Start Blog Seite 15

Konjunktur-Wumms in der Schwebe

0

500 Mrd. € wollen Union und SPD in Form eines Sondervermögens für Infrastruktur ausgeben, verteilt über zehn Jahre. Dazu kommt eine noch nicht bezifferte Summe für Verteidigung. Zur Umsetzung dieser Pläne braucht es eine Grundgesetzänderung, die im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erfordert. Damit noch der alte Bundestag dieses Vorhaben absegnet, buhlen Union und SPD derzeit um die Zustimmung der Grünen, die noch zögern, um sich so teuer wie möglich zu verkaufen. Sie wissen, dass eine Zustimmung zum „Infra­struktur-Wumms“ im neuen Bundestag aufgrund der zukünftigen Sitzverteilung unwahrscheinlich ist. Dessen konstituierende Sitzung findet am 25. März statt.

AfD und Linke laufen derzeit Sturm und haben Eilanträge gegen die notwendigen Sondersitzungen des alten Bundestages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Entscheidung der Richter steht noch aus, aber im Vorfeld teilten die meisten Rechtsexperten die Einschätzung, dass der alte Bundestag weiterhin voll handlungs- und beschlussfähig ist. Und trotzdem: Die Strategie von Union und SPD, im bereits abgewählten Bundestag eine solch bedeutende Grundgesetzänderung zu erwirken, hinterlässt bei vielen ein antidemokratisches „Geschmäckle“. Zumal CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz im Wahlkampf regelmäßig betonte, dass Einsparmaßnahmen und Effizienzgewinne vor der Aufnahme neuer Schulden kämen.

Gleichwohl gibt es gute Gründe, dem Investitionsstau in Deutschland mit Macht zu begegnen. Ein 500-Mrd.-€-Sondervermögen bietet enorme Chancen für den ländlichen Raum. Laut der Vorsitzenden des Sachverständigenrats Ländliche Entwicklung im Bundeslandwirtschaftsministerium, Prof. Claudia Neu, stehen etwa Milliardeninvestitionen für Wasser- und Abwasser­infrastrukturen an. Für eine Mobilitätswende mangele es sowohl an öffentlichem Personennahverkehr als auch an Ladesäulen für Elektroautos. Sie empfiehlt die Förderung sogenannter Mobilitäts-Hubs, wo nicht nur getankt, sondern auch eingekauft, Kaffee getrunken und in den Bus oder auf ein E-Bike umgestiegen werden könne.

Ohne Zweifel erleichtert ein Sondervermögen auch die Einhaltung von Wahlversprechen einer wahrscheinlich kommenden schwarz-roten Regierungskoalition, wobei die Reaktionen auf die Sondierungsergebnisse gemischt ausfallen. Außerdem macht Geld alleine nicht glücklich: Eine Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ist notwendig. Zudem muss die Politik über die Eindämmung des Klagerechts für Nichtregierungsorganisationen nachdenken.

In den jetzt folgenden Koalitionsverhandlungen sollen die Themen Landwirtschaft und Umwelt gemeinsam behandelt werden. Gut so! Denn Agrar- und Umweltpolitik müssen sich ergänzen, nicht gegenseitig blockieren. Die CDU entsendet unter anderem Steffen Bilger (stellvertretender Fraktionsvorsitzender), Albert Stegemann (Agrarsprecher) und Hermann Färber (Ernährungsausschussvorsitzender) in die Arbeitsgruppe. Für die CSU sind Artur Auernhammer (Agrarsprecher) und Günther Felßner (Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes) dabei. Zum SPD-Team gehören unter anderem Dr. Franziska Kersten (Mitglied im Ernährungs- und im Umweltausschuss) und Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Unabhängig von der Realisierung eines Sondervermögens wäre die Einigung auf ein gemeinsames Bundesagrar- und Umweltministerium eine gute Grundlage für eine kon­struktive Politik für den ländlichen Raum.

Dr. Robert Quakernack, Foto: bb

Lebendige ländliche Räume brauchen starke Frauen

0

Eigentlich ist es eine Binsenweisheit: Ohne Frauen geht auf den landwirtschaftlichen Betrieben und im ländlichen Raum nichts. Dass Frauen trotz ihres großen Engagements auf den Höfen vielfach mit Ungleichbehandlung bei Leitungspositionen und beim Einkommen zu kämpfen haben, ist im Bewusstsein der Öffentlichkeit weniger präsent. Die beeindruckende Fotoausstellung „Frauen.Leben.Landwirtschaft“, die im Landeshaus in Kiel zu sehen war, will das ändern – zusammen mit einer besonderen Studie.

Auf großformatigen Leinwänden hat die Dokumentarfotografin Anna Thiessen 15 Frauen porträtiert – vor allem bei der Arbeit im Stall, Büro oder an Maschinen. Der aus Dithmarschen stammenden Fotografin, die selbst auf einem Bauernhof aufgewachsen ist, gelangen ausdrucksstarke Aufnahmen. „Mein Ziel war, Frauen so authentisch wie möglich darzustellen. Landwirtschaftliche Betriebe sind ja kein Bullerbü, da ist es eben oft auch dreckig“, erzählte Anna Thiessen während der Ausstellungseröffnung in der vergangenen Woche – und heimste viel Beifall vom Publikum ein.

160 Anmeldungen für den Eröffnungsabend gingen beim Landwirtschaftsministerium ein, das die Ausstellung zusammen mit dem Sozialministerium sowie dem LandFrauenVerband Schleswig-Holstein organisiert hatte. Begrüßt wurden die vielen Besucherinnen und wenigen Besucher von Kristina Herbst (CDU). Die Landtagspräsidentin machte die Bedeutung der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein deutlich. Über 60 % der Landesfläche werden landwirtschaftlich genutzt, mehr als 11.000 Betriebe mit rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind am Start – zum größten Teil Familienbetriebe.

Frauen bildeten im Wesentlichen das Rückgrat der Betriebe, sagte die Landtagspräsidentin mit Blick auf die umfangreiche Studie, die Grundlage der Fotoausstellung ist. Das Thünen-Institut und die Universität Göttingen hatten in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenVerband (DLV) eine gesamtdeutsche Untersuchung zur Lebens- und Arbeitssituation der Frauen in der Landwirtschaft erarbeitet – die erste Studie dieser Art überhaupt. Danach verdienen Frauen weniger als Männer, verfügen oft über eine ungenügende Absicherung und haben mit überkommenen Rollenverhältnissen zu kämpfen – Stichworte hier sind Haushaltsführung und Pflege der Angehörigen. „Die Studie spricht heiße Eisen an“, erklärte Herbst und freute sich, dass die organisierten LandFrauen Schleswig-Holsteins die Eröffnungsveranstaltung im Landeshaus mitorganisiert haben. Und: „Politik tut gut daran, den LandFrauen zuzuhören.“

In einer Fragerunde konfrontierte Moderatorin Meike von der Goltz zwei politische Entscheidungsträger mit Ergebnissen der Studie. Wie kann Politik die Lage der Frauen verbessern? Silke Schiller-Tobies (Grüne), Staatssekretärin im Sozialministerium, stellte Bundesratsinitiativen vor, die auf den Weg gebracht wurden. Weiter riet sie den Betroffenen, Beratungsangebote zu nutzen – denn 44 % der Selbstständigen wüssten gar nicht, dass es Möglichkeiten zur besseren rechtlichen und sozialen Absicherung gebe. „Es gibt weitere Punkte, die man verbessern kann, etwa die Kitaversorgung und die Internetanbindung im ländlichen Raum“, sagte Schiller-Tobies.

