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Diskussionsgrundlage sorgt schon für Verärgerung

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Noch bedeckt halten sich sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch der Industrieverband Agrar (IVA) im Hinblick auf das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) für den Sommer angekündigte „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“. Die Diskussionsgrundlage dazu befindet sich in der Verbändeanhörung. DBV und IVA wollen ihren Stellungnahmen nicht vorgreifen.

Auf Anfrage stellten die Pressesprecher beider Verbände fest, dass noch daran gearbeitet werde. Der DBV will seine Stellungnahme bis zum 19. April fertig haben. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatte bereits zum Start des Beteiligungsprozesses vor einer pauschalen Reduktion um 50 % bei allen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 gewarnt. Das würde den Gartenbau vor nicht bewältigbare Probleme stellen. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen läuft bis zum 3. Mai. Bis Ende Juni sollen diese dann laut BMEL ausgewertet und das Programm erarbeitet werden.

An der landwirtschaftlichen Basis zeigt man sich indes über das „Ideenpapier“ des Agrarressorts verärgert. Den Anlass dazu bildet insbesondere der schon vom ZVG angeprangerte Passus „Ziel ist es – in Anlehnung an die Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission –, bis 2030 die Verwendung und das Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent zu verringern“. Bekanntlich ist der Verordnungsvorschlag der Kommission zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), der dieses Ziel verfolgte, gescheitert.

Dreiklang der Maßnahmen

Das BMEL spricht in dem Papier von einem „Dreiklang“ an Maßnahmen: Erstens soll der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf allen Flächen ambitioniert reduziert, zweitens sollen Rückzugsräume für die Biodiversität in der Agrarlandschaft geschaffen und drittens der Biodiversitätsschutz in Schutzgebieten wirksam ausgestaltet werden. Als mögliche Stellschrauben werden die Stärkung des Integrierten Pflanzenschutzes, der Ausbau des Ökolandbaus und die Fokussierung der Forschungsförderung auf alternative Pflanzenschutzverfahren genannt, außerdem die Prüfung weiterer Anreize für den Verzicht auf die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln gemeinsam mit den Ländern, die Schaffung von Refugial­flächen, eine Wertschätzungsoffensive für Obst und Gemüse sowie die Stärkung von regionalen Wertschöpfungsketten.

Weiter heißt es, dass es auch wichtig sei, die externen Kosten des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln weiter zu internalisieren. Angestrebt wird ein verbessertes Monitoring auf der Basis weiterentwickelter Indikatoren, die ein Nachjustieren ermöglichen. Hierbei sollen die im Rahmen verschiedener Volksbegehren für Artenvielfalt bereits erarbeiteten Pestizidreduktionsprogramme der Bundesländer, wie etwa Baden-Württembergs und Niedersachsens, berücksichtigt werden. „Wo immer möglich, nutzen wir Synergien“, so das BMEL.

Auf Glyphosat verzichten

Hinsichtlich des gewollten Ausbaus des Ökolandbaus nennt das Ministerium weiterhin das Flächenziel von 30 % bis zum Jahr 2030, da dieser ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auskomme und Herbizide komplett verboten seien. Auf die Anwendung von Glyphosat soll die deutsche Landwirtschaft ungeachtet der EU-Neuzulassung verzichten. Zum betreffenden Kommissionsbeschluss heißt es: „Wir halten diese Entscheidung für falsch, denn es gibt nach wie vor Datenlücken bei der Bewertung der Auswirkungen auf die Biodiversität. Zudem fehlt es nach wie vor an einer EU-weiten, harmonisierten Bewertungsmethode für Biodiversität, um die Auswirkungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.“ Die in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bestehenden Einschränkungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel würden weitergeführt, so das BMEL. Gefördert werden soll die Entwicklung praxisnaher Strategien zur konservierenden, erosionsmindernden Bodenbearbeitung sowie für Mulch- und Direktsaatverfahren mit verringerter Herbizidanwendung.

GAP als wichtiger Hebel

Als wichtigen Hebel, um den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel signifikant zu reduzieren, sieht das BMEL die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Verwiesen wird darauf, dass deren Anwendung bei den meisten der 2023 eingeführten Ökoregelungen verboten sei. Zur Förderung des Verzichts sei die Ökoregelung 6 eingeführt worden, für die die Prämienhöhe auf 150 € angehoben worden sei. Erklärt wird ferner, dass die Agrarförderung nach 2027 konsequent nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Güter“ erfolgen solle. Der Fördergrundsatz „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) soll auf Flächen außerhalb der Natura-2000-Gebiete ausgeweitet, der Verzicht auf Pestizide in Trinkwasserschutzgebieten analog gefördert werden.

Weiterhin kündigt das BMEL an, darauf hinwirken zu wollen, dass die Themen Integrierter Pflanzenschutz, biologische Vielfalt und ökologischer Landbau wesentliche Inhalte in der Aus-, Fort- und Weiterbildung und in der Beratung bilden. Auch die unabhängige Beratung soll in diesem Sinn gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Auf der Nachfrageseite sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher für das „weniger perfekte Aussehen“ von Gemüse und Obst sensibilisiert werden. Kooperationen zwischen Erzeugern und Handel, die auf eine Reduktion von Pflanzenschutzmitteln abzielen, will das BMEL ebenfalls stärken. Mit Blick auf die Erfassung der eingesetzten Mengen heißt es: „Wir werden eine Datenbank für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie ein Monitoring luftverfrachteter Pflanzenschutzmittel, das Kleingewässermonitoring und das Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften (MonViA) auf- und ausbauen.“ age

Rinder aktuell: Energie sparen bei der Milchgewinnung

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Ein zu hoher Stromverbrauch in der Milchviehhaltung liegt häufig dann vor, wenn pro Kuh und Jahr mehr als 400 kWh elektrischer Energie benötigt werden. Etwa 60 % der Stromabnahme in rindviehhaltenden Betrieben werden für die Milcherzeugung (Melken, Reinigen, Kühlen) benötigt. Viele Betriebe haben hier ein hohes Einsparpotenzial. Dabei geht es in der Praxis sehr oft um Verbesserungen und Optimierungen beim Einsatz von bereits vorhandener Technik wie beispielsweise dem Milchvorkühler.

Durch den Einsatz drehzahlgesteuerter Vakuumpumpen kann der Stromverbrauch beim Melken gesenkt werden. Dies geschieht, indem die Pumpen den Stromverbrauch nach dem tatsächlichen Bedarf ausrichten. Wird beispielsweise beim Melken zeitweise ein geringeres Vakuum benötigt, verringert die Pumpe ihre Drehzahl und reduziert somit auch die Stromabnahme.

