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Wandeln auf individuellen Pfaden

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Gartenwege gliedern das Grundstück, führen an Beeten vorbei und verbinden das Gelände mit Wohnhaus, Sitzplatz und Gartenhaus zu einer Einheit. Gute Planung und passendes Material sind bei der Gestaltung eines Gartenweges unerlässlich. Denn von Kies über Rasen bis hin zu Naturstein und Platten gibt es Materialien in Hülle und Fülle. Die Wahl hängt dabei auch von der Nutzung des Weges ab.

Gebrannte Klinker halten ein Leben lang. Foto: Karin Stern

Zunächst gilt es einige Überlegungen anzustellen. Soll der Weg mit der Schubkarre befahren werden oder eher zum Flanieren entlang der prächtigen Blumenbeete genutzt werden? Handelt es sich um einen Hauptweg oder um einen eher wenig genutzten Pfad? Passt das Material zum Stil des Hauses? Bedenken sollte man auch die Robustheit des Bodenbelages, denn sie hängt mit der Lebensdauer des Weges eng zusammen. Lose Materialien wie Rindenmulch oder Kies benötigen von Zeit zu Zeit eine Auffrischung, die Aufwand und Kosten mit sich bringt.

Der unebene Kieselweg lässt sich durch die Trittplatten einfacher begehen. Foto: Karin Stern

Pflastersteine, Klinker und Betonstein bietet viele Vorteile. Die Materialien sehen ansprechend aus, sind pflegeleicht sowie befahrbar und Schäden lassen sich leicht beseitigen. Wer kleinere Steine wählt, formt leichter Kurven und erhält ein lebendigeres Ergebnis. Allerdings kann durch den hohen Fugenanteil die Bequemlichkeit beim Gehen leiden oder sogar die Stolpergefahr steigen.

Der Handel bietet Pflaster aus Naturstein oder Beton sowie als Klinker aus gebranntem Ton an. Natursteine sind zwar relativ teuer, halten dafür aber ein Leben lang. Zudem bieten sie durch ihre Vielfalt an Farben und Verlegemustern interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Betonsteine sind preiswerter und mittels verschiedener Formsteine wird das Verlegen von Kreisen oder Rundungen erleichtert. Beton- und Natursteinpflaster lassen sich auch in spannungsreichen Mustern kombinieren. Das ist ideal, um größere Flächen oder lange Wege optisch aufzulockern. Anregungen dazu findet man in Schaugärten der Pflasterhersteller, auf Gartenausstellungen oder im Baustoffhandel. Das Farbenspektrum der Klinkersteine bewegt sich zwischen Ocker, Rot und bläulichem Schwarz. Die Farbe hängt von der Zusammensetzung des Tons ab, aus dem die sehr hart gebrannten Steine bestehen. Die Klinker verfärben nicht und sind nicht so anfällig für Algenbildung.

Etwas großformatiger kommt ein Weg aus Naturstein- oder Betonplatten daher, wobei Letztere eine hohe Farbbeständigkeit aufweisen sollten. Ob die Wahl auf regelmäßig geschnittene oder polygonal geformte Platten fällt, bleibt Geschmackssache. Mit einer versetzten Verlegung, dem Einarbeiten von kleinen Pflastersteinen oder Unterbrechungen durch hochkant verlegte Klinker lassen sich auch lange und breite Plattenwege aufgelockert gliedern.

Die Beetabtrennung aus Cortenstahl hält den Kies auf dem Weg. Foto: Karin Stern

Mulch und Kies fühlen sich als Bodenbelag unter den Füßen deutlich weicher an und erlauben einen federnden, bequemen Gang. Dieses Material ermöglicht auch verspielte Gestaltungen, da man sich nicht an vorgegebenen Steingrößen orientieren muss. Schmale Trampelpfade durch einen Gartenbereich oder ein Kiesweg, der sich zu einem Rondell erweitert, lassen sich leicht verwirklichen. Mittlerweile bieten viele Baumärkte ein breites Kiessortiment als Sackware in verschiedenen Farbstellungen und Steingrößen: weiß, grau, sandfarben, rot, anthrazit, verschiedene Blautöne, schwarz oder bunt gemischt, je nach Gestein. Das Angebot erlaubt eine unaufdringliche bis akzentuierte Gestaltung, ganz nach dem persönlichen Geschmack. Wer seinen „Lieblingskies“ gefunden hat, sollte je nach benötigter Menge die Preise zwischen Baumarkt und Baustoffhandel vergleichen.

Mit Rindenmulch belegte Wege sind eine prima Alternative für große Grundstücke. Foto: Karin Stern

Als Belag für einen Mulchweg eignen sich grobe Rindenstücke oder geschredderte Holzabfälle. Kiefern- und Pinienrinde sind besonders dekorativ und haltbar, Letztere leider recht teuer. Wer größere Mengen benötigt, bezieht sie vom Landschaftsgärtner, im Baustoffhandel oder direkt vom Sägewerk. Auf jeden Fall lohnt sich auch hier ein Preisvergleich zu der im Gartenhandel angebotenen Sackware. Bei der Verwendung von Kies oder Mulch als Wegbelag ist der Einbau einer Unkrautschutzfolie empfehlenswert, um unerwünschten Durchwuchs zu vermeiden. Sinnvoll ist zudem eine Wegeinfassung, die den Belag auf dem Weg hält und das Einwachsen angrenzender Bepflanzung verhindert. Spartipp für Selbermacher: Auf dem Schrottplatz gibt es für wenig Geld häufig Bandstahl in Rostoptik. Die Stücke passend zuschneiden und senkrecht als Wegabtrennung verbauen.

Rasenwege strahlen eine angenehme Ruhe aus und bringen Staudenbeete optimal zur Geltung. Sie eignen sich jedoch nur für wenig frequentierte Strecken, da ansonsten schnell erdige Trampelpfade entstehen. Wer dennoch auf den Rasenweg nicht verzichten möchte, verlegt bodentiefe Trittplatten. So lässt sich der Rasen problemlos mähen und man kann selbst bei feuchtem Wetter trockenen Fußes den Weg begehen.

Niedrige Stufen lassen sich angenehm gehen. Foto: Karin Stern
Je nach Materialauswahl ergibt sich eine unterschiedliche Wirkung. Foto: Karin Stern
Trittplatten wirken sehr lebendig. Foto: Karin Stern
Der Handel bietet Kies in verschiedenen Farben und Größensortierungen an. Foto: Karin Stern
Das Geländegefälle wurde geschickt abgefangen. Foto: Karin Stern
Die Platten im Kies verbessern die Trittsicherheit. Foto: Karin Stern


Jetzt anmelden für den 4. Schleswig-Holstein-Cup

Unter www.reitwege-sh.de und in den sozialen Medien können sich Reiter, Fahrer und Säumer für den Schleswig-Holstein-Cup 2025 anmelden. Ab Sonnabend, 22. Februar, bis Freitag, 27. Juni, werden dann wieder Kilometer für die Einzel- und Kreiswertung sowie für die Bundeslandwertung gesammelt. Hier geht es zur Anmeldung.

Flächenausdehnung erwartet

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Die Landwirte in der Europäischen Union werden zur Ernte 2025 mehr Getreide und Ölsaaten anbauen. Nach Prognosen des Verbandes der europäischen Getreidehändler (Coceral) dürfte die Getreidefläche um 2,5 % auf 50,4 Mio. ha und das Ölsaatenareal um 3,5 % auf 12 Mio. ha ausgedehnt werden.

Die bisher verfügbaren Daten deuten nach Einschätzung des EU-Dachverbandes der Getreidehändler auf eine Ausweitung des Getreide- und Ölsaatenanbaus in der Gemeinschaft hin. Nach der vor Weihnachten von Coceral veröffentlichten Vorhersage werden die Landwirte in den 27 Mitgliedstaaten zur Ernte 2025 insgesamt 50,42 Mio. ha mit Getreide bestellen; das wären 1,24 Mio. ha oder 2,5 % mehr als in diesem Jahr. Das mit Raps, Sonnenblumen und Sojabohnen bestellte Areal soll sich auf 12,04 Mio. ha summieren, was ein Plus von gut 400.000 ha oder 3,5 % bedeuten würde.

Beim Getreide geht der Dachverband vor allem von einer deutlich größeren Weichweizenfläche aus. Diese soll um 1,10 Mio. ha oder 5,4 % auf 21,51 Mio. ha zunehmen. Für Hartweizen wird dagegen eine Einschränkung um 0,8 % auf 2,35 Mio. ha vorausgesagt.

Mit Blick auf die Gerste rechnen die Händler mit einem moderaten Zuwachs um 1,3 % auf 10,49 Mio. ha. Verlieren wird der Mais, und zwar gut 300.000 ha oder 3,4 % auf 8,66 Mio. ha. Dagegen werden für Hafer und Triticale größere Areale als zur Ernte 2024 ausgewiesen; der Anbau dieser Getreidearten soll den Prognosen zufolge um 1,3 % auf 2,42 Mio. sowie 4,2 % auf 2,50 Mio. ha ausgedehnt werden.

Für die wichtigste Ölfrucht in der EU, den Raps, geht COCERAL von einer Aussaatfläche von EU-weit insgesamt 6,02 Mio. ha aus; das wären 330.000 ha oder 5,8 % mehr als zur diesjährigen Ernte. Die noch mit sehr großer Unsicherheit behafteten Anbauvorhersagen für Sonnenblumen und Sojabohnen deuten auf einen jeweils leichten Flächenzuwachs hin.

