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Schutz vor Hitze und Sonne

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Die Sommermonate stellen für Beschäftigte in der Landwirtschaft eine besondere Herausforderung dar. Hohe Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung und körperlich belastende Tätigkeiten im Freien erhöhen das ­Risiko für hitzebedingte Erkrankungen erheblich. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer ­Mitarbeitenden zu ergreifen.

Rechtliche Grundlagen des Hitzeschutzes: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Dies gilt insbesondere bei extremen Witterungsbedingungen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben konkrete Hinweise: Ab einer Raumtemperatur von 30 °C müssen Maßnahmen wie Lüftung, Lockerung der Bekleidungsregeln oder Bereitstellung von Getränken ergriffen werden. Für Tätigkeiten im Freien gelten analoge Schutzpflichten.

Praktische Maßnahmen für den Sommer

In der Landwirtschaft sind folgende Maßnahmen besonders relevant:

– Bereitstellung von Trinkwasser an allen Arbeitsplätzen

– Flexible Arbeitszeiten, zum Beispiel Verlagerung in die kühleren Morgenstunden, sofern möglich

– Schattenplätze für Pausen und Erholung

– Kühlkleidung wie Westen oder Caps mit Nackenschutz

– UV-Schutz wie Kleidung und Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor

– Aufklärung über Symptome von Hitzschlag und Sonnenstich

Fördermöglichkeiten durch die SVLFG

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt auch 2025 gezielt Maßnahmen zum Hitzeschutz. Im Rahmen der Förderaktion 2 werden folgende Produkte bezuschusst:

– Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts)

– UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)

– Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz

Die Anträge sind ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ einzureichen. Die Förderung ist auf maximal 50 % des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags begrenzt und endet spätestens am 30. November 2025 oder sobald das Budget von 1,2 Mio. € ausgeschöpft ist.

Fazit

Der Schutz vor Hitze ist kein „Nice-to-have“, sondern eine arbeitsrechtliche Pflicht. Arbeitgeber in der Landwirtschaft sollten die Sommermonate nutzen, um ihre Schutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls mithilfe der SVLFG-Förderung zu optimieren. So lassen sich nicht nur gesundheitliche Risiken minimieren, sondern auch rechtliche Konsequenzen vermeiden.

Die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen bei Hitze ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch rechtlich bindend. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € geahndet werden. Dies gilt insbesondere, wenn Arbeitgeber trotz bekannter Gefährdungslagen keine angemessenen Schutzmaßnahmen ergreifen.

In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) für die Kontrolle der Einhaltung zuständig. Diese Behörde führt sowohl anlassbezogene als auch routinemäßige Betriebsprüfungen durch. Bei Hinweisen auf Missstände – etwa durch Meldungen von Beschäftigten – kann die Aufsichtsbehörde kurzfristig tätig werden.

Die Kontrolle umfasst unter anderem:

Prüfung der Gefährdungsbeurteilung

Dokumentation der getroffenen Schutzmaßnahmen

Einhaltung der Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten

Umsetzung branchenspezifischer Empfehlungen, etwa der SVLFG

Arbeitgeber in der Landwirtschaft sollten daher nicht nur aus Fürsorge, sondern auch zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen sicherstellen, dass ihre Maßnahmen dem Stand der Technik und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Qualitätseinbußen bei der Getreideernte drohen

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Die anhaltenden Regenfälle gefährden zunehmend die Getreidequalitäten in Deutschland. Während in Niedersachsen nach Angaben des Landvolks die Gerstenernte noch rechtzeitig und mit guten Ergebnissen – der Durchschnittsertrag soll sich auf rund 77 dt/ha belaufen – abgeschlossen werden konnte, bremsen die anhaltenden Niederschläge die Mähdreschereinsätze aktuell aus.

Laut dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für pflanzliche Erzeugnisse im niedersächsischen Landesbauernverband, Konrad Westphal, sind nun dringend drei bis vier trockene, warme Tage am Stück notwendig, damit Weizen und Raps ohne Qualitätsverluste geerntet werden können. Nach seinen Worten besteht besonders beim Winterweizen Zeitdruck. Die Backqualität könne nur gesichert werden, wenn er in den nächsten zwei Wochen gedroschen werde.

Westphal verwies in dem Zusammenhang auch auf die wirtschaftlich angespannte Lage auf den Höfen, die die Situation zusätzlich anspanne. „Die Erzeugerpreise sind derzeit so schlecht, dass nur mit Top-Ergebnissen kostendeckend gearbeitet werden kann“, stellte Westphal klar. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält derweil aufgrund witterungsbedingt ausbleibender Druscharbeiten an seiner Ernteschätzung von Mitte Juli fest. Für die Landwirte sei es nun wichtig, dass sie das Getreide vom Halm bekämen, betonte der DBV.

Auch im Verbandsgebiet des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) drohen durch den anhaltenden Regen massive Qualitätseinbußen. Dem Verband zufolge konnte bislang vor allem in höheren Lagen wie der Baar, im Hegau oder dem Bodenseegebiet ein Großteil der Ernte nicht eingebracht werden. Vielerorts seien noch 70 bis 90 % der Flächen unbearbeitet. BLHV-Präsident Bernhard Bolkart sorgt sich angesichts sinkender Fallzahlen, abnehmender Proteingehalte und erster Auswüchse um die Backqualitäten der noch stehenden Getreidebestände. Besonders betroffen seien Weizen, Roggen und Hafer, vor allem in zuvor hagelgeschädigten Beständen. Auch notwendige Folgearbeiten wie die Stoppelbearbeitung oder die Aussaat von Zwischenfrüchten gerieten durch das Wetter ins Stocken. Besser sieht es dem BLHV zufolge in der Rheinebene und anderen frühen Regionen aus. Dort sei die Ernte weitgehend abgeschlossen – mit guten Erträgen und Hektolitergewichten. age

EU-Schlachtrindermarkt –

Preise geben leicht nach

In Deutschland wurden besonders Kühe und Färsen günstiger

Die Schlachtrinderpreise in der Europäischen Union haben ihre Aufwärtsbewegung unterbrochen. Sowohl für Jungbullen als auch für Schlachtkühe und -färsen gaben die Durchschnittspreise etwas nach. In der Woche zum 27. Juli erlösten Jungbullen der Handelsklasse R3 nach Angaben der EU-Kommission im gewogenen Mittel der meldenden Mitgliedstaaten 677,11 €/100 kg Schlachtgewicht (SG), was 0,2 % unter dem Wert der Vorwoche lag. In Irland konnten sich die Mäster über einen Preisaufschlag von 1,7 % freuen. In Österreich ging die Notierung um 0,3 % nach oben. Aus Belgien wurden stabile Preise gemeldet. Jeweils 0,2 % weniger wurde in Deutschland und Frankreich gezahlt. In Spanien betrug der durchschnittliche Abschlag 0,6 % gegenüber der Vorwoche und in Polen 0,7 %. Die Notierung für Dänemark gab um 1,1 % nach. In Italien wurde ein Preisrückgang von 10,2 % registriert.

Die Durchschnittspreise für EU-Schlachtrinder gaben etwas nach. Foto: Agrar-Press

Die EU-Notierung für Schlachtkühe blieb nahezu stabil. Für Tiere der Handelsklasse O3 wurden der Kommission zufolge durchschnittlich 615,45 €/100 kg SG gezahlt, 0,1 % weniger als in der Vorwoche. In Spanien und Irland stiegen die Preise, das Plus betrug 3,3 % beziehungsweise 1,8 %. Die Notierung in Österreich konnte ihre Aufwärtsbewegung fortsetzen, in der Berichtswoche legte sie um 0,3 % zu.

In Polen stieg der Preis um 0,2 %. Im Vergleich zur Vorwoche niedriger war der Preis in Frankreich und Belgien, und zwar um 0,2 % und 0,3 %. In Deutschland, Italien und Dänemark wurden 0,8 %, 0,9 % beziehungsweise 1,1 % weniger gezahlt.

