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Statt lange zu diskutieren einfach mal machen, die Folgen sind vorerst unwichtig. Die Hauptsache ist die Schlagzeile: So kennt und liebt die Anhängerschaft den US-Präsidenten Donald Trump. Seit Anfang April hat der US-Präsident der ganzen Wellt den Handelskrieg erklärt. Durch neue Einfuhrzölle soll das große Außenhandelsdefizit der USA reduziert werden. Ob dieses Ziel wirklich erreicht wird, bleibt offen. Vorerst wurden durch dieses Vorgehen unter anderem die internationalen Börsenkurse und der Wert des US-Dollars auf Talfahrt geschickt. Dazu haben die USA an Kreditwürdigkeit verloren. In einer hektischen Reaktion wurden die Einfuhrzölle für die meisten Länder wieder reduziert. Ausgenommen davon bleiben die Lieferungen aus China, dem erklärten Hauptgegner der USA in diesem Handelskonflikt. Um die Inflation und den Unmut der US-Bevölkerung nicht noch mehr zu schüren, wurden Einfuhren von Smartphones und Computern aus China in die USA von den Zöllen ausgenommen.
Weizenkurse unter Druck
Die Folgen dieser konfusen Handelspolitik der US-Regierung sind auch an den internationalen Handelsbörsen für Agrargüter zu spüren. So gab Ende voriger Woche der Matif-Weizenkurs in Paris spürbar nach. Als Grund wird vor allem der hohe Eurokurs angeführt, der die Exportchancen für EU-Getreide verringert hat. Die Rapsnotierungen an der Matif konnten sich zum Ende der Vorwoche wieder etwas erholen, da die jüngsten Schätzungen von weltweit sinkenden Beständen an pflanzlichen Ölen ausgehen.
Die wirtschaftliche Abschottung der USA hat jedoch in einigen Bereichen etwas Gutes. So sind die Kurse an den internationalen Rohölmärkten deutlich gefallen. Am Freitag voriger Woche ist der Kurs für Brent-Rohöl in London auf 64,70 US-$/ bbl gesunken. Anfang April, vor der Umsetzung der US-Zölle, lag der Wert noch bei 74,95 US-$/bbl. Die Ölnachfrage am Weltmarkt hat sich reduziert, da der Zoll- und Handelskonflikt die Weltwirtschaft abgebremst hat.
Spritpreise sind noch zu hoch
Ein hoher Dollarkurs und ein schwacher Rohölpreis sind eigentlich gute Voraussetzungen für günstige Preise an den Tankstellen und für Heizöl. Bislang halten sich jedoch Preisabschläge in Grenzen. Die Forderungen für Diesel und Heizöl sollten in den kommenden Wochen noch sinken. Für weiter schwache internationale Rohölpreise spricht auch, dass die Opec die Fördermengen hoch halten will und dass der Iran trotz Sanktionen große Ölmengen (nach China) exportiert. Jetzt hat der US-Präsident einen militärischen Schlag gegen den Iran angekündigt, wenn Teheran sich weiter in die Nahost-Politik einmische und sein Atomprogramm nicht stoppe.
Für die hiesigen Landwirte könnte es auch zu Preisabschlägen für Düngemittel kommen, da die Preise für Erdgas und importiertes Flüssiggas sinken. In den vergangenen Wochen sind die Kurse für KAS und Harnstoff bereits spürbar gesunken.
Bisher steht Trump in vielen Bereichen mit leeren Händen da: Weder im Ukraine-Krieg noch im Nahen Osten kann er Erfolge aufweisen. Die europäischen Partner wenden sich von ihm ab, mit China hat er einen Zollkrieg angezettelt, dies könnte sich als Wachstumsbremse für die Weltwirtschaft erweisen. Die USA haben ihren Ruf als verlässlicher Handelspartner verspielt. Diese Bilanz könnten früher oder später auch die treuesten Anhänger Donald Trump übel nehmen.
Züchter und Halter von Galloway-Rindern trafen sich am vergangenen Wochenende zur Mitgliederversammlung des Bundesverbands Deutscher Galloway-Züchter (BDG) in Schleswig-Holstein. Das Rahmenprogramm bot spannende Einblicke in nachhaltige Rinderhaltung und regionale Vermarktung – mit dem Besuch des Sylt-Gutes Andersen als einem der besonderen Höhepunkte.
Der Auftakt fand am Freitag auf dem Betrieb Bunde Wischen eG statt. Der Bioland-Betrieb bewirtschaftet 1.500 ha Naturschutzfläche mit rund 900 Galloways und weiteren robusten Rinderrassen sowie Koniks. Betriebsleiter Gerd Kämmer gewährte Einblicke in die naturschutzbasierte Mutterkuhhaltung in halboffenen Weidelandschaften. Themen wie Kugelschuss auf der Weide, nachhaltiges Parasitenmanagement, Wolfsprävention und die Direktvermarktung von hochwertigem Biofleisch stießen auf großes Interesse und auch eine Besichtigung der großen Herde wurde durchgeführt.
Exkursion nach Sylt
Das Programm führte die Züchter am Sonnabend auf die Nordseeinsel Sylt. Nach der Überfahrt begrüßte Seniorchef Sönke Andersen die Gäste in Westerland. Eine geführte Bustour bot Einblicke in den landwirtschaftlich geprägten Osten der Insel – ein oft übersehener Aspekt Sylts außerhalb der touristischen Zentren. Anschließend versammelte sich die Gruppe am Betrieb der Familie Andersen in Keitum. Direkt am Bahnhof gelegen, vereint das Sylt-Gut Andersen, umgeben von grünen Weideflächen, auf denen die robusten Galloways grasen, einen gut bestückten Hofladen, eine eigene Schlachterei, eine Manufaktur und vor allem familiäre Gastfreundschaft.
