Belastbarkeit durch die geplanten Steuererhöhungen überschritten wird. „Die Landwirtinnen und Landwirte erlebten bei den Traktordemonstrationen landauf und landab viel Zustimmung und Rückhalt in der Bevölkerung“, machte Rukwied deutlich.

Es gibt aber auch weniger positive Bilder. Bei einer Demonstration am vorigen Donnerstag in Schlüttsiel wurde Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) bedrängt und konnte die Fähre nicht verlassen. Auch waren bei Demonstrationszügen wieder nationalistische und geschmacklose Symbole wie Galgen zu sehen. Solche Bilder und Nachrichten stehen bei allen Sendern sofort an erster Stelle und diskreditieren die gesamte Aktion. So konnte es nicht lange dauern, bis der Verfassungsschutz zitiert wurde, dass angesichts der Bauernproteste ein anhaltendes Interesse von Extremisten zu erkennen sei, die die Proteste für sich zu vereinnahmen drohen. Auch die Regierungsspitze hat sich kritisch geäußert. Allen voran Vizekanzler Habeck in einem minutenlangen Video. Sein Kommentar der Proteste wurde zur moralischen Lehrstunde über die drohende Vereinnahmung durch extreme Randgruppen. Habeck sprach von „Umsturzfantasien“ und: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Extremisten diese Verunsicherung kapern“. Als seien die Bauernproteste ein Ausdruck von Verunsicherung.

Die Bauern wissen genau, warum sie auf die Straße gehen: 21,48 ct sind der Steueranteil, den Agrar- und Forstbetriebe pro Liter Diesel gegen Nachweis erstattet bekommen. Und genau diese 21,48 ct haben das Fass zum Überlaufen gebracht. Das zeigt, wie groß der Druck auf dem Kessel ist, durch überbordende Bürokratie und Ordnungsrecht, zunehmende Restriktionen, Wettbewerbsverzerrungen, fehlende rechtliche Entscheidungen und ja, mitunter durch die Behandlung als gesellschaftliche Randgruppe.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) kritisierte beim Dreikönigstreffen seiner Partei scharf die Form der Proteste im Agrarsektor, den er als „hochsubventioniert“ ansieht. Er hielt die Blockademaßnahmen für „unverhältnismäßig“. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte, Kritik sei Teil der Demokratie. Aber der Zweck heilige nicht alle Mittel. Deshalb gehe es, nachdem Teile der Kürzungen beim Agrardiesel nach Protesten wieder zurückgenommen wurden, jetzt darum, Maß und Mitte zu halten. Ehrlich machte sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), der in einem Interview zugab, in der Vergangenheit hätten auch die Grünen erlebt, dass die eine oder andere Demonstration von Trittbrettfahrern unterlaufen wurde. „Ein Hase sollte den anderen nicht dran erinnern, dass er lange Ohren hat“, so Özdemir. Man müsse die Bauern nicht belehren.

Die Bäuerinnen und Bauern wehren sich dagegen, in eine extreme Ecke gestellt zu werden. An vielen Fahrzeugen wurden Aufkleber angebracht mit der Aufschrift „Landwirtschaft ist bunt und nicht braun“, um sich von rechtsextremen Positionen zu distanzieren. Die meisten Bauern lehnen es schlichtweg ab und haben kein Interesse daran, dass sich die öffentliche Debatte hin zu den extremen Randgruppen verschiebt. Das politische System hat seine Funktionsfähigkeit gezeigt und hat reagiert. Das grüne Nummernschild bleibt steuerfrei. Zumindest so weit hatte der Protest der Bauern Erfolg. Ob und wieweit die Subvention auf Agrardiesel abgeschmolzen wird, wird der jetzt beginnende parlamentarische Prozess zeigen.

Die Antwort auf die Frage, „Was kommt nach der Protestwoche?“, kann nur heißen: beruhigen, schnellstens den Dialog suchen und sich wieder sachlich annähern. Einen ersten Vorschlag machte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), eine Kommission mit allen relevanten Interessenvertretern zur Zukunft der Landwirtschaft einzuberufen, als Agrar-Allianz, um einen Gesellschaftsvertrag für die heimische Landwirtschaft zu schließen.

Wachstumschancen auf wackeligen Beinen?

Heikle politische Gemengelagen, Inflationsdruck und ein turbulentes Marktumfeld sorgen nicht nur deutsche Landwirte. Auch Industrieunternehmen leiden unter den derzeitigen Entwicklungen im Weltgeschehen. Die Bundesregierung will mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz einer konjunkturellen Abschwächung entgegenwirken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherstellen.

Der Bundesrat hat am 17. November 2023 das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness – kurz „Wachstumschancengesetz“ – verabschiedet. Das übergeordnete Ziel sind die Sicherstellung der Liquiditätssituation und die Stützung der konjunkturellen Lage. Weiterhin sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, innovative und richtungweisende Investitionen für die Zukunft zu wagen. Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers, werden die gesetzlichen Neuerungen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Nach derzeitigem Stand ist das Gesetzesvorhaben jedoch ausgebremst. Das mit den Stimmen der Ampel-Koalition vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz hat der Bundesrat vorerst gestoppt.

