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Backhaus verteidigt Vorgehen

Ausweisung Roter Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern
Von Agra-Europe
In Mecklenburg-Vorpommern ist im Streit um die Ausweisung der Roten Ge- biete weiterhin keine Einigung in Sicht. Fotos: Imago

Im Streit um die Ausweisung der Roten Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern bleiben die Fronten verhärtet; allerdings ist die Tür für Gespräche wohl noch nicht ganz zugeschlagen. Mit Treckerkorsos und einer Kundgebung vor der Schweriner Staatskanzlei protestierten nach Angaben des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern rund 500 Landwirte – auch aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen – am vergangenen Freitag gegen die aus ihrer Sicht verfehlte Umsetzung der Nitratrichtlinie im Nordosten.

In einem offenen Brief kritisieren die Landwirte den Entwurf der neuen Düngelandesverordnung. Sie werfen der Landesregierung vor, dass mit der Neuregelung die Möglichkeiten einer genauen Ursachenforschung und ‑beseitigung für erhöhte Nitratmesswerte im Grundwasser nicht ausgeschöpft würden. „Wir wollen eine Düngeverordnung, die das Wasser wirklich schützt und nicht nur Landwirte sanktioniert“, erklärte der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Detlef Kurreck, bei der Übergabe des Briefes an die Landesregierung.

„Ignoranter Umgang“

Kurreck stellte die Frage, ob dies nicht auch ein Anliegen der Regierung sein sollte. Der „ignorante Umgang“ des Landwirtschaftsministeriums mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald und die jüngste Bauernschelte von Ressortchef Dr. Till Backhaus (SPD) sprächen aber eine andere Sprache. Backhaus äußerte seinerseits Verständnis für den Unmut der Bauern, blieb aber in der Sache hart. Er wies darauf hin, dass 84 von 552 Grundwassermessstellen im Land zu hohe Nitratgehalte aufwiesen. Belegt seien teils auch hohe Werte von Ammonium und Phosphat sowie in 77 % der Landesmessstellen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. „Das sind Fakten“, stellte der Minister klar. Nach seinem Verständnis ist die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für das „wichtigste Lebensmittel“ Wasser das Gegenteil von Willkür und unumgänglich. Alles andere grenze an Realitätsverweigerung.

Kurreck stellte die Frage, ob dies nicht auch ein Anliegen der Regierung sein sollte. Der „ignorante Umgang“ des Landwirtschaftsministeriums mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald und die jüngste Bauernschelte von Ressortchef Dr. Till Backhaus (SPD) sprächen aber eine andere Sprache. Backhaus äußerte seinerseits Verständnis für den Unmut der Bauern, blieb aber in der Sache hart. Er wies darauf hin, dass 84 von 552 Grundwassermessstellen im Land zu hohe Nitratgehalte aufwiesen. Belegt seien teils auch hohe Werte von Ammonium und Phosphat sowie in 77 % der Landesmessstellen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. „Das sind Fakten“, stellte der Minister klar. Nach seinem Verständnis ist die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für das „wichtigste Lebensmittel“ Wasser das Gegenteil von Willkür und unumgänglich. Alles andere grenze an Realitätsverweigerung.

Emotionen kochen hoch

„Dass Fakten unter die Räder kommen, wenn die Emotionen hochkochen, ist bekannt. Und ich habe sogar Verständnis für die Emotionen, denn in einigen Bereichen der Landwirtschaft herrscht seit Langem der Krisenzustand“, räumte Backhaus ein. Er lud deshalb Verbände und Initiativen ein, sich an der Entwicklung der „Landwirtschaft der Zukunft“ zu beteiligen. Am Dienstag vergangener Woche hatte sich Backhaus im Gespräch mit Journalisten allerdings noch vehement gegen Vorwürfe des Bauernverbandes gewehrt, das Land sei bei der Erarbeitung der Düngelandesverordnung 2022 intransparent und willkürlich vorgegangen. In die wissenschaftlich fundierte Erarbeitung der alten Düngelandesverordnung 2020 sei der Bauernverband immer eingebunden gewesen, versicherte er. Das damals entwickelte zwei­stufige Ausweisungsverfahren mit letztlich 13 % nitratbelasteten Gebieten habe verhindert, dass weite Teile der Landwirtschaftsfläche pauschal als „belastet“ eingestuft worden seien. Damit stehe der Nordosten zudem vergleichsweise gut da.Wie Backhaus außerdem erklärte, habe das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald gegen die alte Landesdüngeverordnung zur Folge, dass die regionalisierte Gebietsausweisung mit 13 % Roten Gebieten nun nicht mehr möglich sei. Dies hätte ohne Nachfolgeverordnung den Effekt, dass nach der dann geltenden Bundesverordnung 77 % der Nutzflächen als belastet gelten müssten.

Um die Lage für die Landwirte nicht noch weiter zu verschärfen, habe das Land Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, das nun an das Bundesverwaltungsgericht weitergegeben worden sei. Bis zu dessen Entscheidung gelte der Stand der Landesverordnung 2020 mit 13 % Roten Gebieten.Der neue Verordnungsentwurf 2022 mit den ebenfalls vom Berufsstand scharf kritisierten 46 % als nitratbelastet eingestuften Nutzflächen befindet sich nach Angaben des Landwirtschaftsministers derzeit im Anhörungsverfahren und soll im März in Kraft treten. Backhaus sieht das ursprünglich von seinem Haus entwickelte Berechnungsmodell, bei dem die Ertragsleistung und die Nährstoffspeicherung der Böden mit in die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete einfließt, dennoch als gute Blaupause für ein möglichst bundesweit vereinheitlichtes Verfahren.

Till Backhaus
Detlef Kurreck
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