StartNachrichtenAgrarpolitikJahressteuergesetz 2024 lässt Wünsche offen

Jahressteuergesetz 2024 lässt Wünsche offen

DBV äußert Kritik am Referentenentwurf und kann bei der Bilanz der Bauernproteste einiges verbuchen
Von Mechthilde Becker-Weigel
Foto: Landpixel

Das Bundesfinanzministerium hat am Montag einen Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 vorgestellt. Das 240 Seiten starke Papier enthält Vorschläge für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche. Für die Landwirtschaft ist die Tarifglättung interessant, die die Regierung im Zuge der Verhandlungen zum Wachstums­chancengesetz versprochen hat. Die ­Vorstellungen von Regierung und Landwirtschaft scheinen noch nicht ganz deckungsgleich.

Nach dem Referentenentwurf aus dem Finanzministerium sollen Landwirte weiterhin ihre Einkommen über drei Jahre versteuern können, denn schlechte Jahre drücken das Ergebnis guter Jahre. Der Turnus von drei Jahren wird um die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 verlängert. Damit wäre die mehrjährige Gewinnglättung, welche die Bundesregierung als einen Ausgleich für den Wegfall des Agrardiesels zugesagt hat, auf sechs Jahre befristet.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) ging von einer unbefristeten Maßnahme aus. Zudem will die Regierung juristische Personen in der Landwirtschaft von der Steuerentlastung ausnehmen. Der Bund schätzt diese mit der Maßnahme verbundene Entlastung auf 50 Mio. € im Jahr. Den Wegfall der Agrardieselsteuerrückerstattung beziffert der DBV auf gut 440 Mio. €, davon entfielen auf 2024 schon 176 Mio. €.

Bei den landwirtschaftlichen Interessenvertretungen stieß der Entwurf des Bundesfinanzministeriums zum Jahressteuergesetz 2024 auf Unmut. Man hatte auf eine höhere steuerliche Entlastung für die Landwirtschaft gesetzt.

DBV-Präsident Joachim Rukwied kritisierte den Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes und forderte am Montag in Berlin Nachbesserungen. Rukwied sieht keine volle Kompensation für den Wegfall der Agrardieselrückvergütung. Abgesehen von der befristeten Tarifglättung enthalte der Gesetzentwurf keine weiteren steuerlichen Entlastungsmaßnahmen für die Betriebe.

Auch ist die Absenkung der Vorsteuerpauschale vorgesehen. Die sollte im Gegenzug zur Umsetzung des Wachstumschancengesetztes unberührt bleiben, dachte man. Jetzt ist im Referentenentwurf eine Kürzung von 9 % auf 8,4 % vorgesehen, und dies ab dem Tag der Gesetzesverkündung, also mitten im Wirtschaftsjahr mit einem wahrscheinlich hohen Aufwand an Bürokratie.

Blickt man bei der Bilanz der Bauernproteste auf die Habenseite, steht dort die Rettung der Kfz-Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Die Entscheidung zum Agrardiesel ist gefallen, aber der Abbau kommt später und zeitlich gestaffelt. Das Thema könnte vom DBV zur Bundestagswahl also nochmals auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Die Stilllegungsausnahme für dieses Jahr kommt so wie vom DBV gefordert und von der EU vorgeschlagen. Die Gewinnglättung wird rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre wiedereingeführt (ist beihilferechtlich noch zu genehmigen). Eine Gewinnrücklage wird geprüft.

Für die Glyphosatanwendung liegt ein Verordnungsvorschlag vor, der so weit keine weiteren Einschränkungen der EU-Zulassung vorsieht. Auf EU-Ebene wurden durch die Bauernproteste Änderungen oder Vereinfachungsvorschläge bei den Maßnahmen der GAP erreicht wie zum Beispiel der Entfall der Stilllegungspflicht. age, mbw

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