Die mittlere mögliche Stromeinsparung gegenüber der bisherigen Technik liegt für drehzahlgesteuerte Lamellenpumpen bei zirka 40 % und für drehzahlgesteuerte Drehkolbenpumpen bei rund 50 %. Drehzahlgesteuerte Vakuumpumpen sind jedoch in der Anschaffung durch den zusätzlichen Frequenzumrichter um zirka 3.500 € teurer. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit gilt, dass sich die höhere Investition bei Melkzeiten von über drei Stunden pro Tag lohnt.

Milchkühlung per Vorkühlung

Vorkühler senken die Temperatur der Milch vor dem Eintritt in den Milchtank ab. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen und Modellen als Rohr- oder Plattenkühler. Der Wärmeentzug geschieht, indem im Vorkühler kaltes Brunnen- beziehungsweise Stadtwasser entgegen der Flussrichtung an der warmen Milch vorbeigeführt wird.

Die Investition in eine Drehzahlsteuerung für die Vakuumpumpe ist umso interessanter, je länger gemolken wird.

Plattenkühler bestehen aus Plattenpaketen und haben häufig eine größere Oberfläche und damit mehr Wärmetauschfläche als Rohrkühler. Dafür sind aber die Durchgänge für die Milch und das Wasser beim Plattenkühler enger. Deshalb ist es beim Plattenkühler sinnvoll, vor dem Milchzulauf einen Filter zu schalten, um Verstopfungen durch Fremdkörper (zum Beispiel Stroh, Schmutz) vorzubeugen. Der Filter sollte auch während der Anlagenreinigung verwendet werden, weil auch dann Schmutzteilchen zu Verstopfungen führen können.

Bei Fremdkörpern im Wasser ist es zusätzlich sinnvoll, vor dem Wasserzulauf einen Schmutzfilter einzubauen. Die Reinigung der Vorkühler erfolgt zusammen mit der Melkanlage. Auf eine ausreichende Leistungskapazität der Reinigungsanlage ist hierbei zu achten.

Vorkühler werden in der Milchleitung zwischen dem Milchabscheider und dem Milchtank installiert. In der Regel werden sie in der Milchkammer frostfrei platziert. Bei einer Wandmontage ist auf eine ausreichende Tragfähigkeit zu achten.

Die Vorkühlergröße (l/h) sollte bei Plattenkühlern auf die Leistung der Milchförderpumpe (l/h) bei der Milchausschleusung abgestimmt werden. Nur so lässt sich eine ausreichende Kühlarbeit gewährleisten. Die Größe und damit Leistung des Plattenkühlers kann durch die Plattenanzahl verändert werden. Rohrkühler werden nur in einer Baugröße angeboten. Wenn die Leistung eines Rohrkühlers nicht ausreicht, ist ein zweiter parallel zu installieren.

Der Abkühleffekt der Milch durch Vorkühler hängt von der Wassertemperatur und -menge, von der Milcheinlauftemperatur und -menge sowie von der Vorkühlergröße beziehungsweise -anzahl ab. Beispielsweise kann die Milch bei einer Wassertemperatur von zirka 11 °C und einer Milchtemperatur von rund 33 °C auf etwa 15 °C abgekühlt werden.

Die Kühlwirkung der Vorkühler ist umso besser, je kälter das Wasser ist. Erwärmtes Wasser sollte zur Viehtränke genutzt werden, indem es den Kühen unmittelbar nach dem Melken in einem großen Tränkebecken angeboten oder, wie bei Melkroboterbetrieben vielfach zu sehen, der Vorkühler in den Tränkekreislauf eingebunden wird. Eine Zwischenlagerung, beispielsweise in einem Pufferbehälter, sollte, wenn überhaupt, nur von kurzer Dauer sein, um eine Keimvermehrung zu unterbinden.

Das Energieeinsparpotenzial einer Milchvorkühlung liegt bei etwa 1 kWh pro 100 l Milch, daraus resultiert je nach Herdenleistung schnell ein Einsparpotenzial von 100 kWh pro Kuh und Jahr. Dies entspricht in etwa 25 % des Strombedarfs für die Milchgewinnung und ist damit die größte Stellschraube zur Energieeinsparung. Aus diesem Grund ist unter Berücksichtigung der jährlichen Kosten ein Vorkühlereinsatz in der Regel betriebswirtschaftlich interessant.

Um zu überprüfen, ob der Vorkühler noch richtig arbeitet, ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen die Milcheinlauftemperatur am Milchtank zu kontrollieren.

Vorkühlung: Begrenzende Faktoren

Liegt die Milcheinlauftemperatur am Milchtank mehr als 4 K über der Wassertemperatur, können beispielsweise ein zu kleiner Vorkühler (häufig der Fall), ein verstopfter Vorkühler oder auch eine zu geringe Wassermenge (l/h) des Wasseranschlusses ursächlich sein. Wasserseitig bedingen vielfach ein zu kleiner Leitungsquerschnitt, ein zu geringer Wasserdruck oder auch verstopfte Wasserdurchgänge eine verminderte Effektivität des Vorkühlers.

Welche Maßnahmen zur Optimierung des Vorkühlereinsatzes sinnvoll sind, muss einzelbetrieblich abgeprüft werden. Grundsätzlich sollte zuerst der Vorkühlereinsatz verbessert und erst dann durch eine drehzahlgesteuerte Milchförderpumpe die Effektivität des Vorkühlers erhöht werden. Diese regelt die Fördermenge der Milchpumpe entsprechend dem Füllstand im Milchabscheider. Ziel ist es, die Milch möglichst gleichmäßig und ohne Pause durch den Vorkühler zu schicken, wodurch sich die Milchtemperatur um zirka weitere 1 bis 2 K senken lässt.

Jedoch liegt der Anschaffungspreis für die Steuerung bei etwa 3.000 €, sodass ein Einsatz vielfach ab einer Milchmenge von 1 Mio. kg pro Jahr wirtschaftlich interessant wird. Ebenso muss bedacht werden, dass der Wasseranfall sich erhöht, da pausenlos Milch durch den Vorkühler gefördert wird.

Mangelhaft arbeitende Vorkühler verringern den Nutzen zum Teil erheblich. Dies bedeutet für viele Betriebe trotz eines vorhandenen Vorkühlers noch großes Stromeinsparpotenzial. Vielfach erreichen Vorkühler in der Praxis nur Milchtemperaturen von über 20 °C. Gelingt es einem Betrieb mit etwa 1,5 Mio. kg abgelieferter Milchmenge pro Jahr, die Abkühlung der Milch mit dem Vorkühler um 5 K zu verbessern, werden etwa 4.500 kWh Strom pro Jahr eingespart. Bei einem Strompreis von 0,35 €/kWh sind das über 1.500 € Einsparung pro Jahr.