Warum agieren nur 11 % der in der Studie befragten Frauen als Betriebsleiterinnen, obwohl zwei Drittel der Befragten wesentlich an strategischen Entscheidungen auf den Höfen beteiligt sind? Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) stellte die Fakten nicht in Abrede. „Aber es wandelt sich, es kommen immer mehr Frauen in Leitungspositionen. Ich sehe das auch in den Studiengängen, der Anteil junger Frauen dort ist hoch, die wollen auch Entscheidungen auf den Höfen treffen“, erklärte er. Zudem spiele der Fachkräftemangel den Frauen in die Hände: „Und man muss sehen, dass viele Betriebsleiter 60 Jahre alt oder älter sind, da tun sich gute Chancen für die Frauen auf“, ist sich Schwarz sicher.

Claudia Jürgensen als Präsidentin des LandFrauenVerbandes Schleswig-Holstein freute sich, dass sich erstmals eine Studie der Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in ganz Deutschland widme. „Ich freue mich, dass Frauen durch die Studie und die Ausstellung endlich ein Gesicht bekommen haben“, sagte Jürgensen und machte deutlich, dass auch durch eigene Anstrengungen des LandFrauen­Verbandes traditionelle Rollenklischees immer weniger griffen. Deutlich wird dies unter anderem durch die Baff-Kurse in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer: Mehr als 1.000 Frauen haben in den vergangenen 22 Jahren die Qualifikation zur Büroagrarfachfrau erfolgreich absolviert – und so auch Selbstvertrauen getankt. Das gilt auch für die Präsidentin selbst. „Als gelernte Tischlerin hatte ich auf dem Hof null Ahnung und mich nicht getraut, am Tisch im Betrieb etwas zu sagen. Das hat sich nach meinem Baff-Kurs geändert, da wurde ich auch gehört“, erzählte Jürgensen.

Petra Bentkämper

Detaillierter blickte Petra Bentkämper auf die Studienergebnisse und berichtete von zusätzlichen Widerständen, denen Frauen ausgesetzt seien. So hätten Landwirtinnen nach den Worten der Präsidentin des DLV größere Schwierigkeiten, bei Banken Kredite zu bekommen. Zudem seien sie oft unterversichert und damit stärker von Altersarmut bedroht. Auf der anderen Seite gebe es auch Positives zu berichten. „Trotz der Arbeitsbelastungen ist die Lebenszufriedenheit sehr hoch, weil sie ihre Kinder auf dem Hof mit aufwachsen sehen und durch die Arbeit in der Natur und mit den Tieren“, sagte Bentkämpfer. Die vor zweieinhalb Jahren abgeschlossene Studie hat auch etwas erreicht: In der aktuellen GAP-Periode ist die Gleichstellung als Ziel verankert. Und im nächsten Jahr dürften Frauen in der Landwirtschaft weltweit stärker im Blickpunkt sein: Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO der Vereinten Nationen hat 2026 zum Jahr der Landwirtin ausgerufen.

Stabile Mischwälder sind das Ziel

0

Der erste Teil zum Thema „Waldschäden und Waldumbauförderung“ in Ausgabe 9 beschäftigte sich vor allem mit den Schadholzmengen und -flächen in Schleswig-Holstein zwischen 2018 und 2024. Im
Folgenden werden die Umsetzung der Wiederbewaldung einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten und einige Gefahren für den neuen Wald angesprochen.

Die Grundüberlegungen zu einer zukunftsfähigen Wiederbewaldung einschließlich der Berücksichtigung der Naturverjüngung wurden im ersten Teil dieses Beitrags dargestellt. Wie haben sich diese nun in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren niedergeschlagen?

Baumarten des Waldumbaus

Die Grafik zeigt, dass von den geförderten Wiederaufforstungsflächen in Schleswig-Holstein zwischen 2018 und 2024 knapp 71 % als Laub-Mischwälder mit einem Anteil von Nadelbäumen zwischen 0 und 20 % neu begründet wurden. Dabei wurden vor allem Eichen, Berg- und Spitzahorn, Buchen, Hainbuchen, Flatterulmen, Roterlen und andere Laubbäume gepflanzt. Auch auf bisher in unseren Wäldern wenig zu findende, wahrscheinlich aber recht klimastabile Baumarten, zum Beispiel Esskastanie, Schwarznuss oder Elsbeere, wurde in kleinen Teilen zurückgegriffen. Dabei wurde darauf geachtet, eine geeignete Mischung verschiedener Arten neu zu begründen, da insbesondere die Baumartenvielfalt eine höhere ökologische Stabilität verspricht als dies bei Reinbeständen einer Art der Fall ist. Naturverjüngung, etwa der Birke oder Eberesche, wird dabei in den Folgebestand integriert.

Auf gut 29 % der Wiederaufforstungsfläche wurden Laub-Nadel-Mischwälder gepflanzt und durch Naturverjüngung ergänzt. Zu den oben genannten Laubbaumarten treten hier auf 20 bis 60 % der Fläche geeignete Nadelbäume wie Douglasie, Lärche, Tanne oder Kiefer. Fichten sind hier nur noch in kleineren Anteilen aus Naturverjüngung zu finden.

Hilfe bei der Umsetzung

Bei der Umsetzung des Waldumbaus können private und kommunale Waldbesitzer Unterstützung durch die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer erhalten. Erster Ansprechpartner ist hierfür der jeweils vor Ort zuständige Bezirksförster der Kammer. Er berät auf Anfrage über die verschiedenen waldbaulichen Möglichkeiten und stellt deren ökologische und ökonomische Auswirkungen dar. Bei Bedarf hilft der Bezirksförster auch bei der Umsetzung der notwendigen und gewünschten forstlichen Maßnahmen, was dann allerdings als Betreuungsdienstleistung in Rechnung gestellt wird. Weitere, langfristig sinnvolle Hilfe kann auch über die Mitgliedschaft in der regional zuständigen Forstbetriebsgemeinschaft erfolgen. Diese wirtschaftenden Vereine fassen forstliche Maßnahmen sinnvoll zusammen und helfen unter anderem auch bei der Beantragung von Fördermitteln. Eine solche finanzielle Unterstützung ist für Umbaumaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) möglich. Diese unterstützt mit Fördersätzen zwischen 70 % und 90 % der nachgewiesenen Nettokosten Waldumbau- und Wiederaufforstungsprojekte standortfremder, nicht klimastabiler Wälder. Dabei muss vor allem beachtet werden, dass:

– immer ein Eigenanteil beim Waldeigentümer verbleibt,

– die Mehrwertsteuer nicht gefördert werden kann,

– der Waldeigentümer das Projekt bis nach dessen Abschluss vorfinanzieren muss und

– eine Förderung immer unter dem Vorbehalt steht, dass nach Abschluss der Maßnahme entsprechende Bundes- und Landesmittel zur Verfügung stehen.

