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Fenstermotiv zeigt Pfingstwunder

Als „architektonische Perle“ wird die 1959 eingeweihte Thomaskirche in Schulensee im Kreis Rendsburg-Eckernförde bezeichnet. Für Gemeindepastorin Nadine Ritter ist sie schlicht „ein kleines Goldstück“. Anlässlich des Pfingstfestes lud sie zu einer Besichtigung des Gotteshauses und seiner pfingstlichen Symbole ein.

Schon von Weitem ist die Thomaskirche zu sehen. Sie steht auf der Kuppe eines eiszeitlichen Endmoränenhügels. Der Weg zum Kirchenportal führt im weiten Bogen auf die Anhöhe hinauf. Was für ein skulptural anmutendes Bauwerk! Sein dunkles Schieferdach fällt von der Mittelachse nach beiden Seiten weit ab, als sei es wie ein schützendes Zelt über die Kirche – sprich Gemeinde – gespannt. Der Turm, normalerweise das höchste Bauteil einer Kirche, ist hier das niedrigste, wenn man sich den Turmschaft anschaut. Der herausragende Rest ist nur eine lange Spitze, die im Inneren auf getrennten Böden drei in Bochum gegossene Stahlglocken beherbergt.

Die unter Denkmalschutz stehende Thomaskirche von 1959 ist ein modernes, skulpturales Bauwerk. Auffallend: Hier gibt es keine spitzen Winkel. Foto:
Silke Bromm-Krieger

Architekt und Bauingenieur Otto Andersen (1924-1981) setzte in den 1950er Jahren bei der Präsentation seines Entwurfes für den geplanten Kirchenneubau alles auf eine Karte. Kurzerhand stellte er vor dem Kirchengemeinderat ein kleines Plastilin-Modell auf den Tisch und sagte: „Das ist Ihre Kirche!“ Andersen betonte zugleich, dass er keine Veränderungswünsche akzeptieren werde. Er gewährte den kirchlichen Entscheidungsträgern eine Bedenkzeit und meinte, dass es hier später nur ein Ja oder Nein geben könne. Er erhielt den Auftrag und das so umgesetzte Gotteshaus machte ihn populär. Später erschuf er weitere Kirchen im norddeutschen Raum, die zu den bedeutendsten Werken im Kirchenbau der Nachkriegszeit zählen. Nadine Ritter ist seit Mai 2022 die zuständige Gemeindepastorin. Für die Mutter eines zweieinhalbjährigen Sohnes ist es die erste Stelle nach dem Vikariat. Zu ihrem Einzugsgebiet mit 2.200 Gläubigen gehören Molfsee, Schulensee, Rammsee und Mielkendorf.

An diesem Tag will sie durch die Thomaskirche führen, die sie lächelnd als „kleines Goldstück“ bezeichnet. Durch ein Portal und einen Windfang hindurch betreten wir einen Vorraum. Erst als wir uns hier um 90° nach rechts wenden, erreichen wir nach wenigen Schritten den recht dunkel anmutenden sakralen Innenraum. „Solch eine Architektur ist unüblich für eine Kirche. Normalerweise betreten Besucher sie von Westen aus und haben sofort einen freien Blick zum Altar“, erklärt Ritter. Hier sei es anders. Man müsse erst durch drei Räume hindurchschreiten, um in den Kirchenraum zu gelangen, und der erste Blick falle nicht auf den Altar, sondern die Kanzel. Doch es gebe noch mehr Besonderheiten. „So finden sich in der Kirche keine spitzen Winkel. Nur an der Westseite ist ein rechter Winkel. Den Grundriss entwickelte Otto Andersen aus einer Rhombusform. Er ist einem Schiff nachempfunden“, weiß die Pastorin.

Pastorin Nadine Ritter ist seit rund drei Jahren in der Kirchengemeinde Schulensee und der Thomaskirche tätig.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Während wir innehalten und den Kirchenraum mit seinen Bauelementen und Einrichtungsgegenständen auf uns wirken lassen, fallen sieben Fensterbilder in Form von Bullaugen auf. Sie wurden aus Dallglas, einem im Handgussverfahren gefertigten, nicht klar durchsichtigen Glas, hergestellt und erzählen lebendig und bunt die Schöpfungsgeschichte.

Die Reihe der Fenster beginnt über der Orgelempore mit dem Bild, das die Erschaffung des Lichts darstellt. Hier entdecken wir das erste Pfingstsymbol in Gestalt einer weißen Taube. Diese deutet den Geist Gottes an, der nahezu bewegungslos über den Wassern zu schweben scheint. Gegenüber dem Fensterbild des siebenten Schöpfungstags erhebt sich vom Altarraum bis zur Chordecke ein schmales Fenster, das symbolisch das Pfingstgeschehen, die Ausgießung des Heiligen Geistes, darstellt. Die Fenster des Gotteshauses wurden allesamt von Siegfried Assmann gestaltet (1925-2021), einem Maler und Bildhauer aus Großhansdorf bei Hamburg, der sich speziell in der Glasmalerei hervortat.

Geburtsstunde der Kirche

Nadine Ritter bleibt vor dem schmalen Fenster stehen, um das Motiv zu erklären. Eine gute Gelegenheit, zunächst in Erinnerung zu rufen, warum wir eigentlich Pfingsten feiern. „Pfingsten gilt als die Geburtsstunde der christlichen Kirche und Anfang der weltweiten Mission. Es ist das Fest des Heiligen Geistes und nach Weihnachten und Ostern das dritte Hauptfest des christlichen Kirchenjahres“, bemerkt sie. An diesem Feiertag werde der Heilige Geist gefeiert, der die Jünger Jesu 50 Tage nach dessen Tod am Kreuz ergriffen habe. Dadurch hätten sie plötzlich neue Sprachen sprechen und Gottes Wort in alle Nationen verbreiten können. „Auch auf diesem Bild ist in der Höhe der Geist Gottes wie eine weiße Taube dargestellt, aber im Vergleich zum ersten Schöpfungstag ist sie jetzt in Bewegung geraten, stürzt sich geradezu hinunter auf die versammelte Gemeinde, die in der Kirche andächtig vereint ist oder noch von außen dazukommt“, führt sie aus und entsperrt spontan eine kaum sichtbare Tür im Bildfenster, die sich zu einer davor angebrachten Außenkanzel öffnet. „Das Wirken des Heiligen Geistes wird durch viele Strahlen zum Ausdruck gebracht, die sich unten über der Erdoberfläche zu Netzen verbinden, als hätten sie die Aufgabe, Menschen einzufangen und hineinzuziehen“, interpretiert sie. Dieses Fenster sei im Vergleich zu den anderen in der Kirche sehr abstrakt gestaltet, aber in seiner Symbolik leicht erkennbar und aussagekräftig. Die Strahlen träfen dabei auch auf die in der Bildmitte erkennbare Gruppe der zwölf Jünger, die als Feuerflammen dargestellt sind. „Eine Veranschaulichung des Pfingstwunders, wie sie schlichter und innerlicher kaum zu denken ist“, fasst sie zusammen.