Die EU-Notierung für Schlachtfärsen gab leicht nach. Tiere der Handelsklasse R3 wurden laut Kommission im Mittel für 682,03 €/100 kg SG gehandelt; das waren 0,2 % weniger als in der Vorwoche. In Irland stieg der Preis um 1,8 %. In Österreich und Polen ging es um 0,4 % beziehungsweise 0,3 % aufwärts. Eine jeweils 0,2 % niedrigere Notierung wurde für Frankreich und Italien bekannt gegeben. In Belgien und Deutschland kam es zu Preisabschlägen von 0,5 % und 0,7 %. In Dänemark und Spanien gab die Notierung um 1,2 % beziehungsweise 1,8 % nach. age

Agraretat wird aufgestockt

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Das Budget des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) soll 2026 um rund 100 Mio. € auf 6,986 Mrd. € vergrößert werden. Dies geht aus dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr hervor, den das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen hat. Zusätzlich soll das Ressort auf 255 Mio. € aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zugreifen können; das wären 50 Mio. € mehr als 2025.

Das geplante Wachstum des Agrarhaushalts resultiert unter anderem aus einer Erhöhung des Budgets für das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung, für das 2026 insgesamt 278 Mio. € und damit 78 Mio. € mehr als 2025 zur Verfügung stehen sollen. Daneben sollen die Mittel für das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) um 22,5 Mio. € auf 159,1 Mio. € angehoben werden. Schließlich ist beim größte Posten des Agrarhaushalts, der Landwirtschaftlichen Sozialpolitik, eine weitere Aufstockung des Budgets auf insgesamt 4,16 Mrd. € vorgesehen, nach 4,09 Mrd. € im laufenden Jahr und 3,93 Mrd. € im Jahr 2024.

Bei Unfallversicherung Rotstift angesetzt

Für die Landwirtschaftliche Altershilfe werden mit 2,42 Mrd. € 2026 etwa 30 Mio. € mehr veranschlagt als 2025. Die Gelder für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung sollen um 56 Mio. € auf knapp 1,56 Mrd. € aufgestockt werden. Dagegen wird beim Budget der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung der Rotstift angesetzt. Es soll auf 100 Mio. € und damit wieder auf das Niveau von 2024 sinken. Im laufenden Jahr waren wegen der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit 20 Mio. € mehr eingeplant worden. Die Mittel werden aus der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung umgeschichtet.

Das Budget für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) soll im kommenden Jahr mit 907 Mio. € gegenüber 2025 unverändert bleiben. Zusammen mit der Kofinanzierung der Bundesländer können für die GAK-Maßnahmen laut dem Haushaltsplan Fördermittel von insgesamt 1,5 Mrd. € mobilisiert werden.

Etat für Zusammenarbeit mit FAO fast halbiert

Deutlich zurückgenommen werden sollen die Mittel für das Kapitel „Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation“, und zwar um 43,4 Mio. € auf 335,2 Mio. €. So sind für die „zukunftsfähige, umwelt- und ressourcenschonende Landwirtschaft und den ökologischen Landbau“, worunter unter anderem das Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) und das Chancenprogramm Höfe zusammengefasst sind, 2026 noch 54,4 Mio. € vorgesehen, nach 73 Mio. € im laufenden Jahr.

Die Mittel für die Digitalisierung in der Landwirtschaft werden laut dem Kabinettsbeschluss um 13,4 Mio. € auf 14,1 Mio. € eingedampft, die Gelder für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe um 9,3 Mio. € auf 70,9 Mio. € und die Gelder für das Bundesprogramm Nutztierhaltung um 5,8 Mio. € auf 10 Mio. €. Dagegen soll das Budget für die Entwicklung und Markteinführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung um 900.000 € auf 3,8 Mio. € zulegen.

Schließlich will das Bundeskabinett für die Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) 2026 nur noch 4,8 Mio. € bereitstellen, nach 8,8 Mio. € im laufenden Jahr und 10,4 Mio. € 2024. Die Gelder für die Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen und für die bilaterale technische Zusammenarbeit sollen hingegen um jeweils 1 Mio. € auf 3 Mio. € beziehungsweise 21 Mio. € aufgestockt werden.

Koalition weitgehend zufrieden

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat den vom Bundeskabinett abgesegneten Haushalt 2026 als ein „starkes Signal an die Land- und Forstwirtschaft“ gewertet. Es werde deutlich, dass die Branche „keine Randnotiz“, sondern ein „strategischer Wirtschaftsfaktor für unser Land“ sei, betonte der CSU-Politiker am in Berlin. Das Förderniveau bleibe verlässlich und Familienbetriebe würden gezielt entlastet. Das schaffe Planungssicherheit und stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Höfe.

Gleichzeitig werde mit der GAK weiterhin in starke ländliche Räume und eine zukunftsfähige Landwirtschaft investiert, erklärte Rainer. Schließlich sorge die Bundesregierung dafür, dass Landwirtschaft ‚made in Germany‘ erfolgreich auf den Weltmarkt exportiert werde. Das stärke die Landwirte und die Lebensmittelhersteller in Deutschland.

Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Steiniger, begrüßte, dass 2026 erneut 907 Mio. € für die GAK bereitstehen sollen. Damit werde das klare Signal gesendet, dass die Bundesregierung „zu unseren landwirtschaftlichen Betrieben, zu unserer Kulturlandschaft und zur regionalen Lebensmittelversorgung“ stehe.

Nach Einschätzung des zuständigen Berichterstatters für die Union im Haushaltsausschuss, Dr. Oliver Vogt, gelingt es auch unter den aktuellen Haushaltsvorgaben, die Landwirtschaft in Deutschland gezielt zu stärken und zukunftsfähig aufzustellen. Dass der Agrarhaushalt 2026 um rund 100 Mio. € wachse, sei ein „starkes Zeichen der Verlässlichkeit“. Zudem würden die Gelder für den Umbau der Tierhaltung deutlich aufgestockt. Die Erhöhung des Etats für das Friedrich-Loeffler-Institut sei eine entscheidende Maßnahme, um Tierhalter in der aktuellen Seuchenlage wissenschaftlich fundiert zu unterstützen.

„Basis, auf der man arbeiten kann“

Schließlich verwies Vogt auf den Aufwuchs in der landwirtschaftlichen Sozialpolitik und der Exportförderung. Mit gestärkten Messeprogrammen und internationalen Kooperationen würden die Landwirte beim Zugang zu globalen Märkten unterstützt. Für SPD-Agrarsprecherin Dr. Franziska Kersten ist der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 „ein guter erster Aufschlag und auch angesichts der eher knappen Haushaltslage eine Basis, auf der man arbeiten kann“. Als besonders positiv wertete auch Kersten die Konstanz in der Ausstattung der GAK. Außerdem seien 60 % der zusätzlichen rund 100 Mio. €, um die der Agrarhaushalt gegenüber 2025 zulegen soll, für Investitionen vorgesehen.

Ein weiteres wichtiges Signal sei die Erhöhung der Gelder für das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung, so Kersten. Sie räumte indes ein, dass es auch Punkte gebe, an denen man nachbessern könne. Für die SPD seien der Verbraucherschutz, die Förderung einer nachhaltigen Ernährung und der Ökolandbau besonders wichtige Anliegen.


Kritik am Kabinettsbeschluss

Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist unzufrieden mit den Planungen der Bundesregierung für den Agrarhaushalt des kommenden Jahres. „Der deutliche Zuwachs im gesamten Bundeshaushalt 2026 findet sich im Einzelplan 10 nicht wirklich wieder“, kritisierte DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Die vorgesehenen Mittel für den Umbau der Tierhaltung stiegen zwar an, blieben aber hinter den Erwartungen zurück und seien bei Weitem nicht ausreichend, um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen, betonte Rukwied. In der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) seien keine zusätzlichen Mittel für die ländliche Entwicklung vorgesehen, obwohl dies im Koalitionsvertrag klar vereinbart worden sei. Damit komme die GAK als das prädestinierte Programm für den ländlichen Raum und für die ländliche Infrastruktur deutlich zu kurz. Auch die Reduzierung des Bundeszuschusses in der Unfallversicherung bei steigenden Kosten werde der Situation nicht gerecht, erklärte der DBV-Präsident. Nun seien die Parlamentarier gefordert, die Weichen für eine „echte Investitionsoffensive“ zu stellen.