Nicht nur zum Anbau, auch zur Getreide- und Ölsaatenproduktion im kommenden Jahr hat Coceral jetzt bereits eine Prognose abgegeben. Unter der Voraussetzung eines Normalwetterjahres wäre ein Aufkommen von rund 275 Mio. t Getreide drin, verglichen mit nur schätzungsweise gut 259 Mio. t in diesem Jahr. Das wäre eine Steigerung um fast 16 Mio. t oder 6 %.

Dabei rechnet der Dachverband im Jahresvergleich beim Weichweizen, bei der Gerste und beim Mais mit teils deutlich höheren Erträgen. Für Weichweizen, der mit Abstand wichtigsten Kultur, wird eine Produktion von 126,5 Mio. t vorausgesagt, was einem Plus von gut 12 Mio. t entsprechen würde. Die Gersten- und die Maiserzeugung sollen um jeweils knapp 2 Mio. t auf annähernd 52 Mio. t beziehungsweise etwa 62 Mio. t steigen.

Für Raps sagt Coceral eine EU-Erntemenge von 19,5 Mio. t voraus, womit das diesjährige Ergebnis um 2,1 Mio. t oder 12 % übertroffen würde. An Sonnenblumensaat sollen die EU-Landwirte insgesamt fast 10 Mio. t ernten; das wären 1,1 Mio. t beziehungsweise 12 % mehr als 2024. Im Hinblick auf die Sojabohnen wird eine Steigerung der Produktion um 225.000 t oder 8 % auf knapp 3,2 Mio. t erwartet. age

Landwirte in Deutschland setzen

auf Winterweizen und Winterraps

Statistisches Bundesamt (Destatis) veröffentlicht

erste Zahlen zur Herbstaussaat

Die Landwirte in Deutschland haben zur Ernte 2025 den Anbau von Winterweizen, kräftig ausgedehnt. Das Statistische Bundesamtes (Destatis) erwartet einschließlich Dinkel und Einkorn eine um 12,3 % vergrößerte Aussaatfläche auf fast 2,79 Mio. ha. Der Anstieg erfolgte allerdings von einem niedrigen Niveau zur Ernte 2024 aus.

Hohe Niederschläge hatten bei der Aussaat 2023 zu einem deutlichen Rückgang der Winterweizenfläche geführt, besonders in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wo nur 1.100 ha oder 25,3 % beziehungsweise 31.400 ha oder 27,8 % mehr mit Winterweizen bestellt worden sind.

Hingegen wurde die Aussaat von Wintergerste mit Ausnahme von Schleswig-Holstein in allen Bundesländern eingeschränkt. Deutschlandweit insgesamt nimmt der Anbau dieser Getreideart zum Erntejahr 2025 um 5,4 % auf 1,23 Mio. ha ab. Im Unterschied dazu wurde mehr Roggen und Triticale ausgesät. Die Rogenfläche einschließlich Wintermengegetreide wird auf 550.100 ha veranschlagt; das wäre ein Zuwachs von 2,8 %. Der Triticaleanbau soll um 2,4 % auf 271.600 ha zugenommen haben.

Insgesamt haben die hiesigen Landwirte zur Ernte 2025 rund 4,84 Mio. ha mit Wintergetreide bestellt, was eine Zunahme zu 2024 von 5,6 % bedeutet. Gestiegen ist auch der Anbau von Winterraps, der mit Abstand wichtigsten Ölfrucht hierzulande. Die schwarze Ölsaat wurde auf 1,11 Mio. ha; das sind 2,3 % mehr als ein Jahr zuvor. Dies ist etwas mehr als die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) vor gut einem Monat geschätzt hatte. Sie war von 1,05 Mio. ha bis 1,09 Mio. ha Winterraps ausgegangen. Die Zahlen beruhen auf Hochrechnungen aus den Mitteilungen freiwilliger Ernte- und Betriebsberichterstatter von Ende November 2024. age

„Auf die Straße gehen reicht nicht“

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Klaus-Peter Lucht hat als Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) ein turbulentes Jahr erlebt, wie alle Landwirte. Er zieht ein positives Resümee der Demonstrationen Anfang 2024 und setzt sich vehement für Bürokratieabbau und Wettbewerbsgleichheit ein. Er ruft seine Berufskollegen aber auch auf, das halb volle Glas zu sehen und die privilegierte Lebenssituation. Diese zu schützen lohnt den Einsatz in Verbänden und Organisationen für den ländlichen Raum.

Bürokratieabbau war ein großes Thema im vorigen Jahr. Wie sieht Ihr Büro aus, was liegt auf Ihrem Schreibtisch?

Das Büro ist aufgeräumt. Das liegt an der Arbeitsteilung auf unserem Hof zwischen Vater und Sohn. Ich bin derjenige, der morgens als Erster aufsteht und melkt. Sonst bin ich der Bürohengst auf dem Hof. Dokumentation ist mein Ressort und einmal wöchentlich bespreche ich mit meinem Sohn alle Vorgänge. Wir haben alles, was möglich ist, digitalisiert, angefangen mit dem Online-Banking.

Was nervt an der Bürokratie?

Aktuelles Thema ist der Antibiotikamaßnahmenplan für Milchkühe. In allen anderen Bundesländern hat diese Dokumentation vier bis fünf Seiten, auf denen sieben Fragen beantwortet werden müssen, und in Schleswig-Holstein sind es 15 Seiten für jeden Stall, für jede Liegebox. Es nervt mich besonders, dass angegeben werden muss, wann Veränderungen genau umgesetzt sein sollen. Ich habe zuletzt nur noch „zeitnah“ in den Plan geschrieben.

Wie hat sich im vorigen Jahr Ihr Betrieb entwickelt? Welche Neuerungen gibt es?

Mein Sohn Sebastian ist seit 2016 GbR-Partner, mittlerweile gehören ihm 80 %. Ich bin in diesem Jahr noch Hofbesitzer, dann werde ich übergeben. Ich habe zu Werner Schwarz einmal gesagt, dass ein Milchviehbetrieb irgendwann geführt wird wie ein Sauenbetrieb. Dort ist unser Betrieb angekommen, Sebastian arbeitet sehr strukturiert. Neu ist seit diesem Jahr ein Gesundheitsüberwachungssystem bei unseren Milchrindern mittels Pansenboli. Der Bolus im Pansen der Kuh ermöglicht die regelmäßige automatische Erfassung verschiedener Gesundheitswerte, zum Beispiel innere Körpertemperatur, Liegezeiten, Wasseraufnahme der Tiere, und ist unser zusätzliches Überwachungs- und Assistenzsystem. Es soll uns nicht unbedingt dabei helfen zu wachsen, sondern die Tiere noch besser und länger zu halten.

Die Reaktion auf die Streichung der Agrardieselsteuererstattung und Kfz-Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft waren zwei Großdemonstrationen in Berlin und landesweite Protestwochen. Was ist Ihre Bilanz aus den Protesten des vorigen Jahres?

Meine Bilanz ist sehr positiv, weil alle auf die Straße gingen, egal ob Demeter-Betrieb oder konventioneller Betrieb, sogar Landhandel und Handwerk haben uns unterstützt. Es ist alles sehr friedlich abgelaufen, das ist der wichtigste Aspekt. Es gab Versuche, uns in die rechte Ecke zu stellen, aber das ist niemandem gelungen, weil die Bauern es nicht sind. Das zeigt, dass wir als Berufsverband der Bäuerinnen und Bauern und Bevölkerung des ländlichen Raums in der Lage sind, Demokratie zu leben. Es tat gut, so viel positive Resonanz aus der Bevölkerung zu erfahren, die anhält. Wir waren mutig, zu so großen Demonstrationen aufzurufen, und es ist gut gegangen.

Die Agrarpolitik im Jahr 2024 verlief turbulent. Gab es einen Punkt, den Sie persönlich als Wendepunkt bezeichnen würden?

Auf Bundesebene haben wir uns im Deutschen Bauernverband sehr früh gefragt, wie sich unser Verhältnis und das der Landwirte mit dieser Bundesregierung, Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) und Umweltministerin Steffie Lemke (Grüne), weiter gestalten wird. Dass die Bundesregierung durch die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) quasi zurücktritt, ist für mich das Größte.

Durch den Überfall Russlands auf die Ukraine war der Start für die Regierung nicht einfach, sie musste immer auf neue Situationen reagieren. Aber der Umgang mit den Landwirten als Berufsstand ließ viel zu wünschen übrig. Die Politik war stark grün-ideologisch geprägt und hat keine Ansätze erkennen lassen, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Europa zu stärken. National wurden EU-Regeln überboten, wie beim Tierschutzgesetz, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und dem Zukunftsprogramm Pflanzenschutz. Man musste den Eindruck gewinnen, das Ziel sei, die Tierhaltung abzubauen. Özdemir hat nie verstanden, dass die Landwirtschaft der Wirtschaftsmotor des ländlichen Raums ist.

Wie kann es weitergehen?

Man kann der Ampel-Regierung nicht die alleinige Schuld geben. Auch die vorherige Agrarpolitik hat uns nicht genügend vorangebracht. Politik muss lernen, der Landwirtschaft Freiheiten zu lassen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die unternehmerisches Handeln unterstützen.

Auf dem Hof Lucht sind selbstverständlich Frauen im Team. Hier ist Klaus-Peter Lucht im kurzen Austausch mit Mitarbeiterin Sylvia Rehder.