Unter anderem soll das Wachstumschancengesetz zahlreiche steuerrechtlich relevante Formulierungen enthalten.

Änderungen für landwirtschaftliche Betriebe

Auch für landwirtschaftliche Unternehmer gibt es einige bedeutende Änderungen der Gesetzesformulierungen. Dieses betrifft sowohl ertrag- als auch umsatzsteuerliche Themenfelder. Vor allem bei den ertragsteuerlichen Themen ist das Augenmerk des Gesetzgebers bezüglich der Liquiditätssicherung deutlich erkennbar. So gibt es diverse Änderungen, die eine erhöhte Inanspruchnahme des Abschreibungsvorlumens auf Investitionen zulassen.

Im Folgenden werden die aus landwirtschaftlicher Sicht bedeutendsten Änderungen dargestellt.

• Anhebung der GwG-Grenze, § 6 Absatz 2 EStG

Derzeit können Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter sofort abgezogen werden, wenn sie nicht mehr als 800 € netto betragen. Dieser Wert wird auf 1.000 € angepasst werden.

• Rückkehr der degressiven ­Abschreibung, § 7 Absatz 2 EStG

Bereits in Zeiten, die durch die Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie gezeichnet waren, konnte diese degressive Abschreibung für Investitionen (AfA), die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2022 getätigt worden sind, in Anspruch genommen werden. Dies gilt fortan wieder für Investitionen, die nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Januar 2025 getätigt worden sind beziehungsweise getätigt werden. Die degressive AfA soll das maximal Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung ermöglichen, dabei aber 25 % nicht überschreiten.

• Erhöhung der Sonderabschreibungsmöglichkeit, § 7g Absatz 5 EStG

Derzeit können Unternehmen unter Einhaltung der Gewinngrenze in Höhe von 200.000 € bis zu 20 % zusätzliche AfA im Wirtschaftsjahr der Anschaffung und in den darauffolgenden vier Jahren geltend machen. Künftig erhöht sich der Prozentsatz auf 50 %.

• Absenkung des Pauschalsteuersatzes für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, § 24 Absatz 1 UStG

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wird der Pauschalsteuersatz für Land- und Forstwirte auf voraussichtlich 8,4 % für Ausgangsleistungen abgesenkt werden. Somit wird dieser von ursprünglich 10,7 % zum wiederholten Mal gemindert und für viele Betriebe weiterhin unattraktiver. Bereits zum 1. Januar 2022 wurde er von 10,7 % auf 9,5 % und mit Wirkung zum 1. Januar 2023 von 9,5 % auf 9,0 % gemindert. Die Umsatzgrenze in Höhe von 600.000 € bleibt unberührt.

• Berechnung der Steuer nach ­vereinnahmten Entgelten, § 20 Absatz 1 UStG

Bislang konnten Unternehmer, deren Umsätze 600.000 € im Kalenderjahr nicht überschreiten, ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten ermitteln. Diese Grenze wird nunmehr auf 800.000 € erhöht werden.

• Einführung der Klimaschutz-Investitionsprämie

Mit der Einführung der Investitionsprämie soll die Transformation der Wirtschaft in Richtung von mehr Klimaschutz ­gefördert werden. Gefördert werden 15 % der förderfähigen Kosten (mindestens 10.000 €) für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens, wenn dies dazu beiträgt, die Energieeffizienz des Unternehmens nachgewiesenermaßen zu verbessern. Der Nachweis hat durch einen zugelassenen Energieberater zu erfolgen. Ausgenommen von dem Kreis der Begünstigten sind ausdrücklich Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors und der Sektor der landwirtschaftlichen Primärproduktion.

Was gilt es sonst zu beachten?

Ab dem 1. Januar 2025 soll die Verwendung elektronischer Rechnungstellung (E-Rechnung) für den sogenannten Business-to-Business-Bereich (B2B) eingeführt werden. Dies gilt somit auch fast flächendeckend für landwirtschaftliche Unternehmer, da sich die Mehrheit der Umsätze im B2B-Bereich befinden. Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte statt auf Papier oder in einer Bilddatei wie zum Beispiel als PDF in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar.

Die verpflichtende Verwendung der E-Rechnung ab dem Jahr 2025 soll die Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuführende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches elektronisches Meldesystem der Verwaltung sein. Die Einführung der E-Rechnung soll schrittweise erfolgen.

Für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 sollen sonstige Rechnungen auf Papier weiterhin geduldet werden. Vorgaben in Bezug auf die Wahl eines geeigneten Dateiformats liegen derzeit nicht vor. Bereits ab dem 1. Januar 2025 gilt ebenso, dass jeder zumindest in der Lage sein muss, elektronische Rechnungen im Empfang zu nehmen. Anders als bisher ist die elektronische Rechnungsstellung auch nicht an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft.

Vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 dürfen nur die Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 € nicht übersteigt, weiterhin Papierrechnungen oder Rechnungen übermitteln, deren Format nicht dem vorher bestimmten elektronischen Format entspricht. Ab dem 1. Januar 2028 sind die technischen Anforderungen und ihre technische Übermittlung zwingend einzuhalten.

Obgleich es derzeit berechtigte Zweifel an der zeitlichen Umsetzung der verpflichtenden E-Rechnung gibt, so ist die Marschrichtung doch sehr deutlich. Jedem Unternehmer sollte klar sein, dass der Weg zur E-Rechnung zwangsweise auch den Schritt in Richtung Digitalisierung bedeutet. Es soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass dieser Zwang auch als Chance oder Gelegenheit aufgefasst werden kann, bislang kaum hinterfragte Prozesse zu durchleuchten und zu verschlanken. Der Markt hält bereits viele brauchbare digitale Bürolösungen bereit. Für viele Unternehmer sind digitale Prozessabläufe auch in Zusammenarbeit mit den Steuerbüros bereits heute nicht mehr wegzudenken.

Fazit

Das Wachstumschancengesetz lässt einige deutliche Signale erkennen. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist erfreulich, dass durch die Anpassungen im Bereich der Abschreibungen mehr Flexibilität geschaffen werden soll. So kann in volatilen Zeiten den damit verbundenen steuerlichen Ausschlägen besser entgegengewirkt werden. Hingegen wird vor allem die umsatzsteuerliche Pauschalierung als Privileg für landwirtschaftliche Unternehmer zunehmend unattraktiver. Die geplanten Vorhaben in Bezug auf die verpflichtende Einführung der E-Rechnung sollten als Chance für den Einstieg in die Digitalisierung gesehen werden. Über das tatsächliche Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes in der derzeitigen Fassung wird der Vermittlungsausschuss erst noch beraten müssen.

Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp aktuell

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Kürzlich fand in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Fokus Tierwohl im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp ein Training zur technischen Großtierrettung statt. Referent Michael Böhler von ComCavalo reiste mit einem Anhänger voller Tierrettungszubehör und mit Rettungsdummy an, um den 20 Teilnehmenden die Grundlagen der Großtierrettung näherzubringen.

Die Teilnehmenden hatten verschiedene Beweggründe, sich in der Großtierrettung schulen zu lassen. So waren Tierärztinnen und Tierärzte, Feuerwehrleute, Landwirtinnen und Landwirte, Tierpflegerinnen und Mitarbeitende eines Tierschutzvereines anwesend. Diese bunte Mischung sorgte für verschiedene Blickwinkel und angeregte Gespräche rund um die Übungen.

Zunächst wurde mit einem Theorieteil zum Verhalten am Unfallort gestartet. Der Schwerpunkt hier liegt im Umgang mit emotionalen Tierbesitzern, aber auch die Organisation des Vorgehens und Sicherheitsmaßnahmen wurden thematisiert. Im Anschluss wurden die Spezialwerkzeuge und die entsprechenden Einsatzgebiete vorgestellt sowie mögliche Unfallszenarien besprochen. Besonderes Augenmerk wurde hier auf die Strukturierung am Einsatzort gelegt.

Nachdem in der Theorie alles besprochen war, konnte der Einsatz der Hilfswerkzeuge am Pferdedummy gezeigt und geübt werden. Dazu gehörten das Anlegen eines Notfallhalfters und das Anbringen von Sicherungsseilen. Zusätzlich wurden erste Fädel- und Zugtechniken geübt. Nach dem Mittagessen wurde tiefer in die Praxis eingetaucht. Der Dummy wurde in verschiedene Notsituationen gebracht und musste gerettet werden. Die eine Hälfte der Teilnehmer hat die Rettung durchgeführt, die andere Hälfte das Vorgehen beobachtet. Hinterher wurde die Übung besprochen und zur nächsten Übung wurden die Rollen getauscht. Auf diese Weise wurde der Dummy beispielsweise von einer Hanglage, aus einem Wassergraben und aus einem Pferdetransporter gerettet. Außerdem wurde eine Rettungssituation unter Einsatz des Hebegeschirrs geübt. In der Abschlussbesprechung am Ende des Tages wurden dann noch offene Fragen in der Runde besprochen.

Sumpfpflanzen fürs Zimmer

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Das bekannteste Zypergras ist die Papyruspflanze. Sie hat es in der Geschichte der Menschheit als Vorläufer des Papiers und wichtigstes Schreibmaterial des Altertums zu einiger Bedeutung gebracht. Weitere Arten der Zypergräser sind beliebte, anspruchslose Zimmerpflanzen, die mit ihren langen Stängeln und grünen Blättern einen eleganten und dekorativen Eindruck auf der Fensterbank oder dem Blumenständer bieten.