Auch der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, hofft auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Bisher seien „keine nennenswerten Reformen des Bundeshaushalts erkennbar“, die auf das von der Bundesregierung gesetzte Ziel „Investieren – Reformieren – Konsolidieren“ einzahlten. Drängende Fragen etwa nach dem Stellenwert von Ernährungssicherung in einer fragilen Weltsituation und nach der Realisierbarkeit eines Umbaus der Tierhaltung blieben bislang unbeantwortet.

Heftige Kritik kam vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Die Haushaltspläne seien ein „Schlag ins Gesicht der ökologisch wirtschaftenden Höfe und Unternehmen in Deutschland“. Die Idee, ausgerechnet das bewährte und weltweit als Leuchtturm anerkannte Bundesprogramm Ökologischer Landbau in einen „Gemischtwarenladen“ mit anderen Programmen zu werfen, habe schon zwischen 2011 und 2021 die Öko-Forschung zurückgeworfen und vor allem zu mehr Bürokratie in der Verwaltung geführt, warnte BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres. Zudem würde bei einer Umsetzung der Pläne das laufende Wachstum des Biomarktes ausgebremst.

Wenn die Rapserträge rückläufig sind

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Die Praxiserträge von Winterraps sind in den vergangenen 15 Jahren trotz Züchtungsfortschritt nicht weiter gestiegen – oft sind sogar rückläufige Entwicklungen festzustellen. Auch 2024 lag der Durchschnittsertrag in vielen Betrieben nur bei etwa 35 dt/ ha. Obwohl die Standortansprüche von Raps relativ gering sind, wird auch bei dieser Winterkultur die Basis für stabile Erträge mit Fruchtfolge und Aussaat gelegt. Im folgenden Beitrag gehts darum, was es dabei zu beachten gibt.

Ein wesentlicher Grund für nicht zufriedenstellende Erträge liegt in engen Getreide-Raps-Fruchtfolgen und der damit verbundenen Zunahme phytosanitärer Probleme. So werden bei dem bodenbürtigen Erreger der Kohlhernie Ackerflächen mit niedrigen pH-Werten in Verbindung mit Staunässe immer auffälliger. Ebenso breitet sich der Pilz Verticillium longisporum auf alten Rapsanbaustandorten zunehmend aus. Es kommt zur vorzeitigen Abreife bei deutlichen Ertragsreduktionen.

Beide Pilzkrankheiten sind im Boden viele Jahre überdauerungsfähig und ein verseuchter Acker kann auch durch lange Anbaupausen kaum saniert werden. Auf leichteren Standorten fällt der Ertrag mit zunehmender Anbaudichte noch stärker ab, als auf besseren, auf denen langfristig ein Rapsanteil von maximal 25 % in der Fruchtfolge anzustreben ist. Deshalb sollte Raps auf leichteren Böden möglichst in einer fünfgliedrigen Fruchtfolge stehen.

Die gute Vorfruchtwirkung von Raps führt oft zu gemischten Fruchtfolgen mit Zuckerrüben und Mais, in denen der vorteilhafte Wechsel von Blatt- und Halmfrucht gut umgesetzt werden kann. Bei der Integration von Raps in Zuckerrübenfruchtfolgen (zum Beispiel Winterraps/Winterweizen/Zuckerrüben/Winterweizen) ist jedoch die Gefahr der Nematodenvermehrung sowie die aufwendigere Bekämpfung von Ausfallraps in Zuckerrüben zu beachten. Im Hinblick auf die Vermehrung von Nematoden und Kohlhernie ist es wichtig, den Ausfallraps nach der Ernte rechtzeitig bis spätestens zum Vierblattstadium zu beseitigen.

Die Integration von Raps und Mais in einer Fruchtfolge ist unproblematischer. Hier ist ein Fruchtwechsel, bestehend aus Mais/Winterweizen/Winterraps/Winterweizen, gut möglich, oder auch die fünfgliedrige Fruchtfolge aus Winterraps/Winterweizen/Wintergerste (Zwischenfrucht)/Mais/Winterweizen. Bei einem Zwischenfruchtanbau in Rapsfruchtfolgen muss darauf geachtet werden, dass die Zwischenfrüchte keine Kreuzblütler (vor allem keinen Senf) enthalten, um bodenbürtige Krankheiten wie Kohlhernie, Verticillium und Sclerotinia nicht zu fördern. Auch Altraps ist aus phytosanitären Gründen äußerst kritisch zu betrachten. Deshalb ist auf eine schnelle Bodenbedeckung und Ausfallrapsunterdrückung besonderer Wert zu legen.

Um nach der Ernte keine Samen zu vergraben und das Ausfallraps-Potenzial möglichst gering zu halten, sollte die erste Stoppelbearbeitung erst nach dem Auflaufen der ersten Ausfallraps-Welle sehr flach durchgeführt werden. Die Auflaufraten lassen sich durch den vorherigen Einsatz von Striegel und Walze fördern, besonders empfehlenswert ist aber der Einsatz eines Schlegelhäckslers. Ein Mulchgang kurz nach der Ernte ist im Hinblick auf die Feldhygiene vorteilhaft, da zerkleinerte Rapsstoppel schneller verrotten und Infektionsquellen für Phoma und Verticillium stärker reduziert werden.

Die Einzelkornsaat zeigt unter schwierigen Saatbedingungen einen besseren Feldaufgang und kann gut mit einer effizienten Unterfußdüngung kombiniert werden. 

Das Saatbett hat Vorrang

Die frühe Ernte bietet in diesem Jahr günstige Voraussetzungen für eine gute Stoppelbearbeitung und Saatbettbereitung. Ein gutes Saatbett ist für die Etablierung von guten gleichmäßigen Beständen und eine gute Vorwinterentwicklung Grundvoraussetzung und wesentlich wichtiger als der Saattermin. Denken Sie bereits bei der Getreideernte an den nachfolgenden Raps. Versuchen Sie die Häckselqualität gerade auch im Hinblick auf die Querverteilung zu optimieren und achten Sie auf geringen Bodendruck, auch wenn es gegenwärtig nach sehr trockenen Bodenbedingungen aussieht. Verdichtete Fahrspuren lassen sich zwar mit entsprechendem Aufwand lockern, eine optimale Bodenstruktur wiederherzustellen ist aber kurzfristig nicht möglich. Grundsätzlich sollte die erste Stoppelbearbeitung flach erfolgen, um Ausfallgetreide und insbesondere Ackerfuchsschwanzsamen nicht zu „vergraben“. Vor der zweiten, tieferen Bearbeitung kann die Grunddüngung – auch in organischer Form – erfolgen. Die Bearbeitungstiefe sollte sich an den vorhandenen Strohmengen und dem Gare- und Feuchtigkeitszustand des Bodens sowie der Bodenart orientieren. Die Rapssamen benötigen zum Auflaufen Bodenkontakt, daher sollten sich keine größeren Strohmengen in der Nähe des Saatkornes befinden. Erfolgt die Bestellung des Rapses unter schwierigen Bedingungen oder verspätet, schafft eine Pflugfurche oft die besseren Bedingungen für die Jugendentwicklung. Durch eine Pflugfurche werden Stroh und Ausfallgetreide als Konkurrenten um Stickstoff und Wasser effektiv ausgeschaltet und die an die Bodenoberfläche gepflügte Restfeuchte reicht in der Regel auch bei Trockenheit für die Keimung aus, sofern Saatbettbereitung und Aussaat unmittelbar im Anschluss erfolgen. Unter nassen Bedingungen fördert der Pflug die Durchlüftung und das Abtrocknen des Bodens.