Wie hat sich die politische Arbeit des DBV verändert durch die großen Demonstrationen?

Mein Eindruck ist, dass wir in Berlin als Landesbauernverbände mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) sehr viel enger zusammengerückt sind. Wir achten sehr genau darauf, was beispielsweise in Sachsen, in Bayern oder Schleswig-Holstein passiert. Die Wahlergebnisse haben einen Rechtsruck in den jüngeren Bundesländern widergespiegelt, den wir auch sehen.

Auch das Verhältnis zwischen Hauptamt in Berlin, den Präsidenten aus den Bundesländern und Joachim Rukwied ist sehr viel nahbarer geworden, man könnte sagen bodenständiger, als es vielleicht früher war. Wir empfinden als Landespräsidenten, dass der Verband stärker zusammengewachsen ist. Ein kleines Beispiel sehe ich in Folgendem: Ich hatte angeregt, über eine WhatsApp-Gruppe zwischen Landespräsidenten und DBV nachzudenken. Es hat genau eine Stunde gedauert, dann stand die Leitung. Diese Kommunikationsmöglichkeit wird jetzt intensiv genutzt.

Die Demonstrationen haben uns als Berufsstand und Verband aufgewertet gegenüber der Politik. Unsere Wahrnehmung ist deutlich besser und sichtbarer geworden. Es scheint auch ein gewisser Respekt davor zu bestehen, wir könnten jederzeit wieder mit den Schleppern losfahren und für unsere berechtigten Anliegen auf die Straße gehen. Vielleicht war das lange überfällig. Dass wir über so einen langen Zeitraum so viele Menschen mobilisieren konnten, egal mit welcher Aktion, hat die Politik sehr beeindruckt, egal von welcher Partei. Das unterstreicht, wo wir heute stehen.

Wir haben ein gutes Maß gefunden, wir demonstrieren nicht ständig, aber der Politik ist klar geworden: Wir könnten es tun. Wir werden uns weiter die Möglichkeit von Demonstrationen offenhalten, punktuell, in einem angemessenen Zeitraum und immer sachlich, friedlich, demokratisch. Das hat das Ansehen des Berufsstandes noch einmal nach oben geschraubt.

Das ist ein großer Schritt. Können Sie dabei noch alle mitnehmen?

Das ist ein Riesenschritt. Dabei geht es nicht um groß oder klein. Es geht um jeden landwirtschaftlichen Betrieb, das sehen wir auch am starken Strukturwandel. Es hören nicht nur zwei Prozent der Betriebe auf, wie in vergangenen Jahren, sondern fünf oder sechs und in einigen Regionen sogar sieben Prozent, auch hier in Schleswig-Holstein. Das macht uns alle sehr nervös. Die ländlichen Räume und die Betriebsstrukturen werden sich verändern und Politik muss begreifen, dass sie aktuell nicht den richtigen Weg dafür geht.

Welche Hebel hat der BVSH in Bewegung gesetzt, um das zu ändern?

Wir standen immer im Austausch mit der Landesregierung, um Vereinfachungen zu erreichen. Wir haben eine Strategiegruppe Bürokratie und Entbürokratisierung eingerichtet mit Bauernverband, Landwirtschaftskammer und Landwirtschaftsministerium. Wir kommen gut voran. Die Gespräche sind bei der Hausleitung auf Minister- und Staatssekretärsebene angesiedelt und sie zeigen eine sehr gute Entwicklung.

Einiges konnte jetzt angegangen werden, wie der Maßnahmenkatalog für Antibiotika in der Rinderhaltung. Der Fragebogen muss kürzer werden. Ich erwarte im ersten Quartal die Fertigstellung. Wir haben einen großen Schritt gemacht im Baurecht. Schweineställe dürfen ohne großen Bauantrag mit Ausläufen versehen werden. Das hat von Januar bis Anfang September gedauert. Daran haben Landwirtschafts-, Umwelt- und Innenministerium zusammen gearbeitet.

Das Dauergründlandgesetz in Schleswig-Holstein wird angepasst an EU-Normen. Mir ist wichtig, dass auch in den Niederungen Grünlanderneuerung möglich ist, nicht nur durch Schlitzen, sondern auch durch Fräsen, oder punktueller Pflanzenschutzeinsatz, beispielsweise gegen Ampfer.

Beim Moorschutz wird immer wieder diskutiert, welche Flächen vernässt werden sollen. Flächen, die topografisch passend liegen, kämen dafür infrage. In den Niederungsregionen, in denen die Milchwirtschaft stark ist und die Betriebe zukunftsfähig, brauchen wir landwirtschaftliche Lösungen. Dort muss man mit höheren Wasserständen wirtschaften. Das können die Betriebe. Das bedeutet dann zwar nicht 100 % Klimaschutz, aber immerhin 70 oder 80 %. So bleibt die Wirtschaftskraft in der Region.

Klaus-Peter Lucht beim Küchentischgespräch mit Mechthilde Becker-Weigel auf seinem Hof in Mörel. Fotos: Ulrike Baer

Sie sagten, die Demonstrationen haben positive Entwicklungen und Gespräche mit der Politik ausgelöst. Warum spiegelt die Stimmung in der Landwirtschaft das nicht wider?

Das ändert sich gerade. Die Berufsaussichten in der gewerblichen Wirtschaft werden nicht einfacher. Das nehmen auch die jungen Landwirte wahr. Wir müssen uns bewusster werden, was wir an Vorteilen und Privilegien durch unsere Lebenssituation haben. Wenn es um Verbesserungen geht, appelliere ich immer dazu, sich einzubringen und seine Interessen zu vertreten, beispielsweise im Gemeinderat, im Berufsverband oder einer Partei. Überall, wo man mitbestimmen kann, wird das Leben besser, das ist bislang meine Erfahrung. Es reicht nicht, nur auf die Straße zu gehen, wir müssen uns gesellschaftlich stärker einbringen. 

Mit welchen Erwartungen gehen Sie in das neue Jahr?

Ich gehe in dem Bewusstsein ins neue Jahr, dass wir in Schleswig-Holstein in einer Gunstregion leben und wirtschaften dürfen und dass die Bäuerinnen und Bauern bereit und in der Lage sind, Nahrungsmittel höchster Qualität zu erzeugen. Das Jahr 2025 wird durch die Neuwahl politisch sehr spannend. Meine Erwartung ist, dass die Vertreter der Politik bereit sind, die Leistungsfähigkeit des Berufsstandes anzuerkennen und es als ihre Aufgabe sehen, sich für Wettbewerbsfähigkeit und faire Handelsbedingungen einzusetzen. Wenn das der Fall ist, können wir die vor uns liegenden Herausforderungen annehmen und mit allen Generationen positiv in die Zukunft blicken.

Aufforstung im Flugmodus

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Die Anlage neuer Wälder und die Wiederaufforstung von Waldflächen, die durch schwere Schäden ihren Baumbewuchs verloren haben, sind aktuell eine der wichtigsten Aufgaben der Forstwirtschaft. Dafür gibt es bewährte, aber auch ganz neue Arbeitsverfahren der Pflanzung und der Saat von Bäumen. In Lübeck wurde am 12. Dezember ein in Schleswig-Holstein noch wenig genutztes Verfahren vorgestellt: Die Waldbegründung mithilfe einer Drohne. Es lohnt sich, dieses Verfahren einer Saat aus der Luft einmal genauer anzusehen.

Das vorgestellte Saatprojekt ist Teil einer Grundsatzentscheidung der Hansestadt Lübeck, auf ihrem Gebiet 100 ha neuen Wald zu schaffen. Dieses Gemeinschaftsprojekt der Bereiche Stadtwald, Liegenschaften und Naturschutz soll dem Klimaschutz, aber auch dem Biotopverbund dienen. 2024 wurden in der Försterei Falkenhusen südlich der Stadt 15 ha neuer Wald auf städtischen Domänenflächen begründet. Davon wurden 8 ha Eiche bodengebunden gesät, 2 ha bepflanzt und 5 ha werden mit Drohnensaat begründet. Dieser Auftrag wird durch die Firma Skyseed durchgeführt. Zur Vorstellung des Verfahrens begrüßten Ludger Hinsen, Senator für Ordnung und Umwelt der Hansestadt Lübeck, Annalena Joch als zuständige Revierleiterin und Ole Seidenberg von Skyseed die versammelten Vertreter von Stadt, Presse und Forst beim ehemaligen Stadtgut Niendorf. Die Fläche soll als neuer Pionierwald mit einer ökologisch wertvollen Krautflora als Zeitmischung begründet werden. Hierzu wurden bereits Berg- und Spitzahornsamen mit der Drohne ausgebracht, am Vorführungstag wurden Erle und Birke gesät und Ulmen sowie die Krautmischung werden im Frühling nachgesät.

