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Die Ukraine muss sich im Krieg über Wasser halten

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Im Osten hat Russland seit dem 24. Februar 2022 ein Fünftel der Ukraine besetzt und unter seine Verwaltung gebracht. Unter den Kriegsfolgen leidet das ganze Land. Das tägliche Leben funktioniert noch weitgehend, aber die wirtschaftlichen Folgen sind groß. Der Wachstumseinbruch um 29 % im ersten Kriegsjahr ist noch immer spürbar.

Die Kriegskosten haben im vorigen Jahr 58 % des Staatshaushaltes aufgefressen. Das waren alle Einnahmen, die die Ukraine etwa durch Steuern, Zölle oder andere Abgaben selbst erhoben hat, dazu zählen in einem hohen Maß auch Agrarexporte. Alle zivilen Ausgaben werden hingegen „auf Kosten ausländischer Finanzhilfe“ getätigt. Der Agrarexport ist für die Ukraine nach wie vor der Hauptdevisenbringer. Im Jahr 2024 erwirtschaftete das Land mit der Ausfuhr von Agrargütern und Lebensmitteln eine Gesamtsumme von 24,7 Mrd. US-$ (23,8 Mrd. €); das waren fast 60 % aller Deviseneinnahmen. Im Jahr 2021, also vor Ausbruch des Krieges, war zwar die Summe der Erträge aus Agrarexporten mit 27,7 Mrd. US-$ (26,7 Mrd. €) höher. Allerdings lag damals deren Anteil an den gesamten Exporterlösen nur bei 40,7 %. Das geht aus einem Bericht hervor, der jetzt vom Kiewer Landwirtschaftsministerium vorgelegt wurde.

Zu viele Agrarexporte gehen in die EU

Kritisch sieht das Ministerium den hohen Anteil der EU an den gesamten Agrar- und Lebensmittelexporten. Seit Beginn des Krieges habe dieser nicht mehr unter 50 % gelegen; 2024 waren es 52 %. Der Grund seien Probleme bei der Verschiffung über das Schwarze Meer, wodurch der Zugang zu den traditionellen Drittlandsmärkten deutlich erschwert worden sei.

Das Agrarressort gibt in seinem Bericht auch einen Ausblick auf die Produktion und die Exportmöglichkeiten für die wichtigsten Agrarprodukte im laufenden Wirtschaftsjahr 2024/25. Beim Weizen wird mit einem Gesamtaufkommen von 22,7  Mio.  t gerechnet, womit die Vorjahresmenge um 2 % übertroffen würde. Dennoch dürften die Weizenexporte nach Schätzung des Ministeriums die Vorjahresmenge mit rund 16,8 Mio. t um 10 % deutlich unterschreiten. Begründet wird dies mit dem erfolgten Abbau von Beständen aus früheren Ernten, da es mittlerweile gelungen sei, einen eigenen Exportseeweg über das Schwarze Meer einzurichten.

Rückläufige Agrarexporte werden erwartet

Erheblich geringer als im Vorjahr wird nach Schätzung des Agrarressorts auch die Ausfuhr von Sonnenblumenöl ausfallen. Das Exportvolumen wird mit 4,7 Mio. t angegeben, was im Vorjahresvergleich ein Minus von 26 % wäre. Hier wird als Grund ebenfalls eine geringe Produktion genannt, die das Vorjahresniveau um 24  % unterschreiten dürfte. Das Exportpotenzial von Sonnenblumensaat wird bei 11,2 Mio. t gesehen.

Im neuen Jahr droht Kiew eine Haushaltslücke von 12,8 Mrd. US-$, wie Berlin Economics für das Zentrum Liberale Moderne ausgerechnet hat. Die Ukraine brauche das Geld, um den Abwehrkampf gegen Russland fortzusetzen und sich auf den späteren Wiederaufbau vorzubereiten. Unklar ist, inwieweit die von Präsident Donald Trump verfügte Einstellung von US-Finanzhilfen das Kiewer Haushaltsloch vergrößert. Wie der Wiederaufbau bezahlt werden soll, ist auch offen. Die Weltbank hatte die Kriegsschäden vor einem Jahr auf knapp eine halbe Billion Dollar beziffert. age, mbw

Ukraine und Ägypten wollen Agrargeschäfte ausdehnen

Die Ukraine sucht den wirtschaftlichen Schulterschluss mit Ägypten. Die Möglichkeit eines Freihandelsabkommens zwischen beiden Ländern stand am Montag voriger Woche auf der Themenliste beim Kairo-Besuch einer ukrainischen Delegation unter Leitung von Landwirtschaftsminister Vitaliy Koval.

Gesprochen wurde über die Vereinfachung des Zahlungsverkehrs und die Beseitigung administrativer Hindernisse im Agrarhandel. Koval unterstrich die Rolle Ägyptens als Tor zu mehr als 1,3 Milliarden Verbrauchern in Afrika und der arabischen Welt. Ägypten sei schon heute einer der größten Importeure ukrainischer Agrarprodukte. Für die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit sei es wichtig, Beschränkungen zu beseitigen, die Finanztransaktionen erschwerten.

Der ägyptischen Finanzminister Ahmed Kutschuk signalisierte Unterstützung für die Initiative der Ukraine. Zur Sprache kam auch die Notwendigkeit eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Ländern. Dies würde den gegenseitigen Handel nicht nur günstiger, sondern auch transparenter machen, hieß es.

Mitglied der Delegation war Serhij Tkachuk, Leiter des Staatlichen Dienstes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Nach seinen Angaben will die Ukraine vorrangig Absatzwege für Milch, Eier, Fleisch- und Fischprodukte sowie Tiernahrung und Kleinvieh nach Ägypten frei machen. Zudem soll die Lieferliste für Obst und Gemüse erweitert werden. Im vergangenen Jahr wurden rund 3,33 Mio. t Mais, 2,88 Mio. t Weizen, 745.000 t Sojabohnen und 16.100 t Gerste nach Ägypten geliefert.