Der Taufstein steht für sich abgegrenzt wie in einer eigenen, kleinen Taufkapelle, die jedoch mit dem Kircheninneren zu einer Einheit verschmolzen ist.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Im Altarraum stehen ebenso Kanzel, Altar und Taufstein, alle aus Würzburger Muschelkalkstein. Wie auch das über dem Altar hängende Kruzifix aus Bronze wurden sie gleichfalls von Siegfried Assmann gestaltet. Christus am Kreuz trägt bei ihm weder Dornenkrone noch andere Zeichen des Leidens. Er hat den Tod schon überwunden und erscheint zwischen den sechs Kerzen auf dem Altar als siebtes Licht und Zeichen der Hoffnung.

Wir verlassen den Altarraum und steigen eine Treppe hinauf, um die Orgel mit ihren 22 Registern auf der Empore in Augenschein zu nehmen. Sie stammt aus der Werkstatt des Orgelbauers Detlef Kleuker (1922-1988) aus Brackwede, wurde 1961 errichtet und 2020/2021 grundlegend saniert. Sie spielt im musikalisch geprägten Gemeindeleben eine bedeutende Rolle und wird von Kirchenmusikerin Sabine Seifert regelmäßig zum Leben erweckt.Zum Ende des Rundgangs schauen wir in der Sakristei im Turmsockel, direkt neben dem Haupteingang gelegen, vorbei. Das bullaugenartige Fenster dort zeigt den Jünger Thomas, den Namenspatron der Kirche, kniend vor Jesu. „Thomas war bei der ersten Erscheinung des Auferstandenen am Ostertag nicht dabei. Als die anderen Jünger ihm davon erzählten, zweifelte er und meinte, er werde erst an die Auferstehung glauben, wenn er die Nägelmale und Wunden Jesu berühren könne. Diese Szene wird hier bildhaft beschrieben“, erläutert die Pastorin.

Die zwölf Jünger sind wir

Abschließend spannen wir in unserem Gespräch erneut den Bogen zum Pfingstfest. Für Nadine Ritter hat es eine besondere Bedeutung. Innerlich berührt, spricht sie von ihrer jüngsten Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hannover. „Für mich wurde dort einmal mehr deutlich, dass wir Christen mit unserem Glauben auch andere Menschen inspirieren können. Die zwölf Jünger sind wir! Den Glauben, den wir in unserem Herzen haben, können wir alle in die Welt tragen, mutig, stark und beherzt“, bringt sie es getreu dem diesjährigen Kirchentagsmotto auf den Punkt.

In diesem Sinne weist sie auf ihren Pfingstgottesdienst am Pfingstmontag, 9. Juni, um 11 Uhr hin. „Er wird als Open-Air-Gottesdienst im Freilichtmuseum Molfsee an der restaurierten Bockwindmühle stattfinden, die dann im Rahmen des Deutschen Mühlentags wiedereröffnet wird“, informiert sie. Mehr Infos unter ­thomasbote.de

Getreu dem Motto „Unsere Hilfe stehet im Namen des Herrn, der Himmel und Erde gemacht hat“, gestaltete Siegfried Assmann sieben Fenster zur Schöpfungsgeschichte.
Foto: Silke Bromm-Krieger
Auf der Orgelempore ist auch für den Kirchenchor und einen Instrumentalkreis Platz.
Foto: Silke Bromm-Krieger
Dritter Schöpfungstag: Und Gott sprach: „Auf der Erde soll es grünen und blühen. Alle Arten von Pflanzen und Bäumen sollen wachsen und ihre Samen und Früchte tragen.“
Foto: Silke Bromm-Krieger
Das Rundfenster in der Sakristei stellt den zweifelnden Jünger Thomas und den auferstandenen Christus mit seinen Wunden dar.
Foto: Silke Bromm-Krieger


Berufswettbewerb: Motiviert Richtung Bundesentscheid

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Die Sieger der ­Landesentscheide aus Schleswig-Holstein trafen sich Ende Mai zur gemeinsamen Vorbereitung auf den Bundesentscheid des Berufswettbewerbs (BWB) in Futterkamp. Im Gepäck: ihre Präsentationen und viel Motivation. Mit dabei waren auch der Vorstand des Landjugendverbandes, Geschäftsführerin Karen Stender, Agrarreferentin Dr. Susanne Werner sowie besondere Ehrengäste.

Im Mittelpunkt des ersten Tages stand die Generalprobe der vorbereiteten Aufgabe. Referentin Babette Bendsen unterstützte die sieben Teilnehmenden mit professionellem Feedback zu den Vorträgen aus den jeweiligen Fachgebieten. Auch die angehenden Richter für den Bundesentscheid aus Schleswig-Holstein nutzten die Gelegenheit zur Vorbereitung und zum Austausch mit dem Team.

Am Abend wurde gegrillt – ein entspannter Ausklang mit prominenten Gästen: Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU), die Präsidentin der Landwirtschaftskammer, Ute Volquardsen, und Bauernverbandspräsident Klaus-Peter Lucht schauten vorbei. In kurzen, motivierenden Ansprachen betonten sie die Bedeutung des Wettbewerbs. Es sei großartig, dass Schleswig-Holstein mit Teilnehmern und Richtern nach Nordrhein-Westfalen reise und das Bundesland dort beim Bundesentscheid vertrete, sagte Minister Schwarz. Auch Klaus-Peter Lucht und Ute Volquardsen freuten sich sichtlich, dass ein junges und motiviertes Team aus Qualifikanten und Richtern entsandt wird, dies war nicht immer der Fall. Mirco Engelbrecht, Vorsitzender des Landjugendverbandes, wünschte dem Team nicht nur Erfolg, sondern auch Freude am Wettbewerb: „Nutzt die Zeit, kommt in den Austausch – das ist mindestens genauso wertvoll wie das Ergebnis.“

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz hob die Bedeutung des Berufswettbewerbs hervor. Foto: Sören Schatt
Ute Volquardsen und Klaus-Peter Lucht (stehend) freuten sich über das motivierte Team aus Schleswig-Holstein. Foto: Sören Schatt
Das Team aus Teilnehmern und Richtern im Rinderstall des Lehr- und Versuchszentrums Futterkamp. Foto: Sören Schatt
Herr über die Grillzange: Laju-Vorsitzender Mirco Engelbrecht. Foto: Sören Schatt
Gemeinsames Grillen am Abend als entspannter Ausklang. Foto: Sören Schatt
Zu ihrem jeweiligen Fachgebiet präsentierten die Teilnehmer Vorträge und bekamen dazu ein professionelles Feedback. Foto: Sören Schatt


Praktische Übungen für die Teilnehmer aus dem Bereich Landwirtschaft standen am Sonnabendmorgen auf dem Programm: Technik und Maschinen, Tierbeurteilung und Bonitur – die letzten Handgriffe, bevor es im Juni ernst wird. Nach einer abschließenden Reflexion reisten alle mit viel Rückenwind ab. Das Ziel ist klar: Beim Bundesentscheid auf Haus Düsse in Nordrhein-Westfalen will das Schleswig-Holstein-Team zeigen, was in ihm steckt.

Goldschakal auf Sylt: Entnahme in Vorbereitung

Nach mehreren Rissvorfällen auf Sylt bereitet das Landesamt für Umwelt (LfU) eine Allgemeinverfügung für die Entnahme eines Goldschakals vor. Aufgrund der Insellage würde eine dauerhafte Anwesenheit des Goldschakals absehbar zu großen Schäden in der Schafhaltung führen, die insbesondere für den Küstenschutz und die Deichsicherheit bedeutsam ist. Außerdem schwächt der Goldschakal den Schutz von Bodenbrütern.

