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Käse trifft Wein am Kieler Bootshafen

Knapp 15.000 Besucher zählten die Veranstalter Kiel ­Marketing Mitte Juli bei Käse trifft Wein am Kieler ­Bootshafen. Bereits im 15. Jahr trafen ­erlesene ­Weine auf die vielfältigen ­Spezialitäten der KäseStraße ­Schleswig-Holstein.

Begleitet von einem bunten Musik-Programm genossen die Gäste in verschiedensten Kombinationen die Auswahl von Schaf-, Ziegen- und Kuhmilchkäse mit Rot- und Weißwein, Rosé und Sekt.

Alex Stauffer stellte bei den von Heiko Niehaus (Kiel Marketing) organisierten Käse-Wein-Verkostungen den passenden Tropfen zu den von Käsesommelière Petra Schweim ausgewählten Käsesorten vor. John Langley moderierte die Verkostungen in gewohnt unterhaltsamer Manier (v.li.). Foto: Sandra van Hoorn

Umfangreiches Hintergrundwissen lieferte Käsesommelière Petra Schweim bei den Käse-Wein-Verkostungen auf dem zentralen Ponton. Zu jeder der ausgewählten Käsesorten stellte jeweils ein Winzer persönlich seine Weinempfehlung vor und gab dabei einen spannenden Einblick in die Herstellung der unterschiedlichsten Sorten und den Anbau der Trauben. Alex Stauffer bewirtschaftet in seinem Familienbetrieb 18 ha in Rheinhessen. Das Weingut ist bekannt für elegante, fruchtige Weine. „Die Klimaerwärmung führt dazu, dass die Weine durch mehr Zuckereinlagerung schwerer werden“, beschreibt der Winzer die Herausforderungen im Anbau.

Drei Generationen für Ziegenmilchspezialitäten: Cornelia Helbig, Cindy Jahnke (Vorsitzende der KäseStraße) und Mandy Jahnke (v. li.) boten erfrischendes Ziegenmilcheis und überbackene Ziegentaler an. Foto: Sandra van Hoorn

Zum Wein gab es an dem windigen Sommerwochenende auch reichlich Zeit für Hofgeschichten. Am Stand von Jahnkes Ziegenkäse waren gleich drei Generationen im Einsatz. Cornelia Helbig war als geborene Sörup damals der Grund dafür, dass Tochter Cindy sich vor mehr 20 Jahren aus Sachsen aufmachte, um in Schleswig-Holstein das namensgebende Dorf zu besuchen. Kaum in Sörup angekommen, richtete dann Amor seinen Pfeil auf die junge Außenhandelskauffrau und Landwirt Wolfgang Jahnke. Mit der kreativen und tatkräftigen Unternehmerin Cindy Jahnke zogen bald auch Ziegen in Sörup ein. Auch Tochter und Feuerwehrfrau Mandy Jahnke hilft in ihrer Freizeit mit bei der Vermarktung von Ziegenkäse, -eis und ­-butter.

Thomas Rickes hatte stets die passende Weinempfehlung zu den verschiedenen Sorten aus der Nordseekäserei in Sarzbüttel. Botschafterinnen Annemarie Rohde, Silke Staben und Anke Mehrens informierten mit der Holsteiner Brotzeit auch über Produkte mit geschützter geografischer Angabe wie den Holsteiner Katenschinken ggA (v. li.). Foto: Sandra van Hoorn

Am Sonntagabend freuten sich Käser und Winzer über die gelungene Veranstaltung und auf das erneute „Familientreffen“ am Kieler Bootshafen im nächsten Jahr.

Alte Gebäude mit hohem Potenzial

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Kleine Katen, Reetdach- und Geesthöfe, die teils Jahrhunderte überdauert haben, prägen noch heute die Landschaft und Ortskerne im Kreis Steinburg. Um die historische Höfelandschaft zu erhalten und wieder mit neuem Leben zu füllen, unterstützt die Landesregierung deren Instandsetzung im Rahmen des Projekts „Steinburgs Höfe“.

Der Minister für ländliche Räume, Werner Schwarz (CDU), überreichte zum Auftakt einen Förderbescheid für die Wiederherstellung des seit einigen Jahren leerstehenden Gutshauses Drage in der gleichnamigen Gemeinde nördlich von Itzehoe. Das Land unterstützt das Projekt mit 100.000 € aus Mitteln der gemeinsam mit dem Bund finanzierten „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL). Die Gesamtkosten betragen rund 1,8 Mio. €.

Raum im Untergeschoss des Gutshauses Drage

Das Gutshaus Drage könne so als Wahrzeichen erhalten werden und einen Beitrag zur Stärkung der sozialen Dorfstruktur leisten, so der Minister. So sind später im Park und im angrenzenden Wirtschaftsgebäude Veranstaltungen wie standesamtliche Trauungen oder Weihnachtsmärkte angedacht.

Das Gutshaus Drage ist eines von elf Projekten aus der ersten Runde des Interessenbekundungsverfahrens des Modellprojektes. Damit werden Gebäude im Kreis Steinburg unterstützt, die denkmalgeschützt oder orts- und landschaftsprägend sind, vor 1945 gebaut wurden und einen landwirtschaftlichen Bezug haben. Das Land stellt hierfür 1 Mio. € aus der GAK bereit. Ein zweites Interessenbekundungsverfahren läuft noch bis zum 31. August. 

