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Nicht wegducken und Butter bei die Fische in Büsum

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Die Bäuerinnen und Bauern im Norden sind gespannt auf die AMK. Klaus-Peter Lucht, der Präsident des Landesbauernverbandes Schleswig-Holstein, hat einige Vorschläge für die Agenda der Agrarminister und hofft auf Überzeugungsfähigkeit in Büsum.

Herr Lucht, was erwarten die Landwirtinnen und Landwirte von der AMK? Welche Punkte der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind nachzubessern?

Klaus-Peter Lucht: Die jetzt vorliegende GAP-Reform zeigt viele Schwächen und Defizite für die Landwirtschaft wie für die Biodiversität. Zwar sind die Geldmittel in der Zweiten Säule gewachsen, wovon ein großer Teil für die Biolandwirtschaft oder für die Umstellung der Landwirtschaft gebunden ist. Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem Nachjustierungen an der gerade beschlossenen GAP möglich sind. In Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass wir auf produktionsintegrierte Maßnahmen für die Biodiversität sowie für die Tierhaltung setzen können. Die Landwirte brauchen Vertragsmuster, die wirklich helfen, Einkommen zu generieren.

Klaus-Peter Lucht; Foto: Ulrike Baer

Die Weidehaltung ist bei den Ökoregelungen der GAP zu kurz gekommen. Eine breite Allianz aus Agrar- und Umweltverbänden hat einen Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan gestellt, um eine zusätzliche Ökoregelung für vielfältige Grünlandnutzung inklusive Weidehaltung von Milchkühen und deren Nachzucht einzuführen. Wie stehen Sie dazu?

Der Bauernverband hat von Anfang an diese Position vertreten, dass wir eine Weideprämie für Milchkühe und für die Nachzucht benötigen. Wir hatten alle darauf gewartet, bei den Eco-Schemes Erträge erwirtschaften zu können durch Biodiversität. Leider ist das voll danebengegangen. Die großen Verlierer sind die Milchvieh- und Futterbaubetriebe. Hier gibt es absolut Nachbesserungsbedarf. In Schleswig-Holstein gibt es zwar viel Stallhaltung, weil die Bestände groß sind und weil es kaum arrondierte Betriebsstrukturen gibt wie in Niedersachsen oder anderen Bundesländern. Aber wir haben auch starke Weideregionen wie die Eider-Treene-Sorge-Niederung oder die Wilster Marsch. Das Grünland als CO2-Senke sollte honoriert werden.

Die Bundesländer haben ihre Landesdüngeverordnungen entsprechend der EU-Nitratrichtlinie nachgebessert. Betriebe, die gewässerschonend wirtschaften, sind benachteiligt. Was erwarten Sie hierzu von der AMK?

Wir haben in Schleswig-Holstein ein Anwachsen der Roten Gebiete von 4,5 % auf 9,5 % der Fläche. Das bedeutet, dass gerade in diesen Gebieten die Betriebe die Düngung, sei es Mineral- oder Wirtschaftsdünger, pauschal um 20 % reduzieren müssen. Das lehnen wir ab und fordern eine jährliche Kontrolle der Messstellen, um die Entwicklung der Nährstoffgehalte im Wasser zu überprüfen und angepasst reagieren zu können.

Es liegen jetzt bereits Informationen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vor, dass die Messwerte sich verbessern. Wir fordern deshalb, dass die Betriebe entlastet werden, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Ein Grund dafür sind modernste Ausbringtechnik und Kontrollanalysen von Boden- und Gülleproben.

Hieße das für Sie auch eine stärkere Förderung von Technikeinsatz?

Absolut. Wenn ein möglichst hoher Gülleanteil durch Biogasanlagen oder Biomethananlagen verwertet werden soll und die Gärreste als Dünger eingesetzt werden, dann ist das im Prinzip die gleiche Gülle, die aber nach der Vergärung sehr viel naturverträglicher ist und Emissionen spart. Man sollte den Betrieben entgegenkommen, was den Behälterbau angeht. Ab 2026 sind wir auf Grünland zur Ausbringung mit Schleppschlauch oder Schleppschuh verpflichtet. Dann werden zahlreiche Betriebe vor Investitionsengpässen für diese kostspielige Technik stehen.

Welche Erwartungen haben Sie an die AMK mit Blick auf den dramatisch verlaufenden Abbau der Tierhaltung?

Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) hat für die Tierhaltung herausgearbeitet, dass mehr auf Tierwohl geachtet und Emissionen reduziert werden müssen. Beides gleichzeitig geht nicht, denn mehr Tierwohl bedeutet mehr Offenställe. Dazu erwarte ich den Einsatz der Agrarminister und eine Anpassung des Baurechts. Die Umsetzung der Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, der Borchert-Kommission, sind ein weiteres Thema. Für den Umbau der Schweinehaltung müssten ausreichend Mittel bereitgestellt werden, um die Landwirtschaft in die Lage zu versetzen, die Tierhaltung in den Regionen zu halten.

Welche Themen hätten Sie gern auf der Tagesordnung der AMK?

Es gibt noch zwei Themen oder vielmehr Tierarten, die mir auf der Tagesordnung sehr wichtig sind: Wolf und Gans. Wenn Schleswig-Holstein Weideland bleiben soll, dann muss eine aktive Bestandsregulierung der Gänse und Wölfe erfolgen. Überall dort, wo Gänse fressen und koten, können keine Tiere mehr weiden und wird keine zusätzliche Biodiversität stattfinden. Auch der Naturschutz verliert dadurch. Beim Wolf ist es dasselbe. Eine Rudelbildung muss verhindert werden. Alle Länder sind betroffen, deshalb würde ich gerne von der AMK Lösungsvorschläge wahrnehmen und kein Wegducken. Schleswig-Holstein ist nicht allein der übermäßig wachsenden Gänsepopulationen ausgesetzt, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ebenso. Die Vögel haben sich mittlerweile auch im Binnenland niedergelassen. Damit steigt zudem die Gefahr einer Ausbreitung der Geflügelpest durch Wildvögel, und die offene Geflügelhaltung gerät massiv unter Druck.

Werden die Bäuerinnen und Bauern dem Minister in Büsum den Rücken stärken?

Das liegt in seiner Verantwortung. Die Bäuerinnen und Bauern werden am 23. März in Büsum sein. Wir werden dort unsere berechtigten Anliegen vorbringen. Mir ist es wichtig, dass wir Werner Schwarz als Minister Rückhalt bieten für seine Positionen, die teils auch unsere sind. Wir machen uns auf den Weg, um alle Minister anzusprechen und ihnen unsere Gedanken näherzubringen mit der Hoffnung, Überzeugungsarbeit leisten zu können.

Interview: mbw

Empfehlungen der Zukunftskommission nicht vergessen

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In Büsum wird es politisch. Kommende Woche findet die Agrarministerkonferenz (AMK) in dem idyllischen Küstenort statt. Die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der Bundesländer tauschen sich zu aktuellen Themen von Agrar- und Forstwirtschaft, Fischerei und ländlicher Entwicklung aus. Der Gastgeber, Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU), präsentiert eine volle Agenda.