Bereits vor zwei Jahren haben die Ukraine und Ägypten darüber diskutiert, ihre Zusammenarbeit im Agrarsektor zu vertiefen. Damals hatte Kairo Interesse an der Einrichtung einer Logistikdrehscheibe für die Getreideversorgung bekundet. age

Der Markt kann nicht alles richten

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Das Verhältnis von Agrarwissenschaft und Politik hat sich entspannt. Darin sind sich der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE), Prof. Achim Spiller, und das ehemalige Gremiumsmitglied Prof. Stefan Tangermann einig. Beide erklären, dass Beiratsvorschläge heute schneller Eingang in die Politik fänden als in früheren Jahren.

Die Abkehr von der staatlichen Preispolitik führen die Agrarökonomen auch auf die Arbeit des Beirats zurück. Umwelt-, Klimaund Tierschutzziele könnten nicht allein über den Markt erreicht werden, sondern erforderten eine aktive Rolle des Staates. Vor übertriebenen Erwartungen an die Marktkräfte warnt der Agrarökonom und ehemalige Direktor bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Prof. Stefan Tangermann. „Man kann weder das Tierwohl noch die Auswaschung von Nitrat ins Grundwasser oder den Schutz der Biodiversität dem Markt überlassen“, sagte Tangermann in einem Interview mit Agra Europe zum 75-jährigen Bestehen des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).

Für Tangermann ist die Abkehr von staatlicher Preispolitik als Mittel zur Einkommensstützung das größte Verdienst des WBAE in den vergangenen Jahrzehnten. Dass sich die Agrarpolitik mittlerweile in diese Richtung bewegt habe, gehe jedoch nicht auf die deutschen Bundesregierungen zurück. Den Schwenk habe vielmehr die EU-Kommission vollzogen. Dem habe sich die deutsche Agrarpolitik angeschlossen, „anfangs schweren Herzens“.

Laut dem WBAE-Vorsitzenden Prof. Achim Spiller hat sich nichts an der damaligen Erkenntnis geändert, dass der Staat keine Einkommenspolitik über den Markt betreiben sollte. Inzwischen stehe man jedoch vor der Frage, wie die Transformation des Agrar- und Ernährungssystems in Richtung Nachhaltigkeit erreicht werden könne: „Wir haben es mit öffentlichen Gütern zu tun, die der Markt nicht hinreichend oder gar nicht bereitstellen kann.“ In Zeiten des Klimawandels, aber auch angesichts eines veränderten Mensch-Tier-Verhältnisses greife die Wissenschaft gesellschaftliche Herausforderungen auf, die eine aktive Politik benötigten, so Spiller.

Der Göttinger Agrarökonom rechtfertigt das Engagement von Wissenschaftlern in der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). Anders als mittlerweile in Gesetzgebungsprozessen werde in solchen Stakeholder-Kommissionen ernsthaft miteinander um das beste Argument gerungen, um zu einem Konsens zu gelangen. Spiller: „In einer zunehmend polarisierten Gesellschaft kann der Wert eines solchen Dialogs kaum überschätzt werden.“ Tangermann stimmt dem zu. Ob Konsensrunden jedoch tatsächlich wirksam sein könnten, müsse sich erst erweisen.

Keine doppelten Nachweispflichten

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Die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Silvia Bender (Grüne) machte sich am Dienstag auf der Fachmesse Biofach in Nürnberg für Bürokratieabbau in der Biolandwirtschaft stark. In der GAP sollten doppelte Nachweispflichten entfallen. Staatssekretärin Bender forderte einen kohärenten Rechtsrahmen auf europäischer Ebene. Durch die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2025 seien bereits zahlreiche Vereinfachungen für den Bioanbau erreicht worden. Dennoch seien weitere Anstrengungen nötig, um den Grundsatz „Green by Concept“ umzusetzen – das Prinzip, wonach bereits durch die EUÖkoverordnung geprüfte Vorgaben nicht erneut in GAP-Anträgen nachgewiesen werden müssen.

Zudem sprach sich Bender erneut gegen eine Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) aus. Verbraucher und Händler, die Lebensmittel ohne Gentechnik bevorzugten, müssten diese Wahlfreiheit behalten. Sie forderte, dass die Kennzeichnungspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhalten bleibt – „vom Saatgut bis in den Handel“ –, und warnte vor Patenten auf gentechnisch verändertes Saatgut.

Auch die Probleme ökologisch wirtschaftender Milchviehbetriebe aufgrund neuer Weidezugangsregelungen nehme das BMEL „sehr ernst“. Ihr Ministerium stehe hierzu im Austausch mit der neuen EU-Kommission, so Bender. „Lösungen für Härtefälle bei Bestandsbetrieben sind für uns zentral.“ age

Erfolgreich in die Vegetationsperiode starten

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Der vergangene Herbst stellte die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein vor anspruchsvolle Bedingungen. Auf einen milden September folgte ein nasses und kaltes Vegetationsende im November. Viele Felder standen unter Wasser oder wiesen nur eingeschränkte Befahrbarkeit auf. Der darauffolgende Winter war vergleichsweise feucht, jedoch vorerst ohne größere Frostperioden. Das neue Jahr begann mit starken Temperaturschwankungen. Neben vielen sehr gut entwickelten Wintergetreideflächen sind an etlichen anderen Standorten die Bestände bereits durch deutliche Entwicklungsrückstände gezeichnet. Landwirte sehen sich daher mit der Herausforderung konfrontiert, wie sie die bestehenden Bedingungen meistern und ihren Beständen einen erfolgreichen Start in die Vegetationsperiode ermöglichen können.