Rüdiger Stadus, BDG-Geschäftsführerin Jana-Carina Fengels und Arno Molter (v. li.) Foto: Thore Groth
Juniorchef Theide Andersen erläuterte die Besonderheiten der Galloway-Haltung auf der Insel. „Unsere Rinder leben ganzjährig in der freien Natur Sylts“, erklärte er. „Die Salzwiesen liefern dabei nährstoffreiches Futter von besonderer Qualität.“ Seit 1989 werden hier Galloways unter dem Herdbuchnamen „Von Sylter Salzwiesen“ gezüchtet. Die Zucht erfolgt ökologisch und stressfrei. Mit einem Zuchtbullen sichert man die natürliche Genweitergabe, während die Kühe unter freiem Himmel kalben und bis zur Schlachtreife draußen leben. Die Herdbuchzucht, die nie genetisch verändert wurde, ermöglicht eine lückenlose Rückverfolgbarkeit bis zu den Ursprüngen aus dem schottischen Shankend Farm Cottage.
Auch die Direktvermarktung ist ein zentrales Element: „Bei der Sylter Landschlachterei und der Galloway-Zucht im Allgemeinen steht die regionale Wertschöpfung oft im Mittelpunkt. Das ist gut für die Tiere, gut für die Qualität und gut für die Region.“ Die Familie betreibt für den Verkauf einen Hofladen: „Wir bieten derzeit 84 verschiedene Produkte an – von Fleisch und Wurst über Honig, Marmelade bis zu Fellen“, berichtet Theide Andersen. Auch Lämmer würden gehalten und regional vermarktet. Diese unterschiedlichen Ausrichtungen des Betriebes fordern viele helfende Hände und so ist der Familienbetrieb personell breit aufgestellt. Neben den Brüdern Theide und Bleicke und dem Vater Sönke arbeiteten etwa auch Mutter Maren und weitere Familienmitglieder und Angestellte mit. „Und die vierte Generation ist sogar auch schon da“, ergänzte Theide.
Sönke Andersen mit den Söhnen Bleicke und Theide (v. li.). Enkel Joris lässt sich eine Wurst schmecken. Foto: Thore Groth
Sönke Andersen schilderte den Werdegang des Hofes und erinnerte an die Vision seines Vaters: eine artgerechte Haltung von Galloways unter den besonderen Bedingungen der Insel. Der Grundstein für diese Zucht wurde 1987 von Dr. Claus Andersen gelegt, als er die ersten Tiere nach Sylt brachte. Selbst gelernter Koch, habe er den Betrieb im weiteren Verlauf stetig erweitert und an die Bedürfnisse der Kundschaft angepasst.
Vielfalt in der Zucht
Arno Molter, Vorsitzender des BDG, hob besonders die gelungene Integration regionaler Betriebe in das Rahmenprogramm hervor. Er betonte, dass solche Veranstaltungen die vielfältige Galloway-Züchtung in Deutschland gut demonstrierten und die Mitgliederversammlung samt Rahmenprogramm eine einzigartige Gelegenheit sei, regionale Besonderheiten sowie Kultur, Land und Leute kennenzulernen.
Rüdiger Stadus, stellvertretender BDG-Vorsitzender, lenkte den Blick derweil auf aktuelle Herausforderungen und gab an, dass die Blauzungenkrankheit den Galloway-Züchtern Sorge bereite und ein großes Problem sei. Aber auch die Flächenbewirtschaftung bleibe eine Herausforderung: Zu intensive Pflege oder völliges Ruhigstellen der Weideflächen können den Artenreichtum schmälern. Nur durch eine halboffene, tiergestützte Bewirtschaftung, wie sie etwa die Galloways ermöglichten, bleibe das Grünland artenreich und der Lebensraum Weide erhalten. Eingriffe des Menschen seien unvermeidlich, sie müssten jedoch stets ausgewogen erfolgen. Die vielen behördlichen Auflagen seien wenig hilfreich, schloss Stadus ab.
Der späte Sonnabend stand im Zeichen des Züchterabends. Nach der Ehrung der Jungzüchter 2024 berichtete Dr. Walter Reulecke vom Fleischrinder-Zuchtverband Schleswig-Holstein über aktuelle Entwicklungen in der Galloway-Zucht. Die offizielle Mitgliederversammlung des BDG fand am Sonntagvormittag statt, auf der Mitglieder und Gäste über aktuelle Themen des Verbands diskutierten. Aufgrund des freiwilligen Ausscheidens zweier Vorstandsmitglieder kam es auch zu Neuwahlen: Neu im Vorstand sind Johannes Herold und Christian Boss.
Nachmittags bot sich die Möglichkeit, Galloway-Betriebe in der Region zu besichtigen und ein gelungenes Wochenende ausklingen zu lassen.
Der Trilog aus EU-Kommission, -Parlament und -Rat hat sich auf eine gemeinsame Linie für eine EU-Bodenrichtlinie verständigt. Knapp zwei Jahre, nachdem die Brüsseler Behörde einen neuen Anlauf für ein europäisches Bodengesetz gestartet hat, verständigten sich die Beteiligten am Donnerstag vergangener Woche auf das übergeordnete Ziel, bis 2050 alle Böden in einen gesunden Zustand zu überführen. Dafür soll ein „kohärenterer und harmonisierter EU-Rahmen für die Bodenüberwachung“ geschaffen werden.
Nun muss der Rat die Einigung noch formal annehmen. Das Parlament wird den Text dann aller Voraussicht nach im Plenum billigen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an haben die EU-Länder drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Gemäß der Vereinbarung müssen die Mitgliedstaaten die Bodengesundheit in ihrem gesamten Hoheitsgebiet überwachen und bewerten. Konkret gilt dies für die physikalischen, chemischen und biologischen Aspekte der Bodengesundheit. Ferner soll eine EU-weit gültige Methode für die Probenahme entwickelt werden. Die Mitgliedstaaten dürfen sich laut der politischen Übereinkunft dabei auf bereits vorhandene Methoden stützen.