Herr Schwarz, welche Schwerpunkte stehen auf Ihrer AMK-Agenda?

Werner Schwarz: Die Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird ein Schwerpunkt sein. Wir müssen frühzeitig in die Diskussion und die Meinungsfindung kommen, um nicht unter Zeitdruck zu geraten. Konkret wird es dabei auch um das Thema Ökoregelungen gehen. Gerade Grünlandbetriebe sind bei der neuen GAP nicht ausreichend berücksichtigt worden. Hier muss aus meiner Sicht nachgesteuert werden. Die Weidetierhaltung ist ein wichtiger Betriebszweig in Schleswig-Holstein und braucht unsere Unterstützung. Ein weiterer wesentlicher Tagesordnungspunkt wird der Umbau der Tierhaltung sein. Ich sehe an vielen Stellen des vom BMEL vorgelegten Konzepts noch Nachbesserungsbedarf. Wir haben in Büsum die Gelegenheit, mit Bundesminister Cem Özdemir darüber zu sprechen. Im Bereich Fischerei wird es vor allem um das EU-Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektor gehen, was faktisch ein Aus der Krabbenfischerei in Nord- und Ostsee bedeuten würde.

Eine Allianz aus AbL, BDM bis zum Katholischen Landvolk hat einen Änderungsantrag zum GAP-Strategieplan für eine vielfäl­tige Grünlandnutzung in­klusive Wei­dehaltung gestellt. Welche Stellschrauben gibt es da auf der AMK?

Die Breite des Verbändespektrums zeigt, wie wichtig es ist, Weidehaltung zu stärken und in Verbindung mit Grünland, Biodiversität, Klimaschutz und dem Tierwohl zu denken. Betriebe mit einem hohen Grünlandanteil, insbesondere Milchviehbetriebe, sind bei der aktuellen GAP nicht ausreichend berücksichtigt worden und müssen zum Teil erhebliche Prämienverluste bei den Direktzahlungen hinnehmen. Das ist unbefriedigend – hierüber muss diskutiert werden.

Der Zweiten Säule der GAP fehlt für die Erbringung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ein geeigneter Verrechnungsschlüssel. Könnte das in Schleswig-Holstein entwickelte Modell der Gemeinwohlprämie ein Weg sein?

Das System der Agrarförderung ist sehr komplex, das sieht man am Beispiel der Ökoregelungen und der Konditionalität. Gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen sowie dem Bund möchte ich daher frühzeitig über mögliche Vereinfachungen und eine Neuausrichtung diskutieren. Inhaltlich geht es vor allem darum, ein Anreizsystem zu schaffen, mit dem wir gesellschaftlichen Ansprüchen und ökonomischen Erfordernissen gerecht werden. Eine Weiterentwicklung lässt sich nur erreichen, wenn eine zukunftsfähige, klimagerechte Landwirtschaft mit aktiver Landbewirtschaftung und Nutztierhaltung stattfindet und die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte wieder angemessen vergütet wird. Die in Schleswig-Holstein entwickelte Gemeinwohlprämie könnte dabei als Grundlage dienen. Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Prämienmodells gilt es nun offen und ohne Scheuklappen zu diskutieren. Mir wäre dabei aber wichtig, dass wir uns nicht nur auf flächenbezogene Maßnahmen konzentrieren, sondern unter anderem auch die Herausforderungen in der Tierhaltung Berücksichtigung finden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der notwendige administrative und finanzielle Aufwand, der ebenfalls mitgedacht werden muss. Unser Ziel muss es sein, eine unterstützende Landwirtschaftspolitik für die familiengeführten Betriebe zu machen.

Die Forderungen zur EU-Nitratrichtlinie sind durch die Landesdüngeverordnungen umgesetzt. Betriebe, die nachweislich gewässerschonend arbeiten, fühlen sich im Nachteil. Wird bei der AMK über Änderungen oder einen Ausgleich nachgedacht?

Es ist bedauerlich, dass in der aktuellen Düngeverordnung landwirtschaftliche Betriebe, welche nachweislich gewässerschonend wirtschaften, nicht von einzelnen düngerechtlichen Maßnahmen befreit werden. Hier gilt es noch mal nachzusteuern. Ich werde daher weiter daran arbeiten, dass wir verursachergerechte Auflagen bekommen. Für mehr Transparenz haben wir in Schleswig-Holstein bereits die technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit Landwirtinnen und Landwirte ihre Düngedaten elektronisch melden können (Endo SH). Nur auf Basis einer konkreten Datenlage können wir gegenüber der EU-Kommission weiter klarmachen, dass landwirtschaftliche Betriebe, welche sich nachweislich an die Rechtsvorschriften halten, keine weiteren düngerechtlichen Sanktionierungen erfahren dürfen.

Wird in Büsum über den dramatisch starken Abbau der Tierhaltung gesprochen?

Das ist ein ganz wichtiges Thema. Wir werden dort mit Bundesminister Özdemir und Staatsekretärin Silvia Bender darüber sprechen. Als Länderagrarminister können wir unsere Positionen vermitteln. Es gibt durchaus parteiübergreifend Kritik, und ich gehe davon aus, dass dieses Thema prominent diskutiert wird.

Die Agrarminister mit grünem Parteibuch sind in der Mehrheit. Wo sehen Sie Konfliktlinien?

Gerade bei der Tierhaltung könnte das eine Herausforderung sein. Ich sehe aktuell das Risiko, dass es zu Produktionsverlagerungen ins Ausland kommt, wo unser Umwelt- und Tierschutzrecht nicht greift. Ich würde mir wünschen, dass wir uns wieder stärker an den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) orientieren. Klar ist: Die Produktion folgt dem Verzehr und nicht umgekehrt.

Bundesminister Özdemir hat einen sehr kurzen Besuch angekündigt. Lässt sich daraus etwas ableiten?

Nein, das denke ich nicht. Bei den wichtigen Treffen, dem sogenannten Kamingespräch am Donnerstagabend und der eigentlichen Konferenz am Freitag nimmt er teil.

Interview: mbw

Freiwilligkeit und Verbindlichkeit bringen Erfolg

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Der Bauernverband Schleswig-Holstein, das Umweltministerium und andere Allianzpartner würdigten das zehnjährige Bestehen der Allianz für Gewässerschutz und die erfolgreiche Kooperation. Bei dem Festakt am Freitag, 10. März, in Rendsburg wurde auch das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) offiziell in den Kreis der Allianzpartner aufgenommen.

Die Allianz für Gewässerschutz wurde im Frühjahr 2013 gemeinsam vom Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) und dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume begründet, um wichtige Eckpunkte für den Gewässerschutz zu bearbeiten. Ziel ist, die Nährstoffeinträge in die Gewässer zu senken. Die Bilanz könne sich sehen lassen, resümierte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) in seiner Rede zum zehnjährigen Bestehen der Allianz. Die Düngeraufwendungen und -überschüsse sind rückläufig. Die Stickstoffwerte sanken seit Beginn der Vergleichsmessungen 2015 um 30 % und die Werte für Phosphor sogar um zwei Drittel. Immer mehr tierhaltende Betriebe unterschritten die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoff, Erste näherten sich einer Null-Bilanz, so Schwarz. Dazu wurden zahlreiche Maßnahmen angewendet, die schließlich zum Erfolg führten.