Der Goldschakal ist sowohl europarechtlich als auch durch Bundesrecht besonders geschützt. Die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme kann erst nach Anhörung der anerkannten Naturschutzverbände ergehen. Diese wurden heute durch den Minister informiert und haben nun Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.

Dazu sagt Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne): „Eine Ausnahmegenehmigung – wie der Name schon sagt – setzt besondere Umstände voraus und darf niemals leichtfertig erteilt werden. In diesem Fall liegen gleich drei gewichtige Gründe vor, die sich aus der besonderen Insellage der Insel Sylt ergeben: Kurzfristig geht es darum, weitere Schäden an Nutztieren einerseits sowie anderen geschützten Arten andererseits abzuwenden. Zudem hat die Deichschäferei eine besondere Bedeutung für den Küstenschutz. Vor diesem Hintergrund befürworte ich die geplante Ausnahmegenehmigung durch das Landesamt für Umwelt in diesem besonderen Fall.“

Der Goldschakal ist im Anhang V der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-RL gelistet sowie national nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Bundesna­turschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Die Art wird vom Jagdrecht nicht erfasst. Illegale Entnahmen sind strafbewährt.

Zwischen dem 19. und 21. Mai wurden dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement Rissvorfälle gemeldet, in deren Verlauf insgesamt 76 Lämmer getötet wurden. Die Vorfälle wurden durch das Wolfsmanagement untersucht. Die genetischen Proben wurden durch das Senckenberg Forschungsinstitut untersucht und als Verursacher wurde ein Goldschakal ermittelt.

Einfachere GAP und EUDR lieber später

Bei seinem ersten EU-Agrarrat am Montag in Brüssel betonte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Ernährungssystems sowie die Stärkung landwirtschaftlicher Erzeuger. Einig waren sich die EU-Agrarminister, dass es ein solide ausgestattetes Agrarbudget braucht. Die baltischen Staaten betonten sicherheitspolitische Aspekte, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten nahe der russischen Grenze.

Zum mittlerweile dritten Mal stand die agrarpolitische Vision der EU-Kommission bei einem Agrarrat in Brüssel auf der Tagesordnung – genutzt wurde der Programmpunkt zum Austausch über einen ganzen Strauß an Themen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) proklamierte das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Ernährungssystems zu steigern und landwirtschaftliche Erzeuger zu stärken. Gleichzeitig wolle er die gesetzten Nachhaltigkeitsziele einhalten. Es sei unabdingbar, Landwirten Planungssicherheit und langfristig gute wirtschaftliche Perspektiven zu sichern.

Die Staaten des Baltikums sowie Rumänien, Slowenien und die Slowakei mahnten eine abschließende externe Konvergenz der Direktbeihilfen an. Litauen erklärte ähnlich wie Estland und Lettland, dass die Landwirtschaft in dünn besiedelten Regionen nahe der russischen Grenze auch eine strategische Rolle spiele. Der südlichste Staat des Baltikums regte dazu an, über den Umgang mit Stromausfällen auf großen Milchviehbetrieben und die Nutzung von Entwässerungsgräben für die Landesverteidigung nachzudenken. Finnland wiederum forderte, Zahlungen stärker an die Produktion zu koppeln.

Gerangel um Vereinfachung der GAP

Über das Vereinfachungspakekt zur GAP ist ein Kompetenzgerangel entstanden. Eine Position der Mitgliedstaaten zum von der Kommission jüngst vorgelegten Vereinfachungspaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird es wohl so schnell nicht geben. Hintergrund ist ein Gerangel um die Zuständigkeiten zwischen dem EU-Agrarrat und dem Rat für allgemeine Angelegenheiten. Klar ist jedenfalls: Die EU-Landwirtschaftsminister wollen die Verantwortung für die Gesetzesänderungen nicht abgeben. Das hat der amtierende Agrarratspräsident und polnische Landwirtschaftsminister, Czesław Siekierski, beim Treffen der Agrarminister unterstrichen. Eine endgültige Entscheidung soll allerdings noch nicht gefallen sein.

Derweil hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen den Druck auf die Ressortchefs erhöht. Er hoffe darauf, dass die vereinfachten GAPRegeln spätestens ab dem kommenden Jahr in Kraft treten könnten, gab er zu verstehen. Nachdrücklich forderte er von den Mitgliedstaaten, sich jetzt nicht allzu lange mit verfahrenstechnischen Fragen aufzuhalten.

Alois Rainer plädierte wie Siekierski dafür, den Änderungsvorschlag in der Runde der Agrarressortchefs beziehungsweise im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) zu behandeln. Viele Anliegen zur Entbürokratisierung hält er für berechtigt, hofft vor allem auf Erleichterungen für Jungbauern.

Diskussion um die Agrarreserve

Dass Mitgliedstaaten bei Bedarf bis zu 3 % ihrer jährlichen GAP-Mittel einsetzen, um Landwirte bei der Bewältigung der Auswirkungen von Naturkatastrophen oder Tierseuchen zu unterstützen, lobte Frankreichs Agrarministerin Annie Genevard ausdrücklich. Darüber hinaus forderte die Pariser Ressortchefin hinreichende Zeit für eine gründliche Prüfung der Änderungswünsche der Kommission. Die Minister sollten sich nicht zu sehr unter Zeitdruck setzen lassen, so Genevard. José Manual Fernandes, Portugals Agrarressortchef, forderte anders als seine Kollegin Genevard eine Aufstockung der Mittel der EU-Agrarreserve. Eine teilweise Verschiebung in die nationale Zuständigkeit sieht der ehemalige Europaabgeordnete skeptisch. Wichtig sei, dass die EU auch bei Unwetterkatastrophen solidarisch zusammenstehe und die Abfederung der Folgen künftig nicht allein national angegangen werde. Irlands Landwirtschaftsminister Martin Heydon sowie sein tschechischer Kollege Marek Výborný drängen auf einen weiteren Abbau der Standards für guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Glöz).

Vereinfachungen der EUDR gefordert

Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) solle vereinfacht werden, darin scheinen sich die Mitglieder des Agrarrats einig. Es gab breite Unterstützung für eine entsprechende Initiative Luxemburgs und Österreichs, die eine vierte Risikokategorie für Regionen mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko fordern. Am liebsten würden sie den Start der EUDR in weiteres Mal verschieben. Darüber hinaus soll laut der Initiative die Verordnung bei zukünftigen Vereinfachungsvorschlägen der Kommission berücksichtigt werden. Es müsse darauf geachtet werden, dass kein weiterer bürokratischer Aufwand entstehe, insbesondere in EU-Ländern, in denen die Waldfläche wachse

Deutschland unterstützt das Anliegen ausdrücklich. Portugal kritisierte die potenziellen Kosten der EUDR durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand und absehbar steigende Futterpreise. Eine schlankere EUDR sei zugleich eine nachhaltigere EUDR, argumentierte wiederum Schweden. Ungarn verwies auf eine veränderte wirtschaftliche und politische Situation, jede zusätzliche Belastung für Landwirte sei deshalb abzulehnen. Eine Außenseiterposition nahm Frankreich ein, das zwar ebenfalls auf umfangreiche Vereinfachungen pochte, gleichzeitig aber auf einen Start der EUDR ohne weitere Verzögerungen. Auch Rumänien forderte Vereinfachungen der EUDR.

