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Was in der Erntesaison 2025 neu zu beachten ist

In der Erntesaison in diesem Jahr haben Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft bei der Beschäftigung von in- und ausländischen Arbeitnehmern für Saisonbeschäftigungen zum Beispiel für die Erdbeer- oder Spargelernte ein ganzes Bündel von Vorschriften zu beachten. In diesem Artikel werden wichtige Vorschriften und Neuregelungen für eine Saisonbeschäftigung 2025 dargestellt.

Sofern Saisonarbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten – zum Beispiel aus Polen, Rumänien oder Bulgarien – beschäftigt werden, benötigen sie für eine Saisonbeschäftigung in Deutschland weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis. Hier sind lediglich die Meldegesetze des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.

Beschäftigung von Drittstaatlern

Auch 2025 können sogenannte Drittstaatler als Erntehelfer im Rahmen einer Saisonbeschäftigung in Deutschland tätig sein. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder von Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz sind. Sie benötigen für eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Beschäftigung in Deutschland ausdrücklich gestattet. Hier kommen Staatsangehörige aus Georgien und der Republik Moldau sowie im Rahmen der sogenannten Westbalkan-Regelung (gilt seit 2024 unbefristet) aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien in Betracht. Neu ist hinsichtlich der Westbalkan-Regelung die Verdoppelung des jährlichen Kontingents der Arbeitserlaubnisse von 25.000 auf 50.000 (seit Juni 2024).

Es ist dringend erforderlich, dass sich deutsche Arbeitgeber bereits vorab beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit (BA) einer Beschäftigungsaufnahme in Deutschland zustimmt. Eine entsprechende Anfrage auf Vorabprüfung mit Stellenbeschreibung ist insoweit möglich. Darüber hinaus können studierende Drittstaatler, die entweder im Ausland oder in Deutschland an einer Hochschule eingeschrieben sind, im Rahmen einer Ferienbeschäftigung als Saisonarbeitnehmer tätig sein. Neu ist, dass im Ausland studierende Drittstaatler maximal 35 Jahre alt und an einer akkreditierten Hochschule eingeschrieben sein sollen. Letztere werden über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vermittelt. Nach wie vor gilt in diesem Bereich: Beschäftigungsaufnahme erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis (sonst Bußgeld!), alle relevanten Nachweise zu den Lohnunterlagen nehmen.

Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung

Zum 1. März 2024 wurde eine – kontingentierte – neue Form der kurzzeitigen Beschäftigung für bestimmte Drittstaatsangehörige eingeführt, und zwar unabhängig vom Nachweis einer Qualifikation. Danach kann die Bundesagentur für Arbeit bei visumfreier Einreise für Kurzaufenthalte in Deutschland – ohne Beteiligung weiterer Behörden – eine Arbeitserlaubnis (von regelmäßig mindestens 30 Stunden je Woche) erteilen, und zwar für die Dauer von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei die Beschäftigung acht Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht überschreiten darf.

Wegen der Vermittlungsabsprachen mit Georgien und der Republik Moldau (siehe oben) sind Erntehelfer in der Landwirtschaft und im Gartenbau aktuell von dieser Regelung ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass die Regelungen zur kurzfristigen – sozialversicherungsfreien – Beschäftigung, auch wenn deren Voraussetzungen vorliegen, keine Anwendung finden. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen dieser kurzzeitigen Beschäftigung führt somit grundsätzlich zur Sozialversicherungspflicht.

Beschäftigung von geflüchteten Menschen

Kriegsbedingt geflüchteten Menschen aus der Ukraine (also Drittstaatlern) wird auf Antrag in der Regel eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz ausgestellt. Bereits mit Ausstellung der sogenannten Fiktionsbescheinigung, die einen erlaubten Aufenthalt bis zur Entscheidung über den Antrag feststellt, besteht der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt (Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“). Erforderlich dafür ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Eine Beschäftigungsaufnahme ist erst zulässig, wenn die Fiktionsbescheinigung beziehungsweise der Aufenthaltstitel vorliegt. Durch Verordnung ist inzwischen geregelt, dass die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2025 noch gültig waren, automatisch – somit ohne Verlängerung im Einzelfall – bis zum 4. März 2026 fortgelten. Ausgenommen von dieser Verlängerung sind Drittstaatler mit einem befristeten ukrainischen Aufenthaltstitel, die sich insoweit um einen anderen Aufenthaltstitel bemühen müssen. Hinsichtlich der Beschäftigung von geflüchteten Menschen aus anderen Staaten ist zu beachten, dass die Beschäftigungsaufnahme in Deutschland vom Aufenthaltsstatus abhängig ist. Anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete haben jeweils einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland ist grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis möglich.

Screenshot: www.agriwork-germany.de, Grafik: Pixabay

Mindestlohn auch für Saisonarbeitnehmer

Auch Saisonarbeitnehmer haben bei Aufnahme einer Saisontätigkeit in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitarbeitsstunde angehoben worden. Die neue Mindestlohnhöhe ist von allen Arbeitgebern in allen Branchen als Lohnuntergrenze zu berücksichtigen, wenn das Mindestlohngesetz ohne Ausnahme anzuwenden ist.

Unterweisung von Saisonarbeitskräften

Unternehmer müssen auch ihre Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterweisen. Sprachbarrieren erschweren dies – ein Dilemma für die Unterweisenden genauso wie für die Beschäftigten. Doch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet mit einer internetbasierten Web-App eine Lösung. Die SVLFG hat ermittelt, dass deutlich über die Hälfte aller Saisonkräfte über ein Smartphone und über einen Internetzugang – sowohl in Deutschland als auch in ihrem Herkunftsland – verfügt. Um diese Zielgruppe zu erreichen und um sie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sensibilisieren, sind daher neben der herkömmlichen Unterweisung im Betrieb auch digitale Zugänge wichtig. Die SVLFG stellt dazu eine Web-App zur Verfügung, die über www.agriwork-germany.de abgerufen werden kann. Damit Saisonarbeitskräfte wissen, wo mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren liegen und welche Erste-Hilfe-Maßnahmen im Ernstfall eingeleitet werden müssen, finden sich in der Web-App konkrete und auf die Arbeitsplatzbedürfnisse abgestimmte Informationen. Auch Unternehmer und Vorarbeiter können diese Web-App nutzen und die Informationen zielgerichtet bei der Unterweisung ihrer Saisonarbeitskräfte einsetzen. Aufbereitet sind die Inhalte in neun Sprachen und in einem Medienmix aus Text, Bildern und Videos.

Statusprüfung für Sozialversicherungsrecht

Auch in der neuen Erntesaison hat der deutsche Arbeitgeber – insbesondere für osteuropäische Saisonarbeitnehmer – bei Beschäftigungsaufnahme zu prüfen, ob für den jeweiligen Arbeitnehmer das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes (dann Meldung und Beitragsabführung dort) oder Deutschlands Anwendung findet. Maßgebend dafür ist die Tätigkeit beziehungsweise der sozialversicherungsrechtliche Status des jeweiligen ausländischen Saisonarbeitnehmers im Heimatland. Für diese Statusprüfung sollten Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern unbedingt den zweisprachigen „Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit – zum Beispiel polnischer/rumänischer/bulgarischer – Saisonarbeitnehmer“ ausfüllen lassen.

