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Was kommt auf Rinderhalter zu?

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Das Enthornen von Kälbern gehört für die meisten Rinder haltenden Betriebe zu den Routinemaßnahmen. Die Gründe für diesen Eingriff sind vielfältig, Hauptgründe sind jedoch das gesteigerte Verletzungsrisiko, das von horntragenden Rindern ausgeht, sowie auch zunehmende Verletzungen innerhalb des Tierbestandes. Da dieser Eingriff für das Tier mit Schmerzen verbunden ist, wächst der gesellschaftliche Druck zu Alternativen und auch Neuerungen im Tierschutzgesetz fordern hier Änderungen.

Rinder sind von Natur aus behornt. Daher erfüllen Hörner auch verschiedene Zwecke bei der Auslebung natürlicher Verhaltensweisen.

Der offensichtlichste Zweck ist der Einsatz zur Verteidigung und bei Rangkämpfen. Horntragende Rinder haken bei Rangkämpfen ihre Hörner ineinander und schieben gegeneinander, bis geklärt ist, welches Tier das stärkere ist. Rinder ohne Hörner rutschen dabei eher ab, und die Kämpfe dauern daher mitunter länger. Des Weiteren haben die Hörner eine Funktion bei der Thermoregulation. Da der Hornzapfen sehr gut durchblutet ist, können die Rinder gezielt darüber Wärme abgeben.

Warum überhaupt enthornen?

In der landwirtschaftlichen Praxis überwiegen jedoch zumeist die Gefahren, die von den Hörnern ausgehen. Unsere Nutzrinder leben unter anderen Bedingungen als ihre wilden Vorfahren und stellen auch gewisse Ansprüche an ihre Haltungsumgebung. Da der Platz in einem Stall oder auf einer Weide begrenzt ist, kommt es häufiger zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren, und der Raum zum Ausweichen ist eingeschränkt. Daher sind die Verletzungen, die sich die Rinder gegenseitig zufügen können auch gravierender als in hornlosen Herden. Auch die tierbetreuenden Personen sind größeren Gefahren im Umgang mit horntragenden Tieren ausgesetzt, sei es durch gezielte Tierangriffe oder durch unbeabsichtigte Verletzungen bei der Arbeit am Tier. 

Bei einer Verödung der Hornanlagen bleibt lediglich ein schmaler Ring zurück, der schnell abheilt. Eine gründliche Durchführung ist jedoch wichtig, um das spätere Nachwachsen eines Hornstumpfes zu umgehen.

Aus diesen Gründen entscheidet sich ein Großteil der Landwirtinnen und Landwirte dazu, genetisch horntragende Kälber zu enthornen. Dieser vergleichsweise schnell durchgeführte Eingriff schützt Mensch und Tier zuverlässig vor Verletzungen durch Hornstöße. Auch die Berufsgenossenschaft spricht sich klar dafür aus, Rinder nach Möglichkeit zu enthornen, um Schäden am Menschen zu minimieren.

Wie richtig enthornen?

Das Enthornen von Kälbern unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben, die das Tierleid bei diesem Eingriff möglichst gering halten sollen. Grundsätzlich verbietet § 6 des Tierschutzgesetzes im ersten Absatz das Amputieren von Körperteilen und Organen bei Wirbeltieren. Laut drittem Absatz des § 6 des Tierschutzgesetzes ist ein solcher Eingriff jedoch zulässig, wenn er aus Gründen des Schutzes notwendig ist. Die Enthornung ist daher bei Kälbern möglich, diese dürfen ein Alter von sechs Wochen jedoch nicht überschreiten.

Außerdem ist der Einsatz einer Sedierung vorgeschrieben, um die Kälber ruhigzustellen und die Wahrnehmung zu trüben. Auch ein geeignetes Schmerzmittel muss den Kälbern verabreicht werden, um die Schmerzen nach dem Eingriff zu lindern. Der Einsatz dieser Medikamente ist verpflichtend, und die Dokumentation wird bei Kontrollen überprüft.

Es gibt zwei mögliche Vorgehensweisen, die zum Enthornen zulässig sind. Beide beinhalten die Anwendung des klassischen Brennstabes. Die gängige Vorgehensweise ist, zunächst in kreisenden Bewegungen um das Horn herumzubrennen und anschließend die Hornknospe mit einer Hebelbewegung komplett zu entfernen.

Eine weitere Möglichkeit ist, nur um die Hornknospe herumzukreisen, bis das Gewebe ringförmig bis zum Schädelknochen durchtrennt wurde. Die Hornanlagen werden also verödet. Die Hornknospe verbleibt in der Haut und verkümmert, da sie nicht mehr durch die Blutgefäße versorgt wird. Aufgrund der kleineren Wunde geht die Heilung schneller voran. Bei unsachgemäßer Durchführung kann jedoch eine Verbindung bestehen bleiben, und es wächst ein kleiner Hornstumpf.

Beide Durchführungen dürfen eine Zeit von 10 s pro Horn keinesfalls überschreiten. Eine anhaltende Hitzeeinwirkung schädigt nachweislich das Gehirn, indem Hirngewebe direkt unter den Hörnern zurückgebildet wird.

Die klassische Entfernung der Hornanlage hinterlässt eine verhältnismäßig große Wunde.

Was bringt die Zukunft?

Die momentane Gesetzeslage fordert mit der Sedierung und der Schmerzmittelgabe nur eine Schmerzminderung bei der Enthornung. Eine wirkliche Schmerzausschaltung ist nur mit dem Einsatz einer Betäubung durch eine Lokalanästhesie umsetzbar, und genau das wird vermehrt gefordert.

Die Neuplanung des Bundestierschutzgesetzes sieht neben dem Ende der ganzjährigen Anbindehaltung vor, dass Kälber zur Enthornung lokal betäubt sein sollen. Dieser Eingriff ist jedoch ausschließlich Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten, sodass die selbstständige Durchführung der Enthornung nicht mehr möglich wäre. Stimmen aus der Praxis fordern daher, dass Rinderhalter an einer Schulung zum Umgang mit der Betäubung teilnehmen können, um diese dann selbst durchzuführen. Ähnlich wird es in der Schweiz gehandhabt, wo eine Betäubung bereits Pflicht ist. Damit würden zum einen die Tierarztkosten gespart und zum anderen die Tierärzte entlastet, die in vielen Regionen ohnehin knapp sind.

