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Jetzt die Grundlage für eine erfolgreiche Ernte schaffen

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Sobald keine starken Nachtfröste mehr angesagt und die Bestände nicht mehr reifbedeckt sind, kann mit der Grünlandpflege begonnen werden. Bis zum Schossen sollten alle dem Standort und der Narbe angepassten Maßnahmen durchgeführt sein.

Die Ergebnisse der Vollkostenauswertung der Rinderspezial­beratungsringe in Schleswig-Holstein für das Wirtschaftsjahr 2022/23 zeigen, wie auch in den Jahren zuvor, einen deutlichen Unterschied in der Grundfutterleistung der 25 % besten und der 25 % weniger erfolgreichen Betriebe. So steigt die Grundfutterleistung von 2.990 kg (25 % weniger erfolgreiche Betriebe) über 3.498 kg (Durchschnitt aller Betriebe) auf 3.983 kg energiekorrigierter Milch (25 % beste Betriebe). Entsprechend gegenläufig verhalten sich die Grundfutterkosten. So liegen die Kosten für Grundfutter je Kilogramm energiekorrigierter Milch in den weniger erfolgreichen Betrieben um 2,8 ct höher als im Durchschnitt, wohingegen die besseren Betriebe um 2,5 ct geringere Kosten als der Durchschnitt zu verzeichnen haben. Diese Ergebnisse zeigen, wie groß das Potenzial für eine effiziente Grundfutterproduktion ist. In der Grünlandbewirtschaftung wird die Grundlage für eine erfolgreiche Ernte bereits im Frühjahr mit der Grünlandpflege geschaffen.

Grünlandpflege allgemein

Unmittelbar vor der Grünlandpflege sollte man sich immer einen Überblick über den Zustand der Bestände verschaffen. Die folgenden Punkte sind dabei die Schlüsselfaktoren für eine angepasste Bewirtschaftung:

Gibt es auf Flächen Staunässe oder überflutete Bereiche?

Sind die Flächen durch Frost hochgefroren?

Sind viele Maulwurfshaufen vorhanden?

Ist Schneeschimmel zu finden?

Sind Gräser ausgewintert und abgestorben? Wie groß ist der Anteil?

Wie viele Lücken sind im Bestand?

Welche Anteile haben Unkräuter und Ungräser wie die Gemeine Rispe?

Gibt es Trittschäden?

Ist die Grünlandnarbe verfilzt?

Entsprechend dem Zustand der Flächen sind die Pflegemaßnahmen durchzuführen. Vor jeder Maßnahme muss die Befahrbarkeit der Flächen überprüft werden, um sowohl Bodenverdichtung als auch Narbenschädigungen zu vermeiden. Gleichzeitig müssen die Böden aber frostfrei sein. Darüber hinaus sind Striegel und Schleppen nur auf gut abgetrockneten Grasnarben einzusetzen. Wird der Reifendruck am Schlepper niedrig gehalten, erhält man die nötige Tragfähigkeit und Zugkraft bei möglichst geringer Spurtiefe.

Walzen, Schleppen, Striegeln

Die Gefahr des Hochfrierens tritt überwiegend auf Moor- und anmoorigen Standorten auf. Hier kann der Einsatz einer Glattwalze sinnvoll sein, um den Bodenschluss der Pflanzenwurzeln wieder zu gewährleisten. Ebenso kann die Verwendung einer Glattwalze dazu dienen, kleine Steine in den Boden einzudrücken, um eine ebene Bodenoberfläche zu erreichen. Wegen des Gewichts der Walze ist ein Einsatz jedoch immer gut abzuwägen, da bei ungeeigneten Bodenverhältnissen mehr Schaden als Nutzen entsteht. Eine Cambrige-, Crosskill- oder Prismenwalze erzielt nicht den gleichen Effekt, sorgt aber bei einer Nach- oder Übersaat für den nötigen Bodenschluss des Saatgutes. Zudem ist bei den zuletzt genannten Walzenarten eine bessere Anpassung an die Bodenoberfläche gegeben, sodass punktuelle Überverdichtungen vermieden werden.

Maulwurfshaufen müssen im Frühjahr unbedingt eingeebnet werden, um Futterverschmutzung zu vermeiden.

Für die Einebnung und Verteilung von Maulwurfshaufen eignet sich die Schleppe besser als der Striegel. Hier muss eine Einebnungsschiene vorgelagert sein. Beide Geräte dienen auch der optimalen Verteilung von Gülle und Stallmist. Der Grünlandstriegel sollte jedoch die bevorzugte Maßnahme sein, wenn ein Durchlüften der Narbe und eine Anregung der Bestockung erzielt werden sollen. Zudem ist das Striegeln eine sinnvolle Maßnahme, um abgestorbene Pflanzen und flach wurzelnde Ungräser (Jährige und Gemeine Rispe) und -kräuter zu bekämpfen. Besonders die Gemeine Rispe hat das Potenzial, andere Grasarten und Klee zu unterdrücken und so durch ihren geringeren Futterwert den Ertrag des Bestandes zu reduzieren. Die Blätter der Gemeinen Rispe sind mit ihrer gelbgrünen Farbe heller als die meisten anderen Grasarten. Bei genauerem Betrachten sind die weiteren Erkennungsmerkmale eine glänzende Blattunterseite, Doppelrille auf der Blattoberseite („Skispur“), ein 1 cm langes, spitz zulaufendes Blatthäutchen, oberirdische Ausläufer, die Pflanze ist leicht ausreißbar und riecht muffig. Sie wächst niedrig und bildet einen dichten Filz. Da die Gemeine Rispe gut an feuchte Bedingungen angepasst ist, dürften ihr die hohen Niederschlagsmengen im vergangenen Jahr zugutegekommen sein. Auf stark befallenen Flächen empfiehlt sich ein zweimaliges Striegeln mit scharf eingestellten Zinken in diagonaler Richtung. Keinesfalls darf dabei eine Walze nachlaufen, da in diesem Fall die ausgerissenen Pflanzen der Gemeinen Rispe Bodenschluss erhalten und wieder anwachsen können. Fällt viel Pflanzenmaterial an, sollte sogar ein Entfernen der ausgerissenen Pflanzen in Betracht gezogen werden. Grundsätzlich eignen sich zur Bekämpfung der Gemeinen Rispe eher Trockenphasen im Spätsommer, da die Pflanzen dann ohnehin schon geschwächt sind. Im Frühjahr muss immer abgewogen werden, ob ein zu scharfes Striegeln die Narbe nicht zu sehr verletzt. Die entstehenden Lücken sollten in jedem Falle über eine Nachsaat mit wertvollen Grasarten oder Grünlandmischungen wieder geschlossen werden. Ein scharfes Striegeln bei einem starken Vorkommen der Quecke sollte unterlassen werden, da die Pflanze in der Lage ist, aus kleinsten Wurzelstücken erneut auszutreiben. In dem Fall kann ein scharfes Striegeln sogar die Verbreitung der Quecke begünstigen.