Einhaltung der Minijob-Grenze

Erfolgt die Beschäftigung – bei Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts – im Rahmen eines Minijobs, ist der Arbeitgeber unter anderem zur Abführung pauschaler Beiträge an die Krankenversicherung und die Rentenversicherung verpflichtet. Aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitarbeitsstunde beträgt die monatliche Minijob-Grenze jetzt 556 €. Damit wird Minijobbern eine Beschäftigung mit Mindestlohnvergütung bis zu zehn Wochenstunden ermöglicht. Die Jahresverdienstgrenze beträgt daher aktuell 6.672 €, um die Minijob-Grenze einzuhalten.

Sozialversicherungsfreie Beschäftigung

Saisonarbeitnehmer können – bei Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts – als Erntehelfer sozialversicherungsfrei kurzfristig beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bereits vor Beschäftigungsbeginn in einem schriftlichen Arbeitsvertrag von vornherein auf maximal die Dauer einer dieser Zeitgrenzen beschränkt ist. Weitere Voraussetzung für die Sozialversicherungsfreiheit ist, dass die Saisontätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Das ist der Fall bei der Beschäftigung von Schülern, Studenten und Rentnern sowie grundsätzlich bei der Beschäftigung von Selbstständigen.

Fazit

Auch in der Erntesaison 2025 stellt die Beschäftigung in- und ausländischer Saisonarbeitnehmer für deutsche Arbeitgeber eine große Herausforderung dar. Für die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung sollten sich Arbeitgeber entweder an den Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein oder an einen Rechtsanwalt und für die steuerrechtliche Beratung an ihren jeweiligen Steuerberater wenden.


Gesundheitsgefahr Hitze

Saisonkräfte arbeiten oft bei Temperaturen jenseits der 30 °C auf offenem Feld. Leidet der Körper bei dieser Hitzearbeit unter Flüssigkeitsverlust und Wärmestau, läuft das Herz-Kreislauf-System auf Hochtouren. Dies kann Erschöpfung, Unkonzentriertheit, einen Hitzekollaps oder schlimmstenfalls einen Hitzschlag mit Organversagen zur Folge haben. Um dem Flüssigkeitsverlust vorzubeugen, empfiehlt die SVLFG den Betrieben, ihren Beschäftigten ausreichend und kostenfrei Mineralwasser bereitzustellen. Vorarbeiter sollen darauf achten, dass regelmäßig Trinkpausen im Schatten eingelegt werden. „Hitzefrei“ – wie man es aus der Schule kennt – sieht das Arbeitsschutzgesetz zwar nicht vor, aber mit guter Arbeitsorganisation und Schutzmaßnahmen kann Abhilfe geschaffen werden:

Arbeitszeiten in die Morgen- oder Abendstunden verlegen

schwere körperliche Arbeiten in die kühlen Morgenstunden legen

Hilfsmittel zum Transport schwerer Lasten einsetzen (zum Beispiel Erntewagen)

Arbeitsplätze beschatten (zum Beispiel mit Zelten oder Schirmen)

Fahrzeuge mit Klimaanlage bereitstellen

Erntemaschinen mit Wetterschutzdach ausstatten

häufiger kurze Pausen im Schatten einlegen

Beschäftigte unterweisen (Anzeichen erkennen und im Gefahrenfall richtig handeln)

Hüte mit breiter Krempe oder Kappen mit Nackenschutz tragen

ausreichend Mineralwasser kostenfrei zur Verfügung stellen


Die Stärke der Demokratie ist der Kompromiss

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Mit einer Mischung aus Fassungslosigkeit, Irritation und Besorgnis geht dieser Tage der Blick nach Washington, wo US-Präsident Donald Trump auf eine rücksichtslose und disruptive Politik setzt. Die öffentliche Demütigung des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Oval Office am vergangenen Freitag und die mittlerweile auf Eis gelegte US-Militärhilfe für die Ukraine zeugen von einer veränderten Sicherheitslage in der Welt. Die US-Regierung macht sich zunehmend die russische Erzählweise zum Krieg in der Ukraine zu eigen, normalisiert die diplomatischen Beziehungen mit dem Aggressor und stellt die Grundsätze des Nato-Bündnisses infrage.

Dazu kommt eine imperialistische Denkweise: Trump hat erwirkt, dass „Google“ den Golf von Mexiko auch als Golf von Amerika bezeichnet. Er hat zudem mehrfach angekündigt, Kanada zum 51. Staat der USA machen zu wollen. Außerdem will der US-Präsident „aus Sicherheitsgründen“ die Kontrolle über Grönland übernehmen. Das hat er unter der Woche vor dem US-Kongress nochmals untermauert. Dabei schloss er auch militärischen oder wirtschaftlichen Zwang nicht aus. Letztes Beispiel: Aus dem Gaza-Streifen will er eine „Riviera des Nahen Ostens“ machen und dafür die dort lebenden Palästinenser umsiedeln.

Auch wenn viele von Trumps Aussagen Kopfschütteln auslösen, entstehen dadurch neue Dynamiken. Ehrlicherweise müssen sich viele Nato-Partner eingestehen, dass man sich zu lange auf die Schutzmacht USA verlassen hat. Immerhin: Anfang dieser Woche reagierte die EU. Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) schlug einen Fonds für die Luft- und Raketenabwehr in Höhe von 150 Mrd. € vor. Die Finanzierung ist zwar noch unklar, aber im Gespräch sind unter anderem ungenutzte Mittel aus der Regionalförderung. Von der Leyen appellierte zudem an die Mitgliedstaaten, ihre Ausgaben für Verteidigung zu erhöhen und eine „Ära der Wiederaufrüstung“ einzuleiten. In Deutschland verkündeten Union und SPD im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche bereits die Einigung auf ein milliardenschweres Finanzierungspaket für Verteidigung und Infrastruktur.

Neben den sicherheitspolitischen Herausforderungen droht außerdem ein ausgewachsener Handelskonflikt mit den Vereinigten Staaten. Der US-Präsident kündigte an, auf die Einfuhren aus der EU ab ­April Zölle in Höhe von 25 % zu erheben, und begründet diese Maßnahme mit einem Exportüberschuss der EU im Warenverkehr von 204 Mrd. €. Dem gegenüber steht allerdings ein Dienstleistungshandelsdefizit in Höhe von immerhin 109 Mrd. €. Auch im Bereich Investment-Banking findet ein erheblicher Geldfluss von Europa nach Amerika statt. Das US-Handelsdefizit isoliert zu betrachten, zeichnet also ein Zerrbild.

Mit seiner Zollpolitik will Trump eigentlich die heimische Produktion ankurbeln. Viele Experten bezweifeln jedoch, dass sich dieser Effekt einstellt, da Vergeltungsmaßnahmen anderer Staaten die Kosten steigern, was am Ende überall die Verbraucherpreise in die Höhe treibt.