Grundsätzlich muss vor der ersten Düngemaßnahme die Düngebedarfsermittlung (DBE) nach Düngeverordnung (DÜV) für Stickstoff und Phosphat erfolgen, eine beispielhafte Berechnung ist in Tabelle 1 für Winterweizen, Wintergerste und Winterroggen zu sehen. Die sich aus diesen Berechnungen ergebenden Bedarfswerte sind als rechtsverbindliche Obergrenze zu betrachten und dürfen nicht überschritten werden. Sowohl aus umwelttechnischer als auch aus pflanzenphysiologischer Sicht sollte die effiziente Ausnutzung der Nährstoffe höchste Priorität haben. Angesichts der wieder steigenden Düngerpreise ist es besonders wichtig, die Nährstoffgaben so zu gestalten, dass sie von den Pflanzen möglichst vollständig genutzt werden können. Im Folgenden werden mögliche Strategien für eine bedarfsgerechte Düngung erläutert. Die immer im Vordergrund stehende DBE muss schriftlich dokumentiert und über einen Zeitraum von sieben Jahren aufbewahrt werden. Eine detaillierte Erläuterung der rechtlichen Grundlagen zur DBE wurde bereits in vorangegangenen Artikeln des Bauernblatts behandelt und kann auch auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein nachgelesen werden unter https://t1p.de/natsu

Steigerung der Stickstoffeffizienz

Die optimale Nährstoffaufnahme und -umsetzung im Frühjahr hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zwar kann im Frühjahr in den Winterungen kaum noch Einfluss auf eine optimale Bodenstruktur genommen werden, dennoch ist es entscheidend, sich über günstige Vorfrüchte für die Folgekulturen im Klaren zu sein. Günstige Vorfrüchte bedeuten in der Regel ein besseres Nährstoffaneignungsvermögen des Bestandes und eine verbesserte Nachlieferung von Nährstoffen. Maßgeblich entscheidend für eine optimale Nährstoffverfügbarkeit ist der pH-Wert des Bodens. Abhängig vom pH-Wert variiert die Mobilität der Nährstoffe und damit einhergehend die Verfügbarkeit für die Pflanzen. Eine ausgewogene Grund- und Mikronährstoffversorgung kann nur gewährleistet werden, wenn der pH-Wert für den Standort im optimalen Bereich liegt. Besonderes Augenmerk sollte zudem auf die Schwefelversorgung gelegt werden. Sie ist entscheidend für die Stickstoffaufnahme und -umwandlung der Pflanze. Die Schwefelgabe sollte daher mit der ersten Stickstoffgabe im zeitigen Frühjahr nach Ende der Sperrfrist und zu Vegetationsbeginn erfolgen, um frühzeitig die Versorgung sicherzustellen. Insgesamt liegt für Wintergetreidebestände der Düngebedarf bei etwa 20 bis 30 kg S/ha. Die in flüssigen Wirtschaftsdüngern vorhandenen Schwefelmengen liegen organisch gebunden vor und müssen im Boden zunächst mineralisiert werden. Angesichts der niedrigen Bodentemperaturen sowie des aktuell vielerorts hohen Wassersättigungsgrades der Böden und der daraus resultierenden geringen Mineralisationsrate ist es daher ratsam, selbst in langjährig organisch gut versorgten Böden eine mineralische Schwefelgabe zu ergänzen.

Der richtige Zeitpunkt der Düngung

Die Düngestrategie sollte immer in Abhängigkeit von Witterung und Bestandesentwicklung festgelegt werden und nicht auf einer einheitlichen Lösung für alle Gegebenheiten basieren. Die optimale Bereitstellung von Nährstoffen erfordert ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl und Weitsicht. Aufgrund der zunehmenden Trockenperioden im späten Frühjahr und Frühsommer erweist sich eine späte Stickstoffgabe häufig als ineffizient, da keine ausreichende Nährstoffmobilität vorliegt. Eine zu hohe Stickstoffgabe in frühen Entwicklungsstadien kann hingegen zu Nährstoffverlusten führen, beispielsweise durch Verlagerung. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass gut entwickelte Bestände grundsätzlich nicht zu stark angedüngt werden sollten, da (zu) hohe Bestandesdichten die Krankheits- und Lageranfälligkeit deutlich erhöhen. Weiterhin kann ein zu üppiger Blattapparat entstehen, der unter Umständen in der Gesamtphotosyntheseleistung weniger effizient sein kann, insbesondere in Jahren mit nur durchschnittlicher Strahlung während der Kornfüllung. Auch potenzielle Wasserverluste durch erhöhte Transpiration sind zu berücksichtigen, wobei dieser Effekt in Schleswig-Holstein vergleichsweise gering ausfällt.

Die erste Düngegabe in Getreide mit flüssigem Wirtschaftsdünger wird idealerweise zum frühen Zeitpunkt und bodennah ausgebracht. Es muss aber mit Schwefel und bei schwächerer Bestandesentwicklung zusätzlich mit Stickstoff mineralisch gedüngt werden. Foto: Achim Seidel