Bei schwierigen Saatbedingungen kann der Feldaufgang auch durch den Einsatz von Einzelkornsämaschinen verbessert werden, die zum Beispiel auch zur Rübenaussaat genutzt werden. Die exakte Saatgutablage und gute Rückverfestigung führt zu gleichmäßigeren Feldaufgängen, vor allem bei ausbleibenden Niederschlägen, auf Tonböden und bei Mulchsaaten. Pfluglose Bestellverfahren haben im Vergleich zum Pflug erhebliche Vorteile in Hinblick auf Arbeitswirtschaft und Erosionsschutz. Auf tonigen Böden liegt aktuell häufig eine gute Trockengare vor, sodass nicht unbedingt bis in 20 oder 25 cm Tiefe gelockert werden muss. Auf sandigen Böden sollte auf die tiefe Lockerung dagegen nicht verzichtet werden.

Bei größeren Problemen mit Ausfallraps sollte die tiefere Bodenbearbeitung mit anschließender Saatbettbereitung deutlich vor der geplanten Aussaat erfolgen, um aufgelaufene Pflanzen durch erneute Bearbeitung und Aussaat zu bekämpfen. Durchwuchsraps erhöht die Konkurrenz und Lagergefahr und schränkt die Leistung der gesäten Pflanzen ein. Außerdem werden typische Fruchtfolgekrankheiten gefördert. Auch auf Ackerfuchsschwanzflächen bietet sich grundsätzlich die Schaffung eines falschen Saatbettes an. Nach Winterweizen bleibt allerdings kaum genügend Zeit, den Auflauf der Ungräser abzuwarten. Eine Option wäre hier die sofortige tiefe Bearbeitung unmittelbar nach der Ernte mit leichtzügigen, wenig wendenden Schmalscharen am Grubber. Die anschließende Saatbettbereitung sollte möglichst zeitnah erfolgen und der Auflauf durch wiederholt flache Bearbeitungsmaßnahmen oder auch den Einsatz von Glyphosat bekämpft werden.

N-Versorgung sicherstellen

Die Herbstentwicklung von Winterraps lässt sich durch eine gute Nährstoffversorgung fördern, die letztlich auch deutliche Einsparungen bei der Frühjahrsdüngung ermöglicht. Auf Standorten mit voraussichtlich geringer N-Nachlieferung ist daher eine Herbstdüngung sinnvoll, um eine optimale Entwicklung sicherzustellen. Vor der Ausbringung von Düngemitteln ist der Düngebedarf zu ermitteln und zu dokumentieren. Nach Düngeverordnung ist eine N-Düngung zu Raps nur nach Getreidevorfrucht bei Bedarf erlaubt. Der N-Bedarf liegt bei 30 bis 40 kg N/ha und kann sowohl mineralisch als auch organisch gedeckt werden. Dabei ist die Grenze von maximal 30 kg/ha NH4-N beziehungsweise 60 kg/ha Gesamt-N zu beachten. Bei gleichzeitigem P-Düngungsbedarf ist eine Gabe in Form von Diammonphosphat zu empfehlen. Die Einzelkornsaat bietet die Möglichkeit einer Kombination mit einer sehr effizienten Unterfußdüngung. In roten Gebieten ist eine N-Düngung zu Winterraps nur zulässig, wenn der Herbst-Nmin bei einer Probenahmetiefe von 0 bis 60 cm bei maximal 45 kg/ha liegt.

Das Mulchen der Rapsstoppel fördert den Auflauf von Ausfallraps und reduziert das Krankheitspotenzial.

Optimale Saatzeit

Wie bereits beschrieben kommt den Saatbedingungen im Vergleich zum Saattermin die größere Bedeutung zu. Dennoch ist beim Winterraps die optimale Saatzeit im Vergleich zum Wintergetreide stärker begrenzt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Vegetationszeit zunimmt und auch späte Saaten hohe Erträge erzielen. Daher kann das Aussaatfenster in allen Regionen um einige Tage nach hinten verschoben werden. Eine Aussaat nach dem 10. September ist aber auch in milden Lagen nicht zu empfehlen. Als optimale Entwicklung vor dem Winter gelten 8 bis 10 Blätter/Pflanze mit einem Wurzelhalsdurchmesser von 8 bis 10 mm. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere schwächere Pflanzen mit langsamer Entwicklung massiv unter Befall mit Rapserdfloh leiden können. Hier sind dann teilweise ein bis zwei Insektizidbehandlungen notwendig, um die jungen Rapspflanzen zu schützen.

Hinsichtlich Winterhärte und Robustheit gegenüber Witterungsextremen und Schadinsekten sind gut bewurzelte, kräftige Pflanzen und eine gute, ausgewogene Nährstoffversorgung vorteilhaft. Vor dem 15. August sollte auch in höheren Lagen nicht mit der Aussaat begonnen werden, da bei sehr frühen Saaten das Risiko eines Befalls mit der kleinen Kohlfliege stark ansteigt. Auch von der insektiziden Beize Lumiposa (Cyantraniliprole) ist nur eine Teilwirkung gegen die Kohlfliege zu erwarten. Gegen den Rapserdfloh ist die Wirkung nicht ausreichend. Buteo Start (Flupyradifurone) ist im Ausland gegen den Erdfloh zugelassen und nur über importiertes Saatgut erhältlich. Der Wirkungszeitraum ist auf den sehr frühen Befall (Blattfraß) beschränkt. Die Beize ersetzt also nicht die Bestandskontrollen und im Bedarfsfall die Flächenspritzungen.

Aussaatstärke anpassen

Die Aussaatstärke sollte zwischen 40 und 50 Körnern/m² liegen, wobei höhere Saatstärken etwas mehr Sicherheit bieten und insbesondere unter schwierigen Bedingungen und bei späten Saatterminen zu bevorzugen sind. Bei Einzelkornsaat (45 bis 50 cm Reihenweite) sollte die Saatstärke auf 20 bis 30 Pflanzen/m² reduziert werden. Auch bei sehr präziser Drilltechnik mit hohen Feldaufgängen oder bei früher Saat und sicherem Aufgang kann die Aussaatmenge reduziert werden.

Die richtige Sortenwahl

Derzeit steht die Sortenwahl für die diesjährige Aussaat an. Die Tabelle auf der vorigen Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Sorteneigenschaften und -leistungen und bildet die niedersächsische Sortenempfehlung aus dem vergangenen Jahr ab. Zudem wurden vielversprechende neue Sorten aufgenommen, die diesjährigen Ergebnisse der Landessortenversuche werden wahrscheinlich rechtzeitig vor der Aussaat vorliegen, sodass es noch zu Änderungen in der Sortenempfehlung kommen wird.

In den zurückliegenden Jahren haben anfälligere Sorten infolge eines stärkeren Auftretens von Krankheiten teils deutlich schwächere Leistungen gezeigt. Daher sollte bei der Sortenwahl neben dem Ertrag und dem Ölgehalt verstärkt auf die Gesundheit geachtet werden. In der Praxis werden teils noch immer Sorten mit früher Abreife bevorzugt, um den Raps möglichst vor dem Winterweizen dreschen zu können. Ist die frühe Abreife allerdings durch eine schlechte Stängelgesundheit bedingt, sind damit auch Ertragseinbußen verbunden. Daher sollte das Abreifeverhalten eher nachrangig betrachtet werden.

In ersten Versuchen bestätigen sich die sehr guten Ergebnisse der letztjährig neu aufgenommenen Sorten KWS Vamos und KWS Ektos. Unter den erstmalig geprüften Sorten fallen bislang vor allem Ceos und Firenzze positiv auf.

Fazit

Insgesamt stellt der Raps insbesondere auf schwächeren Standorten in Höhenlagen ein wichtiges Fruchtfolgeglied als Blattfrucht dar. Um phytosanitären Problemen vorzubeugen, sollte ein Anbau in mindestens 4-jähriger Fruchtfolge erfolgen und auf ein gutes Ausfallrapsmanagement sowie eine gute Rapsstoppelzerkleinerung geachtet werden. Um die Erträge weiter zu stabilisieren, sind folgende Punkte besonders zu berücksichtigen:

Gutes Strohmanagement

Feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett mit ausreichend Feuchtigkeit

Auf Flächen mit starker Belastung mit Altraps oder Ungräsern Scheinbestellung durchführen

Gesicherter Auflauf bis spätestens Mitte September

Angepasste Saatstärke auf neue, gesunde Sorten setzen und verstärkt auf Stängelgesundheit achten

Ausreichende Nährstoffversorgung für eine gute Vorwinterentwicklung sicherstellen

Intensive Kontrolle von Schadinsekten

Rechtzeitige Bekämpfung von Ausfallgetreide und Ungräsern

Die aktuellen Sortenergebnisse 2025 liegen wetterbedingt noch nicht vor, erscheinen aber sobald sie ausgewertet sind.