Mittlerweile ist es gängige Praxis, alle Pflegemaßnahmen inklusive Nachsaat mit Kombigeräten in einem Arbeitsgang auszuführen. Dabei erledigt eine vorgelagerte Planierschiene das Einebnen der Maulwurfshügel. In der anschließenden Striegeleinheit sind die Zinken in mehreren Reihen angeordnet. Sofern in der Striegelkombination auch ein Säaggregat montiert ist, ist in der Regel auch eine Walze angebaut, um den Erdkontakt des Saatgutes zu gewährleisten. Bei vielen Kombigeräten sind diese Walzen allerdings abbaubar, um bei einer Bekämpfung der Gemeinen Rispe ein Wiederandrücken der herausgerissenen Pflanzen zu vermeiden. Die Kombination mehrerer Geräte in einem reduziert die erforderlichen Überfahrten, ermöglicht einen geringeren Kraftstoffverbrauch und eine weniger intensive Belastung des Bodens.

Grundsätzlich muss die Grünlandpflege abgeschlossen sein, sobald die Gräser zu schossen beginnen.

Nachsaat im Blick haben

Sind durch das Ausstriegeln oder Auswinterung die Narben lückig geworden, sollte auf jeden Fall eine Nachsaat erfolgen. Bleibt diese Nachsaat aus, können unerwünschte Arten wie Gemeine Rispe, Hirtentäschel, Jakobskreuzkraut und vor allem der Stumpfblättrige Ampfer leicht in den Bestand einwandern und sich etablieren. Die Nachsaatmenge orientiert sich dabei an dem Anteil der Lücken. Für das Abschätzen der Lücken dient eine einfache Faustregel: Auf einer Fläche von 40 mal 40 cm entspricht eine Handfläche einem Lückenanteil von 15 %. Bei einem Lückenanteil von 5 bis 10 % sind 5 bis 8 kg/ha ausreichend. Betragen die Lückenanteile 10 bis 20 %, sind 10 bis 15 kg/ha nötig. Bei stark ausgewinterten Grünlandbeständen mit Lückenanteilen von 20 bis 30 % und mehr bringt die Durchsaat mit entsprechender Spezialtechnik (zum Beispiel Schlitztechnik von Vredo oder Köckerling) eine größere Nachsaatsicherheit und einen höheren Nachsaaterfolg, vor allem auf zu Trockenheit neigenden Standorten. Die Durchsaatmengen sind dann auf 15 bis 25 kg/ha zu bemessen. Für die Nachsaat eignen sich überwiegend Weidelgrassorten, da sie schnell auflaufen, sich im Jugendstadium rasch entwickeln und konkurrenzstark gegenüber anderen Pflanzen sind. Somit können sie Lücken schnell schließen. Doch auch Knaulgras auf sehr trockenen Standorten oder Wiesenschwingel auf feuchten, extensiv genutzten Standorten können eine gute Wahl sein. Es sollte bei der Auswahl auf mehrere Sorten je Art und Reifegruppe geachtet werden, um die Narbe gegenüber Stressfaktoren aus Witterung und Nutzung robuster zu erhalten. Eine übermäßige Düngung nach einer Nachsaat sollte vermieden werden, da die Altnarbe die Keimlinge ansonsten überwachsen und ersticken kann.

Lücken und Gemeine Rispe im Bestand

Nachsaaten, auch zu Vegetationsbeginn, sind immer mit Risiken verbunden. Ihr Erfolg beziehungsweise ihre Effizienz hängt letztlich vom weiteren Witterungsverlauf ab. Generell eignen sich Nachsaaten vor allem im Herbst, da hier in der Regel die Keimlinge eine bessere Wasserversorgung haben und die Altnarbe nicht so konkurrenzstark ist. Andererseits ist bei lückigen Beständen diese Maßnahme im zeitigen Frühjahr durchaus ratsam.

Eine regelmäßig (in die Grünlandpflege integrierte) Nachsaat geht mit einigen Vorteilen gegenüber einer Neueinsaat einher. So wird das Risiko eines Ertragsausfalls gegenüber einer Neuansaat minimiert, die Narbe schließt sich schnell wieder. Damit sind sowohl die Erosionsgefahr als auch die Nitratauswaschung erheblich reduziert. Da die Bodenstruktur bei der Nachsaat nicht zerstört wird, bleibt die Tragfähigkeit der Narbe erhalten. Die Kosten sind geringer durch weniger Saatgut und Maschineneinsatz. Eine Neuansaat kann einer Nachsaat überlegen sein, wenn die Zusammensetzung der Grasnarbe von unerwünschten Gräsern und Kräutern dominiert wird.

Für beide Varianten sollte bei der Sortenwahl auf empfohlene Sorten zurückgegriffen werden. Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein gibt in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfahlen alle zwei Jahre ein Faltblatt mit den für den norddeutschen Raum empfohlenen Sorten heraus. Die in dreijährigen Landessortenversuchen geprüften Sorten bilden den Grundstein für eine an den Standort, die Nutzungsintensität und den Verwendungszweck angepasste, leistungsfähige Grünlandnarbe. Sie ist somit auch die Basis für das Potenzial eines Grünlandbestandes.

Der Flyer findet sich unter: https://t1p.de/jhsdc

Fazit

Eine regelmäßige, dem Bestand angepasste Grünlandpflege legt den Grundstein für einen guten Ertrag. Die wiederkehrende Nachsaat mit dem Standort und der Nutzung angepassten Arten beugt einer aufwendigen Grünlandsanierung oder gar Grünlanderneuerung vor.

Saperda candida: Fäll- und Rodearbeiten auf Fehmarn beendet

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Fristgerecht zum Ende des Monats Februar sind die Fäll- und Rodearbeiten zur Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) auf Fehmarn vom amtlichen Pflanzenschutzdienst bei der Landwirtschaftskammer umgesetzt worden.

Rechtsgrundlage dafür ist die am 9. November 2024 veröffentlichte geänderte Allgemeinverfügung. Das vollständige Entfernen der Wirtspflanzen betraf diesmal einen Knickabschnitt, einen Bereich der K 63 mit Alleebäumen und mehrere Privatgrundstücke. Das Fäll- und Rodegut wird vor Ort gehäckselt und im Bereich der Pufferzone verbrannt.

Das seit mehreren Jahren intensiv durchgeführte Monitoring bezüglich des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers wird auch 2025 fortgesetzt. Dazu gehört auch der Einsatz von Spürhunden. Mit dieser Methode sollen noch unbekannte Befallsstellen gefunden werden. Um eine Ausbreitung weiterhin zu verhindern, sind befallene und befallsverdächtige Wirtspflanzen des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers zu vernichten. Ein Auftreten dieses Quarantäneschädlings außerhalb der Pufferzone ist vom amtlichen Pflanzenschutzdienst bisher nicht nachgewiesen worden. Ziel ist es, den Befall vollständig zu tilgen.