Begrüßung an der Saatfläche in Lübeck (v. r.): Umweltsenator Ludger Hinsen, Revierleiterin Annalena Joch und Ole Seidenberg

Vorbereitung der Aussaat

Für jedes Saatprojekt sind die passenden Vorbereitungen nötig. Die meisten Baumsamen sind sogenannte Mineralbodenkeimer. Das Saatgut braucht also mit dem Zeitpunkt der Keimung Anschluss zum Boden, um darin wurzeln zu können und rechtzeitig mit ausreichend Wasser versorgt zu sein. Die Fläche in Lübeck wurde als ehemals landwirtschaftliche Fläche geeggt. Das schon wieder durchtreibende Gras ist als Konkurrenz und ungewollte „Auffang-Vegetation“ allerdings nicht optimal. Wiederaufforstungen auf geschädigten Waldflächen können dadurch gut vorbereitet werden, dass eine oberflächliche Räumung mit Roderechen stattfindet, der den Oberboden aufkratzt. Eine tiefere Bodenstörung, zum Beispiel durch Mulchen, stört die Kapillarität und ist wenig sinnvoll. Idealerweise sät man direkt mit der Räumung des Bestandes, wenn durch die Waldarbeit noch viele Bodenpartien offen liegen. Reisig und Gehölzreste sind eher von Vorteil, weil sie ein gutes Mikroklima und einen gewissen Schutz der Keimlinge bieten. Erst wenn sich auf der Fläche schon stark verdämmende Vegetation wie Brombeere, Adlerfarn oder Grasfilz durchgesetzt hat, ist sie für eine Saat meist nicht mehr geeignet.

Das Saatgut selbst wird aus nach Forstvermehrungsgutgesetz zugelassenen Beständen angekauft oder zur Verwendung im eigenen Betrieb vom Forstbetrieb zur Verfügung gestellt. Besonders geeignete Baumarten sind zum Beispiel Erle, Kiefer, Lärche, Eberesche, Birke, Douglasie, Küstentanne und Ahorn. Es muss dann „pelletiert“, also mineralisch ummantelt werden. Diese Beschichtung ist einerseits für das technische Handling der zum Teil winzigen Samen notwendig, zum anderen ist diese Hülle ein entscheidender Erfolgsfaktor für das Keimen und Überleben des Samens. Sie bietet Fraßschutz, Feuchtigkeit und Anwuchsförderung. Die Pelletierung wird ständig weiterentwickelt.

Schließlich muss für die Drohnensaat als Vorbereitung ein komplexes digitales Modell programmiert werden. Die Fläche wird erfasst und in Saatstreifen gegliedert. Diese Streifen werden dann automatisiert nach GPS-Signalen abgeflogen.

Technik der Ausbringung

Der Aussaatzeitpunkt hat einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg einer Aussaat. Grundsätzlich ist die Aussaatsaison im Winterhalbjahr. Innerhalb der Saison bestimmen aber die jeweilige Artenmischung, der Standort und die Witterung den jeweils idealen Zeitpunkt. So wurde in Lübeck der Ahorn nach der Saatguternte vorab, dann Erle und Birke und erst später Ulme und Kräutermischung ausgebracht. Am Vorführungstag waren gute, windstille und feuchte Bedingungen.

Die sehr leichten Samen der Pionierbaumarten werden als Saatpellets ummantelt ausgebracht.

Der Vorratsbehälter der Drohne wird mit dem pelletierten Saatgut gefüllt. Sie wird dann manuell gestartet und fliegt über der Fläche nach gespeicherten Karten- und Saat-Daten autonom. Die Flughöhe hängt von den Verhältnissen und ggf. Vorschriften ab. Die Samen werden über einen Kreisel ausgeworfen und bilden einen Saatstreifen, in dem das Saatgut zufällig zum Liegen kommt. Mit der in Lübeck eingesetzten Drohne können je Flug 12 kg Saat-Pellets ausgebracht werden. Dies reicht bei den hier ausgebrachten Baumarten für etwa 1 ha Fläche, sodass auf den geplanten 5 ha rund 65 kg ausgebracht werden. Ein Flug dauert etwa 20 Minuten, jeder Streifen ist 9 bis 10 m breit.

Betrachtet man die reinen Samenmengen, beträgt der Bedarf an Saatgut je Hektar etwa 10 bis 15 kg Ahorn, etwa 300 g Birke oder etwa 200 g Douglasie, um nur einige Beispiele zu nennen. Bei der Birke können daraus bis zu 300.000 Sämlingen entstehen. Untersuchungen zum Saaterfolg bei Douglasien ergaben rund 8.000 Sämlinge auf dem Hektar, von denen sich etwa 4.000 dauerhaft etablieren konnten. Die Kosten für die Drohnensaat sind stark von den jeweiligen Verhältnissen anhängig. Lage, Größe und der Zustand der Fläche spielen eine wichtige Rolle, aber auch die gewünschte Zielbestockung sowie die Verfügbarkeit des Saatgutes. Die Kosten setzen sich dann vor allem aus Planungs- und Programmierungskosten, Kosten der Ausbringungstechnik einschließlich – Logistik, den Kosten des Saatgutes und der Pelletierung zusammen. 200 g Douglasiensaat kostet derzeit etwa 300 €. Die Gesamtkosten des Systems von der Planung bis zum Saat-Abschluss beträgt je nach Flächengröße und Baumart derzeit etwa 2.000 bis 5.000 €/ha. Eine gewisse Flächenvorbereitung und der Wildschutz kommen gegebenenfalls noch hinzu.

Vor- und Nachteile

Für eine ungestörte Wurzelentwicklung ist jede Form der Saat vorteilhaft. Die ausgereiften Samen fallen auf den Waldboden und die daraus entstehenden Keimlinge bilden ein gutes Wurzelsystem aus. Die Folgen des Klimawandels mit Trockenphasen und Starkwindereignissen erfordern ein bestmögliches Wurzelsystem für langfristig vitale, stabile und resiliente Wälder. Zudem tritt kein „Pflanzschock“ ein, sodass die Jungpflanzen ohne Verzögerung an- und aufwachsen können. Drohnensaat ist derzeit besonders für leichte Samen geeignet. Schwere Samen wie Eicheln, Esskastanien und Nüsse sollten einige Zentimeter tief in den Boden verbracht werden und sind für eine oberflächliche Saat per Drohne eher ungeeignet. Zudem bedarf es für die schweren und großen Samen zur effektiven Befliegung auch großer Drohnen mit hoher Zuladungslast oder die Zahl der Flüge würde sich deutlich erhöhen.

Vor allem große, gut zu überfliegende Flächen der Erst- und Wiederaufforstung sind für die Drohnensaat geeignet. Wenn die Flächen zu klein werden, stehen nach Aussage von Skyseed selbst Rüstungs- und Anfahrtzeiten in keinem guten Verhältnis zur eigentlichen Aussaat mehr. Die Firma empfiehlt, in einer Region mindestens 5 bis 10 ha Aussaatfläche zusammenzustellen. Die einzelnen Teilflächen können dann auch deutlich kleiner ausfallen, insbesondere wenn kein Umsetzen der Drohne nötig ist. Des Weiteren spielt die Drohnensaat ihre Unabhängigkeit vom Gelände vor allem dann aus, wenn es sich um schwer erreichbare oder kaum begehbare Flächen handelt.

Samen von Waldbäumen sind vielen Gefahren ausgesetzt. Mäuse, Schnecken und Vögel fressen Samen, die Keimlinge können dann von weiteren Pflanzenfressern aufgefressen werden. Die Saatkörner selbst werden bei der Drohnensaat durch die Pelletierung geschützt. Nach den Erfahrungen von Skyseed keimt ein Großteil der Samen schon, während er noch von der schützenden Pellet-Matrix umgeben ist. Im weiter folgenden Aufwuchs ist natürlich der Ausschluss von Wildschäden ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Saat. Hierfür dienen Wildschutzzäune und unterstützend oder sogar alternativ eine intensive Bejagung der eingesäten Fläche.

Wurde eine Wiederaufforstungsfläche zudem nicht oder nur sehr grob geräumt und vorbereitet, bietet der verbliebene Schlagabraum wie Kronenteile, Äste und Reisig nicht nur etwas Verbissschutz, dieser Strukturreichtum verbessert auch das Mikroklima und bilden die Grundlage für Humusaufbau und Nährstoffversorgung. Zudem spart eine „nachlässige“ Flächenräumung viel Geld!

Probleme können in den ersten Jahren bei der Begleitwuchsregulierung auftreten: Es gibt keine eindeutigen Pflanzreihen in der eher „chaotisch“ aufwachsenden Saat, und ungeräumte Flächen sind technisch nur schwierig zu bearbeiten. Auf der anderen Seite sollte die Zahl und Mischung der keimenden Gehölze sowohl eine Aufwuchsdichte mit „Reserve“ als auch eine gute Selbstdifferenzierung gewährleisten. Man muss als Verantwortlicher dann nur die Gelassenheit mitbringen, weder die Mischungsanteile noch die Mischungsform bis ins Letzte vorgeben zu können.

Ausblick

Die Saatdrohne im Flug über der eingezäunten Erstaufforstungsfläche

Die Drohnensaat ist eine recht junge Technologie. Sie kann und soll die bisher bewährten Verfahren der Waldbegründung sicher nicht ersetzen aber eine gute zusätzliche Möglichkeit vor allem auf großen, schwer erreichbaren Flächen darstellen. Nutzt man darüber hinaus die Ergänzungsmöglichkeiten mit krautigen, nicht verdämmenden Pflanzen, kann man vor allem auf Kalamitätsflächen eine schnelle Beschattung herstellen, den Boden vor Austrocknung schützen, Verbiss reduzieren, Nährstoffexporte verhindern und das Bodenleben fördern. Ohnehin ist die Waldentwicklung ja ein dynamischer Vorgang. Sät man beispielsweise zunächst eine standortgerechte Mischung von Pionierarten, entsteht ein Vorwald, in den dann später weitere Zielbaumarten wie Buche oder Weißtanne oder in Lücken auch Lichtbaumarten ergänzend gepflanzt werden können.

