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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in der vorigen Woche ihre aktuelle Bewertung von Glyphosat vorgelegt. Damit beginnt in der Europäischen Union die finale Phase der Wiederzulassung des Herbizids. Bereits zweimal drohte in der EU das Aus für das Totalherbizid. Doch 2017 erteilte die Europäische Kommission eine fünfjährige Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat, der nach einer weiteren einjährigen Verlängerung gegenwärtig bis zum 15. Dezember 2023 zugelassen ist.
Nach Einschätzung der EFSA bestehen aus wissenschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen eine erneute Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat (siehe Seite 13). Bei der Risikobewertung der Auswirkungen „auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie auf die Umwelt wurden keine kritischen Problembereiche festgestellt“, hieß es in der jetzt veröffentlichten Neubewertung. Wenn die EU den Empfehlungen ihrer Behörde für Lebensmittelsicherheit folgt, könnte es zu einer Verlängerung kommen.
Aus dem grün regierten Bundeslandwirtschaftsministerium wurde die Bewertung umgehend mit Skepsis beurteilt und eine Erneuerung der Genehmigung als nicht gerechtfertigt angesehen. Naturschutz- und Verbraucherorganisationen, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und foodwatch, sprechen von einem Freifahrtschein. In Publikumsmedien wurden neben dem Bericht der wissenschaftlichen Ergebnisse die alten Vorwürfe wiederholt, Glyphosat stehe in der Kritik potenziell krebserregend zu sein.
Der Leverkusener Bayer-Konzern hat die Bewertung der EFSA positiv aufgenommen. Für Bayer geht es auch um Reputation, und pekuniär gesehen ist der Konzern auch der größte Gewinner der Untersuchung. Weltweit ist Glyphosat seit Jahren der mengenmäßig bedeutendste Inhaltsstoff von Herbiziden.
Die endgültige Entscheidung über die erneute Genehmigung wird von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten getroffen. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten einen Verlängerungsbericht und einen Verordnungsentwurf darüber vorlegen, ob die Zulassung von Glyphosat verlängert werden kann oder nicht. Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten stimmen dann im Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel ab. Auf Basis des Votums wird die EU-Kommission, voraussichtlich im vierten Quartal 2023, entscheiden.
Auch in der Landwirtschaft gehen die Meinungen auseinander. Viele Betriebe hierzulande setzen mittlerweile zunehmend auf den Einsatz mechanischer Bodenbearbeitung. Im ökologischen Anbau ist der Einsatz ohnehin kein Thema. Beim Einsatz von Direktsaatmethoden für die konservierende Bodenbearbeitungen ist die Behandlung der Flächen mit Glyphosat nahezu zwingend erforderlich. Blickt man in die osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, wo auf großen Flächen Mulchsaatverfahren präferiert werden, bringt die Einsatzmöglichkeit der Totalherbizids regelrechte Wettbewerbsvorteile.
Es ist absolut notwendig, an neuen Technologien für den Pflanzenschutz und den Pflanzenbau zu arbeiten und allen Ehrgeiz in Alternativen zu bestehenden Systemen und Lösungen zu stecken. Aber jetzt liegt mit der Bewertung der EFSA eine wissenschaftliche Grundlage vor, die die Bundespolitik nicht ignorieren kann. mbw
Die Initiative Tierwohl (ITW) kann 2024 ihre Arbeit fortsetzen, trotz der Pläne zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. Darauf haben sich Vertreter aus der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft und dem Handel in einer gemeinsamen Erklärung verständigt, die jetzt von den ITW-Gesellschaftern bestätigt wurde. Die aktuelle Programmphase läuft zum Jahresende 2023 aus.
Die Initiative Tierwohl erfasst nach eigenen Angaben mittlerweile zwei Drittel aller Mastschweine in Deutschland und rund 80 % aller Masthühner und Puten. Mehr als 12.000 Landwirte engagierten sich und bildeten gemeinsam mit der Fleischwirtschaft und dem Handel Deutschlands größtes Tierwohlprogramm. Vereinbart wurde, dass die ITW für Schweine 2024 fortgesetzt wird. Die Anforderungen an die Tierhaltung bleiben zunächst für ein Jahr unverändert. Für den Zeitpunkt, zu dem das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung in den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden soll, wird die Initiative ein entsprechend der Stufe 2 der staatlichen Kennzeichnung weiterentwickeltes Konzept vorbereiten. Der Zeitplan sieht die Umsetzung der dann weiterentwickelten ITW für 2025 vor Planungssicherheit für Landwirte auch in Zukunft ein integraler Bestandteil der ITW-Aktivitäten sein. Vor diesem Hintergrund werde es für die Ferkelerzeugung weiterhin einen Fonds geben. Ein Tierwohlentgelt sei deshalb für die engagierten Ferkelerzeuger sichergestellt. Neu werde sein, dass diejenigen, die ihre Tiere an teilnehmende ITW-Mäster lieferten, ein höheres Entgelt erhielten als diejenigen, die das nicht tun.
Ebenfalls fortgesetzt wird 2024 die ITW für Masthähnchen, Puten und Enten. Für Puten und Enten sollen die Anforderungen an die Haltung unverändert bleiben. Angesichts der politischen Pläne zur Veränderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Hinblick auf die Putenhaltung müsse noch abgestimmt werden, wie es 2025 weitergehe, so die Initiative. Details dazu könnten jedoch erst nach Konkretisierung der politischen Pläne erarbeitet werden. Für die Haltung von Masthähnchen ergänzt die ITW ihre Anforderungen an die teilnehmenden Tierhalter 2024 und plant darüber hinaus eine Weiterentwicklung, die dann ab 2025 umgesetzt werden soll. Schweine-, Puten- und Hähnchenmäster sollen von ihren Abnehmern einen von der ITW empfohlenen Aufpreis für die Umsetzung der Tierwohlmaßnahmen erhalten. Mit Blick darauf empfiehlt die Initiative den Landwirten dringend, rechtzeitig Vereinbarungen mit den Abnehmern der Tiere zu treffen, in denen der empfohlene Aufpreis festgehalten ist.age
Seit Anfang Juni bereichert ein Elchgeweih die Ausstellung der Eiszeittiere im Schleswig-Holsteinischen Eiszeitmuseum, Nienthal 7 in Lütjenburg. Es war 1986 der Stadt Lütjenburg von der Heimatgemeinschaft Breitenstein/Kraupischken in Ostpreußen im Rahmen ihrer Städtepartnerschaft überreicht. Um es einer größeren Öffentlichkeit zeigen zu können, wurde es nun als Dauerleihgabe an das Eiszeitmuseum übergeben.
Der Elch ist die größte heute noch vorkommende Art der Hirsche, deren Lebensraum sich außer über Nordeuropa auch über Nordasien und Nordamerika erstreckt. Das Tier ist gekennzeichnet durch beträchtliche Maße, nämlich eine Kopf-Rumpf-Länge von bis zu 3 m, eine Schulterhöhe von 1,9 bis 2,3 m und ein Gewicht von 500 bis 800 kg, wenn man nordamerikanische und nordostsibirische Elche mit einbezieht. Das Geweih – auch Elchschaufel genannt – verfügt über eine Spannweite von 1,35 bis 2,00 m. Elche benötigen energiereiche Nahrung – sie ernähren sich vorwiegend von jungen Baumtrieben (Pappeln, Birken, Weiden), Blaubeerzweigen, Besenheide und Wasserpflanzen. Sie sind als Pflanzenfresser verdauungstechnisch Wiederkäuer – sie haben einen Vierkammermagen, mit dem sie ihre an Rohfaserbestandteilen reiche Nahrung mit Hilfe von Bakterien vergären und vorverdauen können.