Um die Effektivität des Vorkühlers einschätzen zu können, ist es ratsam, die Temperaturen des Wassers (vor dem Vorkühler) und der Milch (hinter dem Vorkühler) zu messen und bei Abweichung vom Zielwert systematisch zu schauen, ob die Vorkühlung optimiert werden kann.

Bei schlecht arbeitenden Vorkühlern besteht zudem die Gefahr, dass bei Milchtanks, für die die erforderliche Kältemaschinengröße unter Berücksichtigung eines funktionierenden Vorkühlers berechnet wurde, die Kühlleistung an sehr warmen Sommertagen nicht ausreicht. Dies hat zur Folge, dass die Milch nicht zügig genug auf Lagertemperatur abgekühlt wird, die Kältemaschine sehr lange läuft und damit den Stromverbrauch erhöht.

Milchkühlung im Lagertank

Für Kühlung von Milch im Lagertank gibt es mit der Eiswasser- oder Direktkühlung zwei bewährte Möglichkeiten. Bei der Eiswasserkühlung liegt der Stromverbrauch aufgrund des geringeren Wirkungsgrades etwas höher als bei der Direktkühlung. Dafür hat die Eiswasserkühlung einen geringeren Anschlusswert (kW).

Die Milchtankgröße ist nach den betrieblichen Bedingungen auszuwählen. Bei ganzjähriger Abkalbung und zweitägiger Milchabholung sind für das Milchtankvolumen etwa 70 l pro Kuh ausreichend.

Wichtig ist, das Kälteaggregat an einen kühlen Ort mit einer guten Luftzirkulation aufzustellen. Ebenso sollte das Kälteaggregat regelmäßig gereinigt werden. Staub und Spinnenweben reduzieren den Wirkungsgrad. Auf eine ausreichende Kältemittelmenge im Kühlkreislauf ist zu achten und durch regelmäßige Wartungen die Leistungsfähigkeit der Geräte zu erhalten.

Das Kälteaggregat sollte an einem kühlen Ort mit einer guten Luftzirkulation aufgestellt werden, dies reduziert den Strombedarf.

Bedarf an Warmwasser

Der einzelbetriebliche Warmwasserbedarf und die erforderliche Wassertemperatur richten sich nach dem Aufwand für die Melkanlagen- und Milchtankreinigung, für die Kälbertränke und den Bedarf fürs Händewaschen. Der größte Anteil wird in der Regel für die Melkanlagenreinigung benötigt. Hier sind die Zirkulations- und die Kochendwasserreinigung geeignete Verfahren. Die benötigte Energiemenge (kWh) für die Warmwasserbereitung ist bei beiden Verfahren in etwa gleich. Für die Hauptreinigung wird bei der Zirkulationsreinigung eine größere Wassermenge auf etwa 70 °C und bei der Kochendwasserreinigung eine geringere Wassermenge auf über 90 °C erwärmt.

Für die meisten Betriebe ist der Einsatz einer Wärmerückgewinnungsanlage sinnvoll.

Auf den meisten Betrieben ist es sinnvoll, eine Wärmerückgewinnungsanlage einzusetzen. Sie entzieht auf der einen Seite der Milch die Wärme, kühlt sie dabei ab und erwärmt auf der anderen Seite das Wasser. Wassertemperaturen um die 45 °C sind dabei ohne zusätzlichen Aufwand möglich.

Wie viel Abwärme aus der Milchkühlung für die Wärmerückgewinnung zur Verfügung steht, hängt in erster Linie von der Milchmenge und davon ab, ob die Milch vorgekühlt worden ist. Der Einsatz eines Vorkühlers hat zur Folge, dass weniger Abwärme für die Wärmerückgewinnung zur Verfügung steht. Wird mit einem Vorkühler die Milch auf zirka 15 °C abgekühlt, liegt die erwärmbare Wassermenge bei rund 0,25 l je Liter Milch. Bei einer Milchmenge von zum Beispiel 2.000 l pro Tag lassen sich zirka 500 l Wasser von 10 °C auf 45 °C erwärmen. Trotz der geringeren Abwärme für die Wärmerückgewinnung sollte nicht auf den Einsatz eines Vorkühlers verzichtet werden, denn er führt zu deutlichen Stromeinsparungen bei der Milchkühlung.

Da das zirka 45 °C warme Wasser aus der Wärmerückgewinnung für die Reinigung der Melkanlage oder des Milchtanks nicht heiß genug ist, ist eine weitere Erwärmung erforderlich. Wird das Wasser mit der Wärmerückgewinnungsanlage auf etwa 60 °C erwärmt, verursacht das einen um 15 bis 20 % höheren Stromverbrauch der Milchkühlung und sollte daher vermieden werden. Sinnvoll ist eine Wassertemperaturbegrenzung bei der Wärmerückgewinnung auf maximal 50 °C.

Um das Wasser auf die für die Zirkulationsreinigung angestrebte Eingangstemperatur von etwa 70 °C zu erwärmen, sind Durchlauferhitzer oder Standspeicher besser geeignet. Diese können mit Strom, Flüssiggas oder Erdgas betrieben werden. Die für die Kochendwasserreinigung erforderlichen Wassertemperaturen von über 90 °C sind nur mit Strom zu erreichen.

Die benötigte Warmwassermenge für die Reinigung der Milchkühltanks hängt von dem Milchtankvolumen ab. Es werden etwa 1,5 l warmes Wasser je 100 l Tankinhalt benötigt. Somit verursachen besonders Milchtanks, die deutlich zu groß sind, höhere Reinigungskosten.

Stromverbrauch richtig einschätzen

Viele Betriebe haben in den vergangenen Jahren Techniken installiert, die den Stromverbrauch zusätzlich erhöhen, beispielsweise Ventilatoren zur Verringerung der Wärmebelastung für die Tiere. Da bei Kühen ein Abkühleffekt erst ab Luftgeschwindigkeiten von 2,0 m/s und ausreichender Anzahl an Ventilatoren erreicht wird, liegt der Strombedarf schnell im Bereich von 80 kWh pro Kuh und Jahr. Vielfach sind die anfallenden Kosten deutlich geringer als der Nutzen, allein durch die höhere (nicht abgefallene) Milchleistung.

In etwa gleicher Größenordnung kann der Stromverbrauch zunehmen, wenn das eigene Brunnenwasser mit einer Wasseraufbereitungsanlage (Enteisenung) aufbereitet wird. Auch das Arbeiten mit einem Beleuchtungsprogramm führt zu höheren Stromverbräuchen, hier ist aber ebenfalls ein Nutzen gegenüberzustellen.