Runder Tisch Nährstoffmanagement ist der Anker

Hinter den Erfolgen steckt der Runde Tisch Nährstoffmanagement als Kernelement der Allianz. Ziel des Runden Tisches, dem unter anderem der BVSH, das Umweltministerium, das Landwirtschaftsministerium, die Energie- und Wasserwirtschaft, Wasser- und Bodenverbände, die Landwirtschaftskammer, die Gewässerschutzberatungsbüros, Ackerbau und Rinder-, sowie Schweinespezialberatung, der Lohnunternehmerverband, das Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt, Universität und Fachhochschule, Naturschutz sowie die Ökoverbände angehören, ist es, die Effizienz des Nährstoffmanagements weiter zu steigern. In verschiedenen Arbeitsgruppen haben die Vertreter zahlreiche Maßnahmen entwickelt, um die Ziele zu erreichen. Ein Baustein ist die Gewässerschutzberatung für Bauern, die mittlerweile 2.300 Betriebe in Anspruch genommen haben. Die Betriebe liegen vorwiegend auf der Geest, wo Austräge aus der Düngung wegen der geologischen Verhältnisse besonders kritisch sind. Die Beratung wurde im vorigen Jahr auf die Marsch und das Östliche Hügelland ausgeweitet.

Randstreifen und Beratung sind Erfolgsparameter

Die Allianz hat sich beispielsweise dafür eingesetzt, dass an besonders sensiblen Uferabschnitten Gewässerrandstreifen eingerichtet werden. Seit 2019 wurden auf 54 Uferkilometern Randstreifen angelegt. Der Umfang erschließt sich, wenn man die Relevanz der Flächen zugrunde legt und das Augenmerk auf die Effizienz für die Natur richtet und nicht rein auf die Strecke. Auf den tierhaltenden Betrieben fanden erfolgreiche Beratungen statt zur sicheren Lagerung von Wirtschaftsdünger sowie zur Optimierung der Tierfütterung, um Ausscheidungen zu minimieren.

Die Freiwilligkeit der Gewässerschutz-Maßnahmen ist ein Erfolgsfaktor. Foto: Imago

Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) lobte die Arbeit der Allianz und begrüßte die Aufnahme des Landwirtschaftsministeriums: „Erfolgreicher Gewässerschutz ist Teamarbeit. Das entstandene Vertrauen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft ist ein wesentliches Verdienst der Allianzarbeit“, sagte Goldschmidt. Außerdem verwies er auf die Erfolge bei der Gewässerschutzberatung: „Die Gewässerschutzberatung in Schleswig-Holstein hat sich zu einer echten Erfolgsgeschichte entwickelt. Sie ist in der Landwirtschaft breit akzeptiert und wird entsprechend gut angenommen.“

Verantwortung der Landwirtschaft

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) gestand: „Die Landwirtschaft trägt als größter Flächenbewirtschafter eine besondere Verantwortung für den Gewässerschutz. Daher freue ich mich umso mehr, dass wir als Landwirtschaftsministerium ein fester Bestandteil dieser Kooperation sind.“ Er stellte die Besonderheit der Allianz heraus: „Die Allianz ist ein einzigartiger Zusammenschluss, der die vorhandene Expertise aus den Bereichen Gewässerschutz und Landwirtschaft in Schleswig-Holstein bündelt. Im konstruktiven und sachlichen Dialog erarbeiten die Bündnispartner Ergebnisse, die von allen gemeinsam getragen werden. Die Erfolge ihrer Arbeit sind heute bereits sichtbar: Die Düngeraufwendungen sowie die Überschüsse sind in den vergangenen Jahren rückläufig.“

Der Vizepräsident des Bauernverbands Schleswig-Holstein, Ludwig Hirschberg, betonte, dass es weiterhin ein Schwerpunkt der Allianz bleibe, die zusammengetragenen Erkenntnisse auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu bringen. „Winterveranstaltungen und Praxistage mit Unterstützung aller am Runden Tisch Nährstoffmanagement sitzenden Institutionen vermitteln praxisgerechte Maßnahmen für eine optimierte Düngung, mit denen wir Bäuerinnen und Bauern noch effizienter werden können und dabei bares Geld sparen“, resümierte Hirschberg.

Für Hans-Heinrich Gloy, Verbands­vorsteher des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein, ist die Bereitstellung gewässerangrenzender Flächen zur Einrichtung breiter, dauerhafter Gewässerrandstreifen ein wirkungsvoller Beitrag zum Gewässerschutz. Seit 2019 hätten sich die Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holsteins sehr erfolgreich der Sicherung gewässerangrenzender Flächen verschrieben und trieben damit wirkungsvoll den Schutz der Fließgewässer voran. Auch Dr. Torsten Birkholz vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bestätigte die wertvolle Gewässerkooperation: „Nach sechs Jahren Allianz für den Gewässerschutz können wir ein grundsätzlich positives Fazit ziehen, da der intensive Austausch zu einem gegenseitigen Verständnis beigetragen hat.“

Dr. Mareike ­Stanisak, stellvertretende Geschäftsführerin des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände, stellte die Arbeitsgruppe ­„Gewässerrandstreifen“ vor und zeigte zwei Möglichkeiten, Flächen für Gewässerrandstreifen zur Verfügung zu stellen: durch Nutzungsaufgabevertrag mit dem örtlichen Wasser- und Bodenverband oder Verkauf an den örtlichen Wasser- und Bodenverband. Sie betonte den finanziellen Verfügungsrahmen beim Landesverband und die schnelle Abwicklung.

Lars Reinhold vom Landesverband der Maschinenringe, Sprecher der Arbeitsgruppe „Transportwürdigkeit von Wirtschaftsdüngern“, betonte, dass sich die Arbeitsgruppe hinsichtlich der Praxisreife mit den derzeit verfügbaren Techniken und Verfahren für die Landwirtschaft sowie den Biogassektor befasse, um eine bessere ökologische und ökonomische Verteilung der Nährstoffe im Land zu ermöglichen.

Die Arbeitsgruppe „Ausbringtechnik und Digitalisierung“ leitet Prof. Yves Reckleben von der FH Kiel. Kernthema ist, inwieweit die Digitalisierung Landwirten helfen kann, die Vorgaben der neuen Düngeverordnung einzuhalten. Dafür werden Ausbringtechniken in Kombination mit der Digitalisierung beleuchtet.

Lisa Hansen-Flüh vom Bauernverband SH betonte, die Arbeitsgruppe „Eintragspfade und Minimierung von Phosphor“ habe zum Ziel, auf die Bedeutung eines gezielten Phosphormanagements auf den Betrieben aufmerksam zu machen und mögliche Maßnahmen für einen umweltschonenden Umgang mit Phosphor aufzuzeigen. Ein effizienter und bedarfsgerechter Einsatz von Phosphor in der Landwirtschaft sei auch vor dem Hintergrund der Düngeverordnung von großer Bedeutung.

