Der Zwischenfruchtanbau ist ein wichtiges Element in Fruchtfolgen, mit vielseitigen Auswirkungen auf das Anbausystem. Vor dem Winter leisten sie einen erheblichen Beitrag zum Grundwasserschutz, weil sie Stickstoff aufnehmen und nur geringe Rest-Nmin-Gehalte im Boden zurücklassen. Die Herausforderung ist es, dass dieser in der Pflanzen- und Wurzelmasse gebundene Stickstoff der Folgefrucht zu Zeiten des größten Bedarfes wieder zur Verfügung steht.
Ein Patentrezept zum Zwischenfruchtanbau gibt es nicht, zu vielfältig sind die Standortbedingungen, Zwischenfruchtarten, Aussaatverfahren und letzten Endes auch die Witterungsbedingungen nach der Ernte der Hauptfrucht. Auf leichten, auswaschungsgefährdeten Standorten gibt es keine Argumente, die gegen den Zwischenfruchtanbau sprechen.
Auf schweren Böden steht der Zwischenfruchtanbau jedoch in Konkurrenz zum Strohmulchverfahren. Auf nachlieferungsstarken und wenig auswaschungsgefährdeten Böden ist in der Vergangenheit besonders in trockenen Jahren eine Vorzüglichkeit des Strohmulches hinsichtlich der Ertragsleistung der Folgefrucht Zuckerrüben zu verzeichnen gewesen. Anders als auf leichten Standorten liegen die Frühjahrs-Nmin-Werte, die in der Düngebedarfsermittlung (DBE) zum Abzug gebracht werden, auf diesen Standorten nach Strohmulch häufig höher als nach Zwischenfrucht. Das hat geringere erforderliche N-Düngermengen bei gleichem oder oft auch höherem Ertragsniveau zur Folge.
Zwischenfruchtanbau mit Umbruch
Nach dem nassen Winter 2023/24 jedoch lagen die Nmin-Werte im März nach Strohmulch auch auf den besseren Böden zum Teil unter denen bei Zwischenfrüchten, was auf eine Stickstoffverlagerung in tiefere Schichten schließen lässt. Um dem von vornherein vorzubeugen, empfiehlt sich somit auch auf den schweren Böden der Zwischenfruchtanbau mit entsprechendem Umbruch. Es stellt sich die Frage, wie der Zwischenfruchtanbau gestaltet werden kann, damit keine negativen Auswirkungen auf die Ertragsleistung der Folgefrucht auftreten.
Dieser Problematik widmet sich die Landwirtschaftskammer Niedersachsen seit mehreren Jahren und nunmehr im zweiten Versuchsjahr auch in einer Exaktversuchsserie. An drei Standorten wurde eine Mischung aus 70 % Ölrettich und 30 % Sommerwicke mit einer Saatstärke von 60 kg/ha mit verschiedenen Verfahren und sich daraus ergebenden Terminen ausgebracht.
Zwei Umbruchvarianten getestet
Über Winter erfolgte an zwei Terminen ein Umbruch der Varianten durch Mulchen und – wo die Bodenbedingungen es zuließen – Grubbern, eine weitere Variante blieb ohne Bearbeitung bis zur Zuckerrübenaussaat stehen. Im November erfolgten eine Nmin-Beprobung sowie die Ermittlung des Aufwuchses (Trockenmasseertrag und Stickstoffaufnahme), eine weitere Nmin-Beprobung gab es im März. Letztere Probe gibt den Wert an, der bei der DBE in Abzug zu bringen ist. In der Folge werden Zuckerrüben angebaut, die nur eine geringe mineralische Startdüngung (in Koldingen keine) erhalten. So kann jede Variante ihre N-Nachlieferung aus dem Boden und die Auswirkung auf die Ertragsergebnisse der Zuckerrüben unter Beweis stellen.