Der Strombedarf für Kuhbürsten, Güllerührwerke, -pumpen und -schieber, Beleuchtung oder die Warmwasserbereitung für die Kälbertränke fällt beim Gesamtstromverbrauch weniger ins Gewicht und bietet in der Regel keine großen Einsparpotenziale. Um den Stromverbrauch einzelbetrieblich einordnen zu können, sollte zunächst der Jahresstromverbrauch durch den Gesamtkuhbestand geteilt werden (Kilowattstunden pro Kuh und Jahr), dann kann das Ergebnis unter Berücksichtigung der einzelbetrieblichen Bedingungen (technische Ausstattung) beurteilt werden.

Fazit

Der richtige Einsatz von Vorkühlern bringt die größte Energieeinsparung im Milchviehbereich. Sie sind unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen in der Regel sehr lohnenswert. Auch der Einsatz von Wärmerückgewinnungsanlagen und frequenzgesteuerten Vakuumpumpen führt zu Energieeinsparungen.

Keine Duldungspflicht auf privaten Flächen

Die bislang im Solarpaket der Bundesregierung vorgesehene Pflicht zur Duldung von Netzanschlüssen für Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien auf privaten Flächen sowie für Überfahrten zum Betrieb der Anlagen ist vom Tisch. Die Ampel-Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Duldungspflicht ­lediglich für öffentliche Grundstücke, nicht jedoch für private ­Flächen gelten soll.

Mehrere Verbände hatten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Duldungspflicht geltend gemacht. Die Familienbetriebe Land und Forst hatten ein Rechtsgutachten vorgelegt, das diese Position stützte. Der Verband sieht sich durch die nun vorgesehene Änderung bestätigt. „Damit bleiben die Privatautonomie und die Rechte der Eigentümer gewahrt“, zeigte sich der Verbandsvorsitzende Max von Elverfeldt  erleichtert. Damit hätten sich die Kräfte innerhalb der Koalition durchgesetzt, „die klar zum Eigentum stehen“. Die Neuregelung werde dafür sorgen, dass Grundeigentümer bei der Energiewende „mitgenommen werden“. Das sei eine Voraussetzung, dass die Energiewende „gerecht und zügig“ gelingen könne.

Größere PV-Flächenkulisse

Mit dem Solarpaket soll der Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigt werden. Vorgesehen sind unter anderem Verbesserungen für besondere Solaranlagen wie etwa Agri-PV und Moor-PV, für die ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt werden soll. Die Förderung von Freiflächen-PV-Anlagen soll auch auf Flächen in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang landwirtschaftlich genutzt werden. Die bisherige Opt-in-Regelung, der zufolge die Länder PV-Freiflächenanlagen auf landwirtlichen Flächen in benachteiligten Gebieten erlauben konnten, soll zu einer Opt-out-Regelung werden. Danach können die Länder benachteiligte Gebiete für Solaranlagen schließen, wenn die Solarnutzung bestimmte Schwellenwerte übersteigt.

Das Solarpaket war bereits im vorigen Sommer von der Bundesregierung beschlossen worden. Es lag seither auf Eis, weil die Koalition kein Einvernehmen zur Novelle des Klimaschutzgesetzes erzielen konnte. Dies ist nunmehr erfolgt. Danach sollen die Bundesministerien nicht mehr zu Sofortprogrammen verpflichtet werden, wenn die Klimaziele in ihrem Bereich verfehlt werden. Stattdessen soll die Einhaltung der Ziele sektorübergreifend gewährleistet sein müssen. Damit ist entscheidend, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden. Künftige Bundesregierungen sollen nun darlegen müssen, wie sie ihre Klimaziele bis 2040 erreichen sollen und nicht mehr nur bis 2030. Die CO2-Minderungsziele sollen davon unberührt bleiben.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Entscheidung der Ampel-Koalition, die geplante Duldungspflicht im Rahmen des Solarpakets auf öffentliche Flächen zu beschränken. Generalsekretär Bernhard Krüsken sieht darin „ein klares Bekenntnis zum Eigentum und zum Erhalt der privatautonomen Verhandlungen“. Dies sei für die Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar. Krüsken erinnerte daran, dass sich der Bauernverband von Beginn an klar gegen die Duldungspflicht positioniert habe. Jetzt komme es darauf an, das Vorhaben zügig im parlamentarischen Verfahren umzusetzen und für die Branche Rechtssicherheit zu schaffen, sagte Krüsken.

Zurückhaltend äußerte sich hingegen die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie, Dr. Simone Peter. Für sie zählt die Einschränkung der Duldungspflicht zu den Schwächen des Ampel-Kompromisses zum Solarpaket und zur Novelle des Klimaschutzgesetzes. Zwar gebe es bei der Biomasse einige Verbesserungen. Diese reichten jedoch bei Weitem nicht aus, um den bereits einsetzenden Rückbau bei den dringend benötigten Biogasanlagen abzufedern. Hier müsse im Zuge des kommenden Gesetzgebungsverfahrens dringend nachgebessert werden, forderte Peter.

Änderungen bei Biomasse

Auch für Biomasse sieht das Solarpaket Änderungen vor. So soll es einen gesetzlichen Mechanismus geben, um nicht genutzte Volumenmengen der Biomethan-Ausschreibungen im darauffolgenden Jahr kostenneutral in die Biogas-Ausschreibungen zu übertragen, sodass dort das Volumen anwächst. Damit soll eine Zukunftsperspektive für Biogas-Bestandsanlagen geschaffen werden, die aus der Förderung fallen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, nimmt zu der lang erwartetet Einigung der Regierungsfraktionen über das Solarpaket Stellung: „Es ist gut, dass die Abgeordneten des Bundestages auch Biomasseaspekte mit in die Änderungen am Solarpaket mit aufgenommen haben. So konnte eine Reihe problematischer Regelungen verbessert, ausgesetzt oder gänzlich abgeschafft werden.“

Unter anderem sollen die Südquote in den Biomasse-Ausschreibungen und die Beschränkung der Biomethan-Ausschreibungen auf die Südregion befristet ausgesetzt werden. Auch sollen nicht in Anspruch genommene Volumina aus den Biomethan-Ausschreibungen zukünftig in die Biomasse-Ausschreibungen übertragen werden. Die Bundesnetzagentur erhält die Möglichkeit, die Gebotshöchstwerte um 15 % anstatt wie bisher nur um 10 % anzuheben. Des Weiteren soll die Pflicht einer 150-tägigen Verweilzeit von Substraten im gasdichten System für alle Biogasanlagen unabhängig vom EEG oder Inbetriebnahmejahr entfallen. Zuletzt dürfen bestehende Güllekleinanlagen zukünftig ihre Leistung erhöhen, sofern sie für den zusätzlichen Strom keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen.