Die Ergebnisse der LSV Raps (2024) für Schleswig-Holstein finden sich unter https://t1p.de/njmyw

Eutergesundheit im Blickfeld

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Der Zelldifferenzierungsindex (DSCC) ergänzt die klassische Zellzahl und liefert neue Hinweise auf die Eutergesundheit. Bereits in der vergangenen Ausgabe erschien ein Beitrag, der die biologischen Grundlagen und die Aussagekraft des DSCC beleuchtete. In dieser Ausgabe widmet sich der LKV den praktischen Anwendungen: Wie wird der Wert richtig interpretiert, welche Einflussfaktoren gibt es – und was lässt sich daraus für das Herdenmanagement ableiten?

Milch als gesundes Lebensmittel muss von eutergesunden Kühen stammen. Als wichtigsten Indikator der Eutergesundheit beobachten Milcherzeuger die somatischen Zellzahlen aus der monatlichen Milchleistungsprüfung (MLP). Seit kurzer Zeit bieten einige Landeskontrollverbände (LKV) zusätzlich die Auswertung der Zelldifferenzierung an. Neue Untersuchungsgeräte ermöglichen neben der Bestimmung der Zellzahl auch die Unterscheidung zweier Zelltypen. Das Mengenverhältnis dieser Zelltypen zeigt, ob ein akutes Entzündungsgeschehen vorliegt.

Euterentzündungen kosten Geld

Euterentzündungen sind eine der wichtigsten Ursachen für wirtschaftliche Verluste milchproduzierender Betriebe. Die frühzeitige Erkennung von Eutergesundheitsstörungen ist entscheidend, um Verluste durch verminderte Milchleistung, Tierarztkosten und Arbeitsaufwand zu minimieren. Besonders gefährlich sind subklinisch infizierte Kühe, deren Euter und Milch normal erscheinen, aber als Reservoir für Bakterien dienen und so Euterentzündungen unbemerkt verbreiten können. Schnelles Erkennen dieser Tiere ist für eine effektive Kontrolle im Bestand unerlässlich.

Zusammensetzung der Zellzahl

In der Milch kommen verschiedene Zellen vor: Makrophagen, Lymphozyten, Polymorphkernige Neutrophile Granulozyten (PMN) und Epithelzellen. Der Anteil dieser Zellen an der Gesamtzellzahl ist abhängig vom Eutergesundheitsgeschehen. Während die Epithelzellen und die Lymphozyten im akuten Entzündungsprozess weniger eine Rolle spielen, gibt der Anteil der Makrophagen oder der PMN an der Gesamtzellzahl wertvolle Hinweise auf den Status der Eutergesundheit. In der gesunden laktierenden Milchdrüse dominieren die Makrophagen, während der Anteil der PMN eher gering ist. Makrophagen sind Aufpasserzellen, die Bakterien, Zelltrümmer und angesammelte Milchbestandteile aufnehmen und abbauen können. Darüber hinaus erkennen sie eindringende Krankheitserreger und lösen eine Immunreaktion aus, die die schnelle Einwanderung von PMN aus dem Blut ins Eutergewebe zur Folge hat. Die Hauptaufgabe der PMN (auch als Fresszellen bezeichnet) besteht darin, in der akuten Entzündungsphase eindringende Bakterien zu beseitigen. Im Falle einer akuten klinischen Mastitis kann der Anteil der PMN bis zu 95 % betragen. Außerdem steigt die Gesamtzellzahl in der Milch an. Sobald die Bakterien eliminiert wurden, verschiebt sich das Verhältnis beider Zelltypen wieder zu Gunsten der Makrophagen und die Gesamtzellzahl sinkt. Entwickelt sich jedoch eine chronische Mastitis (>200.000 Zellen/ml Milch in der 2. MLP in Folge), so dominiert schließlich trotzdem der Anteil der Makrophagen, während die Zellzahl weiter hoch bleibt (Abbildung 1).

Neue Technik macht’s möglich

Eine neue Generation von Untersuchungsgeräten ermöglicht neben der Bestimmung der Zellzahl in Milch auch die Zelldifferenzierung in der Routineuntersuchung von Milchproben. Die Geräte machen sich die Tatsache zunutze, dass sich Makrophagen und PMN in ihrer Größe, Form und Beschaffenheit voneinander unterscheiden. Die Zellen in der Milch werden bei der Untersuchung mit einem speziellen Farbstoff angefärbt, der Makrophagen und PMN unterschiedlich markiert. Aus dem Mengenverhältnis beider Zelltypen in der Milch zueinander wird dann der Zelldifferenzierungsindex (DSCC = Differenzial Somatic Cell Count) in % berechnet. Der DSCC-Wert ermöglicht genauere Aussagen zum Eutergesundheitsstatus als die Zellzahl allein. Ein hoher DSCC-Wert steht für einen hohen Anteil an PMN und deutet damit auf ein akutes Entzündungsgeschehen im Euter hin. Ein niedriger DSCC-Wert steht dagegen für einen hohen Anteil an Makrophagen und damit eher für ein chronisches Entzündungsgeschehen.

Kombination Zellzahl und DSCC

Unter der Annahme, dass Kühe mit einer Zellzahl > 200.000/ml Milch als euterkrank betrachtet werden, kann man in Kombination mit dem DSCC alle Kühe in vier verschiedene Gruppen einteilen (Abbildung 2a): In Gruppe A befinden sich die Kühe mit einer Zellzahl ≤ 200.000 Zellen/ ml Milch und einem DSCC ≤ 65 %. Zur Gruppe B gehören Kühe mit einer niedrigen Zellzahl (≤ 200.000) bei einem gleichzeitig erhöhten DSCC (> 65 %). In Gruppe C finden sich die Kühe, bei denen sowohl die Zellzahl als auch der DSCC erhöht ist (> 200.000 Zellen/ ml, > 65 % DSCC). Kühe mit hohen Zellzahlen, aber einem niedrigen DSCC (≤ 65 %) gehören der Gruppe D an. In den Auswertungen der Landeskontrollverbände wird die Einteilung aller Kühe in die vier Gruppen graphisch dargestellt (Abbildung 2). Die Abbildung 2b zeigt die Entwicklung des Anteils der vier Eutergesundheitsgruppen, so dass Trends sofort erkennbar sind. Zusätzlich wird der Anteil der vier Gruppen mit den Zielwerten abgeglichen.

Aussagekraft der Auswertung

Die Kühe der Gruppe A (≤ 200.000 Zellen, DSCC ≤ 65 %) gelten als unauffällig und damit gesund. Ihr Anteil an der Herde sollte > 70 % ausmachen. Sinkt der Anteil ab, geht der Blick dahin, in welche Gruppe die Kühe von einer MLP zur nächsten verschoben wurden. Befinden sich die Kühe in Gruppe B, deutet der erhöhte DSCC auf eine Immunreaktion im Euter hin und damit auf den Beginn einer Mastitis. Diesen Kühen sollte eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Studien haben gezeigt, dass Kühe in Gruppe B eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit haben, in der nächsten Milchkontrolle eine Zellzahl > 200.000 Zellen/ml Milch zu haben. Außerdem konnte gezeigt werden, dass diese Kühe eine geringere Milchleistung im Vergleich zu Kühen in der Gruppe A aufweisen. Kann ein deutlicher Anstieg des Anteils an Kühen in Gruppe B beobachtet werden, sollte dies Anlass sein, die Hygienemaßnahmen (Pflege der Liegeboxen, Melkhygiene) im Betrieb auf den Prüfstand zu stellen und zu optimieren. Aber auch Stress und damit eine Belastung des Immunsystems, zum Bespiel durch eine Futterumstellung oder Hitze können Gründe für einen erhöhten Anteil an Kühe in Gruppe B sein.

