Die Landesregierung hat sich mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 zum Ziel gesetzt, die Ostsee stärker zu schützen. Die Landwirtschaft wird im Rahmen einer freiwilligen Zielvereinbarung beteiligt, die am Dienstag (17. Dezember) in Kiel von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU), Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne), dem Präsidenten den Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH), Klaus-Peter Lucht, und Vertretern weiterer landwirtschaftlicher Verbände unterzeichnet wurde.
In der Zielvereinbarung geht es vor allem darum, die Austräge von Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft zu reduzieren – um zusätzliche 10 % bis zum Jahr 2030 und um weitere 10 % bis zum Jahr 2035. Zu diesem Zweck sollen freiwillige Maßnahmen zur angepassten landwirtschaftlichen Nutzung und Maßnahmen zur Erhöhung des Stoffrückhaltes in der Landschaft im Wassereinzugsgebiet der Ostsee umgesetzt werden.
Ins Handeln kommen
Schwarz erläuterte: „Kern ist die Einrichtung von Ostseebeiräten und Modellregionen entlang der Ostseeküste.“ Dieser Ansatz binde regionales Fachwissen ein und finde hoffentlich Nachahmer in Regionen, die aktuell nicht eingebunden seien. Grundsätzliches Ziel sei die Entwicklung freiwilliger Maßnahmen, deren Wirkung wissenschaftlich untersucht werde. Ein Austausch mit der Allianz für den Gewässerschutz solle Synergieeffekte heben. Ende 2026 starteten dann die Evaluierung und gegebenenfalls eine Justierung der Maßnahmen.
Goldschmidt betonte die „Existenzbedrohung“ der Ostsee durch Überdüngung. „Jetzt haben wir ein Paket geschnürt, das über die Möglichkeiten eines Nationalparks hinausgeht“, so der Umweltminister. Ein Nationalpark regele beispielsweise keine Nährstoffeinträge.
Lucht zeigte sich optimistisch, dass die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten werde: „Wir sind technikaffin und setzen auf echte Messergebnisse, um so zu sehen, wo wir besser werden können.“ Ziel sei, die Ostsee besser zu schützen und trotzdem mit Landwirtschaft Geld zu verdienen. „Mit unserem Fachwissen können wir effektiv an Lösungen mitarbeiten“, so Lucht.
Der Vorstandsvorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst Schleswig-Holstein, Christoph Freiherr von Fürstenberg-Plessen, erklärte: „Wir werden es schaffen, diese Zielvorgaben zu erreichen.“ Die Vereinbarung leiste einen Beitrag zu einer gemessenen, faktenbasierten Reduktion.
Dr. Peter Boysen von der Landesvereinigung ökologischer Landbau Schleswig-Holstein und Hamburg sagte: „Im ökologischen Landbau arbeiten wir mit besonderem Augenmerk auf Nachhaltigkeitskriterien und geschlossenen Nährstoffkreisläufen. Dadurch werden bereits durch die Vorgaben der Wirtschaftsweise Nährstoffverluste minimiert.“ Erfahrungen aus diesem Bereich könnten auch bei konventioneller Bewirtschaftung übernommen werden.
Carsten Kock vom Verein Land schafft Verbindung wies auf die Bedeutung einer ausreichenden Finanzierung hin.
Maßnahmen im Überblick
Fortführung und Weiterentwicklung des Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung auf Bundesebene:
Ziel ist es, die regionalen Nährstoffeinträge in die Ostsee differenziert darzustellen und die bisher ergriffenen Maßnahmen evaluieren zu können. Es sollen Abschätzungen getroffen werden, ob die umgesetzten Maßnahmen langfristig wirksam sind, die Ostsee zu schützen.
Einrichtung von Aktionsräumen und Ostseebeiräten:
Es werden fünf Aktionsräume mit hohen Nährstoffeinträgen an der Ostseeküste identifiziert, in denen sogenannte Ostseebeiräte eingerichtet und Maßnahmen zur Minderung von Phosphor- und Stickstoffeinträgen durch freiwillige Maßnahmen umgesetzt werden. Die Ostseebeiräte werden hierfür in ihren Einzugsgebieten bis Herbst 2025 Umsetzungspläne aufstellen, mit denen die vereinbarten Minderungen erreicht werden sollen, und deren Umsetzung dokumentieren.
Etablierung von zusätzlichen Modellregionen:
Innerhalb der Aktionsräume der Ostseebeiräte sollen zusätzlich Modellregionen etabliert werden, in denen Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit spezifischen Fragestellungen initiiert werden. Ein Schwerpunkt sollen technische und natürliche Möglichkeiten des Phosphorrückhalts aus Drainage sein.
Etablierung eines zusätzlichen Gewässermonitorings:
Ergänzend zum bestehenden Messnetz wird in drei Modellregionen ein Gewässermonitoring etabliert, um die Wirkung von umgesetzten Maßnahmen zu evaluieren.
Temporäre Maßnahmen bei der Einrichtung von Gewässerrandstreifen:
Die Einrichtung breiter Gewässerrandstreifen von 10 m wird auf freiwilliger Basis fortgeführt, um neue temporäre Maßnahmen unter 10 m Breite ergänzt und förderrechtlich unterstützt.
Nutzung bestehender und künftiger Möglichkeiten des EU-Förderrechts:
Zur Umsetzung der freiwilligen Maßnahmen sind die bereits bestehenden und zukünftigen Möglichkeiten des EU-Förderrechts von den Landbewirtschaftenden zu berücksichtigen und konsequent zu nutzen, um das Potenzial dieser Instrumente optimal auszunutzen, zum Beispiel Ökoregelungen.
Steigerung der Flächenanteile für naturnahe Feuchtgebiete, staunasse Ackersenken und Wald:
Zur Verbesserung des Nährstoffrückhalts in der Fläche sollen die Flächenanteile für naturnahe Feuchtgebiete, staunasse Ackersenken und Wald durch bestehende Förderprogramme gesteigert werden.
Fortführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft
Entwicklung eines frei zugänglichen Online-Beratungstools für ein verbessertes Nährstoffmanagement in der Landwirtschaft sowie eines verbesserten Messdiensts zur Ermittlung des pflanzenverfügbaren Stickstoffs im Frühjahr.