Die Bundestierärztekammer (BTK) spricht sich jedoch gegen diese Möglichkeit aus. Durch sorgfältige Terminplanung könne der Aufwand für Tierärzte und Landwirte klein gehalten werden. Als Grund wird aufgeführt, dass Betäubungsmittel ein hohes Suchtpotenzial aufweisen und das Nervensystem beeinflussen. Daher ist eine Abgabe dieser Medikamente nicht sicher. Aufgrund dieser Konflikte ist die Umsetzung dieses Gesetzes noch in der Diskussion.

Wegen dieser ungewissen Zukunftssituation ist es sinnvoll, sich zunehmend mit dem Einsatz hornloser Genetik auseinanderzusetzen. Es ist nicht auszuschließen, dass das Etablieren der Betäubungspflicht nur ein Schritt auf dem Weg zum gänzlichen Enthornungsverzicht ist. Wer weiß schon, was in zehn Jahren passiert?

Fazit

Auch wenn Hörner verschiedene Funktionen für das Tier erfüllen, überwiegen für die meisten Landwirte die Sicherheitsrisiken, sodass Kälber enthornt werden. Für eine sachgemäße Enthornung ist es verpflichtend, dass die Kälber jünger als sechs Wochen sind und der Eingriff unter Anwendung von Sedierung und Schmerzmitteln erfolgt. Das Veröden der Hornanlage hinterlässt zudem eine kleinere Wunde als das Entfernen der Hornknospen. Das neue Tierschutzgesetz sieht zukünftig eine Lokalanästhesie zur kompletten Schmerzausschaltung vor. Die Umsetzung ist jedoch noch nicht vollständig geklärt.

Agrarkommissar in Gummistiefeln

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Christophe Hansen hat seine Anhörung mit EU-Abgeordneten am Montagabend reibungslos überstanden. Der designierte Agrarkommissar pochte auf eine Verbesserung der Position der Landwirte in der Lieferkette, einen starken Agrarhaushalt und neue Einkommensmöglichkeiten. Er sprach sich klar für den Green Deal aus, schlug aber vor, dass einige Rechtsvorschriften vereinfacht werden könnten. Differenziert äußerte sich der EVP-Politiker zu Mercosur. Vorteile sieht Hansen in einem Ukraine-Beitritt.

Eine Mehrheit der Agrarkoordinatoren sprach sich nach der dreistündigen Debatte für den 42-jährigen Luxemburger aus. Vertreter der Europäischen Volkspartei (EVP), der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) und der liberalen Renew Europe (RE) sowie der Grünen/EFA haben für den noch amtierenden Europaabgeordneten votiert. Gegenwind soll es von den rechtspopulistischen Patrioten für Europa (PfE), der rechtsradikalen Europa Souveräner Nationen (ESN) sowie den Linken gegeben haben.

Hansen, der sich selbst als „Agrarkommissar mit Gummistiefeln“ sieht, kündigte an, dass er in den ersten Tagen seines Mandats einen Dialog zur besseren Unterstützung der Junglandwirte starten werde. Zudem stellte er eine zeitnahe Überarbeitung der Verordnung zur Gemeinsamen Marktordnung (GMO) in Aussicht.

Mehr Spielraum in der Wertschöpfungskette

Damit will er vor allem Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Betrieben zu Kooperativen deutlich erleichtern und so den Landwirten in der Lebensmittelwertschöpfungskette mehr Spielraum verschaffen. Ziel müsse es sein, unlautere Handelspraktiken (UTP) stärker zu bekämpfen.

Für seine in den ersten hundert Tagen seiner Amtszeit vorzulegende Vision zur Zukunft der Landwirtschaft kündigte er an, wesentliche Empfehlungen des Strategischen Dialogs (SD) aufzunehmen. Die Frage nach dem nächsten Agrarbudget im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) nach 2027 beantwortete er mit der Ansage, mit großer Entschlossenheit für ein starkes Budget zu kämpfen. Allerdings konstatierte er auch, dass es im künftigen Kollegium auch andere politische Prioritäten geben werde. Es sei daher bereits ein Erfolg, wenn der aktuelle EU-Agrarhaushalt beibehalten werde.

Wie bereits aus seinen schriftlichen Antworten an die Europaabgeordneten vor der Anhörung hervorging, spricht sich Hansen für neue Einkommensmöglichkeiten wie Carbon-Farming aus. Außerdem will er Anreize zum Umwelt- und Klimaschutz verstärken. Vor allem die Einkommenswirksamkeit der Eco-Schemes müsse weiter verbessert werden. Gleichzeitig sprach er sich für möglichst wenig Bürokratie und Vermeidung von unnötigen Regularien aus.

Für die Direktzahlungen fordert der künftige Agrarkommissar zwar keine zu starre Obergrenze, kann sich jedoch deutlich mehr Degressivität vorstellen. Sehr große Agrarunternehmen würden dann je Fläche weniger erhalten als landwirtschaftliche Familienbetriebe. Konkret wurde der künftige Brüsseler Agrarchef hier nicht. Zudem sagte er zu, die externe Konvergenz der Hektarzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten endlich abschließen zu wollen.

Differenzierter Blick auf Mercosur

Zum Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten wies Hansen auf die hohen EU-Agrarexporte und den angestrebten Schutz geografischer Angaben hin. Aufgeschlossen zeigte er sich für einen möglichen EU-Beitritt der Ukraine. Dies würde die geostrategische Lage auch in der Nahrungsmittelversorgung entscheidend verbessern. So könne das Land unter anderem einen wichtigen Beitrag zur strategischen Versorgung mit pflanzlichen Proteinträgern leisten. Hier habe die EU bisher noch eine Lücke von rund 25 %.

