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Traditionsgemäß veranstaltete das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg die zweite Körung des Jahres in Heide, Kreis Dithmarschen. Eine große Hilfe ist den Verantwortlichen dabei in jedem Jahr die sehr gute Organisation durch den Körbezirk und seine Ehrenamtlichen. Knapp 20 Hengste aus neun Rassen waren angemeldet. Fünf erhielten ein positives Körurteil, zwei wurden anerkannt.
„Wir hatten hier mehr Hengste als in den vergangenen Jahren“, resümierte Dr. Elisabeth Jensen erfreut. Die Zuchtleiterin des Pferdestammbuchs war auch mit der Qualität der gekörten Hengste zufrieden. Angemeldet waren Hengste der Rassen Fjordpferd, Welsh, Pinto, Deutsches Reitpony, Shetlandpony, Tinker, Curly Horse, Connemara und New Forest. Aufgeteilt in zwei Abteilungen begutachtete die Körkommission um Jensen die 18 vorgestellten Hengste. „Ich denke, wir haben ihnen alle Zeit der Welt gelassen, um zu zeigen, was sie können oder eben nicht“, befand Jensen.
Der frisch gekörte Rappschecktinker Conlan wurde von Kristin Bode aus Niedersachsen ausgestellt.Foto: Volker Hagemeister
Besonders freute sie sich über den frisch gekörten Tinker Conlan. „Wir hatten ewig keinen Tinker mehr“, erklärte sie und fügte hinzu: „Der war mal wieder etwas Besonderes.“ Der Rappschecke stammt aus einer niederländischen Zucht und wurde von Kristin Bode aus Niedersachsen ausgestellt. „Ich kann es gar nicht glauben und bin unendlich stolz“, schrieb Bode in den Sozialen Netzwerken.
Neben dem Tinker wurde auch der Fjordhengst Klosterhofs Brijan Baron gekört. Er stammt aus der Zucht von Inka Störmann-Thies aus Flethsee, Kreis Steinburg, und ist in diesem Jahr bereits der fünfte gekörte Hengst ihres Zuchtjahrgangs 2021. „Ich bin sehr stolz, jeden ein Stück seines Weges begleitet haben zu dürfen“, äußerte sie froh und gratulierte der Besitzerin und Ausstellerin Nicola Pokrantz-Berger aus Ammersbek, Kreis Stormarn.
Connemarapony Skærgårdens Wild to Night stammt aus Dänemark und wurde von seiner Besitzerin Anja Bornhöft-Lejon aus Borghorst, Kreis Rendsburg-Eckernförde, vorgestellt. Foto: Volker Hagemeister
Gekört wurden auch der Welsh-B-Hengst Witko Diwedd YR Enfys aus Dänemark, der Reitponyhengst Grenzhoehes Oasis von Sabine Reimers-Mortensen aus Lutzhorn, Kreis Pinneberg, und der Shetlandponyhengst Damon K aus dem Besitz von Yara Henningsen aus Karlum, Kreis Nordfriesland.
Anerkannt wurden außerdem das Connemarapony Skærgårdens Wild to Night und der New-Forest-Hengst Heihoeve‘s Chopin aus dem Besitz der Züchtergemeinschaft Manuela und Jillian Wiethüchter aus Reinsbek, Kreis Segeberg.
Schon früh im Jahr leuchten die perfekt geformten Halbkugeln der Gold-Wolfsmilch (Euphorbia polychroma) weithin sichtbar in einem leuchtenden Gelb. Von April bis Mai strahlen sie zwischen Tulpen, Vergissmeinnicht und Traubenhyazinthen. Damit eröffnen sie den facettenreichen Reigen von ganz unterschiedlichen Euphorbien, der sich bis in den Herbst hineinzieht.
Die Gold-Wolfsmilch verträgt erstaunlich viel Trockenheit. Foto: Karin Stern
Euphorbien übernehmen nicht so gern die Hauptrolle, sondern beherrschen eher die leisen Töne. Ihre Blütenwolken in Limettengrün, Zitronengelb oder auch mal einem Orangerot vermitteln zwischen den benachbarten Stauden. Teils setzen sie diese erst richtig in Szene, teils wirken sie im Zusammenspiel. Und dabei sind es vor allem die auffällig gefärbten Hochblätter, die ins Auge fallen. Da sie im Gegensatz zur eigentlichen, ganz unscheinbaren Blüte nicht verblühen, bleiben sie über Wochen hinweg erhalten. Als Zugabe legen einige Arten eine Struktur gebende Gestalt, attraktives Laub und eine teils spektakuläre Herbstfärbung obendrauf.
Die farbstarken Hochblätter sind auch Ende Juli immer noch eine Augenweide.Foto: Karin Stern
Die Wolfsmilch-Arten lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Die eine zieht wie andere Stauden auch über Winter ein und treibt im Frühjahr neu aus. Die Pflanzen zeigen sich meist gut winterhart. Zur anderen Gruppe gehören die wintergrünen, etwas schutzbedürftigen Halbsträucher. Sie lieben einen sonnig-warmen Standort und kommen wie die Walzen-Wolfsmilch (Euphorbia myrsinites) hervorragend mit Trockenheit zurecht. Die bizarren, niederliegenden Triebwalzen sind dicht mit blaugrünen Blättern besetzt. Im Mai und Juni zeigen sich die kleinen, gelben Blüten wie ein Blumenstrauß an der Spitze der wintergrünen Triebe. Verblühte Stängel trocknen ein und sterben ab. Wer sie frühzeitig auslichtet, schenkt neuen Trieben mehr Platz.
Die Walzen-Wolfsmilch braucht einen vollsonnigen Standort mit kalkhaltigem, gut durchlässigem Boden. Im Steingarten wirkt sie in der Nachbarschaft von Zartem Federgras oder Kugellauch ganz apart. Sie sieht aber auch in Trockenmauern, auf Mauerkronen, im Kiesgarten oder am Rand des Staudenbeetes attraktiv aus.
Walzen-Wolfsmilch und Traubenhyazinthen sind perfekte Pflanzpartner. Fotos: Karin Stern
Die gelben, kissenartigen Blütenstände der heimischen Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias) erscheinen im Juni. Sie erreichen bis zu 30 cm Höhe. Die Sorte ‚Fens Ruby‘ präsentiert rote Blätter, die einen hübschen Kontrast zu den gelben Blüten bilden. An trockenen, mageren Standorten treibt diese Art intensiv Ausläufer. Das kann sich leider schnell als Plage erweisen. Daher erhält sie einen Platz, wo sie sich ausbreiten kann, etwa am sonnigen Gehölzrand, auf der Krone einer Mauer oder an einem trocken-mageren Kiesstreifen entlang der Hauswand. An solchen Standorten wird ‚Fens Ruby‘ zum Blickfang. Ähnlich anspruchslos, aber viel zahmer im Wuchsverhalten kommt die 50 cm hohe Steppen-Wolfsmilch (Euphorbia seguieriana ssp. niciciana) daher. Die dichten, halbkugeligen Büsche blühen überreich von Juni bis September. Die ausgezeichnete Sorte ‚Sternenwolke‘ braucht einen durchlässigen bis kiesigen Boden und etwas Zeit zum Einwachsen. Einmal etabliert, erweist sie sich als langlebiger und attraktiver Hingucker.
Die vermittelnde und verbindende Wirkung der Steppenwolfsmilch zeigt ihr Potential zwischen Prachtkerze, Kugeldisteln und Fetthenne.Foto: Karin SternMit ornamentalem Wuchs fällt die Mittelmeer-Wolfsmilch ins Auge. Foto: Karin SternDie Mandelblättrige Purpur-Wolfsmilch bringt als wintergrüne Staude etwas Farbe in die ansonsten triste Jahreszeit.Foto: Karin Stern
Die imposante, bis zu 130 cm hohe Mittelmeer-Wolfsmilch (Euphorbia characias ssp. wulfenii) braucht einen etwas geschützten Platz. Der majestätische Blütenstand zieht schon vor der Öffnung der limonengrünen Blüten den Blick auf sich. Nach dem Abblühen wird er herausgeschnitten. Das mediterrane Flair wird durch Nachbarn wie Lavendel, Heiligenkraut, Rosmarin oder Blauraute unterstützt. Auch die Kombination mit luftigem Schleierkraut oder dunkellaubiger Fetthenne wirkt sehr attraktiv. Die Mittelmeer-Wolfsmilch eignet sich zudem für die Kübelkultur.