In der fast weltweit verbreiteten Gräserfamilie der Sauergräser (Cyperaceae) ist die Gattung Cyperus besonders artenreich. Man schätzt sie auf über 600 Arten, die vor allem tropisch und subtropisch verbreitet sind, einige wenige Arten finden sich auch in der heimischen Flora. Charakteristisch für viele Vertreter dieser Pflanzengattung ist der stark verlängerte Spross­stängel mit den schirmähnlich angeordneten Blättern, was den Pflanzen ein palmähnliches Aussehen verleiht. Zudem bevorzugen die meisten Cyperus-Arten einen sehr feuchten bis nassen Standort, wie Sumpfwiesen, Moore und Verlandungszonen von Gewässern.

Papyrus gehört zu den Sauergräsern und wurde in früheren Zeiten zur Herstellung des gleichnamigen Schreibmaterials verwendet.

Echter Papyrus –
Vorläufer des Papiers

Dies gilt auch für die bekannte Art des Echten Papyrus (Cyperus papyrus), der natürlich in Sumpfgebieten und an Flussufern vorkommt, vor allem in einem durch den Nil gebildeten riesigen Sumpfgebiet im Südsudan. Dort wächst die Pflanze im seichten Wasser an sonnigen Standorten. Bei einer Wuchshöhe von bis zu 3 oder 4 m bilden sich im Sommer an derben, blattlosen Stängeln große Büschel feiner Ästchen, auf denen die winzigen, braunen Blüten stehen. Neben den essbaren Wurzelstöcken, die zum Teil auch als Heizmaterial verwendet werden, liefern die Stängel den Rohstoff für das Schreibmaterial Papyrus. Dafür wird das Mark der Stängel in Streifen geschnitten, kreuzweise übereinandergelegt und gepresst, wobei der austretende Zellsaft als Klebmaterial dient. Bereits zu Beginn des 3. Jahrtausends vor Christus sind in Ägypten beschriebene Papyri erstmalig nachweisbar, in Griechenland seit dem 5. Jahrhundert vor Christus. Später wurden sie durch die Römer weiterverbreitet. Für Urkunden und Briefe blieb Papyrus neben dem teureren, aber widerstandsfähigeren Pergament noch länger gängiges Schreibmaterial. Das in China erfundene Papier trat in Europa über Italien und die Iberische Halbinsel seinen Siegeszug ab dem 14. Jahrhundert an. Aus dem lateinischen Wort „papyrus“ leitet sich das Wort „Papier“ ab.

Der Zwergpapyrus ähnelt dem Echten Papyrus und wird als Zimmerpflanze verwendet.

Papyrus wurde auch als Flechtmaterial und zur Herstellung von Schiffen verwendet. Legendär sind die Fahrten des norwegischen Forschers Thor Heyerdahl, der mit seinen Papyrusbootfahrten nachwies, dass bereits in frühen Zeiten eine Atlantiküberquerung mit Schiffen aus diesem Material möglich war.

Papyrus gibt es auch als Zimmerpflanze, wobei die Höhe insgesamt deutlich geringer bleibt, oder man verwendet ähnliche Arten wie den Zwergpapyrus Cyperus haspan, der eine Höhe von 80 cm erreicht.

Zypergras
als Zimmerpflanze

Manch andere Cyperus-Arten haben als Zierpflanzen den Weg in unsere Wohnzimmer und auf die Terrassen geschafft. Häufig findet man im Gartenhandel das Wechselblättrige Zypergras (C. alternifolius). Es stammt aus Madagaskar und wird bis 150 cm hoch. Die schlanken, biegsamen Halme sind fast rund bis dreieckig. An der Spitze sitzt ein strahlenförmiger Schopf mit etwa zehn bis zwölf nach unten gebogenen Laubblättern. Bisweilen bilden sich unauffällige braune Blüten, aber meist bleiben die Wechselblättrigen Zypergräser blütenlos.

Das Wechselblättrige Zypergras ist die häufigste als Zimmerpflanze verwendete Zypergrasart.

Als Sumpfpflanzen benötigen alle Zypergräser einen nassen Ballen und dürfen nicht austrocknen. Hier haben wir endlich einmal eine Zimmerpflanzengruppe, die man nicht so leicht zu viel gießt, wie es bei fast allen Zimmerpflanzen sonst der Fall ist, die nicht länger im Wasser stehen dürfen, weil sonst schnell Wurzelfäule eintritt. Gut sind daher ein Behälter ohne Abzugsloch, ein ständig mit Wasser gefüllter Untersetzer oder eine Pflanzung im Aquarium oder Sumpfbeet. Die Temperatur an einem möglichst hellen Standort sollte nicht unter 12 °C fallen, für den Papyrus gilt sogar eine Mindesttemperatur von 16 bis 18 °C. Die Luftfeuchtigkeit sollte ebenfalls hoch sein. Im Sommer können die Zypergräser im Kübel draußen stehen oder in den Verlandungssumpf von Teichen eingesetzt werden. Wenn die Temperaturen aber länger unter 15 °C fallen, müssen die Sauergräser wieder in die Wohnung oder den Wintergarten.

