Nach einem Erarbeitungszeitraum von insgesamt vier Jahren hat die schleswig-holsteinische Landesregierung am 10. Dezember einen Handlungsplan beschlossen (siehe Ausgabe 50), der auf den Inhalten der „Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100“ des Umweltministeriums (MEKUN) und des Landwirtschaftsministeriums (MLLEV) basiert und somit mittelbar die Strategie zur maßgeblichen Grundlage erhebt. Der Handlungsplan selbst stellt ein „Kondensat“ des Strategiepapiers dar. Das Kabinett hat das MEKUN gleichzeitig gebeten, einen Maßnahmenplan mit Ressourcenbedarfen für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren zu erstellen und dem Kabinett zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Umweltministerium soll zudem zusammen mit den Interessenvertretungen der Wasser- und Bodenverbände prüfen, wie die Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur in den Niederungen zukunftsfähig gestaltet und auf eine breitere Basis gestellt werden kann.
Ziel des im Dezember 2020 gestarteten Projektes „Niederungsstrategie 2100“ war es, den Anpassungsbedarf der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und von deren Betriebsweise durch den Klimawandel und bei der Landnutzung hinsichtlich veränderter gesellschaftlicher Ansprüche – wie Treibhausgasneutralität oder Biodiversitätsschutz – in den Niederungen zusammenzustellen, mögliche Lösungswege zur Umsetzung zu entwickeln und die dafür notwendigen Ressourcen zu ermitteln. Mit der Strategie sollen die Grundlagen für die Bearbeitung dieser Thematik in den folgenden Jahrzehnten gelegt werden.
Handlungsrahmen als Leitlinie
Die Inhalte einer politischen Strategie sind nicht – wie bei Gesetzen – schon absolut verbindlich, sondern es wird ein Handlungsrahmen als Leitlinie für die politischen Akteure und Betroffenen beschrieben. Darin aufgezeigte Maßnahmen und benannte Ziele müssen erst noch im Detail umgesetzt werden, wobei allerdings von den darin enthaltenen Eckpfeilern dann die zukünftige Diskussion um die Ausgestaltung stark bestimmt sein wird.
Keine Strategie des Projektbeirates
Im Rahmen der fachlichen Erarbeitung von solchen Strategien der Landesregierung beziehungsweise -ministerien wird in aller Regel, so auch bei der „Niederungsstrategie“, keine ausdrückliche Zustimmung betroffener Akteure eingeholt. In diesem Zusammenhang dürfen Pressemitteilungen, wonach die „Niederungsstrategie“ eine Strategie des Projektbeirats sei, nicht missverstanden werden, nicht zuletzt weil sich die Landesregierung die Entwicklung eines Konzeptes für die Niederungen auf die Fahnen geschrieben hatte. Vielmehr durfte der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH), vertreten durch Vorstandsmitglied Thomas Hansen und Dr. Lennart Schmitt (Leiter der Umweltabteilung), gemeinsam mit anderen Akteuren über den vierjährigen Zeitraum in insgesamt sieben Sitzungen zu einer Vielzahl von Entwurfsversionen das Fachwissen der Landwirtschaft im sogenannten Projektbeirat einbringen.
Verständnis für Belange der Landwirtschaft gefördert
Dadurch konnte der Verband das Verständnis für die wirtschaftlichen Notwendigkeiten und die Besonderheiten der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes fördern. Ebenso wurde Fehlinterpretationen und unverhältnismäßiger beziehungsweise unbelegter Kritik vor allem in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe entgegengetreten. Im Ergebnis führte dies zu wesentlichen Nachbesserungen an der Strategie, die die Interessen der Landwirte berücksichtigen und wichtige Aspekte und Kriterien in die Strategie integrieren.
Wesentliche inhaltliche Ausgangspunkte bildeten für den BVSH im Konkreten vorrangig dessen Positionen aus dem Papier „Marksteine neuer Wege im Moorschutz“, da es in der „Niederungsstrategie 2100“ an verschiedenen Stellen um die Nutzungsoptionen von Moorböden geht. Das Positionspapier des BVSH beschäftigt sich mit der übergeordneten Frage, wie man unter ausdrücklicher Anerkennung der Bedeutung der Nutzbarmachung entwässerter Moorböden für den Klimaschutz versuchen kann, Landwirtschaft und Moorschutz in Einklang zu bringen. Die besondere Bedeutung folgt aus dem Umstand, dass infolge des enormen klimapolitischen Drucks auf EU-, Bundes- und Landesebene wortwörtlich „kein Weg am Thema Moorschutz vorbeiführt“. Insbesondere sind die folgenden für die Landwirtschaft konkreten Kernpunkte zur Diskussion gestellt worden:
Grundpfeiler für kooperativen und zusammen mit der Landwirtschaft realisierbaren Moorschutz müssen das Prinzip der Freiwilligkeit und der Erhalt einer langfristigen Perspektive für die generationsübergreifende wirtschaftliche Nutzung auf den Standorten sein, anstelle von ordnungsrechtlichen Auflagen und Beschränkungen.
