Die Hexenverfolgung zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert ist ein düsteres Kapitel der Landesgeschichte. Sie begann in den Herzogtümern Schleswig und Holstein 1530 und endete 1735. In dieser Zeit fanden hunderte der Hexerei bezichtigten Frauen und Männer auf dem Scheiterhaufen den Tod. Historiker Dr. Rolf Schulte aus Ahrensburg forscht seit Jahrzehnten über dieses Phänomen.
Es ist das Jahr 1548. Lene Jurgens lebt „buten vor Schleswig“. Matthias Gotke und Hans Moldenett aus Moldenit klagen sie des Viehzaubers und der Anrufung des Teufels auf dem Feld an. Ebenso wird sie verdächtigt, mindestens drei Auftragsgiftmorde in Sterup verübt zu haben. Sie soll Schadenszauber betrieben haben, und der Teufel soll ihr in Gestalt eines schwarzen Katers erschienen sein. Angebliche Verbündete sei neben anderen ihre Tochter Anne. Das Stadtgericht Schleswig geht den Vorwürfen nach. Es ordnet an, innerhalb der Befragung die Folter einzusetzen. Unter Folterqualen gesteht die Angeklagte schließlich die vermeintlich begangenen Untaten. Am 13. April wird sie mit ihrer Tochter und einer dritten Beklagten in einem Holzofen verbrannt.
Foto: Stadt Schleswig
Seit 2014 erinnern eine Gedenktafel der Stadt Schleswig und der Domgemeinde im Innenhof des Rathauses und eine zweite des Arbeitskreises Hexenprozesse Schleswig am Rathausmarkt 8 an Lene Jurgens und weitere Opfer der Hexenprozesse in der Schleistadt. Das Schicksal Lene Jurgens soll hier exemplarisch für alle Prozesse im Land stehen. „Neun von zehn Personen, die der Hexerei bezichtigt wurden, waren Frauen“, stellt Schulte heraus. Leider wisse man nur wenig Biografisches über sie, in den Archiven befänden sich kaum Aufzeichnungen. Insgesamt konnte der Historiker in Schleswig, Holstein, Lauenburg und Lübeck bisher Prozesse gegen 939 Personen nachweisen. 600 der Angeklagten wurden hingerichtet. Am intensivsten verfolgte man sogenannte Hexen im östlichen Hügelland und auf Fehmarn. Im großbäuerlich geprägten Dithmarschen, den Elbmarschen oder in den kleinbäuerlichen Dörfern der Geest, gab es vergleichsweise wenig Prozesse, Lübeck war die „hexenärmste“ Zone.
Dabei überschnitten sich bei den Gerichtsverfahren zwei Rechtskreise. Im Herzogtum Schleswig als altem dänischen Reichslehen, galt die dänische Gesetzgebung, das „Jyske Lov“. Es sah seit dem 15. Jahrhundert vor, dass eine vermeintliche Zauberin privat angeklagt werden musste und dann ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Beschuldigung urteilte. In Holstein kam das Recht des deutschen Reichs, die „Carolina“, zum Einsatz. Es erklärte eine vermeintliche Zauberei zur Straftat, die auch von Amts wegen als Offizialdelikt wie Mord oder Raub verfolgt werden musste. Zudem schrieb es die Verbrennung nach einem nachgewiesenen Schadenszauber vor.
Foto: Repro Rolf Schulte
Widerstand gegen die Verfolgung leisteten nur wenige Betroffene. Doch Schulte berichtet, dass Angeklagte zu 50 % freigesprochen wurden, wenn sie einen Rechtsanwalt hatten. Im „Jyske Lov“ gab es außerdem eine Besonderheit: Männliche Angeklagte hatten die Möglichkeit, sich durch einen „Zwölf-Mannen-Eid“ selbst freizuschwören. Wenn elf Männer sie mit einem Eid für unschuldig erklärten, konnten sie sich von dem Vorwurf der Hexerei durch einen eigenen Schwur befreien. Frauen, die kein oder nur ein eingeschränktes Eidrecht besaßen, mussten zwölf Männer bitten, sie für unschuldig zu erklären. „Aber welche beschuldigte Frau hatte damals Geld für einen Rechtsbeistand oder konnte tatsächlich zwölf Männer vorweisen, die zu ihren Gunsten aussagten? Meist trafen die Anschuldigungen alte, arme und alleinstehende Frauen ohne Lobby, die nicht schreiben und sich nur schlecht wehren konnten“, gibt er zu bedenken.
Ökonomische Krise
Der Historiker hat sich ebenfalls damit beschäftigt, welche Gründe es für die Hexenprozesse in der Frühen Neuzeit von zirka 1500 bis 1800 gab. Einen Faktor sieht er in der ökonomischen Krise des 17. Jahrhunderts. „Die vielen Prozesse, die ‚von unten‘ zum größten Teil aus der Bevölkerung heraus gewünscht waren und ‚von oben‘ zugelassen wurden, zeugen von hohen Spannungen in der frühneuzeitlichen Gesellschaft Schleswig-Holsteins, die sich in der Hexenverfolgung entluden“, fasst er zusammen. Häufig seien die Spannungen aus Nachbarschaftsstreitigkeiten hervorgegangen, die über Jahre schwelten und in einer formellen Anklage endeten. In diesen Konflikten sei es beispielsweise um das Ausleihen und die Zurückgabe von Lebensmitteln oder Alltagsgütern gegangen. Soziale Konflikte und wirtschaftliche Interessen standen gleichfalls hinter falschen Anschuldigungen.