Gewässerschutz und Moor untrennbar

Den Stand Schleswig-Holsteins in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erläuterte Dr. Johannes Oelerich vom Umweltministerium. Er attestierte in einem Zwischenfazit, dass bisher viel habe erreicht werden können und erste Erfolge und Verbesserungen sichtbar seien. Er warb dafür, dass die Zustandsverbesserung der Gewässer Zeit brauche, unter anderem weil häufig eine Belastung durch mehrere Faktoren erzeugt werde und die Gewässerfauna und -flora verarmt seien und die Wiederbelebung Zeit brauche. Zudem reicherten Böden und Sedimente Nährstoffvorräte nur langsam ab. Er warb dafür, auch kleine Maßnahmen umzusetzen, die sogar sinnvoller sein könnten, wenn sie schneller griffen.

Wie eng Aufgaben der Allianz für Gewässerschutz mit der Niederungsstrategie 2100 verknüpft sind, machte Klaus-Peter Dau, Vorsitzender des KBV Schleswig und Mitglied im Sielverband Mittlere Sorge, deutlich. Die vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Niederungsgebiete stehen vor dem Hintergrund des Klimawandels und der sich ändernden Umweltbedingungen vor erheblichem Anpassungsbedarf. Die Niederungen werden zu großen Teilen aktiv über Schöpfwerke und Siele entwässert. Das Thema Klimaschutz durch Moorschutz und Wiedervernässung sei im politischen Tagesgeschehen ein Dauerbrenner. Für die betroffenen Landwirte stelle sich die Frage nach effektiven Lösungen wie Ersatz- oder Ausgleichsflächen. Er plädierte für einen Austausch zwischen Landwirtschaft und Politik auf Augenhöhe und die Einrichtung von Niederungsbeiräten, die vor Ort vermitteln und Entscheidungen unterstützen könnten. Dau empfahl, statt auf Verordnungen auf Freiwilligkeit und langfristige Perspektiven zu setzen.

In seinem Resümee zu den bisherigen Leistungen der Allianz für Gewässerschutz betonte der Generalsekretär des BVSH, Stephan Gersteuer, dass die Freiwilligkeit der Schlüssel zum Erfolg sei und das Vertrauen aller Beteiligten fördere. Er sprach sich dafür aus, auch den Naturschutz aktiv zu integrieren. mbw

Bundeskabinett verabschiedet „Nationale Wasserstrategie“

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 15. März die „Nationale Wasserstrategie“ verabschiedet, mit der die heimische Wasserversorgung an den Klimawandel angepasst und der Wasserschutz ausgebaut werden sollen. In dem vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Papier werden die Herausforderungen der Wasserwirtschaft bis zum Jahr 2050 betrachtet sowie Ziele und Maßnahmen in insgesamt zehn Themenbereichen abgeleitet. Das Papier enthält Wasserversorgungsziele für die Landwirtschaft umfasst die Strategie für neue Wassernutzungs- und schutzvorgaben.

 

Für die Landwirtschaft relevant ist das Ziel, dass ausreichend Wasser für die heimische Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung stehen soll. Konkret geht es beispielsweise um den voraussichtlich wachsenden Bedarf für die Bewässerung. Das dafür nötige Wasser soll nach dem Willen des Ministeriums durch die Aufbereitung von Abwasser bereitgestellt werden.

Die Landwirtschaft soll von einer Weiterentwicklung der öffentlichen Wasserinfrastruktur, etwa Talsperren und Fernversorgungssystemen, profitieren. Geplant sind Modernisierungen, Anpassungen an sich ändernde Bedarfe sämtlicher Wassernutzer und regionale beziehungsweise überregionale Umverteilungen von Wasser.

Neben den Wasserversorgungszielen für die Landwirtschaft umfasst die Strategie auch neue Wassernutzungs- und schutzvorgaben für die Landwirte. So soll die bislang erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb geprüft werden. Daneben will das Ministerium Wasserentgelte weiterentwickeln und ein öffentlich zugängliches Register über die tatsächlichen Wasserentnahmen aufbauen. Zur Verringerung von Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft sind ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung und eventuelle Verschärfungen der Verordnung sowie der Abbau der Tierbestände vorgesehen.

Einen wichtigen Ansatzpunkt für mehr Wasserschutz sieht das Ministerium in der Förderung des Ökolandbaus. Schließlich fordert es von der Land- und Forstwirtschaft, gemeinsam mit der Wasserwirtschaft sowie dem Gewässer-, Boden- und Naturschutz, für Nutzflächen eine Rahmenkonzeption zur dauerhaften Erhaltung eines naturnahen und funktionsfähigen Wasserhaushalts zu entwickeln.

Grundlage der „Nationalen Wasserstrategie“ sind die Ergebnisse eines zweijährigen Nationalen Wasserdialogs des Bundesumweltministeriums mit Vertretern unter anderem der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft sowie der Forschung und Kommunen. 

Tobias Goldschmidt (Grüne), Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), begrüsste die Verabschiedung der Nationalen Wasserstrategie (NWS) und deren ganzheitlichen Ansatz. Die Strategie verfügte über genug Power, um die in Deutschland benötigte Wasserwende einzuläuten.  „Schon heute schlägt die Klimakrise im wasserreichen Schleswig-Holstein voll durch: Wir erhöhen unsere Deiche, diskutieren über das Wassermanagement in den Niederungsbereichen, müssen uns mit Starkregenereignissen, Wassergefahren und Dürreperioden auseinandersetzen. Gleichzeitig erfordert der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft große Wasserressourcen und Wasser ist ein knappes und wertvolles Gut“, so Goldschmidt. 

Wasserwirtschaft und -politik liegen in gemeinsamer Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen, betonte der Umweltminister. Der Erfolg der Nationalen Wasserstrategie werde daher auch stark davon abhängen, wie gut wir alle bei diesem Thema zusammenarbeiten. Schleswig-Holstein werde sich intensiv einbringen. Schon heute sei klar, dass Förder- und Finanzierungsinstrumente für den Bereich der Wasserwirtschaft erforderlich sein werden. age, bb

 

 

Schwache Rapskurse trotz hoher Sojapreise

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Während der Sojahunger Chinas dazu geführt hat, dass die US-Sojakurse seit Jahresbeginn stark gestiegen sind, habe die Rapskurse am Terminmarkt in Paris im gleichen Zeitraum nachgegeben. Die sonst übliche Kopplung dieser beiden Preisverläufe ist somit aufgehoben. Am Freitag, 10. März, ist die Matif-Notierung für Winterraps erstmals seit Juni 2021 wieder unter die Marke von 500 €/t gefallen. Wichtiger als der Sojamarkt scheint aktuell eher der Rohölmarkt für den Verlauf der Rapskurse zu sein. Der Rohölkurs bewegt sich an der Börse in New York seit dem Jahresbeginn um die Marke von 75 US-$/bbl. Auch die Spritpreise an den Tankstellen haben sich zuletzt spürbar reduziert. Da mehr als 60 % der hiesigen Rapsernte von der Biodieselproduktion aufgenommen werden, sind die Tankstellenpreise wichtig für den Rapsmarkt. Zusätzlich werden noch umfangreiche Mengen an Raps importiert, um den großen Bedarf der Biodieselproduktion zu bedienen. Vor allem aus der Ukraine wurden zuletzt größere Mengen eingeführt, als vorab erwartet wurde. Doch auch die Importe aus Australien bleiben sehr hoch.