Bevorzugte Lebensräume der Elche sind schwergängige Waldgelände mit Gewässern wie die Sumpfwälder des Memel-Deltas. Ganzjährig sind ihre Territorien mit 200 bis 1.500 ha einzuschätzen. Der heutige Elch lebte bereits vor 60.000 Jahren in Zentralasien und fand vor 12.000 Jahren noch seine Ernährungsgrundlage in den Wäldern Nordeuropas, die sich nach der von Mammuts beherrschten Tundren-Landschaft herausbildete. Die größten europäischen Elch-Populationen findet man heute in den nordischen Staaten, also in Norwegen, Schweden und Finnland, in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, in den osteuropäischen Staaten Polen und Tschechien, in Belarus und Russland, hier auch in der russischen Exklave Kaliningrad, die bis 1945 Ostpreußen hieß und deren Hauptstadt Königsberg war. Eine sehr große Elchpopulation ist mit 300.000 bis 400.000 Tieren in Schweden beheimatet, wo auch viele Verkehrsunfälle mit Elchen passieren und jährlich 100.000 Elche erlegt werden.
Im früheren Ostpreußen waren sie bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges insbesondere auf der Kurischen Nehrung und am Ostufer des Kurischen Haffs, im Landkreis Elchniederung (heute Rajon Slawsk), zu Hause. Man zählte zu jener Zeit 1.400 Elche im Elchgebiet, im heutigen Oblast Kaliningrad der Russischen Föderation noch etwa 40 bis 60 Tiere, die sich überwiegend auf der Kurischen Nehrung aufhalten.
In neuerer Zeit wandern Elche wieder aus den Nachbarländern Polen und Tschechien nach Deutschland zu, hier in die angrenzenden Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Bayern.
Die Ampel-Koalition hat ein Etappenziel beim angestrebten Umbau der Tierhaltung erreicht. Der Bundesrat billigte am vorigen Freitag das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG). Ebenfalls Zustimmung fanden die vom Bundestag beschlossenen baurechtlichen Erleichterungen. Sie sollen Stallum- und -neubauten ermöglichen, die zur Anpassung an die Anforderungen des Kennzeichnungsgesetzes notwendig sind. Keine Mehrheit gab es indes für die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV).
Der Bundesrat bekräftigte in einer Entschließung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz den weiteren politischen Handlungsbedarf. Darin fordern die Länder den Bund auf, die Regelungen zur verbindlichen staatlichen Haltungsformkennzeichnung auf den gesamten Lebenszyklus des Schweines und auf andere Tierarten auszuweiten, ferner die Außer-Haus-Verpflegung und die Gastronomie in die Kennzeichnungspflicht einzubeziehen und diese auf verarbeitete Fleischprodukte auszudehnen. Zudem soll der Bund ein langfristiges Finanzierungskonzept vorlegen. Dazu gehöre insbesondere auch eine Ausgestaltung der laufenden Tierwohlprämien im Rahmen langfristiger und rechtssicherer Verträge.
Mehr Tierschutz, mehr Geld
Mit Genugtuung wurden die Bundesratsentscheidungen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und zur Änderung des Baurechts in den Reihen der Grünen aufgenommen: Für Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ist damit klar: „Der zukunftsfeste Umbau der Tierhaltung kommt!“ Nach Jahren des Stillstands erhielten die Bäuerinnen und Bauern eine Perspektive, „in der sie mit mehr Tierschutz gutes Geld verdienen können sollen“. Sein Ziel sei, „dass auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland kommt“. Özdemir räumte zugleich ein, dass weitere Schritte notwendig seien. Sein Haus arbeite bereits an der zügigen Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung, zunächst auf die Gastronomie und verarbeitete Produkte. Danach werde man weitere Nutztierarten, Lebensphasen und Vertriebswege einbeziehen. Bei der Herkunftskennzeichnung wolle man ebenfalls noch weitergehen.
Auch in der Grünen-Bundestagsfraktion zeigte man sich erleichtert. Für die Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann und Agrarsprecherin Renate Künast ist nunmehr eine Grundsatzentscheidung für eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für alle tierischen Erzeugnisse gefallen. Verbraucher könnten in Zukunft eine bewusste Kaufentscheidung für mehr Tierschutz treffen. Bauernfamilien könnten sich am Markt besser darstellen, weil ihr Mehraufwand für bessere Haltungsformen erkennbar sei.
Nur gut gemeint
Das Gesetz sei „zwar gut gemeint, aber nicht in allen Aspekten gut gemacht“, erklärte der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz (AMK), Schleswig-Holsteins Ressortchef Werner Schwarz (CDU), nach der Bundesratssitzung. Die Entscheidung der Länderkammer könne nur ein erster Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Tierhaltung sein. Schwarz sieht nun den Bund gefordert, seinen Ankündigungen Taten folgen zu lassen und schnellstmöglich gemeinsam mit den Ländern weitere notwendige Schritte auf den Weg zu bringen. Beim Thema Stallumbauten stünden viele Betriebe in den Startlöchern; derzeit werde ihr Engagement oftmals noch durch bau- und immissionsschutzrechtliche Vorgaben ausgebremst. „Dies müssen wir vereinfachen und Landwirtinnen und Landwirte in die Lage versetzen, den Umbau zu mehr Tierwohl einfacher zu realisieren“, forderte der CDU-Politiker.
Erhebliche Defizite
Für Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ressortchef Dr. Till Backhaus ist ein Anfang gemacht, der jedoch nicht ausreiche. Als „Stückwerk“ kritisierte Baden-Württembergs CDU-Landwirtschaftsminister Peter Hauk die Regelungen. Sein Magdeburger Amtskollege Sven Schulze (CDU) sprach von einem „wenig geglückten Gesetz“, dem er nicht zustimmen könne. Er kritisierte ebenso wie die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) das fehlende Finanzierungskonzept für den Umbau.
Auch von den Grünen kam Kritik: Für die hessische Agrarministerin Priska Hinz und ihren sächsischen Kollegen Wolfram Günther ist mit dem Kennzeichnungsgesetz ein erster Schritt getan, dem jedoch weitere folgen müssten. Thüringens Staatskanzleichef Prof. Benjamin Immanuel Hoff (Die Linke) rief auf, bei der Weiterentwicklung der Regelungen die Belange der ostdeutschen Betriebe im Auge zu behalten.