Neue Vorschriften für den Pferdetransport

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Regeln und Vorschriften im Straßen- und Güterverkehr ändern sich laufend. Einige davon betreffen auch den Pferdetransport.

Seit Anfang des Jahres gilt, dass Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen, sofern sie einen Anhänger ziehen. Das bedeutet gleichzeitig, dass sich der Fahrer nach aktuell geltendem Recht an Ruhe- und Lenkzeiten halten muss. Zudem benötigt jeder Fahrer eine Fahrerkarte, um die Nutzung des Fahrtenschreibers zu dokumentieren.

Von der Neuerung betroffen sind auch Pferdesportler, die in großen Linern mit Pferdeanhängern unterwegs sind. Die neuen Fahrtenschreiber sind nicht nur in der Lage, Fahrzeiten aufzuzeichnen, sondern können auch Grenzübertritte registrieren sowie Standorte bei Be- und Entladevorgängen erfassen und speichern. Die technischen Anforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 geregelt. Bei Missachtung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.500 € verhängt werden.

Bereits seit 1. Juli 2024 gilt auch für kleinere Lkw mit mehr als 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) die Mautpflicht. Viele der typischen kleinen Pferdetransporter liegen genau an der Grenze. Bei Kontrollen hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) allerdings vermehrt festgestellt, dass diese Transporter zum Teil deutlich überladen werden. Das zieht nicht nur ein Bußgeld nach sich: Bei einem Verkehrsunfall kann es dazu führen, dass man wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht eine Mitschuld erhält und damit ganz oder teilweise dafür haftet.

„Es ist außerdem davon auszugehen, dass ein Versicherer die Leistung verweigert, wenn durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass die schwerwiegende Überladung der Hauptgrund für den Unfall ist. Dann gibt es bei der Kaskoversicherung keine Entschädigung“, sagt Johannes Rennebaum, Logistikberater aus West­falen. fn

Biodiesel: VDB fordert bessere Zertifizierung

Der Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB), Elmar Baumann, fordert von der kommenden Bundesregierung ein entschiedenes Vorgehen gegen mutmaßlich falsch deklarierte Biodieseleinfuhren aus China. Baumann drängt auf strengere Zertifizierungs- und Kontrollmechanismen für sogenannte fortschrittliche Biokraftstoffe.

Das vergangene Jahr stellte die Biokraftstoffbranche vor große Herausforderungen, berichtete Baumann. Der Biodieselverbrauch sei um ein Viertel zurückgegangen. Als Hauptursachen nennt er zwei Faktoren: Zum einen wurden erhebliche Mengen mutmaßlich falsch deklarierter Biodieselimporte aus China auf den Markt gebracht. Es gebe Hinweise darauf, dass viele als „fortschrittlich“ deklarierte Biokraftstoffe in Wirklichkeit umetikettierte Produkte aus Palmöl oder Altspeisefetten seien – was in Deutschland nicht zulässig wäre, so Baumann. Zum anderen habe eine Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) dazu geführt, dass Unternehmen ihre überschüssigen Treibhausgas (THG)-Minderungen nicht mehr auf die kommenden Jahre übertragen konnten. Diese vom Bundesumweltministerium eingeleitete Maßnahme sollte die THG-Quotenpreise stabilisieren und führte zum Jahresende zu einem weiteren Nachfrageeinbruch bei Biodiesel.

Der scheidenden Ampel-Koalition stellt Baumann ein schlechtes Zeugnis aus: Sie habe Erneuerbare Kraftstoffe „nicht in dem Maße gewürdigt, wie es notwendig gewesen wäre“. Trotz vielversprechender Ansätze auf Fachebene blieben entscheidende politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Marktmanipulationen aus. Der dramatische Preisverfall der THG-Quote habe nicht nur die Biokraftstoffbranche belastet, sondern auch Investitionen in Elektromobilität, Grünen Wasserstoff und Biomethan unrentabel gemacht, kritisiert Baumann.

Die häufig in der Tank-oder-Teller-Debatte geäußerte Kritik an Biokraftstoffen hält Baumann für „völlig faktenfrei“. Ein Ausstieg aus Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse würde seiner Ansicht nach nicht zur Verbesserung der Ernährungssicherheit beitragen. Vielmehr sei es notwendig, von einem Tank-oder-Teller-Ansatz zu einem Tank-und-Teller-Verständnis zu kommen. Die Biodieselproduktion auf Rapsbasis verdeutliche diese Verknüpfung: Neben Kraftstoff entstünden Nebenprodukte wie Rapsschrot, ein heimisches Eiweißfuttermittel, sowie Glyzerin als chemischer Grundstoff.

Elegante Blüten am Stauden-Himmel

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Die geselligen, unkomplizierten Anemonen bereichern den Garten je nach Art mit bezaubernden Blütenteppichen oder schmuckem Flor an langen Stielen. Von März bis Oktober faszinieren Anemonen mit Blühfreude und Vitalität.

Starten wir unseren Rundgang durch die Anemonen-Familie mit einem Klassiker.

Frühlings-Anemonen:

Die heimische Anemone nemorosa, besser bekannt als Buschwindröschen, ist als Frühlingsbote im Garten unentbehrlich. Die weißen Blütenteppiche bringen von März bis April viel Licht in den Halbschatten vor und zwischen Gehölzen. Über Rhizome breitet sich die Staude mit der Zeit zu ansehnlichen Beständen aus. Bei Sonnenschein präsentiert sich eine beeindruckende Blütenpracht. Tipp: Im Frühjahr sollte der Boden unter den Gehölzen ausreichend feucht sein. Sommertrockenheit macht dem Buschwindröschen nichts aus. Üppiger als die Art erscheinen die gefüllten Blüten der Sorte ‚Vestal‘. Einfache, blauviolette Blüten bieten ‚Robinsoniana‘ und ‚Royal Blue‘.

Buschwindröschen ,Robinsoniana‘ bringt mit seinen violettblauen Blüten Abwechslung ins Farbspiel. Foto: Karin Stern
Die früh blühende Anemone blanda reckt die geöffneten Blüten der Sonne entgegen. Foto: Karin Stern

Das Gelbe Windröschen (Anemone ranunculoides) erweitert die Farbenpalette mit seinen goldgelben Blüten. Diese ähneln der weißen Form, öffnen sich aber etwas später. Hellgelbe Blüten steuert das Leipziger Windröschen (Anemone x lipsiensis) bei. Diese Variante ist eine Kreuzung aus Anemone nemorosa und Anemone ranunculoides. Ihre dunkelgrünen Blätter stehen in einem hübschen Kontrast zu den hellgelben Blüten. Allerdings eignet sich diese Art nicht für ungeduldige Gärtner, die schnell Farbe sehen wollen. Das Leipziger Windröschen braucht einige Jahre, um sich zu etablieren, zeigt sich dann aber dauerhaft und robust. Frischer Boden bietet die besten Voraussetzungen für gutes Gedeihen.