Vorerst umfangreiche Importe

Im Schwarzmeer-Raum wartet man jetzt auf eine Verlängerung des Getreideabkommens zwischen Russland, der Ukraine und der UN. Vor allem in der Ukraine sollen noch umfangreiche Rapsbestände aus der alten Ernte auf eine Exportmöglichkeit warten. Im seit dem 1. Juli 2022 laufenden Getreidewirtschaftsjahr hat die EU 5,7 Mio. t Raps aus Drittländern importiert. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 2,2 Mio. t beziehungsweise 62 %. Der größte Lieferant ist die Ukraine mit 51 % der Liefermenge. Danach folgt Australien mit 41 % der Lieferungen.

Im Handel vor Ort hat sich der Rapshandel beruhigt. Aktuell sind die Gebote des Handels bis auf 450 €/t gefallen und liegen damit deutlich unter den Rekordmarken von über 1.000 €/t im vorigen Jahr nach der Invasion Russlands in der Ukraine. Während sich kaum noch Raps der alten Ernte in der Hand der Erzeuger befindet, sind für viele Landwirte aktuell die Gebote für die Ernte 2023 mehr von Interesse. Diese haben sich Ende voriger Woche auf bis zu 460 €/t reduziert und liegen damit aber über den Geboten für prompte Ware. Ein Grund für die höheren Kurse für die neue Ernte könnte ein geringeres Angebot aus der Ukraine sein. Dort sollen sich die Aussaatflächen für Winterfeldfrüchte im letzten Herbst kriegsbedingt um 30 % reduziert haben. Somit kann man dort auch von einer reduzierten Rapssaatfläche für das Erntejahr 2023 ausgehen. Preismindernd wirkt sich auch die aktuelle Diskussion um die Biodieselproduktion aus. Es gibt Vorschläge aus der Politik, diese in den nächsten Jahren deutlich zu verringern.

Ölschrote weiterhin teuer?

An der Matif sind die Terminkurse für Raps zuletzt regelrecht abgestürzt. Auch die Kurse für Rapsöl stehen in der EU unter Druck. Rapsschrot bleibt dagegen relativ teuer, dies auch durch die weiterhin sehr hohen Forderungen für Sojaschrot. Die neue Sojaernte in Südamerika sorgt sonst im Frühjahr für Preisdruck. Während in Brasilien in diesem Jahr erneut eine Rekordernte erwartet wird, gibt es aus Argentinien Meldungen über eine Trockenheit. Mittlerweile gibt es jedoch auch Informationen darüber, dass die Ernteausfälle dort nicht so stark sein sollen wie bislang erwartet. Wenn jetzt die Sojakurse unter Druck geraten, fehlt auch hier die Unterstützung für den Rapsmarkt. Dennoch bleibt der internationale Sojamarkt durch den Importbedarf Chinas geprägt. Chinas Appetit auf Sojabohnen fiel in den ersten beiden Monaten des Jahres überraschend stark aus. Demnach importierte das Reich der Mitte in Summe 16 Mio. t Sojabohnen und damit so viel wie zuletzt im Vergleichszeitraum 2008.

Hierzulande sind die Rapsbestände gut entwickelt. Erste Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen sind erfolgt. Mit ausreichenden Niederschlägen sollte die Rapsernte größer als im Vorjahr ausfallen.

Drohnen zur Rehkitzrettung 2023

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert auch in diesem Jahr die Anschaffung geeigneter Drohnen zur Rehkitzrettung. Bis zum 30. Juni können eingetragene Vereine einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Mit insgesamt 2 Mio. € fördert das BMEL die Anschaffung geeigneter Drohnen, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um die Tiere vor dem Mähtod zu retten.

Was wird gefördert?

Pro Verein werden wieder bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 € oder 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

Neu in diesem Jahr ist: Pro Verein fördert das BMEL insgesamt vier Drohnen in den Förderperioden 2021 bis 2023. Mit einer Begründung können Vereine 2023 den Zuschuss für weitere zwei Drohnen beantragen.

Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 min gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen.

Wer kann Förderung beantragen?

– eingetragene Kreisjagdvereine

– Jägervereinigungen auf Kreisebene als eingetragener Verein

– andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

Alle Informationen zum Antragsverfahren sind unter ble.de/rehkitzrettung abrufbar. Anträge auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können bis zum 30. Juni gestellt werden – auch online. Eine Eingangsbestätigung wird anschließend aus dem System erstellt.

Anträge auf Auszahlung der Fördersumme sind ab 1. Mai auf obiger Webseite abrufbar und müssen der BLE bis 1. September vorliegen. Außer dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen: Eingangsbestätigung der BLE (Stufe 1), aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als sechs Monate), Vereinssatzung, Rechnung über die erworbene Drohne, Nachweis über die Eignung des Geräts durch Vorlage eines technischen Datenblatts.

Für Fragen steht die BLE unter Tel.: 02 28-68 45-31 67, Fax: 030-18 10 68 45-299 oder rehkitzrettung_2023@ble.de zur Verfügung.

Die Not muss groß, die Fantasie schön sein

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„Wer seine Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes“, zitierte Propst Dr. Daniel Havemann das Evangelium. „Nach vorn schauen!“ – die Botschaft ruft nach Veränderung. Doch was, wenn die Transformation selbst in der Krise steckt? Dies war Thema der Begegnung „Dorf und Kirche“, die zum 57. Mal von den Kreisbauernverbänden (KBV) Stormarn und Segeberg und dem Kirchenkreis Plön-Segeberg in Reinfeld veranstaltet wurde.

„Landwirtschaft und Kirche stehen aus verschiedenen Gründen gleichermaßen unter Veränderungsdruck“, führte Jens Timmermann-Ann, Vorsitzender des KBV Stormarn, ins Thema ein. Dietrich Pritschau, Vizepräsident des Bauernverbands Schleswig-Holstein (BVSH) und Schweinehalter in Westerrade, führte ganz konkret aus, was es für ihn bedeutet, „nach vorn zu schauen“: den Umbau seines Sauenstalls vom Kastenstand zur Gruppenhaltung und zu Mastplätzen in Frischluftställen – eine Investition von 2 bis 2,5 Mio. € in gegenwärtig unsicheren Zeiten. Die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung werde er damit deutlich vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Termin einhalten.