Von März bis Mai zeigen sich die gelbgrünen Blüten der Mandelblättrigen Wolfsmilch (Euphorbia amygdaloides). Das immergrüne Laub nimmt im Winter ein mattes Purpurrot an, im Frühjahr zeigen sich leuchtend weinrote Blattspitzen. Die unteren Blätter vergrünen. Das Laub sollte im Winter durch ein paar Nadelzweige vor direkter Sonne geschützt werden. Die 30 bis 40 cm hohe Purpur-Wolfsmilch bevorzugt als Waldstaude lichten Schatten unter Gehölzen und einen feuchten, humosen Boden. Als Pflanzpartner bieten sich Bergenien, Elfenblumen, Lenzrosen oder die Haselwurz an. Auch die orangefarben blühende Himalaya-Wolfsmilch (Euphorbia griffithii) fühlt sich auf ausreichend feuchtem und nährstoffreichem Boden in der Sonne oder im Halbschatten wohl. Die 70 cm hohe Sorte ‚Fireglow‘ ist mit orangeroten Hochblättern im Frühjahr und einer gelbroten Laubfärbung im Herbst eine wunderbare Bereicherung für jeden Garten.
Ebenfalls einen feuchten Standort bevorzugen die Hohe Wolfsmilch ‚Goldener Turm‘ (Euphorbia cornigera) und die Weiden-Wolfsmilch (Euphorbia sarawschanica). Für nasse Standorte, etwa am Teichrand, eignet sich die Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palustris). ‚Teichlaterne‘ und ‚Walenburg‘s Glorie‘ sind zwei empfehlenswerte, kompakt wachsende Sorten. Alle drei Arten bilden stattliche Büsche in Grün-Gelb.
Palisaden-Wolfsmilch ,Silver Swan‘ eignet sich prima für die Kübelkultur.Foto: Karin SternEuphorbia polychroma ,Purpurea‘ ist eine markante, frühjahrsblühende Sorte mit rötlichem Laub.Foto: Karin Stern,Goldener Turm‘ ist eine üppige und standfeste Sorte der Hohen Wolfsmilch. Sie ist vom Frühjahr bis in den Herbst hinein attraktiv. Foto: Karin SternHimalaya-Wolfsmilch ,Fireglow‘ zeigt einen buschigen, aufrechten Wuchs.Foto: Karin Stern
Die Privathaushalte in Deutschland haben im vergangenen Jahr im Lebensmitteleinzelhandel erneut weniger Fleisch und Wurstwaren gekauft. Wie aus dem Working Paper 232 des Thünen-Instituts auf der Basis von Daten des GfK-Haushaltspanels und der Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) hervorgeht, nahm die Einkaufsmenge 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,7 % auf 2,71 Mio. t ab. Gegen den Trend konnten die Discounter aber ihren Absatz steigern.
Grund für die Kaufzurückhaltung bei Fleisch- und Wurstwaren in Spezialgeschäften waren laut dem Thünen-Institut im Wesentlichen die höheren Preise, die im Vorjahresvergleich 2022 im Mittel um 9,5 % und 2023 um 6,5 % stiegen. Im Schnitt mussten die Privathaushalte 2023 für 1 kg Fleisch 9,61 € sowie für dieselbe Menge an Fleischwaren und Wurst 11,47 € zahlen; bei Bioprodukten waren es 14,85 €. Relativ gesehen zogen die Ausgaben für Schweinefleisch mit 8,7 % auf 8,27 €/kg am stärksten an, bei Geflügelfleisch um 6,6 % auf 7,90 €/kg und bei Rindfleisch um 5,8 % auf 12,11 €/kg. Lediglich Lammfleisch ließ sich mit 17,06 €/kg um 2,4 % günstiger erstehen.
Hackfleisch ist gefragt
Der deutliche Preisauftrieb bei Schweinefleisch bewirkte eine Konsumzurückhaltung, denn die betreffende Einkaufsmenge der Haushalte in den Geschäften verringerte sich gegenüber 2022 um 6,6 % auf 473.000 t. Bei Rindfleisch fiel die Abnahmerate mit 3,0 % geringer aus, und bei Fleischwaren und Wurst blieb der Abverkauf annähernd stabil. Zu den Gewinnern zählten 2023 gemischtes Hackfleisch mit einem Plus von 5,1 % sowie Geflügelfleisch mit einem Zuwachs von 2,8 % auf 472.000 t. Damit wurde erstmals so viel Geflügelfleisch wie Schweinefleisch von den Haushalten erworben.
Die Gesamtmenge an Fleisch und Wurstwaren aus biologischer Erzeugung lag 2023 stabil bei 86.000 t und hatte einen Anteil von 3,2 % an allen Einkäufen. Vor vier Jahren hatte dieser bei 2,0 % gelegen. Für die Fleischersatzprodukte wurde gegenüber 2022 ein Rückgang von 2,1 % auf 70.000 t verzeichnet. Ihr Anteil am gesamten Fleischeinkauf lag bei 2,6 %, vor drei Jahren bei 1,6 %. Die Fleischersatzprodukte kosteten im Schnitt 12,01 €/kg und damit rund 18 % mehr als echtes Fleisch oder Wurst.
Discounter legen zu
Fleisch und Wurstwaren werden häufig bei den Discountern eingekauft, deren Anteil an der Gesamtmenge zuletzt bei fast 43 % lag. Angesichts von Inflation und Kaufkraftverlust nahmen die Einkäufe der privaten Haushalte dort 2023 im Vorjahresvergleich um 2,7 % auf 1,16 Mio. t zu, obwohl der gesamte Markt rückläufig war. Der durchschnittliche Einkaufspreis für Fleisch und Wurst lag bei Aldi, Lidl und Co. mit 8,93 €/kg um gut 12 % unter dem Mittel für alle Einkaufsstätten. In den SB-Warenhäusern war der durchschnittliche Einkaufswert je Kilogramm mit 8,89 € im Schnitt sogar noch etwas niedriger, doch nahm dort der Absatz an die Privathaushalte gegenüber 2022 um 3,6 % auf 356.000 t ab. Bei den Food-Vollsortimentern ging das Verkaufsvolumen um 1,8 % auf 753.000 t zurück, in den Metzgereien um 2,7 % auf 299.000 t. Alle Einkaufsstätten zusammengenommen verzeichneten preisbedingt einen Umsatzzuwachs von 5,7 % auf 27,7 Mrd. €. Discounter waren mit einem Plus von 7,8 % auf 10,4 Mrd. € führend.
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Aktuell wird viel über die Lieferungen ukrainischer Agrarprodukte in die EU und deren negative Effekte auf die Preise hier berichtet. Erst in der letzten Zeit wird auch über Agrarimporte der EU aus Russland berichtet. Unter anderem berichtet die Direktorin der lettischen Grenzkontrollabteilung des Lebensmittel- und Veterinärdienstes, dass „weder die EU noch die lettische Gesetzgebung derzeit die Einfuhr von … Getreide aus Russland einschränken“. So wurden allein via Lettland 2023 mehr als 382.000 t Getreide aus Russland in die Europäische Union importiert.
Der lettische Agrarminister Armands Krauze hat seit Oktober 2023 in den monatlichen Treffen des EU-Agrarministerrats dazu aufgefordert, ein Einfuhrverbot für russische Agrarprodukte in der EU zu verhängen, also Agrarimporte aus dem kriegführenden Russland auf die Sanktionsliste zu setzen, was erstaunlicherweise bisher nicht geschehen ist und anscheinend auch nicht diskutiert wurde.
Die EU hat aus Russland 2022 laut „Agri-Food Trade Statistical Factsheet“ der EU für 2,3 Mrd. € Agrarprodukte gekauft, 6,3 % mehr als im Vorjahr. Zur Erinnerung: Russland überfiel die Ukraine völkerrechtswidrig im Februar 2022. Bekanntlich erhebt Russland Exportsteuern auf Getreideverkäufe. So fließt mit jeder Tonne Getreideexport Geld direkt in die russische Staatskasse. Insgesamt sind es laut EU-Statistik im aktuellen Wirtschaftsjahr (Stand 29. Februar) allein 1,131 Mio. t Getreide, davon 290.000 t Weizen, 420.000 t Hartweizen, 233.000 t Mais, 128.000 t Roggen und 60.000 t Gerste. Im Vorjahr waren es 552.000 t. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2023 hätten die EU-Länder Agrarprodukte im Wert von 2,2 Mrd. € aus Russland importiert, so das lettische Agrarministerium.
Lebensmittel waren aus humanitären Gründen nicht auf die Sanktionslisten genommen worden, vor allem aus Sorge um die Welternährung. Allerdings kann Russland inzwischen jede Menge Getreide via Schwarzmeer schiffladungsweise an jeden Punkt der Welt verschiffen, damit ist das Argument „Sicherung der Welternährung durch Lieferung via EU auf die Weltmärkte“ nicht mehr gültig.