Die endgültige Entscheidung fällt am 21. November in der Konferenz der Präsidenten, bevor Ende November das Plenum über das gesamte neue Kommissionskollegium abstimmt. Die zweite Von-der-Leyen-Kommission soll am 1. Dezember starten. age, mbw

Stoffstrombilanz: Bauernverband pocht auf Streichung

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) pocht weiterhin auf Streichung der Stoffstrombilanz. Nachdem die vorgeschlagenen Änderungen zur Novellierung des Düngegesetzes im Bundesrat im Sommer 2024 keine Mehrheit fanden, soll eine Einigung nun im Vermittlungsausschuss erarbeitet werden. Die Änderung des Gesetzes soll unter anderem dazu dienen, ein von der EU-Kommission im Rahmen des Verletzungsverfahrens gefordertes Monitoring der Wirkung der Düngeverordnung aufzusetzen. Mitverhandelt wird auch die Stoffstrombilanzverordnung, deren Streichung alle Bundesländer befürworten.

Der DBV und die Landesbauernverbände fordern seit Start dieser Hoftor-Bilanz im Jahr 2018 die Abschaffung. Hintergrund für die Ablehnung ist der immense zusätzliche bürokratische Aufwand und auch, dass diese Bilanzierungsmethode zum Nachweis einer grundwasserschonenden Bewirtschaftung und zur Verbesserung der Gewässerqualität nicht geeignet ist. Alle Energie sollte in die Monitoringverordnung gesteckt werden, damit die Zusagen an die EU-Kommission erfüllt werden können, nachdem die Länder schon umfangreiche Vorarbeiten zur Erhebung der einzelbetrieblichen Daten geleistet haben.

In Schleswig-Holstein werden dafür bereits seit 2023 die einzelbetrieblichen Düngedaten im Portal Endo-SH abgefragt. Des Weiteren muss aus Verbandssicht dringend das Thema Verursachergerechtigkeit und Maßnahmenbefreiung in den Roten Gebieten für nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von der Bundesregierung angegangen werden. BVSH

„Investment in Frieden, Stabilität und Sicherheit“

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Die EU-Kommission hat die Reformfortschritte der Ukraine auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft ausdrücklich gewürdigt. Der aktuell laufende sogenannte Screening-Prozess verlaufe reibungslos, heißt es im alljährlich vorgelegten „Erweiterungspaket“, in dem der Stand der Beitrittsprozesse der aktuell zehn Beitrittskandidaten bewertet wird. Erste inhaltliche Verhandlungen mit der Ukraine will die Kommission deshalb schon 2025 beginnen.

Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) erklärte anlässlich der Vorstellung des Berichts die EU-Erweiterung zu einer der Hauptprioritäten der neuen Kommission. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell betonte die Notwendigkeit einer wertebasierten Erweiterung der Union. Auch EU-Erweiterungskommissar Olivér Várhelyi sprach mit Blick auf den Beitritt der Ukraine, Moldawiens und der westlichen Balkanstaaten von einem „geostrategischen Investment in Frieden, Stabilität, Sicherheit und sozioökonomisches Wachstum“.

Fortschritte im Agrarbereich

In dem Bericht wird aber auch deutlich, dass die Ukraine noch einen langen Weg vor sich hat, bis das Land die rechtsstaatlichen, institutionellen und wirtschaftlichen Standards der EU erfüllt. Anerkannt wird, dass trotz der enormen Zerstörungen durch den russischen Angriffskrieg Reformfortschritte erzielt wurden, so etwa im Justizbereich, wo der Auswahlprozess für Richter am Verfassungsgericht reformiert und eine unabhängigere und schlagkräftigere Korruptionsbekämpfung auf die Beine gestellt wurden. Auch im Agrarsektor der Ukraine stellt die EU ein Vorankommen fest.

Um die Angleichung an die europäischen Standards voranzutreiben, empfiehlt die Kommission der Ukraine, die nationale Strategie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bis 2030, die noch vor dem Jahresende verabschiedet werden soll, konsequent umzusetzen.

Der Bericht listet zudem bereits erfolgte konkrete Reformvorhaben auf. Beispielsweise wurden erste Pilotprojekte für entkoppelte Zahlungen an Landwirte gestartet, um staatliche Unterstützungszahlungen künftig an die der EU anzupassen. Im Bereich der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) arbeite die Ukraine außerdem an der Angleichung der Gesetzgebung, insbesondere bei den Vermarktungsstandards. Auch wurde ein Gesetz über Weinbau und Rebsorten verabschiedet, das den europäischen Vorgaben entspricht.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, entsprechen die ukrainischen Tierwohlregelungen zwar noch nicht den EU-Standards; immerhin aber wurden auch im Veterinär- und Tierschutzbereich Fortschritte erzielt. So wurden beispielsweise Gesetze zur Überwachung übertragbarer Tierkrankheiten und zum Tierwohl erlassen. Eine Pilot-Einführung des europäischen Datenbanksystems Traces für den Handel mit tierischen Produkten wurde erfolgreich abgeschlossen und ist nun in begrenztem landesweiten Einsatz. Die Ukraine habe außerdem das Schnellwarnsystem der EU für Lebensmittel und Futtermittel vollständig integriert. Auch wurden Regulierungen zur Gentechnik verabschiedet, die bereits in Teilen EU-Standards erfüllen.

Export soll Devisen bringen

Unterdessen geht die Ukraine schärfer gegen die Unterschlagung von Deviseneinnahmen im Exportgeschäft vor. Um die Kontrolle zu verbessern und Schattenmärkte zu verhindern, wurde vom Kiewer Wirtschaftsministerium jetzt ein sogenanntes Exportgarantieverfahren vorgestellt, das bei der Ausfuhr einer Reihe von Agrarprodukten gelten soll. Dazu zählen Getreide, Pflanzenöle, Presskuchen, Nüsse und Honig. Die neue Regelung soll angewendet werden, bis das derzeit geltende Kriegsrecht wieder abgeschafft ist. Gemäß dem Exportgarantieverfahren dürfen Waren ausschließlich von registrierten Mehrwertsteuerzahlern ausgeführt werden. Außerdem werden laut Ministerium Mindestausfuhrpreise für Waren festgesetzt, die der Ausfuhrgarantie unterliegen. Die Differenz zwischen dem Rechnungsund dem Zollwert dieser Produkte darf nicht negativ sein.