Die Wasserpalmen, wie sie wegen ihres palmartigen Aussehens auch genannt werden, lassen sich leicht durch Teilen des mehrjährigen Rhizoms vermehren. Ebenso kann man Samen oder Stecklinge verwenden. Letzteres kann man durch Abschneiden der Blattschöpfe mit einem kleinen Stängelstück machen, indem man nach dem Abschneiden der Blattspitzen den Schopf kopfüber ins Wasser stellt. Nach der raschen Entwicklung von Wurzeln und einem kleinen Austrieb kann die neue Pflanze in feuchte Erde gesetzt werden.

Wegen der schlanken Strängel und schirmartigen Blattanordnung werden die Zypergräser auch als Wasserpalmen bezeichnet.

Schon ausverkauft

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Der Norden tanzt und feiert am Sonnabend, 20. Januar, in fünf Hallen mit 6.000 Gästen. Dafür werden Reithosen, Helm und Stiefel gegen Abendkleid und Smoking getauscht. Zum 23. Mal bittet der Pferdesportverband Schleswig-Holstein zum Ball der Pferdefreunde. Nicht nur Reiter, sondern auch Jäger, Landwirte, Tierliebhaber und zahlreiche andere Gäste, die nicht im Reitsport zu Hause sind, werden erwartet.

Im vergangenen Jahr wussten die Veranstalter des Balls der Pferdefreunde Anfang Januar noch nicht genau, wie es laufen würde. „Weil wir noch so viele Tickets hatten, haben wir eine Halle weggelassen“, erinnert sich Matthias Karstens, Geschäftsführer des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein (PSH). In diesem Jahr läuft alles ein bisschen anders. „Wir hatten schon am 4. Januar alle Karten verkauft und haben diesmal die Halle 2 mit dabei“, freut sich Karstens. Die Halle 2 wird mit einem neuen Format bespielt, der Ü40-Party. Hier laufen mehr Schlager und weniger elektronische Musik.

Dass es schon Anfang des Jahres so gut aussieht, freut Karstens und sein Team. Denn Organisation und Aufwand seien jedes Jahr enorm, daher sei es sehr beruhigend, wenn sich der Erfolg nicht erst an der Abendkasse herausstelle. „Überhaupt können wir den Ball nur mit so vielen ehrenamtlichen Helfern und durch die Dekospenden finanzieren“, berichtet Karstens. Es habe auch schon Jahre gegeben, in denen es erst schlecht aussah. Am Ende sei aber immer alles gut ausgegangen. „In den schlechten Jahren haben alle Gewerke mitgeholfen und sich beweglich gezeigt“, sagt er dankbar.

Die Gäste tanzen in Neumünster zu Bands, Discomusik und Schlagern.

Nun steht allen Beteiligten viel Arbeit bevor. In den Holstenhallen geht es schon etwa eine Woche vor der Veranstaltung los. Dort werden Bühnen aufgebaut und Stoffbahnen aufgehängt. Karstens und sein Team gehen am Donnerstag in ihre Lager, die Archive in der Geschäftsstelle und den Schuppen auf dem Landesturnierplatz und packen alles ein, was sie brauchen. Am Freitag fahren sie dann entweder mit einem Transporter oder drei Anhängern in Richtung Neumünster. „Das läppert sich“, weiß Karstens.

Die Veranstalter sind inzwischen Profis. Ganz neu war für sie dieses Mal das rein digitale Ticketsystem. Doch an der Anzahl verkaufter Karten kann man sehen, dass dies kein Hindernis war.

Altbewährter Teil des Programms ist die Spendenübergabe für einen gemeinnützigen Zweck. „Wer da was bekommt, ist noch geheim“, schmunzelt Karstens. Die Förderung wird anteilig aus den Eintrittsgeldern bezahlt. Ebenfalls nicht neu, aber wichtig ist der Krawatten- oder Fliegenverkauf für den guten Zweck. „Der Eintritt zum Ball unterliegt ja einer Kleiderordnung und dazu gehört bei den Herren eine Krawatte oder Fliege“, erklärt Karstens. Wer keine dabei hat, kann sich für 5 € eine kaufen. „Wir haben da ein Sammelsurium an gespendeten Exemplaren“, weiß der Veranstalter. Die hierbei eingenommenen Gelder kommen dem therapeutischen Reiten zugute.

So stehen Rinder im richtigen Licht

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Licht ist für Rinder nicht nur wichtig, damit sie sehen können. Es steuert auch ihren Tagesrhythmus und entscheidet über Wohlbefinden und Produktivität. Dieser Artikel beschreibt, worauf es bei der Beleuchtung im Rinderstall ankommt.

Ob Mensch oder Rind – wir brauchen Licht, um uns und unsere Umwelt wahrzunehmen, aber nicht nur das. Licht steuert unsere innere Uhr und beeinflusst unser Wohlbefinden, unseren Hormonhaushalt oder unsere Leistungsfähigkeit. Das gilt für Mensch und Tier gleichermaßen. Daher ist die Beleuchtung ein elementarer Bestandteil eines guten Managements im Rinderstall.

Wie sehen Rinder?

