In den vergangenen Jahren blieben, bis auf wenige Ausnahmen, größere Knospenschäden durch den Rapsglanzkäfer (RGK) aus, da oft die Überwinterungs- und Zuflugsbedingungen für ihn nicht optimal waren. In diesem Winter scheinen die Bedingungen in den Winterquartieren auf den ersten Blick deutlich besser, und somit bleibt abzuwarten, ob sich dies auch in einem stärkeren Zuflug äußert.
Der Rapsglanzkäfer wird ab 8 °C in seinem Winterquartier aktiv und verlässt sie bei Temperaturen ab zirka 12 °C. Im Gegensatz zu den Männchen, die sofort geschlechtsreif sind, führen die Weibchen erst noch einen notwendigen Reifungsfraß an Frühlingsblumen durch. Ab Temperaturen von zirka 15 °C beginnt dann die Besiedlung der Rapsfelder. Sicherlich wünschenswert wäre eine einmalige Zuflugsphase, denn dies würde eine mögliche Bekämpfung für die Praxis erleichtern, aber die Realität ist häufig eine andere. Wechselhafte Witterung mit kühlen Temperaturabschnitten oder starken Winden verlängert oft den Zeitraum eines möglichen Zuflugs und erschwert damit auch die Wahl des optimalen Behandlungstermins. Das Auszählen der Käfer pro Pflanze, auch in der Fläche und nicht nur am Vorgewende, entscheidet dann über die Notwendigkeit einer Maßnahme. Also heißt es, Bekämpfungsschwellen zu ermitteln, den Zustand des Rapses einzuschätzen und vor allem die Folgewitterung in die Entscheidung mit einzubeziehen.
Der Rapsglanzkäfer fällt optisch sehr ins Auge, sodass er in der Wahrnehmung häufig überbewertet wird. Das Entwicklungsstadium der Knospe spielt eine weitere wichtige Rolle für die Beurteilung des möglichen Schadens. Das eigentliche Ziel des Käfers ist der Pollen. Somit ist der Schaden umso größer, je kleiner die Knospen zu dem Zeitpunkt sind. Sind hingegen die Knospen geöffnet, kann der Käfer sich frei am Blütenpollen bedienen, und die Schadwirkung ist gering.
Ist nach dem Zuflug der Käfer eine Ostwetterlage mit kaltem Wind vorherrschend, wandern diese oft in die tiefer gelegenen Seitenknospen ab, wo es geschützter und somit wärmer ist. Dort können sie dann unbemerkt Schadpotenzial entwickeln. Unter diesen Bedingungen sollten auch die Seitenknospen in die Kontrolle mit einbezogen werden. Ein solcher Fraßschaden wird immer dann besonders zum Problem, wenn der Raps aufgrund der Witterung oder anderer Stressfaktoren in seiner Entwicklung förmlich stehen bleibt.
Beim Rapsglanzkäfer hat die metabolische Resistenz gegen Pyrethroide in den vergangenen Jahren weiterhin zugenommen. Zusätzlich muss man auch von einer Resistenz gegen den Wirkstoff Acetamiprid (Mospilan SG, Danjiri) ausgehen.
Nützlinge schonen
Nützliche Insekten tragen ebenfalls zur Bekämpfung von Rapsschädlingen bei. Bodenräuber wie räuberische Laufkäfer, Kurzflügler und Spinnen ernähren sich von zur Verpuppung abwandernden Larven. In der Blüte sind Schlupfwespenarten (Tersilochus ssp., Phradis ssp.) aktiv, die die Larven des Rapsglanzkäfers besiedeln und dort ihre Eier ablegen. Somit beeinflusst jeder Insektizideinsatz nicht nur das eigentliche Zielobjekt. Bei der geringen Anzahl von verfügbaren Wirkstoffen/Produkten kann man aktuell nicht mehr wirklich von einer Bekämpfungsstrategie sprechen.