Die Erhöhung beider Werte (> 200.000 Zellen/ml, > 65 % DSCC) der Kühe in Gruppe C weist auf eine akute Euterentzündung hin, so dass diese Kühe sofort in Augenschein genommen und gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Tierarzt behandelt werden sollten. Der Anteil der Kühe in Gruppe C sollte < 10 % liegen.

Kühe mit hohen Zellzahlen, aber einem niedrigen DSCC (≤ 65 %) gehören der Gruppe D an. Mit großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich hierbei um chronisch infizierte Kühe mit eher schlechten Heilungsaussichten. Ob eine Behandlung dieser Kühe erfolgreich wäre ist fraglich und sollte daher gemeinsam mit dem Tierarzt abgewogen werden. Ein plötzlicher Anstieg an Kühe in Gruppe D könnte aber auch ein Hinweis auf eine mechanische Belastung des Euters der Kühe sein, beispielsweise durch ein schlecht eingestelltes Vakuum der Melkmaschine.

Die Auswertung nach dem vorherrschenden Zelltyp in Verbindung mit der Höhe der Zellzahl erleichtert somit das Erkennen beginnender Euterentzündungen oder chronischer Infektionen. Weiterhin bietet die Einteilung der Kühe in die vier Gruppen eine zusätzliche Entscheidungshilfe für das selektive Trockenstellen, also der gezielten Entscheidung eine Kuh mit oder ohne Gabe eines Antibiotikums trocken zu stellen. Kühe, die die Voraussetzung für ein Trockenstellen ohne Antibiotikum (Herdenzellzahl < 200.000 Zellen/ml, kein Nachweis von Major Pathogens in der Milchprobe, Zellzahl der Kuh < 200.000 Zellen/ml in letzten drei MLPs) mitbringen, sollten zusätzlich der Gruppe A angehören. Gehören Kühe mit diesen Voraussetzungen der Gruppe B an, ist ein Erregernachweis vor der Entscheidung mit oder ohne Antibiotikum trocken zu stellen, sinnvoll.

Fazit

Das seit kurzem von einigen LKVs angebotene Verfahren zur Zelldifferenzierung in Milch bietet eine präzise Möglichkeit, die Eutergesundheit von Kühen noch besser zu überwachen. Durch die Kombination von Zellzahl und DSCC können akute, chronische oder beginnende Mastitisfälle frühzeitig sichtbar werden. Dies ermöglicht den Betrieben noch gezielter zu erkennen, ob Behandlungen einzelner Kühe durchzuführen sind, die Hygiene verbessert oder die Melktechnik optimiert werden muss. Auch beim selektiven Trockenstellen bietet die Einteilung der Kühe in die vier Gruppen eine zusätzliche Entscheidungshilfe. Insgesamt kann die neue Technik damit ein weiterer wertvoller Baustein im Herdenmanagement sein.

Zuckerpreise: Ende der Talfahrt?

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Die Zuckerbranche hat einige sehr gute Jahre hinter sich, geriet zuletzt jedoch unter Druck. Denn seit Herbst 2024 sind die EU-Zuckerpreise von deutlich über 800 €/t auf rund 530 €/t Weißzucker im Mai 2025 regelrecht abgestürzt, ein historisch gesehen immer noch hohes Niveau, auf dem der Preis sich inzwischen halbwegs stabilisiert hat. Allerdings sind die Kosten bei Zuckerfabriken und Rübenanbauern deutlich gestiegen, sodass selbst bei den vergleichsweise hohen Preisen die Luft dünn ist. Der wirtschaftliche Druck auf die Unternehmen zeigt sich auch daran, dass 2025 fünf EU-Zuckerfabriken schließen werden. Die EU Zuckerindustrie hat auf diese Situation reagiert und die Zuckerrübenfläche um etwa 10 % auf 1,352 Mio. ha in 2025 reduziert, nach 1,512 Mio. ha in 2024. Für Deutschland liegt die 2025-er Schätzung bei 345.200 ha nach 391.400 ha im Vorjahr. Damit geht europaweit die Zuckerproduktion um über 1 Mio. t auf 15,2 Mio. t zurück. Im Vorjahr lag die Weißzuckerproduktion der EU noch bei 16,5 Mio. t.

Auch die Weltmarktpreise sind deutlich auf zirka 400 €/t (White Sugar, London N°5) ­zurückgegangen, dies wegen der prognostizierten höheren Produktion für 2025/26. Das US-Landwirtschaftsministerium erwartet eine Weltzuckerproduktion von 189 Mio. t, knapp 9 Mio. t über dem Vorjahr. Für Brasilien (44,7 Mio. t) und Indien (35,3 Mio. t), den beiden größten Zuckerproduzenten der Welt, werden große Ernten vorausgesagt. Angesichts des niedrigen Weltmarktpreises ist der Export von EU Zucker in Drittlandstaaten wenig lukrativ.

Die weiteren Preisaussichten haben sich mittlerweile etwas verbessert. Dennoch kann der Übertrag aus der hohen Erntemenge 2024 über die neue Ernte hinaus das Preisniveau belasten. Andererseits herrscht aufgrund des Krankheitsdrucks vor allem in den südeuropäischen (auch süddeutschen) Anbaugebieten – Stichworte: SBR/Stolbur wegen der Glasflügelzikade, Rübenderbrüssler, Cercospora große Unsicherheit bezüglich des Ertragsniveaus.

Ukraine und Mercosur

Im EU-Außenhandel bewegt die Zuckerbranche zwei politische Themen: Die zollfreien Importe aus der Ukraine und der Abschluss des Mercosur-Abkommens. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einem Freihandelsabkommen mit der Ukraine, dieses soll zollfreie Zuckerlieferungen aus der Ukraine bis zu 100.000 t jährlich erlauben, was deutlich über dem Vorkriegsniveau liegen würde.

Aktuell können aus Brasilien etwa 350.000 t Roh-Rohrzucker zu einem reduzierten Zoll von 98 €/t in die EU geliefert werden, in den vergangenen Jahren wurde das nur während der Hochpreisphase genutzt. Aus dieser Menge sollen im Rahmen des Mercosur-Abkommens nun 190.000 t zollfrei in die EU geliefert werden dürfen, davon 10.000 t Biozucker. Hinzu sollen 650.000 t Bioethanol kommen, auch eine Konkurrenz für die Bioethanolindustrie, die in Deutschland zu 12 % auf Zuckerrüben basiert.

Zuckerrübenpreis Nordzucker 2026

DNZ und Nordzucker haben sich gerade auf die Eckpunkte für den Zuckerrüben-Vertrag zur Ernte 2026 geeinigt. Laut Auskunft der Nordzucker liegt der Bedarf an Zuckerrüben für die Kampagne 2026 noch einmal unter dem Bedarf für die Kampagne 2025, Übermengen werden deshalb bei vielen Fabriken deutlich schlechter vergütet. Der Grundpreis ist 25,20€/t bei 16 % Pol, wie schon 2025. Die Schwelle für Preisanpassungen liegt bei Zuckererlösen der Nordzucker ab 530 €/t Weißzucker (2025 waren es 436 €/t), je 1€/t Zuckererlös über 530 €/t werden 0,09316 €/t höhere Rübenpreise gezahlt, 2025 wurde der Rübenpreis um 0,0685 €/t angepast. Die Zuschläge für Zuckergehalt, Rübenmarkvergütung, Früh-/Spätlieferausgleich bleiben wie in den Vorjahren, sodass der Mindestpreis inklusive aller durchschnittlichen Nebenleistungen (18 % Pol., Rübenmarkvergütung, Früh-/Spätliefer­ausgleich) bei rund 35 €/t liegen wird. 

Alles rund um die Erdbeere

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Mitten in Angeln in Sörup/Löstrup liegt das idyllisch gelegene und gemütliche Obstcafé mit Erlebnishof Jensen, unser Ziel für einen Nachmittag. Schon auf dem Weg zur geräumigen Scheune, die auch im Winter zum Ausschank von Punsch genutzt wird, bekamen wir einen Eindruck von dem großen Areal mit Spielplatz, Ziegen, Verkaufsbuden, Biergarten und eben dem Cafe, welches vor einigen Jahren eröffnet wurde.