Rinder sehen anders als wir Menschen. Daher gilt es, bei der Stallbeleuchtung einen Kompromiss zu finden zwischen idealen Bedingungen für die Tiere und einem angenehmen Arbeitsumfeld für den Landwirt – zum Beispiel im Hinblick auf die Lichtfarbe. „Je höher die Farbtemperatur, desto besser für das Sehvermögen der Rinder und desto größer die biologische Wirksamkeit“, erklärt Dr. Daniel Werner von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig sei aber darauf zu achten, dass der Landwirt sich in dem Licht wohlfühlt, denn je höher die Farbtemperatur, desto kühler wird das Licht.

Der Sehsinn von Rindern ist darauf ausgerichtet, dass sie als Fluchttiere unter natürlichen Bedingungen herannahende Fressfeinde früh erkennen:

Sie haben ein deutlich weiteres Gesichtsfeld als wir (330°) durch die seitlich am Kopf liegenden Augen. Dreidimensional sehen können sie dafür nur in einem Bereich von rund 30° vor ihrem Kopf, in dem sich die Sehfelder beider Augen überschneiden.

Bewegungen nehmen Rinder sehr gut wahr mit einem Auflösungsvermögen von bis zu 60 Bildern pro Sekunde. Menschen können nur rund 30 Bilder pro Sekunde unterscheiden. Das heißt, was wir als flüssigen Film oder konstantes Licht sehen, nehmen Rinder möglicherweise als unangenehmes Flimmern oder Flackern wahr.

Nachts sehen Rinder deutlich besser als wir. Wissenschaftlichen Untersuchungen von Werner zufolge reicht ihnen in offenen Ställen in der Regel das von außen einfallende Licht aus, um sich zu orientieren. Eine Orientierungsbeleuchtung ist dem Experten zufolge nicht nötig. Ist sie vorhanden, zum Beispiel am Melkroboter, sollte sie keinesfalls eine Beleuchtungsstärke von 10 lx übersteigen, um die Tiere nicht in der Dunkelphase zu stören.

Die Anpassung von hell auf dunkel dauert bei Rindern deutlich länger als bei uns. Kommen sie aus dem Dunklen ins Helle oder umgekehrt, können sie eine Zeit lang fast nichts sehen. Umso wichtiger ist es, den Stall möglichst gleichmäßig auszuleuchten. Außerdem spielen Beleuchtungsübergänge eine entscheidende Rolle für einen reibungslosen Kuhverkehr.

Wenn sich die Beleuchtung ändert, bleiben die Tiere stehen, um sich an die Veränderung anzupassen. Dementsprechend ist es sinnvoll, die Helligkeit stufenweise anzupassen und zum Beispiel schon im Vorwartebereich zu erhöhen, damit sich die Kühe nicht plötzlich von 150 lx im Stall auf 500 lx im Melkstand umstellen müssen.

Wie viel Licht ist nötig?

Die Tierschutz-Nutztierhaltungs­verordnung enthält nur für Kälber konkrete Vorgaben zur Beleuchtung. Sie fordert eine möglichst gleichmäßige Lichtverteilung im Aufenthaltsbereich mit mindestens 80 lx Beleuchtungsstärke und mindestens zehn Stunden Beleuchtungsdauer. Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) empfiehlt für Kälber eine Beleuchtungsintensität von 150 lx bei einer Beleuchtungsdauer von anfangs 16 Stunden und ab der vierten Lebenswoche mindestens 14 Stunden.

Rinder sehen anders als wir und haben deshalb andere Ansprüche an die Beleuchtung. Foto: Isa-Maria Kuhn

Für Milchkühe gelten die allgemeinen Anforderungen der Tierschutz-­Nutztierhaltungsverordnung. Demnach muss die Beleuchtung zur Beobachtung und Kontrolle der Tiere ausreichen. Beleuchtungsintensität und -dauer müssen den Bedürfnissen der Art entsprechen. Doch was heißt das in der Praxis? Werner empfiehlt eine Beleuchtungsdauer von zwölf bis 16 Stunden mit einer Beleuchtungsintensität von rund 150 lx, je nach Management. „Bei einem automatischen Melksystem sollte die Beleuchtungsdauer bei rund 13 Stunden liegen, beim konventionellen Melken von morgens 30 Minuten vor dem Melken bis abends 30 Minuten nach dem Melken“, erklärt er.

Trockenstehende Kühe sind ein Sonderfall: Es kann sich positiv auswirken, sie zeitlich begrenzt unter Kurztagsbedingungen mit einer Beleuchtungsdauer von nur acht Stunden zu halten. Dieser „künstliche Winter“ kann sich positiv auf die Regeneration des Euters und die Milchleistung in der folgenden Laktation auswirken.

Besondere Anforderungen gelten für Melkstand und Separationsbereich. Hier sollten laut Werner Leuchten mit einer Intensität von mindestens 500 lx zuschaltbar sein zur Qualitätskontrolle beim Melken und zur Tierbeurteilung oder -behandlung im Selektionsbereich.

Gibt es auch zu viel Licht?