Der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, hielt auch nach der Bundesratsentscheidung an seiner grundsätzlichen Kritik fest. Für ihn ist und bleibt das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz „ein unausgegorenes Stückwerk, das weder zu mehr Tierwohl, noch zu einer besseren Verbraucherinformation führt“. Holzenkamp hatte ein aktuelles Beispiel parat: Die Kennzeichnung sei beschränkt auf frisches und gefrorenes Schweinefleisch aus Deutschland, bei Grillware suche der Verbraucher aber vergeblich nach einem Hinweis zur Tierhaltung, da marinierte Ware ausgenommen sei. „Und dies ist nur eine der Schwächen im Gesetz“, betonte der Raiffeisen-Präsident.
Erfolg im Baurecht
WLV-Präsident Hubertus Beringmeier, der auch als DBV-Veredlungspräsident fungiert, zeigte sich mit den ebenfalls vom Bundesrat gebilligten Änderungen im Baurecht zufrieden. Damit entfielen endlich die baurechtlichen Hemmnisse für zahlreiche Betriebe, die ihre Ställe hin zu weiterem Tierwohl umbauen wollten. Nun komme es darauf an, das Immissionsschutzrecht so anzupassen, dass etwa der Umbau zu Ställen mit Außenklima und Frischluft künftig möglich werde. Beringmeier bezeichnete eine Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes als dringend erforderlich, um überhaupt Änderungen vorhandener Stallbauten hin zu mehr Tierwohl realisieren zu können. Eine Privilegierung oder Abweichung von Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Sinne einer Verbesserungsgenehmigung für Tierwohlställe sei weiterhin nicht gegeben. Tierwohl und Emissionsschutz müssten in Einklang gebracht werden.
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BVSH-Einschätzung
Zufrieden zeigte sich der BVSH-Vizepräsident Dietrich Pritschau: „Mit der Änderung des Baugesetzbuches fallen die baurechtlichen Hemmnisse für zahlreiche Betriebe, die ihre Ställe hin zu weiterem Tierwohl umbauen wollen.“ Es sei durch intensive Arbeit des DBV und des BVSH gelungen, dass der Umbau nicht zwingend mit einem Bestandsabbau verbunden sei. Aber noch seien nicht alle Tierwohlumbauten erfasst, insbesondere nicht für die Sauenhaltung, bei der die 2021 beschlossenen Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO umgesetzt werden müssen. Gleiches gelte für die Einbeziehung erst nach 2013 gebauter Ställe, die durch nachträglichen Flächenverlust baurechtlich als gewerblich gelten. „Hier setzen wir auf den Bundesrat, über den weitere gesetzliche Anpassungen insbesondere aus Schleswig-Holstein gefordert werden. Weitere Unterstützung durch Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Minister Schwarz (beide CDU) ist ausdrücklich zugesagt worden“, so Pritschau.bb
BMEL: Keine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Die Ablehnung der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kam überraschend, nachdem der Agrarausschuss des Bundestages die Zustimmung empfohlen hatte. Das sorgte für einen politischen Schlagabtausch.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) sprach von einem Wermutstropfen und warf den unionsregierten Ländern „reine Parteipolitik“ vor. Die Entscheidung habe jedoch keine Auswirkungen auf die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung.
SPD-Agrarsprecherin Susanne Mittag nannte die Ablehnung der Verordnung „überaus bedauerlich“. Damit fehle dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die Grundlage für die Umsetzung vor Ort. Mittag appellierte an das Bundeslandwirtschaftsministerium, schnellstmöglich Gespräche mit den Ländern aufzunehmen. Demgegenüber bescheinigte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, der Länderkammer, sie habe selbstbewusst gezeigt, „dass sie Özdemirs unzureichende Pläne für eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung nicht einfach so durchwinkt“. Stegemann wies den gegenüber den Ländern erhobenen Vorwurf der Parteipolitik zurück. Gleichzeitig hielt der CDU-Politiker dem Grünen-Minister eine Täuschung der Öffentlichkeit vor, wenn er behaupte, es gebe eine Herkunftskennzeichnung, mit der die landwirtschaftlichen Tierhalter in Deutschland gegenüber Wettbewerbern aus dem Ausland punkten könnten. Tatsächlich habe die EU-Kommission Özdemir immer wieder vertröstet, wenn es um die Einführung einer umfassenden verpflichtenden Herkunftskennzeichnung gehe.age
Nach fünf Tagen Springsport konnte der gebürtige Fehmaraner Hans-Thorben Rüder zum Abschluss des Springflutfestivals in Hörup den Sieg im Großen Preis feiern. Auch für Hannes Ahlmann war das Turnier ein Siegeszug: Er gewann gleich sechs Prüfungen.
Mehrere Tausend Besucher kamen auf die Anlage der Familie Johannsen, um bei bestem Sommerwetter den Großen Preis mitzuerleben, das Finale des Springflutfestivals. In dem Springen der Klasse S*** mit Stechen traten 63 Reiter an, 14 von ihnen kamen mit fehlerfreien Runden ins Stechen.
Lange sah es so aus, als ob Vorjahressieger Rolf-Göran Bengtsson seinen Triumph wiederholen würde, hatte er doch mit seinem Holsteiner Verbandshengst Zuccero mit fehlerfreien 43,36 s eine Spitzenzeit vorgelegt. Die knackte allerdings der schleswig-holsteinische Landesmeister Jörg Naeve aus Ehlersdorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde, mit Benur du Romet (42,59 s).
Als letzter Starter hatte nur noch der gebürtige Fehmaraner Hans-Thorben Rüder die Chance auf den Sieg – und er nutzte sie. Im Sattel seines 14-jährigen Holsteiner Wallachs Singu flog er in 42,14 s über die Ziellinie. Jubelnd riss der 50-Jährige, der in Nordrhein-Westfalen zu Hause ist, die Faust in die Luft.
Die Strategie für den Siegesritt war schnell zurechtgelegt: „Ich hatte mir vorher zwei Ritte im Stechen angesehen, unter anderem den von Rolf-Göran. Das sah natürlich schön aus, aber nicht wirklich schnell. Daran habe ich mich orientiert und wusste, wenn ich etwas aggressiver reite, kann ich die Zeit packen“, sagte Rüder schmunzelnd. „Dann habe ich einfach etwas riskiert. Am letzten Hindernis klapperte es zwar, aber wenn man gewinnen soll, bleiben die Stangen auch liegen.“
Hannes Ahlmann aus Reher war beim Springflutfestival in Topform und schaffte mit seinen Springpferden sechs Siege.