Sinnvolle Düngestrategie wählen

Obwohl die Werte des Nitratmessdienstes zur betrieblichen und schlagbezogenen Berechnung des Düngebedarfs herangezogen werden können, empfiehlt es sich, eigene Bodenproben durchzuführen, um die Nährstoffversorgung der einzelnen Schläge präzise zu beurteilen. Nach der eingehenden Bestandesbeurteilung muss entschieden werden, ob schwache Bestände durch Düngung gefördert oder starke Bestände reduziert werden müssen. Unabhängig von dieser Entscheidung sollte die erste Stickstoffgabe stets in Kombination mit mineralischem Schwefel erfolgen. In Anbetracht der vorliegenden Smin-Werte sollten etwa 20 bis 30 kg S/ha in der ersten Gabe berücksichtigt werden. Bei stark entwickelten Beständen kann die erste Stickstoffgabe in eine 1a- und 1b-Gabe unterteilt werden. Für Wintergerste sollte die Stickstoffmenge in starken Beständen etwa 60 bis 70 kg N/ha betragen und bei schwächeren Beständen um zirka 20 bis 30 kg N/ha erhöht werden, um die Triebbildung positiv zu unterstützen. Die zweite Gabe kann in der Wintergerste durchaus bereits die Abschlussgabe darstellen. Zu diesem Zeitpunkt sollte die restliche Stickstoffmenge gemäß der Düngebedarfsermittlung ausgebracht werden.

Im Winterweizen sollte die Düngung ebenfalls abhängig von der Bestandesentwicklung erfolgen. In üppig entwickelten Beständen kann die erste Stickstoffgabe auf 60 bis 80 kg N/ha reduziert werden. Für weniger weit entwickelte Bestände ist eine erhöhte Düngung bis zu 100 kg N/ha ratsam, wobei auch hier eine Aufteilung in 1a- und 1b-Gabe sinnvoll sein kann. Besonders in Bezug auf die Proteingehalte sollte die Schwefeldüngung im Winterweizen nicht vernachlässigt werden, da sie einen wesentlichen Einfluss auf die Stickstoffumsetzung und somit auf die Proteinbildung hat. Auf humusarmen Ackerbaustandorten mit geringem Nachlieferungspotenzial sollte der Schwefelbedarf mit zirka 30 kg S/ha abgedeckt werden. Abhängig von der Ertragserwartung sollte die Schossergabe mit 60 bis 80 kg N/ha erfolgen. Eine starke Reduzierung dieser Gabe könnte negative Auswirkungen auf die Ährenausdifferenzierung haben und sollte daher vermieden werden. Die nach Düngebedarfsermittlung ermittelte restliche Stickstoffmenge kann in der dritten Gabe kurz vor dem Ährenschieben angepasst ausgebracht werden. Sollte Bodentrockenheit bevorstehen, sollte die Gabe vorgezogen werden. Eine Düngung während Trockenperioden ist aufgrund der eingeschränkten Nährstoffmobilität nicht zu empfehlen.

Für Winterroggen und Wintertriticale sollte die Düngung analog zur Wintergerste erfolgen. Da Roggen eine sehr frühe und hohe Stickstoffaufnahme zeigt, sollte die Startgabe besonders betont werden. Die zweite Teilgabe sollte gleich im Anschluss zu EC 30/31 dem Bestand zur Verfügung stehen. Der sich langsamer entwickelnde Triticale kann durchaus auch in einer Drei-Gaben-Strategie, ähnlich wie Winterweizen gedüngt werden. Dennoch hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass insbesondere an Standorten, die im späten Frühjahr von Trockenheit bedroht sind, eine Zwei-Gaben-Strategie ebenso gut funktioniert. Die Wahl der Strategie sollte entsprechend an den Standort und die vorherrschende Witterung angepasst werden. Der Fokus sollte bei Triticale vorrangig auf der Ertragsbildung und weniger auf der Proteinbildung liegen. In allen Kulturen empfiehlt es sich, eine Nullparzelle anzulegen, um die Wirksamkeit der Düngemaßnahme zu überprüfen und gegebenenfalls Erfahrungen für die Zukunft zu sammeln. Häufig wird das Nachlieferungsvermögen des Bodens unterschätzt. Zudem empfiehlt es sich, Düngefenster mit einer um 20 bis 30 % reduzierten Düngemenge anzulegen, um den optimalen Zeitpunkt für die Anschlussdüngung besser einschätzen zu können. Wenn sich die Pflanzen im Düngefenster gelb verfärben, ist der ideale Zeitpunkt gekommen, um den gesamten Bestand zu düngen, bevor ein Nährstoffmangel auftritt.

Organische Düngung besonders beachten

Angesichts der steigenden Preise für mineralische Düngemittel ist es sinnvoll, der organischen Düngung besondere Beachtung zu schenken. Für eine optimale Nährstoffnutzung sollte darauf geachtet werden, die Verluste während der Ausbringung auf ein Minimum zu reduzieren. Zum Zeitpunkt der Düngung sollte möglichst eine kühlfeuchte Witterung herrschen, um gasförmige Verluste zu minimieren, die bei höheren Temperaturen verstärkt auftreten können. Nach Ablauf der Sperrfrist sind daher frühe Düngetermine für die Gülleausbringung zu priorisieren, sofern die Befahrbarkeit gemäß Düngeverordnung gewährleistet ist. Eine streifenförmige Aufbringung ist zwingend vorgeschrieben. Frühere Ausbringungstermine haben meist ein geringeres Ammoniak-Verlustpotenzial und führen zudem zu einer besseren Ausnutzung des organisch gebundenen Stickstoffanteils. Da jedoch nur das enthaltene Ammonium für eine kurzfristige Wirkung eingeplant werden kann, sollte neben der mineralischen Schwefeldüngung gegebenenfalls auch mineralischer Stickstoff gedüngt werden.