Sommerbeet in Rot und Gelb

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Gelb als Blütenfarbe mausert sich in Kombination mit passenden Farbtönen zu einem echten Hingucker. Hoch im Kurs steht derzeit die warme Farbkombination Rot und Gelb. Die hier vorgestellten Pflanzen brillieren auf einem sonnigen Plätzchen von Juni bis in den Oktober hinein.

Manche davon wie Feuersalbei, Sonnenhut oder Brandkraut deuten bereits mit ihrem Namen ein leuchtendes Farbspiel an. Aufzupassen gilt es jedoch bei den verschiedenen Rotnuancen. Kühleres Rot entfaltet in Gemeinschaft mit blauen, violetten oder rosafarbenen Nachbarn eine fast schon geheimnisvolle Stimmung. Warmes Rot hingegen passt gut zu Gelb oder Orange. Diese Kombination setzt sich mit einer unglaublichen Strahlkraft in Szene, ohne dabei ihre Sanftheit und Harmonie zu verlieren. Gräser und Blattschmuckpflanzen sorgen für Ruhepunkte im Beet.

Lampenputzergras ergänzt jedes Staudenbeet und bringt etwas Ruhe ins Farbenspiel. Foto: Karin Stern

Im höhengestaffelten Beet übernehmen hoch wachsende Stauden die Aufgabe der Hintergrundgestaltung. Direkt davor pflanzt man mittelhohe Stauden, während niedrige Pflanzen das Beet zum Rand auslaufen lassen. Werfen wir zunächst einen Blick auf geeignete Hintergrundstauden. Unter den verschiedenen Sorten der Sonnenbraut (Helenium-Hybride) eignet sich ‚Kupferziegel‘ mit einer Höhe von 120 cm hervorragend dafür. Die ziegelrot-orangefarbenen Blüten wirken toll zu allen Nuancen von Gelb.

Als typischer Korbblütler bildet Sonnenbraut zahlreiche Zungenblüten, die strahlenförmig um die erhabene Blütenmitte angeordnet sind.  Foto: Karin Stern

Mehr Strahlkraft legt das feurige Orangerot der Sonnenbraut ‚Baudirektor Linne‘ an den Tag. Sie wächst mit 140 cm noch etwas höher, eignet sich sehr gut für den Schnitt und liebt sonnige, gut nährstoffreiche Böden. Gleich daneben zieht die Stauden-Sonnenblume ‚Triomphe de Gand‘ (Helianthus decapetalus) von August bis Oktober mit hellen, zitronengelben Blüten den Blick auf sich. Die wohl schönste der einfach blühenden Stauden-Sonnenblumen wird manchmal auch als ‚Triumph of Ghent‘ oder ‚Triumph von Gent’ angeboten. Mit 100 bis 150 cm Wuchshöhe, ausgezeichneter Winterhärte, Langlebigkeit und ihrem horstartigen Wuchs ist ‚Triomphe de Gand‘ bestens geeignet für die hintere Reihe des Staudenbeetes. Sie zählt zu den wenigen ausdauernden Sonnenblumen, die keine Ausläufer treiben.

‚Triomphe de Gand‘ ist eine der wenigen Staudensonnenblumen ohne Ausbreitungsdrang. Foto: Karin Stern

Lampenputzergras ‚Compressum‘ (Pennisetum alopecuroides) ist ein schönes Begleitgras für die Hintergrundstauden. Aus dem locker wachsenden Horst mit den schmalen, leicht überhängenden Blättern ragen aufrechte Stiele mit walzenförmigen Blüten. Die robuste Sorte zeigt ein leuchtend gelbes Herbstkleid. Der Austrieb erfolgt erst recht spät im Frühjahr. Der große Auftritt beginnt ab Anfang August mit der Entfaltung der Blütentriebe. Mit 120 cm Höhe ebenfalls perfekt für den Hintergrund geeignet ist Sonnenauge ‚Burning Hearts‘ (Heliopsis helianthoides var. scabra). Die zweifarbigen Blütenblätter zeigen im äußeren Bereich ein Goldgelb, das sich zur Mitte hin in ein warmes Orange-Rot verwandelt. Da Blätter und Blütenstängel durchgängig dunkel gefärbt sind, bietet ‚Burning Hearts‘ Blüten- und Blattschmuck gleichermaßen.

Bis spät in den Herbst hinein blüht der Oktobersonnenhut. Die Blütezeit beginnt bereits im August.  Foto: Karin Stern

Auch für den mittleren Bereich des rot-gelben Staudenbeetes finden sich geeignete Kandidaten mit einer Höhe von 60 bis 100 cm. Oktober-Sonnenhut (Rudbeckia triloba) erfreut mit später und vor allem reicher Blüte von August bis Oktober sowie einem verzweigten, aufrechten Wuchs. Die Staude ist etwas kurzlebig, erhält sich jedoch zuverlässig über die Selbstaussaat. Schon im ersten Standjahr blüht der Oktober-Sonnenhut prächtig. Aufgrund der vielen Blütenstängel bleiben immer ein paar für die Vase übrig. Von Juli bis August verzaubert die Großblütige Taglilie ‚Berlin Red Velvet‘ (Hemerocallis-Hybride) mit großen, samtig-dunkelroten Blüten. Auch wenn sich jede Blüte nur für einen einzigen Tag öffnet, ergibt deren schiere Anzahl eine beachtliche Blütezeit.