Dagegen unterstrich EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall die Bedeutung des Kampfs gegen Entwaldung. Sie berichtete über bereits von der Kommission unternommene Schritte zur Vereinfachung und versprach auszuloten, wie bereits von der EU erhobene Daten genutzt werden könnten, um Landwirten die Dokumentation im Rahmen der EUDR zu erleichtern. age

Rainer will Agrarexporte fördern

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer möchte Produkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft über eine Exportstrategie besser vermarkten. Je vielfältiger die Exportmöglichkeiten seien, umso resilienter würden Wertschöpfungsketten und Betriebe, so der Minister bei der German Export Association for Food and Agriproducts (GEFA).

Eine Stärkung der deutschen Agrar- und Lebensmittelexporte hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer angekündigt. Der neue Chef des Agrarressorts unterstrich am Mittwoch voriger Woche beim Botschafterempfang zum 11.  Diplomaten-Salon der German Export Association for Food and Agriproducts, dass Agrar- und Ernährungswirtschaft weit mehr als nur ein Wirtschaftszweig seien. Wie bereits in seiner ersten Ministerrede verwies der CSU-Politiker auf seinen Plan für eine Exportstrategie, um den Absatz heimischer Produkte zu unterstützen.

Rainer hob hervor, dass die Agrarund Ernährungswirtschaft Existenzen auf den Höfen und im Lebensmittelhandwerk sicherten sowie den ländlichen Raum lebendig hielten und damit Perspektiven vor Ort schafften. Da in der Landwirtschaft jeder vierte und in der Ernährungswirtschaft sogar jeder dritte Euro im Ausland verdient werde, seien vielfältige Exportmöglichkeiten von besonderer Bedeutung. Diese machten die Wertschöpfungskette insgesamt resilienter. Die GEFA sprach sich für weitere Anstrengungen zur Liberalisierung des weltweiten Handels mit Agrarprodukten und Lebensmitteln aus. Handelsbarrieren und eine Spirale an Strafzöllen würden nur Verlierer produzieren.

Die stellvertretende Leiterin des Thünen-Instituts für Marktanalyse, Dr. Janine Pelikan, bezeichnete die politische Übereinkunft über ein Handelsabkommen zwischen den Mercosur-Staaten und der Europäischen Union als ein starkes Signal für offene Märkte und strategische Partnerschaften, die den internationalen Handel und wirtschaftliche Stabilität gezielt förderten. age

Neue Akzente in der Waldpolitik

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) will der Landund Forstwirtschaft Vertrauen entgegenbringen und sie auf diese Weise von Bürokratie entlasten. Der Minister stellte sich am Parlamentarischen Abend der Familienbetriebe Land und Forst hinter das Prinzip „Schützen durch Nutzen“ im Wald und will eine NullRisiko-Kategorie für Deutschland bei der EUDR.

Die Bedeutung der Wälder als Wirtschaftsfaktor hob Rainer am Donnerstag voriger Woche hervor und plädierte dafür, sie nachhaltig zu nutzen. Einen Widerspruch zu Umwelt- und Klimazielen gebe es nicht, im Gegenteil: „Wer den Wald schützen will, muss ihn nutzen“, betonte der Minister.

Besorgt zeigte sich Rainer über den Zustand der heimischen Wälder infolge des Klimawandels. Umso wichtiger sei es, die Entwicklung von klimaresilienten und artenreichen Wäldern zu fördern und die Waldbesitzer bei der Erbringung von Ökosystemleistungen zu unterstützen. Untauglich für hiesige Verhältnisse ist dem Agrarminister zufolge die europäische Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). „Wir brauchen eine Null-Risiko-Kategorie für den Wald in Deutschland“, so Rainer. Dafür werde er in Brüssel kämpfen und Verbündete suchen. Ausdrücklich hob der Niederbayer den Stellenwert hervor, den das Thema „Wald“ für ihn habe, und zeigte sich entschlossen, auch in diesem Bereich seine Politik „an der Lebenswirklichkeit der Menschen“ zu orientieren. Es gehe darum, ihnen Vertrauen entgegenzubringen und Maßnahmen praktikabel auszugestalten. Sein Ziel sei mehr Beinfreiheit für die Land- und Forstwirtschaft.

Rückendeckung erhielt der Minister vom Präsidenten der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Hubertus Paetow. Seiner Einschätzung zufolge sind die gegenwärtigen Voraussetzungen günstig, politisch etwas zu bewegen. Laut Paetow muss sich die Rolle des Staates im Verhältnis zur Agrarbranche grundlegend wandeln, und zwar „vom Kontrolleur zum unterstützenden Begleiter“. age

Chancenmanagement für die Landwirtschaft

In welchen Landwirtschaftssektoren derzeit investiert wird und wie sich die Bedeutung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Kreditvergabe entwickelt, beschreibt Stefan Lohmeier, Sprecher der Volksbanken Raiffeisenbanken in Schleswig-Holstein, im Interview mit dem Bauernblatt.

Aus Ihrem Geschäftsbericht zum Jahr 2024 geht hervor, dass die Investitionsbereitschaft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr gestiegen ist. Worauf führen Sie das zurück?

Als Nachfragetreiber für Kredite ist die Milchbranche zu nennen. Dort herrscht eine hohe Investitionsbereitschaft. Tatsächlich werden hier unter anderem klassische Stallbauprojekte angepackt. Im Schweinebereich erleben wir hingegen, dass viele Betriebe abwarten. Momentan fehlen planbare Rahmenbedingungen. Im südlichen Kreis Stormarn, wo ein Teil der Bank, die ich vertreten darf, schwerpunktmäßig unterwegs ist, kann ich mich kaum daran erinnern, wann wir zuletzt einen Schweinestall finanziert haben. Wenn wir dann noch auf den klassischen Ackerbaubereich schauen, stellen wir fest, dass in überschaubarem Maße Flächenzukäufe stattfinden, sofern sich Gelegenheiten bieten, aus Pachtflächen Eigentumsflächen zu machen.

Wie steht es um Investitionen in Technik?

Im Bereich der Landtechnik stellen wir eine Investitionszurückhaltung fest. Wir haben in den vergangenen Jahren den Einfluss der sogenannten Bauernmilliarde gespürt. Die Fördermittel sind in dieser Zeit für Investitionen genutzt worden. Aktuell investieren noch Milchviehbetriebe zum Beispiel in Melkroboter. Hier findet ein Tausch statt: Arbeitskraft gegen Technik.

Welche Rolle spielt Nachhaltigkeit bei Investitionen?

Bei größeren Investitionen spielt Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Häufig geht es darum, den Netto-CO2-Ausstoß herunterzufahren und dadurch als Lieferant für die aufnehmende Hand – also Meiereigenossenschaften oder privaten Milchhandel – attraktiv zu sein. Die Meiereien achten zunehmend auf ihren CO2-Fußabdruck. Aus unserer Sicht als Bank hat das auch etwas mit dem Thema Risikomanagement zu tun. Es ist eine große Unbekannte, wie sich der CO2-Preis in Zukunft liquiditätsmäßig auf den Betrieben niederschlägt. Das ist eine Kostenkomponente, die es mit Blick auf das Risikomanagement zu kalkulieren gilt. Im Sinne der Nachhaltigkeit müssen zwar Ökonomie, Ökologie und Soziales im Einklang sein. Wir als Banken gucken aber natürlich sehr stark darauf, dass die Ökonomie funktioniert.

Woraus ergibt sich die Risikobewertung für Investitionen in der Landwirtschaft?