Im Gegenteil, man könnte nun den Eindruck bekommen, dass Russland Weizenexporte als „Waffe“ gegen den großen Weizenexporteur und Kriegsgegner Ukraine sowie die traditionellen Weizenexporteure und Unterstützer der Ukraine, EU und USA, einsetzt. Russland überschwemmt den Weltmarkt mit billigem Getreide, blockiert so auch europäische Exporte, was zu großem Bestandsaufbau in der EU und wachsender Unruhe bei Landwirten führt, sowie zu Zwist etwa zwischen Polen und der Ukraine, was Russland nur recht ist.
Inzwischen hat Ende Februar das lettische Parlament als erstes EU-Land in einem nicht EU-konformen Alleingang die Einfuhr von Agrarprodukten aus Russland und Belarus verboten. Der polnische Regierungschef Donald Tusk hat nun ebenfalls „umfassende Sanktionen für Agrarprodukte“ aus Russland und Belarus gefordert. „Ich würde es vorziehen, wenn wir als gesamte Europäische Union über Sanktionen gegen Russland und Belarus in Bezug auf Agrarprodukte entscheiden würden“, sagte Tusk bei einem Besuch in Litauen.
Marktlage für die Woche vom 11. bis 17.3.2024
Getreide:Für Brot- und Industriegetreide ging es bei geringer Abgabebereitschaft weiter abwärts, Käufer waren am Kassamarkt schwer zu finden, bestenfalls für Futtergetreide.
Raps: Raps in Paris beendete wegen des weltweit üppigen Ölsaatenangebots seine Aufwärtsbewegung.
Futtermittel: Die heimischen Preise für Rapsschrot konnten ins Plus drehen.
Kartoffeln: Angebot und Nachfrage auf dem heimischen Speisekartoffelmarkt hielten sich die Waage.
Schlachtrinder: Der Handel mit Jungbullen war ausgeglichen, die Preise für qualitativ hochwertige Färsen gaben etwas nach, Schlachtkühe sind weiter gefragt.
Schlachtschweine/-sauen: Die angebotenen Stückzahlen gingen etwas zurück und wurden zügig abgenommen.
Ferkel: Das Kaufinteresse überstieg das zur Verfügung stehende Angebot.
Milch: Ende Februar stieg die Anlieferung leicht an, das Niveau des Vorjahres wurde jedoch knapp verfehlt.
Schlachtlämmer/-schafe: Das Angebot war überschaubar, reichte für die herrschende Nachfrage aber aus.
Markttendenz für die Woche vom 18. bis 24.3.2024
Getreide: Die Terminkurse für Ernte 2024 sind höher als für alterntige Ware, immer mehr Erzeuger ziehen Überlagerung in Betracht.
Raps: Die Lieferungen aus der Ukraine gehen aktuell etwas zurück, doch die Ölmühlen sind noch gut versorgt.
Futtermittel: Sojaschrot steht angesichts der Aussicht auf ein großes globales Angebot unter Druck, während Rapsschrot auf der anderen Seite deutlich im Preis zulegt.
Kartoffeln: Früher als in anderen Jahren ergänzen importierte Frühkartoffeln das Angebot. Ab der kommenden Woche sollten diese dann flächendeckend verfügbar sein.
Schlachtrinder: Die Nachfrage nach edleren Teilstücken sollte kurz vor Ostern wie üblich etwas anziehen.
Schlachtschweine/-sauen: Der Handel läuft ungebrochen flott, die Nachfrage beruhigt sich etwas.
Ferkel: Aktuell herrscht bundesweit eine Knappheit an Ferkeln.
Milch: Die Nachfrage nach Butter und Schnittkäse bleibt hoch, die nach Milchpulver hat sich beruhigt.
Schlachtlämmer/-schafe: Die Nachfrage dürfte sich um Ostern und im Ramadan beleben.
„Das Gelingen der Energiewende ist von herausragender Bedeutung für Deutschland. Ihre Ziele sind ambitioniert. In der Umsetzung hinkt Deutschland diesen Zielen aber deutlich hinterher. Ein Scheitern hätte gravierende Folgen, denn der Erfolg der Energiewende ist zentral für ihre Akzeptanz in der Bevölkerung, den Wirtschaftsstandort Deutschland und das Erreichen der Klimaschutzziele“, fasst der Präsident des Bundesrechnungshofes (BRH), Kay Scheller, zusammen. Anlass ist die Veröffentlichung eines Sonderberichts über die Umsetzung der Energiewende in der Stromversorgung.
„Die Energiewende ist nicht auf Kurs. Die Bundesregierung muss dringend umsteuern, damit die Transformation erfolgreich ist, um Klimaneutralität bei gleichzeitiger sicherer, bezahlbarer und umweltverträglicher Versorgung mit Strom zu erreichen. Das Generationenprojekt Energiewende muss zielgerecht umgesetzt werden.“ Die Energiewende zielt auf eine grundlegende Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf Erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz ab. Der Bundesregierung sind dabei energiepolitische Ziele vorgegeben: Die Energieversorgung soll sicher, bezahlbar und umweltverträglich sein (§ 1 EnWG).
„Aktuell hält der Bundesrechnungshof für den Bereich Strom fest: Die sichere Versorgung ist gefährdet, der Strom teuer, während die Bundesregierung die Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt nicht umfassend bewerten kann“, sagte Scheller. Zuletzt hatte der Bundesrechnungshof 2021 über Versäumnisse der damaligen Bundesregierung bei der Energiewende informiert. Seitdem hat der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine weitere Schwachpunkte und Herausforderungen der deutschen Energieversorgung offenbart. Daraufhin hat die Bundesregierung einen massiven weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien angekündigt. Im Jahr 2030 sollen sie 80 % des Bruttostromverbrauchs decken. Das soll nicht nur zum Klimaschutz beitragen, sondern auch die Importabhängigkeiten bei fossilen Energien verringern. Zudem sieht die Bundesregierung die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse. Sie hat ihrem Ausbau in der Abwägung mit anderen Schutzgütern Vorrang eingeräumt, bis „die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist“.
Parallel zum Ausbau Erneuerbarer Energien wird der Bruttostromverbrauch in den nächsten Jahren deutlich steigen. Durch die zunehmende Elektrifizierung in den Sektoren Verkehr und Wärme geht die Bundesregierung von einem Anstieg um 33 % auf 750 TWh im Jahr 2030 aus (von 565 TWh 2021). Gleichzeitig hält die Bundesregierung am vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030 fest, den Ausstieg aus der Kernenergie hat sie bereits im April 2023 vollzogen.
Die Energiewende stellt daher eine Herausforderung für die Deckung des Strombedarfs dar. Um die angestrebte Versorgung mit Strom weitestgehend aus volatilen Erneuerbaren Energien zu sichern, muss der Bund dringend die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Hier ist die Energiewende nicht auf Kurs.
Unzureichende Kapazitäten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) muss die Erneuerbaren Energien entsprechend den gesetzlich festgelegten Zielpfaden ausbauen. Allerdings ist absehbar, dass die Ausbauziele nicht erreicht werden.
So konnte die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Jahr 2023 lediglich 50 % des Zielvolumens für Windenergieanlagen an Land vergeben: statt 12,84 GW nur 6,38 GW. Um den Zielpfad zu erreichen, müsste sie im Jahr 2024 nunmehr 16,46 GW vergeben. Das ist nicht realistisch.
Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes Foto: BRH
Die Stromerzeugung durch Photovoltaik und Windanlagen unterliegt Schwankungen, sodass es zu Versorgungslücken kommen kann. Deshalb ist der Zubau ausreichender gesicherter und steuerbarer Back-up-Kapazitäten bis zum Jahr 2030 von zentraler Bedeutung. Diesen muss das Klimaschutz-Ministerium gewährleisten. Mit der Kraftwerksstrategie 2026 wird ihm das jedoch nicht gelingen, denn die darin vorgesehenen 10 GW H2-ready-Gaskraftwerke werden nicht ausreichen. Auch die Ausgestaltung eines zusätzlich geplanten Kapazitätsmechanismus für weitere Leistung ist noch offen. So ist nicht sichergestellt, dass die erforderlichen Back-up-Kapazitäten rechtzeitig verfügbar sein werden.
Außerdem ist ein erheblicher Ausbau der Stromnetze nötig. Der Netzausbau liegt aber erheblich hinter der Planung zurück. Der Rückstand beträgt mittlerweile sieben Jahre und 6.000 km.