Vor 14 Jahren wurde der Hof in Löstrup zum bestehenden Betrieb in Sörup/Barg dazugekauft.

Zunächst genossen wir den reichlich belegten Erdbeerkuchen mit Schlagsahne und Kaffee. Wem es nicht genug Früchte waren, konnte in Schüsseln bereitgestellte Erdbeeren dazu naschen. Im Anschluss begrüßte uns der Seniorchef Claus-Peter Jensen und konnte uns umfangreich von der Entstehung und vom Werdegang des benachbarten Familienbetriebes berichten.

Der 125 Jahre alte Hof mit anfänglich 17 ha wurde von seinem Urgroßvater gegründet und wird nun in fünften Generation von seinen drei Söhnen geführt, die sich die vielfältigen Aufgaben teilen. Ein Sohn ist überwiegend fürs Büro zuständig, der zweite Sohn managt das Café und der Dritte kümmert sich um die Pflanzenproduktion. Für Rat und Tat steht ihnen der Senior gerne zur Seite.

Im Jahr 1981 begann Claus-Peter Jensen damit, die Sonderkultur Erdbeeren zu züchten und zwar mit 2.000 Pflanzen der Sorte Senga Sengana. Zunächst wurden die Früchte nur über Selbstpflücker vermarktet. Als die Großfamilie eher selten wurde und kleinere Portionen gewünscht waren, konnten bereits gepflückte Erdbeeren erworben werden.

In der Hauptsaison beschäftigt der Betrieb zirka 200 Mitarbeitende, überwiegend aus der Ukraine. 18 Mitarbeitende sind festangestellt. Der Verkauf erfolgt nur durch Direktvermarktung über Verkaufsbuden. Nur wenige Supermärkte werden beliefert und verkaufen die Erdbeeren zu von der Firma Jensen festgelegten Bedingungen. Die ersten Verkaufsbuden wurden 1994 aufgebaut.

Zurzeit werden 20 verschiedene Erdbeersorten auf 100 ha angebaut und zirka 11 t täglich geerntet. Insgesamt ist der Betrieb inzwischen 350 ha groß und breit aufgestellt. Hier kann man auch Himbeeren, Kirschen und Heidelbeeren pflücken. Seit dem 1. März ist Spargel durch die Übernahme des Spargelhofs Freienwill hinzugekommen. Im nächsten Jahr wird man auf dem Hof auch Wassermelonen bekommen.

Zum Selberpflücken gibt es sieben Standorte, alle nördlich des Nord-Ostsee-Kanals. Auf 7 ha helfen Folienhäuser, die Ernte früher beginnen und länger dauern zu lassen. Dadurch werden Ernteausfälle durch längere Regenperioden verhindert. Aus abends nicht verkauften Resten werden Säfte, Prosecco und Erdbeermarmelade produziert. Was nicht selbst verwertet werden kann, wird an die Schwartau-Werke geliefert.

Nach einem schönen, informativen Nachmittag ging es wieder nach Hause. Einige von uns haben zum Abschluss noch eine frische Pizza aus dem hofeigenen Pizzaofen und alkoholfreien Erdbeerprosecco bei schönem Wetter im Biergarten genossen.

Wissen macht durstig

Tellingstedter LandFrauen aktiv am Tag der Milch

Im Wrohmer Kindergarten Friedensstern drehte sich jüngst alles um die Kuh: Die rund 50 Kinder bekamen am Tag der Milch Besuch von den LandFrauen Birgit Billerbeck, Ute Karstens, Angela Jautelat, Frauke Deuse, Ulrike Lahrsen, Birgit Ehlers und Regina Priemer. Die LandFrauen hatten in der Turnhalle verschiedene Stationen aufgebaut, an denen die Kinder unter Anleitung und mit Hilfe Snacks und Getränke zubereiten konnten. So wurde eifrig Gemüse und Obst geschnippelt und es wurden Kräuter gehackt, aus denen dann leckerer Fruchtjoghurt und Kräuterquark zum Dippen gerührt wurde, der dann liebevoll in kleinen Portionsschälchen angeboten wurde.

Die Turnhalle des Kindergartens Friedensstern wurde kurzerhand zum Milch-Parcours umfunktioniert – die Kinder fanden‘s klasse! Foto: Rita Holz

Mithilfe von Zahnstochern stellten die Lütten aus Käsewürfeln und Weintrauben eigene Käsespieße her, auch Butterbrot durfte nicht fehlen. Die Kinder waren außerdem ganz begierig darauf, zu versuchen, im Außenbereich die ebenfalls angereiste „Kuh“ zu „melken“.

Als Highlight durften sie dann auch noch selber Butter herstellen – was leichter aussah, als es war. Sogar ein Mixstab kam zum Einsatz, um Fruchtbuttermilch und Milchshake zuzubereiten, welche dann in kleinen Gläschen zum Verzehr bereit standen. Allerlei Anschauungsmaterial gab es für die Kinder vom Bauernverband. Dankenswerterweise unterstützten die Breitenburger Milchzentrale aus Itzehoe und die NordseeMilch eG aus Witzwort mit großzügigen Sachspenden die Veranstaltung. Es war ein recht kurzweiliger Vormittag für die Erzieherinnen, die LandFrauen und erst recht für die überaus engagierten Kinder. Rita Holz

Klage gegen Aufhebung der Stoffstrombilanz

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Dass die Stoffstrombilanz durch ­Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) gestrichen wurde, wollen die Grünen nicht auf sich beruhen lassen. Wie die Bundestagsfraktion am Dienstag mitteilte, hat sie vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht. Sollte das Gericht dem darin enthaltenen Antrag nach einer einstweiligen Anordnung stattgeben, könnte die Aufhebung der Stoffstrombilanz bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt werden. Die Regelung würde dann bis auf Weiteres wieder gelten.

Darin, dass die Stoffstrombilanz abgeschafft wurde, ohne den Bundestag zu beteiligen, sehen die Grünen einen „eklatanten Verstoß gegen die Rechte des Parlaments“. CSU-Minister Rainer wirft die Fraktion „Politik im Trump-Stil“ vor – „ohne Rücksicht auf demokratische Institutionen und den Grundsatz der Gewaltenteilung“. In dem angestrengten Organstreitverfahren möchte die Grünen-Fraktion nun klären lassen, ob die Rechte des Bundestages verletzt wurden.

Rechtswidriger Alleingang?

Nach Einschätzung der ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, war das Vorgehen des Ministers rechtswidrig. Einerseits bestünde im Düngegesetz eine Pflicht zum Erlass der Verordnung. Andererseits hätte die Aufhebungsverordnung dem Bundestag vorher zugeleitet werden müssen, damit dieser die Änderungen annehmen, ablehnen oder modifizieren könne.

„Beide Regelungen übergeht der Minister mit der Abschaffung im Alleingang“, so die Grünen. Auch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) kritisieren die Grünen scharf. Anstatt für das Parlament einzustehen, habe sie sich „hinter ihre Parteifreunde in der Bundesregierung gestellt“.

Die Grünen verteidigen die Stoffstrombilanz zudem in der Sache: „Die Verordnung machte die Nährstoffflüsse, die in Landwirtschaftsbetrieben hinein- und hinausgehen, transparent.“ Dies sei wichtig, da das Grundwasser in Deutschland erheblich mit Nitrat belastet sei. Die gesetzlichen Pflichten für Landwirte diesbezüglich bestünden außerdem fort. Mit der Stoffstrombilanz seien nur die Detailregelungen weggefallen, wie diese zu erfüllen seien. „Es verbleiben also nebulöse Pflichten mit unklaren Maßstäben“, so das Fazit.