Eine landwirtschaftliche Besonderheit ist, dass ein Großteil der CO2-Emissionen rein aus dem Geschäftsmodell entsteht und teils unvermeidbar ist. Die Kuh muss Methan emittieren, um Milch zu produzieren. Daher gibt es noch keine Taxonomieerklärung für die Landwirtschaft. Momentan wird das aus Brüssel auch nicht intensiv weiterverfolgt. Trotzdem sind wir alle sehr aufmerksam, wie der Green Deal in Europa weiter umgesetzt wird. Wir haben bereits vor eineinhalb Jahren zwei Pilotbetriebe mithilfe eines Nachhaltigkeits-Tools analysieren lassen und uns mit einem Kreis von Landwirten dazu ausgetauscht. Ich nehme unter den Praktikern eine große Offenheit für das Thema wahr und ein Interesse, mit kleinen Maßnahmen, beispielsweise im Flächenmanagement, auch Einfluss auf Nachhaltigkeitswerte zu nehmen. Momentan haben alle Banken ihre eigenen Tools im Einsatz. Wir lernen also noch und sammeln vor allem Daten.

Für nachhaltige Energieerzeugung sind Erneuerbare Energien notwendig. Wie entwickelt sich dieser Bereich in Schleswig-Holstein?

An der gesamten Westküste von Nordfriesland bis nach Dithmarschen sowie an der Ostküste ist Windenergie weiter ein ganz großes Thema. Hier gibt es hohe Investitionen. Moderne Windkraftanlagen können schnell 5 bis 7 Mio. € pro Stück kosten. In früheren Jahren waren es stärker die Biogasanlagen, die das Segment Energie geprägt haben. Aktuell sind es Windkraftanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Wie intensiv beobachten Sie den Strommarkt, um Investitionen in Biogasanlagen zu bewerten?

Die Bundesnetzagentur verlangt eine Flexibilisierung der Energiebereitstellung durch Überbauung der Biogasanlagen. Deswegen gilt aus unserer Sicht die Aufforderung an alle Biogasanlagenbetreiber, sich intensiv mit den Mechanismen auseinanderzusetzen und die eigene Risikotragfähigkeit zu erarbeiten, um das auch im Bankgespräch zu transportieren. Natürlich stehen wir als Volks- und Raiffeisenbanken bereit, auch mit der Expertise unserer DZ Bank. Es kommt immer auf die betriebsspezifischen Gegebenheiten an, beispielsweise darauf, ob ein Wärmenetz zur Verfügung steht.

In Sinne des persönlichen Austauschs richten die Volksbanken Raiffeisenbanken jährlich den VR-Landwirtschaftstag in Neumünster aus.

In Ihrem Geschäftsbericht steht, dass Sie zwar vereinzelt Filialen geschlossen, zugleich aber mehr Mitarbeiter eingestellt haben. Woran liegt das?

Unsere Geschäfte wachsen, und wenn wir wachsen, brauchen wir mehr Menschen, die das Geschäft händeln. Auch das Thema Teilzeit hat einen höheren Stellenwert, sodass die reine Mitarbeiterzahl nicht mit früheren Jahren zu vergleichen ist. Darüber hinaus investieren wir gezwungenermaßen in interne Bereiche, weil die Bankenregulatorik zunimmt. Im Jahr 2004 hatten wir noch 500 beschriebene Seiten Bankregulatorik, heute sind es 55.000 Seiten.

Welche Forderung stellen Sie vor diesem Hintergrund an die neue Bundesregierung?

Das Thema Bürokratieabbau ist für alle Branchen wichtig, auch für uns Banken. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken sind Verfechter eines sogenannten Proportionalitätsprinzips. Das heißt: Kleinere Institute sollten mit weniger Regularien belegt werden, auch um der Fusionsdynamik etwas entgegenzuhalten. Persönlich bin ich zuversichtlich, dass uns der Trend der Künstlichen Intelligenz in Zukunft helfen wird, die Prozesse aufzufangen und die Kosten intern überschaubar zu halten.

Warum sind die Volksbanken Raiffeisenbanken aus Ihrer Sicht für die Landwirte weiterhin ein guter Partner?

Unser Hauptsatz ist: Mache die Geschäfte mit den Menschen, die du kennst. Und wir kennen unsere Landwirtinnen und Landwirte und machen die Geschäfte sehr gern, um die Zukunftsinvestitionen für die Familienbetriebe oder auch die größeren Betriebe zu begleiten. Die genossenschaftliche Idee ist anpassungsfähig und letztendlich unsere Stärke. Unsere Eigentümer sind unsere Kunden. Wir haben viele Tausend Mitglieder in Schleswig-Holstein. Unser Geschäftsmodell ist darauf ausgelegt, unsere wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten, ohne dabei Maximalgewinne anzustreben, da dies nicht nachhaltig wäre. Das macht uns resilient und deswegen bin ich zuversichtlich, dass Genossenschaften eine der effektvollsten Rechtsformen sind, um auch in Zukunft erfolgreich im Bankgeschäft zu bestehen.

Ansprechen statt Wegschauen!

Psychische Ausnahmesituation – so lautete die Begründung für die Messerattacke einer 39-jährigen Frau vergangenen Freitag am Hamburger Hauptbahnhof, bei der 15 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden. Wenig später wurde bekannt, dass die Frau einen Tag zuvor aus einer psychiatrischen Klinik entlassen wurde. Zum Zeitpunkt der Entlassung habe es keinen medizinischen Befund gegeben, der eine weitere Unterbringung gerechtfertigt hätte, teilte die Klinik mit.

Fest steht: Die Frau war bereits zuvor mehrfach wegen deutlicher Anzeichen einer psychischen Erkrankung auffällig und polizeibekannt. Sie ohne weitere unterstützende Maßnahmen mit ihrer Erkrankung in die Hilflosigkeit zu entlassen, war offenbar eine Fehleinschätzung. Es musste erst zu dieser Ausnahmesituation kommen, damit sie wieder in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird und die Hilfe erhält, die sie dringend benötigt.

Dieser Vorfall rückt einmal mehr psychische Störungen und unser mangelndes Wissen darüber auf bittere Art und Weise in den Fokus der Öffentlichkeit. Schnell werden Menschen wie die 39-Jährige verurteilt und aufgrund ihrer Erkrankung stigmatisiert. „Die hat nicht mehr alle Tassen im Schrank“, „Die ist total gestört und gehört weggesperrt“, „Spinnerin“ – auf Verständnis und Mitgefühl darf sie nicht hoffen, eben weil es so viele Unschuldige traf.

Doch warum nicht? Nach dem Vorfall wird über mehr Sicherheit an Bahnhöfen und Waffenverbotszonen debattiert. Nicht darüber, was zu so einer derart extremen Reaktion geführt haben könnte. Welche Ängste, Wahnvorstellungen oder Sinnestäuschungen sie eventuell durchlebt hat, unter welchem enormen psychischen Druck sie gestanden haben muss, um wahllos um sich zu stechen und Menschen zu verletzen – eine psychische Ausnahmesituation und eine schwere Erkrankung, die professioneller Hilfe bedarf.

Sehr viel eher im Bereich der Früherkennung und -intervention setzt die Erste Hilfe für psychische Gesundheit an. Mental Health First Aid (MHFA) ist ein Programm, das nach dem Leitbild der körperlichen Ersten Hilfe entwickelt wurde und Laien darin schult, psychische Störungen bei nahestehenden Personen zu erkennen und angemessen zu reagieren, bis professionelle Hilfe zur Verfügung steht.