Um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren, werden die Nationalbank, der staatliche Steuerdienst und der staatliche Zolldienst untereinander Informationen austauschen. Darüber hinaus wurden Grundsätze festgelegt, nach denen Steuerrechnungen ausgefüllt und in einem einheitlichen Register registriert werden müssen. age

Munition belastet Ackerkulturen

Die Kampfhandlungen in der Ukraine bedrohen nicht nur die dortige Bevölkerung. Durch den vermehrten Einsatz von Artilleriegeschossen, Minen und Kleinkalibermunition ist auch mit einer Belastung durch Schadstoffe in landwirtschaftlichen Produkten zu rechnen, die wiederum über den Export auf dem Weltmarkt landen. Die eingesetzten Waffen und deren Auswirkungen hat Dennis Röger in seiner Bachelorarbeit im Studiengang Energie- und Umweltmanagement der FH Burgenland analysiert. Das größte Problem stellen Röger zufolge Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Zink sowie anorganische und organische Explosivstoffe wie TNT und Hexogen (RDX) dar. Kontaminiert werde der Boden zum Beispiel durch Landminen, Blindgänger oder nicht verfeuerte Munition. Die Aufnahme der Schadstoffe in das Ökosystem erfolge durch Luftfeuchtigkeit und Regen. Die im UkraineKrieg am häufigsten verwendeten Sprengmittel TNT und RDX zeigten ein unterschiedliches Verhalten bei der Aufnahme in die landwirtschaftlichen Produkte, heißt es in der Arbeit. RDX reichere sich vor allem in den oberirdischen Teilen der Pflanze an. Die höchste Konzentration an TNT sei hingegen in den Wurzeln festgestellt worden. age

Die Felder sind mit Minen verseucht

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Die Lage in der Ukraine hat sich seit der russischen Invasion am 23. Februar 2022 dramatisch verschlechtert. Der ukrainische Agrarjournalist und Branchenexperte Iurii Mykhailov sprach mit Dr. Katharina Seuser, Agrarjournalistin und Professorin für Technikjournalismus, über die Situation in der Ukraine und die Folgen für Menschen und Landwirtschaft.

Dr. Katharina Seuser: Wie geht es den Menschen in Kiew, und wie sieht ihr tägliches Leben aus?

Iurii Mykhailov: Momentan ist Kiew wohl die sicherste Stadt in der Ukraine – wir werden von einem mehrschichtigen Raketenabwehrsystem geschützt. Die ganze Ukraine ist ständig von Angriffen betroffen, von West nach Ost, aber in anderen Städten gibt es keine so gute Verteidigung wie in Kiew. Die Menschen sind überall kriegsmüde, auch in Kiew. Viele Bürger reagieren nicht mehr auf Alarme, sie gehen ihrem Alltag nach. Das liegt auch am Mangel an Schutzräumen und der schlechten Ausstattung. In Kiew dienen vor allem unterirdische Straßenübergänge und U-Bahn-Stationen als Schutzräume. Sie haben nur eine begrenzte Kapazität – das U-Bahn-System ist nicht so gut ausgebaut wie in Berlin, London oder Paris – und es gibt keine Sitzplätze, keine Toiletten, kein Wasser. Es ist windig und im Winter wird die Situation noch schlimmer.

Putins Strategie zielt darauf ab, die Energie-Infrastruktur zu zerstören, um den Widerstand der ukrainischen Zivilbevölkerung zu brechen. Hast du Angst vor dem nächsten Winter?

Ja, habe ich. Der Winter wird die Lage noch ernster machen als sie bereits ist. Die Russen haben alle Kohle- und Gaskraftwerke zerstört, der Strom kommt jetzt hauptsächlich aus Atomkraftwerken, und die liefern nicht die benötigte Energie. Wir müssen mit täglichen Stromausfällen von mehreren Stunden rechnen. Die ukrainischen Behörden warnen, dass sie im kommenden Winter bis zu 20 Stunden täglich dauern könnten.

Besonders betroffen sind die Bewohner von mehrstöckigen Häusern: Aufzüge und Elektroherde funktionieren nicht, in den oberen Stockwerken gibt es keine Wasserversorgung, keine Elektroheizung, und das wird insbesondere die Situation älterer Menschen und von Frauen mit kleinen Kindern noch verschlimmern.

Die Lage ist für die Zivilbevölkerung schrecklich – wie ist sie für Landwirtinnen und Landwirte?

Das größte Problem ist die Verseuchung landwirtschaftlicher Flächen mit Minen. Es gibt Berechnungen, dass die Minenräumung mehrere Hundert Jahre dauern wird. Nach Angaben des Pressezentrums des ukrainischen Parlaments sind seit Beginn der groß angelegten russischen Invasion 128 ukrainische Bauern durch Sprengsätze wie Minen gestorben. Das zweitgrößte Problem ist der Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft. Viele Männer arbeiten als Soldaten und viele Frauen mit Kindern haben die Ukraine verlassen. Auch deshalb versuchen Agrarunternehmen heute, weibliche Mitarbeiter anzuwerben. Und natürlich gibt es eine riesige Menge beschädigter und zerstörter landwirtschaftlicher Maschinen.

Wie ist die Situation von Agrarjournalistinnen und Agrarjournalisten?

Die Lage der Agrarjournalisten ist sehr schlecht, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen. Die Einnahmen aus Anzeigen für die Agrarmedien sind stark zurückgegangen. Die meisten Medienhäuser haben die Produktion von Printmedien eingestellt und die Zahl ihrer Mitarbeiter reduziert. Sie veröffentlichen nur noch online.