Der Tag hatte so begonnen, wie der Vorabend geendet hatte – mit Hannes Ahlmann an der Spitze. Im Finale der mittleren Tour, einer Zweiphasenspringprüfung der Klasse S, pilotierte er seinen Holsteiner Hengst Charleston von Cascadello I tadellos und zügig zum ersten Platz. Dieser Sieg war für den 22-jährigen Reiter aus Reher, Kreis Steinburg, der sechste an diesem Wochenende. Er sagte: „Ich freue mich riesig, dass es dieses Wochenende so gut läuft. Alle meine Pferde springen sehr gut, sie fühlen sich wirklich wohl hier. Für mich fühlt es sich sehr besonders an, weil ich gerade eine kleine Durststrecke hatte.“
Im Finale der Youngster Tour siegte ein Holsteiner, der schon etliche Medaillen gewonnen und international längst für Aufsehen gesorgt hat: Caillan von Casall trägt nicht nur den Titel des Landes- und Bundeschampions, mit seinem Reiter Rolf-Göran Bengtsson wurde er 2022 auch zum Weltmeister der siebenjährigen Springpferde gekürt. Nun achtjährig gewann er das Stechen der schweren Prüfung souverän. „Er ist schnell, super vorsichtig und gut zu bedienen“, lobte Bengtsson. „In diesem Jahr absolvieren wir noch ein paar Youngsterprüfungen, ehe dann im nächsten Jahr das Leben für ihn mit ganz schweren Aufgaben richtig losgeht.“
Mit den Holsteiner Highlight Sales wurde beim Springflutfestival der Sport mit der Zucht verbunden. Ein Reitpferd und 14 Holsteiner Fohlen wurden von Auktionator Hendrik Schulze Rückamp versteigert. Als Preisspitze wurde mit 39.500 € Rubin HaS von Cornet Obolensky-Plot Blue in die USA zugeschlagen. Dieses Stutfohlen hat die Vollschwester des Nationenpreissiegers und Verbandshengstes Million Dollar zur Mutter und stammt aus der Zucht der Hof am Sylvert-Rörden GbR von der Insel Föhr. Sieben Offerten kosteten 10.000 € oder mehr, der Durchschnittspreis der verkauften Fohlen lag bei 14.636 €. Auktionsleiter Felix Flinzer sagte: „Erfreulicherweise waren sowohl die Nachkommen von bewährten Vererbern als auch von aufstrebenden Junghengsten äußerst gefragt.“
Veranstalter Stephan Johannsen hatte während des gesamten Turniers ein Lächeln im Gesicht. Zum Abschluss sagte er: „Wir sind alle sehr zufrieden. Unser Anspruch ist es, jedes Jahr etwas zu verbessern und uns weiterzuentwickeln. Das ist uns gut gelungen. Das funktioniert aber nur, wenn man so eine tolle Mannschaft an seiner Seite hat, wie ich es habe, wofür ich sehr dankbar bin. Nun lassen wir alles erst einmal sacken, dann werden wir das Turnier analysieren und in die Planungen für das nächste Jahr einsteigen.“ pm
Ganz klassisch ernten Wildgemüsefans Blätter, Blüten und Wurzeln beim Streifzug durch die Natur. Doch einige heimische Wildarten fühlen sich auch im Garten wohl. Sie zeichnen sich durch hohe Gehalte an wertvollen Inhaltsstoffen und ein meist intensives Aroma aus. Dies bietet experimentierfreudigen Gärtnern mit Lust am Kochen ein weites Feld.
Mit einer Höhe von etwa 1 m zieht die Nachtkerze den Blick auf sich.
In der Familie der Knöterichgewächse finden sich zwei interessante Arten für die Küche, die als Feingemüse und Würzkraut Verwendung finden. Der Sauerampfer (Rumex acetosa) wird nicht nur wegen seines säuerlichen Geschmacks, sondern auch aufgrund seiner blutreinigenden und harntreibenden Wirkung geschätzt. Man erntet fortlaufend die jungen Blätter und verwendet sie roh oder gekocht in Soßen, Suppen, Quark, Salat und Kräuterbutter. Wer einige Blätter des Sauerampfers unter Spinat mischt, verleiht diesem ein frisches Aroma.
Auf die gleiche Weise lassen sich auch andere Ampferarten wie der Schildampfer (Rumex scutatus) verwenden. Er bildet üppige Polster mit kleinen, schildförmigen, glatten Blättern. Sie weisen ein zitronenartiges, leicht saures Aroma auf. Schildampfer mag volle Sonne, gedeiht aber auch an schattigen Standorten. Problemlos wächst er zudem in Ritzen und Fugen, aber auch im Topf. Tipp: Je feuchter der Standort, desto milder der Geschmack. Beide Arten sät man von März bis April oder erneut im August. Die Pflanzen werden später im Abstand von 25 cm vereinzelt. Im Gartenmarkt bekommt man oft Topfpflanzen. Sie lassen sich später durch Teilung vermehren.
Die blauen Blüten der Wegwarte öffnen sich nur für wenige Stunden am Tag.
Guter Heinrich (Chenopodium bonus-henricus) begleitet den Menschen bereits seit Jahrhunderten, ist jedoch nur noch selten anzutreffen. Das heimische Gänsefußgewächs fühlt sich auf jedem guten Gartenboden wohl. Bereits im Altertum bereitete man seine Blätter wie Spinat zu. Zum Ausprobieren empfiehlt es sich, Blätter von Spinat oder Mangold mit Gutem Heinrich zu mischen. Auch eine Handvoll Blätter als Zugabe in cremigen Kräutersuppen schmeckt gut. Die Samen der zweijährigen bis ausdauernden Pflanze werden im Frühjahr oder Herbst breitwürfig aufs Beet gesät und später auf 50 cm Abstand vereinzelt. Alternativ zieht man im Aussaatbeet vor und pflanzt die Setzlinge an den gewünschten Standort. Einmal eingewurzelt, gedeiht Guter Heinrich über viele Jahre hinweg an der gleichen Stelle. Optimale Verhältnisse findet die Pflanze auf frischem, nährstoffreichem und humosem Lehmboden in sonniger bis halbschattiger Lage vor. Die jungen Blätter werden einfach fortlaufend wie bei Mangold geerntet. Tipp: Guter Heinrich erhält sich durch eine überreiche Selbstaussaat, daher bei Bedarf nur wenige Samenstände stehen lassen.
Guter Heinrich ist eine heimische Wildpflanze mit hohem Eisen- und Vitamin C-Gehalt. Die Blätter lassen sich wie Spinat verwenden.
Sommer-Portulak (Portulaca oleracea) wurde bereits in den Schriften von Hildegard von Bingen erwähnt. Am gut sortierten Samenständer ist das einjährige Wildgemüse und Gewürzkraut erhältlich, sollte jedoch nicht mit dem ebenfalls einjährigen Winterportulak (Claytonia perfoliata) verwechselt werden. Die Aussaat kann noch bis Ende Juli erfolgen. Schnell bilden sich Triebe mit dickfleischigen, leicht säuerlich schmeckenden Blättern. Das schnellwachsende Gemüse steckt Trockenheit gut weg. Man kann es wie Spinat zubereiten oder frisch in Kräuterquark und Salat geben. Tipp: Fortlaufend im Abstand von drei Wochen aussäen, dann hat man die ganze Saison über frische Blätter. Sobald sich die gelblichen Blüten zeigen, schneidet man die komplette Pflanze ab, um eine unerwünschte Selbstaussaat zu vermeiden.
Das Erntefenster für Sauerampfer lässt sich mit dem Ausbrechen der Blütenstängel etwas verlängern.