Taglilien punkten mit Genügsamkeit. Sie bevorzugen einen nicht zu trockenen Standort. Wer Sorten pflanzt, die sich in ihrer Blütezeit ablösen, kann sich von Mitte Mai bis in den September hinein an den Blüten erfreuen. Tipp: Geeignete Alternativen zu ‚Berlin Red Velvet‘ sind ‚Chicago Apache‘, ‚Crimson Pirate‘ und ‚Hexenritt‘. Das Gefüllte Sonnenauge ‚Asahi‘ (Heliopsis helianthoides var. scabra) überzeugt von Juli bis September mit pomponförmigen, dicht gefüllten, gelben Blüten. Dank des trichterförmigen Wuchses, reicher Verzweigung und großer Blühwilligkeit fügt sich ‚Asahi‘ perfekt in jede Rabatte ein. Beim Stichwort „gelber Dauerblüher“ darf die Gold-Garbe ‚Credo‘ (Achillea-filipendulina-Hybride) nicht unerwähnt bleiben. Die Züchtung Ernst Pagels zeichnet sich durch hohe Standfestigkeit und starken Wuchs aus. Bei zu starker Ausbreitung sticht man einfach die Ränder ab.

Das Japanische Blutgras ‚Red Baron‘ wird teils unter dem Namen ‚Rubra‘ angeboten. Die rote Laubfärbung beeindruckt. Foto: Karin Stern

Für den Beetrand empfiehlt sich das Japanische Blutgras ‚Red Baron‘ (Imperata cylindrica). Die Halme dieses eigenwilligen Grases nehmen im Verlauf der Vegetationsperiode einen intensiven Rotton an. Wichtig sind ein guter Winterschutz und lehmig-sandiger, kalkarmer Boden. ‚Red Baron‘ treibt im Frühjahr spät aus. An zusagenden Standorten vermehrt es sich über Ausläufer. Manche Gärtner kultivieren die Akzent-Pflanze in flachen Schalen, die den Sommer über im Beet stehen und den Winter an einem hellen, kühlen Ort im Haus verbringen.

Das Nadelblättrige Mädchenauge ‚Moonbeam‘ (Coreopsis-verticillata-Hybride) ist eine wunderbare Einfassungspflanze. Die schwefelgelben Blüten kontrastieren schön zum dunkelgrünen Laub. Obendrauf gibt’s die lange Blütezeit von Juni bis September. Im Juli und August verstärkt die kompakte, 50 cm hohe Kleinblütige Taglilie ‚Little Cadet‘ (Hemerocallis-Hybride) das gelbe Blütenmeer im Beetvordergrund.

Neben den goldgelben Blüten wirkt das feine, nadelartige Laub des Mädchenauges sehr zierend. Foto: Karin Stern

Großviehschlachtung: Vion und Danish Crown kooperieren

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Ende dieses Monats wird die Vion Food Group ihren Rinderschlachthof in Bad Bramstedt schließen. Damit die Tiere weiterhin in der Region geschlachtet werden können, hat die Vion Zucht- und Nutzvieh GmbH mit Danish Crown einen Vertrag über die Rinderschlachtungen aus Schleswig-Holstein geschlossen. Wie der niederländisch-deutsche Lebensmittelkonzern am vorigen Donnerstag mitteilte, können ab August wöchentlich bis zu 1.000 Jungbullen, Kühe und Färsen für die Vion Food Group in den Danish Crown-Schlachthöfen Husum und Teterow in Lohn geschlachtet werden. Anschließend werden die Rinderhälften und -viertel von den Zerlegebetrieben der Vion Food Group wieder übernommen.

„Wir freuen uns sehr, den Rinderhaltern in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit dieser Lösung nun auch weiterhin Schlachtmöglichkeiten hier oben im Norden anbieten zu können“, erklärte der Geschäftsführer der Vion Zucht-Nutzvieh GmbH, Dr. Holger Looft.

Danish Crown-Geschäftsführer Ralf Heisterkamp hob hervor, dass „diese Lösung für die Landwirte aus der Region nicht nur eine Geschäftsmöglichkeit, sondern ein Schritt zum Erhalten der Rinderhaltung im Norden Deutschlands ist“. Die Vion hatte Ende Mai angekündigt, aufgrund des rückläufigen Rinderbestandes im Norden Deutschlands und den Überkapazitäten am Schlachthofmarkt ihren Standort Bad Bramstedt zu schließen. age

Fließtext

Zwangsverwaltung: Der Kreml zieht die Schrauben an

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Danone war nach dem russischen Angriff auf die Ukraine einer der wenigen internationalen Konzerne, der in Russland präsent blieb. Nun steht das Unternehmen unter Staatsverwaltung, ebenso der dänische Brauer Carlsberg.Präsident Wladimir Putin hat am Sonntag ein entsprechendes Dekret unterzeichnet.