Wirklichkeitsfremdes Monitoring
Gleichzeitig bewertet der BRH die Annahmen der Bundesregierung beim Monitoring der Versorgungssicherheit als wirklichkeitsfremd. Die Bundesnetzagentur betrachte in ihrem Monitoringbericht für die Jahre 2025 bis 2031 lediglich ein „Best Case“-Szenario: Danach werden die Ausbauziele sicher erreicht. Alternative Szenarien betrachtet das Monitoring nicht – obwohl der Ausbau weder bei den Erneuerbaren Energien noch den Stromnetzen auf Kurs ist. „Das Szenario ist sehr unwahrscheinlich. Es weicht von den tatsächlichen Entwicklungen erheblich ab“, so Scheller. „So nimmt das BMWK hin, dass Gefahren für die sichere Versorgung mit Strom nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarfe zu spät erkannt werden. Der Zweck des Monitorings als Frühwarnsystem zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe wird faktisch ausgehebelt.“
Das Ziel einer sicheren Versorgung mit Strom kann so langfristig nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung muss daher verschiedene Eintrittswahrscheinlichkeiten betrachten und auch ein „Worst Case“-Szenario einbeziehen, Maßnahmen ergreifen, um den Ausbau Erneuerbarer Energien und jederzeit gesicherter, steuerbarer Kraftwerksleistung sicherzustellen. Sie muss den Akteuren Planungssicherheit geben, um in die notwendigen Erzeugungskapazitäten und Stromnetze zu investieren.
Risiko für den Wirtschaftsstandort
Hohe Strompreise sind ein erhebliches Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Akzeptanz der Energiewende. Die Preise für Strom sind in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie gehören zu den höchsten in der EU. Weitere Preissteigerungen sind absehbar. Bis zum Jahr 2045 fallen allein für den Ausbau der Stromnetze massive Investitionskosten von mehr als 460 Mrd. € an. Das BMWK berücksichtigt diese Systemkosten bisher nicht bei seiner Darstellung der Kosten für Strom aus Erneuerbaren Energien. Um den sehr hohen Strompreisen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung diese wiederholt mit staatlichen Mitteln punktuell bezuschusst. „Dadurch entsteht ein falsches Bild der tatsächlichen Kosten der Transformation“, machte Scheller deutlich.
Für eine treibhausgasneutrale Energieversorgung ist der Ausbau der Erneuerbaren laut BRH-Bericht von überragender Bedeutung. Foto: Imago
Die Bundesregierung muss die Systemkosten der Energiewende klar benennen. Darüber hinaus sollte sie endlich bestimmen, was sie unter einer bezahlbaren Stromversorgung versteht. Die von ihr geregelten Strompreisbestandteile muss sie konsequent auf ihre energiepolitischen Ziele ausrichten.
Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist für eine treibhausgasneutrale Energieversorgung von überragender Bedeutung. Zugleich sind damit auch negative Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Knappe Flächen und Ressourcen werden in Anspruch genommen, die Biodiversität beeinträchtigt. Umweltschutzrechtliche Verfahrensstandards hat die Bundesregierung im Zuge der Energiekrise abgesenkt, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Sie hat es aber bis heute versäumt, ein wirksames Ziel- und Monitoringsystem für eine umweltverträgliche Energiewende einzuführen. Dabei ist dies notwendig, um unerwünschte Wirkungen der Energiewende auf einzelne Schutzgüter frühzeitig zu erkennen und angemessen nachsteuern zu können. Grundlage der Entscheidungen muss ein wirksames Monitoring sein.
Bisherige Maßnahmen ungenügend
„Unser Bericht zeigt: Die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende sind ungenügend und bergen deshalb gravierende Risiken für die energiepolitischen Ziele“, warnte Scheller. „Die Bundesregierung ist im Verzug beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze sowie beim Aufbau von Back-up-Kapazitäten. Hinzu kommen Wissenslücken über die Umweltwirkungen der Transformation und kein Konzept gegen hohe Strompreise. Zugleich fehlt ihr ein integriertes Monitoring der Energiewende, das alle energiepolitischen Ziele in den Blick nimmt. So läuft die Bundesregierung Gefahr, dass mögliche Konflikte zwischen den energiepolitischen Zielen ungelöst bleiben. Sie sollte schnellstmöglich Kurskorrekturen vornehmen. Die Risiken für die Energiewende und damit für unseren Wohlstand sind groß. Die Bundesregierung sollte unsere Prüfungsfeststellungen nutzen, um die aufgezeigten Defizite abzustellen.“
Weltweit sind für mehr als zwei Milliarden Menschen Insekten ein ganz normaler Bestandteil der Ernährung – vorrangig in Afrika, Asien und Südamerika. Auch wenn Insekten als Lebensmittel bei uns bisher kaum eine Rolle spielen, ist das Thema in aller Munde. Ebenso ist es in der Tierernährung präsent. Denn seit September 2021 darf Insektenprotein an Schweine verfüttert werden, sofern rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit den Ausnahmen vom Verfütterungsverbot für tierische Proteine eingehalten werden.
Wollen selbst mischende Landwirte Insektenprotein einsetzen, benötigen sie eine Registrierung oder Zulassung. Beim Einsatz des Insektenproteins als Futtermittel geht es in erster Linie um Nachhaltigkeit, Tier- und Umweltschutz. Beispielsweise soll seine Nutzung den Sojaimport aus Südamerika reduzieren. Zudem wird für die Produktion weniger Fläche benötigt. Die Insekten zählen zu den landwirtschaftlichen Nutztieren und dürfen sich nur von Futtermitteln ernähren. Derzeit sind in der EU acht Insektenarten zugelassen. Insektenprotein wird überwiegend in der Heimtierfütterung eingesetzt und ist im Nutztierbereich bisher kaum von Bedeutung. Während bereits Versuche mit Jungtieren durchgeführt wurden, liegen in Deutschland noch keine Ergebnisse von Versuchen mit Mastschweinen vor. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat deshalb den Einsatz von Insektenprotein in der Schweinemast geprüft.
Versuch mit Insektenprotein
In der Leistungsprüfungsanstalt Quakenbrück wurden 112 Ferkel (Topigs Tempo x Topigs TN 70) nach Gewicht und Geschlecht auf zwei Futtergruppen verteilt und in Zweierbuchten gehalten. Die Tiere wurden dreiphasig gefüttert. Die Anfangs- und Mittelmastfutter der beiden Futtergruppen enthielten Soja- und Rapsextraktionsschrot als Eiweißergänzung, die Endmastfutter nur Sojaextraktionsschrot. Das Versuchsfutter enthielt zusätzlich 4 % Insektenprotein der Schwarzen Soldatenfliege (Hermetia illucens). Alle Futter waren pelletiert und wurden ad libitum verabreicht. Die Prüfung umfasste den Gewichtsbereich von 28 bis 125 kg. Zwischenwägungen wurden bei jedem Futterwechsel vorgenommen. Die Ermittlung möglicher Unterschiede im Verhalten der Tiere war nicht Gegenstand des Versuchs.
In einem Fütterungsversuch mit Schweinen wurde der Einsatz von 4 % Insektenprotein der Schwarzen Soldatenfliege geprüft. Foto: Pixabay
Das Insektenprotein enthielt folgende Werte (97 % Trockensubstanz): 52,9 % Rohprotein, 7,8 % Rohfett, 10,3 % Rohfaser, 2,6 % Lysin, 0,68 % Methionin, 1,92 % Threonin, 0,63 % Tryptophan, 0,79 % Kalzium und 1,23 % Phosphor. Die analysierten Phosphorgehalte lagen in beiden MM-Futtern und im EM-Futter der Versuchsgruppe außerhalb des Analysenspielraums.
Bessere Leistungen durch Insektenprotein?
Im Mittel lagen die Tageszunahmen bei 1.080 g. In der Kontrollgruppe ohne Insektenprotein wurden 1.085 g und in der Versuchsgruppe 1.073 g Tageszunahmen erreicht. Der Futteraufwand je Kilo Zuwachs von 2,40 kg war in beiden Gruppen identisch, der tägliche Futterverbrauch unterschied sich ebenfalls nicht (2,60 zu 2,57 kg). In der Phase ab 80 kg Lebendgewicht (LG) erzielten die Schweine sehr hohe Tageszunahmen von durchschnittlich mehr als 1.100 g. Die Schlachtkörper wurden nach AutoFOM klassifiziert. Die Indexpunkte je Kilo Schlachtkörpergewicht waren mit 0,998 in beiden Gruppen identisch. Mit Ausnahme der Tageszunahmen in der Anfangsmast traten weder in der Mastleistung noch in der Schlachtkörperbewertung gesicherte Unterschiede auf.
Wie berechnen sich die Futterkosten?