Nicht Erfolg versprechend ist eine abstrakte Zielfestsetzung, stattdessen kann dies nur anhand einer konkreten Situationsbetrachtung vor Ort erfolgen, um auch die Entwicklung eines realistischen Zeitplans zu gewährleisten.
Für die Ermittlung angemessener Zielvorgaben bedarf es einer fundierten Vorbereitung für die Ausarbeitung von erfolgreichen und nachhaltigen Moorschutzkonzepten und Projekten im Zusammenwirken von Fachleuten und Praktikern. Es müssen praktikable und gleichzeitig wirtschaftlich darstellbare Konzepte erarbeitet und erprobt werden, die besonders im Bereich der Wiedervernässung in der Breite nur unter Zugrundelegung nachweislich erfolgreicher Beispiele auf landwirtschaftlichen Flächen basieren können.
Aufgrund der langfristigen Auswirkungen moorschützender Maßnahmen bedarf es für die Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Moorschutz besonderer Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche kooperative Zusammenarbeit sowie solider Daten-, Berichtswesens- und Monitoringgrundlagen.
Um die Wirtschafts- und Einkommensgrundlage der Betriebe sowie zugleich die Wirtschafts- und Siedlungsstruktur des ländlichen Raums insgesamt zu erhalten, muss die Ausübung der bisherigen Landwirtschaft im Rahmen eines intelligenten, angepassten Wassermanagements möglich bleiben und als Teil eines differenzierten und anpassbaren Gesamtkonzeptes ausgestaltet werden.
Als Ansprechpartner setzt die Landwirtschaft hierbei auf die Wasser- und Bodenverbände als mitgliedergetragene und durch die betroffenen Nutzer mitbestimmte Institutionen, die sämtliche fachlichen Voraussetzungen mitbringen, um die verschiedenen Ziele (Umwelt- und Gewässerschutz, Umsetzung von Biodiversitätsbelangen, landwirtschaftliche Nutzung et cetera) in Kooperation und Einvernehmen mit den Landwirten zu realisieren.
Modernes Be- und Entwässerungsmanagement
Mit Blick auf die sich abzeichnenden komplexeren und differenzierten Anforderungen ist deshalb eine Aufgabe von Schöpfwerken nicht sinnvoll. Beispielsweise wird bei Trockenheit auch eine Wasserhaltung in der Landschaft benötigt, sodass aus Sicht der Landwirtschaft eine Weiterentwicklung der Infrastruktur mit Blick auf ein modernes Be- und Entwässerungsmanagement notwendig ist.
Die Umsetzung dieser komplexer werdenden wasserwirtschaftlichen Aufgaben ist durch Ermittlung der Gesamtsituation und Aufnahme entsprechender Haushaltstitel im Landeshaushalt sowie durch eine Umstrukturierung der Kostentragung zu gewährleisten.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) kann unter bestimmten Umständen ein geeignetes Mittel sein, um Landwirten Nutzungsperspektiven für Flächen mit angehobenen Wasserständen aufzuzeigen, darf jedoch nicht zur Einbeziehung bisher landwirtschaftsfremder Flächen in die Förderfähigkeit führen.
Hinsichtlich neuer Nutzungsformen und der Umstellung auf andere Anbauverfahren ist problematisch, dass hierbei die Landwirte in Vorleistung gehen müssen und daher Gefahr laufen, letztlich auf den Kosten sitzen zu bleiben. Daher ist für eine Realisierung die Entwicklung passgenauer Förderprogramme notwendig.
Alternative Nutzungsformen nicht hinreichend erprobt
Bislang nicht hinreichend erprobte Nutzungsformen und Verfahren (beispielsweise Paludikulturen) sind so weit und so lange als nachrangig zu bewerten, wie für sie keine ausreichende Datengrundlage im vorgenannten Sinne vorliegt. Erforderlich ist die Intensivierung der Forschung im Bereich der Entwicklung eines angepassten Wasserstandsmanagements zum Erhalt einer intensiven Grünlandnutzung bei gleichzeitiger Reduzierung der Klimawirkung von Moorstandorten.
Niederungs- und Moorschutz als zusätzliche Nachhaltigkeitsleistung muss durch wiederkehrende, attraktive Zahlungen honoriert werden. Als Modell für Landwirte ist hierbei besonders die (Weiter-)Entwicklung neuer Vertragsnaturschutz-Maßnahmen mit Anreizkomponente zum Zwecke des Moorschutzes vorzugswürdig. Demgegenüber wird als grundsätzlich nicht in Betracht kommendes Instrument die Umsetzung über sogenannte Vernässungsrechte abgelehnt.