Zwischenfrüchte konkurrieren mit Stroh
Obwohl die Standorte ähnlich bonitiert sind, ergeben sich erhebliche Unterschiede im Aufwuchs der Zwischenfrüchte und in den Nmin-Werten. Verbleibt Stroh auf der Fläche, konkurrieren die Zwischenfrüchte mit den Bakterien, die das Stroh abbauen, um den Stickstoff. So konnten die Zwischenfrüchte am Standort Koldingen, wo das Stroh abgefahren wurde, die höchste N-Aufnahme erzielen. Durch das zusätzliche Befahren der Fläche zeigte sich allerdings auch ein sehr ungleichmäßiger Aufgang in der Überwurfsaatvariante (vor der Getreideernte mit Drohne). Auch in der Direktsaatvariante waren diese Spuren lange sichtbar. Erst in der klassischen Aussaat nach Bodenbearbeitung wuchs ein einheitlicher Bestand (am Standort Koldingen war bei diesem Saattermin der Ölrettich bestandsbildend). Eine Folge aus dem lückigen Aufgang einerseits und der langen Wachstumszeit andererseits waren sehr kräftige Pflanzen mit großen Rettichen. Aufgrund dieses Erscheinungsbildes wurden in Koldingen die Varianten Drohnen- und Direktsaat, die erst zur Saat umgebrochen werden sollten, bereits im Januar gemulcht. Im Vergleich zu anderen Zwischenfruchtarten weist Ölrettich ein schlechtes Abfrierverhalten auf. Auch nach der Frostphase im Februar war der Ölrettich in Höckelheim und Koldingen nicht vollständig abgefroren. In Barum war zu beobachten, dass die spät gesäte Variante nicht so gut abgestorben war wie die früh gedrillten. Um den Ölrettichbestand vor der Aussaat der Hauptfrucht sicher zu beseitigen, kann der vorgezogene Umbruch gut genutzt werden. Der Einsatz eines Totalherbizids kann dann häufig unterbleiben.
Eine weitere Besonderheit am Standort Koldingen war ein sehr hoher Nmin-Wert vor Winter in der Senf-Spätsaatvariante. Offensichtlich war der Senf nicht in der Lage, dem Boden den Stickstoff in dem Maß zu entnehmen, wie es die vorher gesäten Varianten konnten. In der Folge ist auch der März-Nmin-Wert dieser Variante hoch. Unter feuchteren Witterungsbedingungen als im vergangenen Winter hätte in dieser Variante eine Auswaschungsgefahr für den Stickstoff bestanden.
Aussaatzeitpunkt bestimmte Aufwuchs
Aus den Tabellen 2 bis 4 lassen sich folgende Aussagen ableiten:
Je früher die Zwischenfrucht ausgesät wurde, desto höher sind der Zwischenfruchtaufwuchs und die daraus folgende N-Aufnahme.
Ein Umbruch im November führte innerhalb einer Zwischenfruchtvariante zu den höchsten Nmin-Werten, am Standort Barum erzielte der Umbruch im Januar ähnliche Werte. Zu beachten ist die Verteilung des Stickstoffs auf die Bodenschichten. Am Standort Barum ist der Stickstoff nach Novemberumbruch auf die Schichten 0 bis 30 cm und 30 bis 60 cm sehr gleichmäßig verteilt, nach Januarumbruch findet sich der größte Anteil in der obersten Bodenschicht. Nach Novemberumbruch kann es bereits zu einer Verlagerung des Stickstoffs in die unteren Schichten gekommen sein.
In der Strohmulchvariante lag im März der größte Anteil des Stickstoffs an allen Standorten in der Schicht 60 bis 90 cm vor. Bei hohen Niederschlagsmengen besteht jedoch die Gefahr der Auswaschung. Andererseits kann dieser Stickstoff von den Zuckerrüben gerade in trockenen Jahren gut genutzt werden.
Ohne vorgezogenen Umbruch sind die Nmin-Werte am niedrigsten, der Hauptanteil liegt in der obersten Bodenschicht.