Die Berechnung der Futterkosten beruht auf den Nettopreisen im Versuchszeitraum (Juni bis Oktober 2023). Die Futterkosten je 100 kg Zuwachs lagen in der Kontrollgruppe bei 81,66 € und in der Versuchsgruppe bei 125,89 €. Daraus ergibt sich ein Kostenvorteil von 44,23 € je 100 kg Zuwachs zugunsten der Kontrollgruppe.
Fazit
In diesem Schweinemastversuch wurde der Einsatz von 4 % Insektenprotein aus der Schwarzen Soldatenfliege geprüft. Das Leistungsniveau lag im Mittel bei 1.080 g Tageszunahmen, einem Futteraufwand je Kilo Zuwachs von 2,40 kg und 0,998 Indexpunkten je Kilo Schlachtkörpergewicht. Mit Ausnahme höherer Tageszunahmen der Kontrollgruppe in der Anfangsmast gab es keine signifikanten Unterschiede. Der Einsatz des Insektenproteins erhöhte die Futterkosten je 100 kg Zuwachs um mehr als 44 €.
Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, dass der Einsatz von Insektenprotein als Eiweißkomponente im Schweinemastfutter ohne Leistungseinbußen möglich, aber bei dem derzeitigen Preisniveau unwirtschaftlich ist.
Ackerbauliche Maßnahmen im Maisanbau gewinnen immer mehr an Bedeutung, je mehr Anforderungen und Vorgaben zu beachten sind. Ordentliche Flächenvorbereitungen und gute Saatbettbedingungen zur Aussaat sind zur Absicherung des Feldaufganges genauso wichtig wie Sortenwahl, Saattermin und standortangepasste Pflanzenzahl pro Quadratmeter.
Zur Optimierung von Standort- und Saatbettbedingungen ist es ratsam, die Böden gut abtrocknen zu lassen. Zunächst ist mit Gülle- und Gärrestausbringungen und anschließender Bodenbearbeitung so lange zu warten, bis keine irreversiblen Boden- und Strukturschäden mehr zu erwarten sind. Je nach Erfahrungen mit den zu bewirtschaftenden Böden ist ein nicht zu fein hergerichtetes Saatbett anzustreben, um Bodenabtrag durch Winderosion oder Verschlämmung und Verkrustung durch Starkniederschläge zur und nach der Aussaat entgegenzuwirken. Die Saatkörner sind auf einem abgesetzten Bodenhorizont mit ausreichender Feinerde und Bodenfeuchte abzulegen. Bei guter Durchlüftung, Wasserführung, Erwärmung und ohne Verdichtungen im Boden liegen optimale Voraussetzungen zur Aussaat, Keimung und zum Auflaufen des Maises vor.
Aussaattermin nicht zu früh wählen
Zur Maisaussaat ist eine ausreichende und nachhaltige Bodentemperatur von mindestens 8 °C, besser 10 °C in 5 cm Tiefe abzuwarten. Je früher gesät wird, desto größer ist die Gefahr von Kälteperioden mit nächtlich auftretenden Bodenfrösten. Insbesondere leichte Sandböden neigen zu starken Auskühlungen bei niedrigen Temperaturen. Im glimpflichsten Fall sind Keim- und Auflaufphase des Maises nach dem Auskühlen des Bodens unterbrochen. Durch Verdrehen deformierte Keimlinge sind auch möglich, der Auflauf verzögert und verzettelt sich, Pflanzenausfälle sind nicht auszuschließen. Sind die jungen Maispflanzen bereits aufgelaufen, sind Vergilbung und Verbräunung der jungen Blätter nach einem Frostereignis zu beobachten. Ist der Vegetationskegel in Mitleidenschaft gezogen, kommt es zu Pflanzenausfällen.
Bei Aussaatterminen Mitte Mai können dem Mais durch späteres Auflaufen wertvolle Tage für die Entwicklung verloren gehen.
Saattiefe auf Boden und Wetter abstimmen
Eine tiefere Ablage ist nicht zu empfehlen, da mehr Energie vom Keimling zum Auflaufen benötigt wird. Eine flachere Ablage in feuchten Bodenhorizont bei nachhaltig hohen Bodentemperaturen ist vorzuziehen, um gleichmäßigen Feldaufgang und zügiges Weiterwachsen der Maispflanzen anzustreben. Doch letztlich bestimmen Bodengegebenheiten und Wetterbedingungen die Saattiefe. Je feuchter und wärmer der Boden, desto flacher kann der Mais gelegt werden. Als mittlere Aussaattiefe werden 5 cm angenommen. Erwärmt sich der Boden schwer, kann 1 cm flacher gedrillt werden, ist der Boden sehr leicht, kann das Saatkorn 1 cm tiefer abgelegt werden. Herrscht zum Auflaufen des Maises nachhaltig günstige und warme Witterung bei guten und warmen Bodenbedingungen, kann ebenfalls flacher abgelegt werden. Wichtig für den Feldaufgang ist die Ablage in den feuchten Bodenhorizont.
Aussaatstärke ist nicht gleich Bestandesdichte
Gute Saatgutqualitäten mit hoher Keimfähigkeit und bester Triebkraft sind wichtig für zügige Feldaufgänge. Doch ist die Keimfähigkeit des Saatguts nicht immer auf den Etiketten am Saatgutsack aufgeführt, die Mindestanforderung der Keimfähigkeit für zertifiziertes Maissaatgut liegt bei 90 %. Trotz optimaler Saatbettbedingungen und passender Witterung zur Maisaussaat ist somit ein 100%iger Feldaufgang unmöglich. Ein Saatgutzuschlag von mindestens 5 % ist immer zu geben. Höhere Zuschläge von 10 bis 15 % sind anzustreben, wenn die Keimfähigkeit des Saatgutes unter 95 % liegt und/oder sich schwierige Bedingungen beim Feldaufgang abzeichnen. Doch können hohe Saatgutzuschläge bei nicht intakten Böden mit schlechter Bodenstruktur oder unzureichender Triebkraft des Saatgutes einen mangelhaften Feldaufgang nicht wettmachen. Schnelle Feldaufgänge und beschleunigtes Wachsen über das Vierblattstadium hinaus sind anzustreben, um den Befall mit Fritfliege und Vogelfraß zu minimieren.
Standort und Sortentyp entscheidend
Erfahrungen zu Erwärmung des Bodens im Frühjahr und Niederschlagsmenge während der Vegetation sind für die Entscheidung über die standortangepasste Pflanzenzahl pro Quadratmeter vorteilhaft. Eine optimale Bestandesdichte ist immer nur ein Kompromiss zwischen dem Ertragsrisiko in Trockenjahren und dem Erlangen von optimalen Erträgen und Qualitäten bei guter Wasserversorgung.
Umfangreiche gemeinschaftliche Bestandesdichtenversuche der Landwirtschaftskammern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeigen, dass mit zunehmender Bestandesdichte ein Längenwachstum der Maispflanzen einhergehen kann, die Stängel oftmals dünner sind und der Kolbenansatz größer ist. Die gemittelten Ertragszuwächse erhöhen sich nicht mit den steigenden Pflanzenzahlen, auch sind Einbußen in der Qualität auszumachen (siehe Ergebnisse aus Schleswig-Holstein; Tabelle 1). Außerdem wächst aufgrund der nachlassenden Stabilität der Bestände das Risiko der Lagerneigung mit höheren Bestandesdichten.
Trockenstress führt zu sortenspezifischen Ertragsabfällen mit zunehmender Pflanzenanzahl pro Quadratmeter. Je dichter die Pflanzen stehen, desto weniger Wasser steht der einzelnen Pflanze zur Verfügung. Während des Streckungswachstums führt Trockenstress zu einem gestauchten Längenwachstum. Fehlt das Wasser zur Maisblüte, sind Ertragseinbußen nicht ausgeschlossen. Hält der Trockenstress nach der Blüte an, werden befruchtete Kornanlagen und im weiteren Verlauf das Einzelkorngewicht reduziert.
Bei der Maisaussaat kann die anzustrebende Pflanzenzahl auf den Silomais-Sortentyp abgestimmt werden (siehe Tabelle 2). Als richtungsweisend gilt, dass die anzustrebende Pflanzenzahl umso niedriger gewählt werden sollte, je massenwüchsiger die anzubauende Maissorte und je schlechter die Wasserversorgung der Böden sind. Auf Böden mit guter Wasserversorgung werden mit Blick auf Trockenzeiten nicht mehr als zehn Pflanzen pro Quadratmeter von kompakteren Sorten empfohlen. Bei schlechter Wasserversorgung mit langjährig häufiger beobachteten Trockenschäden im Mais liegt die Empfehlung bei maximal sieben Pflanzen pro Quadratmeter bei massenwüchsigen Sorten.