Erstrebenswert ist auch die Prüfung solcher für die landwirtschaftlichen Betriebe lukrativen Ansätze, die zugleich Synergien hinsichtlich der an die Flächennutzung gestellten Nachhaltigkeitsansprüche mit sich bringen können. Dies gilt insbesondere für die Verträglichkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit den Funktionen schützenswerter Moorböden.
Zudem wird der Aufbau eines Flächenpools für Tauschzwecke betont.
Anders als in den Medien teilweise vereinfacht dargestellt und auf Fragen der Wiedervernässung zentriert, widmet sich die Strategie inhaltlich insbesondere der Kernfrage, wie die wasserwirtschaftliche Infrastruktur mit den erheblichen Sanierungsbedarfen in den Niederungen als Kulturlandschaft – mit ihren Wertschöpfungspotenzialen – zukunftstauglich für die durch den Klimawandel verschärften wasserwirtschaftlichen Herausforderungen weiterentwickelt werden kann und wie die hierfür erforderlichen Maßnahmen finanziert werden können. Für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein sind aus diesem Blickwinkel in der „Niederungsstrategie“ global wichtige und positive Aussagen getroffen worden:
zur sich durch den Klimawandel verstärkenden Notwendigkeit, die Fortleitung von Niederschlagswasser durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (Gefahrenabwehr) und zur Bewirtschaftung der Flächen sicherzustellen und
zur notwendigen Beteiligung von Land- und Wasserwirtschaft bei der Wiedervernässung der Moore.
Unterschied zum Moorschutz-Konzept
Von der „Niederungsstrategie“ zu unterscheiden ist das in der Naturschutzabteilung des MEKUN angesiedelte Moorschutz-Konzept – im wesentlichen basierend auf dem „Bericht Biologischer Klimaschutz“. Die genannte Beteiligung von Land- und Wasserwirtschaft ist bei dem Konzept zur Vernässung der Moore, das das MEKUN über die Stiftung Naturschutz umsetzen will, trotz entsprechender nachdrücklicher Forderungen nach wie vor nicht gewährleistet.
Die Stiftung Naturschutz agiert zum Teil unabgestimmt, was in den betroffenen Regionen zu Vertrauensverlust und Verunsicherung führt. Die Ankäufe stocken trotz Entschädigungszahlungen, die den bisherigen Verkehrswert deutlich übersteigen und mindestens verdoppeln. Es ist, will man Erfolg haben, aus Sicht des BVSH unumgänglich, dass Land- und Wasserwirtschaft an Konzipierung und Umsetzung aktiv beteiligt werden, auch und gerade um gemeinsam festzulegen, welche Flächen noch weiter landwirtschaftlich genutzt werden können.
Wirft man einen genaueren Blick in die Strategie selbst, finden sich an verschiedenen Stellen differenzierende Aspekte, aus denen die Berücksichtigung der genannten Belange der Landwirtschaft – unter teilweiser Einbeziehung der Interessen der Wasser- und Bodenverbände – deutlich wird.
Weitere Themenfelder sind Naturschutz und Biodiversität, ländliche Entwicklung und Raumplanung, sowie Forschung, Entwicklung und Qualitätssicherung. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass es bei einer solchen breit gefächerten Gesamtstrategie nicht mit viel Erkenntnisgewinn verbunden ist, wenn Einzelpassagen für sich betrachtet als Beleg für die Ungeeignetheit oder Unsinnigkeit eines Gesamtkonzeptes angeführt werden, während der jeweilige Kontext beziehungsweise an anderer Stelle befindliche Ausnahmen, Gegenpositionen oder Ausgleichsmomente außer Acht gelassen werden.
Umsetzungsakte erforderlich
In weiten Teilen befasst sich die „Niederungsstrategie“ allein mit der Darstellung verschiedenster Rahmenbedingungen, der Ermittlung von Handlungsbedarfen und Verortung von groben Zielen. Soweit Maßnahmen vorgeschlagen beziehungsweise Instrumente dargestellt werden, handelt es sich um aktuell noch nicht definitiv beschlossene Leitlinien und Ideen für denkbare Ansätze und Optionen. Hierbei wird zum Beispiel im Abschnitt über die Landwirtschaft auch auf die Beachtung von für die landwirtschaftlichen Betriebe wichtigen Aspekten hingewiesen (siehe Tabelle).