Ein unverzichtbares Familienmitglied ist Anemone blanda, die Balkan-Anemone. Der aparte Frühblüher ist bestens zum großflächigen Verwildern geeignet. Mit ‚Blue Shades‘ (blau), ‚Charmer‘ (rosa) und ‚White Splendour‘ (weiß) eröffnen sich auf locker-humosem Boden unter Laubgehölzen schöne Kombinationsmöglichkeiten mit Schlüsselblume (Primula eliator), Lenzrose (Helleborus orientalis) und Lungenkraut (Pulmonaria officinalis). Tipp: Trockenes Laub im Herbst als schützende Decke liegen lassen.

Je nach Sorte fallen die Blau- und Violettschattierungen der Anemone blanda unterschiedlich aus. Foto: Karin Stern

Frühsommer-Anemonen:

Die Kronen-Anemone wird farblich sortiert oder in bunten Mischungen angeboten. Foto: Karin Stern

Die klaren Farben der Kronblätter und die dunkle Blütenmitte machen die Kronen-Anemone (Anemone coronaria) zu einer Besonderheit. Für die bis zu 40 cm hohe Knollenpflanze empfiehlt sich die Frühjahrspflanzung an einem sonnigen bis halbschattigen Platz mit lockerem, durchlässigem und nicht zu trockenem Boden. Tipp: Knollen vor dem Pflanzen für einige Stunden in zimmerwarmes Wasser legen. Mit der Pflanzung muss man nicht bis nach den Eisheiligen warten. Die Knollen werden einfach in einem mit Blumenerde gefüllten Topf ab Ende März vorgezogen. Bei den Blütenfarben hat man die Wahl zwischen Blau, Rot, Violett oder Weiß. Man sollte ruhig ein paar Knollen mehr pflanzen, denn die Blüten machen sich von April bis Juni ganz ausgezeichnet in der Vase. Sie sollten im Oktober aus der Erde genommen und frostfrei in Sand gelagert werden. Dann halten sie mehrere Jahre lang.

Anemone sylvestris, das Große Wald-Windröschen, ist eine wertvolle und robuste Staude mit großen, weißen Blüten und dezentem Duft. Mit 40 cm Höhe lässt sie sich auch gut als Schnittblume verwenden. Diese Art bevorzugt einen sonnig-warmen Platz vor Sträuchern auf einem lockeren, kalkreichen Boden. Trotz ihres Namens kommt sie mit Trockenheit erstaunlich gut zurecht. Als Pflanzpartner empfehlen sich Gewöhnliche Akelei (Aquilegia vulgaris) und Blut-Storchschnabel (Geranium sanguineum).

Mit der Kanadischen Wiesen-Anemone (Anemone canadensis) darf das Pendant zum Buschwindröschen nicht unerwähnt bleiben. Die einfachen, weißen Schalenblüten öffnen sich von Juni bis Juli an 20 cm hohen Blütenstielen. Diese Art bevorzugt einen halbschattigen bis schattigen Platz auf frischem bis feuchtem Boden. Dank ihrer (kräftigen!) Ausläuferbildung erobert sie schnell kleinere Flächen unter Gehölzen.

Die blau blühende Kronenanemone ,Mr. Fokker‘ ist hier mit Traubenhyazinthen, Narzissen und Tulpen kombiniert. Foto: Karin Stern

Herbst-Anemonen:

Beim Kauf achtet man auf die Blütenfarbe und Wuchshöhe der jeweiligen Herbstanemonen-Art und Sorte. Foto: Karin Stern

Von August bis Oktober dürfen wir die langstielige Eleganz der Herbst-Anemonen genießen. Sie sind aus dem Herbstgarten mit ihren edlen Schalenblüten gar nicht wegzudenken. Anemone hupehensis, Anemone-japonica-Hybriden und Anemone tomentosa bekommt man als Topfware im Handel. Als bester Pflanztermin gilt das zeitige Frühjahr. Im ersten und zweiten Winter nach der Pflanzung wird etwas Winterschutz in Form einer Reisig- oder Laubabdeckung gegeben. Danach sind die anpassungsfähigen Stauden etabliert. Sie bevorzugen einen durchlässigen, humosen Boden und tolerieren auch Halbschatten. Je sonniger der Standort liegt, desto feuchter sollte der Boden sein.

Weiß blühende Sorten der Herbstanemone erhellen halbschattige Bereiche. Foto: Karin Stern

Beim Neukauf der unterschiedlichen Arten und Sorten achtet man vor allem auf die Wuchshöhe, Blütenfarbe und Blütenform. Neben einfachen Schalenblüten (‚Ouvertüre‘, ‚Praecox‘, ‚Honorine Jobert‘) sind auch (halb) gefüllte Blüten (‚Prinz Heinrich‘, ‚Pamina‘, ‚Whirlwind‘) im Angebot. Als Pflanzpartner zu den herbstblühenden Arten empfehlen sich Herbsteisenhut ‚Arendsii‘ (Aconitum carmichaelii), die Weiße Sommer-Wald-Aster (Aster divaricatus), Prachtspiere ‚Cattleya‘ (Astilbe-arendsii-Hybride) und der Kerzenknöterich ‚Album‘ (Bistorta amplexicaulis).

Auszahlungspreise deutlich gefallen

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Die Milchgeldauszahlungspreise haben ihren Anstieg beendet und sind im Januar wieder deutlich gefallen. Im Durchschnitt liegt der Auszahlungspreis der schleswig-holsteinischen Meiereien nun bei 51,7 ct/kg, das sind 1,8 ct weniger als im Monat Dezember. Inklusive der Zuschläge beträgt der Durchschnittspreis 52,92 ct/kg.

Die Spanne der hiesigen Grundpreise ist dabei allerdings im Vergleich zum Vormonat deutlich zurückgegangen. Sie liegt zwischen 45 und 54 ct/kg. Im bundesweiten Vergleich haben die norddeutschen Meiereien ihren Vorsprung weitestgehend eingebüßt. In Ostdeutschland liegt die Preisspanne zwischen 48 und 50 ct/kg, während sie in Süddeutschland 47,5 bis 53 ct/kg beträgt. Im Süden sind die Auszahlungspreise somit sogar leicht angestiegen. In Westdeutschland liegt die Spanne zwischen 46,8 und 53 ct/kg und ist damit nahezu unverändert zum Vormonat. Die Milchanlieferung ist in den letzten Wochen zwar kontinuierlich angestiegen, bewegt sich aber trotzdem deutlich unter der Vorjahresmenge. Dies ist immer noch auf die letzten Nachwehen der Blauzungenkrankheit zurückzuführen, denn die Kühe, die von der Krankheit betroffen waren, haben mit Leistungseinbußen reagiert und müssen erst wieder kalben, um ihr volles Leistungspotenzial wieder ausschöpfen zu können. Die deutlich gesunkenen Tierbestandszahlen erstmalig auch im Milchkuhbereich tragen einen weiteren Teil zur Verknappung der Milchmenge bei.