Saattermin optimal wählen
Versuche zum „optimalen“ Aussaattermin von Silomais werden auf dem Versuchsstandort Schuby, Kreis Schleswig-Flensburg, durchgeführt. Der Versuchsaufbau sieht vor, dass die Aussaat um ein bis zwei Wochen um den „optimalen“ Termin (letzte April-, erste Maitage) vorgezogen beziehungsweise nach hinten verschoben wird. Auf die jeweiligen Bestellbedingungen der Jahre wurde im April/Mai in Abhängigkeit von Boden- und Witterungsbedingungen flexibel reagiert. Um den Einfluss des Aussaattermins aufzuzeigen, erfolgt die Ernte am selben Tag (siehe Tabelle 3).
Mit einer Anpassung des Erntetermins an den Saattermin können Silomaisqualitäten verbessert werden.
Bei Aussaatterminen Mitte Mai können dem Mais durch späteres Auflaufen wertvolle Tage für die Entwicklung verloren gehen, vor allem wenn noch ein anhaltend kaltes Frühjahr bereits zu Vegetationsbeginn vorliegt. Mais ist eine Kurztagspflanze, das heißt das vegetative Pflanzenwachstum wird über die Tageslänge gesteuert. Wird eine bestimmte Tageslänge unterschritten beziehungsweise eine bestimmte Nachtlänge überschritten, beginnt das generative Wachstum. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Blüte mit anschließender Kolbenfüllung. Um die Bedingungen des Kurztages zu erfüllen, ist es wichtig, den Mais nicht zu spät zu säen.
Je nach vorherrschender Witterung nach der Aussaat liegt der Zeitraum zum Auflaufen innerhalb von zwei bis vier Wochen. 2023 lief der Mais innerhalb von elf bis 18 Tagen je nach Aussaattermin auf, ein Jahr zuvor war der Feldaufgang, um je zwei Tage verkürzt, noch zügiger. 2021 hingegen wurden 15 bis 30 Tage bis zum Auflaufen benötigt, 2020 lief der Mais nach 17 bis 21 Tagen auf.
Unter guten Witterungsbedingungen während der Vegetation schrumpft die Blühdauer zwischen frühem und spätem Aussaattermin auf wenige Tage zusammen. Nur 2022 lagen 18 Blühtage zwischen erstem und letztem Aussaattermin, Grund dafür war allerdings die trockene und heiße Witterung zur Blüte, die Blüte des letzten Aussaattermins verzögerte sich deutlich. In den verbleibenden Versuchsjahren lagen die Blühtermine nur zwei bis vier Tage auseinander.
Erntetermin auf Saattermin abstimmen
Bei einer Anpassung des Erntetermins an den Saattermin können Silomaisqualitäten verbessert werden (siehe Tabelle 4). Vierjährige Ergebnisse zeigen, dass ein spät gewählter Erntetermin wie erwartet zu Steigerungen in der Abreife und im Stärkegehalt führt. Ein späterer, aber noch angepasster Erntetermin hat die Vorteile, dass Maissilagen mit ausgereifter Stärke und ordentlichen Energiegehalten produziert, hohe Erträge erreicht, Bildung von Sickersaft vermieden, optimale Verdichtung der Maissilage erzielt und Silierverluste verringert werden können.
Schon zum 1. April 2021 trat die neue Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung (VSG 4.1) in Kraft. Zum 1. April 2024 läuft die Übergangsfrist für Altgebäude nun aus. Jetzt laufen die letzten zwei Wochen, um Baumaßnahmen abzuschließen oder Arbeitsabläufe anzupassen, sollten bauliche Maßnahmen nicht möglich sein.
Die zum 1. April 2021 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung gilt zum Schutz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist rechtsbindend. Von dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle nutztierhaltenden Betriebe betroffen. Die aufgrund der teilweisen Notwendigkeit von Umbauten gewährte Übergangsfrist endet am 1. April 2024. Erfolgte Umbauten müssen nicht gemeldet werden, aber die geltenden Vorschriften müssen bis zum 1. April umgesetzt sein. Eine Betriebsbesichtigung durch die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) kann jederzeit erfolgen. Sollte im Zuge eines Betriebsbesuches festgestellt werden, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden, wird dies als Mangel erfasst und es erfolgt die Anordnung zum Nachrüsten.
Das Festsetzen in der Liegebox ist nur dann zulässig, wenn sich in dem Bereich keine weiteren, nicht fixierten Tiere befinden.
Mögliche bauliche Veränderungen
Türe und Tore in Bereichen, in denen Tiere gehalten werden (§ 2), müssen von beiden Seiten zu öffnen sein und den Tieren darf es nicht möglich sein, diese zu öffnen oder auszuhebeln.
Laufställe müssen, unabhängig von den dort gehaltenen Rindern und unabhängig davon, ob ein Bulle anwesend ist, mit geeigneten Fluchtmöglichkeiten für Personen ausgestattet sein. Als Fluchtmöglichkeiten eigenen sich hier unter anderem Personenschlupflöcher, die in sichere Bereiche führen, wie zum Beispiel auf den Futtertisch.
Grundsätzlich müssen Einrichtungen vorhanden sein, die eine Separierung und ein Festsetzen von Einzeltieren oder auch Gruppen ermöglichen. Zum Separieren eigen sich sowohl eigens dafür errichtete Separationsbuchten als auch abgetrennte Bereiche, in denen Tiere dann zum Beispiel mittels Selbstfangfressgitter oder Fangstand fixiert werden können.
Bullen dürfen nicht in der Milchviehherde mitlaufen. Beim Zusammenführen von Kühen und Bullen müssen diese immer fixiert oder separiert sein.
Beim Einziehen von Ohrmarken und Behandeln von Kälbern muss sichergestellt werden, dass keine Gefährdung durch die Mutterkuh oder von anderen Rindern ausgehen kann. Als geeignete Maßnahmen werden hier Fixier- oder Separierungseinrichtungen im Stall oder der Einsatz eines Kälberfangkorbes auf der Weide gesehen.
Soll bei Milchkühen ein Deckbulle gehalten werden, muss dieser in einer separaten Bucht untergebracht werden, das Mitlaufen in der Herde ist nicht gestattet. Bei jedem Zusammenführen oder Trennen von Rindern muss der Bulle fixiert oder separiert werden. Beim Jungvieh oder in der Mutterkuhherde muss der Bulle gemäß der „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz Tierhaltung“ nicht zwingend separat gehalten werden, denn in diesen Tierbereichen muss der Halter nicht so oft in den direkten Kontakt treten.
Tiere sind während der Besamung oder Behandlung sicher zu fixieren und es dürfen sich keine weiteren, frei laufenden Tiere in dem Bereich aufhalten. Weiterhin muss eine Fluchtmöglichkeit aus dem Bereich gegeben sein. Dies bedeutet, dass zum Beispiel im Laufstall keine einzelnen Tiere fixiert werden können, um sie dort zu behandeln oder zu besamen. Entweder müssen alle Tiere der Gruppe festgesetzt werden oder die betroffenen Tiere müssen separiert und dann fixiert werden.
Erlischt Versicherungsschutz bei Verstößen?
Grundsätzlich erlischt der Versicherungsschutz bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschrift bei Eintreten eines Versicherungsfalles, der die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft betrifft, nicht. Auch eine Anspruchsminderung bei Mitverschulden existiert nicht.
Handelt es sich bei dem Unfall aber um einen vorsätzlich herbeigeführten Unfall oder ist der Versicherungsfall bei einer Handlung eingetreten, die nach rechtskräftigem Urteil ein Verbrechen ist, kann die Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird von der Berufsgenossenschaft geprüft, ob die Kosten in einem Regressverfahren zurückgefordert werden können. Insbesondere bei der Beteiligung von Angestellten können öffentliche und zivilrechtliche Forderungen oder Strafen nicht ausgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber seinen Fürsorgepflichten nicht in ausreichendem Maß nachgekommen ist.
Was es im Kern zu beachten gilt:
• ausreichende Separier- und Fixiereinrichtungen für Einzeltiere oder Gruppen
• Zu besamende oder zu behandelnde Tiere müssen während des Eingriffs sicher fixiert sein, weitere, frei laufende Tiere sind nicht zulässig.
• In der Milchviehhaltung ist ein mitlaufender Deckbulle im Laufstall verboten, separate Unterbringung in einer Bullenbucht
• Bullen müssen bei Betreten der Box oder Handling immer fixiert oder separiert sein.
• Beim Einziehen von Ohrmarken bei Kälbern darf keine Gefahr von anderen Tieren ausgehen.
• Bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschrift kann es bei einem Unfall unter Umständen zu Regressforderungen oder Strafen kommen.