Zu viel Licht führt nicht nur zu höheren Stromkosten als nötig, sondern bringt auch Hormonhaushalt und Biorhythmus der Rinder durcheinander. Das Hormon Melatonin wird nachts ausgeschüttet und beeinflusst den Tag-Nacht-Rhythmus. Damit der Anstieg der Melatoninkonzentration gewährleistet ist, sollte die Beleuchtungsintensität im Stall in den Nachtstunden 10 lx nicht überschreiten.

Eine rote Nachtleuchte bietet laut Werner keinen Mehrwert für Mensch oder Tier. Die Tiere benötigten sie nicht, und zur Tierkontrolle reiche sie nicht aus, weil der Landwirt in dem schwachen Rotlicht lediglich erkennen könne, ob ein Tier liegt oder steht. Stattdessen empfiehlt Werner, für den abendlichen oder nächtlichen Kontrollgang die Hauptbeleuchtung zu nutzen und sie auf 10 bis 20 % zu dimmen.

Welche Auswahl an Leuchten?

LED-Leuchten sind langlebig und haben eine hohe Lichtausbeute bei geringem Stromverbrauch. Obwohl sie in der Anschaffung deutlich teurer sind als die Alternativen, führen sie langfristig zu geringeren Gesamtkosten. Aus Gründen der Energieeffizienz empfehle es sich daher, für die Stallbeleuchtung auf LED zu setzen, bestätigt Werner.

„Wichtig ist, in vollwertige LED mit guter Kühlung zu investieren“, betont er. Von LED-Retrofit-Produkten rät er hingegen ab. Bei diesen Produkten wurden Glühlampe oder Leuchtstoffröhre durch LED ersetzt. Das größte Problem dabei ist laut Werner, dass dadurch möglicherweise die Gewährleistung des Herstellers erlösche, sodass die Versicherung bei einem Brand gegebenenfalls nicht zahle. Außerdem seien LED-Retrofits weniger langlebig, und es könne ohne richtige Kühlung leicht zum Schmoren kommen.

Generell rät Werner, nur hochwertige Produkte einzubauen, die auf Stalltauglichkeit geprüft seien, also zum Beispiel von der DLG getestet. Außerdem sei wichtig, nur flackerfreie Leuchten zu nutzen. Wie gehen Betriebe bei der Auswahl einer neuen Stallbeleuchtung vor? Werner empfiehlt folgende Schritte:

Beleuchtungssimulation erstellen lassen: Diese zeigt, wie viele Lampen nötig sind und wo sie angebracht werden sollen. Hersteller und Vertriebspartner bieten diesen Service in der Regel individuell und kostenlos an. Wichtig ist, nicht nur die Maße und Abmessungen des Stalles zu berücksichtigen, sondern auch möglichen Schattenwurf durch Konkurrenzmontagen wie Stützen, Ventilatoren, Futterstationen und -leitungen oder Teile der Dachkonstruktion.

Leuchte im Stall testen: Man sollte sich Musterleuchten schicken lassen und sich das Licht bei entsprechender Lichtpunkthöhe im Stall ansehen. Da Kuh und Mensch unterschiedlich sehen, ist die Beleuchtung im Stall immer ein Kompromiss. Aber es ist wichtig, dass auch der Mitarbeiter sich in dem Licht wohlfühlt und die Intensität ausreicht, um Arbeitssicherheit und -komfort sowie die Tierkontrolle sicherzustellen.

Musterleuchte begutachten: Qualitätsunterschiede verschiedener Leuchten sind meist schnell erkennbar (Verarbeitung, Qualität der Dichtungen, Kühlkörper). Es sollte außerdem geprüft werden, dass die Leuchten nicht flackern, indem eine Handykamera davorgehalten wird. Diese nimmt in der Regel wie das Rinderauge etwa 60 Bilder pro Sekunde auf. Flackert das Licht in der Kamera, nehmen es auch Rinder so wahr, und es sollte eine andere Leuchte gewählt werden.

Fehler bei der Stallbeleuchtung

Dass vorab keine Beleuchtungssimulation erstellt wird, ist laut Werner einer der häufigsten Fehler beim Kauf einer neuen Stallbeleuchtung. Die Folge sei oft eine ungleichmäßige Beleuchtung oder dass zu wenig oder zu viele Leuchten installiert würden. Weitere häufige Fehler seien eine fehlende oder nicht optimal eingestellte Lichtsteuerung oder die Installation einer überflüssigen Nachtbeleuchtung.

Egal wie gut die Beleuchtung ist – mit der Zeit verschmutzen die Leuchten, und es setzt sich Staub ab, was die Leuchtleistung negativ beeinflussen kann. Deshalb ist es wichtig, sie regelmäßig zu reinigen. Werner empfiehlt, Lichtaustrittsfläche und Kühlkörper einmal jährlich mit einem feuchten Tuch zu säubern.

Fazit

Im Milchviehstall sollte über zwölf bis 16 Stunden am Tag eine Beleuchtungsintensität von rund 150 lx erreicht werden. Nachts sollte sie 10 lx nicht überschreiten. Aus Gründen der Energieeffizienz empfiehlt sich eine Beleuchtung mit LED. Man sollte nur hochwertige Leuchten verwenden, die flackerfrei und auf Stalltauglichkeit geprüft sind. Vor der Installation sollte eine Beleuchtungssimulation erstellt werden.