Deutschlandweit werden MHFA Ersthelfer-­Kurse angeboten, so auch hier im Land bei der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein. Ein äußerst wichtiges Angebot, das mehr Menschen in Anspruch nehmen sollten, denn es trägt zu mehr Verständnis und Wissen über psychische Störungen bei und vermindert stigmatisierendes Verhalten.

Seelische Belastungen können uns alle treffen. Sie sind kein Makel, sondern Anlass tätig zu werden. Fehlzeiten am Arbeitsplatz aufgrund psychischer Störungen und Belastungen sind auf einem Höchststand. Es ist dringend an der Zeit, unsere Einstellung dazu zu ändern und Hilfe zu leisten. Ansprechen statt Wegschauen lautet die Devise. Denn je eher Betroffene Hilfe erhalten, desto höher sind die Chancen auf Gesundung.

Mit dem Wissen um die wichtigsten psychischen Störungen wie Depression, Angststörungen, Suizidalität, Psychosen, Substanzmissbrauch und -abhängigkeit und wie man Erste Hilfe leisten kann, fördern wir nicht nur einen besseren Umgang miteinander. Mental Health First Aid kann Leben retten und Ausnahmesituationen verhindern.

Iris Jaeger, Foto: bb

Nippeltränke versus Glockentränke

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Fußballenveränderungen, die im Laufe der Mastperiode in unterschiedlichen Schweregraden auftreten können, sind eine Herausforderung in der Putenhaltung. Bis heute sind die Ursachen für Fußballenveränderungen nicht eindeutig geklärt. Es gibt viele Faktoren, die auch in Kombination Einfluss auf die Fußballengesundheit nehmen können. Dabei wird aber auch dem Feuchtigkeitsgehalt der Einstreu eine entscheidende Rolle zugeordnet. Feuchte Einstreu kann unter anderem zu Fußballenveränderungen, aber auch zu erhöhten Emissionen im Stallbereich beitragen.

Das derzeit übliche Tränkesystem für Puten in Deutschland sind die sogenannten Glockentränken. Glockentränken zeichnen sich vor allem durch große Rinnen und somit frei stehende Wasser aus. Um Spritzwasser und Wasserverluste durch „Verspielen“ und damit feuchte Einstreu zu vermeiden, sollten Glockentränken regelmäßig nachgestellt werden, um sie den wachsenden Tieren anzupassen. Der untere Rand der Tränke sollte sich auf einer Ebene mit dem Rücken der Puten befinden. Die bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen (2013) geben bei Einzeltränken in der Aufzuchtphase für 350 kg Lebendgewicht mindestens eine Tränke und in der Mastphase je 2.000 kg Lebendgewicht mindestens eine Tränke an.

Masthühner und Legehennen werden überwiegend über sogenannte Nippeltränken getränkt. Nippeltränken haben weniger frei stehendes Wasser. Daher wird vermutet, dass bei dieser Form der Tränketechnik weniger Spritzwasserverluste auftreten. Bisher werden Nippeltränken in der Putenhaltung in Deutschland eher selten eingesetzt. Die bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen geben für die Aufzuchtphase mindestens einen Nippel pro 150 kg Lebendgewicht vor. In der Mastphase sollte pro 500 kg Lebendgewicht mindestens ein Nippel zur Verfügung stehen.

Schwankender Wasserverbrauch

Generell schwankt der Wasserverbrauch von Puten. Einfluss darauf nehmen unter anderem die Zusammensetzung der Futtermischung, der Futterverbrauch, das Alter der Tiere sowie Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit. Auch die Jahreszeit und der Gesundheitszustand spielen eine Rolle. Ein Hahn verbraucht während einer Mastperiode im Durchschnitt zwischen 1 und 2 l pro Tag, bis zur 22. Lebenswoche können das in Summe bis zu 130 l je Tier sein.

Versuchsaufbau auf Haus Düsse

Auf Haus Düsse wurde daher der Frage nachgegangen, ob und wie sich der Einsatz der Nippeltränken in der Putenhaltung umsetzen lässt. Ziel des Versuchs war es, den Einfluss der Tränketechnik (Glockentränke versus Nippeltränke) auf die biologischen Leistungen und die Einstreufeuchtigkeit sowie die Fußballengesundheit von Putenhähnen zu ermitteln.

Auf Haus Düsse stehen zwei identische Mastabteile zur Verfügung. Diese beiden Stallabteile werden jeweils mittig durch einen Versorgungsgang unterteilt, sodass je Abteil zwei Versuchsboxen zur Verfügung stehen. Im gegenwärtigen Versuch wurde in Stallabteil 1 die Glockentränke montiert, während Stallabteil 2 mit der Nippeltränke ausgestattet wurde.

Einblicke kurz nach der Umstallung: Tiere an der Glockentränke
Einblicke kurz nach der Umstallung: Tiere an der Nippeltränke

Insgesamt wurden 1.008 Putenhähne der Genetik B.U.T 6 als Eintagsküken eingestallt und zufällig den beiden Versuchsvarianten zugeordnet. Somit wurden je Variante 504 Putenküken eingestallt. Dabei wurden die Küken beider Varianten in der Aufzucht lediglich in eine Box (105 m²) je Abteil eingestallt. Die Einrichtung der beiden Boxen war identisch, nur die Tränketechnik unterschied sich. Im Glockentränkenstall standen den Tieren acht Rundtränken (Umfang 125 cm) sowie in den ersten Lebenstagen fünf Stülptränken zur Verfügung. Der Nippeltränken­stall wurde mit insgesamt 18 Tränkecups ausgestattet. Hier kamen keine Stülptränken zum Einsatz (siehe Fotos).

An Lebenstag 35 wurden die Tiere in die Mast umgestallt. Jeweils die Hälfte der Tiere wurde von Box 1 des jeweiligen Abteils in Box 2 umgestallt. Im Glockentränkenstall wurden dabei die eingesetzten Glockentränken durch größere Hahnentränken ersetzt (Umfang 149 cm). Im Nippeltränkenstall wurden die Tränkecups ebenfalls durch Nippeltränken ersetzt. Je Box wurden insgesamt 245 Tiere, also 490 Tiere je Variante eingestallt. Ausgestattet war Abteil 1 (Box 1.1 und 1.2) jeweils mit insgesamt fünf Rundtränken je Box, Abteil 2 (Box 2.1 und 2.2) war jeweils vorerst mit neun Tränkenippeln ausgestattet. In Futterphase P5 wurden Box 2.1 und Box 2.2 jeweils noch um einen weiteren Tränkenippel auf zehn Tränkenippel erweitert.

So erfolgte die Futtervergabe

Die Futtervorlage erfolge sowohl in der Aufzucht wie in der Mast ad libitum. Gefüttert wurden die Tiere mit einem Standardfutterprogramm für Putenhähne: sechs Phasen (P1 bis P6), stickstoff (N)- und phosphor (P)-reduziert gemäß Deutscher Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die Futterzuteilung erfolgte händisch und die Mengen wurden erfasst. Vor jedem Futterwechsel wurde das Futter zurückgewogen. Zudem wurde der Wasserverbrauch je Tränketechnik erfasst, das Waschwasser wurde ebenfalls erfasst und berücksichtigt.