Die Saat ist natürlich auch Bodengebunden möglich, von der Handsaat bis zu kleinen, leichten Maschinen, die direkt den Oberboden verwunden und das Saatgut ausbringen. Diese soll so leicht sein, dass auch bei flächigem Befahren keine Bodenschäden auftreten. An der Entwicklung solcher Aggregate wird intensiv geforscht.

Wie bei jedem neuen Verfahren müssen noch einige Erfahrungen gesammelt werden, auch wenn die bisherigen Ergebnisse vielversprechend sind. Und wie bei jeder Saat brauchen die Verantwortlichen Geduld und Zuversicht. Besonders bei der Wiederaufforstung wenig geräumter Flächen kann es durchaus einige Jahre dauern, bis aus dem im Schutz eines Reisigzweiges gekeimten Samen eine sichtbare, vitale Fortpflanze geworden ist. Waldbau ist nun einmal nichts für ungeduldige Menschen.

Düngermarkt – Wo geht die Reise hin?

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Die Düngemittelpreise waren in den letzten Monaten auf einem relativ niedrigen Niveau. Wenn man es mit den Preisniveaus der Vorjahre vergleicht. Trotzdem ist die Nachfrage fast europaweit extrem niedrig gewesen. Hier spielt natürlich der niedrige Getreidepreis die entscheidende Rolle, denn im Vergleich zu den Getreidepreisen waren Düngemittel immer noch zu teuer. Dementsprechend ist nach wie vor sehr viel Getreide der letzten Ernte noch nicht vermarktet. Das daraus resultierende Liquiditätsdefizit ist die Hauptursache für die geringe bis kaum vorhandene Nachfrage nach Düngemitteln.

Düngemittel verlassen ihr Preisniveau

Doch die seit längerem angekündigten Preiserhöhungen der Düngemittelhersteller machen sich mittlerweile auch in den regionalen Preisen der Landhändler bemerkbar. So ergab die Preisermittlung der Landwirtschaftskammer in der Weihnachtswoche moderate Preiserhöhungen quer durch die gesamte Düngemittelpalette. Dies wurde bisher von Seiten der Düngemittelhersteller immer mit den gestiegenen Gaspreisen begründet. Doch die europäischen Gaspreise sind im Laufe des Dezembers gefallen, so dass die höheren Preisforderungen besonders für Stickstoffdünger zum jetzigen Zeitpunkt doch etwas überraschend kamen.

Hohe Last-Minute-Nachfrage erwartet

Unter Berücksichtigung bisher nicht erfolgter Einkaufsaktivitäten europäischer Landwirte, aber auch internationaler Großeinkäufer wird mit deutlichen Preisaufschlägen im Frühjahr 2025 zu rechnen sein. Ein erster Indikator könnte die indische Ausschreibung von insgesamt 30.000 Tonnen NPK-Dünger sein. Diese Ausschreibung endete am 16. Dezember, allerdings war bis Redaktionsschluss noch kein Ergebnis bekannt. Indien würde damit zu einer ersten erheblichen Entlastung des aktuellen Angebotsüberhangs beitragen, wenn es denn zum Abschluss kommt. Doch neben den europäischen Landwirten, die ihre Düngemitteleinkäufe weiter vor sich herschieben, haben auch die Landwirte in Brasilien ihren Düngereinkauf zu einem „Last-Minute-Geschäft“ gemacht. Hier beginnt die Maisaussaat im Februar und ein erheblicher Teil der dafür benötigten Düngemittel ist ebenfalls noch nicht eingekauft, was auch zu logistischen Herausforderungen führt.

Schwacher Euro ungünstig für Düngerimporte

Aufgrund der geringen Nachfrage haben europäische Düngemittelhersteller ihre Produktion zuletzt massiv heruntergefahren. Sollte sich die von vielen Marktbeobachtern prognostizierte Last-Minute-Nachfrage der europäischen Landwirte bestätigen, werden zusätzliche Düngemittel importiert werden müssen. Auch hierfür ist die Lage aktuell ungünstig, denn der schwache Euro verteuert die in Dollar gehandelten Düngemittel zusätzlich. Die europäischen Düngemittelhersteller haben in den letzten Monaten mehrere Versuche unternommen, die Preise zu erhöhen. Dies wurde immer wieder durch die fehlende Nachfrage seitens der Landwirte vereitelt. Das ihnen dies auch im Frühjahr erneut gelingen wird, ist fraglich, da die weltweite Nachfrage anziehen wird. Es sprechen also viele Argumente für einen weiteren Anstieg der Düngemittelpreise in den kommenden Monaten, während Argumente für gleichbleibende oder gar fallende Preise aus heutiger Sicht nur schwer herzuleiten sind.

Bestimmungsmethoden im Vergleich

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Ein erfolgreicher Übergang der Milchkühe von der Trächtigkeit hin zur Laktation ist für den Erhalt der Tiergesundheit sowie der Wirtschaftlichkeit der Milchproduktion von großer Bedeutung.

Sehr schnelle Milchleistungssteigerungen zu Laktationsbeginn, eine im Vergleich dazu aber nur langsam steigende Futteraufnahme bedeuten für viele Kühe eine stärker ausgeprägte negative Energiebilanz und folglich die kompensatorische Nutzung von Körperfettreserven. Dieses kann zur unphysiologischen Ansammlung von Ketonkörpern – Aceton, ß-Hydroxybutyrat (ßHB) und Acetoacetat (AcAc) – und zu Veränderungen des Fett- und Eiweißgehaltes sowie des Fett-Eiweiß-Quotienten (FEQ) in der Milch führen.

Ein Zustand erhöhter Gehalte an Ketonkörpern, die im Blut und Harn sowie in der Milch und der Atemluft nachgewiesen werden können, wird als Ketose definiert. Es handelt sich dabei um eine Störung des Energiestoffwechsels. Die Ketose zählt zu den bedeutenden Stoffwechselerkrankungen bei Milchkühen und tritt vermehrt in der Phase des Übergangs von der Trockenstehphase in die Laktation auf.

Ketose – Bestimmungsmethoden

Da Ketosen in Verbindung mit Milchleistungseinbußen, einer erhöhten Infektionsanfälligkeit (Klauen, Euter und Gebärmutter), Fruchtbarkeitsproblemen, erhöhtem Risiko für Labmagenverlagerungen, Abmagerung und einer verkürzten Nutzungsdauer der Tiere stehen, kommt der Diagnose von Ketosen eine große Bedeutung zu.

Die subklinische Form, also ohne eindeutige Symptome, tritt deutlich häufiger auf als die klinische Ketose. Daher ist eine frühzeitige Diagnose der Tiere nur über die Anwendung eines konsequenten Ketose-Monitorings möglich. Für die Durchführung stehen in der Praxis derzeit verschiedene Testsysteme zur Verfügung, die auf der direkten Untersuchung verschiedener Körperflüssigkeiten der Tiere basieren oder über die Auswertung der Milchinhaltsstoffe in Kombination mit weiteren Kennzahlen eine Abschätzung des Ketoserisikos vornehmen (siehe Abbildung 1).

Die Testmethoden auf Ebene des Einzeltieres umfassen:

Bluttestung im Referenzdiagnostiklabor (quantitativ)

Blut-Schnelltests (quantitativ)

Harn-Schnelltests (semiquantitativ)

Milch-Schnelltests (semiquantitativ)

Aussagen über das Vorkommen von Ketosen auf Herdenebene können aus den nachfolgenden Methoden abgeleitet werden:

Fett-Eiweiß-Quotient

Mittlere Infrarotspektroskopie

KetoMIR-System

Untersuchung in einem Praxisbetrieb

In einer siebenmonatigen Untersuchung (1. März bis 14. Oktober 2023) in einem Praxisbetrieb in Schleswig-Holstein wurden fünf verschiedene Methoden zur Bestimmung von Ketosen eingesetzt, um das Ketosevorkommen zu ermitteln und dabei einen Vergleich der Systeme durchzuführen.

Für die Datenerfassung wurden folgende Schnelltests mit den dargestellten Grenzwerten genutzt:

1. Blut-Schnelltest:

BHB-Check, TaiDoc Technology Corporation, Taiwan

subklinische Ketose:
1,2 bis 2,9 mmol ßHB/l Blut, klinische Ketose: ≥ 3,0 mmol ßHB/l Blut

2. Harn-Schnelltest:

Medi-Test Keton, MACHEREY-NAGEL GmbH & Co. KG, Düren

keine Ketose: = 0 mmol AcAc/l Harn, Ketose: > 0 mmol AcAc/l Harn

3. Milch-Schnelltest:

Servotest Vet und WDT Ketonkörper-Teststreifen für Milch, servoprax GmbH, Wesel

keine Ketose: < 100 µmol ßHB/l Milch, Ketose: ≥ 100 µmol ßHB/l Milch

Der Blut-Schnelltest arbeitet als quantitativer Test, bei dem ein Teststreifen in das entsprechende Handmessgerät eingelegt und ein Tropfen Blut auf den Streifen aufgebracht wird. Als Ergebnis wird der ßHB-Gehalt als Zahlenwert angezeigt. Demgegenüber handelt es sich bei den Harn- und Milchschnelltests um sogenannte semiquantitative Farbumschlag-Tests. Die Teststreifen werden kurz in die entsprechende Flüssigkeit getaucht, anschließend reagieren die Testfelder mit der Flüssigkeit und verfärben sich. Die Farbveränderung kann nach der definierten Reaktionszeit mit einer Farbskala verglichen und daraus die Ketonkörperkonzentration abgeschätzt werden.