Russland stellt das Russlandgeschäft des französischen Lebensmittelherstellers Danone und des dänischen Brauereikonzerns Carlsberg unter Staatsverwaltung. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am Sonntag einen Erlass, „demzufolge eine Regierungsbehörde die Kontrolle über die Danone-Beteiligung sowie den Carlsberg-Anteil an Russlands größter Brauereigruppe übernimmt“, berichtet die Lebensmittelzeitung unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Reuters.

Die Baltika-Gruppe, an der Carlsberg zuletzt einen Anteil von 27 % hielt, braute zuletzt in Lizenz auch ausländische Marken wie Warsteiner, Holsten oder Tuborg. Carlsberg hatte im Juni die Abgabe des Aktienpakets an einen ungenannten Käufer bekannt gegeben, wofür aber Genehmigungen erforderlich seien. Zu damaligen Zeitpunkt warteten die Dänen noch auf die Genehmigung durch die russischen Behörden. Der Verkaufsprozess sei aufgrund des Putin-Dekrets nun „höchst ungewiss“, teilt Carlsberg in einem Statement mit.

Die Carlsberg-Gruppe habe von den russischen Behörden keine offiziellen Informationen zu dem Präsidialdekret geschweige denn den Folgen für die Baltika-Brauereien erhalten, heißt es in der Erklärung der Dänen. „Die Carlsberg-Gruppe handelt in Übereinstimmung mit den lokalen Regeln und Vorschriften in Russland und findet diese Entwicklung unerwartet“, heißt es weiter. Man werde „die rechtlichen und betrieblichen Konsequenzen bewerten“ und „alle notwendigen Maßnahmen ergreifen“.

Auch Danone erklärte in einer Mitteilung, dass man die Situation derzeit prüfe. „Danone bereitet sich darauf vor, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Rechte als Aktionär von Danone Russland und die Kontinuität des Geschäftsbetriebs im Interesse aller Stakeholder zu schützen, insbesondere der Mitarbeiter.“ Auf die Finanzprognose für das Jahr 2023 habe die Entscheidung keine Auswirkungen, betont Danone. Bei der Bilanzvorstellung für das erste Quartal hatte der Konzern ein Umsatzwachstum im Gesamtjahr von 4 bis 6 % prognostiziert. Danone hatte im vorigen Oktober mitgeteilt, sich weitestgehend aus Russland zurückzuziehen. Dies würde zu Abschreibungen in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro führen, hieß es damals. bb

Wissenschaftlich unkritisch – politisch nicht gewollt

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in der vorigen Woche ihre aktuelle Bewertung von Glyphosat vorgelegt. Damit beginnt in der Europäischen Union die finale Phase der Wiederzulassung des Herbizids. Bereits zweimal drohte in der EU das Aus für das Totalherbizid. Doch 2017 erteilte die Europäische Kommission eine fünfjährige Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat, der nach einer weiteren einjährigen Verlängerung gegenwärtig bis zum 15. Dezember 2023 zugelassen ist.

Nach Einschätzung der EFSA bestehen aus wissenschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen eine erneute Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat (siehe Seite 13). Bei der Risikobewertung der Auswirkungen „auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie auf die Umwelt wurden keine kritischen Problembereiche festgestellt“, hieß es in der jetzt veröffentlichten Neubewertung. Wenn die EU den Empfehlungen ihrer Behörde für Lebensmittelsicherheit folgt, könnte es zu einer Verlängerung kommen.

Aus dem grün regierten Bundeslandwirtschaftsministerium wurde die Bewertung umgehend mit Skepsis beurteilt und eine Erneuerung der Genehmigung als nicht gerechtfertigt angesehen. Naturschutz- und Verbraucherorganisationen, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und foodwatch, sprechen von einem Freifahrtschein. In Publikumsmedien wurden neben dem Bericht der wissenschaftlichen Ergebnisse die alten Vorwürfe wiederholt, Glyphosat stehe in der Kritik potenziell krebserregend zu sein.

Der Leverkusener Bayer-Konzern hat die Bewertung der EFSA positiv aufgenommen. Für Bayer geht es auch um Reputation, und pekuniär gesehen ist der Konzern auch der größte Gewinner der Untersuchung. Weltweit ist Glyphosat seit Jahren der mengenmäßig bedeutendste Inhaltsstoff von Herbiziden.

Die endgültige Entscheidung über die erneute Genehmigung wird von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten getroffen. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten einen Verlängerungsbericht und einen Verordnungsentwurf darüber vorlegen, ob die Zulassung von Glyphosat verlängert werden kann oder nicht. Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten stimmen dann im Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel ab. Auf Basis des Votums wird die EU-Kommission, voraussichtlich im vierten Quartal 2023, entscheiden.

Auch in der Landwirtschaft gehen die Meinungen auseinander. Viele Betriebe hierzulande setzen mittlerweile zunehmend auf den Einsatz mechanischer Bodenbearbeitung. Im ökologischen Anbau ist der Einsatz ohnehin kein Thema. Beim Einsatz von Direktsaatmethoden für die konservierende Bodenbearbeitungen ist die Behandlung der Flächen mit Glyphosat nahezu zwingend erforderlich. Blickt man in die osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, wo auf großen Flächen Mulchsaatverfahren präferiert werden, bringt die Einsatzmöglichkeit der Totalherbizids regelrechte Wettbewerbsvorteile.

