Es bleibt dabei: Die Koalition wird die bestehende Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft über das Jahr 2025 hinaus verstetigen. Das hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD in der vorigen Woche bekräftigt.
Neben stromintensiven Industriezweigen, die im internationalen Wettbewerb stünden, würden damit Mittelstand und Handwerk ab einem bestimmten Energieverbrauch entlastet, heißt es im Ergebnispapier der Koalitionsspitzen. Genannt werden Branchen wie die Nahrungsmittelherstellung, Bäckereien, Fleischereien, Energieversorger, Bau- und Handwerk sowie Wasserwirtschaft. Potenziell sollen davon mehr als 600.000 Unternehmen profitieren.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßte den Beschluss. Die Absenkung der Stromsteuer über 2025 hinaus sei „richtig und wichtig“, erklärte Hauptgeschäftsführer Jörg Migende. Für die im DRV vertretenen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft seien die Energiekosten ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Das gelte insbesondere für die Strompreise, da die jeweiligen Sparten der Betriebe überwiegend strombasierte Produktions- und Verarbeitungsverfahren nutzten.
Bedingungen für Entlastung
Die Stromsteuer beträgt regulär 2,05 ct/kWh. Gemäß Stromsteuergesetz wird für begünstigte Unternehmen eine Steuerentlastung in Höhe von 2 ct/kWh gewährt. Nach der Entlastung, die im Jahr nach dem Verbrauch beantragt werden muss, verbleibt der EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh. Eine Entlastung wird nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag 250 € pro Jahr überschreitet. Die Regelung ist bislang auf die Jahre 2024 und 2025 befristet. Ohne die geplante Verstetigung der Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz würde die Steuerentlastung ab 2026 wieder regulär auf 0,513 ct/kwh zurückfallen. Die Steuerlast der Unternehmen würde dann knapp über 1,537 ct/kWh betragen.
Nicht einigen konnte sich der Koalitionsausschuss auf eine Senkung der Stromsteuer für die gesamte Wirtschaft sowie für die Verbraucher. Die solle kommen, „sobald hierfür finanzielle Spielräume bestehen“, so die Formulierung im Beschlusspapier. Das ist ein deutlicher Hinweis, dass die Koalitionspartner eine Gegenfinanzierung im Haushalt gegenwärtig nicht für machbar halten.
Den Zentralverband Gartenbau (ZVG) überzeugt die Argumentation nicht. Es sei eine Frage der politischen Prioritätensetzung, ob Privathaushalte sowie gewerbliche Betriebe zügig und nachhaltig entlastet würden – oder ob dies auf unbestimmte Zeit verschoben werde, erklärte die stellvertretende ZVG-Generalsekretärin Anette Weißenborn. Aus ihrer Sicht muss die Bundesregierung die Stromsteuer unverzüglich auf das europarechtlich mögliche Minimum zu senken. „Das wäre ein einfacher, wirksamer und sofort umsetzbarer Schritt zur Senkung der Strompreise und zur Stärkung der Wirtschaft“, so Weißenborn.
Versprechen nicht gehalten
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warf der Bundesregierung vor, ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu brechen. Damit beschädige sie das Vertrauen der Handelsunternehmen sowie der Verbraucher in die Politik. „Wenn nicht einmal ein zentrales Entlastungsversprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst wird, sehe ich schwarz für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.