Dies war aber in der Vergangenheit in aller Regel der Fall. So wurden von 2018 bis 2024 über 1.400 Förderanträge zur Unterstützung der Wiederaufforstung mit einem Fördervolumen von insgesamt über 13 Mio. € in Schleswig-Holstein bearbeitet und ausgezahlt. Fördermöglichkeiten gibt es darüber hinaus auch für die weitere Pflege der Bestände. Bis fünf Vegetationsperioden nach Fertigstellung der Kultur kann deren Sicherung, also mechanische Maßnahmen gegen zu konkurrenzstarke Begleitvegetation, gefördert werden. Und bis zu einem Alter von 15 Jahren gibt es auch Fördermöglichkeiten der Jungbestandspflege. Bei jeder Maßnahme, die eine Förderung erhalten soll, muss unbedingt daran gedacht werden, dass sie erst dann in Angriff genommen werden darf, wenn zum entsprechenden Antrag eine Bewilligung zum Maßnahmenbeginn durch die Landwirtschaftskammer vorliegt. Projekte, die ohne diese Vorbewilligung begonnen wurden, sind nicht mehr förderfähig. Als Beginn gilt schon die Beauftragung von Firmen zur Durchführung von Arbeiten wie der Flächenvorbereitung.

Das Räumen von Streifen als Flächenvorbereitung zur Wiederaufforstung erhält waldökologisch wertvolle Strukturen (Hintergrund: aufgerissener Nadelholzaltbestand).

Gefahren für den neuen Wald

Mit der Fertigstellung der Kultur oder der Verjüngung eines neuen, zukunftsstabilen Mischbestandes ist dessen Heranwachsen noch nicht gesichert. Je mehr Licht auf der betreffenden Fläche zur Verfügung steht, je besser die Wasserversorgung ist und je größer das Angebot pflanzenverwertbarer Nährstoffe ist, desto üppiger wächst neben den erwünschten Forstpflanzen auch die Begleitvegetation aus Gräsern sowie krautigen und holzigen Gewächsen. Diese Begleitvegetation kann positive und negative Effekte haben. Positiv wirken sich vor allem ein entstehender Halbschatten und eine Windberuhigung auf der Fläche aus. Dies verringert die Gefahr von Hitze- und Trockenheitsschäden an den Forstpflanzen durch höhere bodennahe Luftfeuchtigkeit. Zu einer besseren Feuchtigkeit tragen auch Kronenreste, Stubben, verbliebene Bäume und andere Strukturen auf der Fläche bei.

Besteht die Gefahr, dass eine zu große Beschattung oder Wasser- und Nährstoffkonkurrenz durch Begleitvegetation auf der Fläche das Wachstum der gewünschten Forstpflanzen zu stark beeinflusst und diese dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, ist die Durchführung einer Kulturpflege angezeigt. Gerade starker Brombeerbewuchs, aber auch aggressive Gehölze wie die Amerikanische Traubenkirsche sind oft nur mit zusätzlichem Pflegeaufwand zurückzudrängen. Dabei können die gerade erwähnten Strukturen natürlich technisch hinderlich sein und die Pflege erschweren, andererseits darf deren positive Wirkung nicht ausgeblendet werden.

Eine „schiere“ Fläche, die wie in der Landwirtschaft jede Struktur vorher egalisiert, sieht für ordnungsliebende Menschen zwar gut aus und lässt sich leichter pflegen, hat aber mit einem stabilen Waldökosystem wenig zu tun. Gerade ein flächiges Mulchen vor der Wiederbewaldung kann den Oberboden erheblich stören, durch Habitatverlust die Artenzahl auf der Fläche verringern, die Umsetzung von Nährstoffen beschleunigen, was auch die Konkurrenzvegetation fördert, und die Gefahr von Hitze- und Trocknisschäden erhöhen. Sollte sich auf der bepflanzten Fläche eine Grasdecke bilden, kommen weitere Probleme durch den Abschluss der Waldbodenoberfläche und die Entstehung eines Lebensraumes von Kurzschwanzmäusen hinzu.

Kulturen sichern

Wenn wirtschaftlich nicht vertretbare Schäden durch Kurzschwanzmäuse drohen, muss über eine Bekämpfung nachgedacht werden. Diese Maßnahme ist allerdings nicht förderfähig. Große Säugetiere wie die pflanzenfressenden Schalenwildarten, Hase und örtlich Kaninchen hingegen können durch einen wirksamen Wildschutzzaun daran gehindert werden, den neuen Wald zu schädigen. Der Zaunschutz ist daher regelmäßig auch Bestandteil der Förderung. Allerdings muss ein solcher Zaun auch regelmäßig kontrolliert und nötigenfalls repariert werden. Und er muss wieder abgebaut werden, wenn seine Schutzfunktion nicht mehr notwendig ist. Dies ist sowohl eine Fördervoraussetzung als auch eine Vorschrift im Waldgesetz. In manchen Situationen ist ein Waldumbau auch ohne Zaunschutz möglich, wenn die Verwendung von Großpflanzen oder eine angepasst intensive Jagdausübung den Verbiss der neuen Waldgeneration auf ein tolerierbares Minimum senken.

Sofern in einer Kultur ein erheblicher Anteil von 30 % der Pflanzen oder eine zusammenhängende Fläche von 1 ha witterungsbedingt ausfällt, kann in den ersten fünf Jahren eine Förderung der notwendigen Nachbesserung beantragt werden. Insgesamt wurden in Schleswig-Holstein für die Pflege und Nachbesserung geförderter Kulturen sowie die Pflege von Jungbeständen von 2018 bis 2024 insgesamt über 2,8 Mio. € GAK-Fördermittel gezahlt. Diese Summe verteilt sich auf gut 2.100 bearbeitete Förderanträge. Die Sicherung von bereits geförderten Waldumbauten und Wiederaufforstungen genießt einen besonderen Stellenwert und würde auch in Zeiten knapper Mittel als Erstes finanziell ausgestattet werden. Der Waldumbau und die Wiederaufforstung von Schadflächen sind auch in Schleswig-Holstein heute und in Zukunft zentrale Aufgaben der Forstwirtschaft.

Fazit

Auch wenn die Flächenanteile der geschädigten Waldbestände in Schleswig-Holstein geringer sind als in anderen Bundesländern, sind auch hier Anstrengungen zum Aufbau neuer, klimastabilerer Wälder von großer Bedeutung. Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer unterstützt den Privat- und Kommunalwald dabei mit Rat und Tat. Und auch öffentliche Fördermittel sind in den vergangenen Jahren in großem Umfang in diese Aufgabe geflossen. Denn von den stabilen Mischwäldern der Zukunft profitieren sowohl deren Eigentümer als auch die Gesellschaft als Ganzes.

„Rin inne Kartüffeln, rut ut de Kartüffeln“

0

Am 6. März verkündete US-Präsident Donald Trump, dass Zölle für mexikanische und kanadische Importe für vier Wochen nicht erhoben würden, „um einen Handelskrieg zu vermeiden“. Dies, nachdem die USA nach heftigem Hin und Her am 4. März gerade Zölle auf Einfuhren aus Kanada und Mexiko in Höhe von 25 % eingeführt hatten. Ottawa reagierte prompt mit Gegenzöllen in gleicher Höhe. Mexiko kündigte Ähnliches an.

Am 8. März teilte China mit, Zölle in Höhe von 100 % auf kanadische  (!) Agrargüter, vor allem Canolaöl und -schrot, erheben zu wollen, die am 20. März in Kraft treten sollen, woraufhin der Canola-Markt kollabierte. Dies war die Reaktion auf Trumps Ankündigung, seine Zölle gegenüber Kanada und Mexiko lockern zu wollen, wenn diese die US-Handelszölle gegenüber China kopieren würden.