Fazit

Viele Strategien für die effiziente N-Düngung sind möglich, müssen aber aus betrieblicher Sicht auch praktikabel sein und sich an die standortspezifischen Gegebenheiten anpassen. Die Gabenstrategie sollte optimal in bestehende Betriebsabläufe integriert werden. Dabei liegt die oberste Priorität auf einer hohen N-Effizienz, die sowohl die Umweltaspekte berücksichtigt als auch die Voraussetzung für ein hohes Ertragsniveau bei bestmöglicher Qualität darstellt. Darüber hinaus dürfen Aspekte wie eine gute Bodenstruktur, ausgeglichene pH-Werte und eine ausgewogene Ernährung mit Grund- und Mikronährstoffen nicht außer Acht gelassen werden, um den gedüngten Stickstoff gut nutzen zu können. Aktuelle Empfehlungen zur Grund- und Mikro­nährstoffdüngung sind den „Richtwerten für die Düngung“ der Landwirtschaftskammer SH zu entnehmen.

EU ist jetzt Nettoimporteur von Getreide

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Nun ist es amtlich, die Europäische Union hat in den ersten sieben Monaten von 2024/25 mehr Getreide aus Drittstaaten bezogen als an diese geliefert. Damit hat sich die EU im laufenden Wirtschaftsjahr zum Nettoimporteur von Getreide entwickelt.

Im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 2. Februar 2025 wurde dem Weltmarkt mehr Getreide entzogen als an Drittstaaten geliefert wurde. Grund dürften im Wesentlichen die schwachen Ernten in Frankreich und Deutschland sein.

Laut Angaben der EU-Kommission wurden in der Berichtsperiode insgesamt Ausfuhrlizenzen für 18,74 Mio. t Getreide einschließlich Mehl und Malz in Getreidewert gezogen. Zeitgleich wurden Importlizenzen für 19,01 Mio. t ausgegeben. Der Nettoimport der EU belief sich mithin auf 275.000 t Getreide. Im Vergleichszeitraum von 2023/24 und 2022/23 war hingegen ein Exportüberschuss von 7,63 Mio. t beziehungsweise 1,77 Mio. t im Getreideaußenhandel erzielt worden.

Während die EU-Ausfuhrmenge der Lizenzstatistik zufolge im Vergleich zum Vorjahr um 9,70 Mio. t oder gut ein Drittel abnahm, verringerten sich die Einfuhren „nur“ um knapp 1,80 Mio. t beziehungsweise 8,6 %. Maßgeblich für den Rückgang der Getreidelieferungen in Drittstaaten war der schwächere Weizenexport. Gemäß Lizenzabruf ging dieser einschließlich Mehl in Rohstoffwert um 35,9 % auf 13,17 Mio. t zurück.

Die Gerstenausfuhren der Union verringerten sich in den ersten sieben Monaten der laufenden Kampagne gegenüber der Vorjahresperiode um 26,7 % auf 2,59 Mio. t. Relativ am stärksten nahmen bis zum 3. Februar zum Vorjahr die Maisverkäufe in Drittländer ab, und zwar um 55,6 % auf 1,10 Mio. t.

Auf der Einfuhrseite schlugen vor allem die geringeren Weizen- und Gerstenimporte zu Buche, die die Zunahme der Maisbezüge aus Drittstaaten überkompensierten. So wurden die EU-Einfuhren von Weizen einschließlich Mehl zur Vorjahresperiode um 19,1 % auf 6,27 Mio. t und die von Gerste um 44,7 % auf 770.000 t gedrosselt. Der Bezug von Drittlandsmais erhöhte sich dagegen um 4,5 % auf 11,92 Mio. t. age

WPA-Preise übergeben: Druck und Deftiges

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Im Rahmen des Weihnachtspreisausschreibens 2024 haben insgesamt 4.721 Einsendungen das Bauernblatt erreicht. Die regionalen Gewinner sind langjährige Teilnehmer der Weihnachtsaktion der landwirtschaftlichen Verlage und haben bei der jüngsten Ziehung Glück gehabt. Neben Büchern und Kalendern waren die regionalen Hauptpreise dieses Mal ein „Agrill“-Paket, ein Kärcher-Hochdruckreiniger und ein Werkstattkompressor der Firma Will & Sohn. Das Bauernblatt-Team wünscht den Gewinnern viel Freude mit den Preisen.

Die Gewinner des Grillpakets aus dem Weihnachtspreisausschreiben des Bauernblattes heißen Holger und Brigitte Dunker aus Moorhusen, Kreis Steinburg. Sönke Hauschild (r.) vom Bauernverband Schleswig-Holstein überreichte den glücklichen Gewinnern den Präsentkorb mit Getränken, Grillwurst, der „Agrill“-Schürze und einer besonderen Grillzange. Die Aktion „Agrill“ ist die neue Hof-Kampagne des Bauernverbandes, die unter dem Motto #gemeinsamgeniessen in gemütlicher Gesprächsatmosphäre auf die Höfe einlädt. Foto: Sandra Guthardt
Ein Hauptpreis des Weihnachtspreisausschreibens, ein Kärcher-Hochdruckreiniger HD-10/21-4 S Plus Farmer, fand kürzlich seinen Weg zu Dieter Cordes (r.) nach Ahrensburg, Kreis Stormarn. Jan-Peter Röhrs (li.) vom Kärcher-Center Schamp aus Reinfeld, das den Preis gestiftet hatte, übergab das Gerät. Cordes hat seinen Betrieb vor 36 Jahren selbst gegründet und aufgebaut, der die Schwerpunkte Solidarische Landwirtschaft, Direktvermarktung von Fleisch mit Mutterkuhhaltung sowie Lohnarbeiten vereint. In diesem Jahr wird er den Betrieb an seinen Sohn übergeben. Als langjähriger Abonnent nimmt Cordes regelmäßig am Weihnachtspreisausschreiben teil und hatte nun zum ersten Mal bei einem Gewinnspiel Erfolg. Foto: Maike Teegen

Blauzungenkrankheit: Tiere frühzeitig impfen lassen

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Vor dem Hintergrund des im vergangenen Jahr starken Infektionsgeschehens der Blauzungenkrankheit (BTV) weist das Kieler Landwirtschaftsministerium (MLLEV) erneut auf die Bedeutung der Impfung als effektives Mittel der Tierseuchenbekämpfung hin und sichert den tierhaltenden Betrieben weiterhin finanzielle Unterstützung für die Grundimmunisierung ihrer Tierbestände zu.