Begriffe rund um das Licht

• Licht = für das menschliche Auge wahrnehmbarer Bereich der elektromagnetischen Strahlung (380 bis 780 nm)

• Lichtstrom (Lumen) = „Lichtmenge“, die eine Leuchte in alle Richtungen abgibt

• Beleuchtungsstärke (Lumen/m² = Lux (lx)) = gibt an, wie viel Lichtstrom auf eine bestimmte Fläche trifft

• Lichtfarbe (Kelvin (K)) = Maß zur Beschreibung der Farbtemperatur einer Lichtquelle (je höher der Wert, desto kühler die Lichtfarbe)

• Beleuchtungsdauer = Zeit pro Tag, in der ein bestimmtes Beleuchtungsniveau sichergestellt ist


Parteispitzen stehen hinter der Landwirtschaft

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Die angekündigte Streichung der Agrardieselsteuerrückvergütung und der Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge führt zu Unmut und Empörung in der Agrarbranche wegen der Ungleichverteilung der Sparmaßnahmen. Klaus-Peter Lucht, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, hatte am vorigen Donnerstag die Parteivorsitzenden von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW zu einem Austausch über die Haushaltsvorschläge eingeladen.

Klaus-Peter Lucht machte die Stellung des Bauernverbandes als freiwillige Interessenvertretung der landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer deutlich sowie dessen überparteiliche und demokratische Haltung. Man suche den Austausch mit den Vertretern der Politik, um die Situation des Berufsstandes mit denjenigen zu diskutieren, die das Thema in die Entscheidungsgremien trügen.

Die Streichung der Agrardieselerstattung und grünen Kennzeichen kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Mittelkürzungen für die Landwirtschaft gerade auf 460 Mio. € summieren. Darunter fallen zum Beispiel 70 Mio. € an Beihilfen für die Berufsgenossenschaft oder 18 Mio. € für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), die Schleswig-Holstein fehlen werden.

Bei den geplanten Streichungen der Bundesregierung zur Haushaltssanierung handele es sich bei ehrlicher Betrachtung um Steuererhöhungen in Höhe von 926 Mio. €, die jährlich anfallen würden, und nicht um einmalige Einsparungen, erklärte Lucht vor Journalisten im Anschluss an das Parteiengespräch.

Einstimmig waren die Äußerungen der politischen Vertreter im anschließenden Pressegespräch. Der schleswig-holsteinische Bundesgtagsabgeordnete Bengt Bergt (SPD) zeigte Verständnis für die massive Kritik aus der Landwirtschaft, weil die deutschen Bauern im EU-Vergleich stärker belastet würden, was zu Wettbewerbsverzerren führe. Er sehe andere Sparmaßnahmen, wie die Streichung des steuerlichen Dienstwagenprivilegs oder eine Steuer für Superreiche.

Petra Nicolaisen, stellvertretende Landvorsitzende der CDU in Schleswig-Holstein, nannte die Maßnahmen einen Schlag ins Gesicht und bezeichnete die Demonstrationen als gerechtfertigt. Die einseitige Kürzung zulasten der Landwirtschaft als Streichung klimaschädlicher Subvention zu bezeichnen sei nicht zielführend, sondern eine Verunglimpfung der Landwirtinnen und Landwirte. Sie erwarte, dass Agrardiesel und Kfz-Besteuerung keine Rolle mehr spielten, wenn der Bundestag Anfang Februar abschließend über den Haushalt abstimme.

Die Schlechterstellung deutscher Landwirtinnen und Landwirte im EU-Wettbewerb hob Oliver Kumbartzky, Landesvorsitzender der FDP, hervor. Er habe kein Verständnis für dieses Sonderopfer und erwarte die Rücknahme durch die FDP-Bundestagsfraktion. Auch brachte er ein mögliches Veto im Bundesrat ins Gespräch. Die Landwirtinnen und Landwirte verdienten politische Verlässlichkeit, so Kumbartzky, der das Thema auch beim Dreikönigstreffen seiner Partei angesiedelt sah.

Der einseitige Vorschlag der Bundesregierung führe vielmehr zum Höfesterben als zur angestrebten Transformation der Landwirtschaft, kommentierte Christian Dirschauer, Landesvorsitzender SSW. Jetzt bedürfe es eines Resets und der Erarbeitung einer Lösung im Dialog, so die Erwartung des SSW.

Gleichermaßen äußerte sich auch Gazi Freitag, Landesvorsitzender der Grünen in Schleswig-Holstein. Die Maßnahmen seien zu sehr ad hoc beschlossen und schlecht kommuniziert worden. Seines Erachtens müsse nicht nur über Einsparungen, sondern über alternative Einnahmen nachgedacht werden. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) teile nicht die Haltung der Ampel-Regierung und sei auf dem Weg, Lösungen zu finden.