Die Regelungen zur Wirtschaftsdüngerausbringung auf Grünland ändern sich zum Jahreswechsel. Besonders Futterbaubetriebe werden dadurch vor Herausforderungen gestellt.
Ab dem 1. Februar ist laut Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau nur noch eine streifenförmige, auf den Boden aufgebrachte Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger zugelassen. Prall- oder Schwenkverteiler sind lediglich auf unbestelltem Ackerland erlaubt. Hier gilt ab dem 1. Februar 2025 außerdem eine Einarbeitungspflicht von flüssigen und auch festen organischen Düngemitteln wie Hühnertrockenkot und Geflügelmist von einer Stunde. Die Einarbeitungspflicht gilt nicht für Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie für Kompost, da diese nur geringe Mengen an Ammoniumstickstoff enthalten. Düngemittel mit einem Trockenmassegehalt von unter 2 % sind von der Einarbeitungspflicht ebenfalls ausgenommen.
Durch die bodennahe Ausbringung werden die Wirtschaftsdünger effizienter eingesetzt, sodass die Mindestanrechnung um 10 %-Punkte auf Grünland angehoben wird. Werden 170 kg Gesamt-N/ha/Jahr mit Schleppschläuchen ausgebracht, gelangen durchschnittlich etwa 10 bis 15 kg mehr pflanzenwirksames Ammonium- N in den Boden als bei der Breitverteilung. Der Einsatz von Schleppschuhen steigert die gedüngte pflanzenverfügbare Stickstoffmenge sogar um 20 bis 25 kg N/ha und Injektionstechnik schafft eine Steigerung um 30 bis 35 kg N/ha. Infolgedessen wird gewässerschonender gewirtschaftet und Mineraldünger eingespart.
Ammoniakemissionen reduzieren
Ziel der Regelung ist die Verringerung der Ammoniakemissionen, die in Deutschland größtenteils im landwirtschaftlichen Sektor (92 % Anteil an den Gesamtemissionen) entstehen. Ammoniak ist unter anderem aus folgenden Gründen schädlich: Emittiertes Ammoniak kann mit anderen Luftschadstoffen zu gesundheitsschädlichem Feinstaub reagieren, in naturnahe Ökosysteme eingetragen werden und so deren Eutrophierung fördern. Der Stickstoff kann zudem über Niederschläge wieder in den Boden gelangen. Dort ablaufende Umsetzungsprozesse tragen zur Bodenversauerung, Grund- und Oberflächengewässerbelastung und indirekt auch zur Emission von klimaschädlichem Lachgas bei. Im internationalen Abkommen zur Luftreinhaltung (NEC-Richtlinie) hat Deutschland sich dazu verpflichtet, die Ammoniakemissionen ab 2030 um 29 % gegenüber dem Jahr 2005 zu verringern. Zusätzlich wurde festgelegt, dass seit 2020 die jährlichen Emissionen 595.650 t nicht überschreiten dürfen. Die emissionsärmere Ausbringung von Mineral- und Wirtschaftsdüngern durch die strengeren düngerechtlichen Vorgaben seit 2017 hat bereits zu einer Verminderung beigetragen, sodass das Ziel 2021 eingehalten werden konnte (siehe Abbildung 1). Für die Erreichung des Ziels im Jahr 2030 wurden die Regelungen zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf Grünland verschärft.
In der Abbildung 2 ist der Einfluss der Ausbringtechnik auf die Ammoniakverluste dargestellt. Die Varianzen entstehen durch die Witterungsbedingungen (Niederschlag, Temperatur, Wind) und die Zeit bis zur Einarbeitung. Herrschen niedrige Temperaturen mit wenig Wind, sind die Emissionen geringer als bei warmen, windigen Bedingungen. Deutlich wird, dass die Breitverteilung die höchsten Verluste (50 bis 100 % des ausgebrachten NH4-N) erzeugt. Unter optimalen Bedingungen und bei korrekter Anwendung können Schleppschläuche eine Reduzierung der Verluste um mehr als 50 % erreichen. Dazu gehört, dass Schläuche schleppend auf dem Boden beziehungsweise im Pflanzenbestand und nicht hängend darübergeführt werden. So wird der Wirtschaftsdünger mit möglichst geringer Oberfläche und dadurch geringen Emissionen abgelegt. Schleppschuhverteiler vermindern die Verluste des ausgebrachten NH4-N um 40 bis 80 %. Zusätzlich sind Schleppschuhverteiler auf Grünland besser geeignet als Schleppschläuche, da sie den Pflanzenbestand bei ausreichender Bestandshöhe teilen und so eine Futterverschmutzung reduzieren.