Zusätzlich zu den Testmethoden auf Basis des Einzeltieres wurden die Ergebnisse der monatlichen Milchleistungsprüfung des Landeskontrollverbandes Schleswig-Holstein (LKV) genutzt und dabei der FEQ und das im Februar 2023 eingeführte KetoMIR-System zur Beurteilung der Ketose-Gefährdung herangezogen. Die milchleistungsprüfungsbasierten Vorhersagesysteme bieten im Vergleich zu den Schnelltests den Vorteil, dass die Untersuchungs- und Auswertungsaufgaben durch den LKV übernommen werden und damit eine Konstanz durch einheitliche Testung und Dokumentation erreicht werden kann.

Als Basis der KetoMIR-Bewertung dienen Spektraldaten der Milchproben, aus denen bisher über die Anwendung einer Kalibrationsgleichung die Milchinhaltsstoffe abgeleitet werden. Die Spektraldaten werden dafür in einem gemischten Modell für die Berechnung des Ketose-Risikos genutzt. In dieses fließen neben den tierbezogenen Angaben (Laktationswoche, Laktationsnummer, Rasse) auch die aus den MIR-Spektraldaten ermittelten Milchinhaltsstoffe (Fett, Eiweiß, Laktose), Ketonkörper (Aceton), Fettsäuren und Mineralien ein.

Die Harn-Schnelltests zeigten, entgegen der milchbasierten Teststreifen, eine zufriedenstellende Genauigkeit dieser Testmethode.

Aus den Berechnungen des gemischten Modells ergibt sich ein kontinuierlicher Wert, der zwischen 0 und 1 liegt. Die Ergebnisse werden dann einer der drei Klassen des KetoMIR-Index zugeordnet, woraus sich die jeweilige Risikoeinschätzung für das Einzeltier ableitet:

Klasse 1 = geringes Ketoserisiko,

Klasse 2 = mittleres Ketoserisiko,

Klasse 3 = hohes Ketoserisiko.

In der Testung diente der Blut-Schnelltest als Referenz für die Berechnung der Korrelation sowie der Qualitätsparameter. Proben mit einem ßHB-Wert von 1,2 bis 2,9 mmol/l Blut wurden als subklinische Ketose und mit einem Wert ≥ 3,0 mmol ßHB/l Blut als klinische Ketose charakterisiert.

Insgesamt wurden 134 Tiere nach ihrer Kalbung einmal wöchentlich in den ersten drei Laktationswochen zeitgleich mit den drei Schnelltests untersucht. Zusätzlich kamen für den Vergleich die Ergebnisse der Milchleistungsprüfungen zum Einsatz, die zeitlich nahe an einer Testung mittels Schnelltests lagen. Aufgrund des monatlichen Intervalls der Milchleistungsprüfung reduzierte sich der verfügbare Datensatz für den Vergleich des FEQ und des KetoMIR-Systems mit den anderen Bestimmungsmethoden, was bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen ist.

Korrelationen der Messergebnisse

Eine Korrelationsanalyse der Messergebnisse der verschiedenen Tests ergab, dass die vor Ort im Betrieb eingesetzten Schnelltests eine höhere Korrelation zeigten als die Ketoseeinschätzungen, die aus den Daten der Milchleistungsprüfung bestimmt wurden (Tabelle 1).

Die Harn-Teststreifen können nach dem Bewertungsmaßstab, der von JANSEN (2022) angewendet wurde, mit einer Korrelation von 0,716 zur Referenz des Blut-Schnelltests in die Kategorie einer hohen Korrelation eingeordnet werden und zeigten insgesamt die besten Ergebnisse. Die Ergebnisse der Milch-Teststreifen ergaben eine moderate Korrelation mit einem Korrelationskoeffizienten von 0,493. Die Korrelationen von KetoMIR beziehungsweise FEQ mit dem Blut-Schnelltest, der in diesen Untersuchungen als Referenz galt, waren mit 0,227 und 0,165 gering.

Für die berechnete Korrelation zwischen FEQ und Blut-Schnelltest gab es darüber hinaus keine Signifikanz.

Die Abbildungen 2 und 3 zeigen die Beziehungen der Messwerte des Blut-Schnelltests zu denen der Harn-Teststreifen beziehungsweise zu denen der Milch-Teststreifen.

Das Bestimmtheitsmaß für den linearen Zusammenhang zwischen den Messwerten des quantitativen Blut-Schnelltests und denen der semiquantitativen Harn-Teststreifen war mit 0,751 (Pearson Korrelationskoeffizient: 0,866, p<0,001) hoch und zeigt damit eine enge Beziehung (Abbildung 2).

Für den Milch-Schnelltest ergab sich eine schlechtere Korrelation mit dem Blut-Schnelltest (Abbildung 3).

Das Bestimmtheitsmaß für diesen linearen Zusammenhang lag bei 0,438 (Pearson Korrelationskoeffizient: 0,662; p<0,001) und zeigte damit eine mittlere Beziehung.

Gesamtübersicht Qualitätsparameter

Tabelle 2 zeigt eine Gesamtübersicht der Qualitätsparameter Sensitivität, Spezifität, Falsch-Positiv-Rate und Falsch-Negativ-Rate für die jeweiligen Testverfahren mit dem BHB-Check (TaiDoc, Taiwan) als Referenz.

Für die Schnelltests sind verschiedene Grenzwerte getestet worden, ab dem ein positiver Ketose-Status angenommen werden kann. In allen Fällen bewirkt eine Erhöhung des Grenzwertes die Reduzierung der Sensitivität (beschreibt beziehungsweise misst in diesem Fall den Prozentsatz „kranker“ beziehungsweise ketoseverdächtiger Kühe, die korrekt als solche erkannt wurden) und Erhöhung der Spezifität (beschreibt beziehungsweise misst in diesem Fall den Prozentsatz gesunder beziehungsweise nicht ketoseverdächtiger Kühe, die korrekt als solche und damit gesund erkannt wurden).

Da der Einsatz von Schnelltests darauf abzielt, subklinische Ketosen zu erkennen und mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Leistung der Tiere zu verhindern, wird vorrangig eine hohe Sensitivität der Tests angestrebt.

Dabei zeigte der Harn-Schnelltest insgesamt bei einem Grenzwert > 0 mmol AcAc/l Harn die höchste Kombination von Sensitivität (84 %) und Spezifität (69 %). Jede erkennbare Farbveränderung der hier verwendeten Harn-Teststreifen sollte damit als Hinweis auf eine ketotische Belastung gewertet werden.

Für den betrachteten Milch-Schnelltest ergab sich die höchste Kombination aus Sensitivität und Spezifität bei der Anwendung eines Grenzwertes von ≥ 0,5 mg ßHB/100 ml Milch. Eine Sensitivität von 84 % und eine Spezifität von 58 % wurden ermittelt.

Die ausgewerteten MLP-Daten zeigten im Vergleich zu den Schnelltests niedrigere Qualitätswerte. So konnte in dieser Datenaufnahme mit dem KetoMIR-System eine maximal mögliche Sensitivität von 52 % erreicht werden. Die Spezifität lag bei 65 %. Bei der Anwendung des neuen populationsabhängigen FEQ (GLATZ-HOPPE 2022) wurde eine Sensitivität von 31 % und eine Spezifität von 80 % erreicht. Das „alte“ beziehungsweise ehemalige FEQ-System mit einem FEQ-Grenzwert > 1,5 zeigte für diese spezielle Datenaufnahme eine Sensitivität von 24 % sowie eine Spezifität von 89 %.

Hierbei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass diese milchdatenbasierten Systeme nicht den Anspruch haben, Einzeltiere für zum Beispiel therapeutische Maßnahmen zu identifizieren, sondern um Managemententscheidungen auf Herdenebene oder für Teilgruppen anzupassen.

Fazit

Im Rahmen dieser Studie wurden verschiedene Schnelltests zur Ketoseeinschätzung sowie das auf Spektraldaten von Milchproben basierende KetoMIR-System miteinander verglichen. Eine Laboranalyse des ßHB-Gehaltes fand hierbei nicht statt, sodass die ßHB-Bestimmung aus dem Blut mittels Schnelltest nicht mit solchen im Labor analysierten Werten verglichen wurde. Anhand zahlreicher anderer, vergleichbarer Untersuchungen, die Laboranalysen als Referenz verwendeten, ist jedoch abzuleiten, dass die Blut-Schnelltests stets die höchste Korrelation und besten Qualitätsparameter im Vergleich zu den anderen Bestimmungsmethoden zeigen. Daher wurde in dieser Untersuchung der Blut-Schnelltest als Referenz angesehen.

Die Qualitätsparameter der Harn-Schnelltests zeigten eine zufriedenstellende Genauigkeit dieser Testmethode. Milchbasierte Teststreifen hingegen können anhand dieser Untersuchung nur bedingt empfohlen werden.

Die ermittelten Qualitätsparameter der milchleistungsbasierten Daten bestätigten die Aussage, dass diese Ergebnisse nicht für die Identifizierung von subklinischen oder klinischen Ketosen des Einzeltieres genutzt werden können, sondern der Unterstützung im Herdenmanagement dienen. Eine ergänzende Nutzung von Schnelltests bleibt daher unverzichtbar, um betroffene Einzeltiere zeitnah diagnostizieren und therapieren zu ­können.