„Dennoch muss betont werden, dass mit dem Solarpaket nicht der von der Branche dringend benötigte große Wurf gelungen ist. Wir brauchen nun dringend ein Biomasse-Paket, anstatt ein Anhängsel eines weiteren Solarpaketes zu sein. Denn die geringen Verschiebungen der Biomethan-Volumina sind bei Weitem nicht ausreichend. Ohne eine deutliche Anhebung der Volumen im regulären Segment ist der Erhalt des Biogasanlagenbestandes auf heutigem Niveau nicht zu realisieren; der Rückbau geht nahezu ungebremst weiter“, so Rostek.

Auch fehlen laut Rostek wesentliche Anreize zur flexiblen Strom- und Wärmeproduktion, wie eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags.

Auszahlungspreise gut behauptet

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Die Milchgeldauszahlungspreise für den Abrechnungsmonat März blieben in Schleswig-Holstein stabil bis leicht fester. Im Mittel haben sich die Basispreise um 0,40 ct/kg Milch auf 42,63 ct/ kg erhöht.

Die Spanne der Änderungen reicht von unverändert bis plus 3,0 ct/kg. Im März lag der durchschnittliche Auszahlungspreis bei 43,43 ct/kg. Seit Jahresbeginn werden im Milchpreisvergleich für Schleswig-Holstein Zuschläge und Kosten berücksichtigt. Bei einer Jahresliefermenge von 1 Mio. kg reicht die Spanne der ermittelten möglichen Auszahlungspreise für März von 42,40 bis 45,27 ct/kg (4,2 % Fett; 3,4 % Eiweiß).

Auch bundesweit zeigen sich überwiegend stabile bis leicht höhere Auszahlungspreise. In Westdeutschland blieben die Notierungen stabil bis leicht steigend. In Süddeutschland gab es meist unveränderte Kurse, die im Bereich zwischen 42,00 und 48,46 ct/kg liegen. Vereinzelt wurde der Auszahlungspreis hier auch leicht reduziert. Die Spotmilchpreise in Süddeutschland sind im Monatsverlauf um 1,5 ct auf 36,00 ct/kg gestiegen. In Norddeutschland sank der Kurs um 0,5 ct auf 35,50 ct/kg. In den Niederlanden blieb der Spotmilch-Kurs unverändert bei 37,50 ct/kg.

Die Milchanlieferung steigt derzeit weiter an. Die größten Anlieferungsmengen werden, wie in den Vorjahren, Mitte Mai erwartet. Zuletzt lag die wöchentliche Anlieferungsmenge in Deutschland wieder leicht über der Vorjahresmenge. Zum Jahresbeginn hat die Milchproduktion die Vorjahreszahlen zum Teil deutlich verfehlt. In den ersten 13 Wochen des laufenden Jahres haben die deutschen Meiereien bundesweit in der Summe rund 0,6 % weniger Milch erfasst als im gleichen Zeitraum von 2023.

Im Handel mit Milchprodukten bleibt es im April bei einer regen Nachfrage und festen Großhandelspreisen. Der Butternachfrage hat sich noch einmal erhöht. VLOG-Industrierahm ist besonders zur Butterherstellung gefragt und erzielt Preisaufschläge. Die bislang recht lebhafte Nachfrage nach Schnittkäse hat sich seit Ostern beruhigt. Die Kurse konnten sich jedoch behaupten. Käse bleibt auch im Export gefragt.

Der Milchpulverabsatz läuft ebenfalls rege. Für Preisaufschläge fehlt es jedoch an Nachfrageimpulsen, dies vor allem im Export. Besonders die schwächere chinesische Wirtschaft und der Ausbau der Milchviehhaltung dort sorgen für reduzierte Anfragen aus dem Reich der Mitte. Einkäufer aus dem Mittleren Osten zeigten ein gewisses Kaufinteresse, das jedoch nicht allzu umfangreich ausfiel. Hier setzen die Marktbeteiligten darauf, dass sich die Aktivitäten nach dem Ende des Ramadans erneut beleben. Inwieweit die jüngste Eskalation der Konflikte im Nahen Osten sich auf den Handel auswirkt, muss sich zeigen.

Damit liegt der Fokus der Hersteller derzeit auf dem europäischen Binnenmarkt und auf der Bedienung bestehender Verträge. Nur Molkepulver in Lebensmittelqualität wurde etwas teurer gehandelt. Angebot und Nachfrage standen sich im Pulverbereich trotz der saisonal hohen Milchanlieferung ausgeglichen gegenüber. Hierzu trägt bei, dass viel Rohstoff in die Käsereien gelenkt wird und kaum Pulverbestände vorhanden sind. Die EEX-Butternotierungen gaben Ende März etwas nach, konnten sich jedoch im April wieder erholen. Die EEX-Kurse für Magermilchpulver erreichten Ende März einen Jahrestiefstwert, stiegen in den vorigen Wochen jedoch wieder an.

Auf der ersten Global-Dairy-Trade-Auktion im April zogen die Preise in Neuseeland überwiegend an. Nachdem der Preisindex bei den zwei Auktionen im März gesunken war, stieg er zum ersten Termin im April um 2,8 % an. Die Exportnationen für Milchprodukte zeigen zum Jahresbeginn ein reduziertes Angebot. Die Milchanlieferungen der USA und Neuseelands sind im Januar um 1,2 % gesunken. In Argentinien betrug das Minus zum Vorjahrmonat deutliche 12,6 %. Nur Australien konnte die Milchmenge um 5,2 % steigern.

Aussetzung der Stilllegungspflicht zu spät für Getreide

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Die Aussetzung der verpflichtenden Stilllegung von 4 % der Ackerflächen wird sich nicht nennenswert auf die diesjährige Getreideernte auswirken.

„Die Entscheidung ist absolut richtig, kommt aber für den Getreideanbau schlichtweg zu spät“, betont der Getreidemarktexperte des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), Guido Seedler. Er erklärt: „Die Fruchtfolgeplanung erfolgt bereits vor der Herbstaussaat. Dann entscheiden die Landwirtinnen und Landwirte, welche Kulturen sie auf ihren Flächen aussäen wollen.“ Da überwiegend Wintergetreide angebaut werde, fehle jetzt die Fläche. Außerdem benötige eine ausreichende Saatgutversorgung einen zeitlichen Vorlauf. Das zeigt auch die knappe Versorgung mit Saatgut für Sommerungen in diesem Jahr.