Durch die niederschlagsreichen Herbst- und Wintermonate 2023/2024 weisen viele Wintergetreideflächen aktuell teils erhebliche Verschlämmungen und damit einhergehende Verkrustungen auf. Dadurch sind ein eingeschränkter Gasaustausch der Böden und somit Beeinträchtigungen des Wachstums zu erwarten. Um diese suboptimalen Wachstumsbedingungen für das Getreide zu reduzieren, dürfte in diesem Frühjahr eine mechanische Bodenlockerung und -belüftung der Getreideflächen vorteilhaft sein.
Grundvoraussetzung für die Maßnahme ist selbstverständlich eine Befahrbarkeit und Bearbeitbarkeit der Flächen. Zur Bodenlockerung der Getreideflächen können reihenunabhängig und ganzflächig arbeitende Zinkenstriegel, Sternrollhacken oder Rollstriegel eingesetzt werden.
Wirkungsweise des Zinkenstriegels
Zinkenstriegel als universelle Technik zur Beikrautregulierung lockern ganzflächig den Boden. Sie arbeiten flach mit einer Arbeitstiefe, die sich in Bereichen von 1 bis 3 cm bewegt. Die Hauptwirkung des Striegels ist das Entwurzeln und Verschütten der noch kleinen Beikräuter. Die höchsten Wirkungsgrade erreicht der Striegel somit im frühen Fädchen- bis Keimblattstadium der monokotylen und dikotylen Beikräuter. Die entwurzelnde und verschüttende Wirkung des Striegels nimmt allerdings mit fortschreitender Blattentwicklung und Wurzelausbildung der Beikräuter ab. Neben der Beikrautregulierung führt die flache Bodenlockerung der Striegelzinken zu weiteren positiven Effekten:
• Belüftung des Bodens und Förderung des Gasaustausches
• Verbesserung der Mineralisierung von Nährstoffen
• Anregung der Bestockung
• Unterbrechung der Kapillarwirkung und damit Reduktion der Wasserverdunstung aus dem Boden
Der Zinkenstriegel entwurzelt und verschüttet kleine Beikräuter.
Einsatzbereich und Grenzen des Zinkenstriegels
Auf gut schüttfähigen und abgetrockneten Böden kann die Bearbeitungsintensität des Striegels über folgende Parameter beeinflusst werden:
• Veränderung der Federvorspannung bei indirekt gefederten Zinken
• Veränderung des Anstellwinkels der Zinken bei direkt gefederter Striegeltechnik
• Arbeitsgeschwindigkeit
• Arbeitstiefe
• Veränderung der Fahrtrichtung: diagonal, quer oder entgegengesetzt striegeln
Bei stark verschlämmten und verkrusteten, lehmigen, schluffigen und tonigen Böden kann der Zinkenstriegel allerdings an seine Grenzen kommen. Mit fortschreitender Abtrocknung und Abbindung der Bodenoberfläche kann sich die Wirkung verschlechtern. Die Zinken des Striegels dringen bei zu festen und trockenen Bedingungen nicht mehr tief genug in den Boden ein und „kratzen“ aufgrund des hohen Eindringwiderstands nur oberflächlich über den Boden. Es findet so kaum eine Bodenlockerung statt.
Eine Erhöhung der Striegelintensität durch eine entsprechende Veränderung der oben genannten Faktoren kann aber zulasten der Kulturverträglichkeit gehen. Gerade in schwach entwickelten Getreidebeständen mit geringer Wurzelausbildung kann eine zu aggressive Arbeitsweise mit dem Zinkenstriegel zu erhöhten Kulturpflanzenverlusten führen.
Verschiedene Hersteller bieten unterschiedliche Zinkendurchmesser und auch Zinken mit Hartmetallbeschichtung an den Zinkenenden an. Durch die Beschichtung kann das Aufbrechen von Bodenverkrustungen verbessert werden.
Sternrollhacke als Krustenbrecher
Unter massiv verschlämmten und verkrusteten Bodenverhältnissen kann die Sternrollhacke gegenüber dem Zinkenstriegel eine bessere Bodenlockerung erreichen. Dieses Gerät – auch Rotorhacke oder Rotary Hoe genannt – wird in den USA bereits seit Jahrzehnten in erster Linie als Krustenbrecher eingesetzt. Inzwischen bieten zahlreiche Hersteller diese Technik mit Arbeitsbreiten zwischen 3 und 15 m an.
Die Sternrollhacke arbeitet ebenfalls wie der Striegel reihenunabhängig. Die einzeln aufgehängten und gefederten Rollsterne haben untereinander einen Abstand von etwa 10 cm. Die abrollenden Werkzeuge mit löffelartigen Spitzen stechen senkrecht in den Boden ein. Dabei brechen sie die Bodenkruste auf und lockern und belüften den Boden. Folglich spielt die Sternrollhacke ihre Stärke besonders auf verschlämmten, verkrusteten, lehmigen, schluffigen und tonigen Böden aus. Einige Hersteller haben ihre Sternrollhacke auch mit einer hydraulischen Druckverstellung ausgestattet, um die Rollsterne je nach Bodenbeschaffenheit hydraulisch zu be- oder entlasten. Die Sternrollhacke muss mit vergleichsweise hohen Arbeitsgeschwindigkeiten von mindestens 15 bis über 20 km/h gefahren werden. Dadurch arbeitet sie vergleichsweise kulturschonend, da die Zinken senkrecht in den Boden einstechen und nicht durch den Boden gezogen werden. Das setzt aber voraus, dass die Kulturpflanzen bereits fest verwurzelt sind und der Boden nicht zu locker ist. Zur Begrenzung der Arbeitstiefe sollten Stützräder zur Ausstattung gehören. Andernfalls arbeitet die Maschine besonders bei wiederholten Überfahrten im gelockerten Boden zu tief und verursacht Kulturschäden.
Einsatz auf Sandböden ist eingeschränkt
Auf Sandböden mit lockerer Bodenoberfläche ist die Sternrollhacke weniger geeignet, da kaum zusammenhängende Bodenteile herausgebrochen werden und die Maschine schnell zu tief arbeitet und dies zu Kulturschäden führen kann. Auf sandigeren Flächen mit fester Bodenoberfläche, wie sie jetzt zu Vegetationsbeginn zu erwarten ist, ist die Sternrollhacke aber auch einsetzbar. Erst mit einer wiederholten Überfahrt steigt das Risiko von Kulturschäden an. Zum Schutz der Heckscheibe des Schleppers sollte die Sternrollhacke unbedingt mit einem Steinschlagschutzgitter ausgestattet sein.
Der Rollstriegel bricht Bodenverkrustungen auf.
Nebeneffekt Beikrautregulierung
Durch die Arbeitsweise der Sternrollhacke werden Beikräuter vorrangig gelockert, teilweise beim Herausbrechen von Verkrustungen und Kluten auch entwurzelt. Der Regulierungserfolg ist allerdings nicht mit dem eines Zinkenstriegels vergleichbar. Die Sternrollhacke leistet jedoch eine gute Vorarbeit, um in einem zweiten Arbeitsgang mit dem Zinkenstriegel die gelockerten Beikräuter aus dem Boden herauszuarbeiten, damit sie zügig vertrocknen können. Mit dieser Geräteabfolge lassen sich auch bereits weiter entwickelte mono- und dikotyle Beikräuter wie beispielsweise Kamille- oder Ackerfuchsschwanzpflanzen regulieren.
Es ist aber wichtig, den nachfolgenden Zinkenstriegel nicht mit einer zu aggressiven Einstellung zu fahren, da sonst die Getreideverluste deutlich ansteigen können. Mehrjährige Versuche der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Ökowinterweizen haben ergeben (siehe Abbildung), dass mit der Kombination von Sternrollhacke und Zinkenstriegel die Beikrautdeckungsgrade deutlich reduziert wurden. Damit erreichte das Zusammenspiel der beiden Geräte einen höheren Regulierungserfolg als mit dem alleinigen Einsatz der Sternrollhacke oder des Zinkenstriegels. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass die Sternrollhacke im Soloeinsatz nicht an den Regulierungserfolg eines Zinkenstriegels herankommt.
Weitere Vorteile der Sternrollhacke:
• Mit der Sternrollhacke lassen sich Wirtschaftsdünger und Untersaaten einarbeiten. Dieser Einmischeffekt lässt sich verbessern, wenn im zweiten Arbeitsgang mit dem Zinkenstriegel nachgearbeitet wird.
• Die Sternrollhacke gewährleistet eine verstopfungsfreie Arbeit auf Mulchsaatflächen.
