Der Handelssauschuss im Europaparlament wird die Arbeit an den Gesetzgebungsverfahren zum Abkommen zwischen der EU und den USA erneut aussetzen. Laut dem Ausschussvorsitzenden Bernd Lange haben sich die Verhandlungsführer des EU-Parlamentes darauf am Montag verständigt. In Deutschland reagierten Verbände der Agrarwirtschaft mit Zustimmung.
Der SPD-Politiker Lange begründete die Entscheidung mit der Unsicherheit, die sich infolge des Urteils des obersten US-Gerichtshofes vom Freitag vergangener Woche ergebe. Der Supreme Court hat die Zölle, die US-Präsident Donald Trump am von ihm so benannten „Liberation Day“ im vergangenen Jahr gegen US-Handelspartner erhoben hatte, für illegal erklärt. Laut Gericht hat Trump seine Befugnisse überschritten. Er hatte sich zur Begründung der Zölle auf einen Notstand im Rahmen des International Emergency Economic Powers Act berufen. Dem wollte eine Mehrheit der Richter allerdings nicht folgen.
Deal gebrochen
In Reaktion auf das Urteil kündigte Trump am Wochenende umgehend neue Zölle an: Auf einer alternativen rechtlichen Grundlage sollten ab sofort 15 % auf alle Importe in die USA erhoben werden, und zwar unabhängig von deren Herkunft und zunächst auf 150 Tage befristet. Danach müsste der US-Kongress einer Verlängerung zustimmen.
Laut dem Europäischen Parlament wird dieser neue Zollsatz auf den „Most Favoured Nation“-Zollsatz der Welthandelsorganisation aufgeschlagen. In der Folge würden Importe aus der EU mit einer Einfuhrabgabe von mehr als 15 % belegt, was nicht im Einklang mit dem ausgehandelten Abkommen mit den USA wäre.
„Dies steht im Widerspruch zu der Stabilität und Vorhersehbarkeit, die wir mit dem Turnberry-Deal erreichen wollten“, kommentierte Lange. Die Lage sei jetzt unsicherer denn je, weshalb man das Abkommen fürs Erste auf Eis legen müsse. Gleichzeitig machte er deutlich, dass eine Abstimmung über die Position des Handelsausschusses zum USA-EU-Deal nach wie vor angestrebt werde. Vorher brauche man aber „Klarheit und Rechtssicherheit“.
Keine Berechenbarkeit
Begrüßt wurde der Schritt des EU-Parlaments vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV). „Wir glauben an die transatlantische Freundschaft und den gegenseitigen Nutzen guter Handelsbeziehungen. Aber die von US-Präsident Donald Trump betriebene Zollpolitik ist aktuell wieder einmal geprägt von Willkür und Unberechenbarkeit“, erklärte DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende. Wenn die EU nun entschlossen reagiere, stehe auch der DRV hinter diesen Maßnahmen.
Das „Zoll-Tohuwabohu“ in Washington zeige laut Migende einerseits, dass Abkommen wie das zwischen der EU und dem Mercosur-Block einen „Akt der Vernunft“ darstellten, und andererseits, dass es sinnvoll sei, dass die Bundesregierung ihre Agrarexportstrategie weiter vorantreibe.
Ähnlich äußerte sich der Milchindustrie-Verband. Durch kurzfristige Zollerhebungen, Unsicherheiten und Unzuverlässigkeit würden eine auf Vertrauen basierende Handelsbeziehung infrage gestellt und vertragliche Kalkulationen immens erschwert, kommentierte der Verband.
Der Deutsche Agrarhandel (DAH) äußerte sich besorgt über die Entwicklungen. „Solange die US-Administration in rascher Folge neue Rechtsgrundlagen für Zölle heranzieht, fehlt die Planungssicherheit, die der internationale Agrarhandel dringend braucht“, kritisierte der Verband. Auch der DAH zeigt daher Verständnis für das Vorgehen des Handelsauschusses. „Bevor die EU ihre eigenen Zölle auf US-Waren auf null senkt, wie im Deal vorgesehen, muss Rechtssicherheit auf amerikanischer Seite bestehen“, erklärte der Verband. Laut dem DAH sei es zudem unter Experten umstritten, ob auch die neuen Zölle von 15 % einer juristischen Prüfung überhaupt standhalten. age
Fleischwirtschaft fordert Mindestquoten
EU-Freihandelsabkommen mit Australien
Vor dem Hintergrund der neuerlichen Gespräche über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien hat die Fleischwirtschaft des potenziellen Partnerlandes ihre Anforderungen an eine Vereinbarung verdeutlicht. Wie der australische Fleischindustrieverband (AMIC) und die Branchenorganisation Meat and Livestock Australia (MLA) kürzlich betonten, müsse aus ihrer Sicht ein bedeutender Zugang zum europäischen Markt für Rotfleisch geschaffen werden.
Konkret pochen AMIC und MLA auf Quoten für die zollbegünstigte Lieferung von mindestens 50.000 t Rindfleisch und 67.000 t Schaf- und Ziegenfleisch. Aus Sicht der Branchenorganisationen müsse sichergestellt werden, dass die australischen Erzeuger nicht schlechter wegkämen als ihre Konkurrenz in Brasilien, Kanada oder Neuseeland. Sollte das nicht der Fall sein, besteht zumindest aus Sicht der Fleischwirtschaft kein nationales Interesse daran, die Vereinbarung unter Dach und Fach zu bringen.
Die jüngsten Gespräche zwischen EU-Kommission und australischer Regierung waren in der vergangenen Woche ohne greifbares Ergebnis beendet worden. Es seien aber gute Fortschritte im Hinblick auf eine kleine Zahl noch offener Fragen erzielt worden, ließ die EU-Kommission verlauten. Aus dem Hintergrund war zu hören, dass neben der australischen Rindfleischquote auch die gegenseitige Anerkennung geografischer Herkunftsangaben noch für Differenzen sorge. 2023 war eine Einigung im letzten Moment geplatzt. Seinerzeit hatte Australien dies mit einem unzureichenden Zugang für seine Agrarprodukte zum EU-Markt begründet. age