Die erratische Zollpolitik des US-Präsidenten kann Warenströme im Handumdrehen verändern, es profitieren nur Spekulanten. Veränderungen der Fundamentaldaten für Weizen, Mais, Soja oder Raps erzielen kaum noch Kurswirkung. Die zusätzliche Volatilität an den Terminmärkten erschwert den Märkten die Orientierung und letztlich die Preisfindung auf Erzeugerebene.

Trumps Wahlversprechen: Lebensmittelpreise sinken!

Trump hat sich mit Wahlversprechen selbst in die Bredouille gebracht. Denn jeder zweite Amerikaner bezeichnete vor der Wahl die gestiegenen Lebensmittelpreise als Thema Nummer eins. Diese sind tatsächlich laut US-Landwirtschaftsministeriums zwischen 2019 und 2023 um 25 % teurer geworden – mehr als andere Konsumgüter. Im Wahlkampf ließ Trump Tische mit Waren und Preistafeln aufbauen, die verdeutlichen sollten, wie sehr US-Bürger ausgenommen würden. Er gab sich entschlossen, die Preise sofort zu senken. Nun sind einige Wochen vergangen, ohne dass etwas passiert ist. „Aber ich werde es schaffen“, sagte er gewohnt selbstbewusst.

Preissenkung durch Importzölle?

Die USA erheben bereits Zölle (von denen Trump erhebliche Einnahmen erwartet, die er zur Senkung der Gewinnsteuern der Unternehmen benötigt) auf importierte Lebensmittel, zum Beispiel auf Zucker. Der ist in den USA etwa doppelt so teuer wie in der EU. Das überrascht keinen Ökonomen, denn Zölle führen in aller Regel zu höheren Preisen und treiben die Inflation. Die USA importieren für über 10 Mrd. US-$ Obst und Gemüse aus Mexiko (und für 3 Mrd. US-$ aus Kanada). 25 % Zoll auf diese Importe führen schlicht zu einer entsprechenden Preiserhöhung. Die amerikanischen Gemüseanbauer könnten diese Mengen theoretisch übernehmen und auch von den höheren Preisen profitieren, wenn sie denn Arbeiter hätten. Aber diese lässt Trump gerade aus dem Land schaffen …

Massenabschiebung von Wanderarbeitern

Die Agrarindustrie warnt, dass Lebensmittel dadurch teurer würden, weil sie nun einmal zur Ernte auf Wanderarbeiter angewiesen sei. Schätzungen zufolge arbeiten mehrere Hunderttausend Einwanderer ohne Papiere in der US-Landwirtschaft.

Manche Ökonomen raten eher dazu, sich die Gewinnspanne des Handels und der Lebensmittelindustrie genauer anzusehen. Etwa die Waltons, die reichste Familie der Welt, zu fragen, wie sie als Eigentümer von Walmart, dem grüßten Lebensmittelhändler der Welt, zu einem Vermögen von 500 Mrd. US-$ gekommen sind. Oder die Mars-Familie, wie sie ein Vermögen von 120 Mrd. US-$ erwirtschaftet hat. Aber es ist wenig wahrscheinlich, dass Trump und sein Kreis amerikanischer Oligarchen dies so genau wissen wollen.

Viele Experten vermuten, dass Trump die Zolldrohungen als Verhandlungstaktik einsetzt, um Zugeständnisse in anderen Bereichen zu erzwingen. Jedem Marktteilnehmer bleibt die Option, diese einfach zu ignorieren, bis sie tatsächlich in Kraft treten und bleiben. Ein zusätzliches Element der Unsicherheit, das eine Preisfindung erschwert, bleiben sie auf jeden Fall. Die Handelspolitik von US-Präsident Donald Trump sorgt für Verunsicherung nicht nur auf den Agrarmärkten, sondern auch in US-amerikanischen Haushalten und Firmen. Die Wahrscheinlichkeit für eine Rezession steigt in der größten Volkswirtschaft der Welt.

Wolf mit neuem Schutzstatus

Anlässlich der am vergangenen Freitag in Kraft getretenen Absenkung des Schutzstatus von Wölfen durch die Berner Konvention sind im landwirtschaftlichen Berufsstand und der Politik Rufe nach einer kurzfristigen Änderung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie laut ­geworden. So appellierte der Deutsche Bauernverband (DBV) an die Europäische Kommission, den abgesenkten Schutzstatus zügig auf europäischer Ebene umsetzen. ­Diese hat nun auch offiziell einen ­Änderungsvorschlag zur FFH-Richtlinie gemacht.

Für den DBV ist dies mehr als überfällig, zumal der Erhaltungszustand des Wolfsbestandes mehr als günstig sei. Zudem seien die Weidetierhalter auf ein aktives Bestandsmanagement für den Wolf angewiesen. Die Weidetierhaltung dürfe nicht länger der ungebremsten Ausbreitung des Wolfes preisgegeben werden. An die künftige Bundesregierung appellierte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken, auf europäischer Ebene die Änderung der FFH-Richtlinie im Sinne einer Regulierung des Wolfs aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig müssten die bereits bestehenden Möglichkeiten im EU-Recht für eine Problemwolf­entnahme und für ein aktives Bestandsmanagement genutzt werden.

„Keine schlechte Nachricht für den Artenschutz“

Laut Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) ist die Senkung des Schutzstatus eine gute Nachricht für alle Weidetierhaltenden und „auch keine schlechte für den Artenschutz, denn Schafe, Ziegen und Rinder auf der Weide stärken die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Kulturlandschaften“. Mit einem angepassten Schutzstatus könnten Wolfsbestände reguliert und dadurch Weidetiere geschützt werden. Schließlich brauche es klare, fundierte Regeln für den Umgang mit auffälligen Wölfen, ohne den Artenschutz zu gefährden.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Christine Schneider, und der stellvertretende Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Norbert Lins (CDU), sehen die EU-Kommission in der Pflicht, rasch zu handeln und die Herabstufung in einem schnellen Verfahren zu beschließen. Die Bundesregierung müsse danach gemeinsam mit den Bundesländern die nationale Umsetzung vorantreiben, um die Weidetierhaltung zu stärken, den Artenschutz praktikabel zu gestalten und die neuen Regelungen schnell in die Praxis zu überführen.

Die Vertragsstaaten der Berner Konvention hatten im Dezember beschlossen, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Diese Änderung ist nicht unmittelbar in der EU gültig. Mit Inkrafttreten der Änderungen der Berner Konvention hat die EU nun die Möglichkeit, die FFH-Richtlinie anzupassen. Gemäß dem nun vorgelegten Kommissionsvorschlag soll der große Beutegreifer von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft werden. Sollten Europaparlament und Rat zustimmen, würde der Wolf von Annex 4 in Annex 5 der FFH-Richtlinie verschoben.

Weiterhin einegeschützte Art

Den Mitgliedstaaten soll gemäß dem Gesetzesvorschlag zusätzliche Flexibilität beim Management lokaler Wolfspopulationen gegeben werden. Entsprechende Maßnahmen dürfen künftig an die regionalen Gegebenheiten angepasst sein. Unterstrichen wird von der Kommission, dass die Erhaltungs- und Managementmaßnahmen der EU-Länder weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand erreichen beziehungsweise aufrechterhalten müssen. Schließlich bleibe der Wolf eine geschützte Art, ruft man in Erinnerung. Des Weiteren solle den nationalen Regierungen die Möglichkeit gegeben werden, ein höheres Schutzniveau des Wolfs beizubehalten.