Am stärksten werden die Verluste durch Ansäuerung reduziert. Ansäuerung verändert das Verhältnis von Ammonium und Ammoniak im Wirtschaftsdünger zugunsten des Ammoniums, sodass weniger Ammoniak ausgast und mehr Stickstoff den Pflanzen zur Verfügung steht. Weitere Informationen zur Ansäuerung können bei dem Projekt „Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Säure+ im Feld“ der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und weiteren Partnern gefunden werden (www.saeureplus.de).
Umfrageergebnisse aus den Beratungsgebieten 6 und 12
Eine Umfrage zum Thema Wirtschaftsdüngerausbringung wurde in den Beratungsgebieten 6 und 12 durchgeführt. Mehr als drei Viertel der befragten Landwirte und Landwirtinnen setzen auf Grünland Wirtschaftsdünger ein, was verdeutlicht, wie viele Landwirte und Landwirtinnen von der Regelung betroffen sind. Davon nutzen 41 % einen Breitverteiler. Ab 2025 wird hauptsächlich auf die Ausbringung mit Schleppschläuchen beziehungsweise Schleppschuhen zurückgegriffen. Der Einsatz von Scheibenschlitzgeräten wird nach der Umfrage von nur 6 % der Teilnehmer geplant. Mehr als die Hälfte arbeitet gemeinsam mit einem Lohnunternehmen und kann so die Technik nutzen, die von dem Lohnunternehmen angeboten wird.
Des Weiteren wurde gefragt, wie die Landwirte und Landwirtinnen zu der Neuregelung ab 2025 stehen. Von 57 Freitextantworten waren 26 Landwirte und Landwirtinnen negativ gestimmt, 16 haben die Auflagen differenziert gesehen und 15 fanden sie gerechtfertigt. Aus eigener Erfahrung würden die Mehrkosten hierbei durch die bessere Ausnutzung der Nährstoffe gedeckt, schrieb ein Landwirt. In einem kritischen Kommentar wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Bauweise kleinerer Betriebe die großen Güllewagen der Lohnunternehmer und Lohnunternehmerinnen nicht immer zu den Jauchegruben gelangen könnten. Der Landwirt fordert, dass für Kleinbetriebe bis 150 m3 Jauche Breitverteiler weiter erlaubt sein sollten. Abwägend ist die Meinung eines anderen Landwirts, der anmerkt, dass der Einsatz eines Breitverteilers im zeitigen Frühjahr und/oder bei Regen erlaubt bleiben sollte. Da einige Berufskollegen jedoch auch bei 30 °C und praller Sonne mit einer Breitverteilung Wirtschaftsdünger ausbrächten, sei ein Verbot völlig in Ordnung, so der Landwirt weiter.
Ökonomische Aspekte betrachten
Durch die Pflicht zur bodennahen Ausbringung auf Grünland müssen viele Landwirte zukünftig andere Technik einsetzen. Ein Vergleich der Verfahrenskosten der Wirtschaftsdüngerausbringung ist in der Tabelle dargestellt. Dabei muss beachtet werden, ob bei einer Eigenmechanisierung ausreichend viele Arbeitskräfte und Zeit zur Verfügung stehen. Lohnunternehmen haben häufig aktuelle und schlagkräftige Technik, die zum Beispiel durch Reifenregeldruckanlagen eine bodenschonende Ausbringung ermöglicht. Nachteilig ist, dass außerbetriebliche Fahrer die Flächen häufig nicht gut kennen und es gerade im Grünland versteckte nasse Stellen gibt, die vermieden werden sollten. Ausreichende Kommunikation, mehrjährige Zusammenarbeit und die Arbeit mit Applikationskarten können dieses Problem minimieren. Lohnunternehmen verlangen zwischen 4 und 5 € pro ausgebrachtem Kubikmeter Wirtschaftsdünger.
Fazit
Ab 2025 dürfen auf Grünland flüssige Wirtschaftsdünger nur noch streifenförmig und bodennah ausgebracht werden. Dazu verringert sich die Einarbeitungszeit auf unbestelltem Ackerland auf eine Stunde. Infolgedessen erhöhen sich die Mindestanrechenbarkeiten auf Grünland um jeweils 10 %. Die Regelungen zur bodennahen Wirtschaftsdüngerausbringung auf Grünland schützen Gewässer direkt durch Verringerung des Wirtschafts- und Mineraldüngereinsatzes. Indirekt reduzieren geringere Emissionen und Einträge von Nährstoffen aus der Luft die Belastung der Gewässer. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen viele Landwirte investieren, nachrüsten oder einen Lohnunternehmer beauftragen. Letzteres wird den größten Anteil in unseren Beratungsgebieten ausmachen.