Für Bauern keine neuen Pflichten
Unterstützung zur Weiterentwicklung soll die Kommission leisten. Die Rede ist von „maßgeschneiderter finanzieller und technischer“ Hilfestellung. Um dem unterschiedlichen Grad der Bodendegradation und den lokalen Bedingungen Rechnung zu tragen, müssen die nationalen Regierungen nach Inkrafttreten der Richtlinie „unverbindliche, nachhaltige Ziele festlegen, die mit dem Gesamtziel der Verbesserung der Bodengesundheit in Einklang stehen“. Klargestellt wird, dass die Einigung keine neuen Verpflichtungen für Landbesitzer oder Landbewirtschafter vorsieht. Stattdessen sollen sie bei der Verbesserung der Bodengesundheit und der Widerstandsfähigkeit des Bodens unterstützt werden. Zu den Unterstützungsmaßnahmen können unabhängige Beratung, Schulungen und der Aufbau von Kapazitäten gehören. Gleiches gilt für die Förderung von Forschung und Innovation. Genannt werden ebenso Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Vorteile der Widerstandsfähigkeit des Bodens. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, regelmäßig die finanziellen Kosten der Verbesserung der Bodengesundheit und der Widerstandsfähigkeit für Land- und Forstwirte zu bewerten.
Des Weiteren müssen die EU-Länder innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten eine öffentliche Liste potenziell kontaminierter Standorte erstellen. Ziel ist es, alle „unannehmbaren Risiken“ für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beseitigen.
Bereits 18 Monate nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, muss eine vorläufige Überwachungsliste neu auftretender Stoffe erstellt werden, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit des Bodens, die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnten. Schon jetzt steht fest, dass auf dieser Liste relevante Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sowie Rückstände aus dem Pflanzenschutz enthalten sein sollen.
Warnung vor Bürokratiemonster
Bauern- und Forstverbände aus zehn Mitgliedstaaten übten bereits im Vorwege deutlich Kritik an der geplanten EU-Richtlinie zum Bodenschutz. Es gebe bereits zahlreiche direkte und indirekte Regulierungen der Böden, für zusätzliche Anforderungen bestehe keine Notwendigkeit, heißt es in einem gemeinsamen Statement. Unterzeichnet haben die Stellungnahme Branchenorganisationen aus Deutschland, Österreich, Belgien, Estland, Frankreich, den Niederlanden, Polen, Portugal, Spanien und Schweden.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, bezeichnete den Kommissionsvorschlag als „völlig realitätsfern und für die Praxis unbrauchbar“. „Statt den Bodenschutz voranzubringen, wird ein weiteres Bürokratiemonster aufgebaut“, warnte Rukwied am vergangen Montag vor der anstehenden Verhandlungsrunde. Die EU dürfe nicht länger alles „doppelt und dreifach“ regeln, sagte der Bauernpräsident mit Verweis auf das bestehende Umwelt- und Fachrecht sowie die Bodenschutzregelungen im Förderrecht der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Nach Ansicht der europäischen Verbände ist die EU-Bodenrichtlinie mit mehr Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau in der Europäischen Union nicht vereinbar. Sie widerspreche auch Grundsätzen wie mehr Freiwilligkeit statt Verpflichtung und finanzielle Anreize vor Rechtsvorschriften. Zudem monieren die Land- und Forstwirtschaftsverbände technische Probleme an der Richtlinie. So seien unter anderem die Indikatoren für einen guten Bodenzustand ungeeignet.
Etwas länger als der Entwurf der zuständigen Arbeitsgruppe, aber inhaltlich weitgehend deckungsgleich ist das Agrarkapitel im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, den die Parteivorsitzenden Friedrich Merz (CDU), Markus Söder (CSU) sowie Lars Klingbeil und Saskia Esken (beide SPD) in der vorigen Woche in Berlin vorgestellt haben. Neu eingeführt wurde in den Verhandlungen unter anderem ein Anspruch der Landwirte auf verlässlich Rahmenbedingungen, und zwar unabhängig von der Größe der Betriebe und der Bewirtschaftungsform. Dieser gelte „von kleinbäuerlich strukturierten Betrieben bis zu regional verankerten Agrarbetrieben und Mehrfamilienbetrieben“.
Ausgespart im Agrarkapitel haben die Koalitionäre das Thema Neue Züchtungstechniken. Da sich die Arbeitsgruppe nicht auf eine gemeinsame Position verständigen konnte, wird das Thema nun im Wirtschaftskapitel behandelt. „Die Biotechnologie wird als Schlüsselindustrie gefördert und ihre Anwendungen werden regulatorisch erleichtert, auch mit Blick auf die Neuen Genomischen Techniken“, heißt es dort. Geeinigt hat man sich darauf, in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erleichtern. Bei Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Klimaanpassung soll die Notwendigkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs reduziert werden.
Alternative Kraftstoffe frei von Energiesteuer
Bekräftigt wird im Koalitionsvertrag das bereits im Sondierungspapier verankerte Vorhaben, die Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wiedereinzuführen. Zudem wollen Union und SPD den Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer befreien. Gleichzeitig bleibt es bei dem umstrittenen Ziel, den gesetzlichen Mindestlohn 2026 auf 15 € anzuheben. Offenbar ernst machen will die schwarz-rote Koalition mit ihrem Vorhaben, die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft den Ländern zur Verwaltung zu übertragen. Dazu wird klargestellt, dass bestehende Pachtverträge in jedem Fall für ein weiteres Jahr wirksam blieben.
Praxistaugliche Tierhaltungskennzeichnung
Nahezu unverändert blieben die Ausführungen zur Tierhaltung. Für sie werden verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angestrebt. Genehmigungsrechtliche Hürden beim Stallbau sollen abgeschafft werden. Für neu- und umgebaute Tierwohlställe will Schwarz-Rot Bestandsschutz für mindestens 20 Jahre schaffen. Für den tierwohlgerechten Stallumbau sollen die notwendigen Mittel auf der Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereitgestellt werden. Union und SPD kündigen an, dass Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich zu reformieren, um es praxistauglich zu machen. Die von der Arbeitsgruppe in Aussicht gestellte Ausweitung auf weitere Tierarten, den gesamten Lebenszyklus und die Außer-Haus-Verpflegung taucht nicht mehr auf.