Die EU und Deutschland sind nun mehr denn je gefordert, gemeinsame Lösungen zu entwickeln, um den Beweis zu erbringen, dass Demokratie und das Ringen um kluge Kompromisse erfolgreicher sind als Protektionismus und „Trumpismus“.

Dr. Robert Quakernack, Foto: bb

Große Preisspanne bei den angebotenen Färsen

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Die erste Auktion im Jahr 2025 nahm einen erfreulichen Verlauf. Alle weiblichen Tiere fanden einen neuen Besitzer, bei den Bullen gab es einen kleinen Überstand. Die Käufer boten sehr qualitätsorientiert, was die Preisspanne von 1.500 € bis 4.300 € bei den Färsen verdeutlicht.

Der erste rotbunte Bulle im Ring war direkt der teuerste. Stefan Voß aus Nehms präsentierte mit „Darus“ einen „Freestyle“-Sohn aus einer leistungsstarken „Sting Red“-Tochter, bei ihr steht eine Höchstleistung von 13.200 kg im Pedigree. Das Lebendgewicht von 700 kg verdeutlicht die enorme Entwicklung des rotbunten Bullen. Logischerweise war das Interesse groß und bei 2.700 € konnte der Auktionator schließlich zuschlagen.

Die rotbunten Färsen

Alle rotbunten Färsen wurden im Ring verkauft und die große Preisspanne von 1.500 € bis 3.400 € zeigt deutlich, wie preisbewusst die Käufer boten. Die rotbunten Färsen kosteten im Schnitt 2.672 € und lagen damit auf einem guten Niveau. Den Höchstpreis von 3.400 € erzielte Jan Hendrik Funck aus Kropp für seine „Ginger“-Tochter „Cher“. Eine Kontrolle von 42 kg Milch verdeutlicht die Leistungsbereitschaft von „Cher“. Sie wird zukünftig im Kreis Nordfriesland gemolken. Mit „Caribic“ von Thomas Hell aus Groß Sonnendeich war das Verlosungskalb der letzten Verbandsschau Neumünster am Abend im Angebot. Die großrahmige „Matti-Red“-Tochter stammt aus dem Züchterstall von Lars Reimers aus Westerhorn und erlöste im Ring 2.700 €. Die „Ariba Red“-Tochter „Bergfee“ von Martin Petersen aus Olderup war die einzige Kuh im Angebot und konnte für 2.600 € zugeschlagen werden. Vier rotbunte Kälber wurden wieder von Klaus-Jürgen Wichmann aus Haby angeboten. Alle vier Kälber waren genetisch hornlos und zeigten sich im Ring sehr vielversprechend. Sie erlösten im Schnitt 725 €, wobei drei den Höchstpreis von 750 € erzielten. Alle vier Kälber gingen an einen Züchter aus dem Kreis Plön.

Schwarzbunte Bullen liefen gut

Bei den schwarzbunten Bullen war das Angebot etwas größer als in den vergangenen Auktionen und konnte bis auf einen kleinen Überstand fast komplett abgesetzt werden. Im Durchschnitt erlösten die schwarzbunten Bullen 2.350 €. Die große Preisspanne von 1.800 € bis 3.400 € zeigt auch hier, dass die Käufer sehr qualitätsorientiert ihre Gebote abgaben. Schon bei der Körung fiel der „Capitol“-Sohn „Diano“ von der Rinderzucht Kaack GbR aus Mözen positiv auf. Er stammt aus einer Bullenmütterfamilie und ist ein Halbbruder zu dem RSH-Vererber „Baldus“. Erst bei 3.400 € konnte der Auktionator zuschlagen. Neben der Entwicklung des Bullen war die Leistung der Mutter „Naomie“ ausschlaggebend für diesen Spitzenpreis. „Naomie“ weist eine Höchstleistung von 12.500 kg aus und kann mit fantastischen Milchinhaltsstoffen von 4,99 % Fett und 4,15 % Eiweiß glänzen. „Diano“ wird im Kreis Steinburg zum Deckeinsatz kommen.

4.300 Euro für die Spitzenfärse

Die schwarzbunten Färsen konnten alle abgesetzt werden und erlösten im Schnitt 2.696 €. Den Spitzenpreis von 4.300 € erzielte Bernd Ellerbrock, Westerau, für seine schwarzbunte „Serge Red“-Tochter „Caribic“. Sie zeigte sich im Ring harmonisch, sehr gut entwickelt und mit einem Spitzeneuter ausgestattet. Nach einem spannenden Bieterduell konnte sich ein Züchter aus dem Kreis Nordfriesland über den Zuschlag freuen. Die Familie Ellerbrock avancierte zum erfolgreichsten Beschicker dieser Auktion. Die drei Spitzenfärsen erlösten im Schnitt 3.700 €.

Aufgewertet wurde die Auktion durch eine Betriebskollektion der Familie Bähnke aus Klein Schlamin. Gleich vier Färsen der Kollektion erzielten im Ring den Zuschlagspreis von 2.900 €. Die drei aufgetriebenen schwarzbunten Jungrinder erlösten im Schnitt 1.000 €.

Das Kontingent der Angler Färsen wurde komplett verkauft. Im Durchschnitt wurden 2.681 € erlöst. Den Spitzenpreis von 3.450 € konnte Markus Fuschera-Petersen für seine hornlose „Zitrus P“-Tochter „Cathi“ erreichen. Die kräftige Angler Färse überzeugte im Ring mit enormer Leistungsbereitschaft und mit den für die Angler-Population typischen hohen Milchinhaltsstoffen. „Cathi“ wurde nach der Auktion für einen Käufer aus Niedersachsen verladen.

Eine Braunviehfärse wurde von Jürgen Melchertsen aus Norgaardholz angeboten. Sie konnte für 2.450 € verkauft werden.

Fazit

Insgesamt nahm die Auktion in Dätgen einen erfreulichen Verlauf, auch wenn das extrem hohe Preisniveau der letzten Auktion nicht erreicht werden konnte. Gut herausgebrachte Färsen mit entsprechendem Leistungspedigree sind weiterhin gesucht und erzielen Spitzenpreise. Die Rinderzucht Schleswig-Holstein eG erwartet daher für die nächste Auktion am 13. März in Dätgen wieder zahlreiche Anmeldungen.

Berufswettbewerb: Auf die eigenen Stärken vertrauen

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Til Bolten ist einer von knapp 40 Auszubildenden der Landwirtschaft, die sich am Donnerstag der vorvergangenen Woche fast pünktlich um 8 Uhr am Regionalen Berufsbildungszentrum (RBZ) des Kreises Steinburg in Itzehoe einfinden. Der Wewelsflether lernt auf dem Milchviehbetrieb Magens in Kollmar und hat sich auf den Weg zum Vorentscheid der Landesmeisterschaften des bundesweiten Berufswettbewerbs der Landjugend gemacht. Seit Anfang Februar wetteifern Landwirte, Hauswirtschafter, Weinbauern, Forst- und Tierwirte miteinander.

