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Handelsvorteile haben weiter Bestand

EU beschließt Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine
Von Mechthilde Becker-Weigel
Polnische Landwirte demonstrieren gegen ukainische Agrarimporte in die EU. Foto: Imago

Der Handelsausschuss des EU-­Parlaments hat grünes Licht für die Verlängerung der Handelsliberalisierung mit der Ukraine bis 2025 gegeben. Der Trilog aus EU-Kommission, Rat und EU-­Parlament hat sich auf die Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine geeinigt. Es wurden auch Einfuhrbeschränkungen beschlossen. So soll es eine „Notbremse“ für Zucker, Geflügelfleisch, Eier, Mais, Hafer, Getreidegrütze und Honig geben. Der Referenzzeitraum schließt nun das Vorkriegsniveau stärker mit ein.

Mit 26 Stimmen dafür, acht Gegenstimmen und keiner Enthaltung billigte der internationale Handelsausschuss (INTA) die am Montag in den Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten erzielte vorläufige Vereinbarung, die die Handelsvorteile für die Ukraine bis Juni 2025 verlängert.

Die sogenannten Autonomen Handelsmaßnahmen (ATM), die erstmals 2022 nach dem russischen Einmarsch eingeführt wurden und im Juni auslaufen, sollen die ukrainischen Agrarexporte in die EU erleichtern, indem alle verbleibenden Zölle abgeschafft und sämtliche Handelshemmnisse beseitigt werden. Der ukrainische Handelsminister erklärte zur Verlängerung, dies sei der Schlüssel zum Erhalt der ukrainischen Wirtschaft.

Der vom Ausschuss gebilligte Kompromiss sieht verstärkte Schutzmaßnahmen gegen Marktverzerrungen vor, einschließlich einer Notbremse für den Fall, dass die Einfuhrmengen „sensibler“ Produkte – Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Getreide und Honig – die durchschnittlichen Einfuhrmengen aus der zweiten Hälfte des Jahres 2021 sowie aus den Jahren 2022 und 2023 übersteigen.

Damit die vorläufige Einigung über die autonomen Handelsmaßnahmen formalisiert werden kann, muss das Plenum auf einer Sitzung vom 22. bis 25. April, der letzten des laufenden Mandats, noch endgültig grünes Licht geben. Der Rat der EU muss dann noch abschließend zustimmen.

Unterdessen blieb die Einigung über die autonomen Handelsmaßnahmen hinter den Erwartungen der europäischen Landwirtschaftsverbände COPA und COGECA zurück, die den Ausschluss von Weizen und Gerste als unhaltbar für den Sektor bezeichneten. „Wir sind enttäuscht, wir haben mehr erwartet“, sagte COPA-Präsidentin Christiane Lambert gegenüber dem Nachrichtendienst Euractiv und fügte hinzu, dass die Einbeziehung der Hälfte des Jahres 2021 nur ein halber Schritt nach vorn sei.

Einer von Polen und Frankreich angeführten Sperrminorität gelang es, das zweite Halbjahr 2021, vor dem russischen Einmarsch, als die EU-Importe aus der Ukraine deutlich geringer waren, in den Referenzzeitraum für die Auslösung von Schutzmaßnahmen aufzunehmen.

Ähnlich äußerte sich der französische Landwirtschaftsminister Marc Fesneau beim Treffen der Landwirtschaftsminister in Genk am Dienstag. Er nannte den Kompromiss unzureichend und forderte die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Regulierung des Getreidemarktes zu verstärken. age, mbw

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