Widerspruchsfrist beachten

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Die Prämienbescheide und dazugehörige Anlagen für die EU-Direktzahlungen für das Antragsjahr 2024 wurden in Schleswig-Holstein am 20. Dezember 2024 digital an die Antragsteller-Postfächer im Profil Inet gesendet. Die Antragsteller haben daher eine Benachrichtigung über die neuen Dokumente per Mail erhalten. Bevollmächtigte Berater haben laut Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) keine Berechtigung, die Bescheide im Postfach abzurufen. Alle Antragsteller müssen sich daher mit ihrer Betriebsnummer und dem eigenen Passwort einloggen.

Die Widerspruchsfrist endet einen Monat nach Abruf des elektronischen Bescheides. Bei Abruf zum Beispiel am 22. Dezember 2024 endet die Widerspruchsfrist am 22. Januar 2025. Wurde im Rahmen des Sammelantrages die postalische Zusendung des Antrags angefordert, kommt der Bescheid Anfang Januar per Post. Die Widerspruchsdauer beträgt dann einen Monat ab dem dritten Tag nach der postalischen Aufgabe des Bescheides – jedoch nur, wenn der Bescheid nicht schon vorher elektronisch abgerufen wurde. Für einen eventuellen Widerspruch können sich BVSH-Mitglieder gerne rechtzeitig bei ihrer Kreisgeschäftsstelle melden.

Sicher in die Düngesaison 2025 starten

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Mit dem Beginn der Düngesaison 2025 müssen Landwirte in Schleswig-Holstein komplexe regulatorische Anforderungen bewältigen. Die Düngeverordnung (DüV) verlangt eine präzise vorausschauende Düngebedarfsermittlung (DBE) bereits vor der ersten Gabe an Stickstoff (N) und Phosphat (P). Die Berechnung muss detailliert dokumentiert werden und im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden können.

Der ermittelte Düngebedarf von N und P über eine DBE ist von einigen Parametern abhängig. Als Basis dient hierbei der betriebsindividuelle mehrjährige Ertragsdurchschnitt der zu düngenden Kultur, von dem alle für den N und P-Bedarf relevanten Parameter abgezogen werden. Im folgenden Artikel werden die einzelnen Schritte einer DBE detailliert beschrieben.

Grundlagen der Düngebedarfsermittlung

Die Berechnung des Düngebedarfs basiert primär auf dem betriebsindividuellen Ertragsdurchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Beispielhaft ist in Tabelle 1 eine N-Bedarfsermittlung für Wintergerste dargestellt. Für neu angebaute Kulturen können die Ergebnisse der Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein oder Durchschnittserträge vom Statistikamt Nord herangezogen werden: https://t1p.de/natsu

Bei den Versuchsdaten ist darauf zu achten, dass eine Reduktion um 15 % aufgrund des Parzelleneffekts erforderlich ist. Der anschließend ermittelte N-Düngebedarf gilt als rechtsverbindliche Obergrenze und darf durch erfolgende Düngemaßnahmen nicht überschritten werden. Weicht der betriebsindividuelle Ertragsdurchschnitt vom angegebenen Ertragsniveau der DüV ab, sind die N-Bedarfswerte durch Zu- beziehungsweise Abschläge anzupassen. Die Zuschläge sind bei maximal 40 kg N/ha gedeckelt. Die Berechnung der Abschläge erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren:

Standortspezifische Abschläge für Nmin

Zu Vegetationsbeginn muss der im Boden verfügbare Stickstoff (Nmin-Wert) ermittelt werden. Für Ackerkulturen – außer dem mehrschnittigen Feldfutterbau – erfolgt dieses üblicherweise anhand einer repräsentativen Probe, die in der Regel aus einer Bodentiefe von 0 bis 90 cm, unterteilt in drei Schichten (0 bis 30 cm, 30 bis 60 cm, 60 bis 90 cm), entnommen wird. Die Werte können durch betriebseigene Messungen, oder die Werte aus dem Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer SH von vergleichbaren Standorten herangezogen werden. Die Werte des Nitratmessdienstes werden üblicherweise in der zweiten Februarwoche im Bauernblatt in Ausgabe sechs und auch auf der Homepage der Landwirtschaftskammer SH veröffentlicht. Vor der Veröffentlichung aktueller Messergebnisse können langjährige Durchschnittswerte für die entsprechenden Naturräume genutzt werden, um eine rechtskonforme N-Bedarfsermittlung zu erstellen. Für 2025 gelten folgende vorläufige Nmin-Werte in (kg/ha) (siehe Tabelle 3).

Diese Angaben müssen später jedoch zwingend angepasst werden, falls die tatsächlichen Werte um mehr als +/− 10 kg N abweichen.

Folgende standortabhängige Abschläge sind zusätzlich zu den Nmin-Werten zu berücksichtigen:

N-Nachlieferung aus organischer oder organisch-mineralischer Düngung zu den Vorkulturen des Vorjahres – Anrechnung von 10 % der Gesamt-N-Menge (Abweichende Regelungen bei der Düngung, mit beispielsweise Kompost, beachten)

N-Nachlieferung durch Vor- und Zwischenfrüchte

Humusgehalt des Bodens – bei mehr als 4 % Humusgehalt werden 20 kg N/ha abgezogen

Anrechnung von Herbstdüngung bei Winterraps und Wintergerste in Höhe des verfügbaren Stickstoffs

Die dann in der Praxis folgenden Düngemaßnahmen (N, beziehungsweise NH4 und P) dürfen den schriftlich ermittelten Düngebedarf nicht überschreiten. Dieser ermittelte N-Bedarf gilt somit als rechtsverbindliche Obergrenze.

Besonderheiten in der N-Kulisse

In den als „Rote Gebiete“ ausgewiesenen Flächen, die etwa 9,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche von Schleswig-Holstein umfassen, gelten zusätzliche Maßnahmen. Die Berechnung des Ertragsdurchschnitts erfolgt in der N-Kulisse anhand von fixen Daten aus den Jahren 2015 bis 2019. Auf diesen Flächen muss der ermittelte Stickstoffdüngebedarf um 20 % reduziert werden. Innerhalb der Kulturen können die Stickstoffbedarfe verschoben werden, was bedeutet, dass Kulturen durchaus in Höhe des N-Bedarfs ausgedüngt werden können, andere dann aber demensprechend deutlich restriktiver gedüngt werden müssen. Hier ist aber darauf zu achten, dass der N-Bedarf aller Flächen, die in der N-Kulisse liegen bei maximal 80 % bleibt. Zusätzlich müssen in der N-Kulisse die ausgeweiteten Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an N beachtet werden sowie die landesspezifischen Regelungen zur jährlichen Untersuchung von Wirtschaftsdünger und zur Teilnahme an der Düngeberatung N-Kulisse der Landwirtschaftskammer SH.

Phosphordüngung und Bodenversorgung

Neben der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff, ist auch eine schriftliche Bedarfsermittlung für Phosphor erforderlich, die vor der Ausbringung von wesentlichen Nährstoffmengen zu erstellen ist. Auch hier ist beispielhaft für Wintergerste eine Bedarfsermittlung in Tabelle 2 zu finden. Grundlage für die Berechnung ist eine maximal sechs Jahre alte Bodenanalyse. Unter Berücksichtigung der daraus ermittelten P-Bodenversorgung und dem zu erwartenden P-Bedarf (ermittelt über die langjährigen Durchschnittserträge) wird mit der Düngung die Bodengehaltsklasse C langfristig angestrebt (Richtwerte für die Düngung 2024). Bei Bodenversorgungswerten von über 25 mg P2O5/100 g Boden ist die Düngung auf die P-Abfuhr zu begrenzen. In diesem Fall darf im Rahmen einer dreijährigen Fruchtfolge der P-Bedarf für die entsprechenden Kulturarten nur bis zur Höhe der voraussichtlichen P-Abfuhr gedüngt werden. Wenn der Bodengehalt in der niedrig versorgten Stufe A vorliegt, ist ein P-Zuschlag zur P-Abfuhrmenge erforderlich, um bei mineralischen Böden 13 mg P2O5/100 g Boden zu erreichen und zu vermeiden, dass die Phosphatversorgung nicht ertragsbegrenzend wirkt.

Digitale Dokumentationspflichten

Seit dem Frühjahr 2023 müssen Düngedaten von allen Betrieben, die oberhalb der Bagatellgrenzen nach Düngeverordnung 2020 liegen, in Schleswig-Holstein gemäß Landesverordnung, über die Plattform ENDO-SH elektronisch dokumentiert werden: https://t1p.de/t1izu

Alle wichtigen Informationen zum Thema ENDO-SH sind unter folgendem Link zu finden: https://t1p.de/00j6h

Zu melden sind:

Schlagspezifischer Düngebedarf

Dokumentation der Düngung

Dokumentation der Weidehaltung

Berechnung der 170-kg-N-Obergrenze

Die Meldung der Düngedaten des Kalenderjahres 2024 muss bis zum Ablauf des 31. März 2025 über die Plattform an das LLnL erfolgen. Eine nicht erfolgte Meldung, eine nicht vollständige und auch eine nicht rechtzeitig erfolgte Meldung ist Ordnungswidrigkeiten-relevant und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Die ­Landwirtschaftskammer SH bietet ein EDV-Programm zur Düngeplanung und -dokumentation an, welches auf der Homepage heruntergeladen werden kann. Es ermöglicht die Erstellung der Düngebedarfsermittlung sowie die Bewertung und Verteilung von Wirtschafts- und Mineraldüngern. Die Berechnung von Grunddüngern und der Kalkung für eine hohe Nährstoffeffizienz ist ebenfalls über das bereitgestellte Tool möglich. Zusätzlich kann die Dokumentation der Düngung und der Weidehaltung sowie der Pflanzenschutzmaßnahmen erfolgen. Über eine XML-Schnittstelle können diese Daten im Anschluss in ENDO-SH eingelesen werden.

