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Ausschreibung erstmals überzeichnet

Zahlen der Bundesnetzagentur zur Gebotsmenge für Biomasseanlagen – Gebote aus Südregion bevorzugt
Von Agra-Europe/jh
Die eingereichte Gebotsmenge für Biomasseanlagen hat das ausgeschriebene Volumen deutlich übertroffen. Foto: Imago

In der Ausschreibungsrunde vom 1. April hat die eingereichte Gebotsmenge für Biomasseanlagen das ausgeschriebene Volumen deutlich übertroffen. Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) am Dienstag bekannt gab, wurden 495 Gebote für insgesamt 532 MW eingereicht; ausgeschrieben waren lediglich 300 MW.

Es sei das erste Mal, dass eine Biomasseausschreibung überzeichnet worden sei, betonte BNetzA-Präsident Klaus Müller und fügte hinzu: „Noch nie wurden in einer Ausschreibungsrunde mehr Gebote eingereicht.“ Insgesamt erhielten 271 Gebote mit 302 MW einen Zuschlag, wobei der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 18,92 ct/kWh lag. Im Februar hatte die Bonner Behörde die Gebotshöchstwerte der Ausschreibungen für Biomasseanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Neuanlagen auf 17,67 ct / kWh und für bestehende Anlagen auf 19,83 ct/kWh angehoben.

Die eingereichten Gebote zielten überwiegend auf eine Anschlussförderung für bestehende Biomasseanlagen ab. Konkret gingen sieben Gebote mit 29 MW für Neuanlagen und 488 Gebote für Bestandsanlagen im Umfang von 503 MW ein.

In dieser Gebotsrunde wurden erstmals Gebote aus der Südregion, die in etwa der Main-Linie entspricht, bei der Hälfte der Zuschlagsmenge bevorzugt. Diese Menge konnte laut BNetzA voll ausgeschöpft werden: 130 Gebote im Umfang von 151 MW wurden demnach in der Südregion und 141 Gebote mit derselben Gesamtleistung außerhalb der Südregion bezuschlagt. Ziel dieser Regelung sei es, mehr gesicherte Leistung im Süden zu installieren, erklärte Müller.

Für Biomethananlagen wurden keine Gebote eingereicht. Es war die dritte Ausschreibung für Biomethananlagen, und das Ausschreibungsvolumen war vorab von der Behörde auf 19 MW reduziert worden, weil erneut eine Unterzeichnung zu erwarten war.

Das Ergebnis ist für den Biogasrat ein Beleg für die verschlechterten gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zuge der EEG-Novelle 2022. Der Verband forderte die Bundesregierung daher auf, zügig nachzubessern. So sollten aus seiner Sicht unter anderem die Volllaststunden für den Betrieb von Biomethan-Blockheizkraftwerken von derzeit 10 % auf 50 % angehoben werden. Für Biomasseanlagen findet die nächste Ausschreibungsrunde am 1. Oktober, für Biomethananlagen am 1. September statt.

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