Landwirt Dietrich Pritschau

Entwicklung zum Besseren

Zuvor aber hielt Pritschau Rückschau auf die Transformationen, denen die Landwirtschaft in den vergangenen 70 Jahren unterworfen war. Vom Alleskönner wurde der Bauer zum Spezialisten. Die Effizienz wurde unglaublich gesteigert dank Fortschritten in Forschung und Ausbildung. „Wachstum war der Schmierstoff“ – heute nicht mehr ein allgültiges Dogma. Das Tierwohl wurde maßgeblich verbessert – Meilensteine dabei: die Initiative Tierwohl, die Empfehlungen der Borchert-Kommission, die Thesen der Zukunftskommission Landwirtschaft: „Alles Veränderungen zum Besseren“, findet Pritschau. Die Schattenseiten: Das Ordnungsrecht sei immer mehr verschärft worden, die Arbeitsbelastung gestiegen. Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges belasten die Landwirtschaft.

Derweil habe sich die Gesellschaft verändert. Der Fleischverzehr sei zurückgegangen und in Deutschland mit auf dem niedrigsten Stand in Europa. Der Tierbestand betrage nur gut die Hälfte von 1900, die Schweine seien aber nicht schwerer als damals. Der Zenit der Intensivierung sei überschritten. Dünger- und Pflanzenschutzeinsatz seien seit Jahren zurückgefahren worden.

All dem müssten sich die Landwirte stellen und wollten dies auch: Allerdings steckten die dafür nötigen politischen Prozesse im Stau, wären im Nichtstun geendet, resümierte der Vizepräsident.

Design statt Desaster

Pastor Redlef Neubert-Stegemann

Redlef Neubert-Stegemann, Pastor im Ruhestand und bis 2016 Leiter der Institutionsberatung der Nordkirche, brachte eine Analyse von Transformationen zu Gehör: Wie können wir uns verändern und dabei wir selbst bleiben?

Soziale Verbände sind Organismen, verhalten sich wie Lebewesen, die sich selbst erhalten wollen und sich zugleich kontinuierlich an eine sich verändernde Umwelt anpassen müssen. Wichtig sei, einen Transformationsprozess zu gestalten, anstatt sich äußeren Gegebenheiten auszuliefern: Transformation „by design“ (durch Gestaltung) statt „by desaster“ (durch Katastrophe). Zum Gelingen dessen führte Neubert-Stegemann einige Eckpunkte an: Teamplay in der Gruppe, ein förderliches Umfeld und: „Die Not muss groß genug sein, die Fantasien schön genug, die gemeinsamen Erfahrungen erfreulich genug.“

Die gute Leitung

Besondere Bedeutung im Transformationsprozess maß der Referent einer „guten Leitung“ zu. Sie müsse bittere Realitäten aussprechen können, dabei manchmal „selbst Katastrophe sein“, die Gruppe beobachten, nicht anordnen, sondern selbst machen lassen, Aktivitäten würdigen und alle im Diskurs halten, zugleich Reichweite und Grenzen der Machbarkeit im Blick behalten und dadurch Enttäuschungen vorbeugen. Es seien Mut und Handlungsbereitschaft erforderlich, aber nicht unbedingt gute Laune. „Transformation hat auch mit Abschied und Verlust zu tun, in dem Prozess gibt es immer eine gewisse Traurigkeit. Die sollte man zulassen.“

In der Diskussion warf Dr. Christian Schröder, Landwirt auf Gut Hohenholz, ein, dass es nicht allen Landwirten gelungen sei, „transformation by design“ zu vollziehen. Er fragte Pritschau, ob er sich angesichts einer vegetarischen/veganen Welle nicht Sorgen mache. Ökologische Landwirtschaft könne nicht alle Probleme lösen, ebenso wenig sei konventionelle Landwirtschaft unfähig, sie zu lösen.

Pastor Wolfgang Stahnke betonte, dass Biodiversitätsverlust und Klimawandel gewichtige Probleme seien. Tierbestände müssten geringer werden: „Wir können nicht so weitermachen.“

Im Schlusswort zitierte Carsten Piehl, stellvertretender Vorsitzender des KBV Segeberg, passend zum Thema einen aktuellen Filmtitel: „Wann wird es endlich wieder so, wie es nie war?“

Gut 50 Landwirte, Pastoren und Interessierte waren gekommen.

Rundköpfiger Apfelbaumbohrer

Die Landwirtschaftskammer konnte die Fäll- und Rode­arbeiten zur Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaum­bohrers planmäßig beenden.

Die weiteren Schritte sind jetzt, die Nachpflanzungsmaßnahmen für Anwohner und Landwirte zu planen. Diese müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Nach der Auftragsvergabe werden die Pflanzungen dann umgesetzt. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer wird weiterhin ein intensives Monitoring an den bekannten Wirtspflanzen des Schädlings fortführen, besonders in dem abgegrenzten Gebiet sowie auch auf der gesamten Insel Fehmarn. Dies gilt in den nächsten fünf Jahren. Das Vorgehen verläuft dabei in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium.

Produktionstechnik Mais – kurz vor der Aussaat

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Neben ordentlicher Flächenvorbereitung und guten Saatbettbedingungen zur Aussaat bilden Sortenwahl, Saattermin und standortangepasste Pflanzenzahl pro Quadratmeter die ­Basis für eine erfolgreiche Silomaisernte. In diesem Jahr sind zusätzlich die Anforderungen GAP 2023 mit dreijährigem Kulturenwechsel auf den Ackerflächen zu beachten, siehe Text unten.

Für die Vorbereitungen der Ackerflächen zur Maisaussaat ist es ratsam, die Böden gut abtrocknen zu lassen. Boden- und Strukturschäden können somit bei Gülle- und Gärrestausbringung mit anschließender Bodenbearbeitung vermieden werden.

Dem Bodenabtrag durch Winderosion oder der Verschlämmung durch Starkniederschläge zur und nach der Aussaat kann entgegengewirkt werden, wenn das Saatbett nicht zu fein hergerichtet wird. Liegen gute Durchlüftung, Wasserführung, Erwärmung und keine Verdichtungen im Boden vor, sind optimale Voraussetzungen zur Aussaat, Keimung und zum Auflaufen des Maises geschaffen.

Aussaatstärke nicht gleich Bestandesdichte

Auch wenn zur Maisaussaat optimale Saatbett- und Witterungsbedingungen vorliegen, ist nicht mit 100%igem Feldaufgang zu rechnen. In Abhängigkeit von der Keimfähigkeit ist ein Aufschlag zur Aussaatstärke notwendig. Nicht immer ist die Keimfähigkeit des Saatguts auf den Etiketten am Saatgutsack aufgeführt, die Mindestanforderung für zertifiziertes Maissaatgut liegt bei 90 % Keimfähigkeit. Also sollte ein Saatgutzuschlag von mindestens 5 % immer gegeben werden. Werden schwierige Bedingungen für den Feldaufgang erwartet oder liegt die Keimfähigkeit des Saatgutes bei unter 95 %, sind Zuschläge von 10 bis 15 % anzusetzen. Jedoch können Mängel in der Triebkraft oder mangelhafte Saatbettbereitung mit den genannten Saatgutzuschlägen nicht bereinigt werden.