Zudem betont die Brüsseler Behörde, dass Investitionen in geeignete Maßnahmen zur Schadensverhütung bei Weidetieren unerlässlich seien. Sie kündigte an, Mitgliedstaaten und Interessenvertretern bei der Konzeption und Umsetzung solcher Maßnahmen „weiterhin mit finanziellen Mitteln und anderweitiger Unterstützung zur Seite zu stehen“.

Lob aus derJägerschaft

Bei der Europäischen Föderation der Verbände für Jagd und Naturschutz (Face) sind die Kommissionsvorschläge auf ein positives Echo getroffen. Face-Präsident Laurens Hoedemaker erhofft sich nun „einen flexibleren und pragmatischeren Ansatz für das Wolfsmanagement in Europa“. Die Mitgliedstaaten würden in die Lage versetzt, zielgerichtet auf lokale Herausforderungen zu reagieren. Hoedemaker hält es für zwingend erforderlich, jetzt auf lokaler und regionaler Ebene bürokratische und rechtliche Hürden abzubauen.

Die größte Gefahr für den Wolf sieht der Deutsche Jagdverband (DJV) im drohenden Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deshalb sieht der DJV die künftige Bundesregierung gefordert, die Kommissionspläne zu unterstützen. Zugleich müssten auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement geschaffen werden. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht hätten Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie zuletzt Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bereits die jagdrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Laut DJV könne damit im Nachgang zu den Brüsseler Beschlüssen zur FFH-Richtlinie unmittelbar in ein regional differenziertes Bestandsmanagement eingestiegen werden.

Unterdessen warnt die Programmleiterin für Wildtiere Deutschland und Europa beim World Wide Fund For Nature Deutschland, Sybille Klenzendorf, vor einem „gefährlichen Präzedenzfall“. Der Kommission wirft sie vor, dass die Entscheidung nicht wissenschaftlich gedeckt sei: „Artenschutz wird damit zum politischen Spielball und droht in den Strudel populistischer Strömungen zu geraten.“

DBV sieht Licht und Schatten

0

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sieht in den Ergebnissen
der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD Licht und Schatten.

Er begrüßt, dass die Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wieder eingeführt werden soll: „Das ist
ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.“ Rukwied kritisiert jedoch die
geplante Anhebung des Mindestlohns auf 15 € in aller Deutlichkeit: „Mit dieser Anhebung wäre
die deutsche Landwirtschaft nicht mehr wettbewerbsfähig. Dies wäre das Ende für den Obst-,
Gemüse- und Weinanbau in Deutschland. Wir brauchen hier zwingend eine Sonderregelung für
die Landwirtschaft. Die Mindestlohnkommission muss hier in höchstem Maße Verantwortung
zeigen.“

Weibliche Sexualität durch die Jahrhunderte

0

Im vergangenen Jahr gab es im Schloss vor Husum ­erstmals eine Führung unter dem ­Motto „Weibliche Sexualität durch die Jahrhunderte“. Tanja ­Brümmer, Direktorin des Museumsverbundes Nordfriesland, lud ­erwachsene Museumsbesucher auf eine spannende ­Zeitreise rund ums Thema ein.

„Im Schloss gibt es etliche Ausstellungsstücke, die erotische Szenen, Brüste oder Nacktheit zeigen. Die Besucher stellen dazu auch Fragen. Bei Führungen ist es uns deshalb wichtig, einordnende Infos zu geben, auf wissenschaftlicher Basis aufzuklären und dabei einen Bogen von der Historie bis zur Gegenwart zu spannen. Sexualität darf kein Tabuthema in der Museumsarbeit sein“, erklärt Tanja Brümmer, während wir für einen gemeinsamen Rundgang die Paradetreppe zum Rittersaal hinaufgehen. Sie erzählt, dass im Schloss drei Frauen gewohnt hätten, deren Leben sie besonders in den Fokus nehmen wolle. Aber von vorn.

Witwensitz der Herzöge

Das Schloss vor Husum, so genannt, weil es damals außerhalb der Stadtgrenzen lag, wurde von 1577 bis 1582 im Stil der niederländischen Renaissance für Herzog Johann Adolf I. von Schleswig-Holstein-Gottorf als zeitweilige Residenz erbaut. Im 17. Jahrhundert wurde es zum Witwensitz der Gottorfer. Diese zählten in der Frühen Neuzeit (1500-1800) zu den einflussreichsten und prägendsten Fürstenhäusern im nordeuropäischen Raum.

Herzogin Augusta wurde mit 36 Jahren Witwe.
Foto: Museumsverbund Nordfriesland

Der Witwensitz diente von 1616 bis 1639 als Heim für Herzogin Augusta (1580-1639), dänische Prinzessin und Witwe von Johann Adolf I. 1660 zog ihre Schwiegertochter, Herzogin Maria Elisabeth (1610-1684), nach dem Tod von Friedrich III. hierher. Beide Bewohnerinnen verhalfen dem Schloss durch die Förderung von Kunst und Kultur zu Glanz und Blüte. Im 19. Jahrhundert kam dort die Schriftstellerin Franziska (eigentlich: Fanny) Gräfin zu Reventlow (1871-1918) zur Welt. Sie war die jüngste Tochter des ersten preußischen Landrats Ludwig Graf zu Reventlow, der an diesem Ort von 1868 bis 1889 residierte. Deshalb verbrachte sie ebenda Kindheit und Jugend, bis sie dem gestrengen Elternhaus entfloh und sich mit der Familie überwarf.

Durch eine zweiflügelige Tür betreten wir im Obergeschoss den Rittersaal, in dem früher Staatsgäste empfangen wurden. Ihn schmücken zahlreiche Ahnen- und Familienbilder. Zwei Ölgemälde zeigen Augusta und Maria Elisabeth. Ihre wichtige Bestimmung war es, Nachkommen zu haben. „Augusta gebar ihrem Gatten acht Kinder, darunter vier Töchter. Maria Elisabeth bekam 16 Kinder, davon acht Mädchen. Adelige Töchter waren damals ‚Bündniskapital‘. Sie konnten nicht aus romantischer Liebe selbstbestimmt heiraten, sondern wurden taktisch klug mit standesgemäßen Partnern vermählt, um Herrschaft und Einfluss der eigenen Familie und der Dynastie zu festigen“, informiert Tanja Brümmer. Grundsätzlich habe es seinerzeit eine patriarchale Kontrolle über die Frau und ihre Sexualität gegeben. Dies sei ein männlicher Machtfaktor gewesen.

Zwischen Unterordnung und Selbstbehauptung gelang es den Gottorfer Herzoginnen dennoch, Handlungsspielräume auszuloten und geschickt für ihre Interessen zu nutzen. So richtete Augusta sich neben der Schlosswohnung am Husumer Marktplatz ein „Lusthaus“ ein. In ihm konnte sie abseits des starren Hofprotokolls und der Bewachung durchs eigene Personal mehr Freiheiten genießen, nichtadlige Gäste empfangen, Geschäfte tätigen und Feste feiern.