Es ist absolut notwendig, an neuen Technologien für den Pflanzenschutz und den Pflanzenbau zu arbeiten und allen Ehrgeiz in Alternativen zu bestehenden Systemen und Lösungen zu stecken. Aber jetzt liegt mit der Bewertung der EFSA eine wissenschaftliche Grundlage vor, die die Bundespolitik nicht ignorieren kann. mbw


Initiative Tierwohl kann ihre Arbeit 2024 fortsetzen

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Die Initiative Tierwohl (ITW) kann 2024 ihre Arbeit fortsetzen, trotz der Pläne zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. Darauf haben sich Vertreter aus der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft und dem Handel in einer gemeinsamen Erklärung verständigt, die jetzt von den ITW-Gesellschaftern bestätigt wurde. Die aktuelle Programmphase läuft zum Jahresende 2023 aus.

Die Initiative Tierwohl erfasst nach eigenen Angaben mittlerweile zwei Drittel aller Mastschweine in Deutschland und rund 80 % aller Masthühner und Puten. Mehr als 12.000 Landwirte engagierten sich und bildeten gemeinsam mit der Fleischwirtschaft und dem Handel Deutschlands größtes Tierwohlprogramm. Vereinbart wurde, dass die ITW für Schweine 2024 fortgesetzt wird. Die Anforderungen an die Tierhaltung bleiben zunächst für ein Jahr unverändert. Für den Zeitpunkt, zu dem das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung in den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden soll, wird die Initiative ein entsprechend der Stufe 2 der staatlichen Kennzeichnung weiterentwickeltes Konzept vorbereiten. Der Zeitplan sieht die Umsetzung der dann weiterentwickelten ITW für 2025 vor Planungssicherheit für Landwirte auch in Zukunft ein integraler Bestandteil der ITW-Aktivitäten sein. Vor diesem Hintergrund werde es für die Ferkelerzeugung weiterhin einen Fonds geben. Ein Tierwohlentgelt sei deshalb für die engagierten Ferkelerzeuger sichergestellt. Neu werde sein, dass diejenigen, die ihre Tiere an teilnehmende ITW-Mäster lieferten, ein höheres Entgelt erhielten als diejenigen, die das nicht tun.

Ebenfalls fortgesetzt wird 2024 die ITW für Masthähnchen, Puten und Enten. Für Puten und Enten sollen die Anforderungen an die Haltung unverändert bleiben. Angesichts der politischen Pläne zur Veränderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Hinblick auf die Putenhaltung müsse noch abgestimmt werden, wie es 2025 weitergehe, so die Initiative. Details dazu könnten jedoch erst nach Konkretisierung der politischen Pläne erarbeitet werden. Für die Haltung von Masthähnchen ergänzt die ITW ihre Anforderungen an die teilnehmenden Tierhalter 2024 und plant darüber hinaus eine Weiterentwicklung, die dann ab 2025 umgesetzt werden soll. Schweine-, Puten- und Hähnchenmäster sollen von ihren Abnehmern einen von der ITW empfohlenen Aufpreis für die Umsetzung der Tierwohlmaßnahmen erhalten. Mit Blick darauf empfiehlt die Initiative den Landwirten dringend, rechtzeitig Vereinbarungen mit den Abnehmern der Tiere zu treffen, in denen der empfohlene Aufpreis festgehalten ist. age

Elchgeweih als Dauerleihgabe

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Seit Anfang Juni bereichert ein Elchgeweih die Ausstellung der Eiszeittiere im Schleswig-Holsteinischen Eiszeitmuseum, Nien­thal 7 in Lütjenburg. Es war 1986 der Stadt Lütjenburg von der Heimatgemeinschaft Breitenstein/Kraupischken in Ostpreußen im Rahmen ihrer Städtepartnerschaft überreicht. Um es einer größeren Öffentlichkeit zeigen zu können, wurde es nun als Dauerleihgabe an das Eiszeitmuseum übergeben.

Der Elch ist die größte heute noch vorkommende Art der Hirsche, deren Lebensraum sich außer über Nordeuropa auch über Nordasien und Nordamerika erstreckt. Das Tier ist gekennzeichnet durch beträchtliche Maße, nämlich eine Kopf-Rumpf-Länge von bis zu 3 m, eine Schulterhöhe von 1,9 bis 2,3 m und ein Gewicht von 500 bis 800 kg, wenn man nordamerikanische und nordostsibirische Elche mit einbezieht. Das Geweih – auch Elchschaufel genannt – verfügt über eine Spannweite von 1,35 bis 2,00 m. Elche benötigen energiereiche Nahrung – sie ernähren sich vorwiegend von jungen Baumtrieben (Pappeln, Birken, Weiden), Blaubeerzweigen, Besenheide und Wasserpflanzen. Sie sind als Pflanzenfresser verdauungstechnisch Wiederkäuer – sie haben einen Vierkammermagen, mit dem sie ihre an Rohfaserbestandteilen reiche Nahrung mit Hilfe von Bakterien vergären und vorverdauen können. 