Im altehrwürdigen Grünen Haus der Landwirtschaft in der Itzehoer Brunnenstraße messen sich an diesem Tag die Kreise Pinneberg und Steinburg in vier Kategorien: Fragen zu Allgemeinwissen und Berufstheorie warten auf die Azubis. Til wird, wie alle, eine vierminütige Präsentation geben und zwei praktische Aufgaben zu erledigen haben. Der Landwirtssohn geht mit einem guten Gefühl an die Herausforderung heran, große Aufregung ist ihm nicht anzumerken.

Mika Engelbrecht, erster Vorsitzender der Kreislandjugend Pinneberg, eröffnet den Wettbewerb mit dem Motto „Grüne Berufe sind voller Leben – Zukunft gestalten, Talente entfalten“. Egal wie innovativ die Landwirtschaft ist, ohne Fachkräfte gehe es nicht, meint er: „Genau dafür werdet ihr bereitstehen, wenn ihr eure Ausbildung absolviert habt.“ Dann geht es strukturiert und eng getaktet an die Aufgaben.

Mareike Engelbrecht und Matti Fleischer vertraten die Kreislandjugendverbände Pinneberg und Steinburg. Foto: Sönke Hauschild

Til Bolten kommt aus der ersten Runde: Berufstheorie. Er ist zufrieden. „Guter Durchschnitt“, lautet seine norddeutsch zurückhaltende Bewertung. Die Sauenhaltung hatten sie bisher noch nicht im Unterricht, aber bei den Kühen konnte der Wilstermarscher sein Wissen auftischen. In der nachfolgenden Präsentation geht es um Verbraucheraufklärung. Es ist nicht leicht, aus der eigenen Blase herauszukommen und Landwirtschaft mundgerecht zu servieren. Das merken an diesem Tag viele Azubis. Joachim Becker, Vorsitzender des Kreisbauernverbands (KBV) Steinburg, ist Prüfer und betont im Gespräch die Bedeutung gerade dieser Aufgabe: „Ohne Verbrauchervertrauen keine Existenz.“

Weiter geht es mit den praktischen Aufgaben. Til Bolten, Landwirt im zweiten Lehrjahr, muss Saatgut, Futter- und Düngemittel bestimmen. Er schiebt die Gläser hin und her: Mais, Raps, Weizen, sogar Propylenglykol sind kein Problem, bei anderen Dingen hakt es noch. „Mir fällt es schwer, das alles auseinanderzuhalten“, meint er. Da ist die zweite Aufgabe, der Zusammenbau eines Steckers für landwirtschaftliche Anhänger, schon mehr sein Ding. An mehreren Tischen werkeln Azubis gleichzeitig vor sich hin. Das Werkzeug wird geteilt, beim Ergebnis ist dann jeder allein für sich verantwortlich. Hilfe von den Prüfern kann jederzeit angefordert werden und wird mal mehr, mal weniger offensiv gegeben.

Die Aufgaben sind eine Herausforderung, vor allem weil die Zeit läuft. Manch einer macht es so sorgfältig, dass er in der festgelegten Zeit nicht fertig wird. Til Bolten meint nach der Abgabe des Steckers, es sei gut, „jetzt schon einmal den Stand zu prüfen“, denn die Zwischenprüfung rücke näher. Die Allgemeinbildung ist dann die letzte Aufgabe, sogar die Nationalhymne spielt in diesem Jahr eine Rolle.

Til Bolten aus Wewelsfleth bei der Bestimmungsübung von Saatgut, Futter- und Düngemitteln. Foto: Sönke Hauschild

Willem Lüschow, selbst Milchviehhalter in Huje, ist Lehrer am RBZ und damit traditionell Mitorganisator des Wettbewerbs. Der junge Pädagoge macht das gern und sieht Vorteile für die Schule: „Man ist auch ein bisschen aufgeregt, wie die Azubis dabei abschneiden.“ Gute Ergebnisse seien eine Bestätigung der eigenen Arbeit.

Lars Kuhlmann, Vorsitzender des KBV Pinneberg, sieht den Vorzug des Wettbewerbs darin, dass man „in lockerer Runde die eigenen Stärken erfahren kann“. Er selbst hat als Teilnehmer, Prüfer und Organisator bis auf Bundesebene Erfahrungen mit dem Berufswettbewerb gesammelt und ist begeistert von der Horizonterweiterung, der positiven Wirkung auf das Selbstbewusstsein und dem Wirgefühl, das ein solcher Wettbewerb auslösen kann. Auf die Erfahrung auf höherer Ebene muss Til Bolten am Ende doch verzichten. Zum Landesentscheid kommen immer nur zwei Teilnehmer, und das sind Marid Mandler aus Groß Offenseth-Aspern und Nico Strauch aus Hadenfeld. Im guten Mittelfeld fühlt es sich offensichtlich auch gut an, Til geht zumindest zufrieden vom Platz, ebenso wie die anderen Teilnehmer.

Die Landesentscheide laufen noch bis Ende April, der Bundesentscheid ist dann Anfang Juni.

Ein Video zum Berufswettbewerb in Itzehoe ist abrufbar unter t1p.de/q6k9k

Ostseebeiräte nehmen Arbeit auf

Die Zielvereinbarung Landwirtschaft ist im Dezember 2024 zwischen den Interessenvertretern der Landwirtschaft und dem Landwirtschafts- sowie dem Umweltministerium abgeschlossen worden. Die Zielvereinbarung ist Teil des Aktionsplans Ostseeschutz 2030, den die Landesregierung im vergangenen Frühjahr verabschiedet hat. Die Landwirtschaft hat nun erfolgreich erste Schritte zur Umsetzung der Zielvereinbarung Landwirtschaft eingeleitet: In fünf Modellregionen entlang der schleswig-holsteinischen Ostseeküste haben sich die Ostseebeiräte konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen.

Die Ostseebeiräte werden künftig eine zentrale Rolle bei der Koordination und Umsetzung freiwilliger Maßnahmen spielen, die darauf abzielen, die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Ostsee weiter zu reduzieren

Konkrete Pläne zur Reduzierung von Einträgen

Die Beiräte setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern landwirtschaftlicher Betriebe, landwirtschaftlicher Verbände sowie den Wasser- und Bodenverbänden zusammen. In den kommenden Monaten werden sie weitere Mitglieder benennen und konkrete Pläne zur Reduzierung von Stickstoff- und Phosphoreinträgen entwickeln. „Den Landwirtinnen und Landwirten in Schleswig-Holstein ist der Schutz der Ostsee sehr wichtig. Deshalb unterstützen wir die Arbeit in den Beiräten mit viel Engagement. Durch die Gründung von fünf regionalen Beiräten können individuelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Nur durch enge Zusammenarbeit und konstruktiven Dialog können wir die Ziele der Zielvereinbarung erreichen. Wir freuen uns über das Vertrauen, das in uns und unseren Berufsstand gesetzt wird, und werden regional Maßnahmen erarbeiten und umsetzen, die den Zustand der Ostsee nachhaltig verbessern“, so Klaus-Peter Lucht, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH).