MKS-Auswirkungen abgefedert

Ein Absinken der Milchausza­hlungspreise ab Januar war bereits vor dem Auftreten des Falles von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg von einigen Meiereien angekündigt worden. Auch der ife-Börsenmilchwert deutete dies seit Längerem an. Begründet liegt dies im saisonal bedingten Anstieg der Milchanlieferung. Dass es darüber hinaus nicht zu einem weiteren deutlichen Abfall der Milchauszahlungspreise gekommen ist, liegt auch an der schnellen Reaktion entsprechender Verantwortlicher auf das Auftreten des MKS-Falles in Brandenburg und vor allem daran, dass es keinen weiteren Fall gab. Die Rohstoffknappheit trug dann auch dazu bei, dass Kunden mangels Alternativen schnell von Regionalisierungsmaßnahmen überzeugt werden konnten. Nichts destotrotz hat es besonders im exportlastigen Milchpulverbereich Abbestellungen und infolgedessen einen Lagerbestandsaufbau gegeben. Aktuell zeigt sich der Milchpulverbereich von seiner saisontypisch ruhigen Seite, die Preise bewegen sich seitwärts.

LEH macht Druck auf Butterpreise

Butter ist nach wie vor knapp, daran hat auch die Verbesserung der Inhaltsstoffe der angelieferten Milch nur wenig geändert. Beim Industrierahm üben allerdings zunehmend günstigere Mengen aus dem benachbarten Ausland Druck auf die hiesigen Preise aus. Diese Gunst der Stunde scheint der Lebensmitteleinzelhandel nutzen zu wollen. Er ist offenbar nicht länger bereit, die hohen Butterpreise zu akzeptieren. Den Aufschlag hat die Schwarz-Gruppe mit einer deutlichen Absenkung der Butterpreise gemacht und Aldi hat entsprechend nachgezogen. Der Handel verzichtet somit aktuell auf eine entsprechende Marge. Der LEH wird nun unter Ausnutzung seiner Marktmacht in den künftigen Verhandlungen mit den Meiereien versuchen, diese wiederherzustellen. Es bleibt also abzuwarten, wie standhaft die Meiereien sich hier bei steigender Rohstoffverfügbarkeit in den Verhandlungen zeigen werden. Im Schnittkäsebereich wird nach wie vor von sehr jungen Beständen in den Reifelagern berichtet, die Verfügbarkeit ist also als durchaus knapp einzustufen. Die Kurse am Terminmarkt für Milch, der EEX in Leipzig, bewegen sich relativ impulslos seitwärts. Während sich zu den beiden Frontmonaten Februar und März in den letzten Wochen fast gar keine Handelsaktivität zeigte, gab es bei den Folgemonaten minimale Impulse. Auch auf dem Spotmarkt für den flüssigen Rohstoff gibt es kaum Bewegung. Der Milchpreis für die zwischen den Meiereien gehandelte Milch liegt aktuell nahezu unverändert bei 48,8 ct/ kg.

Brüssel zündet Reformturbo

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Das Arbeitsprogramm der Kommission, die Neustrukturierung des EU-Haushalts und die Vision zur Landwirtschaft – in den vergangenen Tagen schießen die Brüsseler Reformpapiere wie Pilze aus dem Boden. Im Schatten der Bundestagswahl gehen damit die Kämpfe um die zukünftige Verteilung und Verwendung der EU-Milliarden in die heiße Phase. Im Juli will die EU-Kommission ihren formalen Haushaltsvorschlag für die Förderperiode ab 2028 vorstellen. Der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) droht eine Zäsur.

Aber der Reihe nach: Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission kommt noch ganz harmlos daher. Die darin genannten Ziele wie Bürokratieabbau sowie Stärkung der Bioökonomie und der Wasserwirtschaft sind zu unterstützen. Ganz anders verhält sich mit den Vorschlägen der EU-Kommission zur Umstrukturierung des EU-Haushalts. Die GAP könnte als Teil eines neuen Kohäsionsfonds an Bedeutung verlieren. Außerdem droht eine Renationalisierung, wenn die EU nach dem Motto „Geld gegen Reformen“ nur noch Zielvorgaben macht, den Mitgliedstaaten bei deren Erreichung aber große Freiräume lässt. Eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung könnte innerhalb des Binnenmarktes zu Wettbewerbsverzerrungen führen und so die Grundsätze einer vergemeinschafteten Politik konterkarieren.

Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, warnt sogar vor der „Austrocknung der Politik für die ländlichen Räume“. Tatsächlich ist momentan noch vollkommen unklar, inwieweit neben der Förderung für die landwirtschaftlichen Betriebe die finanzielle Unterstützung der Infrastruktur im ländlichen Raum betroffen sein könnte.

Agrarpolitiker und Berufsverbände warnen zu Recht vor einem Abschmelzen der Agrarmittel im Zuge einer Umstrukturierung. Die Herausforderungen für die Landwirtschaft bleiben mit Blick auf Ernährungssicherheit, Energiewirtschaft sowie Klima- und Biodiversitätsschutz groß. Folglich müsste das GAP-Volumen eher anwachsen, mindestens aber inflationsbereinigt auf dem aktuellen Niveau bleiben.

Die großen Herausforderungen der Branche belegt auch die von Agrarkommissar Christophe Hansen erarbeitete Vision zur Zukunft der Landwirtschaft. Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) hat zwar gesagt: „Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen.“ Das Papier von Hansen macht jedoch Hoffnung, dass sich die Agrarförderung anreizbasiert und bürokratiearm weiterentwickelt. In seinen ersten öffentlichen Auftritten zeichnete sich jedenfalls ab, dass der Luxemburger das Zeug zu einem starken Agrarkommissar hat. Das steigert die Chancen für den Erhalt einer substanziellen Agrarförderung.

Für Deutschland ist nun wichtig, dass sich nach der Bundestagswahl schnell eine handlungsfähige Regierung bildet, die hinsichtlich der Brüsseler Reformvorhaben für die Interessen der deutschen Landwirtschaft kämpft.

Auseinanderbrechen der GAP befürchtet

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Die Struktur des EU-Haushalts soll umgebaut werden. Das geht aus einer von der EU-Kommission veröffentlichten Mitteilung hervor. Demnach soll der kommende Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) in drei große Blöcke aufgeteilt werden. Für die Mittel aus dem ersten Teilbereich will die Brüsseler Behörde für jedes Mitgliedsland in Zusammenarbeit mit dessen nationalen, regionalen und lokalen Behörden ein eigenes Reform- und Investitionsprogramm entwickeln und umsetzen.

Ein Schwerpunktthema soll dabei die Förderung wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Kohäsion sein. Dem Vernehmen nach würde auch die Agrarförderung in diesen ersten Haushaltsblock fallen. Ob das Haushaltskapitel „Natürliche Ressourcen“ als Unterkapitel weiterbesteht, scheint nach aktuellem Stand noch nicht abschließend geklärt zu sein.