Bevorzugte Lebensräume der Elche sind schwergängige Waldgelände mit Gewässern wie die Sumpfwälder des Memel-Deltas. Ganzjährig sind ihre Territorien mit 200 bis 1.500 ha einzuschätzen. Der heutige Elch lebte bereits vor 60.000 Jahren in Zentralasien und fand vor 12.000 Jahren noch seine Ernährungsgrundlage in den Wäldern Nordeuropas, die sich nach der von Mammuts beherrschten Tundren-Landschaft herausbildete. Die größten europäischen Elch-Populationen findet man heute in den nordischen Staaten, also in Norwegen, Schweden und Finnland, in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, in den osteuropäischen Staaten Polen und Tschechien, in Belarus und Russland, hier auch in der russischen Exklave Kaliningrad, die bis 1945 Ostpreußen hieß und deren Hauptstadt Königsberg war. Eine sehr große Elchpopulation ist mit 300.000 bis 400.000 Tieren in Schweden beheimatet, wo auch viele Verkehrsunfälle mit Elchen passieren und jährlich 100.000 Elche erlegt werden.

Im früheren Ostpreußen waren sie bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges insbesondere auf der Kurischen Nehrung und am Ostufer des Kurischen Haffs, im Landkreis Elchniederung (heute Rajon Slawsk), zu Hause. Man zählte zu jener Zeit 1.400 Elche im Elchgebiet, im heutigen Oblast Kaliningrad der Russischen Föderation noch etwa 40 bis 60 Tiere, die sich überwiegend auf der Kurischen Nehrung aufhalten.

In neuerer Zeit wandern Elche wieder aus den Nachbarländern Polen und Tschechien nach Deutschland zu, hier in die angrenzenden Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Bayern.

Grünes Licht für den Umbau zu mehr Tierwohl

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Die Ampel-Koalition hat ein Etappenziel beim angestrebten Umbau der Tierhaltung erreicht. Der Bundesrat billigte am vorigen Freitag das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG). Ebenfalls Zustimmung fanden die vom Bundestag beschlossenen baurechtlichen Erleichterungen. Sie sollen Stallum- und -neubauten ermöglichen, die zur Anpassung an die Anforderungen des Kennzeichnungsgesetzes notwendig sind. Keine Mehrheit gab es indes für die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV).

Der Bundesrat bekräftigte in einer Entschließung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz den weiteren politischen Handlungsbedarf. Darin fordern die Länder den Bund auf, die Regelungen zur verbindlichen staatlichen Haltungsformkennzeichnung auf den gesamten Lebenszyklus des Schweines und auf andere Tierarten auszuweiten, ferner die Außer-Haus-Verpflegung und die Gastronomie in die Kennzeichnungspflicht einzubeziehen und diese auf verarbeitete Fleischprodukte auszudehnen. Zudem soll der Bund ein langfristiges Finanzierungskonzept vorlegen. Dazu gehöre insbesondere auch eine Ausgestaltung der laufenden Tierwohlprämien im Rahmen langfristiger und rechtssicherer Verträge.

Mehr Tierschutz, mehr Geld

Mit Genugtuung wurden die Bundesratsentscheidungen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und zur Änderung des Baurechts in den Reihen der Grünen aufgenommen: Für Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ist damit klar: „Der zukunftsfeste Umbau der Tierhaltung kommt!“ Nach Jahren des Stillstands erhielten die Bäuerinnen und Bauern eine Perspektive, „in der sie mit mehr Tierschutz gutes Geld verdienen können sollen“. Sein Ziel sei, „dass auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland kommt“. Özdemir räumte zugleich ein, dass weitere Schritte notwendig seien. Sein Haus arbeite bereits an der zügigen Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung, zunächst auf die Gastronomie und verarbeitete Produkte. Danach werde man weitere Nutztierarten, Lebensphasen und Vertriebswege einbeziehen. Bei der Herkunftskennzeichnung wolle man ebenfalls noch weitergehen.

Auch in der Grünen-Bundestagsfraktion zeigte man sich erleichtert. Für die Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann und Agrarsprecherin Renate Künast ist nunmehr eine Grundsatzentscheidung für eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für alle tierischen Erzeugnisse gefallen. Verbraucher könnten in Zukunft eine bewusste Kaufentscheidung für mehr Tierschutz treffen. Bauernfamilien könnten sich am Markt besser darstellen, weil ihr Mehraufwand für bessere Haltungsformen erkennbar sei.

Nur gut gemeint

Das Gesetz sei „zwar gut gemeint, aber nicht in allen Aspekten gut gemacht“, erklärte der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz (AMK), Schleswig-Holsteins Ressortchef Werner Schwarz (CDU), nach der Bundesratssitzung. Die Entscheidung der Länderkammer könne nur ein erster Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Tierhaltung sein. Schwarz sieht nun den Bund gefordert, seinen Ankündigungen Taten folgen zu lassen und schnellstmöglich gemeinsam mit den Ländern weitere notwendige Schritte auf den Weg zu bringen. Beim Thema Stallumbauten stünden viele Betriebe in den Startlöchern; derzeit werde ihr Engagement oftmals noch durch bau- und immissionsschutzrechtliche Vorgaben ausgebremst. „Dies müssen wir vereinfachen und Landwirtinnen und Landwirte in die Lage versetzen, den Umbau zu mehr Tierwohl einfacher zu realisieren“, forderte der CDU-Politiker.