Seit Kriegsbeginn wurden mehr als 230 Medienhäuser geschlossen. Ein Beispiel ist die Zeitung „День“ („Der Tag“), ein anderes die Poltawer Regionalzeitung „Козельщинські вісті“ („Die Koselschtschyna-Nachrichten“). Die Agrarmedien „AgroNik“, „Аналітичне Агентство Agriculture“ („Analyseagentur Landwirtschaft“), „Висник фермер України“ („Ukrainischer Bauernherold“), „Село полтавське“ („Das Dorf Poltawa“) und „Агросвіт“ („Die Welt der Landwirtschaft“) wurden eingestellt.

Auch die Medien sind vom Fachkräftemangel betroffen, wie andere Unternehmen und die Landwirtschaft. Journalisten arbeiten großteils aus der Ferne, die Stromausfälle beeinträchtigen ihre Arbeit.

Welche Hoffnung hast du, und was denkst du über Friedensverhandlungen?

Wenn dieser Ermüdungskrieg noch lange anhält, wird die Ukraine kapitulieren, denn die russische Wirtschaft ist stärker als unsere und die russische Bevölkerung ist vierbis fünfmal so groß. (Anmerkung Mykhailov vom 14. Oktober: Neuste Nachrichten haben nordkoreanische Truppen in der Ukraine gemeldet.) Deshalb verlangt die Ukraine mehr Waffen und die Erlaubnis, diese auch auf russischem Territorium einzusetzen. Meiner Meinung nach kann nur militärische Stärke die russische Aggression stoppen. Ich denke, dass ein auf Verhandlungen basierender Frieden nicht lange halten wird.

Russland hat bereits fünf ukrainische Regionen in seine Verfassung aufgenommen, von denen nur eine, nämlich die Krim, vollständig von Russland besetzt ist. Selbst wenn es heute eine Einigung gäbe, würde Russland in Zukunft darauf bestehen, dass diese Regionen Teil des eigenen Territoriums sind. Fragen: Dr. Katharina Seuser

Ein großes Problem für die Landwirtschaft in der Ukraine sind die Minen in den Ackerflächen. Foto: Imago

Saporischschja, Ukraine: Ein Pionier sucht auf einem erntereifen Weizenfeld auf einer Farm in der Nähe von Saporischschja nach möglichen Blindgängern. Foto: Imago
Örtliche Bauern befestigen das Fragment einer russischen Rakete an einem Traktor, um es herauszuziehen, während sie die Felder trotz verstreuter Munitionssplitter und nicht explodierter Granaten bestellen (Region Saporischschja, Südostukraine). Foto: Imago


Ein durch den Beschuss russischer Truppen beschädigter Getreidespeicher ist auf dem Bauernhof Herasymenko, früher bekannt als Steviia, im Dorf Anysiv in der Region Tschernihiw in der Nordukraine zu sehen. Von russischen Besatzern beschädigter Bauernhof in der Region Tschernihiw. Foto: Imago



Iurii Mykhailov; Foto: Yanne Boloh
Dr. Katharina Seuser, Foto: VDAJ

Blackout: Landwirte im Norden sorgen vor

Ein langfristiger, großflächiger Stromausfall (Blackout) kann besonders auf landwirtschaftlichen Betrieben innerhalb kurzer Zeit zu erheblichen Einschnitten in der Produktion bis hin zu existenzgefährdenden, nicht umkehrbaren Folgen führen. Um auf die Gefahren eines solchen Versorgungsausfalls aufmerksam zu machen und Empfehlungen für die richtige Vorsorge zu geben, hat der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband einen Info-Flyer herausgegeben.

Trotz eines im internationalen Vergleich stabilen Stromnetzes in Deutschland ist die Gefahr eines Blackouts hierzulande zuletzt gestiegen. Die Ursachen für einen Ausfall können unterschiedlich sein und auch bewusst von außen herbeigeführt werden, etwa durch Cyberangriffe oder Sabotage. „Die allgemeine Bedrohungslage für großflächige Stromausfälle hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft“, erklärt Wolf Dieter Krezdorn vom Bauernverband Schleswig-Holstein, der den Flyer gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband erarbeitet hat. Auch Extremwetterereignisse könnten die regionale Infrastruktur samt Stromversorgung zum Erliegen bringen. Angriffe im Cyberraum stellten eine zunehmende Gefahr für die Grundversorgung mit Energie, aber auch für die Telekommunikation dar.

Den Flyer zur Blackout-Vorsorge gibt es in den Kreisgeschäftsstellen des BVSH und im Netz. Foto: jh

Kommt es zum unerwarteten Energieausfall, sollten landwirtschaftliche Betriebe für den Erhalt der wichtigsten stromgebundenen Funktionen auf dem Hof vorbereitet sein. „Auf vielen Höfen gibt es keine Notfallkonzepte, geschweige denn eine zuverlässige Notstromversorgung“, macht Krezdorn deutlich. Die zumeist freiwilligen Einsatzkräfte der Feuerwehren oder des Technischen Hilfswerks (THW) können nicht flächendeckend für einen ausreichenden Ersatz sorgen. Jörg Nero, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein, betont: „Die Ressourcen der Rettungskräfte reichen im Katastrophenfall nicht für alle Anforderungen. Landwirte sollten unbedingt Vorsorge treffen, um ihre Betriebe vor einem flächendeckenden Stromausfall zu schützen.“ Zum jetzigen Zeitpunkt würde ein Blackout laut Krezdorn auf vielen Betrieben zu existenzgefährdenden Engpässen, Ausfällen und Verlusten führen. Auch BVSH-Präsident Klaus-Peter Lucht betont: „Die Gefahr eines Blackouts sollte jeder ernst nehmen. Gerade tierhaltende Betriebe brauchen einen Notfallplan und eine sichere Notstromversorgung.“

Doch neben der Anschaffung eines Stromaggregats ist auch die betriebliche Energie-Infrastruktur auf die Versorgung mit Notstrom abzustimmen, wie Krezdorn erläutert: „Tierversorgung, Belüftung, Beleuchtung, Kühlung und Trocknung sowie Fütterungs- und Melktechnik bleiben so auch im Notfall funktionsfähig.“ Auch in der gartenbaulichen Produktion würde der Ausfall von Klimatisierungs- und Bewässerungsanlagen in kurzer Zeit erhebliche Ertragsschäden verursachen. Zudem führe die Abhängigkeit vieler Betriebe von der zentralen Wasserversorgung (Frisch- und Abwasser) im Krisenfall zu schweren Versorgungsproblemen.