Aufteilung der Aktionsräume Grafik: MLLEV

Gesamtes Wasser-einzugsgebiet im Blick

Die Ostseebeiräte werden das gesamte Wassereinzugsgebiet der Ostsee im Blick haben und zudem Forschungsschwerpunkte für fünf einzurichtende Modellregionen festlegen, in denen innovative Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge getestet und weiterentwickelt werden. Dazu gehören unter anderem der Einsatz technischer und natürlicher Verfahren zur Verbesserung des Nährstoffrückhalts an Drainagen sowie die Einführung eines zusätzlichen Gewässermonitorings. Lucht merkt an, dass „die Agenda für die Arbeit der Ostseebeiräte ambitioniert ist. Doch wir werden die gemeinsam definierten Ziele erreichen. Dies wird unser wesentlicher Beitrag zum Schutz der Ostsee sein“.

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) erklärte: „Mit der Konstituierung der Ostseebeiräte haben wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der Ostsee gemacht. Die Beiräte ermöglichen es, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und Maßnahmen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort zu entwickeln und umzusetzen. Nur durch ein enges Miteinander und den konstruktiven Dialog können wir die Ziele der Zielvereinbarung erreichen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dieser neuen Struktur und der Expertise der Beteiligten maßgebliche Fortschritte erzielen werden.“

„Die freiwilligen Maßnahmen, die durch die Beiräte koordiniert werden, sind ein entscheidender Beitrag zum Schutz der Ostsee. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement und freue mich, dass sich die Landwirtschaft den aktiven Ostseeschutz zur freiwilligen Aufgabe macht“, so Minister Schwarz.


Hintergrund:

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hatte im Frühjahr 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 auf den Weg gebracht. Die Zielvereinbarung ist Teil des Gesamtpaketes des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 und beschließt dabei zusätzliche freiwillige Maßnahmen in der Landwirtschaft, um die Frachten von Stickstoff und Phosphor bis 2030 beziehungsweise bis 2035 um jeweils 10 % zu verringern.

Weitere Informationen unter t1p.de/3klyp

Rapsschädlingsmonitoring in Schleswig-Holstein

Der Pflanzenschutzdienst bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein führt Schaderregerüberwachungen im Frühjahr und Herbst im Raps durch.

Die tagesaktuellen Gelbschalendaten oder Bonituren an Pflanzen stehen dann in ISIP im Rapsschädlingsmonitoring zur Verfügung. Somit ist ersichtlich, wie die Situation in der Region ist, was aber nicht die Gelbschale auf der eigenen Rapsfläche ersetzt. Um im Informationssystem für die Integrierte Pflanzenproduktion (ISIP) mehr Details, zum Beispiel die Monitoringtabelle, sehen zu können, melden sich Interessierte gern kostenlos auf ISIP an. Außerdem steht im App-Store auch die kostenlose ISIP-App dafür zur Verfügung. Weitere Informationen stehen auf lksh.de unter „Pflanzenschutz aktuell“ zur Verfügung.

Stützpunktturnier Springen in Elmshorn

Zwei Wochen nach den Dressurreitern lud der Pferdesportverband Schleswig-Holstein (PSH) den Nachwuchs im Spring­sattel zum Stützpunktturnier nach Elmshorn ein. Knapp 150 Reiter hatten 266 Pferde genannt und zeigten viele sehr schöne Ritte.

„Ein gutes Starterfeld“, stellte Tabea Henze, Leistungskoordinatorin des PSH, fest. Das war auch in den Noten sichtbar, denn in keiner Stilprüfung wurde der Sieg mit weniger als einer 8,5 vergeben. „Wir haben in diesem Jahr auch E- und A-Springen ausgeschrieben, da es zugleich eine Leistungsüberprüfung für die Vierkämpfer vor den im April anstehenden Deutschen Meisterschaften sein sollte“, erklärte Henze. „Qualifiziert waren sie schon vorher und haben hier gezeigt, dass sie gut vorbereitet sind.“

Das gilt auch für die Siegerin des E-Springens, Amy Sophie Kollath, die zur Mannschaft der Nachwuchsvierkämpfer gehört. Mit einer Wertnote von 8,5 zeigte sie mit der Holsteiner Stute Shorty ihr Können. Im anschließenden A*-Stilspringen überzeugten Paula Kampen (8,2) und Liv Weis (8,0) aus dem Bundesvierkampfteam. Der Sieg in dieser Prüfung ging an Isabell Albert mit der Holsteiner Stute Casaleta (8,8). „Wir haben in diesem Jahr zwei großartige Mannschaften für den Vierkampf. Der Teamgedanke ist bereits jetzt spürbar, und wir freuen uns, die Kinder bei den weiteren Vorbereitungen zu unterstützen“, sagte die Landesjugendsprecherin Pia Harder.

Neben den E- und A-Springen standen zwei reine Ponyprüfungen, vier L-Springen, ein M-Stilspringen sowie zwei M-Zeitspringen auf dem Programm – also auch Prüfungen, die auf normalen Turnieren eher nicht ausgeschrieben werden. Eine dieser Prüfungen, das Stilspringen der Klasse M*, gewann Vieca Sofie Bade. Die Braderuperin aus dem Kreis Nordfriesland gehört zum Bundeskader der Junioren, hat in diesem Jahr bereits ein S*-Springen in Neumünster gewonnen und wurde eine Woche später bei den VR Classics Championesse der Pferdestadt Neumünster. In Elmshorn hatte sie nicht ihr Spitzenpferd Chades of Grey, sondern Lupidor gesattelt. Mit dem 13-jährigen Westfalen bekam sie eine glatte 9,0 für ihren Ritt.

Neel Friedrich Dehn aus Schwesing, Kreis Nordfriesland, belegte mit der Holsteiner Stute Liva den zweiten Platz (8,9). Dritte wurde die auf dem Hof Waterkant in Pinneberg lebende Belgierin Paris Beau Vandousselaere mit der Holsteiner Stute Cachondo, einer Zucht- und Besitzstute ihrer Arbeitgeberin Janne Friederike Meyer-Zimmermann. Sie belegte auch den vierten Platz, diesmal im Sattel von Corolistra, ebenfalls eine Holsteiner Stute aus dem Stall Meyer-Zimmermann.

Noch einmal 10 cm höher, auf 1,30 m, war der Parcours für das M**-Springen aufgebaut. Hier siegte Charlotte Westphal mit der Oldenburger Stute Cara vor Leni Hansen mit der Holsteiner Stute Lillet Wild Berry und Phelina Lage mit dem Holsteiner Dutch. Siegerin und Drittplatzierte reiten für den Ostholsteinischen Reitverein Malente/Eutin. Leni Hansen, die für den Pony- und Reitclub Heide reitet, konnte am Sonntag mit ihrem Pony Pepina auch das Zweiphasenspringen der Klasse L für sich entscheiden.