In diesem Jahr stehen an allen drei Standorten Zuckerrüben, die im Herbst mit Ertragserfassung beerntet werden. Die Aussaat in Höckelheim erfolgte am 25. März und die Aussaat in Koldingen am 27. März. Am Standort Barum sind die Zuckerrüben bereits am 20. März gedrillt worden. In Barum ist der Versuch fester Bestandteil des niedersächsischen Zuckerrübentages, der am 4. Juni 2025 stattfindet. Zu dem Termin liegen dann auch die Nmin-Werte aus dem Mai vor und es wird mit Spannung erwartet, ob den Rüben anzusehen sein wird, auf welcher Zwischenfruchtvariante sie wachsen. Die Ergebnisse sind naturgemäß jahres- und witterungsbedingt unterschiedlich. Daher wird die Versuchsserie fortgeführt, um die Varianten herauszufinden, die im Mittel der Jahre auf den Standorten am besten abschneiden.
Wicke eignet sich für Rote Gebiete
Als Versuchszwischenfrucht wurde eine Ölrettich-Wicke-Mischung mit 29,5 % Samenanteil Wicke ausgewählt (Aussaatstärke 60 kg/ha), die sich in den Versuchen der vergangenen Jahre und in der Praxis für den Anbau in Roten Gebieten bewährt hat. Sie ist zudem für Kartoffelfruchtfolgen geeignet und für Zuckerrübenfruchtfolgen empfehlenswert. 29,5 % Samenanteil Wicke entsprechen je nach Tausendkorngewicht (TKG) zirka 67 % Gewichtsanteil. Eine Düngung der Zwischenfruchtmischung erfolgte in den Versuchen nicht. Nach den Vorgaben der Düngeverordnung (DÜV) dürfen Zwischenfrüchte außerhalb Roter Gebiete mit 60 kg Gesamt-N/ha beziehungsweise 30 kg Ammonium-N/ ha gedüngt werden. In Schleswig-Holstein trifft das auf Zwischenfruchtmischungen mit einem Leguminosenanteil unter 50 Gewichts% zu. Reine Leguminosenzwischenfruchtbestände oder Mischungen mit 50 oder mehr Gewichts% Leguminosenanteil dürfen nicht gedüngt werden.
Bevor die Entscheidung zum Umbruch der Zwischenfrüchte getroffen wird, ist der rechtliche Rahmen zu prüfen. Eine Übersicht gibt die Abbildung der Standzeiten der Zwischenfrüchte. Besonders außerhalb Roter Gebiete auf schweren Böden und bei geplanter früher Sommerung liegen keine Einschränkungen im Rahmen von Glöz 6 vor. Dienen die Zwischenfrüchte zum Erreichen der Vorgaben von Glöz 7, dürfen sie nach dem 1. Januar eines Jahres beseitigt werden.
Große Vielseitigkeit der Zwischenfrüchte
Neben dem Beitrag zum Wasserschutz dienen Zwischenfrüchte dem Erosionsschutz, der Unkrautunterdrückung, dem Humuserhalt und vielen weiteren Aspekten. Mit dem richtigen Management des Bestandes kann Einfluss auf den Stickstoffhaushalt und die Stickstoffdynamik des Bodens genommen werden. Die Nachlieferung von weiterem Stickstoff aus der Zwischenfrucht, der sich nicht im Frühjahrs-Nmin findet, muss aus pflanzenbaulicher Sicht unbedingt bei der Düngeplanung berücksichtigt werden. Das Verfahren der Spät-Nmin-Methode mit einer moderaten Andüngung und der Prüfung des Nmin-Wertes im Mai ist ein gutes Hilfsmittel bei der Festlegung der endgültigen N-Versorgung am Beispiel von Zuckerrüben.