Erfolgt noch bekämpfungsrelevanter Zuflug der Stängelschädlinge und treten gleichzeitig Rapsglanzkäfer in bekämpfungswürdigem Umfang auf, sollte Trebon 30 EC (B2; Pyrethroid Typ I) zum Einsatz kommen. Mavrik Vita/Evure (B4; auch Typ I) haben gegen die Stängelschädlinge keine Zulassung. Hier liegt der Fokus damit ganz klar auf der Rapsglanzkäferbekämpfung. Die Produkte Mospilan SG und Danjiri (B4; Neonicotinoid) als Möglichkeit zum Wirkstoffwechsel dürfen nur bis ES 59 (erste Blütenblätter im Bestand sichtbar, Blüten noch geschlossen) zum Einsatz kommen. Der Wirkungsgrad dieser Produkte ist allerdings schlechter, vor allem dann, wenn – wie so häufig im April – die Temperaturen plötzlich in den einstelligen Bereich absinken.
Tipps
1. Grundvoraussetzung ist die Ermittlung der Bekämpfungsschwelle durch Auszählen der Käfer auf der Pflanze. Eine Vielzahl von schwarzen Käfern erzeugt oft Irritationen und suggeriert sofort nötiges Handeln. Bei genauer Auszählung relativiert sich häufig der Befall. In Knicknähe ist der Besatz oft deutlich stärker als im Schlag. Eventuell reicht dann auch eine Randbehandlung.
2. In die Wahl des Behandlungszeitpunkts ist die anschließende Folgewitterung einzubeziehen. Der Spritzzeitpunkt entscheidet besonders bei den Pyrethroiden über Erfolg oder Misserfolg. Hier gilt es, die Nerven zu bewahren. Der Zuflug muss erst zugelassen werden, um die direkte Kontaktwirkung der Insektizide zu nutzen. Wenn zum Beispiel drei Tage warmes Wetter angekündigt sind und danach kühle Witterung einsetzt, ist die Spritzung zum Ende des dritten Tages zu terminieren. Die nachfolgenden niedrigeren Temperaturen sorgen oft dafür, dass kein neuer Zuflug von Käfern in den Bestand erfolgt. Hinzu kommt, dass niedrigere Temperaturen den Abbau der Pyrethroide auf der Pflanze verlangsamen und so die Wirkungsdauer verlängern.
Fazit
Da ein Wirkstoffwechsel kaum noch möglich ist, verschärft sich die Resistenzsituation bei den Pyrethroiden immer mehr. Je nach Auftreten sind auch weitere Schädlinge davon betroffen. Ein Pyrethroideinsatz gegen den Rapsglanzkäfer betrifft einerseits auch spät zufliegende Kohltriebrüssler und andererseits eventuell schon vorhandene Kohlschotenrüssler. Zusätzlich befinden sich ganzjährig Rapserdflöhe in den Rapsbeständen. Auch diese Tiere sind dann alle als Nebeneffekt von der eigentlichen Maßnahme betroffen. Das fördert aufgrund der Selektion auch deren Resistenzen gegenüber den Insektiziden.
Bekämpfungsschwelle
Die Bekämpfungsschwelle des Rapsglanzkäfers richtet sich nach dem Entwicklungsstand des Rapses. Je kleiner die Knospe, desto größer der Schaden. Vorschädigungen des Rapses sollten in die Beurteilung mit einfließen.
• Ermittlung der Bekämpfungsschwelle durch Ausklopfen des Haupttriebes (ab Knospenbildung bis Blühbeginn)
• Behandlung bei mehr als zehn Käfern pro Haupttrieb (in schwachen Beständen mehr als fünf Käfer pro Haupttrieb)
Bienenschutz
• B1: kein Einsatz in blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen (das gilt auch für blühende Unkräuter)
• B2: In blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen ist der Einsatz nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr erlaubt.
• Bei Kombination mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern kommt es zur Veränderung der Bienengefährlichkeit (B2 oder B1).
• Nach guter fachlicher Praxis sollte die Kombination zweier B4-Insektizide unterbleiben, da diese in puncto Bienengefährlichkeit als B1 betrachtet werden.
• NN410 bedeutet, dass zum Schutz von Bestäuberinsekten ein Einsatz von B4-Insektiziden in den Abendstunden erfolgen sollte, die Anwendung ist die ganze Nacht möglich.
Laut Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung dürfen in Naturschutzgebieten keine Insektizide (B1, B2, NN410) ausgebracht werden.