Eins zu eins übernommen haben die Koalitionäre die Formulierungen zum Pflanzenschutz. So will man die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessern und für „transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit“ sorgen. Zum Vorhaben, den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse zu erhöhen, betont der Koalitionsvertrag, dass dafür der Einsatz von Saisonarbeitskräften benötigt werde. Im Düngerecht bleibt es bei der angekündigten Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung. Besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe sollen in Roten Gebieten von Auflagen befreit werden.
Mehr Mittel für die GAK vorgesehen
Keinen Zweifel lassen CDU, CSU und SPD daran, dass sie die Förderung für den Wald über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz fortführen werden. In Brüssel will man sich dafür einsetzen, dass die hiesige Forstwirtschaft bei der Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) entlastet wird, indem eine Null-Risiko-Variante eingeführt wird. Laut Koalitionsvertrag will Schwarz-Rot die Mittel für die GAK deutlich erhöhen. Weiterhin geprüft werden soll, Mehrgefahrenversicherung über die GAK zu fördern.
Die künftigen Koalitionäre sprechen sich für ein starkes Agrarbudget in der kommenden EU-Förderperiode aus. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) will man als eigenständigen Politikbereich erhalten, und zwar mit der ländlichen Entwicklung als integralem Bestandteil. Geblieben ist auch die Formulierung der Arbeitsgruppe, dass die GAP in der Ersten Säule „einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und effizienter“ werden solle. Das gilt auch für das Vorhaben, die Einkommensanreize für die Erbringung von Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich zu erhöhen sowie Jung- und Neulandwirte stärker zu fördern.
Als gleichwertig sehen Schwarz und Rot konventionelle und ökologische Landwirtschaft an. Angekündigt wird, die Mittel für Forschung im Biobereich zu erhöhen, das Bundesprogramm Ökologischer Landbau zu stärken und Nachfrageimpulse zu setzen, etwa bei Gemeinschaftsverpflegungen.
Konkrete Fortschritte wollen Union und SPD beim Bürokratieabbau. Gemeinsam mit den Ländern und dem Berufsstand will man Agraranträge vereinheitlichen und digitale Anträge vorantreiben. Die vorgelegten knapp 200 Vereinfachungsvorschläge sollen neu bewertet werden. Neu einführen will man Bürokratie-Praxischecks. Das Agrarstatistikgesetz soll mit dem Ziel novelliert werden, Doppelmeldungen zu beenden.
Mit einer Kapazität von zunächst rund 120 t und langfristig bis zu 250 t jährlich soll auf dem Rosenhof in Padenstedt bei Neumünster künftig Grüner Wasserstoff aus biogenen Reststoffen für die Region erzeugt werden. Für den Inhaber des Rosenhofs, Landwirt Jens Beckmann, ist das Vorhaben eine Investition in die Zukunft und diese Form der Verwertung von Gülle und Mist vor dem Hintergrund des auslaufenden EEG nur folgerichtig. Bei der Willenserklärung der Projektbeteiligten in der vorigen Woche gab bereits ein potenzieller Abnehmer sein Interesse an dem begehrten Energieträger bekannt.
„Wir haben unseren Betrieb immer weiterentwickelt“, sagt Jens Beckmann, dessen Familie seit 1959 den Rosenhof bewirtschaftet. Neben Ackerbau und Milchviehhaltung kam Mitte der 2000er Jahre zuerst Photovoltaik, später eine Biogasanlage mit inzwischen 2 MW Leistung hinzu. „2027 ist das EEG für uns zu Ende und wir hören immer mehr Stimmen, dass der Strom nur noch gebraucht wird, wenn kein Wind weht oder die Sonne nicht scheint. Zudem werden die Batteriespeicher immer besser“, erklärt Beckmann, der auch Mitglied im Ausschuss für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien des Bauernverbandes ist. Ein Rückbau der – wie Beckmann sagt sehr gut funktionierenden Anlage – kam für ihn nicht infrage, vielmehr suchte er nach einer weiterhin sinnvollen Verwertung von Mist und Gülle.
Bedarf nahezu zu decken
In der dezentralen Wasserstofferzeugung nach dem Prinzip der Dampfreformierung, angedockt an Biogasanlagen (siehe Grafik), sieht Dr. Joachim Wünning, Geschäftsführer der BtX energy aus Bayern, großes Potenzial: „Nicht alle der rund 10.000 Anlagen in Deutschland sind geeignet, aber wenn sich in den nächsten zehn Jahren vielleicht 1.000 bis 2.000 Anlagen umrüsten ließen, wäre das eine tolle Chance.“ Zeit bei der Energiewende ungenutzt verstreichen zu lassen, werde die Gesellschaft viel kosten, so Wünning. Laut Dr. Andy Gradel, ebenfalls Geschäftsführer der BtX energy, könnten 98 % des für 2030 prognostizierten Wasserstoffbedarfs Schleswig-Holsteins aus biogenen Reststoffen gedeckt werden. Der Ingenieur skizzierte die Vorzüge des Verfahrens der Dampfreformierung, das laut Gradel einen dreimal klimafreundlicheren Wasserstoff als die Elektrolyse mit einer THG-Minderung von bis zu 300 % erzeuge. Hürden für die Wirtschaftlichkeit bereiteten aktuell der gestörte Quotenmarkt und der Hochlauf des Fahrzeugabsatzes.
Auch kleine Projekte wichtig
Auf dem Rosenhof soll zunächst mit einer Nennleistung von 400 kg pro Tag Grüner Wasserstoff mit der technischen Reinheit nach DIN EN 17124:2018 produziert werden, der an Befüllstationen für Lkw-Trailer abgegeben wird. 3.000 bis 4.000 t CO2-Äq sollen so jährlich eingespart werden. Die Anlage in der Größe eines 27 m langen Seecontainers wird laut BtX energy die weltweit erste mit einer solchen Kapazität. Aktuell betreibt das Unternehmen eine Pilotanlage in Krefeld, die 2024 den ersten nach REDcert zertifizierten Grünen Wasserstoff Deutschlands produziert habe.