„Konstruktive Begleitung“ im Parlament

Zugleich betonen die Grünen den Reformbedarf im Düngerecht und erinnern an die Novelle des Düngegesetzes, die in der vergangenen Legislatur eingebracht wurde und im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat gescheitert war. Einen von der schwarz-roten Koalition gestarteten Reformprozess würde man „selbstverständlich“ konstruktiv begleiten, so die Grünen. „Genau diese parlamentarische Beteiligung ist aber aufgrund des Schnellschusses vom Bundeslandwirtschaftsminister bisher unmöglich.“

Höchstmoral beim Mindestlohn

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Wie viel sollte Arbeit kosten? Ist Lohn der Gegenwert der geleisteten Arbeit oder muss er die Sicherung der Existenzgrundlage gewährleisten? Und ist es berechtigt, dass die Landwirtschaft Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte fordert?

In Deutschland mischt seit 2015 mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns der Staat bei der Größe der Lohntüte mit. Damals betrug der Mindestlohn 8,50 € pro Stunde. Heute liegt er bei 12,82 €. Das ist eine Steigerung von mehr als 50 %. Die Mindestlohnkommission empfiehlt weitere Steigerungen auf 13,90 € (2026; + 8 %) und auf 14,60 € (2027; + 5 %). Zum Vergleich: Die durchschnittlichen jährlichen Gehaltssteigerungen in Deutschland während der vergangenen zehn Jahre lagen bei etwa 2 % bis 3 %. Fakt ist also: Arbeitende im Niedriglohnbereich haben überproportional profitiert.

Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, der Empfehlung der Kommission zu folgen. Eine rechtliche Prüfung des Bundeslandwirtschaftsministeriums untermauerte das von der SPD ins Argumentationsfeld geführte Diskriminierungsverbot. Gesetzlicher Auftrag der Mindestlohnkommission ist es, abzuwägen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Dabei ist klar: Ohne Ausnahmeregelung werden die Produktionskosten deutlich steigen – insbesondere auf arbeitsintensiven Dauer- und Sonderkulturbetrieben. Herrschen also tatsächlich faire Wettbewerbsbedingungen, wenn deutsche Betriebe doppelt so hohe Löhne zahlen, wie die Konkurrenz aus Spanien oder Polen?

Eher nicht! Das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, das kürzlich vermeldete, dass die Größe der Erdbeeranbauflächen auf den niedrigsten Stand seit 1995 geschrumpft ist. Auch beim Spargelanbau sind sinkende Flächenanteile festzustellen.

Dabei ist der Selbstversorgungsgrad mit Obst (20 %) und Gemüse (37 %) schon jetzt sehr niedrig. Folgerichtig steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, dass diese Selbstversorgungsgrade erhöht werden sollen. Eine so deutliche Erhöhung des Mindestlohns konterkariert aber dieses Ziel. Entlastungen beim Agrardiesel oder der Stromsteuer fangen die Effekte der steigenden Lohnkosten nicht auf. Auch eine diskutierte Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung von 70 auf 90 Tage wird kaum helfen. Im Gegenteil! Auf vielen Betrieben wird kurzfristige Beschäftigung auf null sinken, weil Obst und Gemüse in anderen Ländern produziert werden. Denn natürlich wird der Lebensmitteleinzelhandel Erdbeeren aus Spanien, die er zur Hälfte des deutschen Preises einkauft, entsprechend günstiger anbieten. Eine klare Gefährdung von Beschäftigung!

Zusätzlich verengt sich durch die überproportionale Steigerung des Mindestlohns das Lohngefüge auf den Betrieben, sodass sich Qualifizierung immer weniger lohnt und ausgebildete Kräfte aufgrund immer kleinerer Lohnunterschiede im Vergleich zu ungelernten Kräften unzufrieden sind. Wenn Ausnahmen vom Mindestlohn politisch nicht gewollt sind, müssen daher andere Möglichkeiten der Unterstützung gefunden werden.

Dr. Robert Quakernack Foto: bb

Moorwiedervernässung: „Freiwilligkeit reicht nicht aus“

Um die Klimaschutzziele im Landnutzungssektor zu erreichen, sollten in Deutschland bis 2045 rund 1 Mio. ha Moorfläche wiedervernässt werden. Dafür sind Änderungen im Planungs- und Zulassungsrecht sowie eine Neuausrichtung der Förderprogramme notwendig. Auch das bisherige Prinzip, wonach die Wiedervernässung ausschließlich freiwillig erfolgen soll, müsse kritisch hinterfragt werden. Dies empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz (WBNK) in seiner Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher ­Klimaschutz (ANK).

Der Bericht wurde am Mittwoch vergangener Woche an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) übergeben. „Unsere Empfehlungen zeigen, wo kurzfristig und mit hoher Wirksamkeit Emissionen reduziert und CO2 gebunden werden kann“, erklärte Anke Herold, Co-Vorsitzende des WBNK und Geschäftsführerin des Öko-Instituts. „Wiedervernässte Moore, naturnahe Wälder und Bäume in der Agrarlandschaft haben immenses Klimaschutzpotenzial“, ergänzte der Co-Vorsitzende Prof. Matthias Drösler, Moorforscher an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf.

50.000 Hektar jährlich

Laut dem Beirat entsprechen die angestrebten 1 Mio. ha rund 80 % der derzeit landwirtschaftlich genutzten Moorflächen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten jährlich etwa 50.000 ha wiedervernässt werden. Durch Paludikulturen soll die Nutzung der Flächen dennoch wirtschaftlich attraktiv bleiben. In Kombination mit weiteren Maßnahmen im Moorschutz könnten so jährlich rund 40 Mio. t CO2 eingespart werden.

Ein zentrales Hindernis ist dem WBNK zufolge die mangelnde wirtschaftliche Attraktivität der Wiedervernässung für Landbesitzer. Hauptgrund sei, dass die Kohlenstoffspeicherung derzeit noch nicht ausreichend vergütet werde. Daher seien gezielte Förderprogramme wie die geplante Förderrichtlinie „Palu“ notwendig (siehe Kasten), um entgangene Einnahmen aus der trockenen Moornutzung zu kompensieren. Zusätzlich müssten neue Wertschöpfungsketten für Biomasse aus Paludikulturen aufgebaut werden. Flankierend empfiehlt der Beirat, Subventionen für die trockene Moornutzung schrittweise einzustellen. Insbesondere die Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sollten dort auslaufen, wo landwirtschaftliche Betriebe Wiedervernässungsoptionen haben. Zwar soll die Umsetzung zunächst auf positive Anreize, Freiwilligkeit und Flurneuordnungsverfahren setzen, langfristig wird das Prinzip der ausschließlichen Freiwilligkeit laut Bericht jedoch „de facto nicht immer umsetzbar“ sein. Um Wiedervernässungsvorhaben zu beschleunigen, schlagen die Fachleute außerdem vor, den Moorklimaschutz als „überragendes öffentliches Interesse“ einzustufen.

Agroforst und Waldumbau

Die Wissenschaftler raten zudem dazu, klimaangepasste landwirtschaftliche Anbaumethoden wie Agroforst oder Streifen- und Zwischenfruchtanbau verstärkt zu fördern. Landwirtschaftliche Böden würden großes Potenzial für den Klimaschutz bieten, indem Humus aufgebaut werde oder Bäume auf Agrarflächen Kohlenstoff speicherten. Bislang fehle es aber insbesondere für Agroforst an wirtschaftlichen Anreizen.

Zudem sollte laut WBNK die Anpassung der Wälder an den Klimawandel „durch natürliche Entwicklung, wo möglich, oder aktives Management, wo nötig“ intensiviert werden. Indem man in alten Laubwäldern auf risikoarmen Standorten die Holznutzung reduziere, könnte mehr Kohlenstoff gebunden werden, so die Forscher. Würden sich Bund, Länder und Kommunen etwa darauf verständigen, in 110.000 ha alter Buchenwälder die Nutzung einzustellen, ließen sich zusätzliche 2 Mio. t Kohlenstoff jährlich einsparen.

Das WBNK ist ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium, das das Bundesumweltministerium berät. Es wurde in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt. Mitglieder sind anderem der Agrarökonom Prof. Harald Grethe, die Moorforscherin Prof. Franziska Tanneberger und der Agrarbiologe Prof. Josef Settele.