Foto: Repro Rolf Schulte, Bildarchiv Emslandmuseum Lingen
Noch im 16. Jahrhundert bestanden in den Dörfern gute Solidarbeziehungen. Sich um Arme und Randständige zu kümmern, war üblich. Doch das änderte sich ab Ende des 16. Jahrhunderts und Anfang des 17. Jahrhunderts. Seit 1580 war es zu einer „Kleinen Eiszeit“ gekommen. „In Gesamteuropa sanken die Temperaturen. Es gab lange, feuchte Winter und kühle Sommer. Die Vegetationsperiode währte nur kurz, sodass sich das Nahrungsmittelangebot drastisch verknappte. Zusätzlich führten Missernten zu steigenden Getreidepreisen. Beim einfachen Volk kam es zu Hunger, Krankheit und Seuchen. Auch das Vieh litt unter den Bedingungen“, erklärt Schulte.
Eine Folge war, dass Randständige, die ihre Rechnungen nicht zahlen konnten und betteln mussten, kaum Unterstützung mehr fanden. Die bisherigen persönlichen Solidarbeziehungen in den Dörfern und Städten nahmen ab. Gingen Bettlerinnen leer aus, kam ihnen deshalb ein Fluch über die Lippen, und danach geschah etwas Unheilvolles, führte man dies auf den Fluch zurück. „Wenn plötzlich ein Kind erkrankte oder starb, die Kuh keine Milch mehr gab, das Pferd tot im Stall lag oder eine Scheune brannte, übertrug man die Schuld auf die Bräute des Satans, die Hexen, denen ein Racheakt unterstellt wurde. Sie waren der Sündenbock. So war schnell eine plausible Erklärung gefunden für das, was sich die Menschen sonst nicht erklären konnten und vor dem sie Angst hatten“, bemerkt Schulte.
Rolle der Kirche
Auch wenn die weltliche Obrigkeit oder Gutsbesitzer und Fürsten im Rahmen ihres Rechts der Gutsgerichtsbarkeit die Anklagen, Verhöre und Verurteilungen verantworteten, spielte bei den Hexenprozessen die evangelische Kirche eine unrühmliche Rolle. Martin Luther (1483-1546), Urheber der Reformation, duldete Hexenverbrennungen. Einige lutherische Geistliche beförderten gar den Hexenglauben. Für sie richtete sich Hexerei gegen Gott und war Subversion, eine heimliche Untergrabung des christlichen Glaubens. Menschen konnten danach nur im Verbund mit dem Bösen, personifiziert als Satan, magische, destruktive Kräfte entfalten.
Manche Geistliche lieferten selbst Argumente, um Hexen zu verfolgen. Ebenso riefen sie die Bevölkerung von der Kanzel zur Hexenverfolgung auf. Ein Beispiel war der Schleswiger Pastor Nicolaus Lucht (1546-1560). Er war radikaler Verfechter des Hexenglaubens und 1551 Ankläger in einem Prozess, in dessen Verlauf die Bürgerin Caterina Eggerdes als Hexe diffamiert, in den Kerker gesperrt, vergiftet und tot verbrannt wurde. „Es gab aber in kirchlichen Reihen und in der weltlichen Obrigkeit sehr wohl Kritiker und Verfolgungsgegner“, betont er.
Etwa ab Mitte des 17. Jahrhunderts als der Glaube an die Wirkmächtigkeit der Hexen schließlich langsam abebbte, nahm ihre Verfolgung im nördlichen Westeuropa ein Ende. Vernunft und Wissenschaft gewannen an Bedeutung, Toleranz gegenüber Abweichungen und Skepsis gegenüber magischen Deutungsmustern und Aberglauben setzten sich durch.
Noch Stunden könnte Schulte über sein Hexenwissen berichten, doch das würde den Rahmen sprengen. In seinem Buch „Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein, 16.-18. Jahrhundert“, fasste der Autor 2001 seine Forschungsergebnisse zusammen. Seitdem wird er nicht müde, in neuen Publikationen und Vorträgen über „sein“ Thema zu informieren und weiterzuforschen. „Jetzt im Ruhestand kann ich mich dem ohne Zeitdruck widmen“, freut sich der 74-Jährige.
Sein Anliegen ist, die Würde der zu Unrecht verurteilten Frauen und Männer wieder herzustellen, ihre Geschichten aus der Dunkelheit der Archive ans Licht zu bringen, und den Bogen zu Ereignissen der Gegenwart zu spannen. „Bei den vermeintlichen Hexen ging es um Ausgrenzung, ein Thema, das noch heute hochaktuell ist“, unterstreicht er. Mehr Infos unter geschichte-s-h.de, Suchbegriff: Hexenverfolgung
Literatur
Eva-Maria Schnurr (Hg.): „Das Zeitalter der Hexenverfolgung – Angst und Aberglaube am Beginn der Neuzeit“, Penguin Verlag, 12 €, eBook 3,99 €,
ISBN: 9 78-3-32 81 09- 53-2
Historikerinnen und Spiegel-Autoren nehmen in Beiträgen das gewaltsame Kapitel der Hexenprozesse und die Schicksale der Opfer neu in den Blick.