In solchen Lagen sind unzählige Einrichtungen, Betriebe und Behörden betroffen und eine mögliche Hilfestellung durch Feuerwehr und THW obliegt der Einsatzleitung des jeweiligen Führungsstabes. Bei örtlich begrenzten Notfällen kann die Feuerwehr helfen, indem sie eine Zeit lang ein Stromaggregat bereitstellt oder beim Sicherstellen der Wasserversorgung unterstützt. Das THW kann helfen, indem es etwa mobile Pumpen oder andere Geräte zur Verfügung stellt, um die Versorgung der Tiere zu sichern. „Die Kapazitäten reichen aber nicht aus, um alle betrieblichen Systeme weiterzubetreiben. In einer großflächigen und länger andauernden Notlage wird eine mögliche Hilfe wohl nur sehr eingeschränkt möglich sein“, gibt Nero zu bedenken.

Umso wichtiger ist eine systematische Notfallplanung auf den Betrieben, deren Vorlaufzeit nicht unterschätzt werden sollte. Hier ist das Ermitteln der Prozesse und Aufgaben, die im Notbetrieb weiterlaufen müssen, entscheidend. Festzulegen ist dabei, welche Betriebsteile zwingend mit Strom versorgt werden müssen, sowie Einsatzzeiten, Anzahl und Größe der Notstromaggregate und die Treibstoffmenge (für mindestens 72 Stunden), die bevorratet werden muss. Die betriebsinterne Notstromversorgung ist durch einen Elektrotechniker zu installieren und regelmäßig zu prüfen. Regelmäßig sollten Notfallübungen durchgeführt werden. Aggregate und Alarmeinrichtungen sind mindestens monatlich auf ihre Funktion zu überprüfen. Nero unterstreicht: „Für landwirtschaftliche Betriebe ist es unumgänglich, sich im Vorwege Gedanken zu machen und das Gespräch mit den Behörden und der örtlichen Feuerwehr zu suchen sowie entsprechende Notfallpläne zu erstellen.“

Doch die individuelle Vorsorge ist noch aus einem weiteren Grund wichtig, wie Krezdorn erläutert: „Ein Blackout stellt keine versicherte Gefahr im Sinn der betrieblichen Sachversicherung dar und ist in der Regel nicht versicherbar. Dies gilt für Sachbeschädigung ebenso wie für eine Betriebsunterbrechung.“ Landwirte sollten daher mit ihrem Versicherer klären, ob und in welchem Umfang beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen bei einem Blackout mit einer Versicherungsleistung gerechnet werden kann.

Der Flyer liegt in allen Kreisgeschäftsstellen des BVSH aus und ist als PDF-Datei im Internet abrufbar unter bauern.sh


Checkliste zur Notstromversorgung

– Wie viel Leistung benötigt der Betrieb?

– Sollen der Gesamtbetrieb, bestimmte oder nur einzelne Betriebseinrichtungen versorgt werden?

– Welche Anlaufströme sind zu erwarten?

– Welcher Sicherheitszuschlag ist zu berücksichtigen?

– Wird ein Notstromgenerator mit automatischer Spannungs- und Frequenzregelung benötigt?

– Wo soll das Notstromaggregat aufgestellt werden?

– Wo kann der Einspeisepunkt ins Betriebsnetz installiert werden?

– Ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) notwendig?

– Welche Geräte und Daten müssen abgesichert werden?

Blick über die Grenze

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Auf Einladung der dänischen Botschaft besuchte eine schleswig-holsteinische Delegation in der vergangenen Woche verschiedene Stationen in Kopenhagen und Århus.

Dänemark ist das Land in der Welt mit dem höchsten Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche am Staatsgebiet, mit dem höchsten Ökoflächenanteil der Welt, mit einem Gesamt-Selbstversorgungsgrad im Lebensmittelbereich von 300 %, einer längeren Küstenlinie als Indien, einem Anteil der Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie von einem Viertel am dänischen Warenexport und jetzt auch noch das erste Land der Welt, das eine Klimasteuer auf Emissionen in der Landwirtschaft einführt. Der dänische Lebensmittelsektor ist hochproduktiv und innovativ.

Auf Einladung der dänischen Botschaft besuchte eine schleswigholsteinische Delegation in der vergangenen Woche verschiedene Stationen in Kopenhagen und Århus. Neben der Staatssekretärin aus dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV), Anne Benett-Sturies, der Präsidentin der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Ute Volquardsen, dem Dekan des Fachbereiches Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel, Prof. Martin Braatz, dem Prodekan der Kieler Christian-Albrechts-Universität (CAU), Prof. Eberhard Hartung, und dem Vorsitzenden des Vereins Zentrum für innovative Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft (ZIEL-SH), Jan Henrik Ferdinand, waren auch der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH), Klaus-Peter Lucht, und dessen stellvertretende Generalsekretärin, Lisa Hansen-Flüh, in Dänemark dabei.

In Kopenhagen verweilte die Delegation im geschichtsträchtigen Axelborg, dem Gebäude, in dem unter anderem der dänische Landwirtschafts- und Ernährungsrat beheimatet ist, der Unternehmen und Bauernverbände vertritt. Mitarbeiter der Ministerien für Landwirtschaft und für Umwelt informierten zur Umsetzung des EU-Düngeund Pflanzenschutzrechts.