Hinsichtlich der Kulisse ist zu berücksichtigen, dass die in der Strategie abgebildete Darstellung zur Verbreitung der „Niederungsstrategie“ zunächst nur die Bereiche der sogenannten Niederungen zeigt, die als Flächen unter 2,5 NHN definiert sind. Ob und welche Maßnahmen jeweils ergriffen werden sollen, wird durch die Darstellung der Kulisse als solcher aber nicht festgelegt. Zudem bedarf es für jede einzelne Maßnahme eines weiteren, nicht selten gesetzgeberischen oder verwaltungsrechtlichen Umsetzungsaktes, für deren Zeitplanung eine Spanne bis ins Jahr 2100 (!) gesetzt wird.
Wichtig und richtig ist nichtsdestotrotz, dass die stark betroffenen Kreise, wie dies ja auch bislang bei jeder Versammlung zur Thematik „Zukunft der Niederungen“ möglich war und von vielen Beteiligten wahrgenommen wurde, auf klare und vorhersehbare Konzepte für die zukünftige Umsetzung drängen, die die Belange der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes in besonderem Maße berücksichtigen müssen. Andererseits kann im Rahmen einer Strategie nicht jede Einzelfrage im Vorwege bereits bis ins Detail niedergelegt sein, zumal ja die Strategie in erheblichem Maße auch von tatsächlichen, rechtlichen, gesellschaftlichen, klimatischen und politischen Entwicklungen innerhalb eines nicht einfach zu überschauenden Zeitraumes abhängt, die in verschiedensten Sektoren und Themenbereichen angesiedelt sind. Hier wird der BVSH als Sprachrohr der Landwirtschaft am Ball bleiben.
Wasserwirtschaft startet Projekte
Anhand der ersten Schritte aufgrund der bereits seit Juni 2023 geltenden Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in den Schleswig-Holsteinischen Niederungsgebieten lässt sich bereits jetzt erkennen, mit welchen Instrumenten und Mitteln die Strategie beispielsweise in die Praxis umgesetzt werden kann:
Beim Deich- und Hauptsielverband (DHSV) Südwesthörn-Bongsiel wurde als Projekt die Entwicklung eines nachhaltigen wasserwirtschaftlichen Einzugsgebietsmanagements im Bearbeitungsgebiet Bongsieler Kanal bewilligt.
Der DHSV Dithmarschen hat sich zur Aufgabe gemacht, durch ein wasserwirtschaftliches Konzept zu ermitteln, wie eine Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts im Einzugsgebiet des Speicherkoogs Nord erreicht werden kann.
Für den Wasser- und Bodenverband Fehmarn-Nordost kann durch die Mittel aus der Förderrichtlinie bis Ende 2025 ein Gesamtkonzept zur nachhaltigen Entwicklung des lokalen Wassermanagements für das Einzugsgebiet des Schöpfwerks Burgstaaken erstellt werden.
Als zweijähriges Projekt des Eider-Treene-Verbands ist die energetische Sanierung im Schöpfwerk Steinschleuse in Form des Austausches der Tauchpumpen geplant gewesen. Allerdings hat hier der Brand am 23. November im Pumpenhaus diesem Vorhaben vorerst einen Dämpfer versetzt.
Von übergeordneter Natur und als Ausblick auf die kommenden zwei bis drei Jahre ist im Unterschied zu den vorgenannten Projekten das Konzept zur Etablierung eines Maßnahmenprogramms. Hierbei geht es um die Umsetzung der Ziele der „Niederungsstrategie“, wonach eine Entwicklung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur zu einem modernen Ent- und Bewässerungssystem erfolgen soll. Bis 2040 sollen alle dafür erforderlichen (systemrelevanten) wasserwirtschaftlichen Anlagen ermittelt, modernisiert beziehungsweise saniert und ressourcenschonend betrieben werden. Die Grundlage dafür sollen die Erfahrungen aus den Pilotprojekten und der Verwirklichung der Zielvereinbarung des MEKUN mit dem Landeswasser- und Bodenverband (LWBV) zur Förderung der Unterhaltung von Gewässern, Deichen und Schöpfwerken bilden.
Modernisierung von Schöpfwerken
Kernaspekte sind die Ermittlung der systemrelevanten Anlagen sowie die Aufstellung von Konzepten zur energetischen Modernisierung von Schöpfwerken durch die Wasser- und Bodenverbände bis 2027 sowie die Priorisierung und Umsetzung der Konzepte ab 2028. Anknüpfungspunkt bildet hierbei das Kompetenznetzwerk Niederungen, dass der LWBV als Projektträger ab dem nächsten Jahr initiieren soll. Die Abteilung Hydrologie und Wasserwirtschaft der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel soll hierbei die Koordinierung des Netzwerks und die Erstellung eines Handlungsleitfadens übernehmen.