Grafik: Wasserstoffproduktion aus biogenen Reststoffen mittels Dampfreformierung
Grafik: BtX energy GmbH
Für Dr. Markus Hirschfeld, stellvertretender Leiter der Abteilung Klimaschutz und Energiewende im Kieler Energiewendeministerium, zeigt die derzeitige politische Weltlage, wie fatal die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sei. Zur angestrebten Klimaneutralität des Landes trügen auch viele kleine Projekte in der Fläche bei. Vorzüge des Erneuerbaren Wasserstoffs lägen etwa in der Speicherbarkeit und Transportfähigkeit des Gases, so Hirschfeld. In der Wasserstofferzeugung aus Biomasse wie Gülle und Mist sieht er für das „agrarisch geprägte Land Schleswig-Holstein enorme Chancen“. Die schrittweise Rückführung der EEG-Vergütung stelle bestehende Anlagen vor besondere Herausforderungen. Gerade hier eröffneten sich Hirschfeld zufolge durch die Reformierung von Biogas und Wasserstoff neue Möglichkeiten: „Die Flexibilisierung der Anlagen hin zu einer bedarfsgerechten Produktion bietet eine zukunftsfähige Perspektive.“ Sie ermögliche es den Betreibern, sich an Marktbedingungen zu orientieren und zugleich einen Beitrag zur regionalen Energieversorgung zu leisten.
Abnehmer um die Ecke
Als Geschäftsführer des Unternehmens Hypion, das die Wasserstoff-Tankstelle für Lkw an der B 205 im Süden Neumünsters betreibt, zeigte sich Dr. Stefan Rehm als potenzieller Abnehmer an einer gemeinsamen Ausgestaltung des Projektes interessiert und von der dezentralen Wasserstofferzeugung begeistert. „Wir müssen Fälle schaffen, in denen ein geschlossenes System stattfindet“, erklärte Rehm. So lägen die Mehrkosten für den Transport eines Pfundes Fairtrade-Kaffee mit Wasserstoff-Lkw bei gerade einmal 0,3 bis 1,3 ct, rechnete er vor.
Für die Umsetzung des Vorhabens auf dem Rosenhof wurde eine Beteiligungsgesellschaft gegründet. BtX energy beziffert das Investitionsvolumen für die Anlage auf 4,5 bis 5 Mio. €. Für den dann notwendigen Gasspeicher ruft Jens Beckmann eine Summe von rund 1,8 Mio. € auf. Die genauere technische Ausgestaltung der Anlage und die Genehmigungsplanung werden nun gestartet.
Mitte voriger Woche hat US-Präsident Donald Trump sie nun ausgepackt, seine Zollkeule gegen so ziemlich alle Länder dieser Erde, mit denen die USA Handel betreiben. Und zwar in einem Ausmaß, das von den Märkten so nicht erwartet war: 34 % Zollerhöhung auf Waren aus China, zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen. Das bedeutet, der Zollsatz beträgt nun 54 %. Auf EU-Waren wird künftig ein Zollsatz von 20 % fällig. Einzelne andere Länder sind noch deutlich stärker betroffen. Selbst Staaten wie zum Beispiel Israel, die vorher alle eigenen Einfuhrzölle auf US-Produkte auf null gesetzt hatten, um von den Zollmaßnahmen ausgenommen zu werden, wurden nicht ausgespart. Diese Maßnahmen trafen unter anderem auch die Finanzmärkte mit voller Wucht, die US-Aktienkurse brachen regelrecht ein. Es besteht die große und berechtigte Sorge, dass nicht nur die USA, sondern die gesamte Weltwirtschaft damit in eine tiefe Rezession gerissen werden. Auch die Gegenmaßnahmen lassen nicht lange auf sich warten. China erhob im Gegenzug ebenfalls Importzölle von 34 % auf US-Waren und auch die EU bereitet einen umfangreichen Gegenschlag im Umfang von 26 Mrd. € vor.
Rohölkurse im freien Fall
Die Rohölkurse reagieren ebenfalls sehr heftig. Im Laufe der vorigen Woche fielen die Rohölkurse um fast 10 US-$/ bbl auf 64,70 US-$/ bbl bis zum Ende der Woche. Einen solch niedrigen Wert gab es zuletzt während der Corona-Pandemie im Jahr 2021. Den Rohölmarkt traf es aber auch aus einem weiteren Grund besonders heftig. Zeitgleich mit Trumps Zollkeule verkündete die Organisation Erdöl exportierender Länder, Opec+, eine deutliche Erhöhung der Ölfördermenge ab dem nächsten Monat von zusätzlichen 411.000 bbl pro Tag. Auch in diesem Monat greift bereits eine Erhöhung um 138.000 bbl pro Tag, die erstgenannte Menge kommt dann im nächsten Monat zusätzlich obendrauf. Diese Entscheidung beruht auf den zuvor aufgestellten Prognosen einer soliden Nachfrage nach Rohöl. Ob diese Mengenerweiterungen wie geplant durchgezogen werden, nachdem Trump dem weltweiten Handel einen deutlichen Dämpfer verpasst hat, bleibt abzuwarten.
Weizenkurse kaum beeindruckt
Anders als die Rohölkurse blieben die Weizenkurse vom amerikanischen Zollpaket relativ unbeeindruckt (Stand: Wochenbeginn). An der CBoT in Chicago kam es zwar zu leichten Kursverlusten, diese hielten sich aber mit umgerechnet knapp 4 €/t im Wochenverlauf stark in Grenzen. Die Weizenkurse an der Matif in Paris ließen sich davon gar nicht beeindrucken und bewegten sich seitwärts. Gründe dafür sind unter anderem das ohnehin schon sehr niedrige Niveau der Weizenkurse, das Ausbleiben einer weiteren Zolleskalation mit Mexiko und Kanada und der hohe Anteil an Short-Positionen an den Weizenterminmärkten. Shortpositionen sind Wetten auf fallende Kurse und können nur durch Deckungskäufe abgestoßen werden, was wiederum zu steigenden Kursen führen würde. Aktuell wartet der Weizenmarkt allem Anschein nach auf Impulse durch Wetterereignisse in den wichtigen Anbauregionen, die sich aktuell aber noch nicht wirklich abzeichnen. Anders sieht es bei den Sojabohnen aus. Hier führte Trumps Zollpaket ebenfalls zu sehr deutlichen Verlusten, analog zu den Ölkursen. Die Kurse für Sojabohnen hatten sich gerade auf ein etwas höheres Niveau von über 1.030 US-ct/ bbl hochgearbeitet und sind nun seit Mitte voriger Woche auf unter 975 US-ct/bbl abgestürzt. Hier war die schnelle chinesische Reaktion mit Gegenzöllen ursächlich für den Verfall, da Händler nun einen Einbruch der US-Sojabohnenexporte nach China befürchten.