Nach jedem Futterwechsel wurde eine Stichprobe von 100 Tieren je Variante gewogen, um das Durchschnittsgewicht der Herde zu ermitteln. Am Ende der Mast an Tag 141 wurde die gesamte Gruppe sowohl im Glocken- als auch im Nippeltränkenstall gewogen.

Die Gewichtserfassung zeigt, dass die Tiere mit einem Startgewicht von 60 g in die beiden Abteile eingestallt wurden. Nach P1, also an Lebenstag 14, zeigt sich ein signifikanter Unterschied zwischen den beiden Varianten. Die Tiere an der Nippeltränke waren im Durchschnitt 10 g schwerer als die Tiere an der Glockentränke. In P2 gleicht sich der signifikante Unterschied zwischen den Varianten wieder aus. Somit sind beide Varianten mit den gleichen Voraussetzungen in den Mastabschnitt gestartet. Ab der Mast lagen die Gewichte der Tiere im Glockentränkenstall über den Gewichten der Tiere im Nippeltränkenstall. Der Unterschied zwischen den beiden Varianten wurde mit zunehmendem Alter der Tiere größer. Bei Ausstallung wogen die Tiere im Glockentränkenstall im Durchschnitt 24,06 kg, während die Tiere an der Nippeltränke ein Durchschnittsgewicht von 22,41 kg aufwiesen. Der Gewichtsunterschied lag zu diesem Zeitpunkt bei von 1,68 kg.

Gleichzeitig zur Gewichtsentwicklung wurde auch der Futterverbrauch in Kilogramm pro Tier ermittelt. Eine statistische Auswertung war aufgrund fehlender Wiederholungen nicht möglich. Ein direkter Vergleich der beiden Tränketechniken in Bezug auf den Futterverbrauch zeigt, dass während der Aufzucht keine Unterschiede erkennbar waren. Mit Beginn der Mast fraßen die Tiere im Durchschnitt in P3 bereits 60 g weniger Futter je Tier. Am Ende in P6 waren es 1,58 kg Futter weniger je Tier. In der gesamten Mastphase fraßen die Tiere an der Glockentränke 5,59 kg mehr Futter als die Tiere an der Nippeltränke (vergleiche Tabelle 2).

Die Tiere im Glockentränkenstall wiesen höhere Gewichte, aber auch einen höheren Futterverbrauch auf, während die Tiere im Nippeltränkenstall zwar geringere Gewichte aufwiesen, aber gleichzeitig auch weniger Futter gefressen haben. Das führte dazu, dass der Futteraufwand sich nicht unterschied (2,33 kg/kg im Glockentränkenstall versus 2,32 kg im Nippeltränken­stall). Die geringe Futteraufnahme im Nippeltränkenstall spiegelt sich auch in den Tageszunahmen in Gramm je Tier wider. Insgesamt über die Tränketechniken gemittelt, lagen die Tageszunahmen im Glockentränkenstall im Durchschnitt um 11 g über den Werten im Nippeltränkenstall (167,03 g versus 155,74 g).

Der Wasserverbrauch wurde ebenfalls täglich je Abteil über Wasseruhren erfasst. So konnte der durchschnittliche Wasserverbrauch in Litern je Kilogramm Zuwachs ermittelt werden. In der Aufzucht konnten keine großen Unterschiede ermittelt werden. Ab Futterphase P3 wurde der Unterschied zwischen den Varianten größer. In P6 – also am Ende der Mast – lag der Verbrauch an der Glockentränke bei 5,99 l/kg Zuwachs und an der Nippeltränke bei 4,87 l/kg Zuwachs (vergleiche Tabelle 2). Der tägliche durchschnittliche Wasserverbrauch konnte statistisch zwischen den Gruppen analysiert werden. Während der Aufzucht konnten keine signifikanten Unterschiede in Bezug auf den durchschnittlichen Wasserverbrauch festgestellt werden (Glockentränke 0,21 l pro Tier und Tag; Nippeltränke 0,21 l pro Tier und Tag). In der Mast hingegen unterschied sich der Wasserverbrauch je Tier und Tag signifikant (Glockentränke 1,05 l pro Tier am Tag; Nippeltränke 0,80 l pro Tier am Tag). Ein Überblick über den Gesamtverbrauch je Tier in der Aufzucht zeigt ebenfalls keinen Unterschied zwischen den Varianten (7,56 l versus 7,74 l). Während der Mastphase konnte allerdings ein Unterschied von 25,85 l festgestellt werden. Die Tiere an der Glockentränke verbrauchten während der Mast insgesamt 110 l pro Tier, die Tiere an der Nippeltränke hingegen lediglich 84 l.

Der geringere Futterverbrauch im Nippeltränkenstall zeigt sich auch in den Futterkosten (€ pro Tier). So waren die Futterkosten bei der Nippeltränketechnik um 2,12 € je Tier geringer. Da aber die Gewichte im Glockentränkenstall über den Gewichten der Tiere im Nippeltränkenstall lagen, war der Tiererlös um 2,70 € je Tier geringer, was letztendlich zu einem geringeren Überschuss von 16,13 € je Pute führte. Im Glockentränkenstall lag der Überschuss (Tiererlös-/Futterkosten) je Tier bei 16,72 € und somit um 0,59 € höher.

Putenhahn während der Mast an der Nippeltränke

In Bezug auf die Gesamtverluste konnte zwischen den Varianten kein Unterschied festgestellt werden. Die Gesamtverluste lagen im Glockentränkenstall bei 5,30 %, während es im Nippeltränken­stall 5,26 % waren. Es zeichnet sich aber ab, dass im Glockentränkenstall die Verluste während der Aufzucht geringer (1,20 % versus 2,80 %), aber während der Mast höher (4,10 % versus 2,46 %) waren. Die höheren Verluste in der Aufzucht an der Nippeltränke sind vor allem auf die Verluste in den ersten sieben Tagen (0,97 % versus 1,98 %) zurückzuführen. Die höheren Verluste in der Mast im Glockentränken­stall können auf die höheren Verluste aufgrund von Beschädigungspicken zurückzuführen sein (2,2 % versus 1,2 %).

Um zu ermitteln, ob mehr beziehungsweise weniger Spritzwasserverluste in den einzelnen Tränkesystemen während der Haltung auftraten, wurden am Ende der Aufzucht und am Ende der Mast Einstreuproben gezogen und auf ihren Trockenmassegehalt analysiert. Die Ergebnisse der Einstreuproben zeigen, dass es am Ende der Aufzucht keinen signifikanten Unterschied zwischen den Varianten gab (73,35 % versus 72,50 %). Am Ende der Mast war die Einstreu im Nippeltränkenstall signifikant trockener als im Glockentränkenstall (65,47 % versus 74,08 %).

Und die Ballengesundheit?

Um den Einfluss der trockeneren Einstreu auf die Fußballengesundheit zu ermitteln, wurde gleichzeitig mit der Probenziehung auch eine Fußballenbonitur (Aufzucht LT 34, Mast LT 139) bei 100 zufällig ausgewählten Tieren je Variante nach KTBL (2016) durchgeführt und den Noten 0 (keine Veränderungen) bis 4 (hochgradige Veränderungen) zugeordnet.