„Gerade Getreide und Ölsaaten werden auf dem Weltmarkt gebraucht. Daher ist es bedauerlich, dass die Streichung der Stilllegungspflicht erst im März beschlossen wurde. Dies gilt umso mehr, da wir bekanntermaßen in diesem Jahr bei der Anbaufläche von Getreide einen neuen Tiefststand erreichen. Jeder Hekt­ar zählt“, macht Seedler deutlich. Studien zufolge soll die Nachfrage nach agrarischen Rohstoffen bis zum Jahr 2050 um 50 % ansteigen. Der DRV fordert EU-Kommission und Bundesregierung daher auf, gesetzliche Änderungen, die die Fruchtfolge betreffen, frühzeitig vorzunehmen. Nur dann bestehe in der Landwirtschaft und in der Saatgutwirtschaft ausreichend Zeit, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen und sie zum Erfolg zu führen.

Raps und Getreide zeigen einen deutlichen Vegetationsvorsprung. Dank des warmen Wetters und der guten Wasserversorgung in den Böden haben sich die Kulturen gut entwickelt. Seedler: „Die teilweise sommerlichen Temperaturen in den vergangenen Tagen führten dazu, dass die Pflanzen im Durchschnitt einen Vegetationsvorsprung von rund zehn Tagen im Vergleich zum langjährigen Mittel zeigen.“ Das ist nach Aussage des DRV-Experten grundsätzlich unproblematisch. Allerdings steige die Gefahr, dass Spätfröste den Pflanzen Schäden zufügten. „Je weiter eine Pflanze entwickelt ist, umso empfindlicher reagiert sie auf Frost“, betont Seedler. Insgesamt geht der DRV weiterhin von einer Getreideernte in Höhe von gut 41 Mio. t und einer Rapsernte in Höhe von knapp 4 Mio. t aus. Diese Ergebnisse liegen unter denen des Vorjahres und sind in erster Linie auf geringere Anbauflächen zurückzuführen. DRV

Pachtpreise steigen weiter

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Die Pachtpreise für Agrarflächen in Deutschland sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, wie aus den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervorgeht.

Im Jahr 2023 hat das jährliche Pachtentgelt je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bundesweit durchschnittlich 357 € betragen. Wie Destatis nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von 9 % gegenüber 2020 (329 €).

60 Prozent gepachtet

Die insgesamt rund 16,6 Mio. ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in Deutschland setzten sich im Jahr 2023 zu 60 % aus Pachtflächen (9,9 Mio. ha), rund 38 % selbst bewirtschafteten Eigenflächen der landwirtschaftlichen Betriebe (6,4 Mio. ha) und knapp 2 % unentgeltlich zur Bewirtschaftung erhaltenen Flächen (276.800 ha) zusammen. Der überwiegende Teil der gepachteten Flächen war Ackerland (69 %), gefolgt von Dauergrünland (27 %) und sonstiger gepachteter Fläche (4 %). Unter Letzterem sind Flächen zu verstehen, für die keine klare Trennung zwischen Acker- und Dauergrünland angegeben werden konnte, sowie Reb- und Baumobstflächen oder Baumschul- und Gewächshausflächen. Bei den durchschnittlichen Pachtentgelten je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche waren deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern zu verzeichnen: Während im Saarland ein durchschnittliches Entgelt von 99 € veranschlagt wurde, betrug das Pachtentgelt in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 560 €. Neben Nordrhein-Westfalen lagen auch in Niedersachsen (548 €), Schleswig-Holstein (479 €) und Bayern (415 €) die Pachtentgelte deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 357 €/ha.

Viele Einzelunternehmen

Unterschiede gab es in der deutschen Landwirtschaft nicht nur bei den Pachtentgelten, sondern auch hinsichtlich der vorherrschenden Rechtsformen der Betriebe. Mit einem Anteil von 85 % stellten die 217.800 Einzelunternehmen die mit Abstand häufigste Rechtsform der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland dar. Davon wurden mehr als die Hälfte (55 %) im Nebenerwerb geführt. Mit einem Anteil von 12 % waren Personengemeinschaften und -gesellschaften (30.970 Betriebe) sowie mit einem Anteil von 2 % juristische Personen (6.240 Betriebe) als Rechtsform deutlich weniger verbreitet.

Dennoch bewirtschafteten Betriebe der Rechtsformen Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie juristische Personen zusammen im Durchschnitt mit 176 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche je Betrieb deutlich größere Flächen als Einzelunternehmen mit 46 ha je Betrieb. Dies führte dazu, dass Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie juristische Personen zusammen ungefähr 39 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland (6,5 Mio. ha) bewirtschafteten.

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften, Udo Hemmerling, wies darauf hin, dass ein funktionierender Pachtmarkt von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Agrarstruktur sei. Der Anstieg der Landpachten um durchschnittlich 9 % zwischen 2020 und 2023 spiegele die Ertrags- und Risikosituation der Landwirtschaft, aber auch die allgemeine Vermögenspreisinflation bei Immobilien angemessen wider. age, Destatis

Scholz lädt Agrarbranche zum Gespräch ein

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Auf Einladung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist die noch von seiner Vorgängerin Dr. Angela Merkel (CDU) eingesetzte Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) zum Austausch im Kanzleramt zusammengekommen. Die Vertreter von Agrar- und Ernährungsbranche, Natur-, Tier- und Verbraucherschützern, Handel und Wissenschaft trafen sich mit dem Kanzler. Präsentiert wurde ein Finanzierungsmodell zum Umbau der Tierhaltung.

In der Debatte über bessere Bedingungen für die Bauern will auch die Regierungskommission zur Zukunft der Landwirtschaft Vorschläge einbringen. Zum aktuellen Stand tauschten sich die Mitglieder mit Kanzler Olaf Scholz aus, wie das Gremium nach dem Treffen mitteilte. Vorbereitet würden aktuelle Empfehlungen zur Zukunft der Branche in schwierigen Zeiten, die von allen Mitgliedern getragen würden.

Neben dem Umbau der Tierhaltung solle es etwa um Bürokratieabbau, steuerliche Fragen und die künftige EU-Agrarfinanzierung gehen. „Die Zukunft der Landwirtschaft zu gestalten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, erklärten die Agrarwissenschaftlerin Regina Birner und der Agrarökonom Achim Spiller als Sprecherteam der ZKL. Die Kommission stehe für den fairen Ausgleich von Interessen und scheue sich nicht, auch für heiße Eisen wie den Umbau der Tierhaltung und dessen Finanzierung im Konsens Lösungen zu erarbeiten.

Es gibt noch Knackpunkte

Allerding scheint das von der ZKL angestrebte Gesamtpaket mit konkreten Politikempfehlungen zur Zukunft der Landwirtschaft kein Selbstläufer zu werden. Sowohl der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Holger Hennies, als auch der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, sprachen am Donnerstag gegenüber Agrarmedien unabhängig voneinander von schwierigen Verhandlungen, die noch zu führen seien.