Witwensitz der Gottorfer Herzöge: Das Schloss vor Husum ist heute der einzige erhaltene Schlossbau an der schleswig-holsteinischen Westküste.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Sünde und Pflicht

In der Frühen Neuzeit waren das Verhältnis von Mann und Frau und ihre Sexualität keine rein private Angelegenheit. Sexuelle Handlungen wurden durch restriktive kirchliche Normen und das weltliche Strafrecht reglementiert und kontrolliert. Außerhalb der Ehe wurden sie als Sünde definiert, innerhalb dieser waren sie Pflicht. Das galt gleichfalls bei Hofe. „So mussten in der Hochzeitsnacht Zeugen zugegen sein, die bestätigten, dass der Geschlechtsakt vom Bräutigam tatsächlich vollzogen worden war. Nur dann war eine geschlossene Ehe gültig und konnte im Nachhinein nicht vom Mann annulliert werden. Dieses für uns sicherlich befremdlich anmutende Ritual diente der Braut als Schutz ihrer Ehre“, erläutert die Museumsdirektorin.

Während sich die heranwachsenden weiblichen Mitglieder bei Hofe gottesfürchtig in Keuschheit und Gehorsam übten und sich auf ihr zukünftiges Leben als Gastgeberin, Ehefrau und Mutter vorbereiteten, gestand man männlichen Nachkommen im höheren Maße Freiheiten zu. Es war üblich, dass sich junge Adlige mit einem Mentor auf „Kavalierstouren“ in die Ferne begaben, um sich auf ihren Aufstieg in Verwaltung, Politik und Militär vorzubereiten. Im Rahmen dieser Bildungsreisen gingen die jungen Herrschaften meist auch für erste erotische Erfahrungen ins Bordell.

In diesem Zusammenhang berichtet Brümmer ergänzend von der „Demivierge“, der Halbjungfrau, die im Barock und im 19. Jahrhundert in der Literatur beschrieben wird. Diese Frau verhielt sich wie eine in der Liebe erfahrene Frau, obwohl sie noch nicht mit einem Mann intim gewesen war. Tanja Brümmer ordnet dieses Verhalten so ein: „Junge Frauen mussten eine gute Partie machen. Auf den Bällen gaben sie alles, um die heiratsfähigen Männer mit Flirt und Tanz auf sich aufmerksam zu machen. Zudem empfingen sie in ihren Schlafzimmern, die damals öffentlich waren, nur mit einem Seidentuch bedeckt, Verehrer, um sich zu präsentieren. Gleichzeitig signalisierten sie mit einem aufgeschlagenen Fächer aber Abwehr, um ihre Jungfräulichkeit zu bewahren.“

Schriften über Franz Joseph I. (1830-1916), den späteren Kaiser von Österreich, geben einen Einblick, was einen adligen Jungen erwarten konnte, wenn er zum Mann heranreifte.

„Als Franz Joseph in die Pubertät kam, wurde ihm eine ‚Initiatrice‘ zur Seite gestellt, die ihn in der Liebeskunst unterweisen sollte. Als er sich in sie verliebte, wurden die zwei schnell wieder voneinander getrennt. Eine ‚hygienische Comtesse‘ übernahm. Das war eine Adlige, die verheiratet und gerade schwanger war und deshalb durch den zukünftigen Thronfolger keine Schwangerschaft zu befürchten hatte“, bemerkt sie. Übrigens sei bekannt, dass Franz Joseph seiner späteren Braut Elisabeth, genannt „Sisi“, das oben beschriebene Ritual ersparte, die Hochzeitsnacht vor Zeugen zu verbringen.

Erotische Anklänge

Vom Rittersaal geht es beim Rundgang weiter in das ehemalige Audienzgemach. Hier fällt ein Kamin mit zwei Reliefs in den Blick. „Links ist der Triumphzug der Liebe dargestellt, rechts der Triumphzug der Jungfräulichkeit und Keuschheit“, weiß Tanja Brümmer und erklärt anschaulich die tiefere Symbolik. Danach betreten wir das frühere Schlafgemach des Herzogs.

Diese erotische Szene befindet sich auf einer Schmalseite des Sagenkamins im früheren Gemach des Herzogs. Das Alabasterrelief schuf Bildhauer Henni Heidtrider.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Auch hier finden sich erotische Anklänge. Es gibt eine Kussszene auf dem Kamin, an den Wänden ein Gemälde von Adam und Eva, ein Bild, auf dem ein Mann den Busen einer Frau berührt, und eine Schrankintarsie in Form einer unbekleideten Jungfer. Überdies sind weitere Kaminreliefs mit sinnlichen Motiven aus der Sagen- und Mythenwelt der Antike verziert. Zu den Exponaten erzählt Brümmer amüsante Anekdoten und Nachdenkliches. Ebenso kommen die aktuelle #MeToo-Debatte und das heutige Miteinander der Geschlechter zur Sprache. Der Austausch darüber ist bei den Führungen ausdrücklich erwünscht.

Zurück im Erdgeschoss gehen wir an Schaukästen vorbei, die über Franziska Gräfin zu Reventlow informieren. Sie begehrte schon früh gegen gesellschaftliche Schranken und die bürgerliche Moral auf und zahlte dafür einen hohen Preis: bittere Armut und gescheiterte Liebesbeziehungen. Eine Sonderausstellung in der Dachgalerie des Schlosses unter dem Titel „Frei leben! Die Frauen der Boheme 1890-1920“ läuft noch bis zum 30. März und widmet sich ebenfalls ihrem Wirken.

Zum Abschluss geht es für einen kleinen Spaziergang in den idyllischen Herzoginnengarten. Er wurde 2008 in Erinnerung an den Blumengarten der Herzoginnen in moderner Form wiederhergestellt. Ein Kunstwerk von Elisabeth Arlt erinnert seit 2016 auch dort an die Gräfin. In vier Steinblöcke ist ihr Lebensmotto eingemeißelt: „Alles möchte ich immer“.

Weitere Infos und den Kontakt für Gruppenanmeldungen zur Themenführung gibt es unter ­museumsverbund-nordfriesland.de

Der Sündenfall bei Adam und Eva stellte die Weichen für das christliche Frauenbild: Die „schwache“ Frau wird gleichzeitig zur Verführerin, der Mann zum Verführten.
Foto: Repro: Silke Bromm-Krieger, Künstler und Jahr unbekannt.
Tanja Brümmer sitzt auf einem Kunstwerk von Elisabeth Arlt, das an Franziska Gräfin zu Reventlow erinnert. Auf vier Steinen steht ihr Lebensmotto: „Alles möchte ich immer“.
Foto: Silke Bromm-Krieger
Franziska Gräfin zu Reventlow war eine umschwärmte Persönlichkeit der Münchner Kunstszene. Sie starb mit 47 Jahren.
Repro: Silke Bromm-Krieger
Herzogin Maria Elisabeth zog mit 49 Jahren ins Schloss.
Foto: Museumsverbund Nordfriesland
Tanja Brümmer, hier neben einer Büste von Franziska Gräfin zu Reventlow, bietet auf Anfrage Themenführungen zur weiblichen Sexualität durch die Jahrhunderte an.
Foto: Silke Bromm-Krieger


In Erinnerung an die alte Bordesholmer Linde

0

Sie war einer der bekanntesten Bäume Schleswig-Holsteins: die alte Gerichtslinde, das Wahrzeichen und Wappen von Bordesholm. Doch sie wurde krank, ein Pilz hatte sie befallen, und im Mai 2018 brach sie schließlich auseinander. Das Bruchholz wurde meistbietend versteigert. Das haben die Käufer daraus gemacht.