Mit einem Referenten des neu gegründeten Ministeriums für sektorübergreifende grüne Gesetzgebung wurden die Auswirkungen des neu beschlossenen Klimaschutz-Abkommens diskutiert (siehe Bauernblatt 41, S. 8). Im Abkommen wurde im Dialog zwischen Regierung, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Industrie beschlossen, neben einer CO2-Steuer für landwirtschaftliche Emissionen aus der Tierhaltung auch 15  % der landwirtschaftlichen Fläche für Neuwaldbildung und Vernässung bereitzustellen.

In Århus wurde die Delegation im Agri Food Park empfangen, in dem mehr als 85 Unternehmen sitzen. Mit Seges Innovation und dem Dänischen Technologischen Institut konnte die Gruppe in Workshops Themen wie die spezifische Umsetzung der Pflanzenschutzmittelsteuer sowie Precision- und Digital Farming erörtern. Seges Innovation stellte digitale Lösungen vor, die den landwirtschaftlichen Betrieben für ihr Datenmanagement und für verpflichtende Datenmeldungen zur Verfügung stehen, und berichtete auch über weitergehende Möglichkeiten der Datenanalyse und Bereitstellung von Applikationskarten für Landwirte und Berater. Lisa Hansen-Flüh, BVSH

Informative Gespräche und Erfahrungsaustausch standen für die Teilnehmer aus Schleswig-Holstein und Dänemark an erster Stelle. Foto: Tom Köhn

Monitoring für Ostseeschutz

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Auf der Agenda der jüngsten Sitzung des Landesvorstands des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) am vorigen Mittwoch standen neben Haushaltsfragen politische Themen. BVSH-Präsident KlausPeter Lucht sprach den von der Landesregierung verabschiedeten Aktionsplan Ostseeschutz an, der anstelle des Nationalparks Ostsee umgesetzt werden soll. Er betonte, die Kernvereinbarungen zwischen Umweltministerium und allen Beteiligten seien besprochen. Der Verband sei bereit zu freiwilligen Maßnahmen für den Ostseeschutz, aber eine Notwendigkeit für Nachverhandlungen sehe er nicht. Lucht unterstrich die Forderung des Bauernverbandes, ein Gewässermonitoring zu installieren. Der Idee, Fristen vorzuziehen und umfangreichere Berichtspflichten einzuführen, erteilte er eine Absage.

Auf der Agenda der jüngsten Sitzung des Landesvorstands des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) am vorigen Mittwoch standen neben Haushaltsfragen politische Themen. BVSH-Präsident KlausPeter Lucht sprach den von der Landesregierung verabschiedeten Aktionsplan Ostseeschutz an, der anstelle des Nationalparks Ostsee umgesetzt werden soll. Er betonte, die Kernvereinbarungen zwischen Umweltministerium und allen Beteiligten seien besprochen. Der Verband sei bereit zu freiwilligen Maßnahmen für den Ostseeschutz, aber eine Notwendigkeit für Nachverhandlungen sehe er nicht. Lucht unterstrich die Forderung des Bauernverbandes, ein Gewässermonitoring zu installieren. Der Idee, Fristen vorzuziehen und umfangreichere Berichtspflichten einzuführen, erteilte er eine Absage.

Vorstandsmitglied Thomas Hansen erinnerte daran, dass Parkinson nunmehr als Berufskrankheit anerkannt sei. Das bedeute, dass Betroffene Anspruch auf Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft  (SVLFG) haben, wenn die Krankheit aufgrund ihres Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln bestätigt wurde. Aktuell werde geprüft, wie viele Personen eine Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit erhalten können, so Hansen. Weil die zusätzlichen Leistungsausgaben noch nicht verlässlich beurteilt werden könnten, sei mit weiteren Rückstellungen zu rechnen.

Es sei zu erwarten, dass es auch im kommenden Jahr wieder zu Infektionen mit dem Blauzungenvirus in Tierbeständen kommen wird, so Vorstandsmitglied Klaus Peter Dau. Daher wurde angeregt, eine Informationsveranstaltung zu den Themen Impfung und Versicherung zur organisieren.

Vorschlag: Nationale Nutztierstrategie erweitern

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Eine erweiterte nationale Nutztierstrategie schlägt der Präsident des Thünen-Instituts  (TI), Prof.  Folkhard Isermeyer, vor, zudem die Einrichtung einer Kommission analog zum Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die sich dem Thema „Künftige Landnutzung“ zuwendet. Die Tierwohlfrage reiche als alleiniger Schwerpunkt einer nationalen Nutzierstrategie nicht aus, argumentiert Isermeyer. Eine erweiterte Zielstellung muss für den Wissenschaftler unter anderem die Forderung nach einer standortgerechten Haltung von weniger Tieren aufgreifen. In seinem Papier zur Jahrestagung des Dachverbands wissenschaftlicher Gesellschaften der Agrar-, Forst-, Ernährungs-, Veterinär- und Umweltforschung (DAF) Anfang Oktober in Frankfurt geht Isermeyer davon aus, dass die Forderung nach einer Reduzierung der Tierhaltung immer stärker in den Fokus der Klimapolitik rücken werde. Ein Beleg dafür sei, dass die Ernährungswirtschaft weltweit intensiv an pflanzlichen Ersatzprodukten für tierische Lebensmittel arbeite und ihre Werbekampagnen entsprechend ausrichte. Damit sei absehbar, dass der Verbrauch tierischer Lebensmittel zwar langsam, aber stetig sinken und die Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung durch klimapolitische Maßnahmen zunehmend belastet werde. Für Isermeyer muss eine Nutztierstrategie nicht allein die Tierwohlfrage lösen, wie es mit den Vorschlägen der Borchert-Kommission erfolgt sei. Stattdessen gehe es darum, das Zielbündel zu erweitern. Dennoch sei es bedauerlich, dass sich die Politik in der laufenden Legislaturperiode nicht habe verständigen können, das Borchert-Konzept konsequent umzusetzen: „Offenbar konnte das Ziel, den gesamten Nutztiersektor auf ein hohes Tierwohlniveau zu bringen, im politischen Raum nicht genügend Zustimmung auslösen, geschweige denn Begeisterung“, so der Agrarökonom. age

Weniger Tiere und neue Einkommensquellen

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Landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, die ihre Tierhaltung abstocken, können bei der zuständigen Landwirtschaftskammer bis zum 2. Dezember Anträge auf die Förderung von Investitionen in alternative Einkommensquellen stellen. Darauf hat am Montag das Landwirtschaftsministerium in Hannover hingewiesen.