Erhebliche Defizite

Für Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ressortchef Dr. Till Backhaus ist ein Anfang gemacht, der jedoch nicht ausreiche. Als „Stückwerk“ kritisierte Baden-Württembergs CDU-Landwirtschaftsminister Peter Hauk die Regelungen. Sein Magdeburger Amtskollege Sven Schulze (CDU) sprach von einem „wenig geglückten Gesetz“, dem er nicht zustimmen könne. Er kritisierte ebenso wie die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) das fehlende Finanzierungskonzept für den Umbau.

Auch von den Grünen kam Kritik: Für die hessische Agrarministerin Priska Hinz und ihren sächsischen Kollegen Wolfram Günther ist mit dem Kennzeichnungsgesetz ein erster Schritt getan, dem jedoch weitere folgen müssten. Thüringens Staatskanzleichef Prof. Benjamin Immanuel Hoff (Die Linke) rief auf, bei der Weiterentwicklung der Regelungen die Belange der ostdeutschen Betriebe im Auge zu behalten.

Der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, hielt auch nach der Bundesratsentscheidung an seiner grundsätzlichen Kritik fest. Für ihn ist und bleibt das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz „ein unausgegorenes Stückwerk, das weder zu mehr Tierwohl, noch zu einer besseren Verbraucherinformation führt“. Holzenkamp hatte ein aktuelles Beispiel parat: Die Kennzeichnung sei beschränkt auf frisches und gefrorenes Schweinefleisch aus Deutschland, bei Grillware suche der Verbraucher aber vergeblich nach einem Hinweis zur Tierhaltung, da marinierte Ware ausgenommen sei. „Und dies ist nur eine der Schwächen im Gesetz“, betonte der Raiffeisen-Präsident.

Erfolg im Baurecht

WLV-Präsident Hubertus Beringmeier, der auch als DBV-Veredlungspräsident fungiert, zeigte sich mit den ebenfalls vom Bundesrat gebilligten Änderungen im Baurecht zufrieden. Damit entfielen endlich die baurechtlichen Hemmnisse für zahlreiche Betriebe, die ihre Ställe hin zu weiterem Tierwohl umbauen wollten. Nun komme es darauf an, das Immissionsschutzrecht so anzupassen, dass etwa der Umbau zu Ställen mit Außenklima und Frischluft künftig möglich werde. Beringmeier bezeichnete eine Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes als dringend erforderlich, um überhaupt Änderungen vorhandener Stallbauten hin zu mehr Tierwohl realisieren zu können. Eine Privilegierung oder Abweichung von Vorgaben des ­Bundesimmissionsschutzgesetzes im Sinne einer Verbesserungsgenehmigung für Tierwohlställe sei weiterhin nicht gegeben. Tierwohl und Emissionsschutz müssten in Einklang gebracht werden.

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BVSH-Einschätzung

Zufrieden zeigte sich der BVSH-Vizepräsident Dietrich Pritschau: „Mit der Änderung des Baugesetzbuches fallen die baurechtlichen Hemmnisse für zahlreiche Betriebe, die ihre Ställe hin zu weiterem Tierwohl umbauen wollen.“ Es sei durch intensive Arbeit des DBV und des BVSH gelungen, dass der Umbau nicht zwingend mit einem Bestandsabbau verbunden sei. Aber noch seien nicht alle Tierwohlumbauten erfasst, insbesondere nicht für die Sauenhaltung, bei der die 2021 beschlossenen Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO umgesetzt werden müssen. Gleiches gelte für die Einbeziehung erst nach 2013 gebauter Ställe, die durch nachträglichen Flächenverlust baurechtlich als gewerblich gelten. „Hier setzen wir auf den Bundesrat, über den weitere gesetzliche Anpassungen insbesondere aus Schleswig-Holstein gefordert werden. Weitere Unterstützung durch Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Minister Schwarz (beide CDU) ist ausdrücklich zugesagt worden“, so Pritschau. bb

BMEL: Keine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Die Ablehnung der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kam überraschend, nachdem der Agrarausschuss des Bundestages die Zustimmung empfohlen hatte. Das sorgte für einen politischen Schlagabtausch.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) sprach von einem Wermutstropfen und warf den unionsregierten Ländern „reine Parteipolitik“ vor. Die Entscheidung habe jedoch keine Auswirkungen auf die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung.

SPD-Agrarsprecherin Susanne Mittag nannte die Ablehnung der Verordnung „überaus bedauerlich“. Damit fehle dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die Grundlage für die Umsetzung vor Ort. Mittag appellierte an das Bundeslandwirtschaftsministerium, schnellstmöglich Gespräche mit den Ländern aufzunehmen. Demgegenüber bescheinigte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, der Länderkammer, sie habe selbstbewusst gezeigt, „dass sie Özdemirs unzureichende Pläne für eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung nicht einfach so durchwinkt“. Stegemann wies den gegenüber den Ländern erhobenen Vorwurf der Parteipolitik zurück. Gleichzeitig hielt der CDU-Politiker dem Grünen-Minister eine Täuschung der Öffentlichkeit vor, wenn er behaupte, es gebe eine Herkunftskennzeichnung, mit der die landwirtschaftlichen Tierhalter in Deutschland gegenüber Wettbewerbern aus dem Ausland punkten könnten. Tatsächlich habe die EU-Kommission Özdemir immer wieder vertröstet, wenn es um die Einführung einer umfassenden verpflichtenden Herkunftskennzeichnung gehe. age

Hans-Thorben Rüder triumphiert im Großen Preis

Nach fünf Tagen Springsport konnte der gebürtige Fehmaraner Hans-Thorben Rüder zum Abschluss des Springflutfestivals in Hörup den Sieg im Großen Preis feiern. Auch für Hannes Ahlmann war das Turnier ein Siegeszug: Er gewann gleich sechs Prüfungen.