Auch wenn das Interesse am Lindenholz damals eher verhalten war, konnte Sven Ingwersen, Leiter des Bordesholmer Bau- und Ordnungsamtes, viele verwertbare Teile des rund 700 Jahre alten Baumes versteigern. Findige Käufer aus Bordesholm und Umgebung fertigten aus dem Bruchholz schöne Dinge wie Stifte, Skulpturen, aber auch Dekoration. So wird die Linde, derentwegen die Menschen nach Bordesholm pilgerten, noch lange in Erinnerung bleiben. Sogar eine E-Bass-Gitarre ist entstanden, die Christoph Priebe von der Brennholz Bluesband immer noch gern spielt. „Das ist die beste Gitarre, die ich je hatte“, sagt der Kieler Jazzmusiker.

Für das mit 60 x 80 cm „unangenehm große“ Stück Holz hat er damals 80 € bezahlt und den Gitarrenkorpus, einen Solid Body (Massivholzkorpus), mithilfe seiner Nichte, einer Tischlerin, selbst gebaut. Auch für ihn ist die alte Linde ein besonderer Baum. So besonders, dass der Musiker ihr zu Ehren sogar einen „Gerichtslinden-Blues“ komponiert hat.

In dieser Arbeit steckt viel Akribie: Der Künstler Dietmar Giese verbrachte Stunden damit, die Feinheiten auch nur eines einzigen Blattes herauszuarbeiten.
Foto: Lydia Bernhardt

Was der Wattenbeker Künstler Dietmar Giese aus Lindenholz herausgearbeitet hat, ist mehr als erstaunlich und macht der Natur fast Konkurrenz. Die hauchdünnen, kunstvollen Holzskulpturen im Miniaturformat sind originalgetreue Nachbildungen von Lindenblättern mit dem Vorteil, dass sie nie verwelken. Die kleinen Kunstwerke sind beliebte Dekorationsobjekte. Auch der Bürgermeister von Bordesholm, Ronald Büssow, hat schon einige erworben. „Als Geschenk zu besonderen Anlässen sind sie sehr gefragt“, sagt Dietmar Giese.

Im Auftrag des Bordesholmer Unternehmers Christian Schön fertigte der Holzbildhauer Rudolf Schrape seinerzeit aus zwei etwa 80 cm langen Fragmenten mehrere unterschiedlich große Heiligenfiguren. Darunter der heilige Vicelin und der heilige Christophorus. Dafür brauchte er ein halbes Jahr. „Eine Vicelinfigur habe ich dann gestiftet, sie steht im Gewölbekeller des Museums“, erzählt Christian Schön. Die Bordesholmer Linde kennt er noch aus seiner Kindheit in voller Pracht. Umso mehr bedauert er ihren heutigen Zustand.

Drei Heilige aus dem Holz der Bordesholmer Linde: zweimal der Heilige Sankt Vicelin (30 und 36 cm) und ein Christophorus (Jesusträger) 40 cm.
Foto: Lydia Bernhardt

Mit zunehmendem Alter bekam die Linde immer massiver werdende Äste, die teilweise so weit überhingen, dass sie abgestützt und beschnitten werden mussten, bis sie schließlich zusammenbrach. Das Schnitt- und Bruchholz wurde vielfältig weiterverarbeitet. Einige stellten edle Schreibgeräte her, andere verwendeten Teile des Holzes für Skulpturen. „Es gab sogar Postkarten mit kleinen Lindenstücken darin“, erinnert sich Sven Ingwersen.

In diesen Dingen lebt der Baum weiter und bleibt unvergessen. Ob er allerdings wieder zu alter Schönheit heranwachsen wird, bleibt abzuwarten. Nach dem endgültigen Zusammenbruch des Baumes ließ man den Stumpf bewusst stehen, denn der Volksmund sagt: Eine Linde stirbt nicht. Und so treibt sie tatsächlich aus dem Stumpf wieder aus und ähnelt inzwischen – im Sommer belaubt – einem Strauch. Man hofft, dass in den nächsten Jahrzehnten aus einem von ihnen wieder ein richtiger Baum mit dem Potenzial zum Wahrzeichen heranwächst. 

Windenergie: Rechtssicherheit in der Planung erhöhen

Für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Windenergie wird es einen zweiten Entwurf und eine zweite Anhörung geben. Dies ist aus Sicht der Landesregierung nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der ersten Beteiligungsphase erforderlich. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat am vorigen Donnerstag den Landesplanungsrat in einer turnusmäßigen Sitzung darüber informiert.

Zum ersten Entwurf einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie hatte die Landesplanung von Juni bis September 2024 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dabei waren rund 1.800 Stellungnahmen eingegangen. „Die Auswertung der Stellungnahmen ist jetzt weitgehend abgeschlossen“, so die Innenministerin. „Etliche der vorgetragenen Argumente konnten beziehungsweise mussten wir zurückweisen. Viele Stellungnahmen bezogen sich eher auf die Regionalplanebene, zu denen die Anhörungen ja noch ausstehen. Gleichwohl ergeben sich aus einigen Stellungnahmen Änderungen des LEP-Entwurfes, die von uns für notwendig erachtet werden, um die Rechtssicherheit der Planung zu erhöhen. Ein Teil dieser Änderungen macht eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig.“

Wildwuchs unbedingt vermeiden

Eine wesentliche Planänderung ist die Streichung von Zielen der Raumordnung, die bereits andernorts rechtlich normiert oder faktisch ausgeschlossen sind. Außerdem sollen nachträglich noch Teilflächenziele für die drei Planungsräume festgelegt werden, damit bei eventueller Aufhebung eines Plans nicht gleich das ganze Land von den Rechtsfolgen betroffen ist. Ansonsten droht nach dem derzeitigen Bundesrecht eine Privilegierung der Windenergie im ganzen Land, wenn ein Teilplan erfolgreich beklagt würde. Das käme einem Wildwuchs gleich, der unbedingt vermieden werden soll. Bei einigen Kriterien des Gebiets- und Artenschutzes werden die kartografischen Abgrenzungen geringfügig verändert. So wird zum Beispiel der Sichtkorridor um das Weltkulturerbe Haithabu und Danewerk verkleinert.

Verfahrensabschluss in der zweiten Jahreshälfte

Die Planungen erfolgten weiterhin unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit, teilte das Innenministerium mit. Auch zum zweiten Entwurf des LEP Windenergie wird eine Anhörung durchgeführt. Der Zeitraum für die Stellungnahme wird zwei Monate betragen. Der zweite Entwurf des LEP Windenergie soll bis Ende April vom Kabinett beschlossen und unmittelbar darauf veröffentlicht werden. Zeit zur Stellungnahme gibt es dann wieder bis Ende Juni. „Wir streben an, das Verfahren zum LEP in der zweiten Jahreshälfte abzuschließen. Parallel arbeiten wir weiter mit Hochdruck an den Regionalplänen Windenergie, die noch vor der Sommerpause in die Anhörung gehen sollen. Dort werden erstmalig die neuen Vorranggebiete Windenergie öffentlich vorgestellt und zur Diskussion freigegeben. Spätestens zum Ende der Wahlperiode sollen auch diese Pläne stehen“, erklärte Sütterlin-Waack.

Der Fokus der Landesregierung auf die Rechtssicherheit der Pläne sei zu begrüßen, hieß es vom Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (LEE SH). Für den weiteren Zubau brauche die Branche die daraus resultierende Kontinuität und Sicherheit. „Gleichzeitig blicken wir besorgt darauf, wie sich dieser zweite Entwurf des LEP Wind auf den weiteren Zeitplan auswirken wird. Das Land muss weiter das Tempo hochhalten und zügig die neue Flächenkulisse fertigstellen“, so LEE SH-Geschäftsführer Marcus Hrach.