Standort und Sortentyp entscheidend

Für die Entscheidung über die standortangepasste Pflanzenzahl/m2 sind langjährige Erfahrungen zu Erwärmung des Bodens am Standort im Frühjahr und Niederschlagsmenge während der Vegetation von Vorteil. Letztlich ist eine optimale Bestandesdichte immer nur ein Kompromiss zwischen dem Ertragsrisiko in Trockenjahren und dem Erlangen von optimalen Erträgen und Qualitäten bei guter Wasserversorgung. Je dichter die Pflanzen stehen, desto weniger Wasser steht der einzelnen Pflanze zur Verfügung und desto eher ist mit Trockenstresssymptomen zu rechnen. Während des Streckungswachstums führt Trockenstress zu einem gestauchten Längenwachstum. Fehlt das Wasser zur Maisblüte, sind Ertragseinbußen nicht ausgeschlossen. Hält der Trockenstress nach der Blüte an, werden befruchtete Kornanlagen und im weiteren Verlauf das Einzelkorngewicht reduziert.

Langjährige Versuche zur Bestandesdichte mit sieben, neun, elf und 13 Pflanzen/m² (70.000 bis 130.000 Pflanzen/ha) zeigen, dass mit zunehmender Bestandesdichte die Maispflanzen ins Längenwachstum gehen können, die Stängel oftmals dünner sind und der Kolbenansatz höher ist. Das Risiko der Lagerneigung wächst mit höheren Bestandesdichten, da die Stabilität der Bestände nachlässt. Tabelle 1 zeigt, dass die gemittelten Ertragszuwächse nicht mit den höheren Pflanzenzahlen ansteigen. Auch Einbußen in der Qualität sind auszumachen.

Bei der Maisaussaat sollte die anzustrebende Pflanzenzahl auch auf den Sortentyp abgestimmt werden. Je massenwüchsiger die anzubauende Maissorte und je schlechter die Wasserversorgung der Böden, desto niedriger ist die anzustrebende Pflanzenzahl bei der Maisaussaat zu wählen. Als massenwüchsige Sorten sind überwiegend mittelfrühe Silomaissorten mit Siloreifezahlen S 230 bis S 250 einzustufen. Auf besseren Böden mit guter Wasserversorgung werden mit Blick auf Trockenzeiten nicht mehr als zehn Pflanzen/m² empfohlen. Bei schlechter Wasserversorgung mit langjährig häufiger beobachteten Trockenschäden im Mais liegt die Empfehlung bei sieben bis maximal acht Pflanzen/m². Auf den letztgenannten Standorten ist das Risiko einer unzureichenden Ernte bei sehr dichten Beständen besonders hoch.

Den Saattermin optimal wählen

Auf dem Versuchsstandort Schuby (SL) werden seit 2014 Versuche zum „optimalen“ Aussaattermin des Silomaises von der Landwirtschaftskammer durchgeführt. Die Aussaat wird ein bis zwei Wochen um den optimalen Termin (letzte April-, erste Maitage) vorgezogen beziehungsweise nach hinten verschoben. Auf die jeweiligen Bestellbedingungen der Jahre wurde im April/Mai in Abhängigkeit von Boden- und Witterungsbedingungen flexibel reagiert. Um den Einfluss des Aussaattermins aufzuzeigen, erfolgte die Ernte jeweils am selben Tag.

Bei einer späteren Aussaat im Mai ist die Zeit zwischen Aussaat und Feldaufgang in der Regel verringert, dem Mais können durch das spätere Auflaufen dabei wichtige Tage für die Entwicklung verloren gehen. Mais ist eine Kurztagspflanze. Das heißt, das Pflanzenwachstum wird über die Tageslänge gesteuert. Generatives Wachstum beginnt, wenn eine bestimmte Tageslänge unterschritten, beziehungsweise eine bestimmte Nachtlänge überschritten wird. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Blüte mit anschließender Kolbenfüllung. Um die Bedingungen des Kurztages zu erfüllen, ist es wichtig, Mais nicht zu spät zu säen.

Je nach vorherrschender Witterung nach der Aussaat variiert der Zeitraum zum Auflaufen von zwei bis vier Wochen zwischen den Saatterminen. Im vergangenen Jahr lief der Mais innerhalb von neun bis 16 Tagen je nach Aussaattermin auf, 2021 hingegen wurden 15 bis 30 Tage bis zum Feldaufgang benötigt.

Bei guten Witterungsbedingungen während der Vegetation schrumpft der Blühtermin zwischen frühem und spätem Aussaattermin meistens auf maximal zehn Tage zusammen. 2022 hingegen lagen 18 Blühtage zwischen erstem und letztem Aussaattermin, trockene und heiße Witterung hat die Blüte des letzten Aussaattermins deutlich verzögert. Die Blüte des optimalen Termins lag im Jahr 2021 lediglich vier Tage hinter dem frühen Saattermin.

Ein angepasster Erntetermin hat die Vorteile, dass Maissilagen mit ausgereifter Stärke und hohen Energiegehalten produziert werden können sowie höchste Erträge erreicht werden. Die Bildung von Sickersaft kann vermieden, eine optimale Verdichtung der Maissilage kann erzielt und Silierverluste können verringert werden.

Zu frühe wie auch zu späte Saaten haben in den Versuchsjahren 2014 bis 2017 und 2019 bis 2022 im Mittel zu Ertragsverlusten geführt (siehe Tabelle 2). Die Stärkegehalte können in Einzeljahren sehr unterschiedlich auf den Aussaattermin reagieren, erreichen jedoch im Mittel der Jahre beim frühen Aussaattermin und bei hohen Abreifeergebnissen wie erwartet auch hohe Werte. Gerade in Jahren mit langen Feldaufgangszeiten ist eine gute Jugendentwicklung des Maises wichtig für die entsprechende Ertragsleistung. Bei einer noch späteren Aussaat als in diesem Versuch angestrebt sind dünnere Stängel mit oftmals höherem Kolbenansatz und niedrigen Kolbenanteilen keine Seltenheit.

Saattiefe an Boden und Wetter anpassen

Bodengegebenheiten und Wetterbedingungen geben die Saattiefe vor. Je feuchter und wärmer der Boden, desto flacher kann der Mais gelegt werden. Als mittlere Aussaattiefe werden 5 cm angenommen. Erwärmt sich der Boden schwer, kann 1 cm flacher gedrillt werden, ist der Boden sehr leicht, kann das Saatkorn 1 cm tiefer abgelegt werden. Liegt zum Auflaufen des Maises dauerhaft eine günstige und warme Witterung bei guten und warmen Bodenbedingungen vor, kann das Saatkorn ebenfalls flacher abgelegt werden. Wichtig ist, dass die Ablage in den feuchten Bodenhorizont erfolgt. Ergebnisse aus Schuby (SL) zur Saattiefe von 4 bis 6 cm aus den vergangenen zwei Jahren zeigen lediglich, dass sich der Feldaufgang pro Zentimeter tieferer Ablage um einen Tag verzögert.