Mehrere Tausend Besucher kamen auf die Anlage der Familie Johannsen, um bei bestem Sommerwetter den Großen Preis mitzuerleben, das Finale des Springflutfestivals. In dem Springen der Klasse S*** mit Stechen traten 63 Reiter an, 14 von ihnen kamen mit fehlerfreien Runden ins Stechen.

Lange sah es so aus, als ob Vorjahressieger Rolf-Göran Bengtsson seinen Triumph wiederholen würde, hatte er doch mit seinem Holsteiner Verbandshengst Zuccero mit fehlerfreien 43,36 s eine Spitzenzeit vorgelegt. Die knackte allerdings der schleswig-holsteinische Landesmeister Jörg Naeve aus Ehlersdorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde, mit Benur du Romet (42,59 s).

Als letzter Starter hatte nur noch der gebürtige Fehmaraner Hans-Thorben Rüder die Chance auf den Sieg – und er nutzte sie. Im Sattel seines 14-jährigen Holsteiner Wallachs Singu flog er in 42,14 s über die Ziellinie. Jubelnd riss der 50-Jährige, der in Nordrhein-Westfalen zu Hause ist, die Faust in die Luft.

Die Strategie für den Siegesritt war schnell zurechtgelegt: „Ich hatte mir vorher zwei Ritte im Stechen angesehen, unter anderem den von Rolf-Göran. Das sah natürlich schön aus, aber nicht wirklich schnell. Daran habe ich mich orientiert und wusste, wenn ich etwas aggressiver reite, kann ich die Zeit packen“, sagte Rüder schmunzelnd. „Dann habe ich einfach etwas riskiert. Am letzten Hindernis klapperte es zwar, aber wenn man gewinnen soll, bleiben die Stangen auch liegen.“

Hannes Ahlmann aus Reher war beim Springflutfestival in Topform und schaffte mit seinen Springpferden sechs Siege.

Der Tag hatte so begonnen, wie der Vorabend geendet hatte – mit Hannes Ahlmann an der Spitze. Im Finale der mittleren Tour, einer Zweiphasenspringprüfung der Klasse S, pilotierte er seinen Holsteiner Hengst Charleston von Cascadello I tadellos und zügig zum ersten Platz. Dieser Sieg war für den 22-jährigen Reiter aus Reher, Kreis Steinburg, der sechste an diesem Wochenende. Er sagte: „Ich freue mich riesig, dass es dieses Wochenende so gut läuft. Alle meine Pferde springen sehr gut, sie fühlen sich wirklich wohl hier. Für mich fühlt es sich sehr besonders an, weil ich gerade eine kleine Durststrecke hatte.“

Im Finale der Youngster Tour siegte ein Holsteiner, der schon etliche Medaillen gewonnen und international längst für Aufsehen gesorgt hat: Caillan von Casall trägt nicht nur den Titel des Landes- und Bundeschampions, mit seinem Reiter Rolf-Göran Bengtsson wurde er 2022 auch zum Weltmeister der siebenjährigen Springpferde gekürt. Nun achtjährig gewann er das Stechen der schweren Prüfung souverän. „Er ist schnell, super vorsichtig und gut zu bedienen“, lobte Bengtsson. „In diesem Jahr absolvieren wir noch ein paar Youngsterprüfungen, ehe dann im nächsten Jahr das Leben für ihn mit ganz schweren Aufgaben richtig losgeht.“

Mit den Holsteiner Highlight Sales wurde beim Springflutfestival der Sport mit der Zucht verbunden. Ein Reitpferd und 14 Holsteiner Fohlen wurden von Auktionator Hendrik Schulze Rückamp versteigert. Als Preisspitze wurde mit 39.500 € Rubin HaS von Cornet Obolensky-Plot Blue in die USA zugeschlagen. Dieses Stutfohlen hat die Vollschwester des Nationenpreissiegers und Verbandshengstes Million Dollar zur Mutter und stammt aus der Zucht der Hof am Sylvert-Rörden GbR von der Insel Föhr. Sieben Offerten kosteten 10.000 € oder mehr, der Durchschnittspreis der verkauften Fohlen lag bei 14.636 €. Auktionsleiter Felix Flinzer sagte: „Erfreulicherweise waren sowohl die Nachkommen von bewährten Vererbern als auch von aufstrebenden Junghengsten äußerst gefragt.“

Veranstalter Stephan Johannsen hatte während des gesamten Turniers ein Lächeln im Gesicht. Zum Abschluss sagte er: „Wir sind alle sehr zufrieden. Unser Anspruch ist es, jedes Jahr etwas zu verbessern und uns weiterzuentwickeln. Das ist uns gut gelungen. Das funktioniert aber nur, wenn man so eine tolle Mannschaft an seiner Seite hat, wie ich es habe, wofür ich sehr dankbar bin. Nun lassen wir alles erst einmal sacken, dann werden wir das Turnier analysieren und in die Planungen für das nächste Jahr einsteigen.“ pm