Tabea Henze freute sich mit den Siegern und Platzierten, war aber vor allem zufrieden mit dem Turnier: „Es ist alles gut gelaufen und wir hatten sehr gute Bedingungen.“ Nun kann die Saison richtig losgehen.

Zwiebelblumen, die aus dem Rahmen fallen

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Neben den klassischen Zwiebelblumen wie Narzisse, Tulpe und Krokus gibt es eine stattliche Anzahl eher unbekannter Arten. Diese Gartenschätze bringen eine individuelle Note in den Frühlingsgarten und überzeugen mit ihrer unkomplizierten Natur. Einige dieser wunderschönen Blüher gedeihen auch prächtig im Kübel.

Der Frühlingsstern wird häufig auch als Sternblume angeboten. Die markante, sternförmige Blüte fällt ins Auge. Foto: Karin Stern

Frühlingssterne (Ipheion uniflorum) setzen von März bis Mai wunderschöne Farbakzente in Blau, Violett oder Weiß. Die markanten, sternförmigen Blüten mit einem blauen Mittelstreifen öffnen sich bei Sonnenschein. Bereits im Herbst treiben die niedrigen, etwa 10 cm hohen Blattbüschel aus. Nach der Blüte vergilben die grasähnlichen Blätter recht schnell. Besonders hübsch wirkt der Frühlingsstern in kleinen Gruppen im Steingarten, unter Ziergehölzen oder auf der Rasenfläche.

Im Blumenbeet machen sich Frühlingssterne gut zusammen mit Traubenhyazinthen, Goldkrokus und Zwerg-Iris. Die Zwiebelblume vermehrt sich über Tochterzwiebeln, aber auch über Selbstaussaat. Man gibt dem Frühlingsstern einen warmen, geschützten Standort auf gut durchlässigem, eher sandigem Boden. In trockenen Frühjahren ist es ratsam, die Erde vor der Blüte ausreichend feucht zu halten. Der Handel bietet verschiedene Sorten an. Besonders empfehlenswert ist ‚White Star‘, die mit einer lang andauernden, weißen Blüte punktet. ‚Wisley Blue‘ präsentiert besonders große Blüten in Violettblau. Wer ein intensives Blau sucht, wählt ‚Jessie‘. Die Neuzüchtung ‚Tessa‘ bringt mit weißen, pink überhauchten Blüten noch mehr Abwechslung in Topf oder Beet.

Wenn die Traubenhyazinthen verblühen, kommt der große Auftritt des Hasenglöckchens. Foto: Karin Stern

Das Spanische Hasenglöckchen (Hyacinthoides hispanica) fühlt sich an sonnigen bis halbschattigen, frühjahrshellen Stellen in Gehölznähe sehr wohl. Voraussetzung ist ein frischer bis feuchter, nährstoffreicher und durchlässiger Boden. Die Zwiebelblume passt gut in Staudenbeete mit spät austreibenden Arten. Im Laufe der Zeit bilden sich über Tochterzwiebeln große Bestände. Die wunderschönen Blüten zeigen sich von April bis Mai, manchmal sogar noch bis in den Juni hinein. In dichten, aufrechten Trauben hängen die nickenden Blütenglocken an 20 bis 40 cm hohen Stielen. Je nach Sorte variiert die Farbe von Violettblau über Rosa bis hin zu Weiß. Im September und Oktober ist Pflanzzeit für die Zwiebeln. Der Handel bietet neben Packungen mit weiß oder vio­lettblau blühenden Pflanzen auch Mischungen in Rosa, Weiß und Blau an. Einfarbige Pflanzungen wirken auf angenehme Weise sehr elegant. Bunte Mischungen hingegen sorgen für frischen Farbwind. Hübsch sieht das Hasenglöckchen in der Nachbarschaft von Puschkinien, Blausternchen und Schneeglöckchen aus. Sortentipps: ‚Rose Queen‘ und ‚Dainty Maid‘ (rosa), ‚White City‘ und ‚Alba Maxima‘ (weiß), ‚Excelsior Blue‘ (violettblau).

Die zarte Puschkinie ist absolut winterhart, robust und langlebig. Foto: Karin Stern

Die robusten Puschkinien (Puschkinia scilloides) breiten sich mit der Zeit zu großen Teppichen aus. Die Zwiebelpflanze wächst etwa 10 bis 15 cm hoch und überzeugt optisch mit ihren traubenartig angeordneten, glockenförmigen, weißen bis blassblauen Blüten. Je nach Sorte tragen sie einen attraktiven blauen Mittelstreifen. ‚Alba‘ bringt reinweiße Blüten hervor, die sich in der Zeit von März bis April öffnen. Puschkinien bevorzugen einen sonnigen bis halbschattigen Standort auf ausreichend durchlässigem Boden. Da der zauberhafte Frühlingsblüher sowohl auf trockenem als auch frischem Boden gedeiht, kann man die Zwiebeln unter lichten Gehölzen, im Steingarten und Staudenbeet sowie auf Rasenflächen oder Wiesen pflanzen. Pflanzzeit ist im Herbst. In bunten Frühlingsbeeten wirken Puschkinien gemeinsam mit Tulpen, Narzissen und Primeln sehr attraktiv.

Unter den Traubenhyazinthen finden sich ausgefallene Arten wie die zweifarbige Muscari latifolium. Foto: Karin Stern

Die Schopfige Traubenhyazinthe (Muscari comosum) ist eine eher selten anzutreffende, außergewöhnliche Zwiebelblume. Von April bis Mai zeigt sie ihren extravaganten violett-blauen Blütenstand. An dessen Spitze sitzen fedrig-buschige Blüten. Diese Schönheit verdient einen Platz, an dem sie ins Auge fällt. Sie lässt sich zur Blütezeit am besten im Topf präsentieren. Da die skurrilen Blüten etwas schwierig zu vergemeinschaften sind, bietet sich für die Schopfige Traubenhyazinthe ohnehin eher die Topfkultur an.

Das wunderschöne, schachbrettartige Muster der Blüte fällt vor allem bei den violetten Sorten ins Auge. Foto: Karin Stern

Fritillaria meleagris, die Schachbrettblume, verdankt ihren Namen dem auffälligen schachbrettartigen Muster der purpur- bis rosafarbenen Blüte. Eher selten ist die weiß blühende Sorte ‚Aphrodite‘ im Handel zu finden. Das mag auch daran liegen, dass auf den weißen Blütenblättern das interessante Muster kaum zu erkennen ist. Die Blüte der Schachbrettblume ist ein kurzes, wenige Tage währendes Schauspiel und daher umso wertvoller. Die Schachbrettblume benötigt einen feuchten, humosen Boden ohne Staunässe. Sie fühlt sich sowohl in der Sonne als auch im Halbschatten wohl, sofern dieser ausreichend hell ist. Die überaus reizvolle Pflanze wird aufgrund der Blütenform und -farbe auch Kiebitzei genannt.