Die sparrig verzweigte Wegwarte (Cichorium intybus) kann als Heil- und Nutzpflanze kultiviert werden. Bei der Neupflanzung im Frühjahr rechnet man etwa vier Pflanzen pro Quadratmeter. Meist wächst die Wegwarte zwischen 60 und 90 cm hoch. Die himmelblauen Blüten öffnen sich von Juli bis in den Herbst hinein von sechs Uhr morgens bis mittags, jede Blüte nur einen Tag lang. Sie werden gerne von Wildbienen und Schwebfliegen besucht. Der zarte Austrieb im Frühling schmeckt ähnlich wie Endivien und eignet sich als Salatzugabe. Später im Jahr bereitet man Blätter und Sprosse als herzhaftes Gemüse zu. Der leicht bittere Geschmack erinnert daran, dass die Wegwarte die Stammform von Chicorée, Radicchio und Zuckerhut ist sowie eine enge Verwandtschaft mit Endivien pflegt. Aus einer speziellen Zuchtsorte, den Wurzelzichorien, gewinnt man den magenschonenden Zichorienkaffee. Die Wegwarte bevorzugt eine sonnige Lage mit sandig-lehmigem Boden, der nicht zu trocken sein sollte.
Die kräftig violetten Blüten der Malven sind essbar und eignen sich prima als Zugabe für Salate.
Nicht unerwähnt bleiben darf die Gemeine Nachtkerze (Oenothera biennis). Ihre gelben Blüten öffnen sich von Juni bis September ab dem späten Nachmittag. Sie verströmen einen starken Duft, der Nachtfalter anlockt, die für die Bestäubung sorgen. Die zweijährige Pflanze entwickelt zunächst eine Blattrosette, im zweiten Jahr den Blütenstängel. Die jungen Pfahlwurzeln sind vor der Blüte essbar und lassen sich wie Schwarzwurzeln zubereiten. Sie färben sich beim Kochen rot. Die essbaren Blütenblätter dekorieren Salate und aus den Samen gewinnt man ein heilkräftiges Öl. Wer sich die Pflanze in den Garten holen möchte, sät ab Juni auf durchlässigem, etwas humosem, vorzugsweise sandigem Boden aus. Später vereinzelt man auf 20 bis 25 cm Abstand. Die anspruchslose Nachtkerze vermehrt sich reichlich durch Selbstaussaat. Alternativ kauft man Topfware im Gartenmarkt.
Sauerampfer ist ein klassisches Wildgemüse fürs Frühjahr. Dann sind die Blätter besonders zart.Blutampfer ist eng mit Sauerampfer verwandt. Das ausdauernde Kraut wird als Nutz- und Zierpflanze verwendet.Sommerportulak ‚Gelber‘ kann von Mai bis Ende Juli fortlaufend ausgesät werden. Fotos: Karin Stern
Mit einem kleinen Hoffest wurden Anfang Juli die Gewinner geehrt. Sie hatten an Wettbewerben und einem umfangreichen Hof-Quiz teilgenommen. Die Fragen über Landwirtschaft waren gar nicht so einfach. Nur gut 5 % hatten alles richtig; dann gab es da noch das Schätzen der Milchmenge, von Schweinen und ein Wettmelken. Bevor es die tollen Preise von allem, was man so im Haus und Garten benötigt, wunderbare Präsentkörbe, spannende Naturerlebnisse für Kinder von der Vereinigung Ehemalige und Förderer Futterkamp und einen dicken Einkaufsgutschein gab, fasste Claus-Peter Boyens noch einmal die Stimmung bei der Veranstaltung am 7. Mai zusammen. Der Leiter des Lehr- und Versuchszentrums (LVZ) sagte. „Es war eine tolle Grundatmosphäre. Das Wetter hat gepasst, die Verpflegung war prima, alle hatten Spaß.“ Er dankte der Freiwilligen Feuerwehr und allen, die den Tag des offenen Hofes auf die Beine gestellt haben, den lokalen Partnern und REWE. Was sich nach viel Unterhaltung anhört, hat einen wichtigen Hintergrund. Die Kammer sieht sich unter anderem auch als Vermittler zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern. So konnten die gut 15.000 Besucher im LVZ hinter die Kulissen und in die Ställe sehen, Feldfahrten unternehmen und sich zahlreiche Vorführungen etwa in der Reithalle ansehen. Kurzum, sie bekamen zahlreiche Einblicke in einen modernen landwirtschaftlichen Betrieb.
Das globale Wachstum der Agrarproduktion kühlt sich ab, Produktivitätsfortschritte werden in Zukunft ausschlaggebender als Flächenausweitungen, berichten die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in ihrem Zehn-Jahres-Ausblick. Große regionale Wachstumsunterschiede kündigen sich in der Fleischproduktion an. Die Organisationen warnen vor Protektionismus, Exportverbote gefährden Ernährungssicherheit, heißt es.
Geopolitische Spannungen, ungünstige Klimatrends, Tier- und Pflanzenkrankheiten, hohe Energiepreise sowie eine größere Preisvolatilität bei Betriebsmitteln: Die künftige Entwicklung des weltweiten Agrarsektors wird geprägt sein durch anhaltende Risiken und Unsicherheiten. Davon gehen die (OECD) und die FAO in ihrem „Agrarausblick 2023 bis 2032“ aus, der jetzt in Rom vorgestellt wurde. Nach der Vorhersage der beiden Organisationen wird sich das globale Wachstum im Agrarsektor abschwächen. Haupttreiber für die Produktionszunahmen bleiben Fortschritte bei der Produktivität. Zentral für die globale Ernährungssicherheit sei weiterhin ein regelbasierter und freier Welthandel, betonen OECD und FAO in dem Zusammenhang. Vor protektionistischen Markteingriffen wie Exportverboten wird dagegen ausdrücklich gewarnt. Die damit verbundenen Preissteigerungen und Angebotseinschränkungen würden die Ernährungssicherheit vor allem in wirtschaftlich schwachen Weltregionen gefährden.
Nahrungsmittelkonsum wächst langsamer
Laut Bericht wird der globale Nahrungsmittelkonsum gemessen in Kilokalorien im kommenden Jahrzehnt jährlich im Mittel um 1,3 % steigen. Die prognostizierte Wachstumsrate falle damit etwas geringer aus als in vorangegangenen Jahren. Grund seien eine verlangsamte Zunahme der Weltbevölkerung und des Pro-Kopf-Einkommens. Die gesamte Produktion von Pflanzen,- Tier- und Fischereierzeugnissen dürfte den beiden Institutionen zufolge bis 2032 um durchschnittlich 1,1 % pro Jahr zunehmen. Dies sei zwar nur etwa halb so viel wie im Jahrzehnt bis 2015, deute jedoch darauf hin, dass der Anteil der Agrarprodukte gestiegen sei, die als Nahrungsmittel verwendet würden.
Nicht mehr so entscheidend für das globale Wachstum der pflanzlichen Erzeugung wird laut dem OECD-FAO-Agrarausblick die Gewinnung neuer Agrarflächen sein. Lediglich 15 % des Produktionswachstums werden nach ihrer Prognose noch auf Flächenausweitungen basieren, dagegen 79 % auf Ertragssteigerungen und 6 % auf Anbauintensivierungen. Auch das Wachstum in der Tierproduktion entstehe in erster Linie durch Produktivitätsfortschritte, und zwar eine effizientere Fütterung und ein besseres Herdenmanagement. Bei den Wachstumsraten gebe es jedoch starke regionale Unterschiede, so die OECD und FAO. Für Länder der unteren und mittleren Einkommensgruppe prognostizieren die Experten noch eine starke Ausweitung und Intensivierung der Tierproduktion sowie der Futtermittelnachfrage. In Ländern der hohen sowie der oberen-mittleren Einkommensklasse wie beispielsweise China sei dies aber nicht mehr zu erwarten.