• Es lassen sich mit der Sternrollhacke hohe Flächenleistungen realisieren, was wiederum einen überbetrieblichen Einsatz ermöglicht.
• Die Sternrollhacke lässt sich in vielen weiteren Kulturen wie Zuckerrüben, Körnerleguminosen, Mais und Raps einsetzen.
Weitere Technik Rollstriegel
Der Rollstriegel ist eine weitere reihenunabhängig arbeitende Technik zur Beikrautregulierung und flachen Bodenlockerung. Bei dieser Technik handelt es sich um abrollende und einzeln aufgehängte sowie gefederten Werkzeuge. Dabei sind die Zinken sternförmig in eine Kunststoffscheibe gegossen. Diese sternförmigen Arbeitswerkzeuge sind im Gegensatz zur Sternrollhacke diagonal zur Fahrtrichtung angebracht. Beim Fahren werden sie in Rotation versetzt und bearbeiten den Boden ganzflächig. Durch diese Arbeitsweise lassen sich Bodenverkrustungen ebenfalls gut aufbrechen. Beikräuter werden entwurzelt und teilweise auf dem Boden abgelegt. Kleinere Pflanzen werden auch verschüttet. Angeboten werden Arbeitsbreiten zwischen 6 und 12 m. Bei einigen Herstellern können die einzelnen Rollstriegelwerkzeuge auch im Winkel verstellt werden. Das ermöglicht eine exaktere Einstellung und Anpassung an die Kultur, wodurch die Kulturverträglichkeit verbessert werden kann. Weiterhin kann zur optimalen Anpassung an Kultur und Bodenzustand hydraulisch Druck auf die Rollstriegelelemente gegeben werden. In empfindlichen Kulturen oder bei jungen Kulturpflanzen mit noch schwach ausgeprägter Bewurzelung kann der Rollstriegel jedoch schneller an die Grenzen der Verträglichkeit kommen. Die Arbeitsgeschwindigkeit muss in der Regel an die Kulturverträglichkeit angepasst werden. Die optimalen Geschwindigkeiten liegen in Bereichen von etwa 3 bis 8 km/h. In Getreide oder Ackerbohnen ist der Rollstriegel gut einsetzbar. Zudem arbeitet er auf Mulchsaatflächen weitestgehend verstopfungsfrei.
Nicht zu lange mit der Bearbeitung warten
Ist die Bodenoberfläche bereits zu stark abgetrocknet und die Bodenkruste schon zu fest, können auch die Sternrollhacke und der Rollstriegel in der Bodenlockerung an ihre Grenzen kommen. Beide Maschinen können aber bereits früher, unter etwas feuchteren Bodenverhältnissen, als der Zinkenstriegel eingesetzt werden. Die Befahrbarkeit des Bodens muss jedoch gegeben sein. Dazu sind Schlag- und Wetterbeobachtungen durchzuführen, um den optimalen Einsatzpunkt nicht zu verpassen.
Weniger ist oft mehr
Vor allem Neueinsteiger setzen im Wintergetreide im Frühjahr den Striegel zu häufig ein, weil Bedenken bezüglich hoher Restverkrautung bestehen. Ein zu häufiger Striegeleinsatz kann zu ertragswirksamen Wachstumsbeeinträchtigungen führen. Außerdem ist es ökologisch und ökonomisch fragwürdig, beispielsweise die letzte Taubnessel oder das letzte Stiefmütterchen aus dem Bestand zu striegeln. Zudem ist der Schutz von Niederwild wie Feldhase oder Bodenbrütern zu beachten. Dieser erfordert einen umsichtigen Einsatz von Zinkenstriegel, Sternrollhacke und Rollstriegel.
In Deutschland sind laut Deutschem Maiskomitee zirka 750 verschiedene Maissorten verkehrsfähig. Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit sind Zulassungen von Maissorten durch Genehmigungsbehörden einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). In Deutschland ist das Bundessortenamt (BSA) für die Zulassungen von Sorten zuständig. Der Artikel beschreibt Prüfungs- und Zulassungsprozedere von Maissorten und die Aufnahme in die Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer.
Als zuständige Bundesbehörde für Sortenschutz und Sortenzulassung in Deutschland hat das Bundessortenamt bei den jährlichen Zulassungsverhandlungen für Maissorten im Februar 2024 insgesamt 16 Sorten national neu zugelassen und neu beschrieben, zuzüglich zweier Körnermaissorten von Dezember 2023. Für die Nutzungsrichtung Körnermais sind insgesamt vier Sorten in den Reifegruppen früh bis mittelfrüh erfolgreich verhandelt worden. In der Nutzungsrichtung Silomais sind insgesamt neun Sorten der Reifegruppen früh bis spät neu zugelassen worden. Als Doppelnutzungssorten mit den Verwertungsformen Silo und Korn werden insgesamt fünf Maissorten der Reifegruppen früh bis spät neu beschrieben.
Sortenzulassung des Bundessortenamts
Die Zulassung neuer Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Maissorte ist eine Verbesserung von Anbau- und Verwertungseigenschaften gegenüber bereits zugelassenen Sorten. In zweijährigen nationalen Wertprüfungen des Bundessortenamtes werden neu gezüchtete Maissorten auf den landeskulturellen Wert hin geprüft und nach Abschluss vor dem Sortenausschuss im Februar verhandelt. Mit verbesserten Eigenschaften im Vergleich kommt es zu erfolgreicher Zulassung und die Sorte kann in Deutschland und der EU angebaut werden. Eine Anbauempfehlung für diese neuen Sorten spricht die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein allerdings erst aus, wenn Ertrags- und Qualitätspotenzial der Sorten in den hiesigen Landessortenversuchen bestätigt wurden. Jede neu zugelassene Sorte des Bundessortenamtes wird entsprechend der Reifegruppe in die Landessortenversuche aufgenommen und dreijährig geprüft.
Neu zugelassene Maissorten
In diesem Jahr kommen folgende Sorten in die Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein: Silomais früh und mittelfrüh, Körnermais früh (Sortenname/Reifezahl Silo S, Korn K/Vertrieb):
‚Evidence’/S220/DSV
‚DKC 3144’/S200/Bayer
‚Aroldo’/S220, K210/MFG Deutsche Saatgut
‚P83224’/S240/Pioneer
‚Greystone’/S250/lidea
‚SY Remco’/S250/Syngenta
‚Agrolupo’/S250/Agromais
‚KWS Lupollino’/S250/KWS
‚Amatino’/K190/Agromais
EU-Sortenprüfungen in Deutschland
Wird eine Sorte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen und in die jeweilige Sortenliste aufgenommen, ist diese Sorte ebenfalls EU-weit vertriebsfähig und kann in Deutschland angebaut werden. Jedoch können in anderen Mitgliedstaaten der EU die Zulassungsbedingungen von den hohen Anforderungen der nationalen Zulassung des Bundessortenamtes abweichen. Auch sind die hier vorherrschenden klimatischen und regionalen Anbaubedingungen nicht zwingend mit denen der Europäischen Union vergleichbar. So gibt es in Deutschland die Möglichkeit, diese vertriebsfähigen Maissorten aus der EU auf ihre regionale Anbauwürdigkeit bezüglich Silo- beziehungsweise Körnermaisnutzung zu prüfen.
Diese EU-Sortenprüfungen organisiert das Deutsche Maiskomitee, die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Länderdienststellen. Dabei werden zu prüfende EU-Sorten bereits etablierten und leistungsstarken Verrechnungssorten gegenübergestellt. Zeigt eine Prüfsorte nach zweijähriger Prüfung aufgrund hohen Leistungspotenzials eine Anbaueignung im Norden, wird diese vielversprechende EU-Sorte in die Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer aufgenommen.
EU-Sorten in den Versuchen der Kammer
Nach zweijähriger EU-Prüfung nimmt die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein folgende EU-Sorten in die Landessortenversuche auf (Sortenname/Reifezahl Silo S, Korn K/Vertrieb):
‚LG 31230’/S220, K 220/LG
‚DKC 3117’/S230/Bayer
‚KWS Editio’/S 250/KWS
‚LG 31265’/S250/Stroetmann
Weitere Infos im Überblick
Die aktuellen Ergebnisse der Landessortenversuche mit Sortenempfehlungen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein stehen auf der Homepage lksh.de
Die Beschreibungen von Werteigenschaften der diesjährig neu zugelassenen Maissorten sind auf der Homepage des Bundessortenamtes einzusehen.
Weitergehende Informationen zu EU-Sorten können im Sortenspiegel des Deutschen Maiskomitees eingesehen werden. Mehr zum Thema Maisanbau und dem richtigen Saatzeitpunkt finden sich im Bauernblatt, Ausgabe 11/2024.