„Mit zunehmenden Temperaturen im Frühjahr beginnt auch wieder die Gnitzen-Saison – und damit steigt das Risiko einer Ansteckung mit der Blauzungenerkrankung erheblich“, mahnt Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU).

Der Impfzuschuss beträgt 1 € pro Schaf beziehungsweise Ziege und 2 € pro Rind. Die Bestandsimpfungen müssen bis zum 7. Juni abgeschlossen sein und in der HI-Tier-Datenbank dokumentiert werden. Gesonderte Anträge oder Belege werden laut Ministerium nicht benötigt.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten den Zuschuss durch Verrechnung mit den Beiträgen zum Tierseuchenfonds, die zum nächsten Meldestichtag erhoben werden. Der festgesetzte BTV3-Impfzuschuss wird auf der Beitragsrechnung des Tierseuchenfonds ausgewiesen.

Hintergrund

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich und der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung des Virus durch sogenannte Gnitzen im Zeitraum von Mai bis Oktober als besonders hoch ein. Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen oder Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.

Erster Notfallverbund für Kulturgutschutz gegründet

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Es waren Bilder, die fassungslos machten und zutiefst betroffen – als in der Nacht vom 28. zum 29. Juni 2024 das Marxenhaus im Landschaftsmuseum Angeln/Unewatt niederbrannte, ging wertvolles Kulturgut unwiederbringlich verloren. Schäden gab es auch im und am Schifffahrtsmuseum Flensburg, als die Ostseesturmflut im Oktober 2023 das Hafengebiet überschwemmte. Um besser auf solche Ereignisse vorbereitet zu sein und wertvolles Kulturgut zu schützen, hat sich jetzt ein erster Notfallverbund für den Kulturgutschutz in Schleswig-Holstein gegründet. Vier weitere Verbünde im Land folgen in den nächsten Wochen.

„Heute ist ein guter Tag, ein historischer Tag für unser Rechts- und Kulturgut im Lande“, sagte Prof. Rainer Hering, Leiter des Landesarchivs Schleswig-Holstein, im Prinzenpalais in Schleswig bei der Unterzeichnung der Notfallvereinbarung. Einrichtungen aus dem Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg beteiligen sich an dem Verbund, dazu gehören neben dem Landesarchiv auch das Stadtmuseum Schleswig, die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen, das Gemeinschaftsarchiv der Stadt Schleswig und des Kreises Schleswig-Flensburg, das Stadtarchiv Flensburg, das Landschaftsmuseum Angeln/Unewatt, die städtischen Museen Flensburg sowie das Industriemuseum Kupfermühle Harrislee.

Ziel des Zusammenschlusses ist es, Notfallvorsorge zu betreiben, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben und sich gegenseitig zu unterstützen. „Und um das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten, um auch Folgekosten für Restaurierungsarbeiten oder Gefriertrocknung bei Wasserschäden an Objekten oder großen Archivbeständen zu vermeiden“, ergänzte Diplom-Restauratorin Lara Pape von der Landesfachberatungsstelle für Bestandserhaltung im Landesarchiv Schleswig-Holstein. Zusammen mit der Leiterin der Museumsberatung und -zertifizierung Schleswig-Holstein, Dagmar Linden, gab sie den Anstoß für die Gründung der Notfallverbünde im Land, denn neben Mecklenburg-Vorpommern ist Schleswig-Holstein das einzige Land, in dem es bisher noch keinen Notfallverbund gab.

Notfallboxen für den Ernstfall
Foto: Iris Jaeger

„Dabei kann man die Bedeutung von Notfallvorsorge gar nicht hoch genug einschätzen“, erklärte Dr. Ursula Hartwieg, Leiterin der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) in Berlin, die Projekte wie die Notfallverbünde finanziell fördert.

Es gehe nicht darum, immer nur auf Katastrophen zu reagieren und Objekte in Notfallboxen, Containern oder mit Bergungsgerät zu sichern, sondern den kulturgutwahrenden Einrichtungen Maßnahmen, Informationen und Ausstattungen an die Hand zu geben, um handlungssicher zu werden und fachgerecht agieren zu können.
„Dazu braucht es Kompetenzentwicklung, Risiko- und Gefährdungsanalysen, Alarm- und Notfallpläne und auch Notfallübungen“, so Hartwieg. Notfallverbünde seien ein ganz zentrales Instrument bei der Prävention „und so haben wir, um schnell sichtbar zu machen, wo deutschlandweit solche Verbünde bestehen, 2023 ein interaktives Kartenmodul online gestellt. Und was bin ich froh, dass ganz bald Schleswig-Holstein auf dieser Karte kein weißer Fleck mehr bleibt.“

„In einer Zeit, in der unser schriftliches Kulturgut zunehmend bedroht ist durch Naturkatastrophen, technische Pannen oder andere unvorhergesehene Ereignisse, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir gemeinsam Verantwortung übernehmen und uns für den Erhalt unseres kulturellen Erbes einsetzen“, betonte auch Dr. Katrin Kummer vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein.