Die Auswirkungen sind jedenfalls enorm, der weltwirtschaftliche Schaden ebenfalls. Es werden bereits Parallelen zum Smoot-Hawley-Zollgesetz unter US-Präsident Herbert Hoover aus dem Jahr 1930 gezogen, das zu einer deutlichen Verschärfung der Weltwirtschaftskrise führte und (nicht nur) den Amerikanern im Endergebnis nur Verlierer, Insolvenzen und Armut bescherte.
Möge Herr Trump doch einfach einmal in seinen eigenen Geschichtsbüchern lesen.
Das Ehrenamt mit Leben füllen, sich engagieren, erfolgreich zusammenarbeiten, die Verbandsarbeit zukunftsweisend gestalten – das macht die LandFrauen aus.
Auf der diesjährigen Vertreterinnenversammlung in Neumünster wurden auch in diesem Jahr wieder zahlreiche LandFrauen für ihr besonderes Engagement ausgezeichnet.
Grüne Ordner für die neuen Ortsvorsitzenden und Teamvorstände: Anja Moczkuhn, Sybille Bourjau, Elfriede Gessinger, Annegret Wegner, Birgit Bracker, Tanja Schmidt, Carmen Srugis, Meike Gille, Lisa-Marie Illgner, Andrea Vollert, Tanja Langner, Yvonne Stenzel, Katrin Carnitz, Annemarie Blas, Heike Drews, Silke Rückheim, Tanja Zimmer, Maike Bustorff, Astrid Stemke und Regina Schütt (nicht alle im Bild)
„Unsere Arbeit ist von unschätzbarem Wert, sie prägt das Leben auf allen Ebenen. Lasst uns stets achtsam miteinander umgehen und positive Zeichen setzen“, gab LandFrauenpräsidentin Claudia Jürgensen den ausgezeichneten Ehrenamtlerinnen und den fast 300 anwesenden LandFrauen in Neumünster mit auf den Weg. Erfreulicherweise konnten auch gleich 20 neue Ortsvorsitzende beziehungsweise neue Orts-Teamvorstände auf der Bühne in den Holstenhallen in ihren neuen Ämtern begrüßt werden. Landesverbands-Geschäftsführerin Ninette Lüneberg erhielt zudem einen großen Blumenstrauß anlässlich ihres 15-jährigen Jubiläums in der Geschäftsstelle des Landesverbandes.
Im Vermarktungsjahr 2025/26 dürfte die globale Erzeugung von Futtererbsen deutlich zulegen. Davon geht nach Angaben der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (Ufop) zumindest der Internationale Getreiderat (IGC) aus.
Die Londoner Analysten rechnen mit einer Erntemenge von 15,2 Mio. t; im Vergleich zu 2024/25 wäre das ein Plus von 6,3 %. Die Erzeugung würde damit nach Recherchen der Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) auf ein Acht-Jahres-Hoch steigen.
Laut Ufop basiert die IGC-Prognose hauptsächlich auf einer höheren Ernteschätzung für Russland. Dort wird für 2025/26 ein Aufkommen an Futtererbsen in Höhe von 4,7 Mio. t erwartet; das wären rund 900.000 t oder 23,7 % mehr als im vergangenen Jahr. Begründet wird diese optimistische Schätzung mit einer Ausweitung der Anbaufläche, ausgelöst durch eine lebhafte Exportnachfrage. Russland würde damit unangefochten der weltweit größte Futtererbsenproduzent bleiben.
An zweiter Stelle der Erzeugerländer wird voraussichtlich auch 2025/26 Kanada liegen. Der IGC rechnet mit einer Produktionsmenge von 2,8 Mio. t, womit das Vorjahresergebnis allerdings um 200.000 t oder 6,7 % verfehlt würde. Das historisch niedrige Ernteergebnis von 2,2 Mio. t in der Saison 2021/22 würde aber übertroffen. Sofern die derzeitigen Handelsunsicherheiten anhalten, könnte die Aussaatfläche in Kanada nach Einschätzung der Londoner Marktexperten noch reduziert werden, sodass die kommende Futtererbsenernte deutlich geringer ausfallen würde als bisher erwartet.
Mit einer Produktion von voraussichtlich 2,2 Mio. t und einem Plus von rund 100.000 t liegt die EU-27 an dritter Stelle. Dahinter folgt Indien mit unverändert 1,0 Mio. t. Etwas schwächer als 2024/25 wird dem IGC zufolge mit 700.000 t das Futtererbsenaufkommen in den USA ausfallen; dies wäre ein Minus von rund 100.000 t. Die Futtererbsenerzeugung der Ukraine wird stabil bei 500.000 t gesehen. age
Die zurückliegenden Jahre waren auch für die Eichen in unseren Wäldern mit erheblichem Stress durch Trockenheit verbunden. In Niedersachsen, Hessen und in Sachsen-Anhalt werden seit Jahren verstärkte Absterbeerscheinungen bei Eichen durch den Eichenprachtkäfer und in der Folge eine Besiedlung durch den Eichenkernkäfer beobachtet. So stirbt nicht nur der Baum, sondern es kommt auch zu einer starken Holzentwertung, wenn die Bäume nicht vor der Besiedlung durch den Kernkäfer genutzt werden.
Erste Befallsherde sind mittlerweile auch in Schleswig-Holstein zu finden. Nach Einschätzung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA) besteht hier jedoch noch die Chance, ein größeres Eichensterben zu verhindern oder zumindest einzudämmen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, betroffene Bäume schnell zu erkennen und möglichst schnell zu ernten, bevor weitere Bäume befallen werden können und die Holzentwertung weiter voranschreitet.