Für Hennies ist beispielsweise ein Einstieg in ein einfacheres Düngerecht unerlässlich, ebenso spürbare Entlastungen im steuerlichen Bereich und bei bürokratischen Auflagen. Bandt betonte die Notwendigkeit von konkreten Schritten, um den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Auch für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) müsse es klare Signale geben. Zudem sei für den BUND zwingend notwendig, dass der gefundene Kompromiss für eine Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung über eine Anhebung der Mehrwertsteuer nicht infrage gestellt werde. Bandt und Hennies zeigten sich gleichwohl optimistisch, dass die ZKL einen Konsens finden werde. Ergebnisse seien für Anfang Mai zu erwarten.

Landwirtschaft entlasten

Der DBV-Vizepräsident zog ein positives Fazit der Gespräche mit Bundeskanzler Olaf Scholz und anschließend mit den stellvertretenden Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen, Matthias Miersch (SPD), Julia Verlinden (Grüne) und Carina Konrad (FDP). Der Austausch sei insgesamt besser gelaufen als erwartet, räumte Holger Hennies ein.

Die Zukunftskommission Landwirtschaft habe deutlich machen können, „wo Handlungsbedarf und Nachbesserungspotenzial besteht, um die Rahmenbedingungen für die deutsche Landwirtschaft so zu gestalten, dass unsere Betriebe wettbewerbs- und zukunftsfähig sind“.

Entscheidend sei, „dass ein Gesamtpaket geschnürt wird, das der Komplexität unserer Branche gerecht wird“, so Hennies. Er geht nicht davon aus, dass die Koalition die ZKL-Empfehlungen zu 100 % werde umsetzen können. Entscheidend sei jedoch, „dass die Richtung stimmt“. Dies gelte nicht zuletzt für den dringend notwendigen Bürokratieabbau.

Tierhalter brauchen Klarheit

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) forderte die Politik zum Handeln auf. „Gerade für den Umbau der Tierhaltung brauchen die Bäuerinnen und Bauern endlich Klarheit in Form von langfristigen Verträgen und einer gesicherten Finanzierung“, erklärte AbL-Bundesgeschäftsführerin Xenia Brand. age, mbw


Vorschlag zur Tierwohlfinanzierung schlägt Wellen

Der Vorschlag einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) und der Borchert-Kommission, den Umbau der Tierhaltung langfristig über eine höhere Mehrwertsteuer auf tierische Produkte zu finanzieren, wurden bereits am Mittwoch im Vorfeld des Gesprächs mit dem Kanzler bekannt. Dies geschah offenbar entgegen der Vereinbarung, dass die Sprecher der ZKL sich öffentlich nicht äußern. Die frühzeitige Veröffentlichung des Vorschlags löste in Politik und Berufsstand unterschiedliche Reaktionen aus. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, zeigte kein Verständnis für anschließende Meldungen über steigendende Fleischpreise im Zuge des Umbaus der Tierhaltung. „Eine Mehrwertsteuererhöhung auf den Regelsatz oder einen Tierwohlcent lehnen wir ab“, betonte Rukwied am Mittwoch in Berlin. Das Geld für den Tierwohlumbau müsse aus dem Bundeshaushalt kommen. Zudem müsse zuerst sichergestellt werden, dass die notwendigen Beträge bei den Landwirten ankämen. Darüber hinaus seien Verträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren eine zwingende Voraussetzung. age


Perspektiven für den Rapsmarkt 2024

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Die ungewöhnlich hohen Temperaturen der vergangenen Tage führten zu einem deutlichen Entwicklungsschub, was die zwei Wochen früher blühenden Rapsfelder zeigen. Damit haben sich die Aussichten für eine gute Ernte 2024 verbessert. Auch in preislicher Hinsicht haben sich die Perspektiven aufgehellt. Nachdem Raps an der Matif Ende Februar 2024 noch mit knapp unter 410 €/t gehandelt wurde, ist der Kurs jetzt Mitte April auf etwas über 450 €/t gestiegen. Kurstreibende Impulse kamen dabei insbesondere vom festen Rohöl, getrieben von der drohenden Eskalation in Nahost, was die Attraktivität von Raps als Rohstoff in der Biodieselherstellung steigert.

Auch die Kurse für andere pflanzliche Öle bewegen sich aufwärts, angeführt von festeren Notierungen für Palmöl an der malaysischen Börse. Dort erreichten die Kurse den höchsten Stand seit Anfang Januar 2023, bis zuletzt Gewinnmitnahmen den Anstieg bremsten. Insbesondere die kleineren malaysischen Palmölvorräte sorgten bis Anfang letzter Woche für Aufwind, denn die Produktion bleibt angesichts ungünstiger Vegetationsbedingungen hinter den ­Erwartungen zurück. Dem steht eine belebte Nachfrage gegenüber. Gebremst wird ein weiterer Anstieg durch rückläufige Sojaölnotierungen an der Börse in Chicago.

Rapsschrotimporte der EU

Die Verarbeitung von Raps zu Rapsschrot in der ­EU-27 kann den innergemeinschaftlichen Bedarf nicht vollständig decken, so importiert die Union diesen seit jeher aus Drittstaaten. In den ersten acht Monaten des laufenden Wirtschaftsjahres erhielt die EU-27 rund 681.500 t Rapsschrot und damit 95.600 t mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Großteil der EU-Rapsschrotimporte fließt dabei nach Litauen und Spanien, aber auch Frankreich bezieht große Mengen. Mit 281.830 t – 41 % der Gesamteinfuhren – stammte der größte Teil der Importe aus Russland. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Einfuhren, dank des attraktiven Preisniveaus russischer Partien, um rund 11 % gestiegen. Auch aus Belarus kamen 208.200 t. Es nimmt damit Platz zwei der Herkunftsländer ein.

Prohibitive EU-Zölle auch für russische Rapsschrotlieferungen

Die Kommission schlägt (endlich!) Zölle von 95 €/t beziehungsweise 50 % des Warenwertes auf Importe von Getreide, Ölsaaten und daraus gewonnenen Erzeugnissen, also auch Rapsschrot, aus Russland und Belarus vor. Mit den Maßnahmen soll unter anderem „Russland daran gehindert werden, Einnahmen aus Ausfuhren in die EU – inklusive widerrechtlich angeeigneter ukrainischer Getreideerzeugnisse – dazu zu verwenden, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu finanzieren. 2023 exportierte Russland solche Erzeugnisse im Wert von rund 1,3 Milliarden Euro in die EU. Das bedeutet, dass diese EU-Zölle eine weitere wichtige Einnahmenquelle der russischen Wirtschaft und damit auch der russischen Kriegsmaschinerie austrocknen werden“, so die Europäische Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 22. März.