Außerdem ist angedacht, einen europäischen Wettbewerbsfonds zu etablieren, um strategische Sektoren und für die Wettbewerbsfähigkeit der EU kritische Technologien zu unterstützen. Aus diesem Fonds würden auch Forschung und Innovation finanziert werden. Als dritten Block regt die Kommission eine überarbeitete Finanzierung der Außenpolitik an, die sich mehr auf die strategischen Interessen der EU fokussieren soll. Details zur neuen Struktur lässt die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch offen.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres waren Gedankenspiele von Brüsseler Beamten zum Budget geleakt worden. Das jetzt veröffentlichte Dokument scheint diese zumindest in Teilen zu bestätigen.

Eigene EU-Steuer?

Zur Finanzierung des Haushalts will das EU-Exekutivorgan verstärkt auf eigene Einnahmequellen setzen. Das dürfte beispielsweise die Debatte um eine europäische Plastiksteuer erneut befeuern. Zusätzliche Einnahmen werden unter anderem benötigt, um die für das Corona-Aufbaupaket „NextGenerationEU“ aufgenommenen Schulden zurückzuzahlen. Die Kommission erwartet, dass allein dafür während des kommenden MFR jährlich 25 bis 30 Mrd. € benötigt werden.

Der formale Haushaltsvorschlag für die nächste Förderperiode soll nach derzeitigem Stand im Juli 2025 vorgelegt werden. Diesem müssen im nächsten Schritt die Mitgliedstaaten zustimmen, sodass er 2028 in Kraft treten kann. Änderungen wie eine neue Struktur würden dann zunächst bis 2034 festgeschrieben.

Agrarier voller Skepsis

Der Landwirtschaftssprecher der Grünen im Europaparlament, Thomas Waitz, warnte, dass mehr Macht für Mitgliedstaaten zurück ins 20. Jahrhundert führe und kleinen und mittleren Betrieben schaden könnte. Es müsse verhindert werden, dass unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgehöhlt werde. Waitz verwies zudem auf mögliche EU-interne Wettbewerbsverzerrungen.

Christine Singer, die für die Freien Wähler im EU-Parlament sitzt, warnte ebenfalls vor den möglichen Folgen einer Umgestaltung des MFR. Es müsse sichergestellt werden, dass bewährte gemeinsame Politiken nicht unter die Räder kommen. Die GAP sei aus gutem Grund die einzige vollständig vergemeinschaftete Politik Europas.

Die Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) wiederum hat die klare Erwartung, dass sich das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission zunächst auf die Prioritäten einigen. Erst danach solle über Zahlen gesprochen werden.

Renationalisierung droht

Die Denkfabrik Farm ­Europe treibt angesichts der jüngsten Kommissionsverlautbarungen eine mögliche Renationalisierung der GAP um. Der Thinktank warnt vor einer Zusammenlegung mit anderen Fonds. Gepaart mit dem Kommissionsziel, den EU-Mitgliedstaaten mehr Verantwortung zu übertragen, bestehe die Gefahr, dass Gemeinsamkeiten verloren gehen und damit auch der EU-Binnenmarkt in Gefahr geraten könnten. Zudem geht mit einer Zusammenlegung des Agrarhaushalts mit anderen MFR-Kapiteln aus Sicht der Experten die Gefahr einher, dass weniger GAP-Gelder bereitstehen könnten.

Ferner fordert die Denkfabrik, die EU-Agrargelder für den anstehenden MFR-Zeitraum von 2028 bis 2034 an die Inflation anzupassen. Andernfalls würde selbst unter der Annahme einer vergleichsweise bescheidenen Inflation von jährlich 2 % der reale Wert der GAP im Jahr 2034 gegenüber dem Vergleichsjahr 2020 um 54 % reduziert, so die Kalkulation von Farm Europe. Aus Sicht der Experten darf der gemeinsame Charakter der GAP nicht infrage gestellt werden.

Rukwied schlägt Alarm

Die Überlegungen der EU-Kommission zur mittelfristigen Finanzplanung sorgen auch in Deutschland für Alarmstimmung. „Nach der Bürokratiewelle der Vorgängerkommission droht nun die finanzielle Austrocknung der Politik für die ländlichen Räume“, warnte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied. Die Ländliche Entwicklung, die GAP und die regionale Strukturpolitik seien für Landwirtschaft und ländliche Räume essenziell und dürften nicht ins Belieben der Mitgliedstaaten gestellt werden. „Hier braucht es verlässliche und klar definierte Budgets“, mahnte Rukwied. Insbesondere die GAP müsse europäisch und gemeinsam bleiben. Mit ihren Gedankenspielen ist die EU-Kommission dem Bauernpräsidenten zufolge auf dem besten Weg, ihre selbst gesteckten Ziele für diese Mandatsperiode zu konterkarieren.

Die ostdeutschen Ministerpräsidenten bekräftigten unterdessen in einem Schreiben ihre Forderung, die Belange der Landwirtschaft in den neuen Ländern bei der Ausgestaltung der künftigen GAP zu berücksichtigen. „In der EU-Agrarpolitik nach 2027 brauchen wir klare Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum, gute Beschäftigungsperspektiven und eine hohe Lebensqualität“, erklärte Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU). Die Landwirte in den neuen Ländern erwarteten zu Recht Planungssicherheit und eine faire Förderung „ohne Benachteiligung größerer Agrarbetriebe“. Für die ostdeutschen Flächenländer mit ihren strukturell größeren Agrarunternehmen sei das von entscheidender Bedeutung. 

Hansen setzt auf Anreize

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Die noch in diesem Jahr zu erwartenden Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 könnten sehr viel mehr als bisher auf Anreize setzen. Darauf deutet die von Agrarkommissar Christophe Hansen ausgearbeitete und am Mittwoch (19. Februar) präsentierte agrar­politische Vision zur Zukunft der Landwirtschaft in der Europäischen Union hin. Zudem klingt durch, dass Ordnungsrecht in ­Teilen zurückgefahren werden könnte.

Konkret heißt es von der Brüsseler Behörde, dass „alle Landwirte auch weiterhin von Instrumenten wie Zahlungen für Ökosystemleistungen“ – gemeint sind vor allem die Eco-Schemes beziehungsweise Ökoregelungen – profitieren sollten. Diese sollten gestrafft und vereinfacht werden. Außerdem solle ein größerer Fokus auf Investitionshilfen und Instrumente für das Krisen- und Risikomanagement gelegt werden.

Hervorgehoben wird von der Brüsseler Behörde, dass die Unterstützung stärker auf aktive Landwirte ausgerichtet werden solle. Gemeint sind vor allem diejenigen, die sich „aktiv in der Lebensmittelproduktion engagieren“. Insbesondere der Produktion von Agrarerzeugnissen, die für die strategische Autonomie und die Widerstandsfähigkeit der EU von wesentlicher Bedeutung sind, soll Vorrang eingeräumt werden. Stärker als bisher ist damit auch ein geopolitischer Fokus in der EU-Agrarpolitik erkennbar.