Die Gründung von Notfallverbünden sei ein Beispiel für Zusammenarbeit und Solidarität und daher ein wichtiger Schritt zur Festigung von Strukturen und Kompetenzen im Bereich der Notfallvorsorge. „Es geht darum, Wissen und Ressourcen zu bündeln, um im Ernstfall schnell und effektiv handeln zu können“, so Kummer. In dem Zusammenhang stellte sie das Landeskonzept für die Bestandserhaltung in den Archiven und Bibliotheken vor. Die Landesfachberatungsstelle für Bestandserhaltung unterstützt Archive und wissenschaftliche Bibliotheken im Land bei der Umsetzung bestandserhaltender Maßnahmen. „Unser Rechts- und Kulturgut wird ja nicht nur in Krisensituationen gefährdet, sondern ist jeden Tag gefährdet. Deshalb ist Bestandserhaltung ein zentrales Element der Arbeit in Archiven, Bibliotheken und Museen“, ergänzte Rainer Hering. Es freue ihn, es geschafft zu haben, spartenübergreifend diesen Verbund zu schließen mit Bibliotheken, Museen und Archiven. „Wir sind ein Land und wir sollten gemeinsam einander unterstützen und füreinander da sein“, so der Leiter des Landesarchivs.

Für jedes Archiv und Museum sowie jede Bibliothek komme die Notfallvorsorge noch einmal on top zu den eigentlichen Aufgaben. „Somit haben wir überlegt, wie wir die Einrichtungen unterstützen können, damit der Notfallverbund gegründet werden kann“, berichtete Dagmar Linden. „Wir haben unsere Aufgaben darin gesehen, zu organisieren und vernetzen, zu informieren, Kommunikation zu betreiben und Hürden abzubauen. Wir haben die Akteure bei Treffen zusammengebracht, damit sie sich vernetzen können“, was letztendlich gut funktioniert habe.

In diesem Verbund verpflichten sich die Einrichtungen, sich gegenseitig zu unterstützen, aber auch ihre eigene Notfallvorsorge voranzutreiben oder, wenn schon eine besteht, diese zu festigen. „Dazu gehören beispielsweise das Erstellen von individuellen Notfallplänen, die auf die einzelnen Häuser zugeschnitten sind, aber auch die Anschaffung von Notfallmaterialien wie den Notfallboxen. Es gibt die Möglichkeit, Notfallanhänger anzuschaffen oder eben Rollcontainer“, erläuterte Lara Pape. Neben dem Beschaffen von Notfallmaterial sei zudem geplant, Notfallübungen durchzuführen. „Da unterstützen wir alle Beteiligten und einzelne Einrichtungen. Es geht darum, einzelne Szenarien durchzuspielen und Abläufe zu üben. Dabei sollen alle Archive, Museen und Bibliotheken gemeinsam diese Abläufe trainieren, damit sie im Notfall gut sitzen, entsprechend schnell gehandelt werden kann und keine Zeit verloren geht“, so Pape.

Helfer versuchen, nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009 zu retten, was zu retten ist. Der Vorfall führte 2011 zur Einrichtung der KEK.
Foto: Imago

Für kleine Museen wie das Industriemuseum Kupfermühle in Harrislee bedeutet das viel Arbeit, aber „es ist wichtig, dass wir mit am Verbund beteiligt sind und dass wir da am Ball bleiben“, sagt Museumsleiterin Susanne Rudloff. Feuer sei dabei das kleinere Problem, „was das angeht, haben wir eine Kooperation mit der ehemaligen Werksfeuerwehr und nun Freiwilligen Feuerwehr gleich nebenan“, so Rudloff. Vielmehr seien Gebäude und Objekte durch die Krusau gefährdet, die in die Flensburger Förde mündet. „Bei Hochwasser drückt das Gewässer zurück und es gibt einen Rückstau. Bei den klimawandelbedingt zunehmend höheren Wasserständen kann das durchaus für das Museum sehr kritisch werden, denn ein Teil des Gebäudes mit dem Wasserrad ist über das Gewässer hinübergebaut“, so Rudloff.

Weitere Informationen zu den Verbünden, zur Arbeit der Landesfachberatungsstelle, zur Notfallverbundkarte, einem Einsatzhandbuch Kulturgut und den Fördermaßnahmen sowie zu Handlungsempfehlungen der KEK finden sich unter schleswig-holstein.de/lan​desarchiv, Informationen zur Entstehung und Arbeit der KEK unter kek-spk.de

Den Bodenschutz im Wald verbessern

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In den Förstereien Scharbeutz und Kellenhusen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) ist das Raupenfahrzeug RFH 320 im Februar im Praxistest. Mit seinem Einsatz erhoffen sich die Landesforsten Erkenntnisse zu neuen Einsatzmöglichkeiten moderner Forstmaschinentechnik. Dabei liegt der maximale Bodenschutz im Wald im Fokus des Tests, denn der Bodenschutz und das Erschließungssystem im Wald sind bei der waldbaulichen Orientierung hin zu dauerwaldartigen Waldstrukturen von Bedeutung.

„Unsere Flächen und unsere Art der naturnahen Waldwirtschaft mit verträglichem Technikeinsatz sind durch das FSC-Siegel gerade wieder zertifiziert worden, das im internationalen Vergleich mit für die höchsten Ansprüche an Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit steht. Aus diesen Gründen, aber auch weil klimawandelbedingt Frosttage im Winter abnehmen, während Regentage zunehmen, testen wir aktuell ein Raupenfahrzeug, das normalerweise in Montangebieten mit ähnlichen Bedingungen zum Einsatz kommt“, erklärt SHLF-Direktor Dr. Chris Freise. Man wolle in Zusammenarbeit mit dem Hersteller und interessierten Fachkreisen herausfinden, ob dieses System für die Rückegassen bei entsprechend ungünstiger Witterung schonender sein könne als die konventionellen, aktuell verwendeten Radfahrwerke.