Biokraftstoffnachfrage wird global weiter steigen
Wie weiter aus dem Bericht hervorgeht, wird die Nachfrage nach Biokraftstoffen der ersten Generation im kommenden Jahrzehnt trotz insgesamt sinkender Kraftstoffverbräuche und Verlagerungen auf andere Rohstoffe weltweit insgesamt noch langsam steigen. Für die EU-27 wird hier allerdings mit einem rückläufigen Bedarf gerechnet. Die Treibhausgasemissionen aus dem Agrarbereich werden den Projektionen zufolge in den nächsten zehn Jahren insgesamt noch um 7,6 % zunehmen. Dies lasse gemessen am wirtschaftlichen Gesamtwachstum des Sektors von 12,8 % allerdings auf eine abnehmende CO2-Intensität der Agrarproduktion schließen, stellten ORCD und FAO fest. Zur Einhaltung der Pariser Klimaziele müssten angepasste und klimaneutrale Produktionsweisen jedoch noch breiter eingesetzt werden, mahnen die beide Organisationen. age
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat ihre Prognose für die weltweite Getreideproduktion im Vermarktungsjahr 2023/24 angehoben und rechnet nun mit einer neuen Rekordmenge. Prognostiziert wird ein Getreideaufkommen einschließlich Reis von 2,819 Mrd. t; im Vergleich zum Vorjahresniveau wäre das ein Plus von 1,1 %. FAO-Experten erläutern in ihrem aktuellen Marktbericht, dass die höhere Prognose fast ausschließlich die besseren Aussichten für die weltweite Weizenproduktion zeigt, die jetzt auf 783,3 Mio. t geschätzt wird. Allerdings würde das weltweite Weizenaufkommen damit noch um 2,3 % unter der Menge des Vorjahres liegen. Für die weltweite Grobgetreideproduktion prognostizieren die Marktexperten in Rom einen Anstieg um 2,9 % auf 1,512 Mrd. t; die globale Reiserzeugung soll im Wirtschaftsjahr 2023/24 um 1,2 % um 523,7 Mio. t zulegen.
Die weltweite Getreideverwertung in der kommenden Saison wird bei 2,805 Mrd. t gesehen, mit einer verstärkten Verwendung von Grobgetreide, insbesondere von Mais als Tierfutter. Die weltweiten Getreidebestände sollen sich zum Ende der Saison 2023/24 auf 878 Mio. t belaufen; dies wäre gegenüber der vorherigen Saison ein Zuwachs von 2,3 %. Diese Zahlen deuten laut FAO auf komfortable Versorgungsaussichten in der neuen Kampagne hin. age
Die Gewinn- und Verlustrechnung eines Betriebes stellt die Aufwendungen und Erträge eines Betriebes gegenüber. Durch eine Verbesserung des Verhältnisses von Ausgaben zu Einnahmen verbessert sich der unternehmerische Erfolg des Unternehmens. Eine Konzentration auf die reine Reduktion der Kostenseite darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass aus dieser Gegenüberstellung nicht hervorgeht, welcher Gewinn dem Unternehmen vielleicht entgangen ist. Welchen Liter Milch habe ich nicht gemolken, oder welches Kalb habe ich nicht verkauft? Dies ist nicht nur eine theoretische Frage.
Lahme Kühe sind in der Milchviehhaltung eines der bedeutendsten Tierwohlprobleme und stellen gleichzeitig einen häufig unterschätzten betriebswirtschaftlichen Schaden für den Betrieb dar. Wie viele Kühe im Durchschnitt der Betriebe lahm sind, konnte 2020 im Rahmen der bundesweit durchgeführten PraeRi-Studie repräsentativ erhoben werden. In der Region Norddeutschland waren durchschnittlich 22,8 % der Kühe mittel- bis hochgradig lahm. Die Werte für die Region Ost lagen mit 39,4 % deutlich darüber, während in der Region Süd 22,7 % der Kühe eindeutig lahm waren.
Gleichzeitig gab es große Abweichungen zwischen der Selbstwahrnehmung von Milchhaltern in Bezug auf den Anteil lahmer Kühe in der eigenen Herde und den tatsächlichen gemessenen Werten. Während sich in der Region Nord die Hälfte der Tierhalter weniger als 42 % der lahmen Kühe in ihrer Herde bewusst waren, überschätzten einige Tierhalter den Anteil um das Drei- bis Fünffache.
Wie groß ist der ökonomische Verlust?
Die Auswertung des Rinder-Reportes Schleswig-Holstein liefert die Ausgaben der schleswig-holsteinischen Milchviehbetriebe für Tierarzt, Medikamente und Klauenpflege unabhängig davon, ob die Ausgaben für Behandlungen oder Prophylaxemaßnahmen aufgewendet wurden. Auffällig ist, dass die Ausgaben über alle Auswertungen bei unterschiedlichen Milchleistungs- und Größenklassen der Betriebe relativ ähnlich sind und im Durchschnitt der Betriebe bei 1,66 ct/kg ECM liegen. Betrachtet man die Einzelergebnisse der Betriebe, liegt die Spannweite der Betriebe zwischen 0,53 und 3,45 ct/ kg ECM beziehungsweise 52,81 bis 304,80 €/Kuh (Abbildung 1).
Wie groß der betriebswirtschaftliche Schaden einer mangelhaften Klauengesundheit ist, hängt von dem Anteil lahmer Kühe ab und muss einzelbetrieblich betrachtet werden. In Abbildung 2 sind drei mögliche Szenarien gegenübergestellt, die verdeutlichen, wie hoch der betriebswirtschaftliche Schaden einer durchschnittlichen Milchviehherde in Schleswig-Holstein etwa aussehen würde und welches Potenzial eine Reduktion der Lahmheiten auf ein geringeres Niveau zur Folge hätte.
Für eine Verbesserung der Klauengesundheit muss in betriebsindividuelle Verbesserungsmaßnahmen investiert werden, sodass die in der Abbildung gezeigten Einsparpotenziale von 141 beziehungsweise 217 € pro Kuh und Jahr nicht direkt zu generieren sind. Jede Investition, die zu einer Reduktion von Lahmheiten auf dem Betrieb führt, lohnt sich aber in jedem Fall, da bei einem gleichbleibenden Anteil lahmer Kühe der Kosten in Form von entgangenem Gewinn ohnehin entstehen würden.
Abgangsgrund Klauen
Tiere, die den Betrieb aufgrund von Erkrankungen an den Klauen- und Gliedmaßen verlassen, machen in Schleswig-Holstein rund 11 % der Abgänge aus (Jahresbericht LKV SH, 2022). Dabei ist nicht zu unterscheiden, ob es sich dabei um eine bewusste Selektionsentscheidung zur Verbesserung der gesamtbetrieblichen Situation handelt oder um einen Zwangsabgang aufgrund schlechter Heilungsaussichten.