Festhalten an Direktzahlungen

Festgehalten werden soll an den Direktzahlungen. Zugleich sollen Maßnahmen wie Degression und Kappung stärker in Erwägung gezogen werden. In diesem Zusammenhang heißt es, dass die unterschiedlichen strukturellen und sektoralen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollten. Das weist allerdings nicht auf eine wesentliche Änderung des Status quo hin. Aktuell liegt die Obergrenze in der GAP fakultativ (die Mitgliedstaaten entscheiden selbst über die Anwendung) bei jährlich 100.000 € je Betrieb.

Ein besonderer Förderschwerpunkt soll künftig auch auf kleineren Betrieben, Jung- und Neulandwirten sowie Bauern in benachteiligten Gebieten liegen. Auch auf Gemischtbetriebe soll der Fokus verstärkt gerichtet werden. Nachdrücklich betont wird zudem, dass die künftige GAP im Rahmen des zur Jahresmitte erwarteten Vorschlags für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) „einfacher und gezielter“ ausgestaltet sein solle.

Strategie zur Generationenerneuerung

Im Hinblick auf die Förderung von Junglandwirten und potenziellen Berufseinsteigern will die Kommission noch in diesem Jahr eine Strategie zur Erneuerung der Generationen präsentieren. Darin enthalten sein sollen Empfehlungen zu Maßnahmen, die sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler und regionaler Ebene erforderlich sind, um Hindernisse für den Berufseinstieg zu beseitigen.

Um die Attraktivität des Agrarsektors für Junglandwirte und Neueinsteiger zu verbessern, müssten vor allem Themen wie der Zugang zu Agrarland angegangen werden, heißt es in der Mitteilung. In diesem Zusammenhang will die Kommission auf die Einrichtung einer EU-Beobachtungsstelle für landwirtschaftliche Nutzflächen hinarbeiten. Diese soll die Transparenz bei Landtransaktionen, Rechten, Preistrends und anderen Faktoren verbessern.

Im Einklang mit den bereits im Dezember vorigen Jahres präsentierten Vorschlägen zur Anpassung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) und der Durchsetzung grenzüberschreitender Vorschriften der Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) will die Kommission den Forderungen der Agrarbranche nach einem höheren Markteinkommen nachkommen. Laut der Vision sollten damit die derzeitigen Ungleichgewichte in der Lebensmittelkette, die vor allem zulasten der Primärerzeuger gingen, korrigiert werden.

Carbon-Farming stärker ausbauen

Darüber hinaus sieht die Brüsseler Behörde für den europäischen Agrarsektor eine wichtige Rolle beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Anerkannt wird, dass Klimamaßnahmen mit der Ernährungssicherheit und den besonderen Herausforderungen des Sektors in Einklang gebracht werden müssten. Landwirte sollten daher für die Anwendung naturfreundlicher Praktiken belohnt werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Carbon-Farming verwiesen. Ferner soll jedes weitere Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sorgfältig geprüft werden, wenn nicht innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ Alternativen zur Verfügung stehen. Zugleich sollen biologische Mittel schneller auf den EU-Markt gelangen können.

Erarbeitet werden soll auch ein freiwilliges Benchmarking-System, auch als „Nachhaltigkeitskompass für landwirtschaftliche Betriebe“ bezeichnet. Konkret soll den Landwirten damit geholfen werden, ihre Leistungen auf Betriebsebene zu messen und potenziell zu verbessern. Wie bereits angekündigt, wird außerdem eine Strategie für die Widerstandsfähigkeit der EU bei der Wassernutzung ausgearbeitet.

Ein jährlicher Lebensmitteldialog

Ohne genaue Details zu nennen, heißt es in der Vision, dass Forderungen nach einer stärkeren Angleichung der Produktionsstandards für importierte Produkte nachgekommen werden solle. Damit solle gewährleistet werden, dass „die ehrgeizigen Standards der EU nicht zu Wettbewerbsnachteilen führen“. Bereits in diesem Jahr sollen daher konkrete Schritte ergriffen werden. Vor allem ist mehr Kohärenz für die Standards im Pflanzenschutz angedacht, nicht zuletzt in Bezug auf in der EU verbotene Mittel. Die bisher aus Sicht der Kommission „strenge“ Durchsetzung und Kontrolle von Lebensmittelsicherheitsstandards soll „eine nicht verhandelbare Priorität“ bleiben. Zudem setzt sich die Vision zum Ziel, die Zukunft der Tierhaltung in der EU zu stärken und die langfristige Zukunft des Sektors zu fördern.

Des Weiteren plant die Brüsseler Behörde, einen neuaufgelegten Aktionsplan für den ländlichen Raum vorzulegen. Außerdem wird der Vision zufolge ein jährlicher Lebensmitteldialog mit einem breiten Spektrum von Akteuren, einschließlich Verbrauchern, Landwirten, Industrie und Behörden, eingeleitet. Besprochen werden sollen Fragen etwa zu Lebensmittelpreisen und Innovationen. Auch die Verringerung der Lebensmittelverschwendung und gesellschaftliche Belange des Tierschutzes sollen nach Angaben der Kommission künftig „aufmerksam verfolgt werden“.

Schwarz fordert mehr Regionalisierung

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) begrüßt die von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen vorgelegte Vision zur Zukunft der Landwirtschaft und Ernährung. „Sie betont die besondere strategische Bedeutung des Sektors für die Europäische Union und die globale Ernährungssicherheit“, erklärte Schwarz. Die vorgeschlagenen Ansätze griffen zentrale Themen auf, die auch für Schleswig-Holstein von großer Relevanz seien. Der Minister erklärte: „Besonders wichtig ist mir, dass die EU-Agrarpolitik weiterhin über ein eigenständiges und gut ausgestattetes Budget verfügt – eine Vermischung mit anderen EU-Fonds lehne ich entschieden ab.“

Schwarz hält es zudem für notwendig, die Zahlungen stärker zu regionalisieren, um sicherzustellen, dass Maßnahmen für die landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort wirtschaftlich attraktiv seien. Stärker zu berücksichtigen in der künftigen EU-Agrarpolitik seien vor allem tierhaltende Betriebe. Lob äußerte Schwarz mit Blick auf die Vereinfachungsvorhaben Hansens. „Mehr Anreize und weniger Kontrollen sind hier der Schlüssel, um die GAP zukunftsfähig zu machen und eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft in Europa sicherzustellen“, so Schwarz. Darüber hinaus sei es unerlässlich, junge Menschen für die Landwirtschaft zu gewinnen und in ihr zu halten. 

Strategien gegen Stängelschädlinge im Raps

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Unter den Frühjahrsschädlingen ist es besonders der Große Rapsstängelrüssler, dessen Befall zu spürbaren Ertragsverlusten im Raps führen kann. Wird die rechtzeitige Bekämpfung verpasst, kommt es durch nachfolgende Eiablage und Larvenentwicklung zu verdrehten Pflanzen und aufgeplatzten Stängeln. Um das zu vermeiden, ist ein „Bauchgefühl“ allein nicht ausreichend, sondern nach wie vor die Gelbschale auf den Acker das richtige Hilfsmittel, um sich Gewissheit zu verschaffen. Mehr dazu unter „Kammer kompakt“ in dieser Ausgabe.