Fazit

Die Düngebedarfsermittlung 2025 erfordert präzise Berechnungen, umfassende Dokumentation und die Beachtung regionaler Besonderheiten. Es sollten frühzeitig alle notwendigen Daten erhoben werden und das digitale Meldesystem genutzt werden, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Düngedaten des Kalenderjahres 2024 sind bis zum 31. März 2025 an die Plattform ENDO-SH zu melden. Die Düngebedarfsermittlung sowie die Dokumentation der Düngung, die Dokumentation der Weidehaltung und die Berechnung der 170-kg-N-Obergrenze müssen auf dem Betrieb sieben Jahre nachgehalten und im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden. Eine digitale Unterstützung bietet an dieser Stelle das Düngeplanungsprogramm der Landwirtschaftskammer SH.


Termine zur Düngeberatung N-Kulisse

Folgende Termine stehen für die Düngeberatung für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter mit Flächen in der N-Kulisse im Jahr 2025 zur Verfügung:

13. Februar: Webseminar

10. Juni: Webseminar

12. November: Präsenz­seminar in Rendsburg

Die Anmeldung erfolgt über den Agrarterminkalender der Landwirtschaftskammer SH unter www.lksh.de/aktuelles/agrarterminkalender/


Biologie und Ökonomie auf Spitzenniveau

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Für die meisten Ferkelerzeuger in Schleswig-Holstein war das vergangene Wirtschaftsjahr erfreulich. Sowohl die biologischen als auch die ökonomischen Leistungen sind auf ein Spitzenniveau gestiegen.

In der jährlichen Auswertung der Mitgliedsbetriebe der Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein, die gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein durchgeführt wird, wurden 46 Betriebe mit angeschlossener Ferkelaufzucht ausgewertet.

Biologische Auswertung

Im Vergleich zum Vorjahr haben die Ferkelerzeuger wieder mehr remontiert, was möglicherweise auch zu der Erhöhung der lebend geborenen Ferkel (LGF) auf 37,4 Ferkel je Sau und Jahr (SuJ) geführt hat. Im Schnitt wurden 32,1 Ferkel abgesetzt (AGF/SuJ) und 30,9 verkauft.

Gute biologische Leistungen unter modernen, tierwohlorientierten Haltungsbedingungen kosten Geld. Foto: Karin Müller

Ökonomische Auswertung

Der wirtschaftliche Vorteil wurde in diesem Wirtschaftsjahr maßgeblich durch den guten Ferkelerlös bestimmt. Mit 101 € je Ferkel war dies im Mittel der Betriebe eine nochmalige Steigerung zum Vorjahr um 19 €. Somit konnten die Leistungen auf rund 3.230 €/ SuJ gesteigert werden.

Während die Futterkosten gesunken sind, stiegen alle anderen Direktkosten teilweise deutlich an. Rekordverdächtige 1.570 € Direktkostfreie Leistungen (DKfL) ohne Sonderzahlungen (SoZ) konnten durch die hohen Erlöse erzielt werden.

Festkosten im Überblick

Berücksichtigt werden in den direktkostenfreien Leistungen jedoch nur die variablen Kosten, daher ist die zusätzliche Betrachtung der festen Kosten von erheblicher Bedeutung. Dort sind als kalkulatorischer Ansatz (unter Neubaubedingungen) je Sau und Jahr für die Arbeitserledigungskosten 394 € angesetzt, für die kalkulatorischen Gebäudekosten 624 € und für die kalkulatorischen Gemeinkosten inklusive Zinssatz 317 €. In der Summe sind dies 1.335 € feste Kosten, was zu einem kalkulatorischen Betriebszweigergebnis von 233 € je Sau und Jahr führte.

Wurde für die Initiative Tierwohl (ITW) gewirtschaftet, hatten die Betriebe Kosten und Einnahmen daraus, die in der Tabelle 2 unter SoZ aufgeführt sind. Der größte Kostenblock für den dazugehörigen Mehraufwand bei 10 % mehr Platz und zusätzlichem Raufutter entsteht allerdings in den Festkosten. Dafür wird bei den kalkulatorischen Arbeitserledigungskosten 413 €, also 19 € mehr je Sau und Jahr angesetzt, bei den kalkulatorischen Gebäudekosten 655 € (21 € mehr) und bei den kalkulatorischen Gemeinkosten inklusive Zinsansatz 333 € (16 € mehr). So, dass das kalkulatorische Betriebszweigergebnis bei ITW-Teilnahme 235 € zeigt. Damit wird der deutliche Vorteil, der sich erst noch in den direktkostenfreien Leistungen zeigt, nahezu aufgebraucht.

Oberes und unteres Viertel

Das obere und untere Viertel wurde nach den DKfL eingeteilt. Also die zwölf Betriebe im oberen Viertel haben die höchsten DKfL und das untere Viertel die niedrigsten.

Die Punktewolke in Grafik 1 macht deutlich, dass der Zusammenhang zwischen den DKfL und den AGF deutlich gegeben war. Vor allem in den Jahren mit guten Ferkelerlösen stehen die Betriebe mit einer höheren Anzahl an Ferkeln günstig da. Der Ferkelerlös unterscheidet sich zwischen unteren und oberen Viertel nur um 3 € je Ferkel, aber dafür setzte das obere Viertel 7,4 Ferkel/SuJ mehr ab. Auch bei allen weiteren biologischen Kennwerten wird sichtbar, dass Betriebe sehr gute biologische Leistungen haben müssen, um zu den ökonomisch erfolgreichen zu gehören. Die Verluste bei den Sauen und Saugferkeln sind im oberen Viertel zirka 5 % niedriger und auch in der Ferkelaufzucht sind es 3,6 %, was zu 8,6 mehr verkauften Ferkeln/SuJ führt. Dadurch unterscheiden sich die beiden Viertel im Ferkelerlös um 960 €/SuJ. Jedoch spart das obere Viertel nicht an den Ausgaben. Beim Futter geben sie zirka 200 € mehr aus und auch die Veterinär- beziehungsweise Gesundheitskosten sind höher.

Wie teuer die Mehrleistung in der Biologie erkauft wird, ist immer wieder Grundlage der Diskussion auf den Betrieben. Dafür wurde nach AGF ausgewertet und die zwölf Betriebe mit den meisten abgesetzten Ferkeln mit dem Durchschnitt verglichen. Im Mittel setzte das biologisch obere Viertel mit 35,9 Ferkel 3,8 Ferkel mehr als der Durchschnitt ab.

Mit besseren biologischen Leistungen steigen auch die Ansprüche der Sauen an das Futter. Die biologisch besten 12 Betriebe kauften das Sauenfutter je dt im Schnitt 35 ct teurer ein und benötigten 34 kg/ SuJ mehr, was zu gut 18 € höheren Sauenfutterkosten/SuJ führte. Jedoch konnten die Futterkosten auf mehr Ferkel verteilt werden, was zu knapp 1 € günstigeren Sauenfutterkosten/AGF beim erfolgreichen Viertel führte.

Beim Ferkelfutter sieht es anders aus. Oft angeführte Argumente der Notwendigkeit hochwertigeren Ferkelfutters können nur teilweise durch die Auswertung bestätigt werden. In der Grafik 2 sind die AGF und der Ferkelfutterpreis aufgeführt. Erkennbar ist, dass im Bereich zwischen 25 und 34 abgesetzten Ferkeln kein Zusammenhang zum Ferkelfutterpreis besteht. Erst bei Leistungen über 34 abgesetzten Ferkeln steigt der Preis an. Im Vergleich zwischen biologisch oberen Viertel und Durchschnitt gibt es beim Ferkelfutter keinen Unterschied in den Kosten je Ferkel.

Steigende Veterinärkosten je Sau sind durch den großen Anteil der Impfkosten im Bereich der Saugferkel begründet. Bei den Veterinärkosten weisen Betriebe sowohl mit 28 als auch mit 35 AGF im besten Falle Veterinärkosten von lediglich 4 €/Ferkel und im teuersten Fall von 10,50 €/Ferkel auf. Ein direkter Zusammenhang kann aus unseren Auswertungen nicht erklärt werden.

Die Arbeitserledigungskosten je Ferkel sind sehr betriebsindividuell. Erfahrungsgemäß steigen der Betreuungsaufwand und damit die Lohnkosten erst bei sehr hohen biologischen Leistungen.

Fazit

Gute biologische Leistungen unter modernen, tierwohlorientierten Haltungsbedingungen kosten Geld. Seit Langem wurde das im abgeschlossenen Wirtschaftsjahr 2023/24 einmal wieder honoriert. Seit vielen Jahren war in diesem Jahr auch das kalkulatorische Betriebszweigergebnis mit 234 €/SuJ das erste Mal im guten Plus. Dies wird jedoch auch dringend benötigt, weil immer noch Löcher aus den Vorjahren zu stopfen sind, und neue Investitionen zum Beispiel bezüglich Umbau des Deckzentrum bevorstehen.