Die konsequente Selektion von Kühen mit unzureichender Klauengesundheit unter der Einbeziehung züchterischer Einzeltierinformationen kann zur langfristigen Reduktion von Lahmheiten im Betrieb beitragen, wenn auch die produktionstechnischen Voraussetzungen dafür gegeben sind oder bei Bedarf parallel angepasst werden. In diesem Falle wäre ein erhöhter Anteil der Abgänge aufgrund von Klauenerkrankungen zeitweise zu tolerieren.
Moderne Sensortechnik unterstützt bei der täglichen Tierkontrolle. Verminderte Wiederkautätigkeiten und Bewegung werden direkt erkannt und können auftretende Lahmheiten und Gesundheitsprobleme frühzeitig anzeigen.
Was bei der Betrachtung der Abgangsgründe ebenfalls nicht ausreichend beantwortet werden kann, ist die Frage, wie vielen der Abgänge aufgrund von Fruchtbarkeits- und Stoffwechselerkrankungen ursächlich eine Lahmheit zugrunde liegt. Häufen sich die Zwangsabgänge im ersten Drittel der Laktation aufgrund von Stoffwechselproblemen, sollten nicht nur das Frischabkalbemanagement und die Fütterung hinterfragt werden, sondern auch, ob die vorgelegte Ration für alle Kühe auch erreichbar ist, weil die Tiere gerne laufen mögen.
Betriebe mit automatischem Melksystem sind in besonderer Weise auf eine gut laufende Herde angewiesen, eine unzureichende Klauengesundheit spiegelt sich sehr schnell in den Besuchszahlen am Roboter und der Anzahl nachzutreibender Kühe wieder. Diese verursachen direkten Arbeitsaufwand durch vermehrtes Nachtreiben und machen den Landwirt direkt auf das Problem aufmerksam.
Besonders Abgänge in der Frühlaktation und Färsenabgänge sind wirtschaftlich von besonderer Bedeutung, da sie den größten Verlust darstellen. Bei den Färsen lohnt sich in jedem Fall der Blick auf die Klauengesundheit, denn lahmfreie Färsen sind in der Lage, ihr volles Leistungspotenzial auszuschöpfen und gesund in die erste Laktation zu starten, weil sie sich gut im Stall bewegen und alle Ressourcen gut erreichen können, sowie potenzielle Auseinandersetzungen mit Altkühen gut bewältigen können. Eine Klauenpflege der Färsen vor der ersten Abkalbung ist daher die günstigere Alternative, als Abgänge in der ersten Laktation zu riskieren.
Wo bleibt das Geld liegen?
Lahmheiten und damit Einschränkungen der Mobilität der Kühe führen zwangsläufig zu einer Verhaltensänderung der Kühe. Um Schmerzen zu vermeiden, reduzieren die Tiere ihre Bewegung im Stall auf ein Minimum. Dabei werden Prioritäten gesetzt, um unnötige Wegstrecken zu vermeiden oder Rangkämpfen aus dem Weg zu gehen. Dies betrifft die Funktionsbereiche Liegen und Fressen gleichermaßen, aber auch bei längeren Strecken zur Wasserversorgung zum Beispiel auf der Weide führt dieses Verhalten zu einer Reduktion der Futter- und auch Wasseraufnahme. Für die Kuh bedeutet dies Stress, der nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, aber zu einer dauerhaft erhöhten Alarmbereitschaft der Kuh führt, da sie in ihren Flucht- und Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt ist.
Ist die Lahmheit so schwerwiegend, dass daraus Probleme beim Aufstehen oder Abliegen der Kühe entstehen, verringern sich die Liege- und Wiederkauzeiten, was durch längere Standzeiten zu einer weiteren Belastung der ohnehin schon schmerzhaften Gliedmaßen führt. Ein Rückgang der Milchleistung und der Verlust von Körperkondition sind die ersten direkten Folgen. Der Rückgang der Milchleistung ist damit auch der erste messbare ökonomische Einfluss.
Bestehen die Probleme über einen längeren Zeitraum, ist ein Einfluss auf die Fruchtbarkeit unvermeidbar. Ein vermindertes Brunstverhalten und eine damit schlechtere Bestimmung des optimalen Besamungszeitpunktes führen zu einer Verschlechterung des Besamungserfolges. Fruchtbarkeitsprobleme treten auf und werden der Kuh angelastet, beruhen aber auf einem schlechten Management der Klauengesundheit.
Im schlimmsten Fall führt dies in Summe zu einem vorzeitigen Abgang der Kuh. Die daraus resultierende Verkürzung der Nutzungsdauer und vermehrte Remontierungsrate nehmen ebenfalls Einfluss auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis. Da lahme Tiere nicht als transportfähig gelten, kommt es in schweren Fällen zum Totalausfall, und der entgangene Schlachterlös stellt einen weiteren betriebswirtschaftlichen Schaden dar.
Zusätzlich zu dem entgangenen Nutzen entstehen durch die Lahmheit Kosten für vermehrten Klauenpflegeaufwand oder in schwerwiegenderen Fällen durch den Tierarzt, durch Medikamenteneinsatz und Wartezeiten. Hinzu kommt dann noch der vermehrte Arbeitsaufwand, der nicht nur durch die ungeplant notwendige Behandlung von Tieren entsteht.
Fazit
Lahme Kühe sind ein Tierwohlproblem in der Milchviehhaltung, welches sich über ein Scoring-System gut reproduzierbar messen lässt. Die Reduzierung von Lahmheiten ist häufig ein nicht erkanntes Potenzial, da der entgangene Gewinn nicht direkt sichtbar ist. Dabei fällt der betriebswirtschaftliche Schaden in Abhängigkeit der einzelbetrieblichen Situation sehr unterschiedlich aus. Um Betriebsblindheit im eigenen Betrieb zu vermeiden, ist eine regelmäßige Beurteilung der eigenen Klauengesundheit und des Laufverhaltens der Kühe unumgänglich. Eine betrieblich angepasste Klauenpflege bereits bei den Färsen ist auch betriebswirtschaftlich eine sinnvolle Investition in Tierwohl und Ökonomie.
Ende Mai/Anfang Juni überragt er die Getreidebestände: der Ackerfuchsschwanz. Hatte man die Notbremse gezogen und die Befallsnester rechtzeitig abgemulcht, so ist nun kein neuer Samen ausgefallen. Geschah dies aber nicht, landen nun, je nach Besatz, Hunderte bis Tausende von neuen Ackerfuchsschwanzsamen auf dem Boden. Wie geht man damit um, wie kann man den Sameneintrag in den Boden verhindern beziehungsweise minimieren?
Eine Schlüsselstellung im Samenmanagement nimmt die Stoppelbearbeitung ein. Die Art der Bodenbearbeitung entscheidet darüber, ob ausgefallener Ackerfuchsschwanzsamen keimt oder für Jahre den Samenvorrat im Boden anreichert.