I m Rahmen der Richtlinie Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung (RL DAT) werden Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung neuer Einkommensalternativen für landwirtschaftliche Betriebe bewilligt. Voraussetzung ist, dass diese nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnen sind. Für die Maßnahme stehen derzeit pro Jahr 6,5 Mio. € zur Verfügung. Anträge gemäß der Richtlinie können bis zum 2. Dezember eingereicht werden. Für die nächste Förderperiode im kommenden Jahr können Anträge bis zum 15. Juni 2025 gestellt werden.

stellt werden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) betonte: „Mit dem Diversifizierungsprogramm wird veränderungsbereiten Betrieben Unterstützung angeboten. Ziel ist es, dass sich die Betriebe weitere Einkommensquellen erschließen.“

Mit der Fördermaßnahme werden Betriebe unterstützt, die ihren Tierbestand teilweise oder in Gänze abstocken und in ihre Diversifizierung investieren, um so eine alternative Einkommensquelle zu generieren. Als Beispiele wurden die Anschaffung einer mobilen Obstmosterei, einer mobilen Käserei mit Direktvermarktungsmöglichkeit oder auch Investitionen in die Landtouristik oder einen Hofladen genannt. Die Diversifizierungsförderung sei auch eine Reaktion auf abnehmende Tierzahlen und sinkende Zahlen der Tierhaltungsbetriebe. Auch Betriebe, die in den vergangenen 15 Monaten vor Antragsstichtag ihre Tierbestände abgebaut haben, werden berücksichtigt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %. Die Zuwendungshöhe muss 5.000 € übersteigen und beträgt maximal 300.000 €.

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen, die dauerhaft mindestens 30 GV (Großvieheinheiten) ihrer Tierplätze abbauen. Berücksichtigt werden hierbei die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel, ausgenommen sind Mobilställe. Der Abbau muss komplette Stallgebäude umfassen und darf maximal 15 Monate vor Antragsstichtag erfolgt sein.

„Angebot, Verluste zu reduzieren“

Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, beschrieb die Fördermaßnahme der Diversifizierung zur Stärkung einer krisenfesten Landwirtschaft als Angebot, Verluste beim Ausstieg aus der Produktion zu reduzieren. „Es ist ersichtlich, dass bei der Umsetzung der Vorschläge der BorchertKommission zum Umbau der Tierhaltung nicht jeder Betrieb mitmachen wird und Einkommensalternativen entwickelt werden müssen“, so Ehlers. Kritik an dem Programm war von Unternehmen aus dem vorund nachgelagerten Bereich zu hören. Ehlers betonte, dass der Fokus nicht grundsätzlich auf der Abstockung der Tierhaltung liegen dürfe und dass der Landvolkverband eine differenzierte Sicht habe. So müsse nach Ansicht des Landvolks insbesondere der vorgegebene Abbau kompletter Stallgebäude hinterfragt werden. Auch Landwirtinnen und Landwirten, die ihre Zukunft weiter in der Tierhaltung sähen und die Umstellung auf eine höhere Haltungsstufe mit einer deutlichen Bestandsreduzierung verbänden, sollte es ermöglicht werden, von der Förderung zu profitieren und andere leer stehende beziehungsweise nicht mehr benötigte Wirtschaftsgebäude zum Beispiel für den Aufbau einer eigenen Verarbeitung und Vermarktung umzubauen. So könnten bestenfalls Synergieeffekte mit dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung geschaffen werden.

Die jetzt gestellte Antragsfrist nannte Ehlers zu kurz für Planung und Umbau, wegen der notwendigen Genehmigungsfristen. Der Vizepräsident setzt auf die zweite Programmphase, die Mitte nächsten Jahres starten soll.Fließtext

Umbau der Tierhaltung ist erste Priorität

„In Ballungsgebieten kann es aus der Perspektive der Politik sinnvoll erscheinen, Betrieben den Ausstieg zu erleichtern, um beispielsweise neue Umweltziele zu erreichen“, sagte Dietrich Pritschau, Vizepräsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, zur der niedersächsischen Fördermaßnahme. Etwas Ähnliches habe die Regierung in den Niederlanden bereits vorgemacht mit einem Programm, um den Ausstieg aus der Tierhaltung in und neben Natura-2000-Gebieten zu erleichtern. Für SchleswigHolstein sieht Pritschau vielmehr die Gefahr, dass durch eine immer niedrigere Tierdichte in der Schweinehaltung Strukturen wegbrächen. Besonders brisant sei die Situation in der Sauenhaltung. Die Förderung der Diversifizierung sei dauerhaft ein Thema für Betriebe im Transformationsprozess und biete die Möglichkeit, Einkommensalternativen aufzubauen. Allerdings könne es auch hier wieder zu Wettbewerbssituationen kommen, sobald Pioniere in der Nischenproduktion um ihre erarbeiteten Marktanteile fürchten müssten. Investitionen in den Umbau der Tierhaltung sieht Pritschau als erste Priorität.

Schweinehalter nicht mehr gewollt?

Als „verheerendes Signal und Steuerverschwendung“ hat die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) das Diversifizierungsprogramm kritisiert. Nachdem die Landesregierung Niedersachsen den heimischen Schweinehaltern bereits Hilfen wie die Ringelschwanzprämie gestrichen habe, entstehe mit dem neuen Programm der Eindruck, dass Schweinehalter im Schweineland Niedersachsen nicht mehr gewollt seien. Statt den Umbau der Tierhaltung entsprechend dem Koalitionsvertrag zu fördern, werde jetzt der Abbau vorangetrieben, erklärte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. pm, mbw