In der Aufzucht konnten in beiden Varianten keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Beide wiesen lediglich die Note 0 auf. In der Mast hingegen waren signifikante Unterschiede zwischen den Varianten festzustellen. Die Tiere, die mit der Glockentränke – im Mittel Note 1,97 – getränkt wurden, hatten eine signifikant schlechtere Fußballengesundheit als die Tiere an der Nippeltränke – im Mittel Note 1,08. Die Grafik zeigt die Verteilung der Fußballenscores während der Mast. Dabei wiesen die Tiere an der Glockentränke mehr Tiere in den Scores 2 und 3 auf. Auch wiesen sie im Gegensatz zu den Tieren an der Nippeltränke Scores im Bereich 4 auf. An der Nippeltränke hingegen zeigten mehr Tiere den Score 0.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Tiere an der Nippeltränke insgesamt ein geringeres Gewicht aufwiesen. Diese verminderte Gewichtsentwicklung ist auf den geringeren Futterverbrauch zurückzuführen. Somit konnte in Bezug auf die Futterverwertung kein Unterschied festgestellt werden. Die durch den geringeren Futterverbrauch entstandenen niedrigeren Kosten können allerdings nicht den durch den Gewichtsverlust entstandenen Minderertrag ausgleichen. Somit war der Überschuss je Tier am Ende des Versuchszeitraums bei den Tieren an der Nippeltränke geringer. Die Verluste in den ersten sieben Tagen waren höher, was zu höheren Verlusten in der Aufzucht führte, die aber durch die geringeren Verluste in der Mast wieder ausgeglichen werden konnten, sodass auch in Bezug auf die Verluste kein Unterschied festzustellen war. Der Wasserverbrauch war an der Nippeltränke geringer, ebenso die Einstreufeuchtigkeit. Dies liefert Hinweise auf geringere Spritzwasserverluste in der Einstreu. Ebenso war die Fußballengesundheit im Nippeltränkenstall signifikant höher als im Glockentränkenstall. Wie viel Wasser von den Tieren tatsächlich getrunken wurde und wie viel auf Spritzwasserverluste zurückzuführen ist, konnte nicht ermittelt werden.

Güllebehälter zur Lagerung von Gärresten umnutzen

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Im Zuge des ­zunehmenden ­Einsatzes von Gülle in Biogasanlagen steigt der Bedarf an Lagerkapa­zitäten für Gärreste. Die Nutzung bestehender Güllebehälter ist grundsätzlich möglich, sofern bestimmte technische und rechtliche Anforderungen eingehalten werden.

Im Folgenden werden drei typische Anwendungsfälle aus der Praxis beschrieben:

• Fall 1: Der landwirtschaftliche Betrieb liefert eigene Gülle an eine Biogasanlage und nimmt Gärreste zurück, die im eigenen Güllebehälter gelagert werden sollen.

• Fall 2: Der landwirtschaftliche Betrieb hat keine eigene Tierhaltung, erhält aber Gärreste zur Ausbringung und möchte diese im bestehenden Güllebehälter, gegebenenfalls im Außenbereich, zwischenlagern.

• Fall: 3: Der Biogasanlagenbetrieb möchte externe Güllebehälter von Landwirten anmieten.

Vor dem ersten Befüllen mit Gärresten ist der Güllebehälter durch einen AwSV-Sachverständigen zu prüfen.
Entnahmevorrichtung mit zwei außen liegenden Schiebern, einer davon ist ein Schnellschlussschieber. Zur Sicherung gegen unbefugtes Öffnen kann zwischen beiden Schiebern ein pneumatisch gesteuerter Schieber eingebaut werden oder der Schnellschlussschieber ist durch diesen zu ersetzen.

Anforderungen für Fall 1 und 2

Die Umnutzung ist der Unteren Wasserbehörde des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt sechs Wochen im Voraus als „wesentliche Änderung“ schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige können das entsprechende digital ausfüllbare Formular oder die Online-Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt genutzt werden, zum Beispiel unter dem Link Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein: https://t1p.de/1p3kn

Vor der Umnutzung ist von einem ­AwSV- (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) Sachverständigen eine Dichtheitsprüfung des Güllebehälters durchzuführen, sofern noch keine Prüfung vor Inbetriebnahme erfolgt ist. Die Mindestabstände 50 m zu Brunnen und 20 m zu Gewässern sind einzuhalten. Wird unterhalb des Flüssigkeitsspiegels befüllt oder entnommen, ist entweder die Entnahmeleitung mit einem innen liegenden mechanischen Schieber auszurüsten oder einer der beiden außen liegenden Schieber durch einen pneumatisch gesteuerten Schieber zu ersetzen oder gleichwertig dauerhaft gegen unbefugtes Öffnen zu sichern.

Zusätzliche Anforderungen für Fall 3

Es finden wiederkehrende Prüfungen durch einen AwSV-Sachverständigen alle fünf Jahre statt und eine Innenprüfung spätestens nach zehn Jahren.

Andere Regeln für Gülle als für Gärreste

Aus wasserrechtlicher Sicht können Gärreste nicht ohne Weiteres in bestehende Güllelager eingefüllt werden, weil es sich um einen Stoff handelt, der dem Bereich der Energiegewinnung und nicht dem Bereich der landwirtschaftlichen Produktion zugeordnet ist. Damit gilt für Gärrestlager ein höheres Sicherheitsniveau mit strengeren Anforderungen. Vor allem muss die Dichtheit der Behälter regelmäßig von AwSV-Sachverständigen kontrolliert werden und zum Schutz der Gewässer vor Havarien müssen die Behälter innerhalb der Rückhalteeinrichtung (Umwallung) der Biogasanlage liegen.

Warum sind die Anforderungen nötig?

Bestehende Güllebehälter sind für die Nutzung als Gärrestbehälter an deren Sicherheitsniveau anzugleichen. Dazu ist es erforderlich, dass sie zumindest einmal vor der Umnutzung von einem AwSV-Sachverständigen auf Dichtheit geprüft werden, denn häufig ist dies nach ihrer Errichtung noch nicht wieder geschehen. Die Liste der AwSV-Sachverständigenorganisationen (SVO) findet sich unter dem folgenden Link: https://t1p.de/eg9ge

Des Weiteren gilt es zu verhindern, dass Unbefugte die Schieber bedienen. Dafür ist eine redundante Sicherheit durch mindestens einen zweiten Schieber, wie oben beschrieben, vorzusehen. Zudem sind Gärreste in der Regel dünnflüssiger als Gülle. Es sind bereits Schadensfälle von undichten Schiebern bekannt geworden.

Möchte der Biogasanlagenbetreiber allerdings bestehende Güllebehälter von Landwirten (externe Güllebehälter) anmieten (Fall 3), um die gesetzlichen Anforderungen der Düngeverordnung an die Lagerkapazität für Gärreste zu erfüllen, sind an die Behälter die Anforderungen unter Fall 3 zu stellen. Damit soll eine Ungleichbehandlung gegenüber Gärrestbehältern auf Biogasanlagen vermieden werden, für die diese wiederkehrenden Prüfungen gelten.

Eine Umwallung wird in allen oben genannten Fällen nicht gefordert. Diese ist den Gärrestbehältern vorbehalten, die sich auf dem Betriebsgelände von Biogasanlagen befinden. Die sonstigen Anforderungen und Betreiberpflichten nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Anforderungen anderer Rechtsbereiche, unter anderem immissionsschutzrechtliche Regelungen, bleiben unberührt. Fragen können an die zuständige Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt gerichtet werden.