Weitere, empfehlenswerte früh blühende Zwiebelblumen (Auswahl):

Netzblatt-Iris, Zwerg-Iris
(Iris reticulata)

Dolden-Milchstern
(Ornithogalum umbellatum)

Hundszahnlilie
(Erythronium dens-canis)

Die Blüten der Netzblatt-Iris zeigen sich schon gleich nach den Schneeglöckchen. Foto: Karin Stern
Netzblatt-Iris ,Harmony‘ leuchtet in einem wunderschönen Blau von Februar bis März. Foto: Karin Stern


Zu hohe Frachten und ein enger Zeitplan

Wie kann ein wirkungsvoller Schutz der Ostsee langfristig gelingen und wie sehen Herausforderungen und Maßnahmen aus? Beim Gewässerschutztag der Allianz für den Gewässerschutz am Mittwoch voriger Woche in Rendsburg stand der Zustand des Binnenmeeres im Mittelpunkt der Tagesordnung. Welchen Beitrag landwirtschaftliche Betriebe zu einer Reduzierung der Nährstofffrachten von N und P liefern können, zeigten zwei Beispiele aus der Praxis.

Als die zentrale Plattform, um wichtige Erkenntnisse zu sammeln und in die Fläche zu tragen, würdigte Sonja Sporn vom Naturschutzbund Schleswig-Holstein den Gewässerschutztag. Der Zustand der Ostsee sei alarmierend: „Trotz zahlreicher Bemühungen leidet sie nach wie vor unter zu hohen Nährstoffeinträgen, vor allem aus der Landwirtschaft.“ Algenblüten, „Todeszonen“ und eine zurückgehende Biodiversität bedrohten die Gesundheit der Ostsee. „Unsere Bäche, Flüsse und Seen verfehlen seit über 25 Jahren die europäischen Umweltziele“, erklärte Sporn. Jedoch habe man Fortschritte erzielt, etwa in Form reduzierter Nährstoffausträge durch Sanierung von Kläranlagen und eine optimierte Düngepraxis. „Sie zeigen Wirkung, aber sie reichen nicht aus. Wir stehen erst am Anfang.“

Problem Eutrophierung

Ein Bild vom herausfordernden Zustand der Ostsee und ihren verschiedenen Lebensräumen zeichnete Franziska Junge aus dem Kieler Umweltministerium. Das Konstrukt aus Meeresboden, Wassersäule, Tieren, Fischen, Pflanzen, See- und Küstenvögeln sei verbunden über die Nahrungsnetze. „Alles interagiert mit allem“, betonte Junge. Aus der Bewertung zum Zustand der deutschen Ostsee, die im Oktober 2024 an die EU-Kommission berichtet wurde, stellte Junge einige charakteristische Ergebnisse vor. Die Bewertung nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zeige, dass 100 % der deutschen Ostseegewässer eutrophiert seien. Verbesserungen gebe es aber etwa im Bereich der Kieler Bucht. Jedoch überschritten die Nährstoffkonzentrationen in den Mündungsgebieten der meisten deutschen Flüsse die Bewirtschaftungsziele für Gesamtstickstoff und -phosphor. In den Jahren 2016 bis 2018 habe die Landwirtschaft 80 % der Stickstoff- und 45 % der Phosphoreinträge beigetragen, weitere 45 % der Phosphoreinträge stammten aus der Abwasserwirtschaft. Eine zusätzliche Reduktion der Stickstoff- und Phosphorbelastung sei daher zur Zielerreichung notwendig, insbesondere durch konsequente Umsetzung der Düngeverordnung und Maßnahmen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie.

In einem schlechten Umweltzustand seien 93 % der pelagischen Habitate, also der Lebensräume der Wassersäule, der deutschen Ostseegewässer. Maßgeblich verantwortlich für diesen Zustand seien die Auswirkungen der Eutrophierung. Unter Verweis auf den Helcom-Aktionsplan erklärte Junge, dass Maßnahmen für einen besseren Umweltzustand der Ostsee nicht an Ländergrenzen haltmachen dürften: „Hier müssen wir international ansetzen.“ Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 liege ein Paket vor, für dessen Umsetzung die Kompetenz im Land Schleswig-Holstein liege. Dazu zählten die Ausweisung mariner Schutzgebiete, Schutzgebietsmanagement und Bildungsarbeit sowie weitere Maßnahmen, zu denen die Reduzierung von Nährstoffeinträgen durch Gewässerschutzberatung, Förderung der Phosphatfällung und Stickstoffeliminierung an Kläranlagen sowie Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaft zählten.

Einträge reduzieren

Obwohl die Nährstoffeinträge zuletzt sanken, seien noch immer mehr als 94 % der gesamten Ostsee eutrophiert, erklärte Dr. Thorsten Reinsch aus dem Kieler Landwirtschaftsministerium. Dort seien zwar auch Altlasten eingerechnet, „doch aus den Messnetzen wissen wir, dass die Konzentrationen für Stickstoff und Phosphat oft noch zu hoch sind, auch an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste.“ Um die Eutrophierung zu begrenzen, sehe der Aktionsplan Ostseeschutz verschiedene Maßnahmen vor, um die Stickstofffrachten um 2.000 t pro Jahr und die Phosphorfrachten um 65 t pro Jahr zu senken. Neben Maßnahmen, die auf die sogenannten Pumpquellen abzielten, enthalte der Aktionsplan auch solche, die die landwirtschaftliche Nutzfläche beträfen, erklärte Reinsch. Hierzu zählen etwa die Düngeverordnung 2020, die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Neuwaldbildung und Gewässerschutzberatung. „Sprechen wir über Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Neuwaldbildung, sprechen wir auch oft über Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion.“

Reinsch skizzierte die Zielvereinbarung (ZV) Landwirtschaft, die die Einrichtung von Ostseebeiräten und fünf Modellregionen mit jeweils einem Maßnahmenschwerpunkt und teilweisen Gewässermonitorings vorsieht. Ein Kern der Vereinbarung, die die Mitwirkenden direkt in ihrem Handeln betreffe, sei die Anpassung der Flächennutzung. So sollen als geförderte Maßnahmen die Flächenanteile von Gewässerrandstreifen, feuchten Ackersenken und Wald gesteigert werden. Darüber hinaus gehe es aber auch um weitere freiwillige Maßnahmen zur Reduktion von Nährstoffausträgen. „Der Zeitplan der Zielvereinbarung Landwirtschaft ist sehr eng“, hielt Reinsch fest. In diesem Monat soll die Konstituierung der Ostseebeiräte abgeschlossen sein, das Erstellen von Umsetzungsplänen soll bis zum Oktober erfolgen.

Kleegras in der Fruchtfolge

Erfahrungen zum Modellprojekt Schlei teilte Andreas Hobus aus Dörpshof, auf dessen Flächen die Integration von Kleegras und Hafer in die Fruchtfolge sowie die schlaginterne Segregation nach dem 90/10-Modell (siehe Bauernblatt 8/2025) erprobt wurden. Für das Modellprojekt stellte Hobus 4 ha Versuchsfläche zur Verfügung. Mit dem Projekt habe sich ein Großteil seines Betriebes mit 180 Milchkühen auf sandigem Lehm und ohne Dauergrünland verändert, inzwischen setze er „voll auf die Weidehaltung in einer Fruchtfolge“.