Die Schaderregerüberwachung des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer zeigte im Frühjahr 2024 erneut, dass der Große Rapsstängelrüssler inzwischen in Schleswig-Holstein weit verbreitet ist. Glücklicherweise wurden die Bekämpfungsschwellen an den kontrollierten Standorten nur selten überschritten (siehe Grafik 1 und 2).

Der Gefleckte Kohltriebrüssler hat einen weißen Fleck auf dem Rückenschild und rotbraune Füßchen. Die Größe allein ist kein sicheres Unterscheidungsmerkmal.

Wo die Gelbschalen aufstellen?

Der Große Rapsstängelrüssler erwacht schon bei Bodentemperaturen von zirka 5° C. Aufgrund dieser Wetterabhängigkeit ist das somit in jedem Jahr zu einem anderen Zeitpunkt der Fall. Da der Große Rapsstängelrüssler auf den vorjährigen Rapsflächen überwintert und folglich auch dort erwacht, ist es ratsam, auf angrenzenden Befallsflächen des letzten Jahres (jetzt oft mit Winterweizen bestellt) eine Schale aufzustellen. Mindestens eine weitere Gelbschale wird dann noch in den Randbereich zu den vorjährigen Rapsflächen aufgestellt, um die direkte Zuwanderung zu erfassen. Begrenzen Knicks oder Waldränder den aktuellen Rapsschlag, sollten auch dort Gelbschalen aufgestellt werden, denn dort überwintert der Gefleckte Kohltriebrüssler (und auch die Rapsglanzkäfer). Sind die Gelbschalen gut platziert, ist deren Fängigkeit deutlich höher (siehe Grafik 3).

Der Große Rapsstängelrüssler legt seine Eier in den Rapsstängel. Daraufhin verdrehen sich die Stängel an der Einstichstelle und platzen später auf. Sind die Eier abgelegt, ist es für eine Bekämpfung zu spät. Siehe folgendes Bild.
Bei dieser Pflanze ist jeder Trieb verdreht und im Stängelinneren durch den Larvenfraß verbräunt. Siehe folgendes Bild.

Der Große Rapsstängelrüssler sucht nach dem Erwachen sofort die nächstgelegenen Rapsschläge zur Eiablage auf. Die Weibchen sind sofort geschlechtsreif, sodass nach der Paarung die Eier sofort abgelegt werden können. Somit bleibt nicht viel Zeit für eine Behandlung, denn mit dem Vollzug der Eiablage beginnt auch schon die erste Schädigung des Rapses. Das Weibchen scheidet bei der Herstellung der Ei-Nischen Wuchsstoffe aus, die für die typischen Verdrehungen der Stängel verantwortlich sind. Zusätzlich sind die sich folgend im Stängel entwickelnden Larven vor den Pyrethroiden, die als Kontaktinsektizid wirken, geschützt. Die Bekämpfung muss demzufolge sofort nach dem Zuflug, bis maximal zwei bis drei Tage danach erfolgen. Das gilt auch, wenn nach dem Zuflug in die Bestände die Temperaturen sinken. Der Große Rapsstängelrüssler ist komplett schwarz gefärbt, wobei er durch seine dichte Behaarung eher grau wirkt.

Der Gefleckte Kohltriebrüssler benötigt für die Einwanderung in die Rapsbestände normalerweise etwas höhere Temperaturen. Ihn erkennt man, neben seiner geringeren Größe, auch an dem weißen Fleck auf dem Rücken und den roten Füßchen. Im Unterschied zum Großen Rapsstängelrüssler vollzieht er erst einen Reifungsfraß, bevor er mit der Eiablage startet. Somit stehen für eine eventuelle Bekämpfung, je nach Witterung, fünf bis zehn Tage zur Verfügung. Je wärmer es ist, umso zügiger muss man handeln. Nach erfolgter Eiablage wachsen die Rapsstängel in gerader Form weiter, sodass die Larven und somit der tatsächliche Befall äußerlich oft lange unentdeckt bleiben.

Unterschiedliche Bekämpfungsschwellen

Aufgrund seiner höheren Schadwirkung besitzt der Große Rapsstängelrüssler eine niedrigere Bekämpfungsschwelle von mehr als fünf Käfern je begitterter Gelbschale innerhalb von drei Tagen. Dagegen liegt sie für den Gefleckten Kohltriebrüssler im gleichen Zeitraum bei mehr als 15 Käfern je begitterter Gelbschale.

Überschreitung der Bekämpfungsschwellen

Für die Bekämpfung beider Schädlinge sind nach wie vor die Pyrethroide das Maß aller Dinge. Zwar spielen beim Gefleckten Kohltriebrüssler bundesweit zunehmend Resistenzen eine gewisse Rolle, der alternative Wirkstoff Acetamiprid im Produkt Carnadine 200 kommt aber nicht an die Wirkungsgrade der Pyrethroide heran (zusätzlich ist über die NG 405 ein Einsatz auf drainierten Flächen nicht erlaubt). Die ausgewachsenen Großen Rapsstängelrüssler reagieren noch vollsensitiv auf die Pyrethroid-Behandlung.

Treten neben den Stängelschädlingen auch gleichzeitig bekämpfungswürdige Rapsglanzkäfer im Bestand auf, kann Trebon 30 EC (B2) (Pyrethroid Klasse I) zum Einsatz kommen. Mavrik Vita/Evure (B4) sollten, neben aktuell fehlender Stängelrüssler-Zulassung, aufgrund der guten Wirkung und B4-Einstufung zur Rapsglanzkäfer-Bekämpfung vorgesehen werden.

Fazit

Um den Zuflug besonders des Großen Rapsstängelrüsslers rechtzeitig festzustellen, führt kein Weg an dem rechtzeitigen Aufstellen von Gelbschalen vorbei. Bei keinem anderen Rapsschädling liegen Zuflug und Bekämpfung zeitlich so nahe beisammen, weshalb es hier gilt, die Prioritäten richtig zu setzen.

Generell sollten jegliche Behandlungen nur nach Überschreitung von Bekämpfungsschwellen erfolgen. Die Resistenzsituation der Pyrethroide ist inzwischen bei einigen Rapsschädlingen sehr angespannt und hier gilt es, im System zu denken. So kann zum Beispiel ein an sich unnötiger Pyrethroid-Einsatz gegen den Rapsglanzkäfer eventuell nicht bekämpfungswürdige Kohltriebrüssler und/oder zusätzlich frühe Kohlschotenrüssler treffen. Außerdem befinden sich mittlerweile fast ganzjährig Rapserdflöhe in vielen Beständen. Diese Tiere sind dann als Nebeneffekt von der eigentlichen Maßnahme betroffen und der Selektionsdruck erhöht sich weiter.