Erntetermin auf Saattermin abstimmen

Sehr hohe Silomaisqualitäten können erzielt werden, wenn der Erntezeitpunkt an den Saattermin angepasst wird, wie Tabelle 3 zeigt. Dreijährige Ergebnisse zeigen, dass ein spät gewählter Erntetermin wie erwartet zu Steigerungen in der Abreife und im Stärkegehalt führt. Ein Einfluss auf Ertrag, Energiegehalt, Rohfasergehalt und enzymlösliche organische Substanz (EloS) ist mit einem späteren, noch angepassten Erntetermin nicht zu erkennen. Zur Silierung von Mais ist ein Trockensubstanzgehalt von 32 bis 35 % anzustreben. Ein angepasster Erntetermin hat den Vorteil, dass Maissilagen mit ausgereifter Stärke und hohen Energiegehalten produziert, dabei höchste Erträge erreicht und die Bildung von Sickersaft vermieden werden. Es können eine optimale Verdichtung der Maissilage erzielt und Silierverluste verringert werden.

Silomais als Haupt- oder Zweitfrucht anbauen?

Auf Standorten mit ausreichendem Wasserangebot kann Silomais als Zweitfrucht angebaut werden. Dreijährige Versuchsergebnisse vom Versuchsstandort Schuby (SL) zu Mais als Hauptfrucht und nach Ackergras als Zweitfrucht zeigen Unterschiede bei rein ertraglicher Betrachtung (siehe Tabelle 4). Zwischen den Aussaatterminen lagen etwa vier Wochen, wobei keine Vornutzung des Ackerlandes bei Silomais als Hauptfrucht gegeben war.

Als Zweitfrucht wurde Silomais nach der Ackergrasernte gesät. Es zeigte sich, dass mit der Zweitfrucht Silomais im Mittel der letzten drei Versuchsjahre die Silomaisreife fast erreicht wurde. Auch wurden noch stabile Erträge eingefahren. In den Versuchen wurde eine frühe Maissorte mit Siloreife von zirka 200 und Körnerreife von zirka 180 gewählt.

Auf Standorten mit ausreichendem Wasserangebot kann Silomais als Zweitfrucht angebaut werden.

Die Sortenwahl ist neben den sich einstellenden Witterungsbedingungen entscheidend für den Zweitfruchtanbau, um maximal zu profitieren. Das gilt auch für das Ackergras. Hier fiel die Wahl auf die Grasmischung A1, Welsches Weidelgras mit überjähriger Nutzung. Allerdings sollte eine ökonomische Bewertung vor dem Zweitfruchtanbau von Mais nicht außer Acht gelassen werden.


Leistungen von Maisgemengen/Maismischkulturen

GAP 2023 mit Blick auf 2024

Futterbaubetriebe mit einem hohen Flächenanteil an Mais haben bei der Umsetzung der GAP 2023 die Möglichkeit, Maisgemenge (Maismischkulturen) als Hauptkultur anzubauen, um die Anforderungen des Fruchtwechsels zu erfüllen. Es ist zu beachten, dass der dreijährige Kulturenwechsel auf den Ackerflächen mit dem Antrag für Agrarförderung 2024 seine Gültigkeit bekommt und die Anbaujahre 2022 und 2023 als Basis gelten.

Maisgemenge (Maismischkulturen) können als Hauptkultur angebaut werden, um die Anforderungen des Fruchtwechsels der GAP 2023 zu erfüllen. Foto: Dr. Elke Grimme

Hat man bereits jetzt das Anbaujahr 2024 im Blick, ist wichtig zu wissen, dass

alle drei Jahre auf einer Fläche eine andere Kultur angebaut werden muss,

als Hauptkulturen sowohl Mais als auch Maisgemenge (Maismischkulturen) zählen; Silo- und Körnermais hingegen gelten nur als eine Kultur,

auf 33 % der Flächen im Folgejahr Mais nach Mais angebaut werden darf,

auf 33 % der Flächen die Möglichkeit des Fruchtwechsels (Mais nach Mais) besteht, wenn vom 14. Oktober des Vorjahres bis zum 15. Februar des Antragjahres Untersaaten als Begrünung oder Zwischenfrüchte angebaut werden,

auf insgesamt 66 % der Flächen Mais nach Mais angebaut werden darf, wenn auf 33 % eine Begrünung stattfindet (Untersaat oder Zwischenfrucht bis 14. Oktober ausgesät wird).

Als Maisgemenge zählen zum Beispiel Mais/Stangenbohnen oder Mais/Sorghum und auch Mais/Sonnenblumen. Beim Anbau ist darauf zu achten, dass beim Feldaufgang mindestens 25 % des Mischungspartners im Feld stehen.

Zweijährige Ergebnisse zu Silomais im Vergleich zu Maisgemenge (70/30) auf dem Versuchsstandort Schuby (SL) der Landwirtschaftskammer zeigen, dass die Erträge der Maismischkulturen nicht mit reinem Silomais mithalten können (Tabelle 5), auch wenn die Pflanzenzahl/m² beim Maisgemenge erhöht wird. Im aufgezeigten Versuch wurden neun Pflanzen Silomais/m² als Standard gewählt. Silomais wie auch Maisgemenge wurden sowohl nur im Vorauflauf als auch im Vor- und Nachauflauf mit Herbiziden behandelt.

Dr. Elke Grimme, Landwirtschaftskammer SH

Keine Angst vor den Zahlen!

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Sonntag, früh am Morgen, Parkplatz leer, jeder könnte denken, die Menschen schliefen noch. Aber nicht die interessierten Kassenwarte und Kassenwartinnen der Landjugend! Sie kamen von überall aus Schleswig-Holstein nach Rendsburg angereist und starteten voller Vorfreude und Wissbegier in den Tag.

In den Landjugendgruppen werden einmal jährlich bei den Jahreshauptversammlungen auch neue Kassenwarte und Kassenwartinnen in die Vorstände gewählt. Neu gewählt – und nun? Viele von ihnen hatten sich daraufhin beim Landjugendverband zum Seminar für Kassenführung angemeldet.

In Kleingruppen wurde an Beispielen die richtige Kassenführung geübt.

Mit der Vorstellung der eigenen Person und der Frage „Welche Landjugendveranstaltung muss man unbedingt mitgemacht haben?“ wurde gestartet. Es folgte ein Vortragspart über Vereinsrecht und Steuern, unterschiedliche Vereinsformen und darüber, welche Rechte und Pflichten es gibt.

Mit Erfahrung konnte Hanna Kühl, die ehemalige erste Vorsitzende des Landesverbandes, über die Kassenführung berichten. Gespannt waren alle auf Tipps und Tricks für eine gute Kassenführung und die verschiedenen Möglichkeiten.

Um das erlangte Wissen abzufragen und zu festigen, fand anschließend eine simulierte Kassenprüfung statt. Eine Barkasse und ein Girokonto mussten auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. So konnten Kassenwarte und Kassenwartinnen auch einmal einen Blick auf die andere Seite werfen – auf die der Kassenprüfer und -prüferinnen.