Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde am Montag im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Mit der 2018 eingeführten Stoffstrombilanzverordnung wurden die Erfassung und Dokumentation der zugeführten beziehungsweise abgegebenen Stickstoff- und Phosphatmengen eines Betriebes sowie die Erstellung einer Stoffstrombilanz einschließlich der Bewertung des Stickstoffsaldos vorgeschrieben. Die Aufhebung erfährt überwiegend Zustimmung in der Landwirtschaft, es gibt auch kritische Äußerungen.
Der Grünen-Politiker Martin Häusling schlägt wegen der Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung in Brüssel Alarm. Er forderte eigenen Angaben zufolge von EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall, ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen Verstoßes gegen Artikel 5 der EU-Nitratrichtlinie zu prüfen.
Häusling für Einhaltung des Verursacherprinzips
hung sowie Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer vor Nitratbelastung aus landwirtschaftlichen Quellen geregelt. Eine betriebliche Nährstoffbilanzierung schreibt das EU-Recht allerdings nicht vor. Für Häusling ist die Einhaltung des Verursacherprinzips das Rückgrat einer glaubwürdigen Umweltpolitik. „Wer dieses Prinzip aufgibt, indem er die Stoffstrombilanzverordnung ersatzlos aufhebt, gefährdet nicht nur unser Wasser, sondern auch die Akzeptanz für europäische Umweltstandards insgesamt“, warnte der Grünen-Politiker am Mittwoch voriger Woche. Die Stoffstrombilanz sei ein wichtiges Instrument zur Erfassung von Umweltbelastungen durch Überdüngung. Häusling fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich ein gleichwertiges, rechtsverbindliches Instrument zur Kontrolle der Nährstoffflüsse vorzulegen. Darüber hinaus brauche man endlich EU-weit einheitliche Standards für die betriebliche Nährstoffbilanzierung. Diese müssten ergänzt werden durch Investitionen in digitale, praxistaugliche Bilanzierungsinstrumente, die Bürokratieabbau und Umweltwirksamkeit miteinander verbänden.
Hennies für Gesamtflächenbilanz
Das Landvolk Niedersachsen wendet sich auf der anderen Seite gegen Überlegungen, die Stoffstrombilanz durch ein ähnliches Instrument zu ersetzen. Das bürokratische Regelwerk sei ersatzlos zu streichen, erklärte Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Stattdessen müsse die Politik auf effektivere Systeme zu setzen. Umwelt- und Klimaschutz ließen sich nicht durch Überregulierung erreichen, „sondern nur durch praktikable und zielgerichtete Maßnahmen, die auch in der landwirtschaftlichen Realität Bestand haben“. Hennies schlug eine sogenannte Gesamtflächenbilanz vor, wie sie die Landwirtschaftskammer jährlich für ganz Niedersachsen berechne. Dies gebe Betrieben in den Roten Gebieten die Chance, sich von überzogenen Auflagen zu befreien. So zeige sich in Niedersachsen eine rückläufige Entwicklung bei den Nitratwerten im Grundwasser. Hennies zufolge könne die Gesamtflächenbilanz „viel staatliches Mikromanagement“ in der Düngeverordnung überflüssig machen. Die AfD hatte in einer Kleinen Anfrage auf einen möglichen Zusammenhang zwischen sinkenden Rohproteingehalten und einer wegen Auflagen verminderten Stickstoffdüngung hingewiesen. Fachleute warnten davor, dass die begrenzte Düngung langfristig zu weniger heimischer Produktion von backfähigem Qualitätsweizen führe, heißt es in der Kleinen Anfrage. Ein zunehmender Anteil der Ernte müsse daher als Futtermittel verkauft werden.
Eiweißrückgang im Brotweizen überschätzt
Dem widersprach die Bundesregierung. Sinkende Qualitätsweizenanteile ließen sich nicht auf „dünge- und pflanzenschutzrechtliche Auflagen zurückführen“, betonte sie in der Antwort. Die Düngeverordnung schreibe für Flächen in nitratbelasteten Gebieten zwar durchaus vor, dass die betriebliche Gesamtsumme an Stickstoff um 20 % reduziert werden müsse. Allerdings dürften die Landwirte selbst entscheiden, in welchen Kulturen. Damit werde sichergestellt, „dass weiterhin auch anspruchsvolle Kulturen ohne Ertrags- und Qualitätseinschränkungen in mit Nitrat belasteten Gebieten angebaut werden können“, heißt es in der Antwort. Der Einfluss der Düngebedarfsreduzierung in den nitratbelasteten Gebieten auf den gesamtdeutschen Trend zu geringeren Eiweißgehalten im Brotweizen werde deutlich überschätzt, so die Bundesregierung. Schließlich liege nur etwa ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den Roten Gebieten. age