Einbohrloch des Eichenprachtkäfers (Agrilus biguttatus)
Um diese Thematik aufzugreifen, führte die Lehranstalt für Forstwirtschaft (LAF) kürzlich eine Fortbildungsveranstaltung im Kreis Herzogtum Lauenburg durch. Hier trafen sich rund 40 forstlich interessierte Fachleute unterschiedlichster Waldbesitzarten sowie der Holzindustrie mit den beiden Experten der NW-FVA, Dr. Rainer Hurling und Christoph Hein.
Den Einstieg bildete ein Vortrag der Forstwissenschaftler der NW-FVA zur Schaddynamik des Eichenprachtkäfers. Hier wurde deutlich, dass sich der Käfer nach den sehr trockenen Jahren 2017 und 2018 stark in Hessen, Sachsen-Anhalt und im südlichen Niedersachsen ausbreitete. Der Eichenprachtkäfer (Agrilus biguttatus) tritt bevorzugt in lichten Eichen- und Eichenmischwäldern auf und lebt in allen Altersklassen ab Stangenholz, bevorzugt jedoch stärkere Bäume. Er ist ein sogenannter Frischholzbesiedler und grundsätzlich ein Sekundärschädling, der aber durch vitalitätsmindernde Faktoren der Eiche starke Massenvermehrungen aufbauen kann. Je nach Befallsdichte sterben Eichen mehr oder weniger schnell ab. Dies kann bis zur Auflösung ganzer Bestände führen.
Die Forstwissenschaftler erläuterten den Teilnehmenden der Fortbildungsveranstaltung anschließend die Befallsansprache und die Bekämpfbarkeit von Eichenprachtkäfern in der Theorie. Auch wurden verschiedene Gegenmaßnahmen und deren Wirksamkeit im Plenum diskutiert. Ziel sollte immer die langfristige Gesunderhaltung der Alteichenwälder gegen Prachtkäfer sein. Schlussendlich wurden noch die Schäden in Eiche durch Kernholz besiedelnde Käferarten besprochen, die zu einer erheblichen Holzentwertung führen.
Vorsichtiges Anhacken und Anschneiden legt die flachen Gänge der Prachtkäferlarven frei.
Nach der Theorie im Saal und einem stärkenden Mittagsimbiss ging es dann in den Wald der Kreisforsten des Herzogtums Lauenburg. In der Försterei Brunsmark zeigte Revierleiter Thomas Schwichtenberg einen Alteichenbestand mit erheblichem Befall durch Eichenprachtkäfer und Eichenkernkäfer. Für die Teilnehmenden wurde in der Praxis deutlich, wie schwierig es ist, diesen Befall zu erkennen, einzugrenzen und anschließend zu bewerten und zu entscheiden, wie mit dem Eichenbestand weiter umgegangen werden soll.
Fazit
Es konnte für alle Beteiligten festgehalten werden, dass es sich mit fortschreitendem Klimawandel lohnt, die alten Eichenwälder im jeweiligen Zuständigkeitsbereich genau im Auge zu behalten und, wenn nötig, ein festes Monitoring anzulegen, um dem sich anbahnenden Schadgeschehen zuvorzukommen.
Es gibt viele Möglichkeiten, Futterrationen zu optimieren. Rationsberechnungen bilden die Grundlage, aber genauso essenziell ist das Fütterungscontrolling. Ein gutes Fütterungscontrolling hilft, die Kühe gesund zu erhalten, liefert eine konstante Ration über den gesamten Futtertisch und spart außerdem Futterkosten ein. Weiterhin wird Selektion vermieden und das Controlling liefert viele wichtige Informationen zum Beispiel über die Qualität des Futters und den Gesundheitszustand der Kühe. Ziel des Fütterungscontrollings sind gesunde und leistungsfähige Kühe, optimale Nutzungsdauer, Reduzierung von Abgängen und Minimierung der Futterkosten.
Fütterungscontrolling beginnt bereits auf dem Feld. So lassen sich frühzeitig die Qualität und Quantität steuern. Exakte Aussagen über die Erntemenge sind bei einem ordentlichen Controlling auf dem Feld inbegriffen, genauso wie Informationen über die genaue Futteraufnahme und die Restmengen. Ein großer Punkt ist die Rationskontrolle des Fütterungscontrollings. Hier geht es um Tierbeobachtung, Beurteilung der Ration auf dem Futtertisch über sensorische Prüfung und mithilfe einer Schüttelbox sowie die Beurteilung der Gesundheit der Kühe unter anderem über Kot, Milchinhaltsstoffe und Blutproben.
Fütterungscontrolling auf dem Feld
Die einwandfreie Ernte und Einlagerung des Ernteguts sind entscheidend für die Qualität des Futters. So können schon auf dem Feld einige Mengen an Futter durch falsche Techniken verloren gehen, zum Beispiel zu tief eingestellte Erntemaschinen, wodurch der Ascheanteil im Futter steigt. Auch im Silo können erhebliche Verluste durch beispielsweise Nacherwärmung entstehen. Entscheidend ist hier unter anderem die richtige Technik des Abdeckens und Einsilierens. Die Verluste durch Nacherwärmung beziehen sich meistens auf Stärke und Zucker, wodurch die Rationen mit anderen, teureren Futtermitteln aufgewertet werden müssen. Um später eine Selektion zu vermeiden, ist unter anderem auch die Schnittlänge von entscheidender Bedeutung. Die Fasern sollten nicht zu lang sein (maximal 20 bis 45 mm).
Fütterungscontrolling auf dem Futtertisch
Der erste Schritt des Fütterungscontrollings im Stall ist die Beurteilung der gesamten Futterration. Das Futter sollte zuerst auf Geruch, Schimmelbildung, Temperatur und Trockenmassegehalt überprüft werden. Es sollten kein wahrnehmbarer Schimmelgeruch beziehungsweise ersichtliche Schimmelstellen in der Ration zu finden sein.