Der essenzielle Punkt dabei ist die Keimruhe der Samen. Frisch ausgefallene Ackerfuchsschwanzsamen müssen nachreifen, ehe sie keimen. Ackerfuchsschwanz besitzt dabei eine primäre und eine sekundäre Keimruhe (siehe Tabelle). Die primäre Keimruhe kann nach Literaturangaben von null bis acht Wochen dauern. Praktisch kommen null Wochen aber kaum zum Tragen. Ursächlich dafür sind neben der genetischen Prägung zusätzlich die herrschenden Temperaturen während des Zeitraumes der Samenreife des Ackerfuchsschwanzes. Kurz gesagt: Je wärmer und trockener es in dieser Phase ist, desto kürzer ist die primäre Keimruhe.
Die Bestimmung der primären Keimruhe wird umso schwieriger, je bestockter die Ackerfuchsschwanzpflanzen sind. Zieht sich die Bestockungsphase über einen längeren Zeitraum hin, haben die jeweiligen Triebe je nach Witterungseinfluss eine unterschiedlich lange Keimruhe.
Durch Dunkelheit gelangen frisch ausgefallene Ackerfuchsschwanzsamen in die sekundäre Keimruhe. Das bedeutet, dass diese Samen im aktuellen Herbst nicht mehr keimfähig sind und die Samenbank im Boden aufgefüllt wird. Eine in den Boden eingreifende beziehungsweise mischende Bodenbearbeitung erzielt diesen unerwünschten Effekt. Je tiefer Samen vergraben werden, desto länger ist die sekundäre Keimruhe. Ursachen sind die dort herrschenden gleichmäßigeren Temperatur- und Feuchteverhältnisse und ein höherer CO2-Gehalt in Verbindung mit weniger O2 in der Bodenluft.
Handlungsempfehlungen gegen Ackerfuchsschwanz
Im Folgenden werden verschiedenen Handlungsempfehlungen basierend auf der Biologie des Ackerfuchsschwanzes gegeben:
Situation 1: Ackerfuchsschwanz-Ähren sind flächig sichtbar, viele Ähren bedeuten viele Samen. ➔ Ziel: Keimung der Samen
Dr. Stephen Moss, der englische Herbizidexperte, bezeichnete die standardmäßige Stoppelbearbeitung als „waste of time“ (Zeitverschwendung). Mit Kenntnis der Biologie des Ackerfuchsschwanzes wird schnell klar, warum. Die gängigen Geräte, wie Kurzscheibenegge und Grubber arbeiten in einer Tiefe, die zwangsläufig zu einer Bodenbedeckung des ausgefallenen Ackerfuchsschwanzsamens führt. Bodenbedeckung bedeutet Dunkelheit, somit keine Keimung aufgrund der sekundären Keimruhe und in dessen Folge Anreicherung des Bodensamenvorrates.
Einen Anhaltspunkt liefert ein selbst durchgeführter Keimtest. Dafür Ackerfuchsschwanzsamen sammeln, aussäen und angießen. Wichtig ist, dass die Samen nicht mit Boden bedeckt werden.
Dagegen sorgt der Einsatz eines flach arbeitenden Gerätes (Striegel) für den erforderlichen Lichtreiz, sodass bei ausreichender Bodenfeuchtigkeit die Keimung oberflächennaher Ackerfuchsschwanzsamen erfolgen kann. Ist kein Striegel vorhanden, darf das alternative Bodenbearbeitungsgerät nur an der Oberfläche kratzen. Im Zweifel ist es besser nichts zu machen als zu tief zu bearbeiten und eine sekundäre Keimruhe auszulösen. Bei kurzer primärer Keimruhe und Niederschlägen zwischen den Striegelgängen (Feuchtigkeit ist zwingend notwendig für die Keimung) wird der Erfolg innerhalb von zirka drei bis fünf Wochen sichtbar. Eine lange primäre Keimruhe verschiebt diesen Prozess zeitlich nach hinten und somit auch die nachfolgende Grundbodenbearbeitung und Aussaat. Wird aber mit einem tiefen Bearbeitungsgang Samen vorher vergraben, ist die Chance auf Keimung vertan und der Samenvorrat im Boden weiter angereichert.
Das Thema Strohverteilung kommt zusätzlich erschwerend dazu. Strohschwaden sind ein enormes Problem, und die Gefahr steigt mit zunehmender Schneidwerkbreite. Im Zweifel muss das Stroh abgefahren werden, da unter einer Strohmatte Ackerfuchsschwanz kaum beziehungsweise stark verzögert keimt.
Situation 2: Befallsnester wurden rechtzeitig gemulcht, die restliche Fläche ist ackerfuchsschwanzfrei, aber es ist hinreichend Samenpotenzial aus den Vorjahren im Boden vorhanden. ➔ Ziel: Bodensamenvorrat abbauen
Da kein Ackerfuchsschwanzsamen auf der Bodenoberfläche liegt, braucht der Striegel nicht zum Einsatz zu kommen. Der erste Bearbeitungsgang dient der Stroheinmischung, um die Strohrotte zu fördern. Des Weiteren sollten die sich im Boden befindlichen Ackerfuchsschwanzsamen aus den Vorjahren aus der sekundären Keimruhe zum Leben erweckt werden. Durch Lichtreiz und Feuchtigkeit (kurze Niederschläge) wird die Keimung dieser Samen angeregt.
Hier wurde ein Befallsstreifen vor dem Aussamen gemulcht. Striegeln ist dann fehl am Platz, stattdessen müssen Ackerfuchsschwanzsamen aus dem Boden zum Keimen gebracht werden.
Die Wahl des Bearbeitungsgerätes und die Bearbeitungstiefe hängen auch davon ab, wo sich der Großteil der Samen befindet. Die klassische Kurzscheibenegge ist besonders gut geeignet für Samenpotenzial in den oberen 5 cm Boden. Ein mehrmaliger Einsatz bietet jeweils neuen Lichtreiz und damit die Chance auf neue Auflaufwellen. So besteht die Möglichkeit, die Ackerfuchsschwanz-Samenbank im Boden zu reduzieren. Aber auch hier benötigt man Zeit. Je höher die Samenlast im Boden ist, umso intensiver und langwieriger ist dieser Prozess.
Fazit
Je nachdem ob ein aktueller Ackerfuchsschwanz-Besatz auf den Flächen vorhanden ist, muss die Stoppelbearbeitung gestaltet werden. Samenausfall bedeutet flache Bearbeitung, kein aktueller Samenausfallerfordert dagegen, durch tiefere Bearbeitung Bodensamenvorrat zu reduzieren. Eines haben beide Maßnahmen gemeinsam: Sie benötigen Zeit, Geduld und das passende Wetter und Werkzeug.
Dieses Potenzial an neuen Ackerfuchsschwanzsamen sollte nicht in den Boden gebracht werden. Das erhöht den Samenvorrat auf viele Jahre.
Auf den Punkt gebracht
Die flache Bodenbearbeitung mit einem Striegel hat zum Ziel, aktuell ausgefallene Samen zum Keimen zu bringen, damit diese nicht in eine sekundäre Keimruhe fallen und den Bodensamenvorrat anreichern. Dafür müssen die Stoppeln bei Ackerfuchsschwanz-Besatz lange flach bearbeitet liegen bleiben.
Dagegen dient die tiefere Stoppelbearbeitung zur Stroheinmischung und vor allem die Scheinbestellung zur Ausdünnung des Bodensamenvorrats. Somit befindet man sich in einem gewissen Zielkonflikt.