Mindestbeitrag für Energieziele absichern

Ziel der Landesregierung ist es, die Regionalplanung Wind noch in dieser Legislaturperiode fertigzustellen. Hrach warnt dabei vor Verzögerungen: „Wir beobachten, dass ein Großteil der bislang ausgewiesenen Flächen bereits bebaut oder beplant ist. Damit wären mit den aktuellen Plänen kaum weitere Genehmigungsanträge möglich. Dabei braucht es eine Verstetigung der sehr guten Genehmigungszahlen aus den vergangenen Jahren.“ Nur so sichere Schleswig-Holstein seinen Mindestbeitrag für die bundesdeutschen Energieziele ab und ermögliche das Erreichen des energiepolitischen Ziels für 2030 von 15 GW Wind onshore.

Eine Änderung im Vergleich zum ersten LEP-Entwurf sind die Teilflächenziele, die das Land für jeden Planungsraum festlegt. „Zum Schutz der Pläne ist diese Neuerung zu begrüßen. So gewährleistet das Land größtmögliche Planungssicherheit und baut einem Genehmigungseinbruch vor, sollte die neue Flächenkulisse teilweise aufgehoben werden.“

Die Ausweisung von konkreten Flächen erfolgt in den Regionalplänen. Bislang zeigen die Potenzialflächen lediglich auf, wo grundsätzlich geeignete Flächen für die Windenergie vorhanden sind, aus denen letztlich die Vorranggebiete ausgewiesen werden. Ist ein Vorranggebiet im zweiten Regionalplanentwurf erneut enthalten, könnten Projektierer auf diesen Flächen regulär Genehmigungen beantragen.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Flächenkulisse werde gesetzlichen Schutzgütern in den Planungsräumen „weiterhin vollständig Rechnung getragen“, so der LEE SH. Die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesimmissionsschutzrechts, etwa zu Schallemissionen und Schattenwurf, sowie das baurechtliche Rücksichtnahmegebot sorgten für die Einhaltung der Grenzwerte, so der Verband. Der LEE SH wies darauf hin, dass die aktuell festgeschriebenen Abstände zur Wohnbebauung laut Landesregierung unberührt blieben und weiterhin ­gälten.

Authentizität schafft Vertrauen

0

Annemarie Paulsen, Landwirtin aus der Uckermark und gebürtige Schleswig-Holsteinerin, ist bekannt für ihren authentischen Instagram-Account, auf dem sie Einblicke in ihren Alltag auf dem Bauernhof gibt und die Landwirtschaft auf eine ehrliche und nahegehende Weise präsentiert.

Der Agrarausschuss des Landjugendverbandes trat Ende Februar im Detlef-Struve-Haus in Rendsburg in den Dialog mit der Influencerin Annemarie Paulsen. Gemeinsam mit ihrem Mann Martin bewirtschaft Paulsen einen landwirtschaftlichen Biobetrieb in der Uckermark in Brandenburg. Beide leben auf dem Gelände einer ehemaligen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) und betreiben sowohl Milchviehhaltung als auch Ackerbau. Neben ihrer Tätigkeit als Bäuerin und Influencerin ist sie Mutter von vier, bald fünf Kindern. Auf ihren Social-Media-Kanälen gibt sie Einblicke in ihr landwirtschaftliches Leben. Der Grund, weshalb sie mit Social Media begann, war zunächst ein Gefühl der Einsamkeit. Um dem entgegenzuwirken, fing Annemarie Paulsen an, Videos zu drehen, und baute sich schrittweise eine Community auf, die stetig wächst.

Die Landwirtschaft auch bei TikTok erklären

Anhand von Statistiken veranschaulichte sie eingangs, wie die Nutzung Sozialer Medien kontinuierlich zunimmt – insbesondere bei jungen Menschen. Während das Durchschnittsalter der Nutzer auf Instagram zwischen 27 und 33 Jahren liegt, bewegt sich die Hauptzielgruppe auf TikTok zwischen 18 und 23 Jahren. Früher habe die junge Generation gezielt nach Informationen über Google gesucht, heute greife sie lieber auf Kurzvideos bei TikTok zurück, um sich schnell über verschiedene Themen zu informieren. Gerade deshalb sei es wichtig, dass auch die Landwirtschaft in diesen Medien präsent sei, um kompakt und verständlich zu zeigen, was auf den Höfen geschehe und wo unsere Lebensmittel eigentlich herkämen.

Das Interesse an Annemarie Paulsens Vortrag in Rendsburg war groß. Die Influencerin betonte, wie wichtig die Präsenz der Landwirtschaft in den Sozialen Medien heute ist. Foto: Laura Stolley

Wer in den Sozialen Medien Öffentlichkeitsarbeit betreiben wolle, sollte vor allem authentisch sein und sich nicht verstellen – das schaffe Vertrauen und binde Follower. Annemarie betonte zudem, dass die Content-Produktion zeitaufwendig und anspruchsvoll sei. Zwar werde der Arbeitsaufwand durch Routine und Übung geringer, dennoch sei es entscheidend, aktuelle Trends aufzugreifen und eine gute Kameraführung zu beherrschen.

Die landwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit lasse sich in drei Bereiche unterteilen: die politische, die meist von Verbänden übernommen wird, die aufklärende und die soziale. Annemarie sieht sich selbst eher im sozialen Bereich. Eine zentrale Herausforderung der öffentlichen Kommunikation sei die Frage: „Wie drücke ich mich gegenüber verschiedenen Zielgruppen aus?“ Landwirte bewegten sich oft in ihrer eigenen Blase und sprächen sehr direkt über ihre Themen, doch nicht jeder verstehe diese Sprache oder die Hintergründe. Dadurch könnten Aussagen schnell missverstanden und verdreht werden, was im schlimmsten Fall zu einem Shitstorm führen könne. Ihr Rat: Sich auf kritische Fragen gut vorbereiten. Typische Fragen seien etwa: Warum schlachtet ihr eure Tiere? Warum werden Kuh und Kalb getrennt? Warum setzt ihr Pflanzenschutzmittel ein? Warum bekommt ihr so viele Subventionen?

Keine Beschönigungen bei kritischen Fragen

Diese Fragen hat vermutlich jeder Landwirt schon einmal gehört – oft fühlt man sich dabei persönlich angegriffen, gerade wenn einem in dem Moment keine gute Antwort einfällt. Annemaries Tipp: Keine Beschönigungen, sondern klar und sachlich erklären, warum bestimmte Maßnahmen notwendig sind. Besonders bei Tierhaltungsthemen sollte direkt klargestellt werden, dass es sich um Nutztiere handele und nicht um Mama und Baby.

Auf die Frage, wie sie ihren Alltag strukturiert, antwortete Annemarie, dass sie ihre Aufgaben klar voneinander trenne: Entweder sei sie zu 100 % Bäuerin, zu 100 % Mutter oder zu 100 % Content-Creatorin und Influencerin. Der Austausch zeigte eindrucksvoll, wie wichtig eine starke Präsenz der Landwirtschaft in den Sozialen Medien ist. Gleichzeitig erfordert diese Art der Öffentlichkeitsarbeit ein hohes Maß an Professionalität und strategischer Planung.