Für den Rapsmarkt bedeutet dies, dass mit dem Wegfall billiger russischer Importe voraussichtlich der Preis für Rapsschrot anziehen und damit auch Raps stabiler bewertet wird. Aus Kanada wird zudem im Jahr 2024 ein knapperes Rapsangebot erwartet. Das gesamte Ölsaaten­angebot in der laufenden Saison, welches durch die laufende Sojaernte in Südamerika vergrößert wird, dürfte den Anstieg jedoch dämpfen.

„Ostfriesland“ in Büdelsdorf

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Die schmiedeeiserne Teekanne „Ostfriesland“ aus 2017 von der Künstlerin Joana Vasconcelos ist 2,30 m hoch, bis zu 3,20 m breit und wiegt 380 kg. Mit Hilfe eines riesigen Wille-Krans wurde das Objekt aus dem portugiesischen Truck in den Innenhof des Eisenkunstguss Museums in Büdelsdorf gehoben. Die begehbare Teekanne ist die Visitenkarte der großen Vasconcelos-Ausstellung des Landesmuseums auf Schloss Gottorf, die vom 1. Mai bis 3. November 2024 auf der Museumsinsel in Schleswig gezeigt wird. Exakt solange ist auch „Ostfriesland“ im Eisenkunstguss Museum zu sehen und zu begehen.

Ausstellung im Wandel

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Bunter Schaum vor dem Lübecker Holstentor – das wollten sich am Sonntagnachmittag zahlreiche Besucher nicht entgehen lassen. Diese besondere Aktion der Künstlerin Stephanie Lüning fand in ähnlicher Form schon in Paris und London statt. Allerdings machte das norddeutsche Wetter dem Ganzen zunächst einen Strich durch die Rechnung.

Die Windböen waren zu stark, sodass die Gefahr bestand, dass der Schaum nicht auf dem Vorplatz des Tores verblieb, sondern sich über die Straßen und in die nahe liegende Trave verteilte. Für die Schaumaktion gab es strenge Auflagen seitens der Behörden, somit wurde die Vorführung auf Sonntagabend, 19 Uhr verschoben. Dann konnten diejenigen, die noch da waren oder wiederkamen, erleben, wie Schaummaschinen mit biologisch abbaubarem Spülmittel, vermischt mit Lebensmittelfarbe, für kurze Zeit das Wahrzeichen Lübecks und den Platz davor in bunte Schaumflocken tauchten.

Das Holstentor betrachtet durch bunten Schaum – vergängliche Kunst von Stephanie Lüning
Foto: Robert Vanis

„Ich verwende oft Rot, Blau und Gelb, also die Grundfarben, und mische daraus alle Farben des Regenbogens. Sie können der räumlichen, vergänglichen Malerei beim Werden und Vergehen zugucken“, erklärte zuvor die Künstlerin, die auch im zweiten Teil der Ausstellung „Hello Lübeck“ in der Kunsthalle St. Annen in Lübeck vertreten ist. Da lässt sie die Besucherinnen und Besucher am Kunstgeschehen teilhaben, unter anderem indem sie zuvor gefärbtes Wasser zu Eiswürfeln gefrieren lässt, die die Besuchenden dann auf eine Leinwand legen können. Durch das Schmelzen des Eises geht die Farbe in das Textil über und zaubert einzigartige Batikmuster.

Eine Treppe voller Glückskekse des Künstlerduos Famed
Foto: Iris Jaeger

Eine Treppe voller Glückskekse, bei denen man zugreifen darf, Demokratie, Verschwörungstheorie, Ideologie oder Korruption als Parfüm, eine Lichtinstallation, die man per Klavier zu einer blinkenden Lichtchoreografie erwecken kann, ein Raum, in dem man Boden und Wände bemalen darf, Bilderteile verteilt im Museum, die sich wie ein Puzzle zusammensetzen lassen – das und noch vieles mehr zeichnet die aktuelle Ausstellung aus, die mit diesen partizipativen und interaktiven Kunstwerken noch stärker die Neuausrichtung der Lübecker Kunsthalle St. Annen mit Leiterin Noura Dirani als Ort des lebendigen Austauschs und des offenen gesellschaftlichen Dialogs unterstreichen möchte. Anfang Dezember 2023 startete der erste Teil von „Hello Lübeck“ mit dem Untertitel „Dialoge mit der Kunsthalle St. Annen“, vergangene Woche wurde dann der zweite Teil mit dem Untertitel „Eine Ausstellung im Wandel“ eröffnet. Die mit der Ausstellung konzipierte Kinder-Kunsthalle wird künftig fester Bestandteil der Einrichtung. Kurzweiliges Kunsterleben mit allen Sinnen, ergänzt um ein umfangreiches Begleitprogramm mit Workshops, Rundgängen und Aktionen – alle Informationen dazu unter ­kunsthalle-st-annen.de

„Enlightenment Machine“ von Betty Rieckmann
Fotos: Iris Jaeger
„The Beach“ von Andreas Angelidakis; 68 Sitzmodule aus Schaumstoff und Vinyl lassen sich zu einer Vielzahl unterschiedlicher Formationen kombinieren und laden im Foyer zum sitzen, stehen, klettern oder relaxen ein.
Ahmet Öğüts Installation „Jump-Up!“ lädt Besuchende ein, die ausgestellten Objekte auf Trampolinen springend zu betrachten
Blick in die Ausstellung
„Smell Maneuver“ – Performative Arbeit von Christian Jankowski
Die Parfümeure Gustavo Moscoso und Xavier Zamora H. komponierten 18 verschiedene Gerüche zu Begriffen mit Verweis auf die multiplen und geopolitischen Krisen unserer Zeit. So darf man ebenso an der Demokratie schnuppern wie auch an Verschwörungstheorie und Polarisation …
It is what it is“ ist eine Einladung des Künstlers Benjamin Butter, den gesamten Raum bunt zu bemalen. Der eigenen Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Installation „Hoffnung“ von Stephanie Lüning in der Kinder-Kunsthalle
Kunstwerk aus Eiswürfeln
Hoffnung
Eines der Eiswürfel-Kunstwerke von Stephanie Lüning
Ein Kunstwerk im Kunstwerk
Alle Glückskekse enthalten die gleiche Botschaft: „The way to success is open“ – Der Weg zum Erfolg ist geebnet
Nezaket Ekici lädt die Besuchenden ein, Fragmente ihres Bildes im Museum zu suchen und dann zusammenzusetzen. Das Motiv „Stillleben mit Mops und Hähnen“ ist von Wilhelm Grimm.
Knetfiguren wurden zu Skulpturen in Christian Jankowskis „Geknetete Stadt“
Bunter Schaum vor dem Holstentor.
Foto: Robert Vanis