Weitere Informationen zum niedersächsischen Zuckerrübentag
am 4. Juni: https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/vera/10429_Zuckerruebentag_2025
Neues Handbuch zum Zwischenfruchtanbau erhältlich: Der informative Praxisratgeber „Zwischenfruchtanbau“ wurde in Zusammenarbeit der Landwirtschaftskammern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie des Kuratoriums für Technik und Bauwesen (KTBL) erarbeitet. Das kleine Handbuch kann für eine Schutzgebühr in Höhe von 5 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Porto bestellt werden. Das bildreiche Praxishandbuch widmet sich auf 124 Seiten allen Aspekten des Anbaus von Zwischenfrüchten, sowohl zur Futternutzung als auch zur Gründüngung, von der Artenwahl über Saatverfahren, Düngung, Pflanzenschutz, Fruchtfolgeeignung, Wasseranspruch bis zur Arbeitswirtschaft. Die gängigsten Zwischenfruchtarten werden in Steckbriefen beschrieben. Bestelladresse: zwischenfrucht@lksh.de
Spät-Frühjahrs-Nmin-Methode in Zuckerrüben
Um das für das jeweilige Anbaujahr optimale N-Angebot möglichst genau zu treffen, wird in Versuchen in Niedersachsen seit einigen Jahren das Verfahren der Spät-Frühjahrs-Nmin-Beprobung überprüft. Hierbei werden die Zuckerrüben zur Aussaat niedrig angedüngt (120 kg N/ha – Nmin). Im Mai zum Sechsblattstadium, spätestens aber um den 25. Mai wird eine weitere Nmin-Probe (0 bis 90 cm) gezogen, deren Ergebnis über eine eventuelle Nachdüngung entscheidet:
• Andüngung Zuckerrüben auf 120 kg N/ha – Nmin
• Durch eine späte Nmin-Analyse im Mai (Vier- bis Sechsblattstadium, spätestens 25. Mai, 0 bis 90 cm) kann überprüft werden, ob das N-Angebot noch ausreichend ist:
– Nmin/Mai über 160 kg N/ha: keine Nachdüngung nötig
– Nmin/Mai unter 160 kg N/ha: Nachdüngung empfehlenswert
– Nachdüngebedarf Mai = 160 kg N/ha – aktuell gemessener Mai-Nmin-Wert
Liegt auf leichten Standorten der Nmin-Wert im März bei 20 kg N/ha, so werden immerhin 100 kg N/ha angedüngt. In den Versuchen 2024 wurde diese Variante auf dem leichten Versuchsstandort aufgrund des Mai-Nmin-Wertes von 260 kg N/ha nicht weiter aufgedüngt. Das Ertragsergebnis unterschied sich nicht signifikant von dem der nach Bedarfswert gedüngten Variante, die insgesamt 170 kg N/ha mineralisch erhielt. Auf einem schweren Versuchsstandort mit einem Nmin-Wert im März von 90 kg N/ha betrug die Andüngung 30 kg N/ha. Die Bedarfswertvariante erhielt 100 kg N/ha mineralisch. Hier betrug der Spät-Nmin-Wert 190 kg N/ha, weshalb auch hier nicht nachgedüngt wurde. Auch hier unterschieden sich die Ertragsergebnisse nicht signifikant. Auch in den Vorjahren wurden mit dieser Methode gute Ergebnisse erzielt.
Schnell gelesen
• Nmin-Werte nach Zwischenfrüchten hängen von Standort, Aussaattermin, Aussaatverfahren, Bestandesführung (Umbruch) und der verwendeten Zwischenfrucht ab.
• Ein Umbruch bereits im November führt auf den Standorten in diesem Versuch innerhalb einer Zwischenfruchtvariante zu den höchsten Nmin-Werten im Frühjahr.
• Nur eine eigene Nmin-Probe bringt Kenntnis über die Stickstoffsituation auf dem jeweiligen Schlag.
• Durch Anpassungen der Vorgaben in der GAP dürfen Zwischenfrüchte in vielen Situationen bereits vor Jahreswechsel beziehungsweise kurz nach dem Jahreswechsel beseitigt werden.
• in Roten Gebieten kein Umbruch vor dem 16. Januar




