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Beschleunigter Ausbau der Windkraft

Gesetzespaket der Bundesregierung beschlossen
Von Agra-Europe/Julian Haase
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den umstrittenen Entwurf für ein „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ beschlossen. Foto: Imago

Die Bundesregierung macht beim Ausbau der Windkraft Ernst: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den umstrittenen Entwurf für ein „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ beschlossen.

Dieses sieht bekanntlich vor, 2 % der deutschen Landesfläche für Windkraftanlagen zu reservieren, wobei der Anteil je nach Bundesland differiert. Insgesamt entsprechen die 2 % einer Fläche von gut 715.000 ha. Um Planungszeiten zu verkürzen, plant der Bund außerdem Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz (BNatG).

„Wir teilen den Ausbau regional fair auf, berücksichtigen dabei die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen“, konterte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) in der Bundespressekonferenz im Vorfeld geäußerte Kritik aus den Ländern. Laut seinen Ausführungen bleibt es deren Sache zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen. „Eine Verhinderungsplanung aber schließen wir aus“, stellte der Vizekanzler klar.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zufolge soll die planerische Steuerung von Windenergieanlagen mit den vorliegenden Gesetzentwürfen auf eine Positivplanung umgestellt werden. Voraussetzung für die Zulassung von Windenergieanlagen sei eine vorhergehende Planung, entweder im Regional- oder im Flächennutzungsplan. In diesen Planungen würden alle öffentlichen und privaten Belange, die für oder gegen die Anlagen sprechen würden, berücksichtigt. Auch landesgesetzliche Mindestabstände blieben damit weiter möglich. Diese dürften aber der Erreichung der Flächenziele in den einzelnen Ländern nicht entgegenstehen.

Nach Überzeugung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) machen die geplanten Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren zum Ausbau der Windenergie möglich. „Gleichzeitig wahren wir hohe ökologische Schutzstandards und unterstützen gefährdete Arten langfristig durch ein neues Artenhilfsprogramm“, erklärte Lemke. Sie hält den Ausbau der Windenergie für entscheidend, um sowohl die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 würden deshalb die Ausbaupfade für die Windenergie an Land deutlich angehoben.

Gleichzeitig werde im Bundesnaturschutzgesetz rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete (LSG) in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden könnten, sagte Lemke. Dabei würden jedoch Schutzzonen für bedrohte Arten definiert und hohe ökologische Standards garantiert.

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