Konnte man vor 20 Jahren im Winter beim Befahren der Rückegassen auf Frost setzen, so hat sich dies klimawandelbedingt in den vergangenen Jahren geändert. Die Winter werden nasser und wärmer, wodurch Arbeiten witterungsbedingt ruhen oder verschoben werden müssen. Aus Gründen der Bodenschonung wird dann auf trockenere Zeiten wie den Frühherbst ausgewichen. Gleichzeitig stehen neue Systeme wie der Einsatz von Raupenfahrzeugen zusehends hoch im Kurs, da Raupenfahrwerke beim Bodendruck erhebliche Vorteile gegenüber konventionellen Radfahrwerken haben, auch wenn bei der Nutzung von Radfahrwerken zur Bodenschonung bereits seit längerem Moorbänder und andere Hilfsmittel eingesetzt werden, die Raupenfahrwerke imitieren. Diese könnten eine tatsächliche Alternative darstellen, vor allem wenn man die beeindruckenden Bodendruck-Werte von Raupenfahrzeugen berücksichtigt. Während ein Mensch einen Bodendruck von 0,17 kg/cm² verursacht, kommt das Raupenfahrzeug RFH 320 auf einen Wert von 0,32 kg/cm².

„Landwirtschaft ist kein Einzelkampf“

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In praktischen und theoretischen Aufgaben stellten am Montag 135 Auszubildende und Schüler beim Kreisentscheid des Berufswettbewerbs der Landjugend ihr Wissen und Können unter Beweis. Für die Teilnehmer ging es neben einer Rückmeldung zu den bereits erworbenen Kenntnissen auch um Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, die Zusammenarbeit untereinander und den Umgang mit Prüfungssituationen.

„Landwirtschaft ist kein Einzelkampf, sondern lebt von Zusammenarbeit, vom Wissenstransfer zwischen Generationen, vom Erfahrungsaustausch zwischen den Betrieben und der gegenseitigen Unterstützung“, sagt Tessa Nafziger, Vorsitzende des Kreislandjugendverbandes (KLV) Rendsburg-Eckernförde. Genau darauf soll der Berufswettbewerb vorbereiten. Das KLV-Organisatorenteam hob dabei auch die Bedeutung des Berufs Landwirt für die Lösung globaler Herausforderungen hervor. Organisiert hatten die Landjugendlichen den Wettbewerb gemeinsam mit dem Kreisbauernverband und der Landwirtschaftsschule am Grünen Kamp.

Landwirte als Generalisten

„Landwirte sind Allrounder und Generalisten“, unterstrich Kreispräsidentin Sabine Mues (CDU) in ihrem Grußwort. Die Fähigkeit, zu improvisieren, zu entscheiden und Verantwortung zu übernehmen, sei heute vielfach verloren gegangen – ohne dies werde man in der Landwirtschaft jedoch nichts, so die Agraringenieurin. Hans Stephan Lütje, stellvertretender Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Rendsburg-Eckernförde, warb bei den Teilnehmern dafür, sich etwa im Bauernverband aktiv für den Berufsstand zu engagieren oder auf andere Weise für den ländlichen Raum starkzumachen.

Tessa Nafziger und Hauke Jungjohann organisierten den Berufswettbewerb vonseiten der Landjugend. Foto: jh
Versteckte Fehler und Mängel warteten an verschiedenen Landmaschinen darauf, gefunden zu werden. Foto: jh
Jule Matthiesen und Johanna Heeschen (v. li.) bei der Fehlersuche am Stecker eines Beleuchtungskabels. Foto: jh
Tyler Kadolph und René Krzyschan (v. li.) bestimmen Sämereien, Futtermittel und Werkstoffe. Foto: jh


Auf die Schüler und Auszubildenden warteten im theoretischen Teil allgemeine und berufsbezogene Fragen, während es im praktischen Part um das Erkennen von (sicherheitsrelevanten) Mängeln und Fehlern an verschiedenen Landmaschinen oder um das Bestimmen von Sämereien, Futtermitteln und Werkstoffen sowie um das korrekte Instandsetzen einer fehlerhaften Steckverbindung ging.

In einer Vortragssituation hatten die Teilnehmenden zudem eine besondere Aufgabe zu meistern: In einem fiktiven drei- bis fünfminütigen Gespräch mit einem Verbraucher waren sie gefordert, die Haltung von Nutztieren zu erläutern oder alternativ die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen zum Pflanzenschutz zu erklären.

Die Gewinner

Nach der Auswertung standen am Nachmittag die Sieger fest, für die es praktische Preise für das Leben auf dem Land wie Akkuschrauber, Motorsense, Kettensäge, Laubbläser oder Spanngurte gab. Über den ersten Platz der Berufsschule konnte sich Larissa Schlüter aus Stapel freuen. Der zweite Platz ging an Lars-Hagen Holling aus Puls, der dritte Platz an Lorenz Meyer aus Lebrade. Freuen über Platz vier konnte sich Lars Ferdinand Mohr aus Wöhrden.

In den Fachschulklassen, die jeweils als Zweierteam angetreten waren, ging der erste Platz an Bennet Reese aus Schülp bei Nortorf und Timon Röschmann aus Ellerdorf. Den zweiten Platz sicherten sich Frederik Grüttner aus Schülp bei Rendsburg und Malte Haß aus Holtsee. Über Platz drei konnten sich Ingrid Vogt aus Glewitz und Hennes Thiesen aus Ellingstedt freuen. Die jeweils Klassenbesten erhielten ein Präsent für Hof und Freizeit.

Jeweils für die ersten drei Platzierten geht es am 25. März zum Landesentscheid nach Hemdingen im Kreis Pinneberg. Den dortigen Gewinnern winkt eine Teilnahme am Bundesentscheid in Nordrhein-Westfalen.