Wenn man das Futter in die Hand nimmt, sollte keine Nacherwärmung spürbar sein. Andernfalls müssen am Silostock Maßnahmen zur Vermeidung von Nacherwärmung getroffen werden, zum Beispiel ein vermehrter Vorschub. Zusätzlich können Maßnahmen am Futtertisch getroffen werden, wie ein kürzeres Fütterungsintervall. Die Futterration sollte einen Trockenmassegehalt zwischen 35 und 45 % aufweisen. Zu trockene Rationen führen zu Entmischung der Komponenten und schränken ebenso wie zu feuchte Rationen die Futteraufnahme ein.
Die Trockenmasseaufnahme der Kühe ist ein entscheidender Faktor für ihre Gesundheit.
Gängige Futterrationen auf den landwirtschaftlichen Betrieben sind totale Mischrationen. Das Grundfutter wird hierbei mit Kraftfutter aufgewertet. Entscheidend ist eine sehr gute Durchmischung der Komponenten, da die Kühe sonst anfangen zu selektieren, da sie das Kraftfutter lieber fressen. Fällt dies über einen längeren Zeitraum nicht auf, kann es zu Pansenazidosen führen. Bei der Verwendung von Futtermischwagen ist deshalb eine ausreichende Mischdauer von großer Wichtigkeit. Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Wartung und Kontrolle des Futtermischwagens. Zur Überprüfung der Partikelgrößenverteilung auf dem Futtertisch kann eine Schüttelbox als Controllingelement zu Hilfe genommen werden. Dafür werden zirka 500 g einer frisch vorgelegten Ration vom Futtertisch entnommen und in der Schüttelbox nach einem vorgegebenen, standardisierten Schema durchmischt. Wichtig ist die Entnahme einer repräsentativen Probe. Dafür sollte die Futterprobe an mehreren Stellen aus der Mitte der vorgelegten Ration entlang des gesamten Futtertisches entnommen, anschließend vermischt und dann in die Schüttelbox gegeben werden.
Fütterungscontrolling an den Tieren
Die Kühe selbst geben zahlreiche Hinweise über die Futterration. So spiegelt das Wiederkauverhalten die Rohfaserversorgung wider, das zirka 60 Kauschläge pro Bissen betragen sollte. In der Herde sollten mehr als 50 % der liegenden Tiere wiederkauen. Liegen die Kauschläge unter 50, deutet dies auf einen Rohfasermangel hin. Kauschläge über 60 deuten wiederum auf einen Rohfaserüberschuss hin.
Auch die Hungergrube der Kühe ist ein wichtiger Controllingpunkt. Sie sollte nicht eingefallen sein. Es ist essenziell, dass die Kühe ausreichend fressen. Je mehr gefressen wird, desto mehr Milch kann produziert werden und desto gesünder ist der Stoffwechsel der Kühe.
Die Kotbeschaffenheit kann viele Informationen über den Gesundheitsstatus der Kühe liefern sowie Auskunft über die gefütterte und aufgenommene Futterration geben.
Die Kenntnis über die tatsächliche tägliche Futteraufnahme ist ein entscheidender Punkt. Über den Kot der Kühe lassen sich Aussagen über die Verdaulichkeit der Ration treffen. Dafür wird der frische Kot mehrerer Kühe gesammelt und durch Kotsiebe oder ein einfaches Küchensieb gewaschen. Beurteilt werden dabei die Rückstände. Besondere Beachtung finden Stärkekörner, Faserreste und Schleimhautablösungen. Zu viele Stärkekörner im Kot deuten auf eine zu geringe Kornzerkleinerung hin. Sind ganze Fasern von zum Beispiel Silomais zu finden, hat keine ausreichende Restpflanzenverdauung stattgefunden.
Zusätzlich gibt die Rohfaserverdauung Aufschluss über den pH-Wert im Pansen. Je niedriger, also saurer er ist, desto mehr unverdaute Pflanzenreste tauchen im Kot auf. Gründe könnten ein zu hoher Anteil an schnell verfügbarer Energie, Rohfasermangel oder zu hohe Kraftfuttergaben sein. Schleimhautablösungen im Kot deuten meistens auf eine Dünndarm- oder Dickdarmazidose hin. Zusätzlich zum Sieben kann man den Kot zunächst visuell beurteilen. Zu dünner bis zähflüssiger Kot könnte ein Anzeichen für Rohfasermangel, Zucker- oder Stärkeüberschuss, Rohproteinüberschuss, Mineralstoffüberschuss oder Schadstoffbelastungen sein. Zu fester oder dicker Kot kann auf einen Rohfaserüberschuss, Rohproteinmangel, Wassermangel oder Stärkemangel hindeuten.
Die Messung der Ketonkörper kann einen Fütterungscontrollingpunkt darstellen. Je höher der Gehalt an Beta-Hydroxybutyrat (BHB) im Blut ist, desto höher die Ketosebelastung. Als Prophylaxe ist das Verfüttern von Propylenglykol gängige Praxis auf den Betrieben.
Infos aus dem Kuhalltag
Die Auswertung des Rückberichts der Milchleistungsprüfung (MLP) liefert wichtige Informationen, zum Beispiel über die Milchleistung und den Milchfettgehalt, der ein Spiegelbild der Rohfaserverdauung ist, den Milcheiweißgehalt, der Informationen über die Proteinsynthese im Pansen liefert und den Fett-Eiweiß-Quotienten, der ebenfalls einen Hinweis auf ein Ketoseaufkommen darstellen kann. Zusätzlich können die Beurteilung der Körperkondition, der Lahmheitsscore, die Klauengesundheit, das Lauf- und Liegeverhalten sowie Blutparameter neben der Beurteilung der Futterration Hinweise auf den fütterungsbedingten Ernährungs- und Gesundheitszustand der Kühe liefern.
Fazit
Das Fütterungscontrolling bezieht sich nicht nur auf die Kontrolle oder Überprüfung der vorgelegten Futterration, sondern beginnt schon auf dem Feld und schließt auch direkt gemessene Parameter an den Kühen ein. Ein gutes Fütterungscontrolling kann dazu beitragen, gesunde Kühe zu halten, und reduziert die Futterkosten.