Kleegras und Folgefrucht wüchsen ohne zusätzlichen Stickstoff, Auswaschungen würden durch die Sommerung verhindert: „Die Vorteile merke ich selbst und bringe eine Gemeinleistung, da meine Stickstoffüberschüsse durch die Umwandlung der Fruchtfolge extremst klein geworden sind“, stellte Hobus klar. Ohne Stickstoffgabe habe er mit der Folgefrucht Hafer auf 4 ha im Jahr 2023 60 dt / ha und 2024 auf 18 ha 72 dt/ha ernten können. Den Hafer in der Fütterung einzusetzen, tue zudem der Kuh gut und trage zur Gesundheit der Tiere bei. „Es gibt viele Win-win-Situationen“, findet Hobus, der, wie er sagt, Lust hatte, den Betrieb weiterzuentwickeln. Der Landwirt warb dafür, unabhängig von dem einst Erlernten für neue Ideen und Wege offen zu sein. Neben dem Tausch von Gülle oder Stroh mit Nachbarbetrieben ist für ihn auch der Tausch von Kleegrasflächen denkbar. Die Vorteile des verringerten Stickstoffbedarfs, für Humusaufbau und Bodenleben lägen auf der Hand.

Bereits gute Ergebnisse

„Wir brauchen uns nicht zu verstecken“, unterstrich auch Landwirt Alfred Stender. Man habe bereits sehr gute und positive Ergebnisse erzielt. Für den effizienten Einsatz von Betriebsmitteln und den Gewässerschutz hat Stender schon früh eine hohe Eigenmotivation entwickelt. Die Gesetzgebung sei jedoch nicht immer zielführend. Der Landwirt aus Börnsdorf östlich des Großen Plöner Sees begrüßte die ZV Ostseeschutz, denn „Ordnungsrecht bringt uns nicht weiter“. Vielmehr stehe eine überbordende Bürokratie der innovativen Praxis entgehen. Der Landwirt stellte Maßnahmen für einen praxisnahen Gewässerschutz auf seinem Betrieb vor, zu denen eine weite Fruchtfolge, Boden- und Nmin-Ununtersuchungen, eine exakte Düngeplanung und terminierte Wirtschaftsdüngerausbringung, die Gewässerschutzberatung, der Anbau von Zwischenfrüchten und eine einzelschlagspezifische Düngung zählen. Stender unterstrich die Bedeutung von Maßnahmen für Erhalt und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit und betonte dabei die Rolle aussagekräftiger Analyseergebnisse zur Eigenkontrolle. Für seine Mühen ist er 2018 zum Ostseelandwirt des Jahres gekürt worden.

Er plädierte zudem dafür, den Maßstab von 12 % Protein für die Weizenqualität anzupassen. Allein in Deutschland ließen sich so große Mengen N einsparen, dazu komme die eingesparte Energie: „Die Backqualität hängt bei den heutigen Weizensorten nicht mehr vom Proteingehalt ab.“ Doch sei es eine politische Frage, dieses Kriterium weltweit zu ändern.

Viel Eigeninitiative

Den Mut von Andreas Hobus und Alfred Stender, Neues ausprobiert und ihre Erfahrungen geteilt zu haben, begrüßte Dr. Michael Trepel aus dem Umweltministerium: „Diesen Mut brauchen wir auch beim Aktionsplan Ostseeschutz in allen Bereichen, nicht nur im Bereich Landwirtschaft.“ Die ZV Landwirtschaft könne nur ein Erfolg werden, „wenn wir Maßnahmen ergreifen, ausprobieren und uns gegenseitig zuhören. Wir sind im Gewässerschutz, in der Landwirtschaft und in der Düngung auf einem sehr guten Niveau. Die Betriebe halten die vielen Umweltstandards auch ein“. Wolle man noch weniger Austräge haben, müsse man von den Praktikern lernen und deren Erfahrungen berücksichtigen. Trepel habe mitgenommen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe sehr viel Eigeninitiative ergriffen. „Damit schaffen wir in den Ostseebeiräten ein gutes Forum, um die Interessierten zu vernetzen. Über die Allianz können wir dazu beitragen, dies in die Fläche zu tragen.“

Die Vorträge des Gewässerschutztages sind abrufbar unter t1p.de/5zcjl

Ausschreibungs-Höchstwerte stabil

Die Bundesnetzagentur (­BNetzA) belässt die Höchstwerte für die Ausschreibungen der ­Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf ­Monate auf ­Vorjahresniveau. Nach Angaben der Bonner Behörde beträgt der Höchstwert für neue Biomasseanlagen unverändert 19,43 ct / kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct / kWh. Für Biomethananlagen kann bis zu einem Wert von 21,03 ct / kWh geboten werden. Die Festlegungen gelten bereits für die beiden Gebots­termine für Biomasse- und Biomethananlagen zum 1. April.

Die Beibehaltung der Höchstwerte gegenüber dem vergangenen Jahr sorge für verlässliche Rahmenbedingungen und schaffe genügend Spielraum für die wirtschaftliche Teilnahme an weiteren Ausschreibungen, betonte ­BNetzA-Präsident Klaus Müller in Bonn. Ohne die erneuten Festlegungen hätten sich die Höchstwerte auf die deutlich niedrigeren, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Werte reduziert.

Im Vorjahr hatte die BNetzA die Höchstwerte für Biomethananlagen und neue Biomasseanlagen um 10 % erhöht. Bei den Biomethanausschreibungen gelte es, die Auswirkungen der im Vorjahr vorgenommenen Höchstwerterhöhung sowie die Ausweitung von möglichen Geboten auf das gesamte Bundesgebiet abzuwarten, so Müller. Bei der für Biomethananlagen vorgesehenen hochflexiblen Fahrweise dürfte zudem die mit dem Biogas-Paket beschlossene Erhöhung des Flexibilitätszuschlags die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern, sobald sie anwendbar werde. Bereits Ende 2024 hatte die BNetzA die Höchstwerte für Gebotstermine von Ausschreibungen für Erneuerbare Erzeugung im Jahr 2025 veröffentlicht. Der Betrag für Freiflächen-Solaranlagen wurde auf 6,80 ct/kWh festgelegt, während es bei Windenergieanlagen an Land 7,35 ct / kWh sind. Der Höchstwert für Anlagenkombinationen in der Innovationsausschreibung beträgt 9,00 ct / kWh; bei Auf-Dach-Solar­anlagen beläuft sich der Betrag auf 10,40 ct / kWh.

Der ­festgelegte Wert bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land entspricht dem Betrag, der 2024 galt. Bei den Ausschreibungen für Solar-Freiflächenanlagen, Solar-Dachanlagen sowie den Innovationausschreibungen liegen die festgelegten Höchstwerte für das kommende Jahr 2025 etwas unterhalb des letztjährigen Niveaus.